Mizwot „Asse“ und Mizwot „Lo ta’asse“ Die 613 Gebote bestehen aus 248 Geboten (Mizwot asse =Handlungen, die wir ausführen sollen) und 365 Verboten. (Mizwot lo ta’asse = Handlungen, die wir nicht ausführen dürfen) Beispiel für ein Gebot asse: „Am siebenten Tag sollst du ruhen“ (Sefer Schmot, 23,12; 34,21). Beispiel für ein Verbot lo ta’asse: „Stehe nicht still bei dem Blut deines Nächsten“ (Sefer Wajikra 19,16). Für das Brechen von Verboten sind in der Thora Strafen vorgesehen. Im Gegensatz dazu ist die Belohnung für die meisten Gebote nicht aufgeführt, daher steht geschrieben: „Sei vorsichtig bei einer leichten sowie bei einer schweren Mizwa, denn du kennst nicht die Belohnungen der Mizwot“ (Sprüche der Väter 2,1). Die Gebote, deren Belohnung in der Thora ausdrücklich erwähnt werden, sind „Das Ehren von Vater und Mutter“ und die Mizwa, erst die Vogelmutter zu befreien, bevor ihre Jungen aus dem Nest genommen werden. Bei den Geboten ist meistens ein Handeln erforderlich, während bei den Verboten meist gefordert wird, etwas zu unterlassen, aber in manchen Fällen, wird zum Einhalten eines Verbotes auch ein Handeln gefordert. Ein Beispiel dafür ist die Mizwa: „Lo ta’amod al dam Re’echa - Du sollst nicht neben dem Blute deines Nächsten still stehen“. Sie ist als Verbot formuliert, aber um sie einzuhalten, muss man handeln, nämlich den Menschen retten, der sich in Gefahr befindet. Andererseits gibt es Gebote, deren Ausübung ein Unterlassen fordert, z.B. das Gebot, am Schabbat und an Feiertagen nicht zu arbeiten. Beispiele für Mizwot asse (nach dem Rambam): Anerkennung des Daseins G’ttes (Schmot 20, 2) Tägliches Lesen des Schma Gebets (Dewarim 6, 7) Erzählung vom Auszug aus Ägypten und Genuss ungesäuerten Brotes (Mazza) in der Pessach-Nacht (Schmot 12, 18; 13, 8) Fasten und feiern am 10. Tischrej (Jom Kippur) (Wajikra 23, 27. 32.) Gehorsam gegen das höchste Landgericht (Dewarim 17, 11) Unterstützung der Armen (Dewarim 15, 8.11.) Ehrung der Eltern (Schmot 20, 12) Verpflichtung zur Ehelichung (Bereschit 1, 28) Beispiele für Mizwot lo ta’asse (nach dem Rambam): Fleisch in Milch zu kochen oder zu essen (Schmot 23, 19; 34, 26) Im Erlassjahr (Schmitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen, den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln (Wajikra 25, 4-5) Einen Armen wegen einer Schuld zu drängen (Schmot 22, 25) Eigentum zu stehlen (Wajikra 19, 11) Waisen und Witwen zu bedrücken (Schmot 22, 21) Im Gericht Unrecht zu tun (Wajikra 19, 35) Den Nächsten zu hassen (Wajikra 19, 17) Mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren (Wajikra 18, 20)
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