Mediadaten - Journalist

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Ad Specials
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Technische Angaben
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15 Preisliste Nr. 58, gültig ab 1.1.2016
2016
Mediadaten
R ommer sk ir chen
Porträt
Verlagsangaben & Ansprechpartner
Wer liest ...
Die Leser ...
Der journalist erreicht Ihre Zielgruppe: die Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbandes. Darüber hinaus wird der journalist von Redakteuren und
­Mit­arbeitern aller Medien, Öffentlichkeitsarbeitern, Presseabteilungen und Nach­
richtenagenturen sowie Verlags­leitungen und Me­dienmanagern, meistens im
Abonnement oder Einzelverkauf bezogen, wenn diese das Branchen­magazin
nicht ohnehin schon durch die DJV-Mitgliedschaft erhalten.
Klare Kernzielgruppe: 83 Prozent der journalist-Bezieher sind hauptberuf­lich
als Redakteur, Volontär, Ressortleiter, Bildjournalist, Chefredakteur oder für
Spezial­bereiche (Umbruchredakteur, Agenturredakteur, Onlineredakteur) tätig.
Die Leser-Blatt-Bindung ist seit Jahrzehnten stark: Nur sehr wenige Leser
könnten sich vorstellen, auf den journalist zu verzichten.*
... was ...
Die Leser ...
Der journalist berichtet überparteilich und sachlich aus der Medienbranche.
Neue Medienprojekte, wirtschaftliche und medienpolitische Hintergründe
­so­wie Jobentwicklungen und Arbeitsbedingungen der Journalisten werden
aktuell und kritisch dar­gestellt. Medientrends, Recherchetools, Techniken
und Dar­stellungs­formen werden analysiert. Nachrichten über Personen und
­Entwicklungen sowie Tipps für die journalistische Praxis und Weiter­bildung
runden das redaktionelle Spektrum ab.
journalist-Interviews stellen die Menschen hinter den Schlagzeilen vor. Round­
table-Diskussionen öffnen den Blick für neue Argumente.
Drei Viertel aller Journalisten empfinden den Anzeigenteil im journalist als
„eher wichtig“, und die Verlagsbeilagen werden nach eigenen Angaben intensiv gelesen. Ebenso viele Leser finden ihre berufsspezifischen Informationen
immer oder meistens im journalist.
Die komplette Leserbefragung* finden Sie unter www.rommerskirchen.com.
* Eigene Leserbefragung 2008, Methode: Dem journalist Mai 2008 wurden (bei verbreiteter
­Auf­lage von 47.282, IVW II/2008) Fragebögen zum Leseverhalten beigefügt. 875 Leser haben
den Bogen ausgefüllt zurückgesandt.
Die Digitalisierung verändert
den Journalismus. Und sie
verändert die Kriterien für
Qualität von Journalismus.
Aber wie lassen sich gute von
schlechten Inhalten unter­
scheiden? Kommunikations­
wissenschaftler Stephan
Weichert hat für den
journalist einen Katalog
mit 7 Merkmalen entwickelt,
die einen guten Digital­
beitrag auszeichnen.
Der journalist:Das Medium mit der großen Reichweite zur effizienten An­
sprache Ihrer Zielgruppe: Multiplikatoren und Meinungs­bildner.
Der journalist:Durch die enge Leser-Blatt-Bindung die seriöse und ver­
trauens­bildende Plattform für Ihre Bot­schaften.
von Stephan Weichert
54
54_57.indd 54
Positive
Daily FORUM
UNTERNEHMEN
& MÄRKTE
Zeitungsvermarkter
D
erWackelpudding. Vielen, die jemals journalistische
Qualität zu erklären versucht haben, dürfte der Vergleich schon mal begegnet sein: Qualität im Journalismus zu definieren, so der Kommunikationswissenschaftler Stephan Ruß-Mohl, komme dem Versuch gleich, einen
Pudding an die Wand zu nageln. Das war Anfang der 90er
Jahre. Obwohl man sich stets bemühte, dem Qualitätsbegriff
durch spezifische Merkmalseigenschaften oder empirisch
abgeleitete Kriterien beizukommen, ließ sich der Pudding
nicht ohne weiteres fixieren.
Ein­Team­aus­jungen­
Die Digitalisierung mit ihren Neuerungen fordert die
Qualitätsforschung und ihre Definitionsversuche
nun aufs
Wissenschaftlern­sorgt­
Neue heraus: Junge Menschen, die andere publizistische
sich,­dass­die­Menschen­
Ansprüche und Konsumgewohnheiten haben, verändern
ein­zu­negatives­Weltbild­
die Anforderungen an journalistische Produkte
und Angebote grundlegend.
entwickeln­–­und­startet­
Interaktive Darstellungsformen, mobile Vertriebskapositive-daily.de.­Um­eine­
näle und der veränderte Publikumsgeschmack
erfordern
es, das metrische System dessen, was die Beschaffenheit
Redaktion­aufbauen­zu­
und Güte – so die eigentliche Bedeutung von „Qualität“ –
können,­braucht­es
10.000­
des Journalismus ausmacht, neu zu bestimmen.
Denn was
hochwertigen, aber auch miserablen Journalismus
unter
zahlende­Mitglieder.­Das­
digitalen Vorzeichen ausmacht, muss nicht zwangsläufig
ist­ambitioniert.
den Vorstellungen der Nutzer (und Journalisten) von vor
20 Jahren entsprechen.
von Silke Weber
Auch wenn sich die journalistische Aussagenproduktion weitgehend treu geblieben ist, sind jene Arbeitsweisen
des Journalismus überholt, die sich an der klassischen Verbreitung in Presse, Nachrichtenagenturen und audiovisuellen Medien orientieren. Das ursprünglich aus dem periodischen Nachrichtenwesen entstandene Berufsbild wurde
einstweilen durch zahlreiche technologische, soziale und
ökonomische Innovationen beeinflusst.
