Abfall- - Buergerservice

Abfall-
ratgeber
2016
Informationen
zur
Abfallentsorgung in Rödermark
Herausgeber:
Kommunale Betriebe Rödermark
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark
Tel.: 06074-911- 955
Druck + Verarbeitung:
Unterleider Medien GmbH
63322 Rödermark
Auflage:
14.000 Exemplare
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
die Einführung des aktuellen Abfallwirtschafts- und
Gebührensystems im Kalenderjahr 2009 ermöglichte
es uns, die kostenintensive Restabfallmenge um mehr
als die Hälfe zu reduzieren. Aus diesem Grund konnten
die Abfallgebühren sieben Jahre lang konstant gehalten werden.
Mit der Übernahme der Bioabfallverwertung durch
den Kreis Offenbach stiegen zum 01.01.2015 die Verwertungskosten von 46,36 €/Tonne brutto auf 95,00 €/Tonne an. In Folge
der erheblichen Mehrkosten waren wir gezwungen, die Abfallgebühren
neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze ab dem 01.01.2016 finden Sie auf
den Seiten 6-7.
Die sortenreine Abfalltrennung ist künftig – neben den ökologischen
Aspekten des Ressourcenschutzes – umso wichtiger für stabile, moderate
Abfallgebühren. Aus der Tabelle auf Seite 2 können Sie die Entsorgungs-/
Verwertungspreise für die Stadt Rödermark entnehmen und sehen, dass
sich die Sortierung lohnt. Für die richtige Trennung geben wir Ihnen den
Abfallratgeber zur Hand. Die Broschüre enthält zahlreiche Kontaktadressen und gibt Erläuterungen zu den Abfallarten und deren Entsorgung.
An dieser Stelle möchten wir Sie auch verstärkt auf das Online-Angebot
aufmerksam machen. So können Sie sich Ihren individuellen Abfallkalender zusammenstellen, Sperrabfall anmelden oder im Abfall-ABC den
richtigen Entsorgungsweg nachschauen. Darüber hinaus stehen Ihnen
unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Betriebe nach
wie vor gerne zur Verfügung.
Ich möchte mich hier auch nochmals mit einem persönlichen Anliegen
an Sie richten. Rödermark ist unsere Heimatstadt und wir benötigen für
unser aller Wohlbefinden eine saubere Umwelt. Zu diesem Thema finden
Sie auf den Seiten 22 und 23 einige Informationen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Jörg Rotter, Erster Stadtrat
Entsorgungs-/Verwertungskosten der Stadt Rödermark
Entsorgungs-/
1 t = 1.000 kg
Entsorgungs-/Verwertungskosten
der Verwertungskosten
Stadt Rödermark
Restabfall und Sperrabfall
1 t = 1.000 kg
Bioabfall
Restabfall und Sperrabfall
Grünabfall
Bioabfall
Elektrogeräte
Grünabfall
239,50
Euro/t
Entsorgungs/Verwertungskosten
95,00 Euro/t
239,50 Euro/t
30,00 Euro/t
95,00 Euro/t
0,00 Euro/t
30,00
Euro/t
Verkaufsverpackungen – Gelber Sack
Elektrogeräte
0,00 Euro/t
0,00
Euro/t
Verkaufsverpackungen
– Gelber
Altglas
Sack
0,00 Euro/t
0,00
Euro/t
Altglas
Altpapier
0,00 Euro/t
Erlös!!! 80,- bis 100,- €/t
Altpapier
Erlös!!! 80,- bis 100,- €/t
Abfallmengenstatistik für Rödermark
(1 t = 1 Mg = 1.000 kg)
2008 (Altes System)
Gesamtmenge
Restabfall
pro EW 1.)
4.984 t
Bioabfall
2014 (Neues System)
Gesamtmenge
pro EW 1.)
179 kg
2.140 t
76 kg
279 t
10 kg
2.343 t
83 kg
Grünabfall
2.929 t
105 kg
2.581 t
92 kg
Altpapier
2.497 t
90 kg
2.290 t
81 kg
Sperrabfall
992 t
36 kg
778 t
28 kg
Elektrogroßgeräte
74 t
3 kg
86 t
3 kg
Elektrokleingeräte
130 t
5 kg
89 t
3 kg
47 t
2 kg
73 t
3 kg
Metall
Sonderabfall
16 t
1 kg
14 t
1 kg
LVP (Gelber Sack)
699 t
25 kg
760 t
27 kg
Altglas
647 t
23 kg
733 t
26 kg
Bauabfälle
Gesamt
?t
? kg
?t
? kg
13.294 t
477 kg
11.887 t
422 kg
Einwohner2.)
27.858 EW
28.158 EW
Verwertung
69 %
81 %
Beseitigung
39 %
19 %
1.) EW = Einwohner
2.) Einwohner gemäß Einwohnermeldeamt der Stadt Rödermark
-2-
Inhaltsverzeichnis
Ansprechpartner bei der Stadt Rödermark ……...……….....….………….. 4
Nützliche Adressen ..……...................................……….………...………. 5
Abfallwirtschafts-/Gebührensystem …..…............………..….....………. 6-7
Was kommt wohin? (Abfall-ABC) …....................….………………………. 7
Restabfall ………...........………………………….…………………………… 8
Verkaufsstellen Restabfall- und Gartenabfallsäcke …….……….…..……. 9
Windelsäcke .…..….…………...………………....……..…......…………….. 9
Bioabfall …..……….….………………………………..…………...….… 10-11
Altstoff-/Grünabfallannahmestelle in der Kapellenstraße …..……..……. 12
Gartenabfall-Straßensammlung / Abfuhr Weihnachtsbäume ....….…..… 13
Sperrabfall …..………………………....................................….………. 14-16
Elektrogeräte ………………………….......................……….….…………. 17
Altpapier ….………………………….…..............…………….…………….. 18
Altglas - Containerstandorte ...…….....................…………….…….......….. 18
Leichtverpackungen (LVP) „Gelber Sack“ …...………..................……… 19
Sonderabfall (Schadstoff-Kleinmengensammlung) ……….......…….. 20-21
Sauberkeit in Rödermark …....………..…......................………...……….. 22
Straßenreinigung …………..………..........................…….……....……….. 22
Hundekottütenspender ...………………………...............................…….. 23
Illegale Ablagerungen ……….........................….….….………………….. 23
Gemarkungsputz ……………...........................………….…...….……….. 23
Straßenliste - Abfuhrbezirkseinteilung ..…………….........……..…….. 24-26
-3-
Ihre Ansprechpartner
nsprechpartner –
– So
So erreichen
erreichen Sie
Sie uns:
uns:
Ihre
Sperrabfall
Sperrabfall (Bearbeitung
(Bearbeitung der
der Anträge,
Anträge, Organisation
Organisation der
der Abholung,
Abholung, ReReklamationsbearbeitung):
klamationsbearbeitung):
Siegrun
Siegrun Rock
Rock
Tel.
Tel. 911-957
911-957
[email protected]
[email protected]
Restabfall, Bioabfall,
Bioabfall, Altpapier,
Altpapier, Gartenabfälle
Gartenabfälle (Organisation
(Organisation der
der AbAbRestabfall,
fuhren,
fuhren, Reklamationsbearbeitung,
Reklamationsbearbeitung, Meldung
Meldung bei
bei Behälterbeschädigung/Behälterbeschädigung/diebstahl),
diebstahl), Abfallberatung:
Abfallberatung:
Gabriele Pflug
Pflug
Gabriele
Tel. 911-956
911-956
Tel.
[email protected]
[email protected]
Abfallberatung, GrünabfallAbfallberatung,
Grünabfall- und
und Altstoffannahmestelle
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße,
Kapellenstraße,
Müllschleusen,
Illegale
Ablagerungen:
Müllschleusen, Illegale Ablagerungen:
Matthias Kroneisen
Kroneisen
Matthias
Tel. 911-955
911-955
Tel.
[email protected]
[email protected]
An-,
An-, AbAb- und
und Ummeldungen
Ummeldungen der
der Abfallgefäße
Abfallgefäße sowie
sowie die
die Erstellung
Erstellung von
von
Gebührenbescheiden
(Steuerverwaltung):
Gebührenbescheiden (Steuerverwaltung):
Annemarie
Annemarie Ristl
Ristl
Tel.
Tel. 911-835
911-835
[email protected]
[email protected]
Klaus
Klaus Brehm
Brehm
Tel.
Tel. 911-836
911-836
[email protected]
[email protected]
Hinweis: Änderungen
Änderungen im
im Behälterbestand
Behälterbestand sind
sind schriftlich
schriftlich von
von den
den EigenEigenHinweis:
tümern der
der Liegenschaft
Liegenschaft zu
zu beantragen.
beantragen. Antragsformulare
Antragsformulare werden
werden auf
auf
tümern
Wunsch
Wunsch von
von allen
allen o.g.
o.g. Mitarbeitern
Mitarbeitern per
per E-Mail
E-Mail zugesandt.
zugesandt.
