Gi Steinach region MOBILER ABFALLKALENDER (MIT ERINNERUNGSFUNKTION) Unter «Oschte» ist ein mobiler Abfallkalender aufgeschaltet. Es finden sich dort wichtige Informationen zur Entsorgung. Auch Sammelstellen lassen sich ohne Probleme (Karte) finden. Einfach «Oschte» vom App Store oder über den OR-Code auf das iPhone oder Androidgerät herunterladen. Den entsprechenden Abfallkalender auswählen und bei allen gewünschten Abfuhren die Pushfunktion für die Erinnerung der Abfuhrtage aktivieren. Erinnerungs-Mails können unter www.oschte.ch («Mobile Webseite»); Städte und Gemeinden; Gde Steinach; Abfallkalender; ... abonniert werden. ALUMINIUM-WEISSBLECH: WICHTIGE INFOS Abfall-Info 2016 gesammelt. Auch für diese Abfälle ist bei starker Verschmutzung aus Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Steinach Aluminium und Weissblech werden gemeinsam im selben Container hygienischen Gründen ein kurzes Ausspülen erwünscht. ALUMINIUM • 'Aluminium-Getränkedosen, Joghurtdeckeli, Tuben, Alufolien, Tiernahrungsschalen und andere Aluminiumteile können in den Alu- Die Abfall-Info will Ihnen bei der Wiederverwertung und Entsorgung Ihrer Abfälle helfen. Sie informiert über Abfuhrdaten, Sammelstellen, Bezugsquellen für Säcke und Gebührenmarken, Kontaktadressen usw. Achten Sie bitte auf folgendes: • Bei öffentlichen Sammelstellen ist Ordnung zu halten, Missbräuche schaden allen z.B. durch erhöhte Gebühren. • Die Bereitstellung der Kehrichtsäcke hat am Abfuhrtag zu erfolgen. • Feiertagsbedingte Ausfälle werden in der gleichen Woche vor- oder nachgeholt. Verschiebedaten sind in diesem Abfuhrplan aufgeführt. Besten Dank für die Mithilfe bei der fachgerechten Entsorgung Ihres Abfalles. Bauverwaltung Steinach containern entsorgt werden. • Alu-Kaffekapseln (z.B. Nespresso) in deo entsprechenden Behälter • Verbundverpackungen wie Suppen- und Saucenbeutel, Butterpapier, Tiernahrungsbeutel usw. sind im Kehrichtsack zu entsorgen. • Spraydosen gehören in den Sonderabfall, grössere feste Aluabfälle wie z.B. Pfannen der Metallabfuhr mitgeben. WEISSBLECH — STAHLBLECH — DOSEN • In den Container gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Gläsern. • Im Kehrichtsack resp. als Sonderabfall entsorgen: Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten. Weitere Infos zum Thema: www.igora.ch oder www.ferrorecycling.ch GLASSAMMLUNG: WICHTIGE INFOS • Nur farbgetrennt gesammeltes Glas kann beliebig oft eingeschmolzen und wiederverwertet werden. Die Gemeinden werden deshalb für farbgetrenntes Altglas besser entschädigt. Abfälle vermindern, Abfälle vermeiden: • Blaue und rote Flaschen gehören ins Grünglas. Ebenso Flaschen, die Produzenten sollten möglichst nur noch unproblematische Produkte nicht eindeutig zugeordnet werden können. Bei Zwischentönen nicht und Stoffe verwenden. Als Verbraucher sollten Sie stets auf Mehr- lange studieren, sondern auch beim Grünglas einwerfen. fachverwendung von Produkten und Verpackungen achten. • Keramik- oder Tonscherben (Tassen, Teller, usw.), defekte Glühbirnen und Trinkgläser, Fensterglas und Spiegel haben im