Folien Die Europäische Union - Eidgenössisches Departement für

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Die Europäische Union
März 2016
Inhalt
1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
©European Union, 2014
Die Europäische Union, März 2016
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Europa vor 70 Jahren
Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus
der Idee heraus «Nie wieder Krieg».
Berlin während des Zweiten Weltkrieges
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© EDA
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Erweiterungsschritte der EU
Kroatien
Estland, Lettland,
Litauen, Malta, Polen,
Slowakei, Slowenien,
Tschechische Rep.,
Ungarn, Zypern
Portugal, Spanien
2013
EU-28
EU-27
2004
1995
Finnland, Österreich,
Schweden
1981
Griechenland
1957
Gründerstaaten: Belgien,
Deutschland, Frankreich,
Italien, Luxemburg,
Niederlande
EG-9
EG-6
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Bulgarien, Rumänien
EG-12
EG-10
Dänemark, Irland,
1973
Vereinigtes Königreich
2007
EU-25
EU-15
1986
Beitrittskandidaten:
Albanien, Mazedonien,
Montenegro, Serbien,
Türkei
4
Europa heute
EU-28
EWR
EU-Beitrittskandidaten
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Steckbrief
• Name: Europäische Union
• Geburtstag: 25. März 1957
• Geburtsort: Rom
• Hauptwohnort: Brüssel
• Zivilstand: Supranationaler Zusammenschluss souveräner
Staaten
• Grösse: 28 Mitgliedstaaten, >507 Mio. Menschen, >4 Mio. km2
Fläche
• Gewicht: Wirtschaft (BIP 2014): EUR 13‘920 Mrd.;
Handel (2013): Anteil am Weltimport 15,2%,
Anteil am Weltexport 16%
• Amtssprachen: 24
• Auszeichnungen: Friedensnobelpreis 2012
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Symbole der EU
• Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Grund –
als Zeichen der Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen
den europäischen Völkern
• Hymne: «Ode an die Freude» von Ludwig van Beethoven
• Europatag: 9. Mai – der Tag der Schuman-Erklärung von 1950,
welche den Grundstein für die Europäische Union legte
• Motto: «In Vielfalt geeint» – die EU-Staaten setzen sich unter
Respektierung der verschiedenen Kulturen und Sprachen
gemeinsam für Frieden und Wohlstand ein
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1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Politisches System und Arbeitsweise
• Die EU ist ein supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten.
• Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit internationale Abkommen unterzeichnen.
• Mitgliedstaaten treten gewisse Entscheidungskompetenzen und
Zuständigkeiten an gemeinschaftliche Organe ab.
• EU-Organe dürfen nur in vertraglich definierten Bereichen tätig werden.
Rechtsakte, welche die Kommission, der Ministerrat und das Parlament in
diesen Bereichen beschliessen, sind für die Mitgliedstaaten rechtlich
bindend und gehen nationalem Recht vor.
• Für Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit
übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die
Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip).
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Binnenmarkt und vier Grundfreiheiten
Binnenmarkt: Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr
von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäss den
Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Artikel 26 AEUV)
1. Freier Personenverkehr: Alle EU-Bürger können sich frei innerhalb
des EU-Raums bewegen, niederlassen und eine Arbeit ausüben.
2. Freier Warenverkehr: Waren unterliegen innerhalb der EU keinen
Grenzkontrollen, Zöllen oder Kontingenten. Dies vereinfacht und
fördert den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten.
3. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleister aus einem EU-Land
können in jedem Staat des EU-Binnenmarktes ihre Leistungen
anbieten, auch ohne sich dort niederzulassen.
4. Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Staaten des EU-Binnenmarkts sind verboten.
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Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
• Abstimmung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen zwischen
den Mitgliedstaaten
• Koordinierung der Steuerpolitiken, insbesondere durch
Begrenzung der Staatsverschuldung und des Haushaltsdefizits
• Unabhängige Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB)
• Gemeinsame Währung bzw. Eurozone
• Mitgliedstaaten: 19 Staaten
Quelle: Europäische Kommission
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WWU-Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten
Nicht-Mitgliedstaaten
Beitritt, sofern
Kriterien erfüllt
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Aussen- und Sicherheitspolitik
• Ziele: Durch ein gemeinsames Vorgehen in der Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgen die EU-Mitgliedstaaten die Wahrung von grundlegenden
Interessen, Werten, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU
• Aufgaben: Frieden erhalten, internationale Sicherheit festigen, internationale Zusammenarbeit fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren
• Beschluss gemeinsamer Massnahmen durch Gemeinsame Aussenund Sicherheitspolitik (GASP)
• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unter der Leitung der Hohen
Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die
diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten
führen GASP durch.