A
Öffnungs-/Sprechzeiten
Öffnungs-/Sprechzeiten
Montag
Montag bis
bis Freitag:
Freitag: 8:00
8:00 bis
bis 12:00
12:00 Uhr
Uhr
Mittwoch:
14:00
bis
18:00
Uhr
oder
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr oder nach
nach Vereinbarung
Vereinbarung
Internet: http://www.roedermark.de
http://www.roedermark.de
Internet:
-4-
Nützliche Adressen
Abfuhr der Leichtverpackungen (LVP) im „Gelben Sack“
REMONDIS Darmstadt GmbH
Landwehrstraße 58, 64293 Darmstadt
Tel. 0800-1223255 (Organisation und Reklamationsbearbeitung)
Elektro- u. Elektronikgeräte – Sammel-/Übergabestelle Kreis OF
Remondis GmbH & Co. KG, Region Südwest
Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen – Hausen
Tel.: 06104-72868, Telefax: 06104-797417
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Entsorgung von Asbest, Eternit und Mineralfasern (Dämmstoffe)
Entsprechende Entsorgungsfirmen finden Sie in den Gelben Seiten oder
auf der Homepage der vom Kreis OF beauftragten Rhein-Main-Abfall GmbH:
http://www.rmaof.de (Pfad: Wohin mit dem Abfall  Entsorger- und Verwerter)
Entsorgung von behandelten Hölzern aus dem Außenbereich
(sog. A4 – Hölzer )
Entsprechende Entsorgungsfirmen finden Sie in den Gelben Seiten oder
auf der Homepage der vom Kreis OF beauftragten Rhein-Main-Abfall GmbH:
http://www.rmaof.de (Pfad: Wohin mit dem Abfall  Entsorger- und Verwerter)
Müllheizkraftwerk (MHKW) Offenbach
Dietzenbacher Straße 189, 63150 Offenbach
Tel. 0180-1003915 (0,039 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend)
Öffnungszeiten für Privatanlieferer: samstags 8.00 -12.00 Uhr;
Pkw-Kofferraum
Gebühr 3,50 €
Pkw-Kofferraum + Sitz bzw. Kombi
Gebühr 7,00 €
Achtung! Keine Anlieferung mittels Kleinbus/Lieferwagen möglich!
Öffnungszeiten für Gewerbetreibende: Mo. bis Do. 14.30 – 16.30 Uhr
Kleinbus/Lieferwagen – Verwiegung
Gebühr 150,00 €/1.000 kg
(Mindestgebühr 36,00 €)
-5-
Abfallwirtschafts-/Gebührensystem
Abfallwirtschafts-/Gebührensystem
Für jede(n) eigenständigen Haushalt und Gewerbeeinheit ist mindestens
das
kleinste Restabfallgefäß
anzumelden. Die
jährliche
Für
jede(n)
eigenständigen
Haushalt und Gewerbeeinheit
ist mindestens
Grundgebühr
richtet sich nach
dem jeweiligen
Behältervolumen.
das
kleinste Restabfallgefäß
anzumelden.
Die jährliche
Grundgebühr richtet
sich nach demzum
jeweiligen
Behältervolumen.
Volumengleich
Restabfallbehälter
wird ein Bioabfallgefäß zur
Verfügung gestellt.
Volumengleich
zum Restabfallbehälter wird ein Bioabfallgefäß zur Verfügung
gestellt.
Die Rest- und Bioabfalleinsammlung erfolgt im 14-täglichen Wechsel. Rest- und Bioabfalleinsammlung erfolgt im 14-täglichen Wechsel.
Die
Die fahrbaren
fahrbaren Restabfallbehälter
Restabfallbehälterenthalten
enthalteneinen
einenChip
Chipzur
zurIdentifikation.
IdentifikaDie
tion.Häufigkeit
Die Häufigkeit
der Bereitstellungen
wird registriert.
Es findet
Die
der Bereitstellungen
wird registriert.
Es findet keine
Verwiekeinestatt.
Verwiegung statt.
gung
Die Gebühren
Gebührenuntergliedern
untergliedernsich
sichininGrundGrundund
Leistungsgebühren.
Die
und
Leistungsgebühren.
Grundgebühren
Rest-Abfallbehältergröße
Kosten (2016-2017)
60 Liter
93,12 € / Jahr
80 Liter
124,16 € / Jahr
120 Liter
186,24 € / Jahr
240 Liter
372,47 € / Jahr
1.100 Liter
1.707,16 € / Jahr
Die Grundgebühr enthält folgende Leistungen:

Bereitstellung von Rest- und Bioabfallgefäßen

13 Leerungen des Restabfallbehälters

26 Leerungen des Bioabfallbehälters (mit demselben Gefäßvolumen wie der Restabfallbehälter)

Abholung des Sperrabfalls

Abholung von Elektrogroßgeräten

Monatliche Altpapiereinsammlung

Annahmestelle für Grün- und Altstoffe an der Anlage in der
Kapellenstraße

Straßensammlung von Weihnachtsbäumen

Straßensammlung von Gartenabfällen (2 x jährlich)

Annahme von Sonderabfällen
etc.
-6-
Leistungsgebühren für Restabfall ab der 14. Entleerung
Rest-Abfallbehältergröße
Kosten (2016-2017)
60 Liter
7,16 € / Entleerung
80 Liter
9,55 € / Entleerung
120 Liter
14,33 € / Entleerung
240 Liter
28,65 € / Entleerung
1.100 Liter
131,32 € / Entleerung
Die Leistungsgebühr für Restabfall fällt an, wenn zusätzliche Leerungen
des Restabfallgefäßes beansprucht werden. Sie bezieht sich auf das
Behältervolumen. Es sind - in der Regel - maximal 13 Zusatzleerungen
möglich. Die Leistungsgebühr für Bioabfall fällt an, wenn ein größeres
Gefäß (bezogen auf den Restabfall) angemeldet wird. Hier wird für das
Mehrvolumen eine Leistungsgebühr in Höhe von 0,40 € / Liter x Jahr
erhoben.
Allgemeines zu den Abfuhren (Wichtig!!)
Die Straßensammlungen beginnen jeweils um 6.00 Uhr. Alle Materialien/
Gefäße sind vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder - soweit keine
Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereitzustellen. Hinweis: Es werden keine Abfälle mitgenommen, bzw.
Gefäße entleert, die auf einem privaten Grundstück stehen!!!
Die Abfallbehälter
Abfallbehälter dürfen
dürfennur
nursoso
weit
befüllt
werden,
Deckel
Die
weit
befüllt
werden,
dassdass
ihre ihre
Deckel
sich
sichschließen
gut schließen
lassen.
Einstampfen
Inhaltes
nicht
gestatgut
lassen.
DasDas
Einstampfen
desdes
Inhaltes
ist ist
nicht
gestattet.
tet. Bei
Verstößen
gegen
diese
Bestimmungen
kann
Abfuhr
verweiBei
Verstößen
gegen
diese
Bestimmungen
kann
die die
Abfuhr
verweigert
gert werden.
werden.
Nicht
nicht
geleerte
Abfallgefäße
(Mitteilung
mit
Nicht abgeholte
abgeholteMaterialien
Materialienbzw.
bzw.
nicht
geleerte
Abfallgefäße
(Mitteilung
mit Angabe
siebenstelligen
Behälter-Nr.)
bis spätestens
Angabe
der der
siebenstelligen
Behälter-Nr.)
sind sind
bis spätestens
11.0011.00
Uhr
Uhr folgenden
des folgenden
Arbeitstages
Kommunalen
Betrieben
Rödermark
des
Arbeitstages
den den
Kommunalen
Betrieben
Rödermark
zu
zu melden,
ansonsten
einenachträgliche
nachträglicheAbfuhr
Abfuhrgenerell
generell nicht
nicht mehr
melden,
ansonsten
ist ist
eine
möglich.
möglich.
Was kommt wohin???
Im Abfall-ABC erhalten Sie detaillierte Informationen zur richtigen Abfalltrennung!
Durch die getrennte Erfassung und Verwertung von Abfällen können Entsorgungskosten gespart und die Umwelt geschont
werden. Das Abfall-ABC finden Sie auf der
städtischen Homepage sowie direkt unter:
www.roedermark.mein-abfallkalender.de
-7-
Restabfall
Die Restabfallabholung erfolgt im 14-täglichen Wechsel zur Bioabfallabholung. Somit sind in der Regel maximal 26 Entleerungen möglich
(13 Grund- und 13 Zusatzleerungen). Für jede abgeschlossene
Wohneinheit ist mindestens der kleinste Behälter anzumelden. Sie haben
die Wahl zwischen fahrbaren Behältern in den Größen 60-, 80-, 120-,
240- und 1.100-Litern. Diese sind mit einem Transponder versehen
und werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieses
Identifikations-Chips wird die Häufigkeit der Leerungen der Restabfallgefäße registriert. Diese bilden die Grundlage für die zu zahlende Gebühr.
Es findet keine Verwiegung der Abfälle statt.
Die Abfuhr der Restabfallbehälter erfolgt nach der Bezirkseinteilung, die
der Straßenliste ab Seite 24 entnommen werden kann.
Um Ihnen die Trennung zwischen Rest- und Bioabfall zu erleichtern,
finden Sie nachfolgend eine Auflistung dessen, was in den Restabfall soll und was nicht. Detaillierte Informationen finden Sie im
Online-Abfall-ABC!
Aus der Küche
Backpapier, Einweggeschirr, Küchenpapier, Kunststoffgegenstände
(Plastik), Servietten
Aus dem Bad
Einwegrasierer, Hygieneartikel, Kosmetiktücher, Medikamente, Pflaster, Rasierklingen, Taschentücher, Verbandsmaterial, Zahnbürsten,
Zahnseide
Aus sonstigen Bereichen
Asche (abgekühlt!), Blumentöpfe, Disketten, Farbbänder, Farbreste
(ausgehärtet), Filme, Fotos, Glühbirnen (mit Glühfaden), Haushaltsgegenstände, Kassetten, Katzen- und Hundestreu (mineralisch),
Kleidungsstücke u. Schuhe (zerrissen u. stark verschmutzt, somit nicht
tragbar), Schallplatten, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Tapeten, Tierkot, Tonerkartuschen/-patronen, Videokassetten,
Windeln, Zigarettenkippen
Nicht in den Restabfall gehören!!!
Altglas mit dem Grünen Punkt, Altpapier, Asbesthaltige Abfälle, Batterien, Bauschutt, Bioabfälle, Chemikalien, Elektrogeräte, Energiesparlampen, Erde, Essensreste, Eternit, Grünabfälle, Halogenlampen,
Kartonage, Keramik, Mehrwegflaschen, Mineralfaserdämmstoffe,
schadstoffhaltige Abfälle, Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen
Punkt“ (aus Kunststoff, Weißblech oder Verbundstoffen), sonstige verwertbare Abfälle
(Unvollständige Auflistung!)
