Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die Europäische Union März 2016 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen ©European Union, 2014 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 2 Europa vor 70 Jahren Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus «Nie wieder Krieg». Berlin während des Zweiten Weltkrieges Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA © EDA 3 Erweiterungsschritte der EU Kroatien Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Rep., Ungarn, Zypern Portugal, Spanien 2013 EU-28 EU-27 2004 1995 Finnland, Österreich, Schweden 1981 Griechenland 1957 Gründerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande EG-9 EG-6 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Bulgarien, Rumänien EG-12 EG-10 Dänemark, Irland, 1973 Vereinigtes Königreich 2007 EU-25 EU-15 1986 Beitrittskandidaten: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei 4 Europa heute EU-28 EWR EU-Beitrittskandidaten Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 5 Steckbrief • Name: Europäische Union • Geburtstag: 25. März 1957 • Geburtsort: Rom • Hauptwohnort: Brüssel • Zivilstand: Supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten • Grösse: 28 Mitgliedstaaten, >507 Mio. Menschen, >4 Mio. km2 Fläche • Gewicht: Wirtschaft (BIP 2014): EUR 13‘920 Mrd.; Handel (2013): Anteil am Weltimport 15,2%, Anteil am Weltexport 16% • Amtssprachen: 24 • Auszeichnungen: Friedensnobelpreis 2012 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 6 Symbole der EU • Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Grund – als Zeichen der Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern • Hymne: «Ode an die Freude» von Ludwig van Beethoven • Europatag: 9. Mai – der Tag der Schuman-Erklärung von 1950, welche den Grundstein für die Europäische Union legte • Motto: «In Vielfalt geeint» – die EU-Staaten setzen sich unter Respektierung der verschiedenen Kulturen und Sprachen gemeinsam für Frieden und Wohlstand ein Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 7 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen ©European Union, 2014 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 8 Politisches System und Arbeitsweise • Die EU ist ein supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten. • Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit internationale Abkommen unterzeichnen. • Mitgliedstaaten treten gewisse Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten an gemeinschaftliche Organe ab. • EU-Organe dürfen nur in vertraglich definierten Bereichen tätig werden. Rechtsakte, welche die Kommission, der Ministerrat und das Parlament in diesen Bereichen beschliessen, sind für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend und gehen nationalem Recht vor. • Für Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip). Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 9 Binnenmarkt und vier Grundfreiheiten Binnenmarkt: Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäss den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Artikel 26 AEUV) 1. Freier Personenverkehr: Alle EU-Bürger können sich frei innerhalb des EU-Raums bewegen, niederlassen und eine Arbeit ausüben. 2. Freier Warenverkehr: Waren unterliegen innerhalb der EU keinen Grenzkontrollen, Zöllen oder Kontingenten. Dies vereinfacht und fördert den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten. 3. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleister aus einem EU-Land können in jedem Staat des EU-Binnenmarktes ihre Leistungen anbieten, auch ohne sich dort niederzulassen. 4. Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Staaten des EU-Binnenmarkts sind verboten. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 10 Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) • Abstimmung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten • Koordinierung der Steuerpolitiken, insbesondere durch Begrenzung der Staatsverschuldung und des Haushaltsdefizits • Unabhängige Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) • Gemeinsame Währung bzw. Eurozone • Mitgliedstaaten: 19 Staaten Quelle: Europäische Kommission Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 11 WWU-Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten Nicht-Mitgliedstaaten Beitritt, sofern Kriterien erfüllt Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 12 Aussen- und Sicherheitspolitik • Ziele: Durch ein gemeinsames Vorgehen in der Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgen die EU-Mitgliedstaaten die Wahrung von grundlegenden Interessen, Werten, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU • Aufgaben: Frieden erhalten, internationale Sicherheit festigen, internationale Zusammenarbeit fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren • Beschluss gemeinsamer Massnahmen durch Gemeinsame Aussenund Sicherheitspolitik (GASP) • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten führen GASP durch. © European Union, 2015 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 13 Schengen/Dublin Schengen • Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen. • Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit - u.a. Schengener Informationssystem (SIS II) und verstärkte Aussengrenzenkontrollen • Gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal drei Monaten (Schengen-Visum). Dublin • Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren. • Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 14 Schengen Mitgliedstaaten Schengen Mitgliedstaaten Nicht-Schengen Mitgliedstaaten mit speziellem Status Schengen Mitgliedstaat mit speziellem Status Zukünftige Mitgliedstaaten Assoziierte Staaten Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 15 EU-Haushalt • Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern bezieht ihre Einnahmen aus drei Quellen: 1. Beiträge der EU-Mitgliedstaaten 2. Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten 3. Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze • Haushalt eher klein, etwas über 1% des BIP der Mitgliedstaaten • Rund 90% der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück. • Am meisten EU-Gelder fliessen in: Landwirtschaft, Förderung der ländlichen Entwicklung, Struktur- und Kohäsionsfonds zur Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung, Forschung und Förderung der transeuropäischen Verkehrswege und Energienetze. • Europäisches Parlament und Ministerrat müssen EU-Haushalt jährlich verabschieden. Für sieben Jahre wird zudem ein verbindlicher Finanzrahmen beschlossen. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 16 EU-Haushalt 2016 (Mrd. EUR) Total: 155.004 Quelle: Europäische Kommission Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 17 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen ©European Union, 2014 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 18 Vertragswerk der EU – Überblick Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 19 Vertragswerk der EU – Chronologie 2007 Vertrag von Lissabon (seit dem 1.12.2009 in Kraft) Reformvertrag mit institutionellen Neuerungen 2004 Verfassungsvertrag (nicht in Kraft getreten) Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa, Vereinfachung des Vertragswerks 2001 Vertrag von Nizza Institutionelle Reform der EU im Hinblick auf die Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten 1997 Vertrag von Amsterdam Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen (qualifiziertes Mehr, Mitentscheidung Parlament) 1992 Vertrag von Maastricht Gründung der Europäischen Union, Einheitswährung, Struktur der drei Pfeiler 1986 Einheitliche Europäische Akte Vollendung des Binnenmarktes 1957 Euratom Vertrag Zivile Nutzung nuklearer Energie 1957 EWG Vertrag Schaffung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Binnenmarkt auf der Basis der vier Freiheiten 1951 EGKS Vertrag Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 20 Vertrag von Lissabon Moderne und effiziente Institutionen • Häufiger Mehrheitsprinzip, weniger Einstimmigkeitsprinzip • Ständiger Präsident des Europäischen Rates • Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik • Europäischer Auswärtiger Dienst Einfachere Struktur • «Europäische Gemeinschaften» → «Europäische Union» Demokratie und Bürgernähe • Europäisches Parlament wird gestärkt • Bürgerinitiative © European Union, 2008 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 21 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen ©European Union, 2014 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 22 Organe und Institutionen im Überblick Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 23 Organe und Institutionen 2016 Europäischer Rat Europäisches Parlament Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union Europäische Kommission 751 Abgeordnete Strassburg/Brüssel Minister der EU-Staaten Brüssel 28 Kommissare Brüssel Gerichtshof der EU und Gericht erster Instanz Europäische Zentralbank Europäischer Rechnungshof Je 28 Richter Luxemburg 19 Euro-Staaten Frankfurt 28 Mitglieder Luxemburg Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen 350 Mitglieder 350 Mitglieder Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 24 Köpfe an der Spitze der EU Jean-Claude Juncker (LU) Präsident der Europäischen Kommission ©European Union, 2014 Martin Schulz (DE) Präsident des Europäischen Parlaments ©European Union, 2014 ©European Union, 2014 Federica Mogherini (IT) Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Donald Tusk (PL) Präsident des Europäischen