Damit einhergehen nicht nur besondere Qualifikationsanforderungen an die Journalisten, um eine faire, unabhängige und distanzierte Berichterstattung zu gewährleisten,
sondern auch
OH, WIE
SCHÖN
Schweinezucht. Darin wurde nicht
das Problem der Medikamente an­
geprangert, sondern der Einsatz
eines Landwirts mit Probiotika als
Alternative aufgezeigt. Nach Aus­
strahlung des Berichts hat es viele
Nachahmer gegeben.
International setzen einige
Medien auf den sogenannten kons­
truktiven Journalismus. Besonders
erfolgreich sind De Correspondent
aus den Niederlanden, die zum Teil
diesen Ansatz verfolgen, und auch
Positive News aus Großbritannien.
Die Huffington Post hat seit 2012
eine eigene Rubrik, in der Redak­
teure mit netten Nachrichten expe­
rimentieren. Die Washington Post
folgte 2014 mit ihrer Rubrik The
Optimist. Gutes zu berichten, liegt
im Trend. Auch Spiegel Online pro­
bierte sich Mitte August einen Tag
lang neben dem normalen Angebot
an konstruktiven Nachrichten.
Aktuell wird Positive Daily von
einem Gründerstipendium des Bun­
Allgemeine
deswirtschaftsministeriums
unter­ Geschäftsbedingungen Zeitungen
stützt. In Zukunft hoffen die Macher
auf zahlende Mitglieder. Jahresge­
bühr: 42 Euro. Mindestens 10.000
Mitglieder wollen die Gründer mit
einer Crowdfunding­Aktion im No­
vember werben, um eine Redaktion
mit sechs Redakteuren aufbauen
zu können. 10.000 Mitglieder? Zum
Vergleich: Die Krautreporter, die sich
ebenfalls den niederländischen De
Correspondent zum Vorbild nahmen,
haben aktuell nur noch 5.000 Mit­
glieder.
Bernhard Eickenberg meint,
die Krautreporter hätten zwar die
Idee für das Finanzierungsmodell
bei De Correspondent übernommen,
aber weiterhin klassischen Journa­
lismus betrieben. Deswegen ist er
optimistisch und setzt mit Positive
RZ Daten 11.11.2014 · Job Nr.: 0100_15_00000 · Jobbezeichnung: ASMI AGB Zeitungen 2015
Daily auf eine Zielgruppe,
sich
Reinzeichnung: LP · die
Format: 210
mm x 148 mm + mm · DU-Termin: 00.00.2014 · Farben: 4c
für nachhaltige Themen interessiert.
Sind Nachrichten schlecht für uns?
Präsentieren sie uns die Welt düste­
rer, als sie wirklich ist? Überall Kriege,
Armut, Naturkatastrophen. Bernhard
Eickenberg will das ändern und star­
tet das Onlineportal Positive Daily.
Eickenberg, ein 30­jähriger Physiker,
verweist auf Studien, die zeigen, dass
die problemfokussierte Berichter­
stattung bei Menschen ein zu nega­
tives Weltbild hinterlässt. „Sie wer­
den zynisch und ziehen sich zurück,
statt sich für die Gesellschaft zu en­
gagieren.“
Dem Negativismus der Me­
dien möchte das Gründungsteam
um Eickenberg positive und kons­
truktive Nachrichten entgegenstel­
len. Gemeint sind damit weder lus­
tige Katzenvideos noch ein Listen­
journalismus à la Buzzfeed. Positive
Daily soll „die wissenschaftlich kor­
rekte Recherche mit der Diskussion
von Lösungen verbinden“. Die Ar­
tikel werden sich zum Beispiel mit
„positiver Psychologie im Joball­
tag“, dem „Nutzen regenerativer
Energien“ oder „Experimenten zum
bedingungslosen Grundeinkom­
men“ befassen. Im besten Fall lie­
fern sie dem Leser positive Vorbil­
der, die anregen, selbst etwas in der
Gesellschaft zu verändern.
Ein bekanntes Beispiel dafür
ist ein Bericht aus dem dänischen
Fernsehen über Antibiotika in der
WIE DIE
VERMARKTER-WELT
NEU GEORDNET
WIRD
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die AGB“) regeln
das Verhältnis zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber bei der Erteilung und
Abwicklung von Anzeigenaufträgen für vom Vermarkter vermarktete Zeitungen einschließlich
der darauf basierenden und offline lesbaren Mobile- und Tablet-PC-Applikationen („Apps“)
und E-Paper (nachfolgend gemeinsam „Zeitungen“), soweit schriftlich nicht etwas
anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit auf www.mediapilot.de unter „Mediadaten/
AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
1. Definitionen
1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot des Vermarkters über die Schaltung
und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Zeitungen zum
Zwecke der Verbreitung. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot
bezeichnet, sind Angebote des Vermarkters freibleibend, d. h. nicht bindend, und stehen
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
1.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot eines Auftraggebers über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend
insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
(nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung zum Zweck
der Verbreitung. Auftraggeber kann eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein.
1.3 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter
Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die
jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss das Erscheinungsdatum der letzten Anzeige innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten
Anzeige liegen (nachfolgend als „Insertionsjahr“ bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.4 „Vermarkter“ ist die Media Impact GmbH & Co. KG für sämtliche von ihr vermarkteten
Zeitungen, auch wenn diese von Dritten verlegt werden. Bei Vermarktung der Berliner
Morgenpost durch die Berliner Morgenpost GmbH tritt diese an die Stelle der Media
Impact GmbH & Co. KG. Bei Vermarktung der B.Z. und/oder BILD BERLIN-BRANDENBURG durch die B.Z. Ullstein GmbH tritt diese an die Stelle der Media Impact GmbH
& Co. KG.
neueQualitätsvorstellungenseitens
desPublikums.
Strittig ist allerdings, ob und wie es Journalisten angesichts der zunehmenden Durchlässigkeit des Pressewesens und eines radikal veränderten Rezeptionsverhaltens
künftig überhaupt noch gelingen kann, das immer weiter
verstreute Publikum mit Informationen, Kommentaren und
Analysen regelmäßig zu erreichen.
