Antrag / Fragebogen

Antrag / Fragebogen
Versammlungsstätte:
Ludwig-Thoma Haus
Stockmann-Saal und
Erchana-Saal
und
Thiemann-Gewölbe
Künstlergarderobe
Künstlergarderobe
Tag/e der Veranstaltung
Name der Veranstaltung
VeranstalterIn
Name
Adresse
Telefon / Handy
Zeiten der Veranstaltung
Aufbau Datum:
von
Uhr bis
Uhr
Probe Datum:
von
Uhr bis
Uhr
Einlass
Uhr
Veranstaltungsbeginn / -ende
Uhr
Abbau Datum
/
von
Uhr
Uhr bis
Uhr
Inhalt / Art / Ablauf der Veranstaltung
(Programm, Zeitplan, Liste der Künstler,
Bühnenanweisung beifügen)
Eintrittsgeld
ja
Erwartete Personenzahl
nein
Besucher
Rollstuhlfahrer
Mitwirkende (Darsteller, Bedienungen, etc.)
Besuchergarderobenbenutzung
ja
Sanitäter vorgesehen
ja
wie viele?
nein
Ordner vorgesehen
ja
wie viele?
nein
Besucherplätze als
nein
Stehplätze
Sitzplätze
in Reihen
an Tischen
Nach welchem Bestuhlungsplan
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0171 - 8097097
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Aufbauten im Saal
ja
nein
(Tribüne, Bar, Ausschank, Mischpultplatz,
Zelt, etc.)
welcher Art
Fläche ca.
m²
Bewirtschaftung
ja - ausschließlich durch den Pächter der Gaststätte!
nein
Saaldekoration / Foyerdekoration
ja
nein
Schwerentflammbar bzw. nichtbrennbar
nach DIN 4102 B1 / A1
ja
nein
Kerzen zur Tischdekoration?
ja
nein
Offene Flammen zum Warmhalten von
Speisen?
ja
nein
Brandsicherheitswache vorgesehen?
ja
Benutzung der vorhandenen Bühne
ja
nein
mit Vorbühne (8m x 1m)
Aufbau der vorhandenen Bühnenpodeste
oder der Chorpodeste
ja
nein
ggf. Maße und Anzahl bitte im Vorfeld
mit dem Hausmeister absprechen
Aufbau einer eigenen Bühne
ja
nein
Größe Breite
Tiefe
ja
nein
ja
nein
(Tischdecken, Vorhänge, Blumen, Fahnen,
Luftballons, etc.)
welcher Art
Bühnenaufbauten / Vorhänge / Deko
wie viele?
nein
Höhe
welcher Art
Schwerentflammbar nach DIN 4102 B1
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Einsatz von gefährlichen Requisiten
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
(Stichwaffe, Normalglas etc.)
welcher Art
Einsatz von Flugwerken
(Fliegen von Personen)
Rauch, Nebelmaschine
welcher Art
Einsatz eines Lasers?
welcher Art?
Stromversorgung
Bedarf
1 x CEE 3x63A (abgesichert 3x35A)
1 x CEE 3x32A (abgesichert 3x25A)
1 x CEE 3x16A (abgesichert 3x16A)
div Schukosteckdosen
Benutzung der vorhandenen
Bühnenbeleuchtungsanlage
ja
nein
Benutzung der vorh. Beschallungsanlage
ja
nein
Benutzung des vorhandenen Flügels?
ja
nein
wenn ja
Aufbau einer eigenen Beleuchtungsanlage
er soll auf der Bühne stehen
er soll im Parkett stehen
ja
nein
ja
nein
ja
nein
welcher Art
Aufbau einer eigenen Beschallungsanlage
welcher Art
Aufbau von eigener Videotechnik
welcher Art
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Sollen Lasten an die
Prospektstangen gehängt
werden?
Sollen eigene Traversen
aufgebaut werden?
ja
nein
was
max. Gewicht 200kg!
ja
nein
was
Gewicht
Sollen irgendwelche Umbauten während
der Veranstaltung stattfinden?
kg
ja
nein
Die Betreiberin der Versammlungsstätte behält sich das Recht vor, falls notwendig, Ordnerdienst,
Sanitätsdienst, Brandsicherheitswachen und einen Verantwortlichen nach § 39 VStättVO zu Lasten
des Nutzers zu fordern.
Der Nutzer versichert, dass er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus der aktuellen
Versammlungsstättenverordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und
Arbeitssicherheitsvorschriften einhalten wird.
Der Nutzer versichert, alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu haben.
Datum
Unterschrift Veranstalter
Bitte ausgefüllten Vordruck unterschrieben zurück an:
Stadt Dachau
Amt für Kultur, Tourismus
und Zeitgeschichte
Konrad-Adenauer-Straße 1
85221 Dachau
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Anlage
Vorschriften aus der Versammlungsstättenverordnung:
§ 31 VStättVO
(1)
Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig frei
gehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
(2)
Rettungswege in der Versammlungsstätte müssen ständig frei gehalten werden
(3)
Während des Betriebs müssen alle Türen von Rettungswegen unverschlossen sein
§ 32 VStättVO
(1)
Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegplan genehmigten Besucherplätze darf
nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht
geändert werden
(2)
Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des
Haupteingangs eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen
§ 33 VStättVO
(1)
Für Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen muss mindestens schwerentflammbares
Material verwendet werden
(2)
Für Ausstattungen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden.
(3)
Für Requisiten muss mindestens normalentflammbares Material verwendet werden.
(4)
Für Ausschmückungen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet
werden. Für Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen
Treppenhäusern muss mindestens nichtbrennbares Material verwendet werden.
(5)
Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen
angebracht werden. Frei im Raum hängenden Ausschmückungen sind zulässig, wenn
sie einen Abstand von mindestens 2,50 m zum Boden haben. Ausschmückungen aus
natürlichen Pflanzenschmuck dürfen sich nur, so lange sie frisch sind, in den Räumen
befinden.
(8)
Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern, so weit entfernt sein,
dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann
§ 35 VStättVO
(1)
Auf Bühnen und Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen ist das Rauchen
verboten. Das Rauchverbot gilt nicht für Darsteller und Mitwirkende aus Bühnen- und
Szenenflächen während der Proben und Veranstaltungen, so weit das Rauchen in der
Art der Veranstaltung begründet ist
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