-8-
Verkaufsstellen
für städtische Restabfallsäcke und Gartenabfallsäcke
Sollte einmal mehr Restabfall anfallen als gewöhnlich, z. B. an Feiertagen oder bei der Renovierung etc., so kann dieser über städtische
Restabfallsäcke entsorgt werden. Diese Säcke sind gebührenpflichtig. Im
Preis ist die Entsorgungsgebühr enthalten. Gefüllte Säcke bitte bei der
Abholung von Restabfall bereitstellen.
Hinweise: Der Restabfallsack ist kein dauerhafter Ersatz für ein
Restabfallgefäß! Es ist für jede abgeschlossene Wohneinheit mindestens das kleinste Gefäß anzumelden!
Papiersäcke für Gartenabfälle dürfen nicht für die
Bioabfall- oder Altpapierabfuhr verwendet werden!!!
Restabfallsäcke
Gartenabfallsäcke
6,00 €
0,50 €
-
Papierkörbchen, Breidert-City-Center
x
x
x1
Kiosk am Rathaus, Dieburger Str. 24
x
„Zum Alten Griechen“, Kapellenstraße 1
x
Ober-Roden
Gelbe
Säcke
x
x
Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 7-13
Urberach
„Unser Bäcker“, Konrad-Adenauer-Str. 44
x
x
x
x
Rathaus Urberach, Konrad-Aden.-Str. 4-8
Waldacker
Post-Agentur Weyrich, Hauptstraße 29
x
x
x
1
x = Ausgabe nur an den ersten 10 Tagen eines Kalendermonats
Windelsäcke
Die Stadt
stellt für
für Kleinkinder
Die
Stadt Rödermark
Rödermark stellt
Kleinkinder bis
bis 33 Jahre
Jahre und
und inkontinente
inkontinente
pflegebedürftige
Personen
Windelsäcke
(pro
Monat
1
Sack)
pflegebedürftige Personen Windelsäcke (pro Monat 1 Sack) kostenfrei
kostenfrei zur
zur
Verfügung. Die
4-8,
Verfügung.
Die Säcke
Säckesind
sindim
imRathaus
RathausUrberach,
Urberach,Konrad-Adenauer-Str.
Konrad-Adenauer-Str.
4Bürgerbüro
gegen
Vorlage
8,
Bürgerbüro
gegen
Vorlageeiner
einerGeburtsurkunde
Geburtsurkundebzw.
bzw.eines
eines ärztlichen
ärztlichen
Attestes erhältlich.
erhältlich.
Attestes
Diese Windelsäcke
Rahmen
derder
RestabfalleinDiese
Windelsäcke werden
werden nach
nachBefüllung
Befüllungimim
Rahmen
Restabfallsammlung abgeholt.
Es besteht
auch die
Möglichkeit,
die gefüllten
Windeleinsammlung
abgeholt.
Es besteht
auch
die Möglichkeit,
die gefüllten
säcke – gerade
in den in
Sommermonaten
– auf der
Altstoffannahmestelle
Windelsäcke
– gerade
den Sommermonaten
– auf
der Altstoffannahmein einen
bereitgestellten
Container
zu entsorgen.
stelle
in einen
bereitgestellten
Container
zu entsorgen.
-9-
Bioabfall
Durch die getrennte Erfassung von Bioabfällen und deren Verwertung
können natürliche Ressourcen geschützt und gleichzeitig Entsorgungskosten eingespart werden. In einem Kombinationsverfahren aus Vergärungs- und Kompostiertechnik werden hochwertige Komposterden als
auch Biogas erzeugt, welches in Strom und Wärme umgewandelt wird.
Durch eine stärkere Trennung kann jeder Haushalt auf die von ihm zu
entrichtende Gebühr unmittelbar Einfluss nehmen. Die Inanspruchnahme
der 14-täglichen Bioabfallabfuhr ist freiwillig und mit gleichem Volumen
zum Restabfallgefäß kostenfrei.
Was gehört in den Bioabfall?
Zur Entscheidung, was in den Bioabfall soll und was nicht, finden
Sie nachfolgend eine Auflistung. Detaillierte Informationen können
dem Online-Abfall-ABC entnommen werden!
Aus dem Garten
Rasenschnitt und Laub, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Unkraut,
Pflanzenreste und Fallobst, Blumen und Zierpflanzen, Schnitt- und
Topfblumen (jedoch ohne Bindematerial und Topf, sowie möglichst
ohne Erde)
Aus der Küche
Obst, Gemüse- und Salatreste, Kaffeesatz und Filtertüten, Teesatz
und Teebeutel, Speise- und Lebensmittelreste (jedoch nie mit Verpackung), Fisch und Fleisch einschl. Gräten und Knochen, altes Brot
und Gebäck, Kartoffel, Eier- und Nussschalen
Aus sonstigen Bereichen
Haare und Federn, Holzwolle, Sägemehl und Holzspäne (von unbehandelten Hölzern und in kleinen Mengen), Strohreste, Topfpflanzen
(jedoch ohne Bindematerial und Topf, sowie möglichst ohne Erde)
(Unvollständige Auflistung!)
Nicht in den Bioabfall gehören!!!
Verpackungsmaterial aus Glas und Kunststoff, Straßenkehricht,
Staubsaugerbeutel, Steine, Bauschutt und Mörtel, Zigarettenkippen,
Windeln, Tampons und Binden, Plastik-/Kunststofftüten (auch wenn
als kompostierbar deklariert!!!), Tierfäkalien, Tierkadaver und Speiseabfälle aus dem gewerblichen Bereich (hier ist gem. TierNebV eine
separate Speiseabfalltonne erforderlich).
- 10 -
Verpackung von Bioabfällen!!
Achtung bitte!!
Verwenden Sie ausschließlich Papier (Küchenpapier, Tageszeitungen,
Papiertüten) zur Verpackung von Bioabfällen! Nutzen Sie auf keinen Fall
Tüten aus Kunststoff! Diese sind nicht kompostierbar und müssen
mühsam aussortiert werden. Ebenso nicht erlaubt sind die sogenannten
kompostierbaren Bio-Abfallbeutel auf Maisstärkebasis nach DIN 13432,
da sie sich in der vorgegebenen Rottezeit nicht vollständig zersetzen und
zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führen.
Praktische Tipps zum Umgang mit Bioabfall!
Auch bei sommerlichen Temperaturen ist die Handhabung
der Biotonne kein Problem. Unappetitliche Begleiterscheinungen im Behälter können Sie durch die Beachtung
folgender Tipps vermeiden bzw. verringern:
 Die Biotonne steht am besten an einem kühlen, schattigen Platz.
 Damit bei der Entleerung keine Abfallreste zurückbleiben, den Tonnenboden mit Zeitungspapier auslegen.
 Stellen Sie sich ein Vorsortiergefäß in der Küche bereit. Legen Sie dieses mit Küchenkrepp aus und wickeln zur Entsorgung den Bioabfall in
Zeitungspapier ein, um Feuchtigkeit zu binden. Achten Sie darauf, dass
die Deckel des Gefäßes und der Biotonne stets gut verschlossen sind!
Keine Fliegen – keine Maden !!!
 Lassen Sie Gemüse, Suppen und Soßen durch ein Sieb gut abtropfen
und werfen möglichst nur feste Bestandteile in die Biotonne. Je feuchter
das Material, umso intensiver die Geruchsbildung!
 Fleisch- und Wurstabfälle, Fischgräten und Knochen sollten aus hygienischen Gründen grundsätzlich in das Gefäß entsorgt werden, welches
als nächstes geleert wird (Bio- oder Restabfall).
 Grasschnitt antrocknen lassen oder den Rasen erst einen Tag vor der
Entleerung mähen.
 Sägemehl von unbehandeltem Holz, Gesteinsmehl oder Gartenkalk
aufstreuen, um Feuchtigkeit zu binden und Geruchsentwicklung zu verringern.
 Sorgen Sie für ausreichende Durchlüftung des Bioabfallgefäßes, ggf.
durch Verwendung eines Biofilterdeckels (siehe Handel).
 Die Biotonne regelmäßig reinigen.
 Sollten Bioabfälle im Winter festgefroren sein, kein heißes Wasser in
den Behälter schütten. Bioabfälle vorsichtig mit einem Stock oder
Spaten vom Behälterrand lösen.
- 11 -
Altstoff-/Grünabfallannahmestelle
Altstoff-/Grünabfallannahmestelle in
in der
der Kapellenstraße
Kapellenstraße
Die
Die Anlieferung
Anlieferung von
von Gartenabfällen
Gartenabfällen und
und diversen
diversen Altstoffen
Altstoffen ist
ist nur
nur EinEinwohnern
wohnern von
von Rödermark
Rödermark und
und Eigentümern
Eigentümern von
von Liegenschaften
Liegenschaften gestattet.
gestattet.
Halten
Halten Sie
Sie bitte
bitte bei
bei der
der Anlieferung
Anlieferung einen
einen gültigen
gültigen Personalausweis
Personalausweis
oder Ihren
Ihren letzten
letzten Abfallgebührenbescheid
Abfallgebührenbescheid bereit.
bereit.
oder
April
April bis
bis Oktober
Oktober
mittwochs
mittwochs
freitags
freitags
samstags
samstags
14
14 -- 19
19 Uhr
Uhr
14 -- 18
18 Uhr
Uhr
14
15 Uhr
Uhr
99 -- 15
November bis
bis März
März
November
mittwochs
mittwochs
freitags
freitags
samstags
samstags
14 -- 16
16 Uhr
Uhr
14
14 -- 16
16 Uhr
Uhr
14
14 Uhr
Uhr
99 -- 14
Kostenfreie
Kostenfreie Annahme
Annahme von
von Grünabfällen.
Grünabfällen. Bei
Bei einer
einer Anlieferung
Anlieferung von
von
mehr
mehr als
als 33 m³
m³ wird
wird eine
eine Gebühr
Gebühr von
von 10,10,- €€ je
je m³
m³ erhoben.
erhoben.
