Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Schlüsseldienst CF-Sorg § 1 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung der Auftraggeber- und Einsatzdaten nach § 238 Abs. 1 HGB Die Auftragsdaten werden zum Zwecke des Nachweises diverser kaufmännischer Verpflichtungen in unserer Datenbank gespeichert oder im Original aufbewahrt. Die Vernichtung/Löschung wird nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftraggeber auszuweisen, dass er einer der berechtigten Bewohner der Wohnung hinter der zu öffnenden Türe ist. Auskünfte über die Art der Notsituation (zugefallene Türen, Schlüssel steckt von innen bei einem normalen Schließzylinder – kein Panikschloss, Schließanlagen-Schlüssel etc.) müssen auch zutreffend sein und beeinflussen die Höhe der Kosten (geschätzter Aufwand vorab am Telefon lt. Beschreibung des Auftraggebers) zum Teil erheblich. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform vor Ort. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit: CF-Sorg Schlüsseldienst Walter Sorg Anna-Seghers-Weg 8 D-72336 Balingen zustande. § 2 Geltung der AGB`s in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen/Leistung zwischen uns und einem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. § 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit Mit der Bestellung der gewünschten Dienstleistung gibt der Auftraggeber einen für ihn verbindlichen Auftrag zur Ausführung der Dienstleistung ab. Die Annahme des Auftrages erfolgt telefonisch mit der Mitteilung des Einsatzortes oder in elektronischer Form (eMail oder SMS) an uns. Im Falle der Unmöglichkeit den Auftrag durchzuführen, z. Bsp. durch höhere Gewalt wird der Auftraggeber telefonisch benachrichtigt. Bei Stornierungen vor Ausführung der Arbeiten wird die Pauschale für An-/Abfahrt in Rechnung gestellt. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten wie KM Entgelte für die An- und Abfahrt zum Einsatzort/Firmensitz. Ersatzteile, Verbrauchsmaterial werden getrennt ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Zahlung am Einsatzort umgehend in bar zu entrichten. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird auch vor Ort gleich quittiert. § 4 Lieferung Nach der Benachrichtigung und Auftragserteilung wird der Auftrag (Öffnung der Türe und eventuell Einbau eines Ersatzzylinders - falls er zerstört werden muss) ausgeführt. Damit ist die Lieferung erfolgt und der Auftrag ausgeführt. § 5 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und der vollbrachten Dienstleistung das Recht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. § 6 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel 6.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers sowie die Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von CF-Sorg in Balingen. 6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze wird ausgeschlossen. 6.3 Gerichtsstand ist Balingen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 6.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine dem verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahestehende Regelung. Balingen, den 01.07.2015
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