Ein anderer Mosaikstein, der zur qualitativen Beurteilung der Publikumsbeziehungen herangezogen werden
kann, ist die gesellschaftliche Verortung der kapitalkräftigen Digitalkonzerne. Apple, Facebook, Google, Netflix,
LinkedIn oder Twitter besitzen die strategisch wichtigsten
sozialen Plattformen zur Verbreitung und Vermarkung jour10/2015 10/2015
06_09.indd 7
24.09.15 13:11
Gültig ab 13.07.2015
Der journalist:Günstiger Tausend-Leser-Preis unter den IVW-­geprüften
Bran­chen­zeitschriften (TLP: E 232,98 für Text- und Informa­
tions­anzeigen, 1/1 Seite, 4-c [verbreitete Auflage 39.360
Exemplare laut IVW III/2015]).
7
KRITERIEN
FÜR QUALITÄT
IM DIGITALEN
Bild – Jörg Müller
Ihre Vorteile
Qualitätskriterien
Bild – Positive Daily
ALLTAG&BERUF
2. Vertragsschluss
2.1 Bei einem Anzeigenauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders
individuell vereinbart, durch Abdruck der Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten
Anzeige) oder durch Bestätigung des Vermarkters in Textform zustande. Sofern ein
verbindliches Angebot durch den Vermarkter erfolgt, kommt der Vertrag durch die
Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande.
2.2 Soweit Agenturen Anzeigenaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer
schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, dem
Vermarkter auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen.
2.3 Anzeigenaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau
genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in
jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermarkters.
2.4 Sofern der Vermarkter Aufträge oder Abschlüsse über Dritte vermarkten lässt,
handeln diese Dritten als Vertreter des Vermarkters und auf dessen Rechnung.
2.5 Soweit die Gewährung von AE nicht ausgeschlossen ist, wird für alle Aufträge, die
über eine vom Vermarkter anerkannte Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr
von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne
Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren,
technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen.
2.6 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen
AGB bedürfen der Textform. Für Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt dies auch für
die Aufhebung der Schriftformklausel.
2.7 Bei Agenturbuchungen behält sich der Vermarkter das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.
3. Anzeigenveröffentlichung
3.1 Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten
Plätzen der Zeitung veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen
Vereinbarung mit dem Vermarkter. Die Aufträge für diese Anzeigen müssen so rechtzeitig
bei dem Vermarkter eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
3.2 Der Vermarkter ist unabhängig von der Platzierung in Zeitungen berechtigt, aber nicht
verpflichtet, erteilte Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten
ergänzend auch in anderen Print- und Telemedien der Axel Springer SE und der mit
ihr verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die Zeitungen vorliegenden
Druckunterlagen können dabei an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die
Darstellung in den Telemedien kann vom Druckergebnis in der Zeitungsausgabe abweichen.
3.3 Für die Veröffentlichung in den digitalen Ausgaben der Zeitungen ist der Vermarkter
berechtigt, die für die Papier-Ausgaben vorliegenden Druckunterlagen an die jeweiligen
Erfordernisse der digitalen Ausgabe anzupassen. Die Darstellung kann dabei vom
Druckergebnis in der Papier-Ausgabe abweichen. Um diese Abweichung auszuschließen,
kann der Auftraggeber die genauen Spezifikationen für die Zulieferung einer auf die
digitale Ausgabe bereits adaptierten Anzeige vom Vermarkter anfordern. Für die
Veröffentlichung der Anzeigen in den digitalen Ausgaben der Zeitungen wird die Anzeige
weitgehend proportional auf die Größe einer Seite der digitalen Ausgabe im Verhältnis
zur gedruckten Ausgabe skaliert. Zudem werden den Platzierungen in der gedruckten
Ausgabe äquivalente Platzierungen in den digitalen Ausgaben gewährleistet.
3.4 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der gedruckten Ausgabe der Berechnung
zugrunde gelegt.
3.5 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen wird grundsätzlich nicht zugesagt.
3.6 Der Vermarkter verteilt Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 %
Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht des Vermarkters
4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten
Inhalte, insbesondere seine Anzeigen, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-,
wettbewerbs-, datenschutz-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten.
Im Falle eines Verstoßes gegen Satz 1 stellt der Auftraggeber den Vermarkter von allen
etwaigen dem Vermarkter daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung
der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den
Vermarkter nicht.
Regionale Zeitungsverlage haben zunehmend Probleme, an große Anzeigenkunden zu kommen. Jetzt ordnen sie
gemeinsam ihren Anzeigenverkauf
neu. Ein neuer großer Print-Vermarkter
soll den Tageszeitungen mehr nationale
Anzeigenkampagnen bescheren –
und auch im Online-Anzeigengeschäft
wird sich einiges ändern.
von Henning Kornfeld
Die Einrichtung ist schmucklos, die Möbel sind alt. Im LidlHauptquartier in Neckarsulm gibt es gleich neben dem
Empfangstresen ein Besprechungszimmer, das in der Verlagsbranche nur „Grillraum“ heißt. Dorthin wird geleitet,
wer dem Discounter gerne die eine oder andere Anzeige
verkaufen würde. Besucher haben weder Kaffee noch Kekse
zu erwarten, auf dem Konferenztisch stehen lediglich kleine
Wasserflaschen. „Da soll sofort die Atmosphäre erzeugt werden, wir sind arm, und hier gibt es nichts zu holen“, klagt
jemand, der schon mal im Grillraum gesessen hat.
Hier gibt es nichts zu holen – das ist eine Botschaft,
die Anzeigenverkäufer von Zeitungsverlagen in den vergangenen Jahren nicht nur beim Discounter Lidl vermittelt
bekamen. Die Werbeerlöse gedruckter Medien sind 2014
ausnahmslos zurückgegangen, während die Gattungen
Fernsehen, Online, Außenwerbung und Kino ein Plus verbuchten. Laut Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sanken die Netto-Werbeeinnahmen der Tageszeitungen um 2,8 Prozent auf 2,84 Milliarden Euro. Das
bedeutet immerhin eine gewisse Stabilisierung – in den
beiden Jahren zuvor hatten sie jeweils fast ein Zehntel ihrer
Anzeigenumsätze eingebüßt.