Kostenfreie
Kostenfreie Annahme
Annahme von
von Altstoffen
Altstoffen in
in haushaltsüblichen
haushaltsüblichen Mengen
Mengen
(100
(100 ll pro
pro Anlieferung):
Anlieferung):
 Altglas
Altglas (Verkaufsverpackungen
(Verkaufsverpackungen mit
mit dem
dem Grünen
Grünen Punkt)
Punkt)
 Altmetallkleinteile
Altmetallkleinteile
 Altpapier
Altpapier (Zeitungen,
(Zeitungen, Zeitschriften,
Zeitschriften, Kartonagen
Kartonagen u.
u. ä.)
ä.)
 Kleinbatterien
Kleinbatterien aus
aus dem
dem Haushaltsbereich
Haushaltsbereich und
und Autobatterien
Autobatterien
 Leichtverpackungen
Leichtverpackungen im
im "Gelben
"Gelben Sack"
Sack"
 Leuchtstofflampen
Leuchtstofflampen
 Elektro-Kleingeräte
Elektro-Kleingeräte // Elektronikschrott
Elektronikschrott z.B.:
z.B.: Bügeleisen,
Bügeleisen, Computer
Computer
und
und Zubehör,
Zubehör, Dunstabzugshaube,
Dunstabzugshaube, Drucker,
Drucker, Föhn,
Föhn, Gartengeräte,
Gartengeräte, Grill,
Grill,
Heizdecke,
Heizdecke, elektrischer
elektrischer Heizofen,
Heizofen, Kabel,
Kabel, Kaffeemaschine,
Kaffeemaschine, Kopierer,
Kopierer,
Küchengeräte,
Küchengeräte, Lampe,
Lampe, Lautsprecher,
Lautsprecher, Mikrowelle,
Mikrowelle, Nähmaschine,
Nähmaschine, PlatPlattenspieler,
tenspieler, Radio,
Radio, elektrischer
elektrischer Rasenmäher,
Rasenmäher, Rechner,
Rechner, Staubsauger,
Staubsauger,
Stereoanlage,
Stereoanlage, Toaster,
Toaster, Ventilator
Ventilator usw.
usw.
Privatwirtschaftliches
Privatwirtschaftliches Angebot
Angebot der
der Betreiberfirma
Betreiberfirma ESO
ESO GmbH
GmbH
Bauschutt:
3,50 €€
Bauschutt:
3,50
z.B.
z.B. Bauschutt,
Bauschutt, Porzellan,
Porzellan, Steingut,
Steingut, Sanitäranlagen
Sanitäranlagen a.
a. Keramik,
Keramik, Tontöpfe
Tontöpfe
Baumischabfälle:
Baumischabfälle: 7,00
7,00 €€
z.
z.B.
B. Baustellenabfälle,
Baustellenabfälle, Rigipsplatten,
Rigipsplatten, Spiegel,
Spiegel, Glastische,
Glastische, Flachglas,
Flachglas,
Dachrinnen und
und Rohre
Rohre sowie
sowie Welldächer
Welldächer aus
aus Kunststoff,
Kunststoff, Styropor
Styropor als
als
Dachrinnen
Dämmungsmaterial, Schalholz,
Schalholz, Bohlen
Bohlen usw.
usw. (keine
(keine imprägnierten
imprägnierten
Dämmungsmaterial,
Hölzer, wie
wie z.B.
z.B. Jägerzäune,
Jägerzäune, kein
kein HausHaus- und
und Sperrabfall
Sperrabfall und
und auch
auch
Hölzer,
keinen Erdaushub).
Erdaushub).
keinen
- 12 -
PKW-, Motorrad- und Fahrradreifen bis zu 4 Stück pro Anlieferung:
PKW-,pro
Motorradzu 4€Stück pro Anlieferung:
Altreifen und
mitFahrradreifen
Felge
= bis6,50
pro Altreifen
mit
Felge
=
6,50
"
ohne Felge
= 4,50 €€
"
ohne Felge
=
4,50 €
HINWEIS: Das Abstellen von Wertstoffen/Abfällen jeglicher Art
HINWEIS: Das Abstellen von Wertstoffen/Abfällen jeglicher Art
vor der
der Anlage
Anlage stellt
stellt eine
eine Ordnungswidrigkeit
vor
Ordnungswidrigkeit dar
dar und
und wird
wird von
von
der
Stadt
Rödermark
mit
einem
Bußgeld
in
Höhe
von
mindestens
der Stadt Rödermark mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens
100,- €€ geahndet.
geahndet.
100,-
artenabfall-Straßensammlungen
Gartenabfall-Straßensammlungen
Zweimal jährlich wird eine Straßensammlung von
Zweimal
von kompostierfähigen
kompostierfähigen
Gartenabfällen
sind im
im Abfuhrkalender
Abfuhrkalender
Gartenabfällen durchgeführt. Die Termine sind
ersichtlich.
ersichtlich.
Laub,
Kleinmaterialien sind
sind in
in zugebundenen
zugebundenen
Laub, Grasschnitt
Grasschnitt und
und sonstige
sonstige Kleinmaterialien
Papiersäcken
Diese können
können bei
bei den
den örtlichen
örtlichen VerkaufsVerkaufsPapiersäcken bereitzustellen.
bereitzustellen. Diese
stellen
(s.
Seite
9)
erworben
werden.
Äste
werden
nur
gebündelt,
bis zu
zu
stellen (s. Seite 9) erworben werden. Äste werden nur gebündelt, bis
15
cm
Durchmesser
und
1
m
Länge,
mitgenommen.
Die
Papiersäcke
und
15 cm Durchmesser und 1 m Länge, mitgenommen. Die Papiersäcke und
Bündel
oder in
in Grünanlagen
Grünanlagen bereitgelegt
bereitgelegt werwerBündel dürfen
dürfen nicht
nicht auf
auf Mauern
Mauern oder
den.
Die
max.
Abfuhrmenge
darf
3
m³
nicht
übersteigen.
den. Die max. Abfuhrmenge darf 3 m³ nicht übersteigen.
Plastiksäcke und sonstige Behältnisse mit Gartenabfällen werden
Plastiksäcke und sonstige Behältnisse mit Gartenabfällen werden
nicht entleert. Erde, Sand etc. gehören nicht zu den Gartenabfällen.
nicht entleert. werden
Erde, Sand
etc. nicht
gehören
nicht zu denkönnen
Gartenabfällen.
Wurzelstümpfe
ebenfalls
mitgenommen,
allerdings
Wurzelstümpfe
werden
ebenfalls
nicht
mitgenommen,
können
an der Grünabfallannahmestelle in einem speziellen Containerallerdings
entsorgt
an der Grünabfallannahmestelle in einem speziellen Container entsorgt
werden.
werden.
Hinweis: Die Papiersäcke für Gartenabfälle dürfen nicht für die
Hinweis: BioabfallDie Papiersäcke
für Gartenabfälle
dürfen nicht
für die
oder Altpapierabfuhr
verwendet
werden!!!
Bioabfall- oder Altpapierabfuhr verwendet werden!!!
Abfuhr der Weihnachtsbäume
Abfuhr der Weihnachtsbäume
Die Sammlung der Weihnachtsbäume erfolgt am Anfang
des
Jahres. Termine
sind dem Entsorgungskalender
zu
Die Sammlung
der Weihnachtsbäume
erfolgt am Anfang
entnehmen.
Die
eingesammelten
Bäume
werden
komposdes Jahres. Termine sind dem Entsorgungskalender zu
tiert
und müssen
deshalb frei von
Lametta
undkompossonstientnehmen.
Die eingesammelten
Bäume
werden
gem
Weihnachtsschmuck
sein.
Des
Weiteren
dürfen
sie
tiert und müssen deshalb frei von Lametta und sonstinicht
in
Kunststofftüten
verpackt
sein.
Die
Abfuhr
beginnt
gem Weihnachtsschmuck sein. Des Weiteren dürfen sie
ab
6.00
Uhr. Bitte stellen
Sie sein.
die Tannenbäume
gut
nicht
in Kunststofftüten
verpackt
Die Abfuhr beginnt
sichtbar an den Straßenrand.
ab 6.00 Uhr. Bitte stellen Sie die Tannenbäume gut
sichtbar an den Straßenrand.
- 13 -
Sperrabfall
Für die Abholung des Haus-Sperrabfalls ist immer eine schriftliche
Anmeldung – unter Angabe des städtischen Kassenzeichens oder der
Behälternummer des angemeldeten Restabfallgefäßes – erforderlich.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung genau und detailliert an, was alles
abgeholt werden soll. Ein Antragsformular ist dem Abfallratgeber beigefügt. Darüber hinaus kann die Abholung auch via Internet erfolgen:
www.roedermark.mein-abfallkalender.de  Sperrmüll Anmeldung
Nach Eingang des Antrags wird dieser dem nächstmöglichen freien Abfuhrtermin zugeordnet. In der Regel erhalten Sie einen Termin nach 2 bis
4 Wochen; in Ausnahmefällen kann es jedoch auch vorkommen, dass die
Abholung erst nach 4 bis 6 Wochen möglich ist. Der Abfuhrtermin wird
bis spätestens 7 Tage vor Abholung schriftlich mitgeteilt.
Die sperrigen Abfälle (max. 3 m³) sind am Abfuhrtag, frühestens
jedoch am Vortag bis 6.00 Uhr morgens getrennt nach Holz, Metall,
Elektrogeräten und sonstigen Materialien auf dem Gehweg bereitzustellen. Mehrmengen werden nicht mitgenommen und sind umgehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Die/Der Antragsteller/in ist für den Zustand des Sperrabfalls (Verkehrsgefährdung,
Beistellung illegaler Abfälle) bis zur Abholung verantwortlich.
Was gehört zum Sperrabfall?
Dazu gehören grundsätzlich nur Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt, die weder zerkleinert noch unzerkleinert zum
Einfüllen in Restabfallgefäße geeignet sind (siehe auch Abfall-ABC unter
www.roedermark.mein-abfallkalender.de). Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich pro Abfallfraktion nur maximal 5 Stück mitgenommen werden.
