Hausarbeit Arnold erhält als Alleinerbe eines ihm

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Übung Privatecht I
Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski
Institut für Zivilrecht
Abt. Wirtschaftsprivatrecht
WS 2015/2016
Hausarbeit
Arnold erhält als Alleinerbe eines ihm gänzlich unbekannten weitschichtigen Verwandten
ein Barvermögen von EUR 40.000,-. Zur Einantwortung des Arnold als Alleinerben kam
es überhaupt erst, nachdem der Genealoge und Erbensucher Gernot Arnold, anlässlich
eines von Gernot in seinem Büro anberaumten Gesprächstermins, davon in Kenntnis
gesetzt hatte, dass er eine Erbschaft zu erwarten hat. Die weiteren Details erfuhr Arnold
erst nach Unterfertigung einer Vereinbarung, in der er sich zur Bezahlung von 35 % des
Werts des ihm schließlich zukommenden Vermögens an Gernot verpflichtete. Ein solches
„Erfolgshonorar“ von 25 – 35 % wird von den wenigen Angehörigen dieses Gewerbes
allgemein verlangt. Unabhängig vom tatsächlichen Aufwand im konkreten Fall sollen damit
auch ihre Bemühungen in jenen Fällen abgegolten werden, die ohne jede Vergütung im
„Sande verlaufen“. In Arnolds Angelegenheit hat Gernot 15 Arbeitsstunden investiert und
Auslagen von EUR 700,- gehabt.
Aufgrund des unerwarteten Geldsegens beschließt er, seine Frau Frida zum Geburtstag
mit einem Zweitauto zu überraschen und wird beim Autohändler Ulrich sofort fündig. Die
beiden unterfertigen einen schriftlichen Kaufvertrag über einen Vorführwagen und Arnold
bezahlt den Kaufpreis iHv EUR 12.000,- sofort. Das Auto soll allerdings bis zu Fridas
Geburtstag in zwei Tagen noch bei Ulrich untergestellt bleiben.
Noch am selben Tag kommt es aber auch zwischen Bruno und Stefan, dem
Verkaufsangestellten des Ulrich, zu einem Vertragsabschluss über dasselbe Auto. Stefan
wusste nichts vom zwischen Ulrich und Arnold geschlossen Geschäft. Bruno hatte
schon seit längerem ein Auge auf das Auto geworfen und auch schon mehrmals
Probefahrten damit unternommen und sich endlich zu einer Entscheidung durchgerungen.
Nach Vertragsschluss bringt Stefan ein Schild mit der Aufschrift „Verkauft“ am Wagen an.
Bruno bezahlt sofort bar. Das Auto soll noch am abgesperrten Verkaufsgelände des
Ulrich bleiben, da Bruno erklärt, das Auto in 3 Tagen abzuholen, wenn er es angemeldet
hat und über eine Kennzeichentafel verfügt. Autoschlüssel und Papiere nimmt er gleich
mit.
Als Arnold das Auto, wie mit Ulrich vereinbart, abholen möchte, verweigert ihm Stefan
die Herausgabe, da es bereits an Bruno verkauft sei. Arnold erwidert, er habe aber
vorher gekauft.
Gernot verlangt die vertragsgemäße Entlohnung. An den “ausbeuterischen“ Vertrag fühlt
sich Arnold aber nicht gebunden. Von Ulrich verlangt er die Herausgabe des Autos.
Wie ist die Rechtslage?
Formalien:
Umfang: maximal 15 Seiten (exklusive Deckblatt, Inhalts-, Abkürzungs- und
Literaturverzeichnis); Schriftgröße: 12 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenrand: links
2 cm, rechts 6 cm.
Abgabetermin: spätestens am Mi, 25.11.2015 in der Übung oder im Sekretariat bei Frau
Hochstöger, Juridicum 2. Stock, Stiege A, Zi 210 A.