4.2 Der Vermarkter behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel abzulehnen,
insbesondere, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde oder
deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der
technischen Form Rechte Dritter oder die Interessen des Vermarkters verletzt oder
andere Werbemittel (insbesondere Beilagen, Beiheftungen etc.) aus technischen
Gründen nicht dem Objekt beigelegt bzw. beigeheftet werden können.
Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Bei Anzeigen, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Zeitungen
entsprechen, behält sich der Vermarkter im Sinne seines publizistischen Auftrages ein
Einspruchsrecht vor. Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig
von der Grundschrift der Zeitungen unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige“
gekennzeichnet sein. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Vermarkter mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
4.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung),
bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermarkters.
Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. Der Vermarkter behält sich die
Erhebung eines Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Rabattierung vor.
4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt
worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung
bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den
Vermarkter hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese
Obliegenheitspflicht, haftet der Vermarkter auch nicht für den dem Auftraggeber durch
eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(inhalte) entstehenden
Schaden.
5. Übermittlung von Druckunterlagen
5.1 Es obliegt dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder
den technischen Vorgaben des Vermarkters zur Erstellung und Übermittlung von
Druckunterlagen (siehe hierzu auch die Informationen zu technischen Angaben und
zur Übertragung von Druckunterlagen in der jeweiligen Preisliste) entsprechende
Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig zu dem in der jeweiligen Preisliste angegebenen
Druckunterlagenschluss anzuliefern und diese ausreichend zur Verwendung durch
den Vermarkter zu kennzeichnen. Für die Veröffentlichung in digitalen Ausgaben sind
Vorlagen entsprechend den technischen Vorgaben des Vermarkters zur Erstellung
und Übermittlung von Online-Werbemitteln anzuliefern. Sind etwaige Mängel bei den
Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Unerwünschte Druckresultate, die
sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Vermarkters
zurückführen lassen, führen ebenfalls zu keinem Preisminderungsanspruch. Das Gleiche
gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor
Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Vermarkter ist
nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
5.2 Kosten des Vermarkters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei schwierigen
Satzarbeiten, die einen höheren als den üblichen Aufwand erfordern, behält sich der
Vermarkter vor, diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen.
Gesucht: 10.000 Mitglieder
Das Positive-Daily-Gründungsteam
um Bernhard Eickenberg (l.) soll um
sechs Redakteure wachsen.
48
48_52.indd 48
Konkurrenz und Partner gleichzeitig
Viele Verlage sind an mehreren Vermarktern beteiligt.
Das Medienhaus Deutschland und die NBRZ sollen jetzt
durch einen neuen Vermarkter-Verbund ersetzt werden.
7
24.09.15 10:32
10/2015
10/2015
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In einem bestimmten Segment ist die Lage allerdings
immer noch nicht ruhig: Kunden mit einem bundesweiten
Werbeinteresse wie Markenartikler wenden sich weiter von
Tageszeitungen ab. „Die Erlöse der Tageszeitungen mit regionaler Werbung haben sich vielerorts stabilisiert, aber im
nationalen Anzeigengeschäft stehen die Verlage unter starkem Druck“, sagt Alexander Kahlmann, Partner bei der auf
die Medienbranche spezialisierten Unternehmensberatung
Schickler.
Während es in der Radiobranche einen dominierenden nationalen Vermarkter der Privatsender gibt, die RMS,
ist die Lage bei den Zeitungen unübersichtlich: Überregionale Blätter wie Bild vermarkten sich bundesweit selbst
beziehungsweise über einen hauseigenen Vermarkter. Daneben gibt es eine Vielzahl von kleineren und größeren Anzeigenkombinationen regionaler Tageszeitungen, die zum
Teil fest definiert sind, zum Teil von sogenannten Generalvertretern frei zusammengestellt werden. Werbekunden
oder deren Agenturen können so gemäß dem Motto „one
Order – one Bill“ mit geringem Aufwand Anzeigen in mehreren Titeln gleichzeitig schalten und eine hohe Reichweite
erzielen. Immer und nicht zuletzt geht es ihnen dabei auch
um Rabatte.
Einige regionale Zeitungsverlage versuchen schon
seit Jahren, den überregionalen Anzeigenverkauf schlagkräftiger zu organisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben
und ein größeres Stück vom nationalen Werbekuchen zu
ergattern. Für einen ersten Reformversuch griffen sie 2012
beherzt zur Brechstange: Bis dato war die 1979 gegründete
Anzeigen-Kombi Nielsen-Ballungsraum-Zeitungen (NBRZ)
der wichtigste Verlagsverbund. Über ihn lassen sich Anzeigen in 13 als Ballungsräume definierten Gebieten buchen.
Auch eine Kombination aller Ballungsräume ist möglich.
NBRZ hat allerdings ein Strukturproblem – jedenfalls
in den Augen der größeren beteiligten Verlage: Bei Entscheidungen reden 28 Gesellschafter mit, was die Weiterentwicklung der Organisation im Konsens erschwert. Der
Manager eines Großverlags bezeichnet NBRZ denn auch
hinter vorgehaltener Hand als „Diskutantenstadl“.
Acht große NBRZ-Gesellschafter, darunter Madsack,
die Mediengruppe DuMont und die Zeitungsgruppe Stuttgart, machten daher vor drei Jahren kurzerhand ihr eigenes Ding und gründeten neben NBRZ den Tageszeitungsvermarkter Medienhaus Deutschland (MHD). Er ging mit
einer auf kaufkräftige Zeitungsleser zugeschnittenen Kombi
namens TZ Premium Select in den Markt.
49
24.09.15 10:37
2
Herausgeber:
Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Bennauer Straße 60, 53115 Bonn
Erscheinungsort:
Remagen-Rolandseck
Erscheinungsweise:
monatlich
Druckauflage:
verbreitete
Auflage:
46.770 Exemplare (IVW III. Quartal 2015)
39.360 Exemplare (IVW III. Quartal 2015)
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Geschäftsbedingungen /
Rücktrittstermine:
Verlag Rommerskirchen GmbH & Co. KG
Mainzer Straße 16-18
53424 Remagen-Rolandseck
+49 (0) 22 28 / 9 31-0
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 49
[email protected]
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.
