Amtsblatt des Kreises Unna

02
Amtsblatt
des Kreises Unna
15.01.2016
Inhalt
Seite
Bekanntmachung des Beteiligungberichts des Kreises Unna
26
für das Geschäftsjahr 2014
Öffentliche Zustellung
27
Öffentliche Zustellung
28
Öffentliche Zustellung
29
Öffentliche Zustellung
30
Öffentliche Zustellung
31
Öffentliche Zustellung
32
Öffentliche Zustellung
33
Amtsblatt Nr. 02 vom 15.01.2016
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligungsbericht des Kreises Unna
für das Geschäftsjahr 2014
Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), und § 52 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch
Art. 7 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 432), hat der Kreis Unna einen Beteiligungsbericht zu
erstellen und jährlich fortzuschreiben, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung,
unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.
Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.
Der Kreis Unna hat den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 erstellt.
Der Bericht kann während der Dienstzeiten im Kreishaus in Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17,
Steuerungsdienst, Raum E.111, eingesehen werden und ist unter der Adresse www.kreis-unna.de
im Internet verfügbar.
.
Unna, 23.11.2015
Kreis Unna
Der Landrat
Michael Makiolla
26
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/32.15.1212.7
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
13.01.2016
36.3/32.15.1212.7
Empfänger
Name
Reiner Binnewies
letzte bekannte Anschrift:
Ludwig-Erhard-Straße 36, 35440 Linden OT Leihgestern
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.106
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
27
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/32.15.2232.7
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
13.01.2016
36.3/32.15.2232.7
Empfänger
Name
Isabelle Vanhove
letzte bekannte Anschrift:
380 Rue Periselle, 59310 COUTICHES
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.106
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
28
Geschäftszeichen
36.2/020879453
Ort, Datum
Unna, 12.01.2016
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
36.2/020879453
21.12.2015
Empfänger
Name
Tomasz Miroslaw Czasnojc
letzte bekannte Anschrift:
Im Drubbel 7, 44534 Lünen
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
36.2
A.001
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Proske
29
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/32.15.2131.2
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
12.01.2016
36.3/32.15.2131.2
Empfänger
Name
Bernard Bonnel
letzte bekannte Anschrift:
48 bis, Route de Desvres B.P 950, 62280 SAINT MARTIN BOULOGNE
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.106
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
30
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/62.15.7484.1
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
13.01.2016
36.3/62.15.7484.1
Empfänger
Name
Stefan Staudt
letzte bekannte Anschrift:
Bogenstraße 23, 59199 Bönen
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.106
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
31
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/82.15.0599.2
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
13.01.2016
36.3/82.15.0599.2
Empfänger
Name
Aydin Turan
letzte bekannte Anschrift:
Candan Sokak No. 3, 34396 SARIYER
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.106
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
32
Geschäftszeichen
Unna, 15. Januar 2016
36.3/46.15.0160.5
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
14.01.2016
36.3/46.15.0160.5
Empfänger
Name
Miran Alyan
letzte bekannte Anschrift:
Grande Rue Etage 2 335, 59100 ROUBAIX
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.107
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Hering
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Herausgeber:
Kreis Unna - Der Landrat
Das Amtsblatt des Kreises Unna kann einzeln und im Abonnement bezogen werden.
Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich.
Bestellungen sind
zu richten an:
Kreis Unna – Der Landrat
Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung
Friedrich-Ebert-Straße 1759425 UnnaFon 0 23 03 / 27-14 17
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