Glascontainer nichts zu suchen. Abfälle trennen, Abfälle verwerten: Sammeln Sie wiederverwertbare Abfälle wie Papier, Glas, Küchen- • Verpackungsglas, wie Konfi- und Gurkengläser, ist im Glascontainer willkommen. abfälle etc. separat, so dass diese in den Produktionsablauf zurückgeführt werden können (Recycling). • Deckel- und Verschlüsse sind zu entfernen, Papieretiketten müssen nicht entfernt werden. Abfälle richtig entsorgen: Benützen Sie ausschliesslich die öffentliche Kehrichtabfuhr, die Spe- • Nicht zwingend, aber rücksichtsvoll: Starke Geruchsentwicklung (Fäulnis, Gärung, usw.) zieht an den Sammelstellen Insekten an. Dies verhindert man, wenn Gläser und Flaschen vor dem Entsorgen zialsammlungen sowie die offiziellen Sammelstellen. kurz gespült werden. • Glasentsorgung macht Lärm: Halten Sie sich deshalb an die in der Abfall-Info publizierten Benutzungszeiten der Sammelstellen. Weitere Infos zum Glasrecycling: wwevetroswiss.ch ei, G r-i d a Abfall-Info 2016 r region- „ Steina em eich teinach S Sammelstellen für Kleinmengen von privaten Anlieferern Abfuhren / Dienstleistungen g , Gemeindegebiet 4 g 7-,„ < 2 , 'g , nd e <g - .„,8(7, -_,-,' . g ,?) . Was:Speiseöl ( Schmier- und Motorenöl fm Altöl Jeden Donnerstag 1 Ausnahmen: Mittwoch 4.5. (anstelle 5.5.) Wie:Altöl trennen in: Speiseöl (aus Friteusen)1 Mineralische Öle (Motoren- und Maschinenöle) Wer:Nur für Haushalte und Private Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 Steinacherwiesen, Haslen 2. und 4. Donnerstag im Monat Glinzburg, Buholz, Engensberg, Karrersholz, Paradies, Neuhof, Grünau 1. und 3. Donnerstag im Monat I Was:Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie 1 Sperrgüter (z.B. Matratzen, Möbelstücke, Teppiche usw.) • siehe «Frankierung» Wie:Privathaushalte: Im offiziellen Kehrichtsack (auch im Container) (Sperrgut und nichtoffizielle Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke(n) frankieren 1 Brauchbare Möbel sind an Brockenstuben oder an Händler abzugeben Gewerbe und Industrie: Container mit Datenträger (gewichtsabhängige Entleerung) 20.a) n. 4 a 21.13) 20.0 l_il pil 12.d) Batterien Elektrische und Elektronische Geräte Leuchten und Leuchtmittel Sammlungen a) Sch le b) JMS c) STV d) FC Altpapier, Karton Was: Zeitungen ( Zeitschriften 1 Bücher (Prospekte 1 Karton Wie: Nur mit Schnüren gebündelt bereitstellen 1 Karton separat bündeln (Bündel max. 120 x 120 cm) 12. Was:Gebrauchte Batterien . . Wo:Rückgabe an Verkaufsstellen 1 Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 Was:Büroelektronik I Unterhaltungselektronik ( Haushaltgeräte ( Gartengeräte ( Werkzeuge 1 Spielzeuge 1 Sport- und Freizeitgeräte 1 Leuchten/Leuchtmittel (ohne Glühlampen) I Energiesparlampen 1 Leuchten/Leuchtstoffröhren 1 LED-Lampen 1 Sonstige Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht Wie:Kostenlose Entsorgung Wo:Zurück an Verkaufsstellen oder Sammelstellen unter www.swico.ch, www.sens.ch Was:Flaschenglas 1 Kein Spiegel und Fensterglas (diese sind der Kehrichtabfuhr mitzugeben) i Glas 20. Wie:Getrennt nach Farben einwerfen 1 An