Mitgenommen werden z. B.:
Betten, Dusch- und Badewannen (aus Metall oder Kunststoff), Fahrräder,
Fensterrahmen (ohne Glas) aus Kunststoff oder Aluminium, Gartengeräte, Heizkörper (max. 5 Stück), Holzdecken/-fußböden, Kinderwagen,
Matratzen, Möbel aller Art (ohne Glas- und Spiegeleinsätze), Öfen und
Tanks (leer, gereinigt und zerlegt), PVC-Böden, Rasenmäher (Benziner
oder manuell, frei von Benzin- und Ölrückständen), Sprungrahmen, Teppiche, Teppichböden (gebündelt, 1,0-1,5 m Länge), Wannen und Eimer,
Zimmertüren (ohne Glaseinsätze) und Rahmen.
Elektro-Großgeräte (max. 5 Stk.) wie z. B: Fernseher/Monitor, Herd,
Kühlschrank/-truhe, Spülmaschine, Trockner, Waschmaschine werden
ausschließlich über den Sperrabfall entsorgt. Die Elektrogeräte können
aber auch an der Übergabestelle des Kreises Offenbach bei der Firma
Remondis abgegeben werden (siehe „nützliche Adressen“, Seite 5). Eine
Anlieferung bei der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße ist nicht
möglich.
- 14 -
Was gehört nicht zum Sperrabfall?
Was gehört nicht zum Sperrabfall?
Säcke, Kisten oder Kartons mit "Kleinteilen", Abfälle aus Umbauten
Renovierungen
(z.B."Kleinteilen",
Bau- und Konstruktionsholz,
Säcke, oder
Kisten
oder Kartons mit
Abfälle aus UmFarbeimer,
Hauswandverkleidungen,
Isolabauten oderGlasfenster/-türen,
Renovierungen (z.B.
Bau- und Konstruktionsholz,
tionsmaterial,
Rigipsplatten), Abfälle
aus Porzellan, Keramik,
Farbeimer, Glasfenster/-türen,
Hauswandverkleidungen,
IsolaStein
(dies ist Rigipsplatten),
Bauschutt), Materialien
ausPorzellan,
dem Außenbereich
tionsmaterial,
Abfälle aus
Keramik, (z.B. Dachrinnen,
Fallrohre,
Umzäunungen,
Geländer,
Hütten,
Dächer, usw.),
AutoStein (dies
ist Bauschutt),
Materialien
aus dem
Außenbereich
(z.B. Dachreifen
Autoteile,
Hausmüll (wie
Tapeten,
Abdeckfolien,
Siloplanen),
rinnen,und
Fallrohre,
Umzäunungen,
Geländer,
Hütten,
Dächer, usw.),
AutoPaletten,
/ Pappe
/ Kartonagen,
Problemabfälle,
Leuchtstoffröhren
reifen undPapier
Autoteile,
Hausmüll
(wie Tapeten,
Abdeckfolien,
Siloplanen),
gehören
zum
Sperrabfall.
Paletten,nicht
Papier
/ Pappe
/ Kartonagen, Problemabfälle, Leuchtstoffröhren
gehören nicht zum Sperrabfall.
Entsprechende Entsorgungsbetriebe finden Sie auf der Seite 16 oder im
Internet
unter: http://www.rmaof.de
(Pfad:Sie
Wohin
mitSeite
dem16Abfall

Entsprechende
Entsorgungsbetriebe finden
auf der
oder im
Entsorger
undhttp://www.rmaof.de
Verwerter  siehe alphabetische
Aufstellung)
Internet unter:
(Pfad: Wohin
mit dem Abfall 
Entsorger und Verwerter  siehe alphabetische Aufstellung)
Gegenstände aus Glas (Spiegel, Glasplatten, Glasscheiben etc.) werden
aus Sicherheitsgründen
mitgenommen.
Materialien
können
an
Gegenstände
aus Glas nicht
(Spiegel,
Glasplatten,Diese
Glasscheiben
etc.)
werden
der Altstoffannahmestelle
in der
Kapellenstraße
über
den Baumischabfall
aus
Sicherheitsgründen nicht
mitgenommen.
Diese
Materialien
können an
entsorgt
werden. Einzelteile
einer Größe von
cmBaumischabfall
gehören zum
der
Altstoffannahmestelle
in bis
der zu
Kapellenstraße
über 40
den
Restabfall.
Darüber
hinaus ist
dass
keine Hausentsorgt
werden.
Einzelteile
biszu
zubeachten,
einer Größe
vondie
40Stadt
cm gehören
zum
haltsauflösungen
komplette
Entrümpelungen
Restabfall.
Darüberoder
hinaus
ist zu beachten,
dass diedurchführt.
Stadt keineHierbei
Hauseines
ist die Beauftragung
privaten
Containerdienstes
notwendig!!!
haltsauflösungen
oder
komplette
Entrümpelungen
durchführt.
Hierbei
ist die Beauftragung eines privaten Containerdienstes notwendig!!!
Hinweis: Dritten ist es untersagt, Gegenstände hinzuzufügen.
Sollten
Sie diesDritten
bemerken,
notieren
Sie bitte
Datum, Uhrzeit
und ggf.
Hinweis:
ist es
untersagt,
Gegenstände
hinzuzufügen.
Kfz.-Kennzeichen
und melden
es einer
der
u. a.Datum,
Mitarbeiterinnen.
Sollten
Sie dies bemerken,
notieren
Sie
bitte
Uhrzeit und ggf.
Kfz.-Kennzeichen
melden [email protected]
einer der u. a. Mitarbeiterinnen.
Siegrun Rock Tel.und
911-957
Siegrun
Tel. 911-956
911-957
GabrieleRock
Pflug Tel.
Gabriele Pflug Tel. 911-956
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Der Müllwagen ist weg – die Waschmaschine aber noch da!?
Der Müllwagen ist weg – die Waschmaschine aber noch da!?
Am Abholtag sind verschiedene Fahrzeuge im Einsatz, die zeitlich versetzt
kommen.
Aussind
organisatorischen
Gründen im
werden
diedie
Elektrogroßgeräte
Am Abholtag
verschiedene Fahrzeuge
Einsatz,
zeitlich versetzt
mit
einem separaten
Fahrzeug abgeholt.
kommen.
Aus organisatorischen
Gründen werden die Elektrogroßgeräte
mit einem separaten Fahrzeug abgeholt.
Nicht abgeholte Materialien sind bis spätestens 11.00 Uhr des folgenden
Arbeitstages
denMaterialien
Kommunalen
der Stadt
Rödermark
melden,
Nicht abgeholte
sindBetrieben
bis spätestens
11.00
Uhr deszu
folgenden
ansonsten
istden
eineKommunalen
nachträglicheBetrieben
Abfuhr nicht
Arbeitstages
dermehr
Stadtmöglich!
Rödermark zu melden,
ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht mehr möglich!
Wenn Ihr Sperrmüll nicht abgeholt wurde oder Sie sich nicht sicher sind, ob
Ihre
Abfälle
tatsächlich
zum
Sperrmüll
gehören,
dann
unssind,
an: ob
Wenn
Ihr Sperrmüll
nicht
abgeholt
wurde
oder Sie
sichrufen
nichtSie
sicher
Ihre
Abfälle
tatsächlich
zum
Sperrmüll
gehören,
dann
rufen
Sie
uns
Siegrun Rock Tel. 911-957
[email protected] an:
Siegrun Rock
Tel. 911-957
[email protected]
- 15 -
Folgende Materialien sind vom Sperrmüll ausge -
schlos sen und können wie folgt entsorgt werden:
Altpapier und Kartons
Altöl
Altreifen
Asbesthaltige Materialien
Autoteile, -wracks, -sitze
Batterien
Baumischabfälle
Bauschutt
Bettdecken und Kissen
Elektrokleingeräte/-schrott
Erdaushub
Farben, Lacke
Feuerlöscher
Flachglas/Glasscheiben
Gartenabfälle
Gasflaschen
Hausrat (gefüllte Säcke)
Holzabfälle (behandelt)
Kleidung
Metallteile (klein)
Paletten
Spiegel
Styropor (Verpackung)
Tapeten
Textilien
Straßensammlung; Altstoffannahmestelle
zurück zum Händler
zurück zum Händler oder Altstoffannahmestelle
Entsorgungsfachbetriebe*
z. B. Firma Totzek GmbH, Tel: 06103-379 06-0
Entsorgungsfachbetriebe* z. B. Schrotthändler,
Autoverwerter (siehe Gelbe Seiten)
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße,
Schadstoffsammlung, Rathäuser
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße durch
die Firma ESO GmbH (s. Seite 12)
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße durch
die Firma ESO GmbH (s. Seite 12)
oder Firma Rügemer, Tel. 06074-7788
Restabfallbehälter; städtische Restabfallsäcke
Elektrohandel (s. neue Regelung auf Seite 17)
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße
oder Übergabestelle Kreis OF (s. Seite 5)
Entsorgungsfachbetriebe*, Containerdienste
(siehe Gelbe Seiten)
Schadstoffsammlung - Umweltmobil
Hersteller oder Entsorgungsfachbetriebe*
Altstoffannahmestelle Kapellenstraße durch
die Firma ESO GmbH (s. Seite 12)
Straßensammlung; Grünabfallannahmestelle Kapellenstraße (s. Seite 12-13)
Hersteller (siehe Gelbe Seiten)
Restabfall; städtische Säcke (s. Seite 9)
Entsorgungsfachbetriebe* z. B.
Firma Totzek GmbH, Tel: 06103-37906-0
Sammelcontainer; Restabfall
Altstoffannahmestelle Kapellenstr. (s. Seite 12)
Paletten-Center, Tel. 06151-375 567
Altstoffannahmestelle Kapellenstr. (s. Seite 12)
Gelber Sack (s. Seite 19)
Restabfall
Sammelcontainer oder Restabfall
Hinweis: * Entsorgungsfirmen finden Sie auf folgender Internetseite:
http://www.rmaof.de (Pfad: Wohin mit dem Abfall  Entsorger und Verwerter)
- 16 -
Elektrogeräte
Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind zu sammeln und an dafür
autorisierte Stellen zurückzugeben. In alten Geräten stecken
viele wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Darüber
hinaus enthalten diese Geräte auch gefährliche Stoffe, die der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können.
