Gi Abfall-Info 2016

Gi
Steinach
region
MOBILER ABFALLKALENDER (MIT ERINNERUNGSFUNKTION)
Unter «Oschte» ist ein mobiler Abfallkalender aufgeschaltet. Es finden sich
dort wichtige Informationen zur Entsorgung. Auch Sammelstellen lassen
sich ohne Probleme (Karte) finden. Einfach «Oschte» vom App Store oder
über den OR-Code auf das iPhone oder Androidgerät herunterladen. Den
entsprechenden Abfallkalender auswählen und bei allen gewünschten
Abfuhren die Pushfunktion für die Erinnerung der Abfuhrtage aktivieren.
Erinnerungs-Mails können unter www.oschte.ch («Mobile Webseite»);
Städte und Gemeinden; Gde Steinach; Abfallkalender; ... abonniert werden.
ALUMINIUM-WEISSBLECH: WICHTIGE INFOS
Abfall-Info 2016
gesammelt. Auch für diese Abfälle ist bei starker Verschmutzung aus
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Steinach
Aluminium und Weissblech werden gemeinsam im selben Container
hygienischen Gründen ein kurzes Ausspülen erwünscht.
ALUMINIUM
• 'Aluminium-Getränkedosen, Joghurtdeckeli, Tuben, Alufolien, Tiernahrungsschalen und andere Aluminiumteile können in den Alu-
Die Abfall-Info will Ihnen bei der Wiederverwertung und Entsorgung
Ihrer Abfälle helfen. Sie informiert über Abfuhrdaten, Sammelstellen,
Bezugsquellen für Säcke und Gebührenmarken, Kontaktadressen usw.
Achten Sie bitte auf folgendes:
• Bei öffentlichen Sammelstellen ist Ordnung zu halten, Missbräuche
schaden allen z.B. durch erhöhte Gebühren.
• Die Bereitstellung der Kehrichtsäcke hat am Abfuhrtag zu erfolgen.
• Feiertagsbedingte Ausfälle werden in der gleichen Woche vor- oder
nachgeholt. Verschiebedaten sind in diesem Abfuhrplan aufgeführt.
Besten Dank für die Mithilfe bei der fachgerechten Entsorgung Ihres
Abfalles.
Bauverwaltung Steinach
containern entsorgt werden.
• Alu-Kaffekapseln (z.B. Nespresso) in deo entsprechenden Behälter
• Verbundverpackungen wie Suppen- und Saucenbeutel, Butterpapier,
Tiernahrungsbeutel usw. sind im Kehrichtsack zu entsorgen.
• Spraydosen gehören in den Sonderabfall, grössere feste Aluabfälle
wie z.B. Pfannen der Metallabfuhr mitgeben.
WEISSBLECH — STAHLBLECH — DOSEN
• In den Container gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen
Gläsern.
• Im Kehrichtsack resp. als Sonderabfall entsorgen: Farbdosen
mit eingetrockneten Farbresten.
Weitere Infos zum Thema: www.igora.ch oder www.ferrorecycling.ch
GLASSAMMLUNG: WICHTIGE INFOS
• Nur farbgetrennt gesammeltes Glas kann beliebig oft eingeschmolzen
und wiederverwertet werden. Die Gemeinden werden deshalb für
farbgetrenntes Altglas besser entschädigt.
Abfälle vermindern, Abfälle vermeiden:
• Blaue und rote Flaschen gehören ins Grünglas. Ebenso Flaschen, die
Produzenten sollten möglichst nur noch unproblematische Produkte
nicht eindeutig zugeordnet werden können. Bei Zwischentönen nicht
und Stoffe verwenden. Als Verbraucher sollten Sie stets auf Mehr-
lange studieren, sondern auch beim Grünglas einwerfen.
fachverwendung von Produkten und Verpackungen achten.
• Keramik- oder Tonscherben (Tassen, Teller, usw.), defekte Glühbirnen
und Trinkgläser, Fensterglas und Spiegel haben im Glascontainer
nichts zu suchen.
Abfälle trennen, Abfälle verwerten:
Sammeln Sie wiederverwertbare Abfälle wie Papier, Glas, Küchen-
• Verpackungsglas, wie Konfi- und Gurkengläser, ist im Glascontainer
willkommen.
abfälle etc. separat, so dass diese in den Produktionsablauf zurückgeführt werden können (Recycling).
