Der Abfall und das liebe Geld... Die Gebühren ab 2016 für die Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis Leistung steht im Vordergrund Hierzu bietet der Kreis ein umfassendes Abfallwirtschaftssystem mit einer breiten Palette von Dienstleistungen und einem daraus entwickelten modernen Gebührensystem an. Gebühren werden oft als Last von denen empfunden, die diese Gebühren zu zahlen haben, und wer tut dies schon besonders gerne? Aufwand und Kosten Die Abfallgebühren sind keine Ausnahme. Der Rhein-NeckarKreis ist gesetzlich verpflichtet, die ihm entstehenden Kosten für die Entsorgung der Abfälle in Form von Gebühren bei den jeweiligen Nutzern der Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu erheben. Dabei ist es das Bestreben von Rhein-Neckar-Kreis und der von ihm zur Erfüllung der einzelnen Dienstleistungen eingesetzten AVR Kommunal GmbH, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten und sie über die Gebühren so gerecht wie möglich zu verteilen. Umweltgerechte Abfallsysteme kosten Geld, denn wir wollen die Verantwortung für unsere Umwelt nicht auf die kommenden Generationen verlagern, sondern heute unsere Aufgaben und Pflichten erfüllen. Der Rhein-Neckar-Kreis muss die Abfallgebühren kostendeckend festsetzen. Damit müssen alle von der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung” verursachten Kosten über die Gebühren dem Benutzer in Rechnung gestellt werden. Kosten für die Abfallentsorgung im Haushaltsbereich 8,79 € 26,75 € Verwaltungskosten 4,37 € Entsorgungsanlagen Grüne Tonne plus-Kosten 13,55 € Sperrmüll- u. Holzentsorgung Restmüllentsorgung Biomüllverwertung Transportkosten 4,52 € 1,01 € 4,38 € 6,41 € 1,95 € Sonstige Sammlung Abfuhr und Behälter Jährliche Kosten für die Abfallentsorgung im Haushaltsbereich in den Jahren 2016 bis 2018 (Beträge in € je angeschlossenem Einwohner) 2 Ein modernes Abfallwirtschaftsund Gebührensystem Insgesamt erfordert die Abfallentsorgung für die 558.453 angeschlossenen Einwohner in den Jahren 2016 bis 2018 einen jährlichen Aufwand von 45,2 Mio. €. Davon entfallen auf die Sammlung und Entsorgung bzw. Verwertung von häuslichen Abfällen 40,1 Mio. € und somit 71,73 € auf jeden angeschlossenen Einwohner (inkl. Nebenwohnsitze). Die Gebührenstruktur Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat unter anderem dazu geführt, dass bei der Gebührenkalkulation eine Abgrenzung zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung erfolgen muss. Bewährt haben sich die freie Behälterwahl und die Trennung von Bio- und Restmüll auf freiwilliger Basis. Die Abfallgebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: • Personengrundgebühr • Behältergrundgebühr für Restmüllgefäße • Leistungsgebühr Für die Regelleistungen bei den BioEnergieTonnen und der Grünen Tonne plus werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Die einzelnen Gebührenbestandteile stellen wir hier näher dar, um zu zeigen, dass ein Großteil der abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen nicht unmittelbar an die Benutzung des Abfallbehälters gekoppelt ist. Dazu zählt z. B. die laufende Unterhaltung der Entsorgungsanlagen. Grundgebühr Die Personengrundgebühr ist nicht linear (gleicher Betrag je Nutzer) gestaffelt, sondern degressiv. Auf der Grundlage von wissenschaftlichen Untersuchungen, fordert die Rechtsprechung bei einer fixe und variable Kosten beinhaltenden Gebühr eine Staffelung entsprechend der wahrscheinlichen durchschnittlichen Nutzung. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Abfallmenge je Person mit steigender Personenzahl auf einem Grundstück nicht linear, sondern rückläufig entwickelt. Je mehr Personen auf einem Grundstück wohnen, desto geringer ist die Abfallmenge je Person und damit auch die Grundgebühr je Person. In der Personengrundgebühr sind unterschiedliche Kostenblöcke enthalten: • Kosten für die Verwertung von Biomüll • Fixe und zeitraumabhängige Kosten für die Altholzentsorgung 3 Die Gebührenstruktur • Fixe Kosten für die regelmäßige Abfuhr und Sperrgutabfuhr • Kosten für die Elektro- und Elektronikgerätesammlung • Kosten für die Schadstoffsammlung • Kosten für die Erfassung und Verwertung von Grünschnitt • Kosten für die Sammlung und Entsorgung von wildem Müll • Kosten für die Vorhaltung der Abfallanlagen • Verwaltungs- und Gemeinkosten • Kosten und Erlöse für die Grüne Tonne plus • Verlustdeckung aus 2013 Insgesamt entfallen auf die Personengrundgebühren jährliche Kosten von rd. 18,3 Mio. €. Nachstehend sind die Kostenanteile der einzelnen Leistungen an der Grundgebühr in Euro näher dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren degressiv gestaltet sind. Durchschnittliche Kosten: 32,79 Euro je angeschlossenem Einwohner 4,38 € 2,97 € 3,85 € Verwaltungs- u. Gemeinkosten Entsorgungsanlagen Kosten Grüne Tonne plus Sperrmüll- u. Holzentsorgung 4,14 € Biomüllverwertung Abfuhrkosten 13,40 € 0,17 € 3,88 € Die durchschnittlichen Kostenanteile an der Grundgebühr je angeschlossenem Einwohner belaufen sich auf 32,79 €. Sie sind nicht mit gleichen Beträgen auf alle Nutzer der Abfallentsorgung aufgeteilt, sondern nach einem differenzierten Verfahren. Dabei werden sowohl die Kostenstruktur als auch die 4 Behälterunabhängige Sammlungen sinkende Abfallmenge bei steigender Personenzahl auf einem Grundstück berücksichtigt. Die Umrechnung auf Einwohnergleichwerte gibt dabei an, um wie viel sich das Abfallaufkommen je Person auf einem Grundstück mit steigender Personenzahl verändert. Die Gebührenstruktur Die Grundgebühren betragen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen 8 Personen 9 Personen 10 Personen 11 Personen Für jede weitere Person 43,30 € 70,90 € 98,50 € 129,20 € 160,70 € 191,70 € 222,50 € 253,60 € 284,50 € 315,20 € 345,80 € 31,40 € Behältergrundgebühr für Restmüll Je mehr Personen an den Behälter angeschlossen sind, desto günstiger wird der Betrag je Person. Damit kann auf einem gebührenrechtlich einwandfreien Weg eine Entlastung von Mehrpersonengrundstücken erreicht werden. Biomüll gehört in die BioEnergieTonne, Restmüll in die Restmülltonne und Wertstoffe und Verpackungen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Behältergebühr ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis für die Abfallbehälter. Die Behältergebühr beinhaltet weit mehr an Leistungen als den Anschaffungswert oder Mietwert der Abfallbehälter. In der Behältergebühr sind folgende Kostenbestandteile enthalten: • Zeitraumabhängige Kosten für die regelmäßige Abfuhr • Kosten für die Gestellung, Erneuerung und Unterhaltung der Abfallbehälter und des elektronischen Erkennungsund Abrechnungssystems • Leerungskosten Biomüll Die Folge ist, dass Grundstücke mit wenigen Personen stärker belastet werden. Dies resultiert aus der verstärkten verursachergerechten Zuordnung der Entsorgungskosten zu den einzelnen Nutzern. • Kosten der Sperrgutabfuhr (ohne fixe Kosten) Die zu nutzenden Abfallbehälter können Sie frei wählen. Trotzdem sind die Abfalltonnen entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. • Verwaltungs- und Gemeinkosten • Kosten Behälteränderungsdienst und Auftragsmanagement (Personalkosten der Verwaltung) 5 Die Gebührenstruktur Durchschnittliche Kosten Behältergrundgebühr für Restmüll je Einwohner 1,24 € 5,11 € Abfuhrkosten Sperrmüllkosten 0,62 € Behälteränderungsdienst Gefäßgestellung 1,96 € Verwaltungskosten Leerungskosten Biomüll 6,99 € 2,26 € Gesamtkosten 10,1 Mio. Euro, d. h. 18,18 € je angeschlossenem Einwohner Die Gebührensätze sind Jahresgebühren, die linear, d. h. entsprechend dem Gefäßvolumen, kalkuliert sind. Volumen Bezeichnung 80 l Restmüllbehälter 120 l Restmüllbehälter 240 l Restmüllbehälter 660 l Restmüllbehälter 770 l Restmüllbehälter 1100 l Restmüllbehälter Grundgebühr pro Jahr Leerungs14-tägl. wöchentl.gebühr Leerung Leerung je Leerung 49,30 € 71,45 € 137,90 € 370,45 € 431,35 € 614,10 € --- --- --- 748,20 € 867,85 € 1.226,95 € 3,55 € 4,95 € 9,25 € 24,30 € 28,25 € 40,05 € (Die gesamten Gebührensätze ab 2016 sind in der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Neckar-Kreises vom 15.12.2015 festgelegt. Die Satzung steht im Internet unter www.avr-kommunal.de). 