Der Abfall und das liebe Geld

Der Abfall und
das liebe Geld...
Die Gebühren ab 2016 für die
Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis
Leistung steht im
Vordergrund
Hierzu bietet der Kreis ein
umfassendes Abfallwirtschaftssystem mit einer breiten Palette
von Dienstleistungen und einem
daraus entwickelten modernen
Gebührensystem an.
Gebühren werden oft als Last
von denen empfunden, die
diese Gebühren zu zahlen
haben, und wer tut dies schon
besonders gerne?
Aufwand und Kosten
Die Abfallgebühren sind keine
Ausnahme. Der Rhein-NeckarKreis ist gesetzlich verpflichtet,
die ihm entstehenden Kosten
für die Entsorgung der Abfälle
in Form von Gebühren bei den
jeweiligen Nutzern der Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu
erheben. Dabei ist es das Bestreben von Rhein-Neckar-Kreis
und der von ihm zur Erfüllung
der einzelnen Dienstleistungen
eingesetzten AVR Kommunal
GmbH, die Kosten so niedrig wie
möglich zu halten und sie über
die Gebühren so gerecht wie
möglich zu verteilen.
Umweltgerechte Abfallsysteme
kosten Geld, denn wir wollen
die Verantwortung für unsere
Umwelt nicht auf die kommenden Generationen verlagern,
sondern heute unsere Aufgaben
und Pflichten erfüllen. Der
Rhein-Neckar-Kreis muss die
Abfallgebühren kostendeckend
festsetzen. Damit müssen alle
von der öffentlichen Einrichtung
„Abfallentsorgung” verursachten Kosten über die Gebühren
dem Benutzer in Rechnung
gestellt werden.
Kosten für die Abfallentsorgung im Haushaltsbereich
8,79 €
26,75 €
Verwaltungskosten
4,37 €
Entsorgungsanlagen
Grüne Tonne plus-Kosten
13,55 €
Sperrmüll- u. Holzentsorgung
Restmüllentsorgung
Biomüllverwertung
Transportkosten
4,52 €
1,01 €
4,38 €
6,41 €
1,95 €
Sonstige Sammlung
Abfuhr und Behälter
Jährliche Kosten für die Abfallentsorgung im Haushaltsbereich in den
Jahren 2016 bis 2018 (Beträge in € je angeschlossenem Einwohner)
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Ein modernes Abfallwirtschaftsund Gebührensystem
Insgesamt erfordert die Abfallentsorgung für die 558.453
angeschlossenen Einwohner in
den Jahren 2016 bis 2018 einen
jährlichen Aufwand von 45,2
Mio. €. Davon entfallen auf die
Sammlung und Entsorgung
bzw. Verwertung von häuslichen Abfällen 40,1 Mio. € und
somit 71,73 € auf jeden angeschlossenen Einwohner (inkl.
Nebenwohnsitze).
Die Gebührenstruktur
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
hat unter anderem dazu geführt,
dass bei der Gebührenkalkulation eine Abgrenzung zwischen
Abfällen zur Beseitigung und
Abfällen zur Verwertung erfolgen muss. Bewährt haben sich
die freie Behälterwahl und die
Trennung von Bio- und Restmüll
auf freiwilliger Basis.
Die Abfallgebühren setzen sich
aus drei Teilen zusammen:
• Personengrundgebühr
• Behältergrundgebühr für
Restmüllgefäße
• Leistungsgebühr
Für die Regelleistungen bei
den BioEnergieTonnen und
der Grünen Tonne plus werden
keine gesonderten Gebühren
erhoben.
Die einzelnen Gebührenbestandteile stellen wir hier
näher dar, um zu zeigen, dass
ein Großteil der abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen
nicht unmittelbar an die
Benutzung des Abfallbehälters
gekoppelt ist. Dazu zählt z. B.
die laufende Unterhaltung der
Entsorgungsanlagen.
Grundgebühr
Die Personengrundgebühr ist
nicht linear (gleicher Betrag
je Nutzer) gestaffelt, sondern
degressiv. Auf der Grundlage
von wissenschaftlichen Untersuchungen, fordert die Rechtsprechung bei einer fixe und variable
Kosten beinhaltenden Gebühr
eine Staffelung entsprechend
der wahrscheinlichen durchschnittlichen Nutzung.
