Stand: März 2016 Ghana Merkblatt zur Einstellung der Legalisation und möglicher Urkundenprüfung auf dem Amtshilfeweg Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation ghanaischer Urkunden durch die Botschaft eingestellt. Den innerdeutschen Behörden steht es frei, ghanaische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer rechtsanwaltlichen Überprüfung der Urkunden auf ihre formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit. Falls eine Behörde oder ein Gericht in Deutschland eine Überprüfung für erforderlich hält, so ist ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Botschaft zu richten. Die Veranlassung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens durch Privatpersonen ist indes nicht möglich. Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten stützen. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft. Die Urkunden und die Stellungnahme werden ausschließlich an die ersuchenden Stellen rückübersandt. Kostenschuldner hinsichtlich der für die Urkundenüberprüfung anfallenden Gebühren und Auslagen ist die ersuchende Inlandsbehörde oder das Gericht, welche(s) mit dem Amtshilfeersuchen die Kostenübernahme gegenüber der Botschaft schriftlich zusichern muss. Im Regelfall wird die Behörde die Kosten an den Urkundeninhaber weiterleiten und von diesem vorab eine Sicherheitsleistung verlangen. Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 Stand: März 2016 Die jeweiligen Kostensätze können der anliegenden Übersicht entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Tätigkeitshonorar - und nicht um ein Erfolgshonorar - für den Vertrauensanwalt handelt. Es steht der ersuchenden Behörde frei, die Kostenübernahmezusage auf die zur Durchführung einer Urkundenüberprüfung in einer oder mehreren Regionen gemäß Übersicht anfallenden Kosten zu beschränken, sofern eine Bestimmung der jeweiligen Region(en) durch Urkundeninhaber oder die Behörde selbst möglich ist. Kann eine Bestimmung nicht erfolgen, so ist eine Kostenübernahmezusage über den Höchstbetrag von 650,00 Euro erforderlich. Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen liegt nach Erfahrungen der Botschaft bei derzeit 12 bis 16 Wochen. Sie kann im Ausnahmefall auch länger dauern. Unter Berücksichtigung von Kurier- und Postlaufzeiten ist mit einer Verfahrensdauer ab Erhalt der vollständigen Unterlagen von bis zu fünf Monaten zu rechnen. Das Verfahren kann sich u.a. durch das Einreichen von verfälschten oder gefälschten Urkunden sowie ungenauen Angaben über Kontaktpersonen bzw. unzureichenden Wegbeschreibungen verzögern. Wichtiger Hinweis zu eidesstattlichen Versicherungen (engl.: Affidavit) zum Familienstand: Die Überprüfung einer vor dem ghanaischen Notar (engl.: notary public) abgegebenen eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit ist auf die vorliegende öffentliche Urkunde beschränkt. Dies ist hier der (Beglaubigungs-) Vermerk des ghanaischen Notars. Bei der Aussage des Erklärenden in der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um eine Privaturkunde, die von der Botschaft nicht überprüft werden kann. Es liegt im Ermessen der deutschen Behörde, wie sie den Sachverhalt aufgrund anderer vorgelegter Urkunden und Angaben der Beteiligten einschätzt. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der ghanaische Notar bei der Aufnahme einer Erklärung nicht zu einer vertieften Prüfung des Sachverhalts verpflichtet ist. Ferner wird die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen in Ghana in der Praxis nur selten strafrechtlich verfolgt. Die Erfahrungen der Botschaft rechtfertigen die Annahme, dass Beteiligte problemlos eidesstattliche Versicherungen zum Familienstand abgeben können, welche ihrem Zweck dienen, jedoch inhaltlich falsch sind. Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 Stand: März 2016 Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen von Urkunden werden benötigt: die zu überprüfende/n Urkunde/n im Original mit je zwei einfachen Kopien (keine Übersetzungen) zwei Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen) beiliegender Fragebogen, vollständig ausgefüllt mit den Angaben des Urkundeninhabers Weiterhin benötigt die Botschaft regelmäßig folgende Wegbeschreibungen in englischer Sprache, ebenfalls mit je einer einfachen Kopie: zum letzten/jetzigen Wohnsitz des Urkundeninhabers in Ghana zum Haus der Eltern (Vater und Mutter) oder (falls verstorben) zum Familienoberhaupt des Urkundeninhabers zum Haus der Betreuungsperson des Urkundeninhabers (falls der Urkundeninhaber nicht bei den Eltern aufgewachsen ist) zum Haus eines weiteren nahen Verwandten (Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten, mütterlicher oder väterlicherseits etc.), der nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den übrigen Kontaktpersonen lebt zu allen besuchten Schulen mit Angaben des Besuchszeitraumes zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des Urkundeninhabers (falls eine Vor-Ehe bestanden hat) bzw. zum Vater/der Mutter der Kinder des Urkundeninhabers zum Wohnsitz der Familie des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten (falls eine Vor-Ehe bestanden hat) zum Amts- / Geschäftssitz des ghanaischen Notars, der eine eidesstattliche Versicherung eines Beteiligten beurkundet hat Die Botschaft wird nach Auswertung des Fragebogens fallbezogen ggf. weitere Wegbeschreibungen anfordern (z.B. zu anderen im Verfahren relevanten Personen). Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 Stand: März 2016 Die Botschaft bittet darum, die oben genannten Wegbeschreibungen entweder dem Amtshilfeersuchen beizufügen (nach Überprüfung auf Lesbarkeit, Plausibilität und Vollständigkeit) oder den Urkundeninhaber zu bitten, diese durch eine Kontaktperson einreichen zu lassen. Zusätzliche oder fehlende Unterlagen können unter Angabe des Geschäftszeichens und Vorlage eines Identitätsnachweises dienstags bis donnerstags von 07.00 bis 10.00 Uhr an der Pforte des Rechts- und Konsularreferats der Botschaft abgegeben werden. Mit einer Rückmeldung, ob die eingereichten Unterlagen nun vollständig sind, kann noch am selben Tag bis ca. 12.00 Uhr gerechnet werden. Die Wegbeschreibungen sollten von der Art her dem anliegenden Muster entsprechen, es muss sich um eine von deutlichen Landmarken ausgehende Anfahrtsskizze handeln, die ggf. auf einem Beiblatt weiter erläutert ist. Jede Wegbeschreibung muss den Namen, die Telefonnummer und die Verwandtschafts – oder andere Beziehung der Kontaktperson zum Urkundeninhaber aufweisen. Nach Vorlage aller Dokumente, Unterlagen und der erforderlichen Kostenübernahmeerklärung der anfordernden Behörde leitet die Botschaft die Überprüfung zur inhaltlichen Richtigkeit und formalen Echtheit ein. Es ist möglich, dass im Laufe der Überprüfung von den Antragstellern weitere Urkunden und Angaben angefordert werden müssen. Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber informieren. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls, von zusätzlichen Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit abzusehen. Nach Abschluss der Überprüfung übersendet die Botschaft das Ergebnis der Überprüfung und die Kostenrechnung an die ersuchende Inlandsbehörde. Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 Stand: März 2016 Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung. Amtlicher Kurierweg des Auswärtigen Amts für inländische Behörden: Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Rechts- und Konsularreferat Kurstr. 36 10117 Berlin Postanschrift für Dritte: German Embassy Accra Legal and Consular Section P.O. Box GP 1757 Accra/ Ghana Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 Stand: März 2016 Anlage Anzahl der Regionen, in der Urkunde ausgestellt wurde bzw. die Überprüfung stattfinden soll Eine Region Zwei Regionen Drei Regionen Zone 1: Greater Accra, Eastern, Central 300,00 € 350,00 € 400,00 € Zone 2: Ashanti, Volta 450,00 € 500,00 € 550,00 € Zone 3: Western, Brong-Ahafo 500,00 € 550,00 € 600,00 € Zone 4: Northern, Upper West, Upper East 600,00 € 650,00 € 650,00 € Grundlage für die Berechnung ist jeweils die zu bereisende Region mit dem höchsten Kostensatz. Bei mehr als drei Regionen erhöhen sich die Kosten um jeweils 50,00 € bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 650,00 €. Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra Deutschland (für amtlichen Kurierweg): Auswärtiges Amt für Botschaft Accra Kurstr. 36 10117 Berlin (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra Ghana: P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211
© Copyright 2024 ExpyDoc