Es gelten die AGB. Diese sowie die
Rücktrittstermine können Sie u
­ nter
www.rommerskirchen.com abrufen
oder telefonisch anfordern.
Zahlungsbedingungen:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer. Zahlung so­fort nach
­Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
Bankverbindung:
Volksbank Koblenz Mittelrhein eG
IBAN: DE77 5709 0000 7166 5800 00
BIC: GENODE51KOB
Lieferanschriften
Fertige
Beilagen / Beikleber:
Druckunterlagen / Datenträger:
Druckerei L.N. Schaffrath GmbH
Marktweg 42-50, 47608 Geldern
Verlag Rommerskirchen GmbH & Co. KG
Anzeigenabteilung
Mainzer Straße 16 -18
53424 Remagen-Rolandseck
Verlagsangaben
Ihre Ansprechpartner
Mediateam
Leitung: Claudia Schulz
(Verlags- und sonstige ­Beilagen / Workshops)
Telefon:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 21
Telefax:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 35
E-Mail:[email protected]
Stellvertretung: Carina Hirschfelder
(Textanzeigen /­Ad Specials)
Telefon:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 71
Telefax:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 35
E-Mail:[email protected]
Katharina Weiter
(Rubrikanzeigen /­ Stellen­markt / Online-Werbung)
Telefon:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 22
Telefax:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 64
E-Mail:[email protected]
Svenja Thurau
(Kooperationen/Gegengeschäfte)
Telefon:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 79
Telefax:
+49 (0) 22 28 / 9 31-1 64
E-Mail:[email protected]
Informationsgemeinschaft
zur Feststellung
der Verbreitung von
Werbeträgern e.V.
3
Textanzeigen
Preise & Formate
alle Preisangaben in E (netto)
Satzspiegel (Anschnitt*)
1/1
Seite
185 x 260 mm
185 x 195 mm
137 x 260 mm
123 x 260 mm
(210 x 285 mm)*
(210 x 215 mm)*
(148 x 285 mm)*
(132 x 285 mm)*
s/w
6.920,00
2-c
7.670,00
3-c
8.420,00
4-c
9.170,00
s/w
5.190,00
2-c
5.940,00
3-c
4-c
3/4
hoch
s/w
5.190,00
2-c
5.940,00
6.690,00
3-c
7.440,00
4-c
2/3
hoch
s/w
4.560,00
2-c
5.320,00
6.690,00
3-c
6.060,00
7.440,00
4-c
6.810,00
92 x 260 mm
185 x 130 mm
58 x 260 mm
185 x 86 mm
(103 x 285 mm)*
(210 x 150 mm)*
(70 x 285 mm)*
(210 x 105 mm)*
s/w
2.290,00
s/w
2.290,00
2-c
3.040,00
2-c
3.040,00
3-c
3.790,00
4-c
4.540,00
1/2 s/w
hoch 2-c
3.470,00
3-c
4.970,00
4-c
5.720,00
4.220,00
43 x 260 mm
1/4
hoch
1-spaltig
3/4
quer
(56 x 285 mm)*
1/2
quer
1/4
hoch
2-spaltig
1/3
hoch
s/w
3.470,00
2-c
4.220,00
3-c
4.970,00
3-c
3.790,00
4-c
5.720,00
4-c
4.540,00
90 x 130 mm
185 x 65 mm
(103 x 150 mm)*
(210 x 85 mm)*
s/w
1.730,00
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1.730,00
2-c
2.480,00
2-c
2.480,00
3-c
3.230,00
3-c
4-c
3.980,00
4-c
1/4
quer
4-spaltig
s/w
1.730,00
2-c
2.480,00
3.230,00
3-c
3.230,00
3.980,00
4-c
3.980,00
1/3
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396 x 260 mm
(285 x 420 mm)*
2/1 Seite
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3-c 15.330,00
2-c 14.580,00
4-c 16.080,00
Platzierungszuschlag (nicht rabattfähig):10 % auf den Grundpreis (s/w); Platzierungszuschläge für Umschlagseiten auf Anfrage
*Anschnitt (nicht rabattfähig):
10 % auf den Grundpreis (s/w); bitte beachten Sie die Beschnittzugabe von 4 mm je Außen­kante auf das Anschnittsformat
4
Textanzeigen
Rabatte
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K
ombinationsmöglichkeit:
Warum stehen einzelne Unternehmen im Kreuzfeuer der
Medien? Welche PR-Strategie verfolgen Deutschlands
Dax-Konzerne? Welche Trends beschäftigen die Agenturszene? Wie gut ist die Öffentlichkeitsarbeit der Bundes­
regierung?
Jeden Monat beleuchtet das prmagazin das oft
verborgen ablaufende Wechsel­spiel zwischen PR und
Medien und bietet:
Kombination: &
1/1 Seite, 4-c Anschnitt
13.400,00
1/2 Seite, 4-c Anschnitt
8.570,00
1/4 Seite, 4-c Anschnitt
6.160,00
2/1 Seite, 4-c Anschnitt
23.270,00
weitere Formate auf Anfrage
➢ Strategien von PR-Chefs deutscher und
­internationaler Großkonzerne sowie einflussreicher
Verbände.
➢ Die Geschichten hinter den Krisen:
Warum entstand der Skandal?
➢ Einblicke in die Szene der PR-Agenturen:
Wer bietet welchen Service?
➢ Den Pressestellentest:
Welches Unternehmen macht die beste Pressearbeit
seiner Branche?
➢ Nationale und internationale Nachrichten:
Wer wechselt wohin und warum?
➢ Neues aus Wissenschaft & Ausbildung:
Welche Forschungstrends gibt es, welche Wege
geht der Nachwuchs?
➢ Einen branchenspezifischen Stellenmarkt.