Flaschen und Gläsern Metallteile entfernen Wo:Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 1 Feuerwehrdepot Obersteinach, Aachweg 6 ( .Bootshafen, Parkplatz Wann:Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr und 13.30-18.30 Uhr 1 Sa: 09.00-17.00 Uhr Was:Blechbüchsen von Lebensmittelkonserven, Katzen- und Hundenahrung Wann: Aufgestellt von 08.00-16.30 Uhr Bauschutt Wie:Alu-Abfälle (gereinigt) Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 Wann:Beginn der Abfuhr ab 7.00 Uhr ( Kehricht erst am Abfuhrtag bereitstellen Hauskehricht Sperrgut Alu [..1 Was:Alu-Pfannen, Alu-Büchsen usw.! Kein Weissblech 1 Keine Suppen- und Saucenbeutel, Butterpapiere usw. Kein Kunststoff, Kein Holz Was: Porzellan 1 Tongefässe, etc. 1 Wer: Nur KIeinstmengen von Privathaushalten (nicht aus Umbauten oder Abbruch) Wo: Spezielle Mulde vor Bauamtsmagazin, Schulstrasse 3, benützen . ._ Konservendosen Wie:Papier entfernen 1 Dose reinigen ( Boden und Deckel herausschneiden (Pressvorrichtung an Sammelstelle) Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 Was:PET-Getränkeflaschen mit Verschluss und PET-Zeichen 11. PET-Flaschen Christbäume Wie:Damit es mehr Platz für alle hat, Luft raus und den Deckel drauf Wo:Rückgabe bei den Lebensmittelgeschäften (blaugelbe PET-Sammelcontainer) Wie: nur komplett abgeräumt Pneus 12. 20. Was:Pneus von Autos 1 Velos ( Mofas Wo:Rückgabe an Garagen und Pneuhändler Was:Altkleider I Schuhe bi Was:Draht 1 Pfannen 1 Velos 1 Mofas 1 Blechfässer 1 Stahlmöbel I Röhren, usw. 1 Elektrogeräte, Keine Ski, Keine Feuerlöscher, Keine Gasflaschen Eisen- und Metallwaren Keine Wie:Holz-, Leder-, Kunststoff- und Stoffteile müssen vorher entfernt werden 1 Übriges Sperrgut und andere Abfälle werden nicht mitgenommen _ Textilien, Schuhe Wer:Abfuhr durch Firma Ernst Gerster, Roggwil 15. 14. a. 25. 9. 23. 30. 6. 13. 20. 27. 2. 8. 15. 22. 29. 4. 11. 18. 25. 5. 12 19.. 26. 3. 10. 17 . 24. 31. Wie:Bereitstellung in besonderen Kleidersäcken Wo:Einsammlung durch soziale Institutionen (Voranzeige mit Flugblatt( 1 Entsorgung im Container bei der Sammelstelle beim Feuerwehrdepot Werftstrasse 4 und Feuerwehrdepot Obersteinach Was:Tierkörper 1 Metzgereiabfälle 14. 28. 12. Tierkadaver Wie:Tierkadaver und tierische Abfälle sind in möglichst frischem Zustand an die Tierkörpersammelstelle abzugeben Wo:Abgabe bei der Tierkörpersammelstelle Ladreute, Neukirch-Egnach Was:Gartenabraum 1 Heckenschnitt 1 Stauden 1 Laub 1 Äste 1 Rasen chnitt Gartenabfälle Wie:In offiziellen Gebinden oder sauber gebündelt ERSTE HILFE BEI UNFÄLLEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN Wanne 601 Kunststoffbehälter 120 I Schnur für Bündel 2 m . Bündelgrösse Durchmesser ca. 50 cm, Länge 150 cm 2I 24-STUNDEN-NOTFALLNUMMER Tel. 145 Für nicht dringliche Fälle wählen Sie Tel. 044 251 66 66 Auf dem Internet: www.toxi.ch oder www.cheminfo.ch Nach Einnahme Was:Medikamente 1 Chemikalien ( Farben ( Lösungsmittel ( Putzmittel ( Quecksilber Säuren 1 Laugen 1 Farbreste 1 Gifte 1Thermometern usw. Sonder- und Giftabfälle dürfen nicht