• Deckel- und Verschlüsse sind zu entfernen, Papieretiketten müssen
nicht entfernt werden.
Abfälle richtig entsorgen:
Benützen Sie ausschliesslich die öffentliche Kehrichtabfuhr, die Spe-
• Nicht zwingend, aber rücksichtsvoll: Starke Geruchsentwicklung
(Fäulnis, Gärung, usw.) zieht an den Sammelstellen Insekten an.
Dies verhindert man, wenn Gläser und Flaschen vor dem Entsorgen
zialsammlungen sowie die offiziellen Sammelstellen.
kurz gespült werden.
•
Glasentsorgung macht Lärm: Halten Sie sich deshalb an die in der
Abfall-Info publizierten Benutzungszeiten der Sammelstellen.
Weitere Infos zum Glasrecycling: wwevetroswiss.ch
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Sammelstellen
für Kleinmengen von privaten Anlieferern
Abfuhren / Dienstleistungen
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Gemeindegebiet
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Was:Speiseöl ( Schmier- und Motorenöl
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Altöl
Jeden Donnerstag 1 Ausnahmen: Mittwoch 4.5. (anstelle 5.5.)
Wie:Altöl trennen in: Speiseöl (aus Friteusen)1 Mineralische Öle (Motoren- und
Maschinenöle)
Wer:Nur für Haushalte und Private
Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4
Steinacherwiesen,
Haslen
2. und 4. Donnerstag im Monat
Glinzburg, Buholz, Engensberg, Karrersholz,
Paradies, Neuhof,
Grünau
1. und 3. Donnerstag im Monat
I
Was:Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie 1 Sperrgüter (z.B.
Matratzen, Möbelstücke, Teppiche usw.) • siehe «Frankierung»
Wie:Privathaushalte: Im offiziellen Kehrichtsack (auch im Container) (Sperrgut und
nichtoffizielle Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke(n) frankieren 1 Brauchbare Möbel
sind an Brockenstuben oder an Händler abzugeben
Gewerbe und Industrie: Container mit Datenträger (gewichtsabhängige Entleerung)
20.a)
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21.13)
20.0
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12.d)
Batterien
Elektrische und
Elektronische
Geräte
Leuchten und
Leuchtmittel
Sammlungen a) Sch le b) JMS c) STV d) FC
Altpapier, Karton
Was:
Zeitungen ( Zeitschriften 1 Bücher (Prospekte 1 Karton
Wie:
Nur mit Schnüren gebündelt bereitstellen 1 Karton separat bündeln
(Bündel max. 120 x 120 cm)
12.
Was:Gebrauchte Batterien
.
.
Wo:Rückgabe an Verkaufsstellen 1 Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4
Was:Büroelektronik I Unterhaltungselektronik ( Haushaltgeräte ( Gartengeräte ( Werkzeuge 1 Spielzeuge 1 Sport- und Freizeitgeräte 1 Leuchten/Leuchtmittel (ohne
Glühlampen) I Energiesparlampen 1 Leuchten/Leuchtstoffröhren 1 LED-Lampen 1
Sonstige Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht
Wie:Kostenlose Entsorgung
Wo:Zurück an Verkaufsstellen oder Sammelstellen unter www.swico.ch, www.sens.ch
Was:Flaschenglas 1 Kein Spiegel und Fensterglas (diese sind der Kehrichtabfuhr mitzugeben)
i
Glas
20.
Wie:Getrennt nach Farben einwerfen 1 An Flaschen und Gläsern Metallteile entfernen
Wo:Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4 1 Feuerwehrdepot Obersteinach, Aachweg 6 (
.Bootshafen, Parkplatz
Wann:Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr und 13.30-18.30 Uhr 1 Sa: 09.00-17.00 Uhr
Was:Blechbüchsen von Lebensmittelkonserven, Katzen- und Hundenahrung
Wann: Aufgestellt von 08.00-16.30 Uhr
Bauschutt
Wie:Alu-Abfälle (gereinigt)
Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4
Wann:Beginn der Abfuhr ab 7.00 Uhr ( Kehricht erst am Abfuhrtag bereitstellen
Hauskehricht
Sperrgut
Alu
[..1
Was:Alu-Pfannen, Alu-Büchsen usw.! Kein Weissblech 1 Keine Suppen- und Saucenbeutel, Butterpapiere usw.
