Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Privaten Arbeitsvermittlung Antje Bähring-Herda als Auftragnehmer (im Folgenden "AN" genannt) und dem zu vermittelnden Auftraggeber/ in (im Folgenden "Mandant" genannt). 1.Gültigkeit Für den Geschäftsverkehr zwischen dem AN und dem Mandanten gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere zusätzliche Bedingungen des Mandanten, die im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie mit dem AN schriftlich vereinbart wurden. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. 2.Vertragsabschluß Der Mandant erklärt mit dem Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages dem AN gegenüber, daß alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. 3. Dienstleistungsbeginn Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines des Mandanten vom zuständigen Arbeitsamt beginnt der AN mit seiner Vermittlungstätigkeit für den Mandanten gemäß Vertragsvereinbarung. Hat der Mandant keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt, besteht seitens des Mandanten die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß SGB III § 296 Abs. 1 Satz 2 selbst zu tragen und es wird mit dem Mandanten ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen. 4.Vertragsdauer Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch mit einer erfolgreichen Vermittlung. Die Kündigung des Vertrages ist jeder Zeit möglich, eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Sollte zur Zeit der Vermittlung kein gültiger Gutschein vorliegen, so werden 1.000 € als Privatvermittlungsgebühr fällig. 5.Datenschutz Der Mandant/ in willigt ein, daß der AN personenbezogene Daten, die für die Verrichtung der Vermittlungsfähigkeit erforderlich sind, auf elektronischen Medien speichert und an Dritte (Firmen, Arbeitgeber, Institutionen usw.) weitergeben darf. Bei Kündigung des Vermittlungs- vertrages werden alle persönlichen Daten gelöscht. Wenn nach einem halben Jahr keine erfolgreiche Vermittlung zustande gekommen ist, werden in Absprache mit dem Mandanten alle persönlichen Daten gelöscht. 6. Vergütung Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung durch die Agentur für Arbeit über den Vermittlungsgutschein. Kommt ein Arbeitsverhältnis (mindestens drei Monate, mindestens 15 Wochenstunden) durch die Vermittlung des AN zustande, ist die Vergütung fällig. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich die geforderten Nachweise zu bringen. Für Privatzahler ist die Höhe des Vermittlungshonorars im Vermittlungsvertrag benannt. 7. Beschwerderecht Die PAV Bähring-Herda als Mitglied des RdA ist verpflichtet, Beschwerden entgegenzunehmen und sie umgehend an den Verantwortlichen weiterzuleiten. Parallel hierzu bieten wir über unsere Verbandshomepage ttp://www.rdaev.de/content/beschwerdemanagement.aspx?m=Mzk ein Beschwerdemanagement an. Hier wird die Beschwerde automatisiert an den Verantwortlichen des Verbandes weitergeleitet. 8. Änderungen Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird Meißen vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. 24.06.2015 AGB / Stand 24.06.2015/ Version 2
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