Immobilienkaufberatung Sander Der Immobilienkaufberater Sittardsberger-Allee 201 47249 Duisburg-Buchholz Tel: 0203 - 72 77 40 E-Mail: [email protected] Web: www.immokaufberatung-nrw.de Checkliste Eigentumswohnung / Doppelhaushälfte / Einfamilienhaus - Neubau 1. 2. 3. 4. 5. 6. Grundbuchauszug, Baugenehmigung Baubeschreibung nach DIN Kompletter Satz Bauzeichnungen mit Maßangaben Altlastenverzicht und Erschließungsunterlagen Fertigstellungsgarantiebürgschaft, Handelsregisterauszug Bauzeitenplan, Teilungserklärung Erklärung zu 1. Sie können erkennen wer Eigentümer ist. Die Baugenehmigung ist teilweise mit Auflagen verbunden, wie z.B. Baulasten zu 2. Die Baubeschreibung muss grundsätzlich beim Notar mit dem Kaufvertrag beurkundet werden. Alle Gewerken sollten die einschlägigen DIN-Vorschriften zugrunde legen. zu 3. Grundriss und Schnittzeichnungen werden auch Gegenstand des Kaufvertrages und sollten verbindliche Maßangaben aufweisen. zu 4. Bodenaltlasten sollten im Kaufvertrag ausgeschlossen werden und die innere und äußere Erschließung von Grundstück und Haus sollten mit dem Kaufpreis entgültig bezahlt sein. zu 5. Kaufpreisratenzahlungen richten sich nach der Makler und Bauträgerverordnung. Das bedeutet, dass Sie immer in Vorkasse gehen und somit das volle Risiko tragen. Mit der Fertigstellungsgarantiebürgschaft können Sie ruhig schlafen; bei Konkurs Ihres Bauherren, wird die Immobilie trotzdem fertig gestellt. Im Handelsregisterauszug stehen die wirklichen Macher und Geschäftsführer und das verbindliche Haftungskapital der GmbH. Ist die GmbH eine „Gesellschaft mit beschissenen Hosen“, sprich; einem Haftungskapital von 25.000,00€ oder hat man Vertrauen in das eigenen Tun und ein freiwillig aufgestocktes Haftungskapital von 200,00 bis 300.000,00€. zu 6. Der Bauzeitenplan sollte auch im Kaufvertrag verbindlich festgeschrieben werden, sonst haben Sie keine Planungssicherheit. Wichtiger als der Kaufvertrag, ist beim Erwerb einer ETW die Teilungserklärung. Hier ist verbindlich festgeschrieben wie Sie innerhalb der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) miteinander umzugehen haben. Eine Änderung der Teilungserklärung ist nur „Allstimmig“ möglich. Fast so schwierig, wie einen Sack Flöhe zu hüten.
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