Kein Kunststoff, Kein Holz
Was:
Porzellan 1 Tongefässe, etc. 1
Wer:
Nur KIeinstmengen von Privathaushalten (nicht aus Umbauten oder Abbruch)
Wo:
Spezielle Mulde vor Bauamtsmagazin, Schulstrasse 3, benützen
.
._
Konservendosen
Wie:Papier entfernen 1 Dose reinigen ( Boden und Deckel herausschneiden
(Pressvorrichtung an Sammelstelle)
Wo:Sammelstelle beim Feuerwehrdepot, Werftstrasse 4
Was:PET-Getränkeflaschen mit Verschluss und PET-Zeichen
11.
PET-Flaschen
Christbäume
Wie:Damit es mehr Platz für alle hat, Luft raus und den Deckel drauf
Wo:Rückgabe bei den Lebensmittelgeschäften (blaugelbe PET-Sammelcontainer)
Wie:
nur komplett abgeräumt
Pneus
12.
20.
Was:Pneus von Autos 1 Velos ( Mofas
Wo:Rückgabe an Garagen und Pneuhändler
Was:Altkleider I Schuhe
bi
Was:Draht 1 Pfannen 1 Velos 1 Mofas 1 Blechfässer 1 Stahlmöbel I Röhren, usw. 1
Elektrogeräte, Keine Ski, Keine Feuerlöscher, Keine Gasflaschen
Eisen- und
Metallwaren
Keine
Wie:Holz-, Leder-, Kunststoff- und Stoffteile müssen vorher entfernt werden 1 Übriges
Sperrgut und andere Abfälle werden nicht mitgenommen
_
Textilien,
Schuhe
Wer:Abfuhr durch Firma Ernst Gerster, Roggwil
15.
14.
a.
25.
9.
23.
30.
6.
13.
20.
27.
2.
8.
15.
22.
29.
4.
11.
18.
25.
5.
12
19..
26.
3.
10.
17 .
24.
31.
Wie:Bereitstellung in besonderen Kleidersäcken
Wo:Einsammlung durch soziale Institutionen (Voranzeige mit Flugblatt( 1 Entsorgung
im Container bei der Sammelstelle beim Feuerwehrdepot Werftstrasse 4 und
Feuerwehrdepot Obersteinach
Was:Tierkörper 1 Metzgereiabfälle
14.
28.
12.
Tierkadaver
Wie:Tierkadaver und tierische Abfälle sind in möglichst frischem Zustand an die
Tierkörpersammelstelle abzugeben
Wo:Abgabe bei der Tierkörpersammelstelle Ladreute, Neukirch-Egnach
Was:Gartenabraum 1 Heckenschnitt 1 Stauden 1 Laub 1 Äste 1 Rasen chnitt
Gartenabfälle
Wie:In offiziellen Gebinden oder sauber gebündelt
ERSTE HILFE BEI UNFÄLLEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN
Wanne
601
Kunststoffbehälter
120 I
Schnur für Bündel
2 m .
Bündelgrösse
Durchmesser ca. 50 cm, Länge 150 cm
2I
24-STUNDEN-NOTFALLNUMMER
Tel. 145
Für nicht dringliche Fälle wählen Sie Tel. 044 251 66 66
Auf dem Internet: www.toxi.ch oder www.cheminfo.ch
Nach Einnahme
Was:Medikamente 1 Chemikalien ( Farben ( Lösungsmittel ( Putzmittel ( Quecksilber
Säuren 1 Laugen 1 Farbreste 1 Gifte 1Thermometern usw.