der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden Wie:In geschlossenen Gebinden mit Inhaltsangabe 1 9 Sonder- und Giftabfälle Wer:Aus Privathaushalten (Kleinmengen) Wo:Zurück an Verkaufstellen 1Annahme durch Bauamt jeweils am Donnerstag von 15.00-16.00 Uhr beim Bauamt Schulstrasse 3 (Grössere Mengen: Giftsammelstelle bei der Kläranlage Altenrhein, Tel. 071 858 67 67 1 Mo-Fr 08.00-11.00 Uhr 114.0016.00 Uhr Umgehend Notfallnummer 145 anrufen 1 Kein Erbrechen herbeiführen und keine Flüssigkeiten verabreichen ohne ärztliche AnWeisung (Tel. 145 oder Hausarzt) Nach Einatmen Für frische Luft sorgen 1 Vorsicht in geschlossenen Räumen, Silos und Gruben: Der Retter darf nicht selber gefährdet werden. 1 Patienten beruhigen Nach Hautkontakt Benetzte Kleider rasch entfernen 1 Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fliessendem Wasser spülen Bei nicht verätzter Haut gründlich mit Seife und Wasser nachreinigen Nach Augenspritzern Auge sofort während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen; Augenlider dabei gut DIE NEUEN GEFAHRENSYMBOLE . offen halten SYMBOLE KENNEN HEISST: GEFAHREN MEIDEN! Bei Bewusstlosigkeit Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet 1 Immer ärztliche Hilfe anfordern 1 Keine Flüssigkeiten einflössen 1 Kein Brechversuch Atem- und Kreislaufstillstand 144 Sanitätsnotruf (Ambulanz) alarmieren 1 Nötigenfalls Fremdkörperr (künstliches Gebiss, Tablettenreste, Ätzend Brandfördernd Explosiv Erbrochenes) aus Mund und Rachen entfernen Beengende Kleidungsstücke lockern Bei Atemstillstand: Beatmung mit der am besten beherrschten Methode (Achtung: bei Blausäurevergiftung (Bittermandelgeruch) ist die Mund-zu-Mund-Beatmung gefährlich für Helfer!!) Gas unter Druck Gesundheitschädigend Gewässergefährdend Hochentzündlich Hochgiftig Vorsicht gefährlich Bei Herzstillstand: Herzmassage durch geübte Helfer oder Fachleute FRAGEN? BAUVERWALTUNG HUT 7NETER: 07`I'J 447 23 95 WOHIN MIT DEN ABFÄLLEN? FRANKIERUNG Problematische Abfälle wenn immer möglich zurück zum Bezugsort. Der Rest wird zu Hause getrennt, gesammelt und dann so umweltgerecht wie möglich entsorgt. Es gibt drei Kategorien von Abfällen, die drei verschiedenen Entsorgungswegen entsprechen: Die Bereitstellung und Frankierung von brennbarem Sperrgut und nichtoffiziellen Kehrichtsäcken geben immer wieder zu Fragen Anlass. Zu Ihrer Erleichterung beachten Sie bitte: ABFALLKATEGORIE Die Gebührenmarke ENTSORGUNGSWEG Gebührenmarken werden gebraucht, wenn Sie brennbares Sperrgut bereitstellen oder nicht offizielle Säcke verwenden. Die Sperrgutstücke und die nicht offiziellen Säcke müssen je nach Grösse und Gewicht mit Gebührenmarken versehen werden. Die Gebührenmarken sind in vielen der rund 180 Verkaufsstellen der A-Region erhältlich, in denen auch die Kehrichtsäcke zu beziehen sind. HAUSKEHRICHT, SPERRGUT Hauskehricht und Abfälle aus Büro, Gewerbe u. Industrie. Also alles, was in den Kehrichtsack gehört; sowie Sperrgut. Ordentliche Abfuhren von Kehricht und Sperrgut Anwendung für nicht offizielle Kehrichtsäcke WIEDERVERWERTBARE ABFÄLLE Wiederverwertbare