Dabei wird davon ausgegangen,
dass sich die Abfallmenge je
Person mit steigender Personenzahl auf einem Grundstück
nicht linear, sondern rückläufig
entwickelt.
Je mehr Personen auf einem
Grundstück wohnen, desto
geringer ist die Abfallmenge
je Person und damit auch die
Grundgebühr je Person.
In der Personengrundgebühr
sind unterschiedliche Kostenblöcke enthalten:
• Kosten für die Verwertung von
Biomüll
• Fixe und zeitraumabhängige
Kosten für die Altholzentsorgung
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Die Gebührenstruktur
• Fixe Kosten für die regelmäßige Abfuhr und Sperrgutabfuhr
• Kosten für die Elektro- und
Elektronikgerätesammlung
• Kosten für die Schadstoffsammlung
• Kosten für die Erfassung und
Verwertung von Grünschnitt
• Kosten für die Sammlung und
Entsorgung von wildem Müll
• Kosten für die Vorhaltung der
Abfallanlagen
• Verwaltungs- und Gemeinkosten
• Kosten und Erlöse für die
Grüne Tonne plus
• Verlustdeckung aus 2013
Insgesamt entfallen auf die Personengrundgebühren jährliche
Kosten von rd. 18,3 Mio. €.
Nachstehend sind die Kostenanteile der einzelnen Leistungen
an der Grundgebühr in Euro
näher dargestellt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Gebühren degressiv gestaltet sind.
Durchschnittliche Kosten: 32,79 Euro
je angeschlossenem Einwohner
4,38 €
2,97 €
3,85 €
Verwaltungs- u. Gemeinkosten
Entsorgungsanlagen
Kosten Grüne Tonne plus
Sperrmüll- u. Holzentsorgung
4,14 €
Biomüllverwertung
Abfuhrkosten
13,40 €
0,17 €
3,88 €
Die durchschnittlichen Kostenanteile an der Grundgebühr je
angeschlossenem Einwohner
belaufen sich auf 32,79 €. Sie
sind nicht mit gleichen Beträgen
auf alle Nutzer der Abfallentsorgung aufgeteilt, sondern nach
einem differenzierten Verfahren.
Dabei werden sowohl die
Kostenstruktur als auch die
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Behälterunabhängige
Sammlungen
sinkende Abfallmenge bei steigender Personenzahl auf einem
Grundstück berücksichtigt.
Die Umrechnung auf Einwohnergleichwerte gibt dabei an,
um wie viel sich das Abfallaufkommen je Person auf einem
Grundstück mit steigender
Personenzahl verändert.
Die Gebührenstruktur
Die Grundgebühren betragen
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
11 Personen
Für jede weitere Person
43,30 €
70,90 €
98,50 €
129,20 €
160,70 €
191,70 €
222,50 €
253,60 €
284,50 €
315,20 €
345,80 €
31,40 €
Behältergrundgebühr
für Restmüll
Je mehr Personen an den
Behälter angeschlossen sind,
desto günstiger wird der Betrag
je Person. Damit kann auf einem
gebührenrechtlich einwandfreien Weg eine Ent­lastung von
Mehrpersonengrundstücken
erreicht werden.
Biomüll gehört in die BioEnergieTonne, Restmüll in die
Restmülltonne und Wertstoffe
und Verpackungen gehören in
die Grüne Tonne plus.
Die Behältergebühr ist nicht zu
verwechseln mit dem Kaufpreis
für die Abfallbehälter. Die Behältergebühr beinhaltet weit mehr
an Leistungen als den Anschaffungswert oder Mietwert der
Abfallbehälter.
In der Behältergebühr sind
folgende Kostenbestandteile
enthalten:
• Zeitraumabhängige Kosten für
die regelmäßige Abfuhr
• Kosten für die Gestellung,
Erneuerung und Unterhaltung
der Abfallbehälter und des
elektronischen Erkennungsund Abrechnungssystems
• Leerungskosten Biomüll
Die Folge ist, dass Grundstücke
mit wenigen Personen stärker
belastet werden. Dies resultiert
aus der verstärkten verursachergerechten Zuordnung der
Entsorgungskosten zu den
einzelnen Nutzern.