Sonder- und Giftabfälle dürfen
nicht der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden
Wie:In geschlossenen Gebinden mit Inhaltsangabe 1
9
Sonder- und
Giftabfälle
Wer:Aus Privathaushalten (Kleinmengen)
Wo:Zurück an Verkaufstellen 1Annahme durch Bauamt jeweils am Donnerstag von
15.00-16.00 Uhr beim Bauamt Schulstrasse 3 (Grössere Mengen: Giftsammelstelle
bei der Kläranlage Altenrhein, Tel. 071 858 67 67 1 Mo-Fr 08.00-11.00 Uhr 114.0016.00 Uhr
Umgehend Notfallnummer 145 anrufen 1 Kein Erbrechen herbeiführen und keine Flüssigkeiten verabreichen ohne ärztliche AnWeisung (Tel. 145 oder Hausarzt)
Nach Einatmen
Für frische Luft sorgen 1 Vorsicht in geschlossenen Räumen, Silos und Gruben: Der Retter darf nicht selber
gefährdet werden. 1 Patienten beruhigen
Nach Hautkontakt
Benetzte Kleider rasch entfernen 1 Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fliessendem Wasser spülen
Bei nicht verätzter Haut gründlich mit Seife und Wasser nachreinigen
Nach Augenspritzern
Auge sofort während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen; Augenlider dabei gut
DIE NEUEN GEFAHRENSYMBOLE .
offen halten
SYMBOLE KENNEN HEISST: GEFAHREN MEIDEN!
Bei Bewusstlosigkeit
Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet 1 Immer ärztliche Hilfe anfordern 1 Keine
Flüssigkeiten einflössen 1 Kein Brechversuch
Atem- und Kreislaufstillstand
144 Sanitätsnotruf (Ambulanz) alarmieren 1 Nötigenfalls Fremdkörperr (künstliches Gebiss, Tablettenreste,
Ätzend
Brandfördernd
Explosiv
Erbrochenes) aus Mund und Rachen entfernen Beengende Kleidungsstücke lockern
Bei Atemstillstand: Beatmung mit der am besten beherrschten Methode (Achtung: bei Blausäurevergiftung
(Bittermandelgeruch) ist die Mund-zu-Mund-Beatmung gefährlich für Helfer!!)
Gas unter Druck
Gesundheitschädigend
Gewässergefährdend
Hochentzündlich
Hochgiftig
Vorsicht gefährlich
Bei Herzstillstand: Herzmassage durch geübte Helfer oder Fachleute
FRAGEN?
BAUVERWALTUNG HUT 7NETER:
07`I'J 447 23 95
WOHIN MIT DEN ABFÄLLEN?
FRANKIERUNG
Problematische Abfälle wenn immer möglich zurück zum Bezugsort. Der Rest wird zu Hause getrennt, gesammelt
und dann so umweltgerecht wie möglich entsorgt. Es gibt drei Kategorien von Abfällen, die drei verschiedenen
Entsorgungswegen entsprechen:
Die Bereitstellung und Frankierung von brennbarem Sperrgut und nichtoffiziellen Kehrichtsäcken geben immer wieder zu Fragen
Anlass. Zu Ihrer Erleichterung beachten Sie bitte:
ABFALLKATEGORIE
Die Gebührenmarke
ENTSORGUNGSWEG
Gebührenmarken werden gebraucht, wenn Sie brennbares Sperrgut bereitstellen oder nicht offizielle Säcke verwenden. Die
Sperrgutstücke und die nicht offiziellen Säcke müssen je nach Grösse und Gewicht mit Gebührenmarken versehen werden. Die
Gebührenmarken sind in vielen der rund 180 Verkaufsstellen der A-Region erhältlich, in denen auch die Kehrichtsäcke zu beziehen
sind.
HAUSKEHRICHT, SPERRGUT
Hauskehricht und Abfälle aus Büro, Gewerbe u. Industrie.
Also alles, was in den Kehrichtsack gehört; sowie Sperrgut.
Ordentliche Abfuhren von Kehricht und Sperrgut
Anwendung für nicht offizielle Kehrichtsäcke
WIEDERVERWERTBARE ABFÄLLE
Wiederverwertbare Abfälle, z.B. Papier, Glas, Aluminium,
Öl, Weissblech und organische Abfälle aus Haus und
Garten, also Wertstoffe, die dem Recycling zugeführt
werden können.
Sammelstellen und Sonderabfuhren. Für organisches
Material empfiehlt es sich, einen eigenen Komposthaufen anzulegen. (Häcksler benutzen).