Abfälle, z.B. Papier, Glas, Aluminium, Öl, Weissblech und organische Abfälle aus Haus und Garten, also Wertstoffe, die dem Recycling zugeführt werden können. Sammelstellen und Sonderabfuhren. Für organisches Material empfiehlt es sich, einen eigenen Komposthaufen anzulegen. (Häcksler benutzen). GIFTIGE ABFÄLLE Giftige Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, z.B. Chemikalien, Lösungsmittel, Medikamente. Bauamt, Schulstrasse 3 Donnerstag, 15.00-16.00 Uhr Grössere Mengen Giftsammelstelle Kläranlage Altenrhein Tel. 071 858 67 67 Bei nicht offiziellen Kehrichtsäcken (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) entscheidet die Grösse der Säcke über die Mindestanzahl Marken. Für übergewichtige Säcke sind zusätzliche Marken erforderlich. Die nicht offiziellen Kehrichtsäcke sind wie folgt zu frankieren: 13 Sackgrösse 35 I (gilt für 0.1 kg bis 5 kg) 1 Marke • Sackgrösse 601 (gilt für 0.1 kg bis 10 kg) 2 Marken • Sackgrösse 1101 (gilt für 0.1 kg bis 15 kg) 3 Marken übergewichtige Säcke (auch Gebührensäcke) pro 5 kg 1 zusätzliche Marke Sperrgut Zu wenig frankiertes Sperrgut kann nicht mitgenommen w erden. • Sperrgut gebündelt/Siloballenfolien (max. 150 cm lang /bis 25 kg) 1 Marke pro 5 kg • Sperrgutmöbel Bettgestell oder Lättlirost (zerlegt bzw. halbiert) GEBÜHREN, TARIFE GEBÜHRENPFLICHTIGE KEHRICHTSÄCKE Sackgrösse Rollen Preis Sackgrösse Rollen Preis 17 I (0.1 kg-3 kg) ä 10 Säcke Fr. 10.— 60 1(0.1 kg-10 kg) ä 10 Säcke Fr. 35.— 35 1(0.1 kg-5 kg) ä 10 Säcke Fr. 20.— 110 1(0.1 kg-15 kg) ä5 Säcke Fr. 30.— GEBÜHRENMARKEN Verwendbar für nicht offizielle Kehrichtsäcke (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) sowie für Sperrgüter Gebührenmarke je Stk. Fr.2.— CONTAINER (bis Rahmengrösse 100x 200 cm).4 Marken (bis Rahmengrösse 160 x 200 cm) 6 Marken (bis Rahmengrösse 220 x 200 cm) 8 Marken Matratze (bis Breite 100cm) 4 Marken (gerollt bzw. geschnürt) (bis Breite 160cm) 6 Marken (bis Breite 220 cm) 8 Marken Sofa, Polstergruppe (je Sitzplatz) 4 Marken Lehnsessel, Fauteuil 4 Marken Schrank (zerlegt) (je Tür) 4 Marken Tisch (bis 100 x 120 cm) 4 Marken Stuhl, Gartenplastikstuhl... 2 Marken Ski (je Paar) 2 Marken Für nicht aufgeführte Sperrgutmöbel gilt folgendes: (max.150 cm lang) 1 Marke pro 5 kg (Industrie und Gewerbe) Gewichtsabhängige Verrechnung Entsorgungsgebühr: Entleerungsgebühr: Rabatt: pro kg pro Leerung für grössere Jahresmengen (exkl. MwSt) Fr. —.28 (exkl. MwSt) Fr.4.— siehe: www.a-region.ch VERKAUFSSTELLEN GEBÜHRENSÄCKE, GEBÜHRENMARKEN Grüngutmarken und Styroporsäcke sind erhältlich bei der • Bäckerei-Konditorei Erb • Käserei Obersteinach NI Gemeindeverwaltung • Volg ABFALLTRENNUNG IM HAUSHALT AUSKÜNFTE, BERATUNG Richten Sie zu Hause Ihre eigene Sammelstelle ein: Behälter dazu gibt es in vielen Ausführungen und Preislagen. Sie können aber ebensogut improvisieren, mit Kartons, Tragtaschen, alten Eimern usw. Sie werden sehen: Es ist gar nicht schwer, und man gewöhnt sich daran! Anfragen, Tipps und Reklamationen an: Bauverwaltung Tel. 071 447 23 90
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