• Kosten der Sperrgutabfuhr
(ohne fixe Kosten)
Die zu nutzenden Abfallbehälter können Sie frei wählen.
Trotzdem sind die Abfalltonnen
entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.
• Verwaltungs- und
Gemeinkosten
• Kosten Behälteränderungsdienst und Auftragsmanagement (Personalkosten der
Verwaltung)
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Die Gebührenstruktur
Durchschnittliche Kosten Behältergrundgebühr für Restmüll
je Einwohner
1,24 €
5,11 €
Abfuhrkosten
Sperrmüllkosten
0,62 €
Behälteränderungsdienst
Gefäßgestellung
1,96 €
Verwaltungskosten
Leerungskosten Biomüll
6,99 €
2,26 €
Gesamtkosten 10,1 Mio. Euro, d. h. 18,18 € je angeschlossenem
Einwohner
Die Gebührensätze sind Jahresgebühren, die linear, d. h. entsprechend dem Gefäßvolumen, kalkuliert sind.
Volumen Bezeichnung
80 l Restmüllbehälter
120 l Restmüllbehälter
240 l Restmüllbehälter
660 l Restmüllbehälter
770 l Restmüllbehälter
1100 l Restmüllbehälter
Grundgebühr pro Jahr Leerungs14-tägl. wöchentl.gebühr
Leerung Leerung
je Leerung
49,30 €
71,45 €
137,90 €
370,45 €
431,35 €
614,10 €
---
---
---
748,20 €
867,85 €
1.226,95 €
3,55 €
4,95 €
9,25 €
24,30 €
28,25 €
40,05 €
(Die gesamten Gebührensätze ab 2016 sind in der Abfallwirtschaftssatzung
des Rhein-Neckar-Kreises vom 15.12.2015 festgelegt. Die Satzung steht im
Internet unter www.avr-kommunal.de).
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Die Gebührenstruktur
Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr enthält die
variablen Kosten für die Rest­
müll­entsorgung sowie der Biomüllentsorgung. Hinzu kommt
ein pauschaler Anteil der variablen Kosten für die Abfuhr der
Abfälle. Weiter werden variable
Kosten der Entsorgungsanlagen
sowie anteilige Verwaltungs- und
Gemeinkosten verrechnet.
Ein elektronisches Erkennungs­
system (Mikrochip) an jeder
Abfalltonne für Rest- und Bio­
müll registriert die Anzahl der
Leerungen.
Je öfter der Restmüllbehälter
geleert wird, desto höher, je
seltener die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird, desto
geringer sind die Gebühren. Je
Restmüllbehälter werden mindestens zwei Leerungen pro Jahr
berechnet.
In der Leistungsgebühr sind
folgende Kosten enthalten:
• Entsorgungskosten Restmüll
und Sperrmüll
• Variable Kosten der Altholzentsorgung
• Transportkosten Rest- und
Sperrmüll
• Umladekosten Rest-, Sperrund Biomüll
• Kosten für die Sammlung und
Verwertung von Elektrogeräten
• Kosten der regelmäßigen
Abfuhr
• Leerungskosten Restmüll
• Kosten der Nutzung der Abfallanlagen (ohne fixe Kosten)
• Verwaltungs- und Gemein­
kosten
Die Gebühren für eine Leerung
betragen bei
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
660 l Restmüll
770 l Restmüll
1.100 l Restmüll
3,55 €
4,95 €
9,25 €
24,30 €
28,25 €
40,05 €
Für die Gebührenhöhe ein
Beispiel:
Grundlage: 4 Personen auf einem Grundstück mit Nutzung
BioEnergieTonne und Restmüllbehälter sowie der Grünen Tonne plus
1.Grundgebühren
2.Behältergebühren
Restmüll 120 l
Biomüll 120 l
129,20 €
71,45 €
0€
3. Leerungsgebühren
Restmüll 10 x 4,95 € 49,50 €
Biomüll 120 l
0€
Gesamtgebühren
250,15 €
Pro Person bedeutet dies eine
Jahresbelastung von 62,54 €
bzw. 5,21 € pro Monat.