Nachlässe:
Malstaffel*
ab 6 Anzeigen 5 %
ab 9 Anzeigen 10 %
ab 12 Anzeigen 15 %
ab 18 Anzeigen 20 %
Mengenstaffel*
ab 3 Seiten 5 %
ab 6 Seiten 10 %
ab 9 Seiten 15 %
ab 12 Seiten 18 %
* wird nur vom Grundpreis (s/w) berechnet
Kombinationspreise ausgenommen
5
Stellenmarkt
Print
alle Preisangaben in E (netto)
Stellenangebote
Titelschutz /
Handel & Kontakte
85 mm breit
85 mm breit
9,30 je mm
5,50 je mm
Chiffre-Gebühr: 30,00
Chiffre-Gebühr: 15,50
185 mm breit
185 mm breit
(1-spaltig)
(Höhe frei wählbar)
(2-spaltig)
(1-spaltig)
Standard-Anzeigen dieser Rubrik sind
85 mm breit, Chiffre-Gebühr: 15,50
(Höhe frei wählbar)
(2-spaltig)
2 x 9,30 je mm
2 x 5,50 je mm
Chiffre-Gebühr: 30,00
Chiffre-Gebühr: 15,50
(Höhe frei wählbar)
Stellengesuche /
freie Journalisten
45 mm 50,00
70 mm 81,00
85 mm 112,00
130 mm 171,00
160 mm 225,00
190 mm 267,00
(Höhe frei wählbar)
260 mm 386,00
Satzspiegel: 185 mm x 260 mm
Platzierungszuschlag*: 10 % auf den Grundpreis (s/w)
Anschnitt*:
10 % auf den Grundpreis (s/w); bitte beachten Sie die Beschnittzugabe von 4 mm je Außenkante bei Anschnitt.
Anzeigen im Stellenmarkt sind von der Mal- und Mengenstaffel ausgenommen. Farbpreis auf Anfrage
Preise für die Kombinationsschaltung mit dem prmagazin erhalten Sie auf Anfrage.
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6
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Stellenmarkt
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6 KW = E 225 pro KW
7 KW = E 220 pro KW
8 KW = E 215 pro KW
9 KW = E 210 pro KW
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ONLINE
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DAS MEDIENMAGAZIN
Nummer 10 Oktober 2015 65. Jahrgang
12 Euro
Flüchtlingskrise
FRAU HAYALI, VERSCHWINDET
DAS THEMA FLÜCHTLINGE JETZT
WIEDER AUS DEN MEDIEN?
„NEIN,
Oktober 2015
DAS BLEIBT!“
IM PORTRÄT
Dirk Ippen ist einer der letzten großen Zeitungsverleger in Deutschland
VON MOVEABILITY BIS LINKABILITY
7 Kriterien für Qualität im Onlinejournalismus
ZIELGRUPPE: POLITIKER
Es bahnt sich ein Duell zwischen Tagesspiegel und Politico an
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten .
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 Dateiformate: jpg, gif, html und Flash; Dateigröße: max. 50 kb
Nachlässe/Malstaffel: ab 4 KW . /. 5 % ab 8 KW . /. 10 % ab 12 KW . /. 15 %
31.777 Eindeutige Besucher | 82.518 Page Impressions | 42.479 Besucher (jeweils Monatsdurchschnitt Januar bis Oktober 2014)*
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Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bannerwerbung der Verlag Rommerskirchen GmbH & Co. KG, abrufbar unter www.rommerskirchen.com/mediadaten/agb.html
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aller Medien: Monatlich in Print und
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mit aktuellen Nachrichten und Basis­
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58 mm breit x 58 mm hoch,
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58 mm breit x 122 mm hoch,
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185 mm breit x 122 mm hoch,
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DAS MEDIENMAGAZIN
Nummer 10
Oktober 2015 65. Jahrgang 12 Euro
Flüchtlingskrise
FRAU HAYALI, VERSCHWINDET
DAS THEMA FLÜCHTLINGE JETZT
WIEDER AUS DEN MEDIEN?
„NEIN,
IM PORTRÄT
Dirk Ippen ist einer der letzten großen Zeitungsverleger in Deutschland
VON MOVEABILITY BIS LINKABILITY
7 Kriterien für Qualität im Onlinejournalismus
ZIELGRUPPE: POLITIKER
Es bahnt sich ein Duell zwischen Tagesspiegel und Politico an
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten .
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Oktober 2015
DAS BLEIBT!“
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Aber schöpfen Sie die Möglichkeiten der Berichterstattung damit wirklich voll
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DAS MEDIENMAGAZIN
mehr –
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Milch und
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Nummer 5
Mai 2015 65. Jahrgang 12 Euro
Abhängiger Journalismus: Was geht?!
10 Grenzfälle
Abhängiger Journalismus
Mai 2015
Umfänge und Preise:
Darf die Süddeutsche
Zeitung im
Wirtschaftsressort Werbung
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Journalismus in Deutschlan
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NSU-PROZESS
Tom Sundermann berichtet seit mehr als 200 Prozesstagen
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
Warum der Trend wieder zum integrierten Newsroom geht
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Vom Recht auf Vergessen sind deutsche Medien kaum betrofffen
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten .
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16 Seiten: 56.000,00
20 Seiten: 70.000,00
24 Seiten: 84.000,00
Verlag: Rommerskirchen
24.04.15 13:36
32 Seiten: 112.000,00
Antwortpostkarte: Die Herstellungs- und Beiklebekosten
­betragen e 310,00 pro Tausend.
Preise für Fortdrucke auf Anfrage.
Die Verlagsbeilagen bringen Ihre Message an die Empfänger. Das Umfeld bürgt
für Seriosität und Akzeptanz – nebenbei können Sie bei wich­tigen Themen die
Problematik eines aktuellen Presseverteilers vergessen.
Mit der Berichterstattung in „Themen“ oder „Fakten“ lernen die Journalistinnen
und Journa­listen Sie und Ihr Unternehmen auf dem direkten Weg kennen.
­Ausführlicher als durch die Lektüre der wenigen meinungsbildenden Tages­
zeitungen, Nachrichten­magazine oder TV-Sender.
„Themen“ und „Fakten“ liegen monatlich in einer Druckauflage von über 46.000
Exemplaren* dem journalist bei. Der Umfang beträgt mindestens 16 bis maximal 48 Seiten.