Auf keinen Fall dürfen alte und defekte Elektrogeräte über
den Restabfall entsorgt werden!
Die Elektrogeräte werden in Groß- und Kleingeräte unterschieden. Zu den
Elektrogroßgeräten zählen alle sperrigen Geräte. Die Entsorgung erfolgt
über die Sperrabfallabholung (siehe Seite 14). Unter die Sammelbezeichnung Elektrokleingeräte fallen alle Haushaltsklein-/Telekommunikations-/
Informations-/Unterhaltungselektronikgeräte sowie Einzelbauteile. Diese
Abfälle werden auf der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße (siehe
Seite 12) kostenfrei angenommen.
 Elektro-Großgeräte: z.B. Fernseher/Monitor, Herd, Kühlschrank/-truhe,
Spülmaschine, Trockner, Waschmaschine etc.
 Elektro-Kleingeräte / Elektronikschrott: z.B. Bügeleisen, Computer und
Zubehör, Dunstabzugshaube, Drucker, Föhn, Gartengeräte, Grill, Handy, Heizdecke, elektrischer Heizofen, Kabel, Kaffeemaschine, Kopierer,
Küchengeräte, Lampe, Laptop, Lautsprecher, Mikrowelle, Nähmaschine, Plattenspieler, Radio, elektr. Rasenmäher, Smartphone,
Staubsauger, Stereoanlage, Taschenrechner, Toaster, Ventilator etc.
Elektroklein- und Großgeräte können auch bei der Sammel-/Übergabestelle des Kreises Offenbach für Elektro- u. Elektronikgeräte kostenlos
abgegeben werden. Aktuell ist diese Stelle bei der Firma Remondis, JakobWolf-Straße 28, 63179 Obertshausen/Hausen eingerichtet (Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Tel.: 06104-72868).
Achtung bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen! Alte Geräte können
giftige Chromverbindungen sowie Asbest enthalten. Die Geräte werden im
ungeöffneten Zustand (d.h., mit Speichersteinen) an der o.g. Annahmestelle
kostenlos angenommen. Die Lüftungsschlitze sind allerdings vorher abzukleben und die Geräte in Kunststofffolie (ggf. BigBag´s für Asbest) einzupacken.
Neu ist – seit Oktober 2015 auf Grundlage des Elektrogesetzes 2 – die
Pflicht des Großhandels und der Fachgeschäfte, Elektro- und ElektronikAltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Verkaufsfläche. Kleine Altgeräte (Kantenlänge nicht länger
als 25 Zentimeter) müssen die "großen" Händler auch dann zurücknehmen,
wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind
verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. "Kleine" Händler sind von diesen
Regelungen ausgenommen.
- 17 -
Altpapier
Altpapier
Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen, Kataloge, Bücher, Prospekte und
Zeitungen, Zeitschriften,werden
Kartonagen,
Kataloge,
Bücher,
und
Verkaufsverpackungen
alle vier
Wochen
durchProspekte
eine StraßenVerkaufsverpackungen
alle vier Wochen Mengen
durch eine
Straßensammlung
abgeholt und werden
sind in haushaltsüblichen
(max.
1 m³) in
sammlung
abgeholt
und sind in(keine
haushaltsüblichen
(max. 1etc.)
m³) in
Kartons
gefüllt
oder gebündelt
Säcke oderMengen
Wäschekörbe
am
Kartons
gefüllt
oder
gebündelt
(keine
Säcke
oder
Wäschekörbe
etc.)
am
Abfuhrtag gut sichtbar auf dem Gehweg bereitzustellen. Es können auch
Abfuhrtag gut sichtbar auf dem Gehweg bereitzustellen. Es können auch
selbst erworbene fahrbare Abfall-Normbehälter (nach DIN EN 840) beselbst erworbene fahrbare Abfall-Normbehälter (nach DIN EN 840) bereitgestellt werden. Diese sind mit entsprechender Aufschrift "Altpapier"
reitgestellt werden. Diese sind mit entsprechender Aufschrift "Altpapier"
zuzukennzeichnen.
kennzeichnen.
Altpapier
Mengen (max.
(max.100
100Liter)
Liter)auch
auchanander
der
Altpapierwird
wirdinin haushaltsüblichen
haushaltsüblichen Mengen
städtischen
Altstoffannahmestelle
in
der
Kapellenstraße
zu
den
Öffstädtischen Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße zu den Öffnungszeiten
Seite 12).
12).
nungszeitenangenommen
angenommen (siehe
(siehe Seite
Nicht
ins
Altpapier
gehören:
z.B.
MilchFruchtsaftkartons(in(inden
den
Nicht ins Altpapier gehören: z.B. Milch- //Fruchtsaftkartons
„Gelben
Sack“
geben);
verschmutztes,
beschichtetes,
klebendes,
„Gelben Sack“ geben); verschmutztes, beschichtetes, klebendes,
oder
sowieTapeten
Tapetensind
sindüber
überden
den
odernassfestes
nassfestes Papier,
Papier, Hygienepapier
Hygienepapier sowie
Restabfall
Restabfallzu
zuentsorgen.
entsorgen.
Container
ontainer für Altglas
C
Altglas (Grüner
(GrünerPunkt)
Punkt)
Diederzeitigen
derzeitigenStandorte
Standorte sind
sind unten
Die
unten aufgeführt.
aufgeführt.An
Anden
denmeisten
meistenPlätzen
Plätzen
befinden sich
sich auch
auch Sammelbehälter
Sammelbehälter für
befinden
für Altkleider
Altkleider und
undSchuhe.
Schuhe.Blaue
Blaue
Flaschenbitte
bitteüber
über das
das Grünglas
Grünglas entsorgen.
Flaschen
entsorgen.Nehmen
NehmenSie
Siebitte
bitteRücksicht
Rücksicht
aufdie
dieAnlieger
Anliegerund
und benutzen
benutzen die
auf
die Container
Container nur
nurwerktags
werktagsininder
derZeit
Zeitvon
von
8.00
12.00
und
15.00
20.00
Uhr.
Helfen
Sie
mit,
die
Standorte
sauber
8.00 - 12.00 und 15.00 - 20.00 Uhr. Helfen Sie mit, die Standorte sauber
halten und lassen keine Verpackungen (Kartons, Plastiktüten etc.)
zuzuhalten
und lassen keine Verpackungen (Kartons, Plastiktüten etc.)
an den Containern zurück. Spiegel und Scheiben gehören nicht zum
an den Containern zurück. Spiegel und Scheiben gehören nicht zum
Altglas!!! Diese können in der Altstoffannahmestelle über den BaumischAltglas!!!
Diese können in der Altstoffannahmestelle über den Baumischabfall entsorgt werden.
abfall entsorgt werden.
Ober-Roden
Ober-Roden
Alfred-Delp-Straße / Festplatz
Alfred-Delp-Straße
/ Festplatz
Albert-Einstein-Straße
/ Betriebshof
Albert-Einstein-Straße
/ Betriebshof
Am Karnweg (Parkplatz)
Am
Karnweg /(Parkplatz)
Breidertring
Buswendeschleife
Breidertring
/ Buswendeschleife
Franz-Schubert-Straße
Franz-Schubert-Straße
Lochnerstraße/Umspannwerk
Lochnerstraße/Umspannwerk
Obergasse/Parkplatz
Obergasse/Parkplatz
Odenwaldstraße
Odenwaldstr. (Profi-Getränkemarkt)
Odenwaldstraße
Seligenstädter
Straße/Bolzplatz
Odenwaldstr.
(Profi-Getränkemarkt)
Waldfestplatz
Seligenstädter Straße/Bolzplatz
Messenhausen:
Waldfestplatz
Kapellenstraße/Bushaltestelle
Messenhausen:
Kapellenstraße/Bushaltestelle
Urberach
Urberach
Am
Schwimmbad/Skateboardbahn
Am
Schwimmbad/Skateboardbahn
Bahnhof/Park+Ride-Anlage
Bahnhof/Park+Ride-Anlage
Bulauweg/Parkplatz
Bulauweg/Parkplatz
Mühlengrund/Rodaustraße/Parkplatz
Mühlengrund/Rodaustraße/Parkplatz
Nikolaus-Schwarzkopf-Str./Sackgasse
Nikolaus-Schwarzkopf-Str./Sackgasse
Wagnerstraße/Festplatz
Wagnerstraße/Festplatz
Weserstraße/Kinzigstraße
Weserstraße/Kinzigstraße
Waldacker:
Hauptstraße/Bushaltestelle
Mitte
Waldacker:
Hauptstraße
/ Ecke Lindenweg
Hauptstraße/Bushaltestelle
Mitte
Hauptstraße/Bushaltestelle
Süd
Hauptstraße / Ecke Lindenweg
Altstoffannahmestelle
/ Kapellenstr.
Hauptstraße/Bushaltestelle
Süd
(Behälter mit großer Öffnung für Übergrößen)
Altstoffannahmestelle / Kapellenstr.
(Behälter mit großer Öffnung für Übergrößen)
- 18 -
Leichtverpackungen „Grüner Punkt“
Gelbe Säcke
Die Abfuhr der Gelben Säcke erfolgt im Auftrag der zehn Systembetreiber
des Dualen Systems. Dieses ist ein rein privatwirtschaftlich organisiertes
Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und
sonstigen Verbundstoffen. Die Einsammlung und Verwertung dieser Materialien wird durch Lizenzierung des Grünen Punktes finanziert und nicht,
wie oftmals angenommen, durch die städtische Abfallgebühr.
Für die Jahre 2014 – 2016 wurde die Leistung zur Einsammlung der
Gelben Säcke im Stadtgebiet von Rödermark seitens Systembetreiber an
das Entsorgungsunternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH vergeben.
