Briefkopf Botschaft - Auswärtiges Amt Berlin

Stand: März 2016
Ghana
Merkblatt zur Einstellung der Legalisation
und möglicher Urkundenprüfung auf dem Amtshilfeweg
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana die Voraussetzungen zur Legalisation von
öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist
inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte
Urkunden vorgelegt. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation
ghanaischer Urkunden durch die Botschaft eingestellt.
Den innerdeutschen Behörden steht es frei, ghanaische Urkunden im Wege der freien
Beweiswürdigung
(§
438
I
ZPO)
ohne
weitere
Überprüfung
für
die
beantragte
Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer rechtsanwaltlichen Überprüfung der Urkunden auf ihre
formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit. Falls eine Behörde oder ein Gericht in Deutschland
eine Überprüfung für erforderlich hält, so ist ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die
Botschaft zu richten. Die Veranlassung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens durch
Privatpersonen ist indes nicht möglich.
Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen,
sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten stützen. Die
abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft.
Die Urkunden und die Stellungnahme werden ausschließlich an die ersuchenden Stellen
rückübersandt.
Kostenschuldner hinsichtlich der für die Urkundenüberprüfung anfallenden Gebühren und
Auslagen ist die ersuchende Inlandsbehörde oder das Gericht, welche(s) mit dem
Amtshilfeersuchen die Kostenübernahme gegenüber der Botschaft schriftlich zusichern muss. Im
Regelfall wird die Behörde die Kosten an den Urkundeninhaber weiterleiten und von diesem
vorab eine Sicherheitsleistung verlangen.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: März 2016
Die jeweiligen Kostensätze können der anliegenden Übersicht entnommen werden. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Tätigkeitshonorar - und nicht um ein
Erfolgshonorar - für den Vertrauensanwalt handelt.
Es steht der ersuchenden Behörde frei, die Kostenübernahmezusage auf die zur Durchführung
einer Urkundenüberprüfung in einer oder mehreren Regionen gemäß Übersicht anfallenden
Kosten zu beschränken, sofern eine Bestimmung der jeweiligen Region(en) durch
Urkundeninhaber oder die Behörde selbst möglich ist. Kann eine Bestimmung nicht erfolgen, so
ist eine Kostenübernahmezusage über den Höchstbetrag von 650,00 Euro erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen liegt
nach Erfahrungen der Botschaft bei derzeit 12 bis 16 Wochen. Sie kann im Ausnahmefall auch
länger dauern. Unter Berücksichtigung von Kurier- und Postlaufzeiten ist mit einer
Verfahrensdauer ab Erhalt der vollständigen Unterlagen von bis zu fünf Monaten zu rechnen.
Das Verfahren kann sich u.a. durch das Einreichen von verfälschten oder gefälschten Urkunden
sowie ungenauen Angaben über Kontaktpersonen bzw. unzureichenden Wegbeschreibungen
verzögern.
Wichtiger Hinweis zu eidesstattlichen Versicherungen (engl.: Affidavit) zum Familienstand:
Die Überprüfung einer vor dem ghanaischen Notar (engl.: notary public) abgegebenen
eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit ist auf die
vorliegende öffentliche Urkunde beschränkt. Dies ist hier der (Beglaubigungs-) Vermerk des
ghanaischen Notars. Bei der Aussage des Erklärenden in der eidesstattlichen Versicherung
handelt es sich um eine Privaturkunde, die von der Botschaft nicht überprüft werden kann. Es
liegt im Ermessen der deutschen Behörde, wie sie den Sachverhalt aufgrund anderer vorgelegter
Urkunden und Angaben der Beteiligten einschätzt.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der ghanaische Notar bei der
Aufnahme einer Erklärung nicht zu einer vertieften Prüfung des Sachverhalts verpflichtet ist.