In der Regel wird die redaktionelle Gestaltung durch Ihre Agentur oder Ihre
­PR-Abteilung realisiert. Wir stellen Ihnen aber auch gerne redaktionelle Kom­
petenzen zur Verfügung!
Wir empfehlen Fortdrucke für Messen, Kongresse, Konferenzen – oder für die
permanente Nachfrage durch die Medien. Oft bestellen Journalisten noch mehrere
Jahre nach dem Erscheinungstermin die jeweiligen „Themen“-Ausgaben.
Die Verlagsbeilagen sind nicht AE-provisions­fähig.
Die Verlagsbeilagen erreichen eine der kritischsten (aber auch aufmerksamsten)
Leserschaften: Ihre Zielgruppe – die Journalisten.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen auch gerne ein Angebot über
die komplette Produktion (Text und Layout).
* Druckauflage 46.770 (verbreitete Auflage 39.360), IVW-Auflagenmeldung III. Quartal 2015
12
alle Preisangaben in E (netto)
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Formate
Beilagen sind verbreitungsfähig angelieferte Produkte, die der Zeitschrift lose ­beigelegt werden.
Gewicht: bis 10 g
Format: mindestens 10,5 x 14,8 cm, höchstens 21,0 x 14,8 cm
Preis pro 1.000 Auflage bis 10 g: E 310,00
Beilagen
Banderole
Die Preise gelten bei Anlieferung fertiger Beilagen – höhere Gewichte auf Anfrage.
Titellasche
Beihefter sind fest in die Zeitschrift integrierte (auf Wunsch durch Perforation heraustrennbare)
Drucksachen/Prospekte eines ­Werbenden.
Die Preise werden auf Anfrage und in Abhängigkeit von Druckkosten und P
­ apierqualität
­individuell kalkuliert.
Beihefter
Beikleber
Beikleber werden auf eine Anzeige (Mindestabnahme 1/1 Seite, s/w) aufgeklebt.
Platzierung: erste oder letzte Seite eines Druckbogens auf einer Anzeigenseite,
Aufklebetoleranz 5 bis 7,5 mm nach jeder Seite
Postkarten: Standardformat 14,8 x 10,5 cm;
Preis pro 1.000 Auflage: E 310,00 (gilt bei Anlieferung fertiger Beikleber/Postkarten)
Die Preise anderer Formate werden auf Anfrage und in Abhängigkeit von Druckkosten
und P
­ apierqualität individuell kalkuliert.
Wichtige Hinweise:
Beilagen/Beihefter/Beikleber dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungs-/zeitschriftenähnlich sein.
Postgebühren: Die Postgebühren trägt der Auftrag­geber. Nachlässe und ­Provisionen ­entfallen bei den Postgebühren.
ausschlagbare
Titelseite
ausschlagbare
Seite innen
geschlossene
Anzeigen
Muster: Mit der Auftragserteilung wird ein verbind­liches Muster benötigt, das ­Aufschluss über Inhalt, Format und
­Verarbeitungs­fähigkeit gibt.
Auftragsannahmeschluss: Zum jeweiligen Anzeigenschluss­termin
Anlieferung: Die einzelnen Pakete und Lieferungen müssen ­bitte deutlich mit Mengen­angabe und dem ­Vermerk
„(Postkarten-) Beikleber / Bei­lage in journalist, Heft-Nr. ...... / 2016“ versehen sein. Die Anlieferung ­erfolgt frei Haus.
Liefertermin: Druckunterlagenschluss; Lieferanschrift: L.N. Schaffrath GmbH, Marktweg 42-50, 47608 Geldern
Andere Sonderwerbeformen
auf Anfrage.
13
Erscheinungstag
Anzeigenschluss
Druckunterlagen
Januar
31. 12. 15
10. 12. 15
11. 12. 15
Februar
01. 02. 16
14. 01. 16
15. 01. 16
März
01. 03. 16
12. 02. 16
15. 02. 16
April
01. 04. 16
14. 03. 16
15. 03. 16
Mai
02. 05. 16
14. 04. 16
15. 04. 16
Juni
01. 06. 16
12. 05. 16
13. 05. 16
bis zum Druck-
Juli
01. 07. 16
15. 06. 16
16. 06. 16
schluss ein
August
01. 08. 16
14. 07. 16
15. 07. 16
September
01. 09. 16
15. 08. 16
16. 08. 16
Oktober
30. 09. 16
15. 09. 16
16. 09. 16
November
31. 10. 16
13. 10. 16
14. 10. 16
Dezember
01. 12. 16
14. 11. 16
15. 11. 16
Heft
Beilagen /
Beikleber
Termine
2016
Bitte senden
Sie uns
frühestmöglich /
spätestens
unterlagen-
­verbindliches
Muster Ihrer
Beilage / Ihres
Beiklebers zu.
Rücktrittstermine
Letztmöglicher Rücktritts­
termin für Rubrik-Anzeigen:
jeweiliger Anzeigen­schluss­
­termin
Letztmöglicher Rücktritts­
termin für Textanzeigen
und Fremdbeilagen:
drei Wochen vor Anzeigen­
schluss
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Fordern Sie die monatlichen Informationen per Mail an: [email protected]
14
Technische
Angaben
Heftformat:
210 mm x 285 mm
Satzspiegel:
185 mm x 260 mm
Druckverfahren:
Rollenoffset, Bogenoffset
Papierqualität:
80 g/qm fast holzfrei, matt gestrichen, Bilder­druck
Verarbeitung:
Klebebindung oder Rückenstichheftung
Druckunterlagen:
Bitte senden Sie uns keine offenen Daten. Wir nehmen
Ihre Druckunterlagen im PDF-Format in der Version
1.5 (oder höher) mit nativen Transparenzen an.
Die gelieferten Daten sollten folgendes ICC-Profil aufweisen: ISOcoated_v2_300_eci.icc
Download: www.eci.org (ECI_Offset_2009)
Daten­
austausch:
Bitte senden Sie vor einer E-Mail-Übertragung den
­schriftlichen Anzeigenauftrag mit dem endgül­tigen
Motiv (bei Farbanzeigen bitte ­Andrucke oder Proofs
gleichzeitig per Post an die Druckerei mit Angabe
von Magazin und Ausgabe schicken).
