NICHT VERTRAULICH BWB/Z.2936 — REWE/Zielpunkt Zusammenfassung der Auflagen Gemäß § 17 Abs 2 2. Satz KartG verpflichtet sich die REWE International AG (sowohl für sich selbst als auch für ihre Tochtergesellschaften; im Folgenden "REWE") in Bezug auf die aus Anlage I [vertraulich] ersichtlichen ehemaligen Zielpunkt-Standorte zusammengefasst zu folgenden Auflagen: REWE wird bei einem Standort nach der Eröffnung des betreffenden Standortes zwei nahe gelegene LEH-Filialen schließen, in der zu schließenden Filiale auch keinen Drogeriestandort einrichten sowie die Verkaufsfläche des übernommenen Standorts gegenüber der bestehenden Verkaufsfläche reduzieren; - REWE wird bei drei Standorten nach der Eröffnung des betreffenden Standortes zwei nahe gelegene LEH-Filialen schließen und in den zu schließenden Filialen auch keinen Drogeriestandort einrichten; - REWE wird bei einem Standort nach der Eröffnung des betreffenden Standortes eine nahe gelegene LEH-Filiale schließen, in der zu schließenden Filiale auch keinen Drogeriestandort einrichten sowie die Verkaufsfläche des übernommenen Standorts gegenüber der bestehenden Verkaufsfläche reduzieren; - REWE wird bei acht Standorten nach der Eröffnung des betreffenden Standortes jeweils eine nahe gelegene LEH-Filiale schließen und in den zu schließenden Filialen auch keinen Drogeriestandort einrichten; - REWE wird vier Standorte nur als Diskonter betreiben und die Verkaufsfläche des übernommenen Standorts gegenüber der bestehenden Verkaufsfläche reduzieren; - REWE wird zwei Standorte nur als Diskonter betreiben; - REWE wird vier Standorte nur als Drogeriestandort betreiben; und - mit der Bundeswettbewerbsbehörde auf deren Einladung hin auch nach Abschluss des gegenständlichen Zusammenschlussverfahrens in Gespräche über wettbewerbsbelebende Maßnahmen eintreten. Zur Wahrung der strukturellen Wirkung der Verpflichtungszusagen wird REWE dafür Sorge tragen, dass weder REWE noch ein durch REWE kontrolliertes Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Verpflichtungszusagen - in den in Anlage II ausgewiesenen ehemaligen Zielpunkt-Filialen, die ursprünglich ebenfalls Gegenstand der Zusammenschlussanmeldung waren, einen LEH-Betrieb einrichtet; und in den in Anlage III ausgewiesenen ehemaligen Zielpunkt-Filialen, für die REWE ursprünglich ebenfalls Gebote beim Masseverwalter der Zielpunkt GmbH abgegeben hat, einen LEH-Betrieb einrichtet; dies gilt nicht wenn die Bundeswettbewerbsbehörde (oder im Streitfall das Kartellgericht) auf Antrag von REWE im Einzelfall feststellt, dass eine marktbeherrschende Stellung auch dann nicht entsteht oder verstärkt wird, wenn REWE an betreffenden Standort einen LEH-Betrieb eröffnet. Obernahme von Zlelpunkt-Vermögenswerten durch REWE-Heпdelsflrmeп - Anlage II zu den Verpflichtungszusagen xј.uг,таtе ( .1) Nr. ZiCIpUIIk' ‚Аd") 1. 1010 W1en Сопкауауави 16 2. 1140 W1en, Huetteldorfar ltraOe 151 Э. 1140 W1en, luitt&dorfu SнгаПв 219-223 4. 1150 W1en, 5echahauserslreбe ВО 5. 7312 Horlwhon, Hiu(ltstraRe 100 Obernahme von ZlelpunИt-Vermögenswerten durch REWE - Hendelsflrmen - Anlage Ill zu den Verpfllchtungnueegen snea; II,00,00l' inndl Ne, Ilelрunkt FЧira.iе fд гои'j 1. 1030 Wien, Maenergasse 20 2. 1030 Wien, Ungargaeue 64 3, 1050 Wien, Embeiganee 2-8 4. 1050 Wien, Reinprechtedorfer$5ra5e 63 5. 1100 Wien, Quelenplaie 6 6, 1100 Wien, Neiireichgasse 81 7. 1120 Wien, letzenduder Straße 50 8. 1130 Wien, Wlassakstraile 2 9. 1130 Wien, Hietzhger Hauptstraße 145.147 10. 1150 Wien, Camlllo-Sitte-Gasse 6 11. 1150 Wien, Sechshausur Straße 3 12, 1150 Wien, Sechshauser Straße 48 13. 1190 Wien, Krottenbachst,aße 106 14, 1200 Wien, iiiueierneuburgerltraßn 79 15. 1220 Wien, Rennbahnwag l8e 16. 2100 leobendnrf, Ketneuburger Straße 4 17. 2201 Geraedorf bei Wien, leopoidauer ltcaBe Э 18, 2340 M6ding, Frledrichdehllier-Straiie 74-76 19, 2410 Hainburg ad. Susan, Prailburger Reichsstгаße Se-il 20. 2731 Urschandorl, Puchberger Strain 170 21, 706258. Margarethen, Hauptstrafe 247 22, 8010 Graz, 9adetzkystra5e 1-3 23. 8933 It. Gallen, Unserer Markt 186 ~k
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