Ferner wird die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen in Ghana in der Praxis nur
selten strafrechtlich verfolgt. Die Erfahrungen der Botschaft rechtfertigen die Annahme, dass
Beteiligte problemlos eidesstattliche Versicherungen zum Familienstand abgeben können,
welche ihrem Zweck dienen, jedoch inhaltlich falsch sind.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: März 2016
Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen von Urkunden werden benötigt:
 die zu überprüfende/n Urkunde/n im Original mit je zwei einfachen Kopien (keine
Übersetzungen)
 zwei Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen
versehen)
 beiliegender Fragebogen, vollständig ausgefüllt mit den Angaben des Urkundeninhabers
Weiterhin benötigt die Botschaft regelmäßig folgende Wegbeschreibungen in englischer Sprache,
ebenfalls mit je einer einfachen Kopie:
 zum letzten/jetzigen Wohnsitz des Urkundeninhabers in Ghana
 zum Haus der Eltern (Vater und Mutter) oder (falls verstorben) zum Familienoberhaupt
des Urkundeninhabers
 zum Haus der Betreuungsperson des Urkundeninhabers (falls der Urkundeninhaber nicht
bei den Eltern aufgewachsen ist)
 zum Haus eines weiteren nahen Verwandten (Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten,
mütterlicher oder väterlicherseits etc.), der nicht in häuslicher Gemeinschaft mit
den übrigen Kontaktpersonen lebt
 zu allen besuchten Schulen mit Angaben des Besuchszeitraumes
 zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des
Urkundeninhabers (falls eine Vor-Ehe bestanden hat) bzw. zum Vater/der Mutter der
Kinder des Urkundeninhabers
 zum Wohnsitz der Familie des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten (falls eine Vor-Ehe
bestanden hat)
 zum Amts- / Geschäftssitz des ghanaischen Notars, der eine eidesstattliche Versicherung
eines Beteiligten beurkundet hat
Die
Botschaft
wird
nach
Auswertung
des
Fragebogens
fallbezogen
ggf.
weitere
Wegbeschreibungen anfordern (z.B. zu anderen im Verfahren relevanten Personen).
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: März 2016
Die Botschaft bittet darum, die oben genannten Wegbeschreibungen entweder dem
Amtshilfeersuchen
beizufügen
(nach
Überprüfung
auf
Lesbarkeit,
Plausibilität
und
Vollständigkeit) oder den Urkundeninhaber zu bitten, diese durch eine Kontaktperson einreichen
zu lassen.
Zusätzliche oder fehlende Unterlagen können unter Angabe des Geschäftszeichens und Vorlage
eines Identitätsnachweises dienstags bis donnerstags von 07.00 bis 10.00 Uhr an der Pforte des
Rechts- und Konsularreferats der Botschaft abgegeben werden. Mit einer Rückmeldung, ob die
eingereichten Unterlagen nun vollständig sind, kann noch am selben Tag bis ca. 12.00 Uhr
gerechnet werden.
Die Wegbeschreibungen sollten von der Art her dem anliegenden Muster entsprechen, es muss
sich um eine von deutlichen Landmarken ausgehende Anfahrtsskizze handeln, die ggf. auf einem
Beiblatt weiter erläutert ist. Jede Wegbeschreibung muss den Namen, die Telefonnummer und
die Verwandtschafts – oder andere Beziehung der Kontaktperson zum Urkundeninhaber
aufweisen.
Nach Vorlage aller Dokumente, Unterlagen und der erforderlichen Kostenübernahmeerklärung
der anfordernden Behörde leitet die Botschaft die Überprüfung zur inhaltlichen Richtigkeit und
formalen Echtheit ein. Es ist möglich, dass im Laufe der Überprüfung von den Antragstellern
weitere Urkunden und Angaben angefordert werden müssen.
Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich
im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber informieren.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich
zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Die Botschaft ist bemüht,
alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls,
von zusätzlichen Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit abzusehen.
Nach Abschluss der Überprüfung übersendet die Botschaft das Ergebnis der Überprüfung und die
Kostenrechnung an die ersuchende Inlandsbehörde.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: März 2016
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die
Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der
amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Amtlicher Kurierweg des Auswärtigen Amts für inländische Behörden:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Accra
Rechts- und Konsularreferat
Kurstr. 36
10117 Berlin
Postanschrift für Dritte:
German Embassy Accra
Legal and Consular Section
P.O. Box GP 1757
Accra/ Ghana
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: März 2016
Anlage
Anzahl der Regionen, in der Urkunde
ausgestellt wurde bzw. die Überprüfung
stattfinden soll
Eine Region
Zwei Regionen Drei Regionen
Zone 1: Greater Accra, Eastern, Central
300,00 €
350,00 €
400,00 €
Zone 2: Ashanti, Volta
450,00 €
500,00 €
550,00 €
Zone 3: Western, Brong-Ahafo
500,00 €
550,00 €
600,00 €
Zone 4: Northern, Upper West, Upper East
600,00 €
650,00 €
650,00 €
Grundlage für die Berechnung ist jeweils die zu bereisende Region mit dem höchsten Kostensatz.
Bei mehr als drei Regionen erhöhen sich die Kosten um jeweils 50,00 € bis zu einem maximalen
Höchstbetrag von 650,00 €.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211