6 Die Gebührenstruktur Leistungsgebühr Die Leistungsgebühr enthält die variablen Kosten für die Rest müllentsorgung sowie der Biomüllentsorgung. Hinzu kommt ein pauschaler Anteil der variablen Kosten für die Abfuhr der Abfälle. Weiter werden variable Kosten der Entsorgungsanlagen sowie anteilige Verwaltungs- und Gemeinkosten verrechnet. Ein elektronisches Erkennungs system (Mikrochip) an jeder Abfalltonne für Rest- und Bio müll registriert die Anzahl der Leerungen. Je öfter der Restmüllbehälter geleert wird, desto höher, je seltener die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird, desto geringer sind die Gebühren. Je Restmüllbehälter werden mindestens zwei Leerungen pro Jahr berechnet. In der Leistungsgebühr sind folgende Kosten enthalten: • Entsorgungskosten Restmüll und Sperrmüll • Variable Kosten der Altholzentsorgung • Transportkosten Rest- und Sperrmüll • Umladekosten Rest-, Sperrund Biomüll • Kosten für die Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten • Kosten der regelmäßigen Abfuhr • Leerungskosten Restmüll • Kosten der Nutzung der Abfallanlagen (ohne fixe Kosten) • Verwaltungs- und Gemein kosten Die Gebühren für eine Leerung betragen bei 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 660 l Restmüll 770 l Restmüll 1.100 l Restmüll 3,55 € 4,95 € 9,25 € 24,30 € 28,25 € 40,05 € Für die Gebührenhöhe ein Beispiel: Grundlage: 4 Personen auf einem Grundstück mit Nutzung BioEnergieTonne und Restmüllbehälter sowie der Grünen Tonne plus 1.Grundgebühren 2.Behältergebühren Restmüll 120 l Biomüll 120 l 129,20 € 71,45 € 0€ 3. Leerungsgebühren Restmüll 10 x 4,95 € 49,50 € Biomüll 120 l 0€ Gesamtgebühren 250,15 € Pro Person bedeutet dies eine Jahresbelastung von 62,54 € bzw. 5,21 € pro Monat. 7 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Sie haben die Möglichkeit, während des Jahres den Abfallbehälter zu ändern und je nach persönlichen Verhältnissen einen oder mehrere größere oder kleinere Abfallbehälter zu bestellen. Die Gebühren werden nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Nutzung der einzelnen Behälterarten tagesgenau berechnet. eine 120 l-Grüne Tonne plus. Wir bieten Ihnen außerdem Abfallbehälter für die Biomüllsammlung an. Die Grüne Tonne plus kann so gewählt werden, dass pro Person ein Volumen zwischen 40 l bis 80 l je 14-tägliche Abfuhr ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung steht. Weiteres Behältervolumen ist gebührenpflichtig. Wenn Sie Ihre Behälterausstattung ändern lassen, fällt eine Behältertauschgebühr von 12,70 € an. Falls Sie für Ihren Haushalt eine eigene Abfalltonne wünschen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07261/931-202 an die AVR Kommunal GmbH. Wir stellen Ihnen die Gebühren für den Behälter und die Leerungsgebühren in Rechnung. Der Gebührenbescheid für die Personengrundgebühren geht weiterhin an den jeweiligen Grundstückseigentümer. Ändert sich im Laufe eines Jahres die Personenzahl auf einem Grundstück, passen wir das Behältervolumen nicht an. Falls Sie eine Änderung wünschen, wenden Sie sich bitte an die AVR Kommunal GmbH unter der Telefonnummer 07261/931-202. Die Veränderung der Personenzahl, z. B. durch Geburten oder Sterbefälle, brauchen Sie weder der AVR noch dem Rhein-Neckar-Kreis mitteilen. Diese Daten erhalten wir automatisch von den Einwohnermeldeämtern. Lediglich bei Eigentumswechsel von Grundstücken benötigen wir eine Information von Ihnen, da die Grundbuchämter diese Änderungen nicht weitergeben. Sie können unter den angebotenen Abfallbehältern frei wählen, die Mindestausstattung für ein bewohntes Grundstück ist eine 80 l-Restmülltonne und 8 Weiter bieten wir auf Antrag des Grundstückseigentümers oder der Hausverwaltung auch einen sog. Vollservice. Dabei holt das Abfuhrpersonal die Abfallbehälter vom vereinbarten Stellplatz zur Leerung und stellt sie danach wieder zurück. Näheres erfahren Sie bei der Kundenberatung der AVR unter der Telefonnummer 07261/931-202. Die AVR Kommunal GmbH wird vor Ort Details klären, wie z. B. Entfernung des Behälterstandorts vom Leerungsplatz. Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Transport und Bereitstellung von Abfallbehältern im Vollservice – Monatsgebühren 2-Rad-Beh. 4-Rad-Beh.4-Rad-Beh. Transportweg2-wöchentl. 2-wöchentl.wöchentl. 0-10 m 11-20 m 21-40 m 41-60 m 61-100 m 1,60 € 4,80 € 9,60 € 16,10 € 25,70 € 3,20 € 9,60 € 19,30 € 32,10 € 51,40 € 6,40 € 19,30 € 38,50 € 64,20 € 102,70 € Die Gebühren werden zusätzlich zu den Leistungen im Teilservice erhoben. Jahresgebührenbescheid Die Abfallgebühren werden – wie Sie es vielleicht von Ihrer Stromrechnung kennen – einmal auf das Jahresende abgerechnet. Hierzu erhalten Sie eine genaue Abrechnung, die die Personenveränderungen nach den Daten der Einwohnermeldeämter tagesgenau berücksichtigt. Außerdem werden die Behältergebühren und jede Leerung der gewählten Abfallbehälter während des Jahres aufschlüsselt. Da die endgültigen Gebühren erst zum Abschluss des Jahres feststehen, erhebt der RheinNeckar-Kreis Vorauszahlungen. Diese richten sich nach den Personendaten und den Behälterdaten zum Tag der Erstellung Ihres Gebührenbescheides. Wenn sich während des Jahres Behälter ändern oder Personen hinzukommen, ändern sich die Vorauszahlungen nicht. Bei den Leerungsdaten legen wir bei der Vorauszahlung in der Regel die Zahl der Leerungen vom Vorjahr zugrunde. Die Vorauszahlungen auf die Abfallgebühren sind je zur Hälfte am 15. Mai und 15. August eines Jahres zur Zahlung fällig. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen oder bereits erteilt haben, können Sie eine abweichende Festlegung der künftigen Zahlungsweise beantragen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der AVR Kommunal GmbH in Verbindung. Ihren Gebührenbescheid für das Vorjahr erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten des Folgejahres. 9 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Abfuhr auf Abruf, ExpressService sowie Direktanlieferungen von Sperrmüll/Altholz, Elektrogeräten/Metallschrott und Alttextilien Sperrmüll/Altholz und Elektro geräte/Schrott sowie Alttexti lien werden nach vorheriger Anmeldung auf Abruf an Ihrem Grundstück abgeholt. Ein Anruf bei der AVR, ein Fax oder eine E-Mail genügen und die angemeldeten Gegenstände – mit Ausnahme von Elektrogeräten/Schrott – werden an den 14-täglichen Terminen abgeholt. Sie können Ihre Aufträge unter der Telefonnummer 07261/931310 und im Internet unter www.avr-kommunal.de an die AVR weitergeben. Je Anmeldung werden bis zu 4 cbm mitgenommen. Wenn Sie Alttextilien zur Abholung anmelden, sendet Ihnen die AVR anschließend eine Auftragsbestätigung und Altkleidersäcke zu. Die AVR bietet einen ExpressService an, wenn Sie Sperrmüll, Altholz, Elektrogeräte und Schrott einmal schnellstens abholen lassen wollen. Damit können Sie die gewünschten Gegenstände innerhalb von 2 Arbeitstagen am Grundstück abholen lassen. Die Gebühr für diesen Service setzt sich folgendermaßen zusammen: 10 1. Anfahrtspauschale 78,00 € 2. Verladen je angefangene 2 cbm 39,00 € Außerdem können Sie zusätzliche Abholungen von Sperrmüll/ Altholz und Schrott/Elektrogeräten über die regelmäßigen Satzungsleistungen (2 Abholungen) hinaus gegen zusätzliche Gebühren vereinbaren. In Eilfällen können Sie Sperrmüll/ Altholz bis zu einer Menge von 4 cbm bei den AVR-Anlagen anliefern. Elektrogeräte, Metall und Alttextilien nimmt die AVR auf ihren Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg gebührenfrei an. Grünschnitt-Abholung auf Abruf Der Rhein-Neckar-Kreis bietet Ihnen die Abholung Ihres Grünschnitts (Äste und Zweige) nach vorheriger Anmeldung bei der AVR an. Der Grünschnitt