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Das flexible Abfallsystem
erfüllt fast jeden Wunsch
Sie haben die Möglichkeit,
während des Jahres den Abfallbehälter zu ändern und je
nach persönlichen Verhältnissen
einen oder mehrere größere
oder kleinere Abfallbehälter zu
bestellen. Die Gebühren werden
nach dem jeweiligen Zeitpunkt
der Nutzung der einzelnen
Behälterarten tagesgenau
berechnet.
eine 120 l-Grüne Tonne plus.
Wir bieten Ihnen außerdem
Abfallbehälter für die Biomüllsammlung an. Die Grüne Tonne
plus kann so gewählt werden,
dass pro Person ein Volumen
zwischen 40 l bis 80 l je 14-tägliche Abfuhr ohne zusätzliche
Gebühr zur Verfügung steht.
Weiteres Behältervolumen ist
gebührenpflichtig.
Wenn Sie Ihre Behälterausstattung ändern lassen, fällt eine
Behältertauschgebühr von
12,70 € an.
Falls Sie für Ihren Haushalt eine
eigene Abfalltonne wünschen,
wenden Sie sich bitte unter der
Telefonnummer 07261/931-202
an die AVR Kommunal GmbH.
Wir stellen Ihnen die Gebühren
für den Behälter und die Leerungsgebühren in Rechnung.
Der Gebührenbescheid für die
Personengrundgebühren geht
weiterhin an den jeweiligen
Grundstückseigentümer.
Ändert sich im Laufe eines
Jahres die Personenzahl auf
einem Grundstück, passen wir
das Behältervolumen nicht
an. Falls Sie eine Änderung
wünschen, wenden Sie sich
bitte an die AVR Kommunal
GmbH unter der Telefonnummer
07261/931-202.
Die Veränderung der Personenzahl, z. B. durch Geburten oder
Sterbefälle, brauchen Sie weder
der AVR noch dem Rhein-Neckar-Kreis mitteilen. Diese Daten
erhalten wir automatisch von
den Einwohnermeldeämtern.
Lediglich bei Eigentumswechsel
von Grundstücken benötigen
wir eine Information von Ihnen,
da die Grundbuchämter diese
Änderungen nicht weitergeben.
Sie können unter den angebotenen Abfallbehältern frei
wählen, die Mindestausstattung
für ein bewohntes Grundstück
ist eine 80 l-Restmülltonne und
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Weiter bieten wir auf Antrag des
Grundstückseigentümers oder
der Hausverwaltung auch einen
sog. Vollservice.
Dabei holt das Abfuhrpersonal
die Abfallbehälter vom vereinbarten Stellplatz zur Leerung
und stellt sie danach wieder
zurück.
Näheres erfahren Sie bei der
Kundenberatung der AVR
unter der Telefonnummer
07261/931-202.
Die AVR Kommunal GmbH wird
vor Ort Details klären, wie z. B.
Entfernung des Behälterstandorts vom Leerungsplatz.
Das flexible Abfallsystem
erfüllt fast jeden Wunsch
Transport und Bereitstellung von Abfallbehältern im Vollservice
– Monatsgebühren
2-Rad-Beh. 4-Rad-Beh.4-Rad-Beh.
Transportweg2-wöchentl. 2-wöchentl.wöchentl.
0-10 m
11-20 m
21-40 m
41-60 m
61-100 m
1,60 €
4,80 €
9,60 €
16,10 €
25,70 €
3,20 €
9,60 €
19,30 €
32,10 €
51,40 €
6,40 €
19,30 €
38,50 €
64,20 €
102,70 €
Die Gebühren werden zusätzlich zu den Leistungen im Teilservice
erhoben.
Jahresgebührenbescheid
Die Abfallgebühren werden –
wie Sie es vielleicht von Ihrer
Stromrechnung kennen – einmal
auf das Jahresende abgerechnet.
Hierzu erhalten Sie eine genaue
Abrechnung, die die Personenveränderungen nach den Daten
der Einwohnermeldeämter
tagesgenau berücksichtigt.
Außerdem werden die Behältergebühren und jede Leerung der
gewählten Abfallbehälter während des Jahres aufschlüsselt.
Da die endgültigen Gebühren
erst zum Abschluss des Jahres
feststehen, erhebt der RheinNeckar-Kreis Vorauszahlungen.
Diese richten sich nach den
Personendaten und den Behälterdaten zum Tag der Erstellung
Ihres Gebührenbescheides.
