Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Privaten
Arbeitsvermittlung Antje Bähring-Herda als Auftragnehmer (im Folgenden "AN" genannt) und dem zu
vermittelnden Auftraggeber/ in (im Folgenden "Mandant" genannt).
1.Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen dem AN und dem Mandanten gelten die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere zusätzliche Bedingungen des
Mandanten, die im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie mit
dem AN schriftlich vereinbart wurden. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die
AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird.
2.Vertragsabschluß
Der Mandant erklärt mit dem Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages dem AN gegenüber, daß alle
Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
3. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines des Mandanten vom zuständigen Arbeitsamt
beginnt der AN mit seiner Vermittlungstätigkeit für den Mandanten gemäß Vertragsvereinbarung. Hat der
Mandant keinen Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt, besteht seitens des Mandanten die
Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß SGB III § 296 Abs. 1
Satz 2 selbst zu tragen und es wird mit dem Mandanten ein gesonderter Vermittlungsvertrag
geschlossen.
4.Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch mit einer
erfolgreichen Vermittlung. Die Kündigung des Vertrages ist jeder Zeit möglich, eine rückwirkende
Kündigung ist ausgeschlossen. Sollte zur Zeit der Vermittlung kein gültiger Gutschein vorliegen, so
werden 1.000 € als Privatvermittlungsgebühr fällig.
5.Datenschutz
Der Mandant/ in willigt ein, daß der AN personenbezogene Daten, die für die Verrichtung der
Vermittlungsfähigkeit erforderlich sind, auf elektronischen Medien speichert und an Dritte (Firmen,
Arbeitgeber, Institutionen usw.) weitergeben darf. Bei Kündigung des Vermittlungs- vertrages werden alle
persönlichen Daten gelöscht. Wenn nach einem halben Jahr keine erfolgreiche Vermittlung zustande
gekommen ist, werden in Absprache mit dem Mandanten alle persönlichen Daten gelöscht.
6. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung durch die Agentur für Arbeit über den
Vermittlungsgutschein. Kommt ein Arbeitsverhältnis (mindestens drei Monate, mindestens 15
Wochenstunden) durch die Vermittlung des AN zustande, ist die Vergütung fällig. Der Arbeitssuchende
verpflichtet sich die geforderten Nachweise zu bringen.
Für Privatzahler ist die Höhe des Vermittlungshonorars im Vermittlungsvertrag benannt.
7. Beschwerderecht
Die PAV Bähring-Herda als Mitglied des RdA ist verpflichtet, Beschwerden entgegenzunehmen und sie
umgehend an den Verantwortlichen weiterzuleiten. Parallel hierzu bieten wir über unsere
Verbandshomepage ttp://www.rdaev.de/content/beschwerdemanagement.aspx?m=Mzk
ein Beschwerdemanagement an. Hier wird die Beschwerde automatisiert an den Verantwortlichen des
Verbandes weitergeleitet.
8. Änderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten wird Meißen vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen
nicht berührt.
24.06.2015
AGB / Stand 24.06.2015/ Version 2