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Schengen/Dublin
Schengen
• Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen
an den Schengen-Binnengrenzen.
• Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit - u.a. Schengener Informationssystem (SIS II) und
verstärkte Aussengrenzenkontrollen
• Gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal drei
Monaten (Schengen-Visum).
Dublin
• Koordiniert die nationale Zuständigkeit für
Asyl-Verfahren.
• Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank
EURODAC erlaubt die Identifizierung von
missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen.
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Schengen Mitgliedstaaten
Schengen Mitgliedstaaten
Nicht-Schengen Mitgliedstaaten mit speziellem Status
Schengen Mitgliedstaat
mit speziellem Status
Zukünftige Mitgliedstaaten
Assoziierte Staaten
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EU-Haushalt
• Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern
bezieht ihre Einnahmen aus drei Quellen:
1. Beiträge der EU-Mitgliedstaaten
2. Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten
3. Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze
• Haushalt eher klein, etwas über 1% des BIP der Mitgliedstaaten
• Rund 90% der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück.
• Am meisten EU-Gelder fliessen in: Landwirtschaft, Förderung der
ländlichen Entwicklung, Struktur- und Kohäsionsfonds zur Finanzierung
der nachhaltigen Entwicklung, Forschung und Förderung der transeuropäischen Verkehrswege und Energienetze.
• Europäisches Parlament und Ministerrat müssen EU-Haushalt jährlich
verabschieden. Für sieben Jahre wird zudem ein verbindlicher Finanzrahmen beschlossen.
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EU-Haushalt 2016 (Mrd. EUR)
Total: 155.004
Quelle: Europäische Kommission
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1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Vertragswerk der EU – Überblick
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Vertragswerk der EU – Chronologie
2007
Vertrag von Lissabon
(seit dem 1.12.2009 in Kraft)
Reformvertrag mit institutionellen
Neuerungen
2004
Verfassungsvertrag
(nicht in Kraft getreten)
Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für
Europa, Vereinfachung des Vertragswerks
2001
Vertrag von Nizza
Institutionelle Reform der EU im Hinblick auf die
Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten
1997
Vertrag von Amsterdam
Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen
(qualifiziertes Mehr, Mitentscheidung Parlament)
1992
Vertrag von Maastricht
Gründung der Europäischen Union,
Einheitswährung, Struktur der drei Pfeiler
1986
Einheitliche Europäische Akte
Vollendung des Binnenmarktes
1957
Euratom Vertrag
Zivile Nutzung nuklearer Energie
1957
EWG Vertrag
Schaffung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Binnenmarkt auf der Basis der vier Freiheiten
1951
EGKS Vertrag
Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl
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Vertrag von Lissabon
Moderne und effiziente Institutionen
• Häufiger Mehrheitsprinzip, weniger Einstimmigkeitsprinzip
• Ständiger Präsident des Europäischen Rates
• Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik
• Europäischer Auswärtiger Dienst
Einfachere Struktur
• «Europäische Gemeinschaften» → «Europäische Union»
Demokratie und Bürgernähe
• Europäisches Parlament wird gestärkt
• Bürgerinitiative
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2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Organe und Institutionen im Überblick
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Organe und Institutionen 2016
Europäischer
Rat
Europäisches
Parlament
Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen
Rates, Präsident der Europäischen Kommission
Europäisches
Parlament
Rat der
Europäischen Union
Europäische
Kommission
751 Abgeordnete
Strassburg/Brüssel
Minister der EU-Staaten
Brüssel
28 Kommissare
Brüssel
Gerichtshof der EU
und Gericht erster
Instanz
Europäische
Zentralbank
Europäischer
Rechnungshof
Je 28 Richter
Luxemburg
19 Euro-Staaten
Frankfurt
28 Mitglieder
Luxemburg
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
Ausschuss der
Regionen
350 Mitglieder
350 Mitglieder
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Köpfe an der Spitze der EU
Jean-Claude Juncker (LU)
Präsident der Europäischen Kommission
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Martin Schulz (DE)
Präsident des Europäischen Parlaments
©European Union, 2014
©European Union, 2014
Federica Mogherini (IT)
Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und
Sicherheitspolitik, Vizepräsidentin der
Europäischen Kommission
Donald Tusk (PL)
Präsident des Europäischen Rates
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Das Europäische Parlament
Kompetenzen
• Mitwirkung an der Gesetzgebung
• Entscheidung (mit dem Rat) über die Finanzen der EU
• Kontrolle der Kommission
• Wahl, bzw. Bestätigung der Kommissionsmitglieder und des
Kommissionspräsidenten
Zusammensetzung und Wahl
751 Abgeordnete. Direkte Europawahlen alle fünf Jahre in den einzelnen
EU-Staaten: Damit ist das EP das einzige EU-Organ, das in einer Direktwahl bestellt wird.