Wenn sich während des Jahres
Behälter ändern oder Personen
hinzukommen, ändern sich die
Vorauszahlungen nicht.
Bei den Leerungsdaten legen
wir bei der Vorauszahlung in der
Regel die Zahl der Leerungen
vom Vorjahr zugrunde.
Die Vorauszahlungen auf die
Abfallgebühren sind je zur Hälfte
am 15. Mai und 15. August eines
Jahres zur Zahlung fällig.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen oder
bereits erteilt haben, können Sie
eine abweichende Festlegung
der künftigen Zahlungsweise
beantragen. Bitte setzen Sie
sich in diesen Fällen mit der
AVR Kommunal GmbH in
Verbindung.
Ihren Gebührenbescheid für
das Vorjahr erhalten Sie in der
Regel in den ersten Monaten des
Folgejahres.
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Das flexible Abfallsystem
erfüllt fast jeden Wunsch
Abfuhr auf Abruf, ExpressService sowie Direktanlieferungen von Sperrmüll/Altholz,
Elektrogeräten/Metallschrott
und Alttextilien
Sperrmüll/Altholz und Elektro­
geräte/Schrott sowie Alttexti­
lien werden nach vorheriger
Anmeldung auf Abruf an Ihrem
Grundstück abgeholt.
Ein Anruf bei der AVR, ein Fax
oder eine E-Mail genügen und
die angemeldeten Gegenstände
– mit Ausnahme von Elektrogeräten/Schrott – werden an den
14-täglichen Terminen abgeholt.
Sie können Ihre Aufträge unter
der Telefonnummer 07261/931310 und im Internet unter
www.avr-kommunal.de an
die AVR weitergeben. Je Anmeldung werden bis zu 4 cbm
mitgenommen.
Wenn Sie Alttextilien zur
Abholung anmelden, sendet
Ihnen die AVR anschließend
eine Auftragsbestätigung und
Altkleidersäcke zu.
Die AVR bietet einen ExpressService an, wenn Sie Sperrmüll,
Altholz, Elektrogeräte und
Schrott einmal schnellstens
abholen lassen wollen.
Damit können Sie die gewünschten Gegenstände innerhalb von
2 Arbeitstagen am Grundstück
abholen lassen.
Die Gebühr für diesen Service
setzt sich folgendermaßen
zusammen:
10
1. Anfahrtspauschale 78,00 €
2. Verladen je angefangene 2 cbm
39,00 €
Außerdem können Sie zusätzliche Abholungen von Sperrmüll/
Altholz und Schrott/Elektrogeräten über die regelmäßigen
Satzungsleistungen (2 Abholungen) hinaus gegen zusätzliche
Gebühren vereinbaren.
In Eilfällen können Sie Sperrmüll/
Altholz bis zu einer Menge von
4 cbm bei den AVR-Anlagen
anliefern. Elektrogeräte, Metall
und Alttextilien nimmt die AVR
auf ihren Anlagen in Sinsheim,
Wiesloch, Ketsch und Hirschberg
gebührenfrei an.
Grünschnitt-Abholung
auf Abruf
Der Rhein-Neckar-Kreis bietet
Ihnen die Abholung Ihres Grünschnitts (Äste und Zweige) nach
vorheriger Anmeldung bei der
AVR an. Der Grünschnitt wird auf
dem frei zugänglichen Grundstück abgeholt (bis zu 10 m
Entfernung von der anfahrbaren
Grundstücksgrenze).
Für die Abholung entstehen
folgende Gebühren:
Bis zu 1 cbm Grünschnitt 8,00 €
Bis zu 2 cbm Grünschnitt 14,00 €
und je weitere 2 cbm
jeweils
7,00 €
Das flexible Abfallsystem
erfüllt fast jeden Wunsch
Wir senden Ihnen den Gebührenbescheid für die Grünschnittabholung zeitnah zu.
Die Abholtermine für Ihre Stadt
und Gemeinde stehen im AVR
Abfallkalender und im Internet
unter www.avr-kommunal.de.
Sie können holzigen Grünschnitt
unter der Telefonnummer
07261 931-310 zur Abholung
anmelden.
