Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 1 / 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant) Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs KG7073351000 Shopprimer Hydro EcoWeld rotbraun 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) DR.DEMUTH GmbH & Co.KG Telefon: 05551 97940 Hillerser Str. 8 Telefax: 05551 979430 37154 Northeim 1.4. Auskunft gebender Bereich: Frau Rulff E-Mail [email protected] Notrufnummer Notrufnummer 0152 06623399 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Gefahrenhinweise n.a. Sicherheitshinweise n.a. enthält: n.a. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrenhinweise n.a. Sicherheitshinweise 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. 23 Dampf nicht einatmen. enthält: n.a. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Beschreibung Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 2 / 7 Alkyd-Acrylharz-Kombination Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. REACH-Nr. CAS-Nr. Chemische Bezeichnung INDEX-Nr. Einstufung Gew-% Bemerkung n.a. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. REACH-Nr. CAS-Nr. Chemische Bezeichnung INDEX-Nr. Einstufung Gew-% Bemerkung n.a. Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden. Nach Augenkontakt Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser) Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Atemschutzgerät bereit halten.Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 3 / 7 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Von Zündquellen fernhalten. Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13). Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchführen, keine Lösemittel benutzen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Elektrische Geräte müssen nach dem anerkannten Standard geschützt sein. Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Stäube, Teilchen und Spritznebel bei der Anwendung dieser Zubereitung nicht einatmen. Einatmen von Schleifstäuben vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter! Stets in Behältern aufbewahren, die dem gleichen Material des Originalbehälters entsprechen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Lagerung in Übereinstimmung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Behälter dicht geschlossen halten. Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Behälter sorgfältig verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (TRBS 2153)" entsprechen. Zusammenlagerungshinweise Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 5 °C und 30 °C lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel in der Zubereitung: Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen halten. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Behälter sorgfältig verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Lagerklasse 12 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 Kapitel 2.9 (mg/m³) : 150 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 4 / 7 Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: NBR (Nitrilkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand flüssig Farbe siehe Etikett Geruch charakteristisch Sicherheitsrelevante Basisdaten Flammpunkt (°C): Zündtemperatur in °C: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck bei 20 °C: Dichte bei 20 °C: Wasserlöslichkeit (g/L): pH-Wert bei 20 °C: Viskosität bei 20 °C: Lösemitteltrennprüfung (%): Festkörpergehalt (%): Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: Wasser: 9.2. n.a. n.a. 1,1 12,7 0,48 1,35 mischbar nicht anwendbar 30 s 4 mm <3 54,37 Einheit Methode Vol-% Vol-% mbar g/cm³ Literaturwert Literaturwert Literaturwert berechnet. % Gew-% Bemerkung DIN 53211 ADR/RID 2 Gew-% 44 Gew-% Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 5 / 7 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Es gibt keine Daten über die Zubereitung selbst. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Reizung und Ätzwirkung Toxikologische Daten liegen keine vor. Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des AGW-Wertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit, in schweren Fällen: Bewusstlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen. Längerer und wiederholter Kontakt mit dem Produkt führt zum Fettverlust der Haut und kann nicht-allergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder Schadstoffresorption verursachen. Spritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen. Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1 oder 2 gemäß 67/548/EWG. Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Die Zubereitung wurde beurteilt nach der konventionellen Methode der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität Es liegen keine Informationen vor. Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Toxikologische Daten liegen keine vor. Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 6 / 7 Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV 080111 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 14.1. UN-Nummer n.a. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen n.a. 14.4. Verpackungsgruppe n.a. 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. n.a. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 22,8 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 56,1 Nationale Vorschriften Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: KG7073351000 12.05.2015 3.0 Shopprimer Hydro EcoWeld Bearbeitungsdatum: 12.05.2015 Ausgabedatum: 12.05.2015 DE Seite 7 / 7 Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe InsgesamtdürfenfolgendeWerteimAbgas Massenstrom oder Massenkonzentration : 0,50kg/h : 50mg/m 3 nichtüberschrittenwerden. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" BGR 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen" 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): n.a. Abkürzungen und Akronyme Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
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