02 Amtsblatt des Kreises Unna 15.01.2016 Inhalt Seite Bekanntmachung des Beteiligungberichts des Kreises Unna 26 für das Geschäftsjahr 2014 Öffentliche Zustellung 27 Öffentliche Zustellung 28 Öffentliche Zustellung 29 Öffentliche Zustellung 30 Öffentliche Zustellung 31 Öffentliche Zustellung 32 Öffentliche Zustellung 33 Amtsblatt Nr. 02 vom 15.01.2016 Öffentliche Bekanntmachung Beteiligungsbericht des Kreises Unna für das Geschäftsjahr 2014 Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), und § 52 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 432), hat der Kreis Unna einen Beteiligungsbericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Der Kreis Unna hat den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 erstellt. Der Bericht kann während der Dienstzeiten im Kreishaus in Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, Steuerungsdienst, Raum E.111, eingesehen werden und ist unter der Adresse www.kreis-unna.de im Internet verfügbar. . Unna, 23.11.2015 Kreis Unna Der Landrat Michael Makiolla 26 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/32.15.1212.7 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 13.01.2016 36.3/32.15.1212.7 Empfänger Name Reiner Binnewies letzte bekannte Anschrift: Ludwig-Erhard-Straße 36, 35440 Linden OT Leihgestern Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.106 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 27 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/32.15.2232.7 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 13.01.2016 36.3/32.15.2232.7 Empfänger Name Isabelle Vanhove letzte bekannte Anschrift: 380 Rue Periselle, 59310 COUTICHES Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.106 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 28 Geschäftszeichen 36.2/020879453 Ort, Datum Unna, 12.01.2016 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 36.2/020879453 21.12.2015 Empfänger Name Tomasz Miroslaw Czasnojc letzte bekannte Anschrift: Im Drubbel 7, 44534 Lünen Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum 36.2 A.001 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Proske 29 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/32.15.2131.2 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 12.01.2016 36.3/32.15.2131.2 Empfänger Name Bernard Bonnel letzte bekannte Anschrift: 48 bis, Route de Desvres B.P 950, 62280 SAINT MARTIN BOULOGNE Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.106 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 30 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/62.15.7484.1 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 13.01.2016 36.3/62.15.7484.1 Empfänger Name Stefan Staudt letzte bekannte Anschrift: Bogenstraße 23, 59199 Bönen Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.106 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 31 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/82.15.0599.2 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 13.01.2016 36.3/82.15.0599.2 Empfänger Name Aydin Turan letzte bekannte Anschrift: Candan Sokak No. 3, 34396 SARIYER Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.106 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 32 Geschäftszeichen Unna, 15. Januar 2016 36.3/46.15.0160.5 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 14.01.2016 36.3/46.15.0160.5 Empfänger Name Miran Alyan letzte bekannte Anschrift: Grande Rue Etage 2 335, 59100 ROUBAIX Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.107 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Hering 33 Herausgeber: Kreis Unna - Der Landrat Das Amtsblatt des Kreises Unna kann einzeln und im Abonnement bezogen werden. Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich. Bestellungen sind zu richten an: Kreis Unna – Der Landrat Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung Friedrich-Ebert-Straße 1759425 UnnaFon 0 23 03 / 27-14 17 34
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