Kaufmöglichkeiten in Ihrer Stadt
und Gemeinde nennt Ihnen gerne die AVR. Alle Verkaufsstellen
finden Sie auch im Internet unter
www.avr-kommunal.de.
Abfallsäcke für Restmüll, Biomüll
und Wertstoffe können Sie
auch bei den AVR-Anlagen in
Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und
Hirschberg kaufen.
Sonstige Anlieferungen bei
den Abfallanlagen
Müllsäcke – eine flexible
Ergänzung des
Entsorgungssystems
Sollten Sie einmal ein höheres
Abfallaufkommen haben als
üblich, können Sie bei unseren
Verkaufsstellen rote Restmüllsäcke (3,00 Euro/Sack), braune
BioEnergieSäcke (1,30 Euro/Sack)
und grüne Wertstoffsäcke (2,30
Euro/Sack) erwerben.
Das Fassungsvermögen der
Säcke beträgt jeweils ca. 60 Liter.
Fallen bei Ihnen größere Abfallmengen an, können Sie die
Abfälle sowohl direkt bei den
AVR Anlagen anliefern oder über
die AVR Kommunal GmbH in
Containern entsorgen lassen.
Rufen Sie die AVR unter der
Telefonnummer 07261 931-395
an, die dieses Dienstleistungsangebot des Rhein-Neckar-Kreises
betreut. Die Gebühren betragen
für Container:
Miete je Transportkosten
angefangener
Woche
Großraumbehälter
Fassungsvermögen 5,0 cbm
7,20 €
87,50 €
Großraumbehälter
Fassungsvermögen 10,0 cbm
8,50 €
87,50 €
Großraumbehälter
Fassungsvermögen 36,0 cbm
24,00 €
102,50 €
Hinzu kommen dann noch die Entsorgungsgebühren von 137,00 €/t
für brennbare Abfälle.
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Übrigens...
Die Abfallentsorgung ist eine
Aufgabe des Rhein-NeckarKreises. Dieser bedient sich zur
Erfüllung seiner Aufgaben der
AVR Kommunal GmbH.
Alle Dienstleistungen rund um die
Abfallentsorgung mit Ausnahme
der Müllverbrennung und der
Kompostierung von Biomüll
lässt der Rhein-Neckar-Kreis
durch die AVR erbringen. Das
Gesamtsystem bleibt ein System
des Kreises.
Die Abfallgebühren setzt ausschließlich der Rhein-Neckar-Kreis
fest.
Zahlen Sie daher Ihre Gebühren
nur an die Kasse des RheinNeckar-Kreises und nicht an
die AVR. Sie vermeiden damit
unnötige Verzögerungen bei
der Buchung der Gebühren und
letztlich unnötigen Aufwand und
evtl. Mahnungen.
Bitte überweisen Sie die Gebühren
zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto 4243 (IBAN:
DE45 6725 0020 0000 0042 43) unter Angabe Ihrer Kundennummer
bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ
672 500 20, BIC:SOLADES1HDB).
Nutzen Sie die Möglichkeit, der
Kreiskasse eine Ermächtigung zu
erteilen, die Abfallgebühren abzubuchen. Einen entsprechenden
Vordruck finden Sie im Internet
unter www.avr-kommunal.de.
Wir bieten Ihnen ein flexibles
Entsorgungssystem, das Sie nach
Ihren Vorstellungen bei der Auswahl der Abfallbehälter gestalten
können.
Informationen rund um das
Abfallwirtschaftssystem des
Rhein-Neckar-Kreises, aktuelle
Broschüren und Tipps für die
Entsorgung und Verwertung
erhalten Sie bei der AVR.
Benötigen Sie noch weitere Informationen oder sind Sie an einem
Besuch bei einer der Abfallanlagen der AVR interessiert, wenden
Sie sich an die
AVR Kommunal GmbH
Dietmar-Hopp-Str. 8
74889 Sinsheim
Tel. 07261 931-0
Fax 07261 931-7100
[email protected]
www.avr-kommunal.de
Hinweis:
Für die Gebühren gelten
ausschließlich die in der amtlichen Bekanntmachung der
Abfallwirtschaftssatzung des
Rhein-Neckar-Kreises genannten Sätze.
Die redaktionellen Informationen des Rhein-Neckar-Kreises
und der AVR stehen ausdrücklich unter diesem Vorbehalt.