Ihre Ansprechpartner für alle Fragen und Reklamationen zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen im Gelben Sack:
Beauftragte Firma im
Landkreis Offenbach
Servicetelefon:
REMONDIS Darmstadt GmbH
Landwehrstraße 88, 64293 Darmstadt
0800-1223255
Auftraggeber
Duales System Deutschland GmbH, 51145 Köln
BellandVision GmbH, 91257 Pegnitz
Reclay Vfw GmbH, 50678 Köln u.a.
Im Gelben Sack werden nur Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff gesammelt, die mit dem „Grünen Punkt“ versehen sind. Eine
detaillierte Aufstellung ist auf den „Gelben Säcken“ abgebildet. Die Abholung erfolgt im 14-tägigen Abfuhrrhythmus.
Die entsprechende Bezirkseinteilung der Firma REMONDIS entspricht nicht
der städtischen Einteilung! Die Straßeneinteilung ist auf dem separaten
Abfuhrkalender für die Gelben Säcke, welche dem Abfallratgeber lose beigefügt ist, aufgeführt (Bezirk 1 = Urberach, Bulau; Bezirk 2 = Ober-Roden,
Messenhausen, Waldacker).
Am Ende oder Anfang des Kalenderjahres erfolgt eine Straßen-Verteilung
der Gelben Säcke durch die Firma REMONDIS (2 Rollen je 13 Sack pro
Haushalt). Gelbe Säcke können auch bei den Rathäusern und einigen
Verkaufsstellen für Abfallsäcke (siehe Seite 9) abgeholt werden (eine Rolle
pro Anfrage).
Hinweis: Das Unternehmen bittet, die Säcke nur zu dem dafür vorgesehenen Zweck, also die Sammlung von Verkaufsverpackungen zu
verwenden! Das Spülen der Verpackungen ist nicht erforderlich. Es reicht,
wenn sie vollständig entleert in die Sammlung gegeben werden.
- 19 -
Sonderabfälle (Schadstoff-Kleinmengensammlung)
Kleinmengensammlungen werden von der Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA) mittels Umweltmobil durchgeführt. Bei der Anlieferung ist folgendes zu beachten:
 Pro Anlieferung max. 100 l bzw. 100 kg Sonderabfälle.
 Das Fassungsvermögen darf pro Behälter nicht größer als 20 l (bei ätzenden
Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
 Sonderabfälle sind möglichst nur in dicht verschlossenen Originalbehältern
abzugeben. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht möglich.
Angenommen werden:
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger,
Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Entkalker,
Entwicklerbäder, Farben, Feuerlöscher, Fixierbäder,
Fleckentferner, Frittierfette, Frostschutzmittel, Herdreiniger, Holzschutzmittel,
Kaltreiniger, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Lösemittel, Metallreiniger, Mottenschutzmittel, Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer,
Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponenten-Kleber.
 Altmedikamente sind in den Apotheken abzugeben oder über den Restabfall
zu entsorgen.
 Altöl – Gemäß Altölverordnung werden bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel,
Tankstellen etc.), die Motoröle vertreiben, Altöle beim Neukauf kostenlos zurückgenommen. Altölreste werden auch am Schadstoffmobil angenommen.
Nicht angenommen werden:
radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen
für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
 Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Restabfall entsorgt werden.
 (Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und sollen
über den „Gelben Sack“ entsorgt werden, ausgenommen davon sind Dosen
und Kanister mit Motorölresten).
 Haushaltsbatterien und Kfz-Batterien sind über die Verkaufsstellen des
Handels oder das Schadstoffmobil zu entsorgen, bzw. können an der Altstoffannahmestelle abgegeben werden.
 Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (max. 5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstr. und an der Übergabestelle für den Kreis
OF (Fa. Remondis  siehe nützliche Adressen Seite 5) abgegeben werden.
Hinweis: Bei extremer Wetterlage wie Eis und Schnee fällt die Annahme aus, da Gefahrguttransporter nicht fahren dürfen.
Weitere Informationen über die Sammlungen erteilen die Mitarbeiter
der RMA, Telefon (069) 80052-140, -142 und -144 oder unter der Internetseite http://www.rmaof.de.
- 20 -
Sammeltermine - Umweltmobil
Januar
Dienstag, 19.01.
11.00 - 15.30 Uhr
16.00 - 17.30 Uhr
Urberach, Wagnerstraße / Festplatz
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Februar
Mittwoch, 03.02.
12.00 - 15.00 Uhr
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Mittwoch, 24.02.
15.30 - 17.30 Uhr
Waldacker, Am Buchrain
Mittwoch, 02.03.
16.30 - 17.30 Uhr
Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse
Samstag, 12.03.
08.00 – 10.30 Uhr
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
April
Dienstag, 19.04.
11.00 - 15.30 Uhr
16.00 - 17.30 Uhr
Urberach, Wagnerstraße / Festplatz
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Mai
Mittwoch, 18.05.
15.30 - 17.30 Uhr
Waldacker, Am Buchrain
Juni
Mittwoch, 01.06.
16.30 – 17.30 Uhr
Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse
Mittwoch, 11.06.
08.00 - 10.30 Uhr
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Juli
Dienstag, 19.07.
11.00 - 15.30 Uhr
16.00 - 17.30 Uhr
Urberach, Wagnerstraße / Festplatz
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
August
Dienstag, 02.08.
12.00 - 15.00 Uhr
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Mittwoch, 17.08.
15.30 – 17.30 Uhr
Waldacker, Am Buchrain
Mittwoch, 31.08.
16.30 – 17.30 Uhr
Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse
März
September Samstag, 10.09.
08.00 - 10.30 Uhr
Oktober
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Dienstag, 11.10.
11.00 - 15.30 Uhr
16.00 – 17.30 Uhr
Urberach, Wagnerstraße / Festplatz
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
Mittwoch, 26.10.
16.30 – 17.30 Uhr
Messenhausen, Dietzenbacher Str./Sackgasse
November
Mittwoch, 16.11.
15.30 - 17.30 Uhr
Waldacker, Am Buchrain
Dezember
Samstag, 03.12.
08.00 - 10.30 Uhr
Ober-Roden, Seligenstädter Str. / Bolzplatz
- 21 -
Sauberkeit in Rödermark
Alle ärgern sich über Müll und Dreck, der oft achtlos weggeworfen oder
fallen gelassen wird. Alle wissen: Wo schon Müll herumliegt, kommt
schnell weiterer hinzu, da das Verhalten "Nachahmer" anzieht. Die
Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum einfach wegzuwerfen, wird als
«Littering» bezeichnet (engl. «litter» = liegen gelassene Abfälle). Die
Ursachen des Littering sind vielfältig:
 Neue Konsumgewohnheiten
 Individualismus
 Schwindende Rücksichtnahme
Wo Verschmutzung und Unordnung das Straßenbild und die Natur
prägen, fühlt sich niemand wohl.
Straßenreinigung
Diese Pflicht wurde vom Stadtparlament im Rahmen einer Satzung an
die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke
übertragen.
Gereinigt werden müssen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag:
 Fahrbahnen einschließlich Radwege
 Parkplätze
 Straßenrinnen
 Gehwege usw.
Die zu reinigende Fläche erstreckt sich über die gesamte Grundstücksbreite bis zur Mitte der Straße. Sie umfasst auch die Beseitigung von
Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und die Entfernung aller nicht
auf die Straße gehörenden Gegenstände.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind im Winter die Gehwege und Überwege von den Grundstücken in einer solchen Breite zu
räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt
wird. Dies gilt für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Die komplette Satzung über die Straßenreinigung finden Sie auf der
Homepage der Stadt Rödermark unter der Rubrik "Ortsrecht".
- 22 -
Hundekottütenspender – Ein weiterer Beitrag zu
mehr Sauberkeit in der Stadt
In Gesprächen hat die Stadtverwaltung mit den Bürgern und Hundehaltern
strategisch günstige Punkte in Grünanlagen, an beliebten Spazierwegen
oder auch notorische "Tretminen"-Schwerpunkten ermittelt und an diesen
Stellen im Juli 2015 insgesamt 19 neue Tütenspender mit Abfallbehältern
für Hundekot installiert. Davon acht in Urberach, fünf in Ober-Roden, zwei
im Breidert, drei in Waldacker und einen in Messenhausen.
Somit haben die Hundehalter jetzt an diesen Stellen die Möglichkeit, die
Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen, um
damit einen Beitrag zu mehr Sauberkeit im Stadtgebiet zu leisten. Sollten
sich die Hundestationen in der Praxis bewähren, sind weitere Installationen
vorgesehen.
Illegale Ablagerungen
Die Besorgnis, illegale Müllablagerungen in der Landschaft würden sich bei
Einführung eines leistungsorientierten Abfallgebührensystems verstärken,
haben sich bundesweit - und so auch in Rödermark - nicht bestätigt. Allerdings ist nicht zu leugnen, dass „alternative Entsorgungswege“ durchaus
beschritten werden. Über das Entsorgungsangebot der Stadt Rödermark
könnte der größte Anteil der illegal abgelagerten Abfälle, wie z.B. Grünabfälle, Verkaufsverpackungen (Gelber Sack), Altpapier, Sperrabfall, Altglas
und Elektrogeräte kostenfrei entsorgt werden.
Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Halten auch Sie Augen und Ohren offen
und melden uns die Ihnen bekannten Verstöße (Notieren Sie sich bitte
Datum, Uhrzeit und Kfz-Kennzeichen).
Matthias Kroneisen Tel. 911-955, E-Mail: [email protected]
Gemarkungsputz
Während weggeworfene Abfälle im Stadtbild im Wesentlichen nur unschön
sind, haben diese - je nach Abfallart - in der freien Natur unterschiedliche
Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie den Boden. Um dem
abzuhelfen und ein Zeichen gegen das Fehlverhalten zu setzen, wollen wir
am Samstag, den 12. März 2016 beim Rödermarker Gemarkungsputz
etwas unternehmen. Neben dem Gemeinschaftstermin können interessierte Bürgerinnen und Bürger oder Gruppen auch unterjährig Abfälle einsammeln. Hierfür stellt die Stadt die benötigten Hilfsmittel wie Handschuhe,
Müllbeutel und Greifzangen zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an Herrn Matthias Kroneisen (Tel. 911-955).
