List & Label Report - Hinze Stahl & Service GmbH

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikatoren
Artikelnr. (Hersteller/Lieferant)
Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs
KG7073351000
Shopprimer Hydro EcoWeld
rotbraun
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler)
DR.DEMUTH GmbH & Co.KG
Telefon: 05551 97940
Hillerser Str. 8
Telefax: 05551 979430
37154 Northeim
1.4.
Auskunft gebender Bereich:
Frau Rulff
E-Mail
[email protected]
Notrufnummer
Notrufnummer
0152 06623399
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahrenhinweise
n.a.
Sicherheitshinweise
n.a.
enthält:
n.a.
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
n.a.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrenhinweise
n.a.
Sicherheitshinweise
38
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
23
Dampf nicht einatmen.
enthält:
n.a.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a.
2.3.
Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2.
Gemische
Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung
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Beschreibung
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Alkyd-Acrylharz-Kombination
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr.
REACH-Nr.
CAS-Nr.
Chemische Bezeichnung
INDEX-Nr.
Einstufung
Gew-%
Bemerkung
n.a.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr.
REACH-Nr.
CAS-Nr.
Chemische Bezeichnung
INDEX-Nr.
Einstufung
Gew-%
Bemerkung
n.a.
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Atemschutzgerät bereit halten.Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in
Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten. Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7
und 8.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13). Nachreinigung mit
Reinigungsmitteln durchführen, keine Lösemittel benutzen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere
Zündquellen ferngehalten werden. Elektrische Geräte müssen nach dem anerkannten Standard geschützt sein. Von
Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Stäube, Teilchen und Spritznebel bei der Anwendung dieser Zubereitung nicht einatmen. Einatmen von
Schleifstäuben vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8.
Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter! Stets in Behältern aufbewahren, die dem gleichen Material des
Originalbehälters entsprechen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerung in Übereinstimmung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Behälter dicht geschlossen halten. Niemals Behälter mit
Druck leeren - kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Behälter sorgfältig
verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von
Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (TRBS 2153)" entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Hinweise auf dem Etikett beachten. In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 5 °C und 30 °C lagern. Vor Hitze und
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel in der Zubereitung:
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen halten. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen
verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Behälter sorgfältig verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen
zu verhindern.
Lagerklasse
12
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
n.a.
Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 Kapitel 2.9 (mg/m³) : 150
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
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Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät
getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von
Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer
verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: NBR (Nitrilkautschuk)
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und
Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition.
Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen
erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand
flüssig
Farbe
siehe Etikett
Geruch
charakteristisch
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Flammpunkt (°C):
Zündtemperatur in °C:
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Dampfdruck bei 20 °C:
Dichte bei 20 °C:
Wasserlöslichkeit (g/L):
pH-Wert bei 20 °C:
Viskosität bei 20 °C:
Lösemitteltrennprüfung (%):
Festkörpergehalt (%):
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
Wasser:
9.2.
n.a.
n.a.
1,1
12,7
0,48
1,35
mischbar
nicht anwendbar
30 s 4 mm
<3
54,37
Einheit
Methode
Vol-%
Vol-%
mbar
g/cm³
Literaturwert
Literaturwert
Literaturwert
berechnet.
%
Gew-%
Bemerkung
DIN 53211
ADR/RID
2 Gew-%
44 Gew-%
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße
Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.
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10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße
Lagerung: siehe Kapitel 7. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen.
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch,
Stickoxide.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Es gibt keine Daten über die Zubereitung selbst.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Reizung und Ätzwirkung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des AGW-Wertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der
Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind:
Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit, in schweren Fällen: Bewusstlosigkeit. Lösemittel
können durch Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen. Längerer und wiederholter Kontakt mit dem Produkt
führt zum Fettverlust der Haut und kann nicht-allergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder Schadstoffresorption
verursachen. Spritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen.
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1 oder 2 gemäß 67/548/EWG.
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Die Zubereitung wurde beurteilt nach der konventionellen
Methode der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe
Kapitel 2 und 15.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4. Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
080111
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder
andere gefährliche Stoffe enthalten
Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß
entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer
n.a.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
n.a.
14.4. Verpackungsgruppe
n.a.
14.5. Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID)
n.a.
Marine pollutant
n.a.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt
transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr.
n.a.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2:
22,8
VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369:
56,1
Nationale Vorschriften
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Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter
beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
InsgesamtdürfenfolgendeWerteimAbgas
Massenstrom
oder
Massenkonzentration
:
0,50kg/h
:
50mg/m 3
nichtüberschrittenwerden.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
BGR 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen"
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
n.a.
Abkürzungen und Akronyme
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung,
Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und
EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die
in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt
beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.