Hauptsitz: Strassburg
© European Union PE-EP Louise WEISS building © Architecture Studio
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EP: Zusammensetzung
Anzahl Sitze pro Mitgliedstaat 2016 (Total 751)
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Europäischer Rat
Kompetenzen
• Oberstes politisches Steuerungsgremium der EU: Er «gibt der Union
die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen
politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest» (Artikel 15 EUV).
• In strittigen Fragen und Verhandlungen sucht er als übergeordnetes
Gremium nach Kompromissen.
Zusammensetzung und Wahl
• Staats- und Regierungschefs, Präsidenten des Europäischen Rats und
der Europäischen Kommission
• Der Rat trifft sich mindestens zweimal pro Halbjahr zum EU-Gipfel.
Dieser wird vorbereitet und geleitet vom Präsidenten des Europäischen
Rates, der jeweils vom Rat für zweieinhalb Jahre gewählt wird und
dessen Amtszeit einmal um diese Dauer verlängert werden kann.
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Rat der EU (Ministerrat)
Kompetenzen
• Zusammen mit Europäischen Parlament zuständig für EU-Gesetzgebung
und –Haushalt
• Koordiniert Wirtschafts- und Sozialpolitik. In der Gemeinsamen Aussenund Sicherheitspolitik und bestimmten Bereichen der Handels- und
Sozialpolitik alleiniges Entscheidungsgremium
Zusammensetzung
• Unterschiedlich je nach Politikbereichen: Jede Zusammensetzung
besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der von seiner
Regierung ermächtigt ist, verbindliche Entscheide zu fällen.
© European Union
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Rat der EU: Abstimmungsverfahren
Qualifizierte Mehrheit («doppelte Mehrheit»)
• 55% aller EU-Staaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren
• Sperrminorität: vier Ratsmitglieder, die mehr als 35% der EU-Bevölkerung
vertreten
ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Einfache Mehrheit
• Mind. 15 Ratsmitglieder
für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten
Einstimmigkeit
• Zustimmung sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich (Stimmenthaltung
möglich)
für sensible Angelegenheiten wie z.B. Steuern und Aussenpolitik
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Rat der EU: Stimmengewichtung
Anzahl Stimmen pro Mitgliedstaat 2016 (Total 352)
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Europäische Kommission
Kompetenzen
• Sorgt für korrekte Umsetzung der Rechtsakte, verwaltet EU-Haushalt
und betreut Rahmen- und Förderungsprogramme.
• Hüterin der Verträge: Überwacht Einhaltung des EU-Rechts und klagt
allfällige Verletzungen bei Europäischen Gerichten ein.
• Bei Gesetzgebung alleiniges Initiativrecht für Rechtsetzungsbeschlüsse
• Verhandelt auf internationaler Ebene internationale Übereinkommen und
vertritt die EU in bestimmten internationalen Organisationen (z.B. WTO).
Zusammensetzung und Wahl
• 28 Kommissare: einer pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Kommissionspräsident und die Vizepräsidenten.
• Kommissionspräsident von Europäischem Rat vorgeschlagen und von
Parlament gewählt. Kommissare werden von nationalen Regierungen
bestimmt. Parlament genehmigt Wahl.
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Weitere Organe und Institutionen
• Gerichtshof der EU (EuGH): Rechtsprechungsorgan der EU: Sichert
Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der EU-Verträge.
• Europäischer Rechnungshof (EuRH): Finanzielle Kontrollstelle der EU:
Prüft Verwendung finanzieller Mittel von EU-Institutionen.
• Europäische Zentralbank (EZB): Zuständig für Geldpolitik der
Währungsunion.
• Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Besteht
aus Vertretern europäischer IG, berät EU-Organe, nimmt Stellung zu
Gesetzesvorschlägen der EU.
• Ausschuss der Regionen (AdR): Besteht aus Akteuren lokaler und
regionaler Gebietskörperschaften, berät EU-Organe zu Themen, die
regionale Regierungen betreffen (z.B. Umwelt, Bildung, Gesundheit).
• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Gestaltet die diplomatischen
Beziehungen der EU, geleitet von Hoher Vertreterin für Aussen- und
Sicherheitspolitik.
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