- 23 -
Straßenliste - Abfuhrbezirkseinteilung
Straße
Abteiweg
Adalbert-Stifter-Straße
Adam-Opel-Straße
Adlerstraße
Adolf-Kolping-Straße
Ahornstraße
Ahrweg
Aidseestraße
Albert-Einstein-Straße
Albert-Schweitzer-Straße
Alfred-Delp-Straße
Allensteiner Straße
Am Bahndamm
Am Bienengarten
Am Brühl
Am Buchrain
Am Eichenbühl
Am Entenweiher
Am Erlenwald
Am Festplatz
Am Herrngraben
Am Kappenwald
Am Karnweg
Am Kreuz
Am Lerchenberg
Am Motzenbruch
Am Rosengarten
Am Schellbusch
Am Schwimmbad
Am Seewald
Am Weißen Bach
Am Wiesengrund
Am Zilliggarten
Ameisenheckenweg
Amselstraße
An der Bleiche
An der Hühnerhecke
An der Obermühle
Anemonenweg
Anne-Frank-Weg
Asternweg
Astrid-Lindgren-Weg
Auf der Hatterwiese
Auf der Tiefen Wiese
August-Bebel-Straße
Außerhalb 1
Außerhalb 14
Außerhalb 29
Außerhalb 31 (SV-Diana)
Außerhalb 64
Azaleenweg
Babenhäuser Straße
Bezirk
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Straße
Bachgasse
Bahnhofstraße
Beethovenstraße
Begonienweg
Bergweg
Berliner Straße
Birkenhof
Birkenweg
Bischof-Ketteler-Str.
Bonhoefferstraße
Borngartenstraße
Borngasse
Brandenburger Str.
Breidertring
Breslauer Straße
Breubergstraße
Bruchpfad
Bruchwiesenstraße
Brucknerstraße
Budweiser Straße
Bulauweg
Bussardweg
Carl-Benz-Straße
Carl-Zeiss-Straße
Chemnitzer Straße
Club d. Hundefreude
Cranachstraße
Dahlienstraße
Danziger Straße
Darmstädter Straße
Dekan-Becker-Str.
Dessauer Straße
Dieburger Str. 1-35
Dieburg. Str. 38-140
Dietzenbacher Str.
Dockendorffstraße
Dörnerstraße
Dohlenweg
Donaustraße
Dr.-Goerdeler-Straße
Dr.-Heinr.-Sturm-Str.
Dr.-Walter-Kolb-Str.
Dreieichstraße
Dresdener Straße
Drosselstraße
Dürerstraße
Edelweißstraße
Edith-Stein-Weg
Egerländer Straße
Eibenstraße
Eichendorffstraße
Eichenweg
Bezirk
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Straße
Eisenacher Straße
Eisenbahnstraße
Elbestraße
Elisabethenstraße
Elsternweg
Enggasse
Erbsengasse
Erfurter Straße
Erich-Kästner-Str.
Erikastraße
Erlengasse
Erzbergerstraße
Eulerweg
Falkenstraße
Feldstraße
Fichtenweg
Finkenstraße
Fliederweg
Forsthausweg
Forststraße
Frankfurter Straße
Franz-Schubert-Str.
Freiherr-v.-Stein-Str.
Friedensstraße
Friedhofstraße
Friedrich-Ebert-Str.
Fritz-Walter-Weg
Fröbelstraße
Gänseblümchenweg
Gänseeck
Gallusstraße
Gartenstraße
Gebr.-Grimm-Str.
Georg-A.-Rink-Str.
Geraer Straße
Geranienstraße
Geschw.-Scholl-Str.
Glockengasse
Goethestraße
Goldammerweg
Görlitzer Straße
Gothaer Straße
Grabenstraße
Greifswalder Str.
Grünewaldstraße
Gutenbergstraße
Habichtweg
Händelstraße
Hallhüttenweg
Hanauer Straße
Haselnussweg
Hasenpfad
Bezirk
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Straße
Haßwiesenstraße
Hauptstraße
Heinrich-Heine-Straße
Heinrich-v.-Kleist-Straße
Heitkämperstraße
Hermann-Ehlers-Straße
Hermann-Löns-Straße
Hohe Straße
Holbeinstraße
Holunderweg
Hügelstraße
Im Alten Garten
Im Brückengarten
Im Gaißfeld
Im Hainloch
Im Jochert
Im Rehwinkel
Im Taubhaus
Im Urbruch
Imkerweg
In der Dreispitze
In der Plattenhecke
Jägerstraße
Jahnstraße
Janseneck
Jenaer Straße
Joh.-Friedr.-Böttger Str.
Johannishof (Eppertshsn.)
Johannisstraße
Johann-Strauß-Straße
Joseph-Haydn-Straße
Jügesheimer Weg
Kantstraße
Kapellenstraße 1-20
Kapellenstraße 21-40
Karl-May-Weg
Karl-Müller-Weg
Karlsbader Platz
Karlstraße
Kinzigstraße
Kläranlage
Klausenerstraße
Kleintierzuchtverein
Königsberger Straße
Kohlgrube
Kolbestraße
Kollwitzstraße
Konrad-Adenauer-Straße
Kranichweg
Kreuzgasse
Krokusweg
Kuckucksweg
Bezirk
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Straße
Kurt-Schumacher-Str.
Lahnweg
Laublachenweg
Lehnerstraße
Leipziger Straße
Lengertenweg
Lerchenstraße
Lessingstraße
Liebigstraße
Lilienstraße
Lindenweg
Lochnerstraße
Ludwig-Uhland-Str.
Magdeburger Str.
Mainstraße
Mainzer Straße
Margeritenstraße
Marie-Curie-Straße
Marienstraße
Max-Planck-Straße
Maybachstraße
Meisenweg
Memelstraße
Messenhäuser Str.
Milanweg
Möwenweg
Moselstraße
Mozartstraße
Mühlengrund
Mühlweg
Nachtigallenweg
Naheweg
Narzissenweg
Naturfreundehaus
Neben d. Rodäckern
Neckarstraße
Nelkenstraße
Nieder-Röder-Straße
Nik.-Schwarzkopf-Str.
Nordendstraße
Obergasse
Ober-Rodener-Str.
Odenwaldstraße
Ostendstraße
Otto-Lilienthal-Straße
Otzbergstraße
Paul-Ehrlich-Straße
Pestalozzistraße
Pfarrgasse
Philipp-Reis-Straße
Pilsener Straße
Pirolpfad
Bezirk
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Straße
Potsdamer Straße
Raffaelstraße
Raiffeisenstraße
Rathausstraße
Rathenaustraße
Ratsgassse
Reiherweg
Rembrandtstraße
Rheinstraße
Rhönstraße
Ricarda-Huch-Str.
Riemenschneiderstr.
Rilkestraße
Ringstraße
Robert-Bloch-Str.
Rodaustraße
Römerstraße
Röntgenstraße
Rostocker Straße
Rubensstraße
Rudolf-Diesel-Str.
Ruhrweg
Ruwerweg
Saalfeldener Str.
Saarweg
Schillerstraße
Schömbsstraße
Schönwaldau
Schulstraße
Schwalbenstraße
Schwarzbachstraße
Schweriner Straße
Seligenstädter Str.
Senefelder Straße
S.-Herberger-Weg
Siedlerstraße
Siegweg
Siemensstraße
Somborer Straße
Sperberweg
Spessartring
Spitzwegstraße
Sportanlage BSC
Sport. Germania
Sportanlage KSV
Sport. MTV Urberach
Sp. TC Ober-Roden
Sport. TC Waldacker
Sportanlage TG
Sportanlage TS
Sportanlage Viktoria
Stauffenbergstraße
Bezirk
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Straße
Steinweg
Stettiner Straße
Storchenweg
Stralsunder Straße
Stresemannstraße
Sudetenstraße
Talstraße
Tannenweg
Taunusstraße
Theodor-Körner-Straße
Theodor-Storm-Straße
Thomas-Mann-Straße
Thomastraße
Tilsiter Straße
Tizianstraße
Bezirk
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Straße
Töpferstraße
Traminer Straße
Bezirk
Trinkbrunnenstr. 1-20
Trinkbrunnenstr. 21-44
Tulpenstraße
Turngartenstraße
Ulmenstraße
Urberacher Straße
Ver. d. Hundefreunde
Ver. Dt. Schäferhunde
Van-Gogh-Straße
Veilchenweg
Viehweidstraße
Wacholderweg
Wagnerstraße
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Straße
Waldstraße
Weiherstraße
Weimarer Straße
Weserstraße
Westendstraße
Wiesenstraße
Wilh.-Leuschner-Str.
Wingertstraße
Wismarer Straße
Wittenberger Str.
Zum Herrnacker
Zum Steckengarten
Zur Walstatt
Zwickauer Straße
Bezirk
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Abfuhrbezirke
Die Straßen in Rödermark sind für die Abfuhren von Rest- und Bioabfall, Altpapier,
Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen in verschiedene Bezirke mit den Buchstaben A bis E eingeteilt.
Der betreffende Buchstabe gilt für die jeweils zugehörige Straße bei allen kommunalen Sammlungen und kann der Straßenauflistung ab Seite 24 entnommen
werden. Diesen Buchstaben bitte in dem betreffenden Feld im „Abfuhrkalender“
eintragen.
Hinweis zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen im "Gelben Sack": Das von
den privatwirtschaftlichen Systembetreibern mit der Einsammlung von Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" beauftragte Unternehmen Remondis hat
eine von der Stadt abweichende Bezirkseinteilung. Diese Zuordnungen finden Sie
auf der Rückseite des eingelegten DSD-Kalenders.
Notizen: