LANDSCHAFTSPARK REGION STUTTGART Kofinanzierungsmittel 2016 Landschaftspark Region Stuttgart Auslobung von Kofinanzierungsmitteln durch den Verband Region Stuttgart für das Jahr 2016 Wettbewerb 2016 Was müssen Sie gegebenenfalls bis wann tun? Vorschläge für Projekte und Maßnahmen zur Kofinanzierung im Jahr 2016 müssen bis zum 30. September 2015 eingereicht werden beim Verband Region Stuttgart Kronenstraße 25 70174 Stuttgart ACHTUNG! Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen wurden gegenüber den vorausgegangenen Jahren geändert. Wir bitten Sie, zukünftig das als Anlage ab Seite 6 angefügte Bewerbungsformular zu benutzen. Wir erhoffen uns dadurch eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der bisher sehr aufwändigen Bearbeitung. Das Formular soll elektronisch ausgefüllt werden. Sie können dieses Formular dazu auf der Internetseite des Landschaftsparks Region Stuttgart unter www.landschaftspark-region-stuttgart.de herunterladen oder direkt bei der Geschäftsstelle des Verbandes Region Stuttgart anfordern. Wir schicken es Ihnen dann gerne per E-Mail zu. Alle Unterlagen sind einmal in gedruckter Fassung und unterzeichnet auf dem Postweg und zusätzlich elektronisch in gängigen Datenformaten auf CD, DVD oder per E-Mail bis zum 30. September einzureichen. 1 I. Worum geht’s? - - Der Verband Region Stuttgart lobt Kofinanzierungsmittel für Projekte zum Ausbau und zur Gestaltung des regionalen Landschaftsparks aus. Die Idee des regionalen Landschaftsparks soll in der gesamten Region Stuttgart zum Tragen kommen. Sie beinhaltet das Ziel der Vernetzung unterschiedlicher Naturräume unter ökologischen, insbesondere aber auch unter sozialen Gesichtspunkten – vernetzte, hochwertige, gut erreichbare und wenig beeinträchtigte Freiräume sind Grundvoraussetzung für die landschaftsbezogene Naherholung und damit auch für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Region Stuttgart. Interessierte Kommunen können sich im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens mit geeigneten, kurzfristig realisierbaren Projekten um diese Mittel bewerben. Eine unabhängige Jury wählt aus allen eingereichten Vorschlägen die besten Projekte aus. Der Planungsausschuss entscheidet abschließend o welche Projekte o bis zu welcher Höhe (maximal 50% der Projektkosten) kofinanziert werden sollen. Der Umfang der Kofinanzierung und die Anzahl der möglichen Projekte sind durch die Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt. In den vorausgegangenen Jahren betrug das verfügbare Budget jeweils 1,5 Mio. Euro. Wer kann Kofinanzierungsmittel erhalten? Jede Stadt oder Gemeinde in der Region Stuttgart kann sich mit eigenen Projekten jeweils eigenständig oder zusammen mit anderen Kommunen mit gemeinsamen Projekten beteiligen. Ein Rechtsanspruch auf Kofinanzierung besteht nicht. Antragsberechtigt sind demnach nur Kommunen, jedoch sind Projekte in Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden oder Vereinen möglich und werden begrüßt. Die Abwicklung und Abrechnung der Förderung verbleibt bei der jeweiligen Kommune. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil? Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann sich die Region bis maximal zur Hälfte an den Projektkosten beteiligen, höchstens aber mit dem gleichen Betrag, den die jeweilige Kommune bzw. die jeweiligen Kommunen selbst aufwenden. Ein Rechtsanspruch auf die maximale Kofinanzierungsquote von 50% besteht nicht. Wofür können Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden? Kofinanzierungsmittel können eingesetzt werden für - Investitionskosten im Rahmen der Umsetzung von Projekten, - Planungskosten, soweit sie erst im Zuge der Ausführungsplanung anfallen. Wofür können Kofinanzierungsmittel nicht eingesetzt werden? Kofinanzierungsmittel können nicht verwendet werden für - Kosten der Vorplanung oder Projektentwicklung z.B. für die Bewerbung beim Verband Region Stuttgart - Maßnahmen, die bereits begonnen oder in Auftrag gegeben sind - bei der Stadt/Gemeinde für die Realisierung des Projekts anfallenden Personal-, Sach- und Grunderwerbskosten, - Folgekosten wie dauernde Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, 2 - - Infrastrukturanlagen mit überwiegend kommunaler Bedeutung (z.B. Spielplätze, Sportanlagen oder Stellplätze, die nicht der regionalen Vernetzung dienen und keinen bzw. nur einen geringen regionalen Bezug haben, soweit diese nicht als untergeordneter, funktional jedoch notwendiger Bestandteil der Gesamtmaßnahme anzusehen sind), Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Ersatzmaßnahmen, Marketingmittel (Flyer, Internet, Veranstaltungen). Einsatz von Drittmitteln Mittel der Städte und Gemeinden für naturschutzrechtlich notwendige Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokontomaßnahmen werden als kommunale Eigenmittel anerkannt. Zuschüsse von dritter Seite werden entsprechend der gesetzlichen Regelung je zur Hälfte auf den Finanzierungsanteil der Kommune und des Verbandes Region Stuttgart angerechnet. II. Mögliche Arten von Projekten Breiter Katalog möglicher Maßnahmen Wie in den vorausgegangenen Jahren gibt es einen breiten Katalog möglicher Maßnahmen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Thematik und Zielsetzung des Landschaftsparks passen. Dazu gehören insbesondere die Themen - Durchgängigkeit: z.B. ein auf die landschaftlichen Verhältnisse abgestimmtes, durchgängiges Wegesystem Biotopverbund: z.B. in das regionale Biotopverbundnetz eingebundene Biotopverbundmaßnahmen Besondere Orte: z.B. die Einbeziehung von Orten besonderer Qualität, von Situationen und Bauwerken in der Landschaft und im Siedlungsbereich Projekte aus den Masterplänen Beispiele - Inszenierung besonderer Orte, z. B. durch Kunst in der Landschaft Beschilderungen, die Informationen zum Landschaftspark vermitteln ( z. B. Kulturlandschaft, Naturschutz, Naturhaushalt, Geschichte, Pädagogische Konzepte, Lehrpfade) Betonung besonderer Aussichts- und Hochpunkte Pflanzung von Baumreihen und Alleen zur Hervorhebung von Wegen Anlage von Biotopen im Zusammenhang z.B. des regionalen Biotopverbundkonzeptes Anlage von Seitenarmen, Wasserflächen, Bachrenaturierungen Neubegründung und Ergänzung von Gehölzstrukturen und Waldflächen Landschaftsparkrouten zum Wandern und Radfahren mit eingebundenen, allgemein zugänglichen Anlagen, Aufenthaltsbereichen und Naturerlebnisflächen Verknüpfung der Maßnahmen Ein wichtiger Aspekt der Landschaftsparkidee ist die Verknüpfung von Einzelelementen zu einer zusammenhängenden Netzstruktur. Von der Kommune bzw. den Kommunen soll daher aufgezeigt werden, wie sich die vorgeschlagenen Projekte in das Landschaftsparkkonzept bzw. in den Zusammenhang einer Netzstruktur einfügen. Projekte, die im Zuge der Erarbeitung der Masterpläne (z.B. MP Albtrauf, MP Filstal…) erarbeitet wurden, erfüllen normalerweise das Kriterium der Vernetzung in besonderer Weise. 3 Interkommunale Projekte Besondere Beachtung finden interkommunale, Gemeindegrenzen überschreitende Projekte und größere, zusammenhängende Projekte mit entsprechender Wahrnehmbarkeit und Ausstrahlung. Sie sind integraler Bestandteil der Landschaftsparkkonzeption. III. Auswahlverfahren Kriterien Bei der Auswahl und Bewertung der eingereichten Projekte sind folgende Kriterien maßgeblich: Regionale Bedeutung, überörtliche Ausstrahlung Förderung der Erlebbarkeit von Natur und Landschaft, Steigerung der Attraktivität für die Naherholung Steigerung des ökologischen Wertes, Erhöhung der Biodiversität Herstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit Inszenierung besonderer Orte Gemeinschaftsprojekte mehrerer Kommunen Projekte mit einem hohen Anteil bürgerschaftlichen Engagements Kurzfristige Realisierbarkeit Als zusätzliches Kriterium wird dieses Jahr das Kriterium „Förderung von Fitness- und Bewegungsangeboten“ hinzugenommen. Damit sollen besonders Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, dass Spielplätze bzw. Grünflächen so ausgestattet werden, dass sie Fitnessangebote für alle Altersgruppen bereitstellen. Verfahren - Projektvorschläge müssen bis zum festgelegten Stichtag (siehe VI.) beim Verband Region Stuttgart eingereicht werden. - Der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart trifft auf der Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Jury die abschließende Entscheidung über die Kofinanzierung. - Nicht zum Zuge gekommenen Projekte können bei einer späteren Auslobung erneut eingereicht werden. Sie müssen sich dann allerdings wieder dem Wettbewerb mit allen anderen für die entsprechende Auslobung eingereichten Projekten stellen. - Vor Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel muss zwischen der jeweiligen Kommune und dem Verband Region Stuttgart eine Vereinbarung über die Realisierung der Maßnahme abgeschlossen werden. Darin werden insbesondere die genaue Beschreibung des Projekts, ggf. dazugehörige Planunterlagen, der vorgesehene Zeitplan für die Realisierung sowie die Einzelheiten der Finanzierung festgehalten. - Nach der Bereitstellung können die Kofinanzierungsmittel entsprechend dem Projektfortschritt mit einem Verwendungsnachweis beim Verband Region Stuttgart angefordert werden. 4 IV. Bedingungen - Die Zustimmung der zuständigen Gremien zur Finanzierung und Durchführung des Projekts muss gewährleistet sein. - Die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme muss gewährleistet sein. Alle notwendigen Genehmigungen müssen eingeholt bzw. beantragt sein. Dies gilt v.a. bei größeren Projekten, um sicher zu stellen, dass der Projektbeginn im gleichen Jahr erfolgen kann und somit eine Förderung möglich und sinnvoll ist. - Die kommunale Kofinanzierung muss gesichert sein. - Mit der Realisierung des Projekts muss in dem Jahr begonnen werden, für das die Kofinanzierungsmittel bewilligt wurden. Die Kofinanzierungsmittel sind spätestens bis zum Ende des dritten Jahres nach der Vergabe abzurechnen. Bis dahin nicht abgerechnete Mittel verfallen. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten, von der Kommune nicht zu vertretenden Fällen möglich. - Die jeweilige Kommune verpflichtet sich, das fertig gestellte Projekt mit einer vom Verband zur Verfügung gestellten Stele (siehe Bild rechts) als Landschaftspark-Projekt kenntlich zu machen. - Projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit ist mit dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. - Instandhaltung und Pflege des fertig gestellten Projekts müssen für mindestens zehn Jahre sichergestellt sein. Andernfalls können die ausgezahlten Kofinanzierungsmittel zurückgefordert werden. Ansprechpartner beim Verband Region Stuttgart: Stefanie Clauß Telefon: Fax: e-mail: 0711 / 22 75 9 – 73 0711 / 22 75 9 – 71 [email protected] 5 Anlage: Ansicht Bewerbungsformular Formular unter http://www.landschaftspark-region-stuttgart.de/ abrufbar 7 8 9
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