Wir gehen davon aus, dass es sich bei den uns zuge­
sandten Dateien um ­Kopien handelt und ­übernehmen
für deren ­Bestand keine Haftung.
Stellen Sie uns bitte bei der Datenübermittlung alle
In­forma­tionen über ­Absender /Firma, Betriebs­system,
­verwendete Programmver­sionen, Dateinamen und
Farben zur Verfügung.
Zusatzkosten:
Manuskripte (Satz, Montage, Litho) werden nach
Aufwand ­berechnet. Fehl­belichtungen aufgrund
unvoll­ständiger oder fehler­hafter Dateien, f­alscher
Ein­stellungen oder unvoll­ständiger ­Angaben werden
berechnet. Das gilt gleichermaßen für zusätz­liche
Satz- oder Lithoarbeiten so­wie für die ­Erstellung
zusätz­licher Proofs.
Hinweis:
Druckdaten ohne verbindlichen Anzeigen­
auftrag
können nicht berück­sichtigt werden. Drucke vom
­Farbkopierer sind nicht druck­verbindlich.
­Ge­ringfügige Farb­- und Tonabweichungen sind
­durch das Druckverfahren bedingt. Reklama­tionen
aufgrund nicht korrekter D
­ ruckunterlagen k
­ önnen
vom Verlag nicht a
­ nerkannt werden.
PDF-Seiten einzeln, Schriften vollständig oder in
Unter­gruppen eingebettet.
Bilder sollten mindestens eine Auflösung von 300 dpi
vorweisen und profiliert sein.
Nicht abgesprochene Sonderfarben werden zu CMYK
konvertiert. RGB-Daten werden ohne Gewähr konvertiert, bei nicht vorhandenem Quellprofil wird sRGB
angenommen und zugewiesen.
Großflächige Fonds sollten unbunt aufgebaut sein
mit mindestens 5 % Farbauftrag.
Datenträger: DVD, CD-ROM
E-Mail:[email protected]
FTP:
Zugangsdaten auf Anfrage
14
DAS MEDIENMAGAZIN
DAS MEDIENMAGAZIN
Nummer 7
Juli 2015
65. Jahrgang 12 Euro
Nummer 8
DAS MEDIENMAGAZIN
August 2015 65. Jahrgang 12 Euro
Nummer 9
DAS MEDIENMAGAZIN
September 2015 65. Jahrgang 12 Euro
DAS MEDIENMAGAZIN
Nummer 10 Oktober 2015 65. Jahrgang 12 Euro
Nummer 11 November 2015 65. Jahrgang 12 Euro
DAS BLEIBT!“
Julius Tröger bastelt aus Datensätzen Multimediageschichten
ILLEGALE ÜBERWACHUNG
Wie Politiker die Spiegel-Abhöraffäre aufklären wollen
SCHON WIEDER MORGEN
Teil 2 der journalist-Serie zur Zukunft des Nachrichtenjournalismus
UNMÖGLICHE RECHERCHEN
Wie man als Journalist von Südkorea aus über Nordkorea berichtet
RABAUKE AUS NEUBRANDENBURG
Der Nordkurier hat Ärger mit der Staatsanwaltschaft
NERVIGE KOMMENTARE
8 Dinge, die man über Trolle wissen muss
. Verlag: Rommerskirchen
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten .
Verlag: Rommerskirchen
DIE 100-PROZENT-AGENTUR
Warum dpa neue Kunden braucht
TRIMEDIAL, CROSSMEDIAL, MULTIMEDIAL
Ein Besuch beim Bayerischen Rundfunk in München
VON WEGEN JEDER ZWEITE!
So lassen sich Statistiken entzaubern
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
.
Verlag: Rommerskirchen
Vorratsdatenspeicherung: Aufgeflogen
November 2015
Flüchtlingskrise
Unter Verrätern: Der Fall netzpolitik.org
UNTER
VERRÄTERN
Der Fall netzpolitik.org
IN DEN STRASSEN VON BERLIN
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
FRAU HAYALI, VERSCHWINDET
DAS THEMA FLÜCHTLINGE JETZT
WIEDER AUS DEN MEDIEN?
„NEIN,
Oktober 2015
August 2015
Juli 2015
Der Verlag nennt
es den „neuen
Stuttgarter Weg“.
Eine Redaktion soll
zwei Zeitungen
aus einer Stadt
bedienen. Kann
das funktionieren?
WIR ZIEHEN UM
September 2015
SWMH: Der „neue Stuttgarter Weg“
Distributed Content: Wir ziehen um
Das Publikum ist auf Facebook, Instagram, YouTube, Snapchat.
Und die Redaktionen? Schicken jetzt ihre Inhalte hinterher.
Der Journalist Daniel
Moßbrucker hat sich bei
einer Recherche selbst
überwacht. 42 Tage
lang sammelte er alle
Daten, die auch die
Vorratsdatenspeicherung
erfasst. Das Ergebnis: Sein
Informant wäre enttarnt
AUFGEFLOGEN
IM PORTRÄT
Dirk Ippen ist einer der letzten großen Zeitungsverleger in Deutschland
DER STEHAUFREPORTER
Georg Dahm droht mit Substanz erneut zu scheitern. Wird schon wieder, sagt er
VON MOVEABILITY BIS LINKABILITY
7 Kriterien für Qualität im Onlinejournalismus
VON ORANGE BIS ZE.TT
Sie machen News für eine junge Zielgruppe, sind aber unterschiedlicher, als man denkt
ZIELGRUPPE: POLITIKER
Es bahnt sich ein Duell zwischen Tagesspiegel und Politico an
RAUS AUS RUSSLAND
Ein neues Mediengesetz zwingt auch die deutschen Verlage zum Rückzug
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten .
Verlag: Rommerskirchen
Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband (Bundesvorstand) Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
.
Verlag: Rommerskirchen