Rates ©European Union, 2014 Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 25 Das Europäische Parlament Kompetenzen • Mitwirkung an der Gesetzgebung • Entscheidung (mit dem Rat) über die Finanzen der EU • Kontrolle der Kommission • Wahl, bzw. Bestätigung der Kommissionsmitglieder und des Kommissionspräsidenten Zusammensetzung und Wahl 751 Abgeordnete. Direkte Europawahlen alle fünf Jahre in den einzelnen EU-Staaten: Damit ist das EP das einzige EU-Organ, das in einer Direktwahl bestellt wird. Hauptsitz: Strassburg © European Union PE-EP Louise WEISS building © Architecture Studio Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 26 EP: Zusammensetzung Anzahl Sitze pro Mitgliedstaat 2016 (Total 751) Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 27 Europäischer Rat Kompetenzen • Oberstes politisches Steuerungsgremium der EU: Er «gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest» (Artikel 15 EUV). • In strittigen Fragen und Verhandlungen sucht er als übergeordnetes Gremium nach Kompromissen. Zusammensetzung und Wahl • Staats- und Regierungschefs, Präsidenten des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission • Der Rat trifft sich mindestens zweimal pro Halbjahr zum EU-Gipfel. Dieser wird vorbereitet und geleitet vom Präsidenten des Europäischen Rates, der jeweils vom Rat für zweieinhalb Jahre gewählt wird und dessen Amtszeit einmal um diese Dauer verlängert werden kann. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 28 Rat der EU (Ministerrat) Kompetenzen • Zusammen mit Europäischen Parlament zuständig für EU-Gesetzgebung und –Haushalt • Koordiniert Wirtschafts- und Sozialpolitik. In der Gemeinsamen Aussenund Sicherheitspolitik und bestimmten Bereichen der Handels- und Sozialpolitik alleiniges Entscheidungsgremium Zusammensetzung • Unterschiedlich je nach Politikbereichen: Jede Zusammensetzung besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der von seiner Regierung ermächtigt ist, verbindliche Entscheide zu fällen. © European Union Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 29 Rat der EU: Abstimmungsverfahren Qualifizierte Mehrheit («doppelte Mehrheit») • 55% aller EU-Staaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren • Sperrminorität: vier Ratsmitglieder, die mehr als 35% der EU-Bevölkerung vertreten ordentliches Gesetzgebungsverfahren Einfache Mehrheit • Mind. 15 Ratsmitglieder für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten Einstimmigkeit • Zustimmung sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich (Stimmenthaltung möglich) für sensible Angelegenheiten wie z.B. Steuern und Aussenpolitik Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 30 Rat der EU: Stimmengewichtung Anzahl Stimmen pro Mitgliedstaat 2016 (Total 352) Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 31 Europäische Kommission Kompetenzen • Sorgt für korrekte Umsetzung der Rechtsakte, verwaltet EU-Haushalt und betreut Rahmen- und Förderungsprogramme. • Hüterin der Verträge: Überwacht Einhaltung des EU-Rechts und klagt allfällige Verletzungen bei Europäischen Gerichten ein. • Bei Gesetzgebung alleiniges Initiativrecht für Rechtsetzungsbeschlüsse • Verhandelt auf internationaler Ebene internationale Übereinkommen und vertritt die EU in bestimmten internationalen Organisationen (z.B. WTO). Zusammensetzung und Wahl • 28 Kommissare: einer pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Kommissionspräsident und die Vizepräsidenten. • Kommissionspräsident von Europäischem Rat vorgeschlagen und von Parlament gewählt. Kommissare werden von nationalen Regierungen bestimmt. Parlament genehmigt Wahl. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 32 Weitere Organe und Institutionen • Gerichtshof der EU (EuGH): Rechtsprechungsorgan der EU: Sichert Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der EU-Verträge. • Europäischer Rechnungshof (EuRH): Finanzielle Kontrollstelle der EU: Prüft Verwendung finanzieller Mittel von EU-Institutionen. • Europäische Zentralbank (EZB): Zuständig für Geldpolitik der Währungsunion. • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Besteht aus Vertretern europäischer IG, berät EU-Organe, nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen der EU. • Ausschuss der Regionen (AdR): Besteht aus Akteuren lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, berät EU-Organe zu Themen, die regionale Regierungen betreffen (z.B. Umwelt, Bildung, Gesundheit). • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Gestaltet die diplomatischen Beziehungen der EU, geleitet von Hoher Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik. Die Europäische Union, März 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 33
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