wird auf dem frei zugänglichen Grundstück abgeholt (bis zu 10 m Entfernung von der anfahrbaren Grundstücksgrenze). Für die Abholung entstehen folgende Gebühren: Bis zu 1 cbm Grünschnitt 8,00 € Bis zu 2 cbm Grünschnitt 14,00 € und je weitere 2 cbm jeweils 7,00 € Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Wir senden Ihnen den Gebührenbescheid für die Grünschnittabholung zeitnah zu. Die Abholtermine für Ihre Stadt und Gemeinde stehen im AVR Abfallkalender und im Internet unter www.avr-kommunal.de. Sie können holzigen Grünschnitt unter der Telefonnummer 07261 931-310 zur Abholung anmelden. Kaufmöglichkeiten in Ihrer Stadt und Gemeinde nennt Ihnen gerne die AVR. Alle Verkaufsstellen finden Sie auch im Internet unter www.avr-kommunal.de. Abfallsäcke für Restmüll, Biomüll und Wertstoffe können Sie auch bei den AVR-Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kaufen. Sonstige Anlieferungen bei den Abfallanlagen Müllsäcke – eine flexible Ergänzung des Entsorgungssystems Sollten Sie einmal ein höheres Abfallaufkommen haben als üblich, können Sie bei unseren Verkaufsstellen rote Restmüllsäcke (3,00 Euro/Sack), braune BioEnergieSäcke (1,30 Euro/Sack) und grüne Wertstoffsäcke (2,30 Euro/Sack) erwerben. Das Fassungsvermögen der Säcke beträgt jeweils ca. 60 Liter. Fallen bei Ihnen größere Abfallmengen an, können Sie die Abfälle sowohl direkt bei den AVR Anlagen anliefern oder über die AVR Kommunal GmbH in Containern entsorgen lassen. Rufen Sie die AVR unter der Telefonnummer 07261 931-395 an, die dieses Dienstleistungsangebot des Rhein-Neckar-Kreises betreut. Die Gebühren betragen für Container: Miete je Transportkosten angefangener Woche Großraumbehälter Fassungsvermögen 5,0 cbm 7,20 € 87,50 € Großraumbehälter Fassungsvermögen 10,0 cbm 8,50 € 87,50 € Großraumbehälter Fassungsvermögen 36,0 cbm 24,00 € 102,50 € Hinzu kommen dann noch die Entsorgungsgebühren von 137,00 €/t für brennbare Abfälle. 11 Übrigens... Die Abfallentsorgung ist eine Aufgabe des Rhein-NeckarKreises. Dieser bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der AVR Kommunal GmbH. Alle Dienstleistungen rund um die Abfallentsorgung mit Ausnahme der Müllverbrennung und der Kompostierung von Biomüll lässt der Rhein-Neckar-Kreis durch die AVR erbringen. Das Gesamtsystem bleibt ein System des Kreises. Die Abfallgebühren setzt ausschließlich der Rhein-Neckar-Kreis fest. Zahlen Sie daher Ihre Gebühren nur an die Kasse des RheinNeckar-Kreises und nicht an die AVR. Sie vermeiden damit unnötige Verzögerungen bei der Buchung der Gebühren und letztlich unnötigen Aufwand und evtl. Mahnungen. Bitte überweisen Sie die Gebühren zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto 4243 (IBAN: DE45 6725 0020 0000 0042 43) unter Angabe Ihrer Kundennummer bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20, BIC:SOLADES1HDB). Nutzen Sie die Möglichkeit, der Kreiskasse eine Ermächtigung zu erteilen, die Abfallgebühren abzubuchen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Internet unter www.avr-kommunal.de. Wir bieten Ihnen ein flexibles Entsorgungssystem, das Sie nach Ihren Vorstellungen bei der Auswahl der Abfallbehälter gestalten können. Informationen rund um das Abfallwirtschaftssystem des Rhein-Neckar-Kreises, aktuelle Broschüren und Tipps für die Entsorgung und Verwertung erhalten Sie bei der AVR. Benötigen Sie noch weitere Informationen oder sind Sie an einem Besuch bei einer der Abfallanlagen der AVR interessiert, wenden Sie sich an die AVR Kommunal GmbH Dietmar-Hopp-Str. 8 74889 Sinsheim Tel. 07261 931-0 Fax 07261 931-7100 [email protected] www.avr-kommunal.de Hinweis: Für die Gebühren gelten ausschließlich die in der amtlichen Bekanntmachung der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Neckar-Kreises genannten Sätze. Die redaktionellen Informationen des Rhein-Neckar-Kreises und der AVR stehen ausdrücklich unter diesem Vorbehalt.
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