GIFTIGE ABFÄLLE
Giftige Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, z.B.
Chemikalien, Lösungsmittel, Medikamente.
Bauamt, Schulstrasse 3
Donnerstag, 15.00-16.00 Uhr
Grössere Mengen
Giftsammelstelle Kläranlage Altenrhein
Tel. 071 858 67 67
Bei nicht offiziellen Kehrichtsäcken (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) entscheidet die Grösse der Säcke über die
Mindestanzahl Marken. Für übergewichtige Säcke sind zusätzliche Marken erforderlich. Die nicht offiziellen Kehrichtsäcke sind
wie folgt zu frankieren:
13 Sackgrösse 35 I
(gilt für 0.1 kg bis 5 kg)
1 Marke
• Sackgrösse 601
(gilt für 0.1 kg bis 10 kg)
2 Marken
• Sackgrösse 1101
(gilt für 0.1 kg bis 15 kg)
3 Marken
übergewichtige Säcke (auch Gebührensäcke)
pro 5 kg
1 zusätzliche Marke
Sperrgut
Zu wenig frankiertes Sperrgut kann nicht mitgenommen w erden.
• Sperrgut gebündelt/Siloballenfolien
(max. 150 cm lang /bis 25 kg)
1 Marke pro 5 kg
• Sperrgutmöbel
Bettgestell oder Lättlirost
(zerlegt bzw. halbiert)
GEBÜHREN, TARIFE
GEBÜHRENPFLICHTIGE KEHRICHTSÄCKE
Sackgrösse
Rollen
Preis
Sackgrösse
Rollen
Preis
17 I (0.1 kg-3 kg)
ä 10 Säcke
Fr. 10.—
60 1(0.1 kg-10 kg)
ä 10 Säcke
Fr. 35.—
35 1(0.1 kg-5 kg)
ä 10 Säcke
Fr. 20.—
110 1(0.1 kg-15 kg)
ä5 Säcke
Fr. 30.—
GEBÜHRENMARKEN
Verwendbar für nicht offizielle Kehrichtsäcke (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) sowie für Sperrgüter
Gebührenmarke
je Stk.
Fr.2.—
CONTAINER
(bis Rahmengrösse 100x 200 cm).4 Marken
(bis Rahmengrösse 160 x 200 cm)
6 Marken
(bis Rahmengrösse 220 x 200 cm)
8 Marken
Matratze
(bis Breite 100cm)
4 Marken
(gerollt bzw. geschnürt)
(bis Breite 160cm)
6 Marken
(bis Breite 220 cm)
8 Marken
Sofa, Polstergruppe
(je Sitzplatz)
4 Marken
Lehnsessel, Fauteuil
4 Marken
Schrank (zerlegt)
(je Tür)
4 Marken
Tisch
(bis 100 x 120 cm)
4 Marken
Stuhl, Gartenplastikstuhl...
2 Marken
Ski
(je Paar)
2 Marken
Für nicht aufgeführte Sperrgutmöbel gilt folgendes:
(max.150 cm lang)
1 Marke pro 5 kg
(Industrie und Gewerbe)
Gewichtsabhängige Verrechnung
Entsorgungsgebühr:
Entleerungsgebühr:
Rabatt:
pro kg
pro Leerung
für grössere Jahresmengen
(exkl. MwSt) Fr. —.28
(exkl. MwSt) Fr.4.—
siehe: www.a-region.ch
VERKAUFSSTELLEN
GEBÜHRENSÄCKE, GEBÜHRENMARKEN
Grüngutmarken und Styroporsäcke sind erhältlich bei der
• Bäckerei-Konditorei Erb • Käserei Obersteinach
NI Gemeindeverwaltung
• Volg
ABFALLTRENNUNG IM HAUSHALT
AUSKÜNFTE, BERATUNG
Richten Sie zu Hause Ihre eigene Sammelstelle ein: Behälter dazu gibt es in vielen Ausführungen und Preislagen. Sie können aber ebensogut improvisieren, mit Kartons, Tragtaschen, alten Eimern usw. Sie werden sehen: Es ist gar nicht schwer,
und man gewöhnt sich daran!
Anfragen, Tipps und Reklamationen an:
Bauverwaltung
Tel. 071 447 23 90