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Sachenrecht
1. res corporales (f, Pl)
2. res incorporales (f, Pl)
3. res consumptibiles (f, Pl)
4. res inconsumptibiles (f, Pl)
5. res, quae usu consumuntur (f, Pl)
6. res derelicta (f)
7. derelictio, Dereliktion (f)
8. derelinquieren
9. res divídua (f)
10. res divisa (f)
11. res extra commercium (f, Pl)
12. res divini iuris (f, Pl)
13. res fungibiles (f, Pl)
14. fungibel
15. res, quae pondere numero mensuráve
constant (f, Pl)
16. tantundem eiusdem generis (ac qualitatis)
(n)
die körperlichen Sachen / Sachen, die man
sinnlich wahrnehmen kann / Sachen, die man
angreifen kann
die unkörperlichen Sachen / Sachen, die man
nicht sinnlich wahrnehmen kann / Sachen,
die man nicht angreifen kann
die verbrauchbaren Sachen / Sachen, die bei
bestimmten Gemäßen gebraucht, verbraucht
werden (z.B. Lebensmittel)
die unverbrauchbaren Sachen / Sachen, die
durch den Gebrauch abgenutzt, werden aber
nicht zur Gänze verbraucht
Sachen, die durch den Gebrauch nicht
verbraucht werden / das sind verbrauchbare
Sachen
die aufgegebene, preisgegebene, verlassene
Sache / der Eigentümer muss erkennbar das
Eigentum an der Sache aufgegeben haben /
er muss den Willen gehabt haben das
Eigentum aufzugeben
Preisgabe, Aufgabe einer Sache durch den
Eigentümer / mit dem Willen das Eigentum
aufgeben
preisgeben / aufgeben
teilbare, trennbare Sache / eine Sache, die
geteilt werden kann ohne, dass sie dadurch
zerstört wird / wo eine Naturalteilung
möglich ist
bereits getrennte, geteilte Sache
Sachen außerhalb des Privatrechtsverkehrs
(z.B. Sachen göttlichen Rechts) / Sachen, die
nicht im normalen Rechtsverkehr stehen
Sachen göttlichen Rechts / die heiligen
Sachen / Sachen, die den Göttern geweiht
sind ( z.B. Tempel, Friedhöfe, …) / Sachen,
die nicht dem Privatrechtsverkehrs
unterliegen
vertretbare Sachen / Sachen, wo es nicht auf
das Einzelne ankommt, sondern Sachen, die
man nach Maß, Zahl oder Gewicht
bestimmen kann (z.B. Getreide)
vertretbar / es kommt nicht auf das einzelne
Stück an
Sachen, die nach Gewicht, Zahl oder Maß
bestimmt zu werden pflegen
ebensoviel derselben Gattung und (oder)
Qualität (z.B. Darlehen) / die Sache, die
17. éadem species (f)
18. res nullíus (f)
19. res iacentes (f, Pl)
20. res nullíus cedit occupanti
21. res omnium communes (f, Pl)
22. res principalis (f)
23. res publico usui destinatae (f, Pl)
24. res móbiles (f, Pl)
25. res sese moventes (f, Pl)
26. res immobiles (f, Pl)
27. Immobilien
28. corpus ex contingentibus (n)
29. corpus ex distantibus (n)
30. universitas rerum (f)
zurückgegeben wird, soll derselben Gattung
und Qualität entsprechen / es geht nicht um
das einzelne Stück
eben dieselbe Sache / die entliehene Sache
muss als solche unversehrt zurückgestellt
werden (z.B. Buch) / man will genau
dieselbe Sache wieder zurück / genau
dasselbe Stück, das zurückgegeben werden
muss
eine Sache, die niemandem gehört / eine
herrenlose Sache / einerseits die
aufgegebenen Sachen und anderseits
freistehende Sachen
die liegenden Sachen / an sich herrenlose
Sachen, die man sich aber nicht automatisch
aneignen kann, sondern sich nur kraft eines
besonderen Rechtes aneignen kann (z.B.
jagdbare Tiere)
eine Sache, die niemandem gehört, weicht
dem Ergreifenden / die herrenlose Sache
wird Eigentum dessen, der sie sich aneignet
Sachen, die allen gemeinsam gehören / das
so genannte Gemeingut / Sachen, die zum
allgemeinen Gebrauch bestimmt sind ( z.B.
Luft)
Hauptsache
Sachen, die für den öffentlichen Gebrauch
bestimmt sind (z.B. öffentliche Wege,
Straßen, Gewässer)
die beweglichen Sachen / Sachen, die man
hin und her bewegen kann ohne, dass sie
verletzt oder zerstört werden
die sich selbst bewegenden Sachen /
selbstbewegliche Sachen / Sachen, die sich
aus eigener Kraft bewegen / Sachen, die sich
selbst fortbewegen können, wo sie keine
äußere Einwirkung brauchen, um sich
fortzubewegen
die unbeweglichen Sachen
unbewegliche Güter / Grundstücke /
Liegenschaften
eine Sache aus mehreren körperlich
zusammenhängenden Teilen bestehend / eine
Sache, die aus mehreren Teilen besteht, aber
mit der Besonderheit, dass die Teile
körperlich zusammenhängen
eine Sachgesamtheit / eine Gesamtsache /
eine Sache aus mehreren körperlich
selbstständigen Teilen bestehend (z.B.
Unternehmen, Bibliothek)
die Sachgesamtheit / die Gesamtsache
31. accessio, Akzession (f)
32. accessio cedit principali
33. accessorium sequitur principale / res
accessoria sequitur rem principalem
34. superficies solo cedit
35. Superädifikat (n)
36. alluvio (f)
37. avulsio (f)
38. alveus derelictus (m)
39. fructus (m, Pl)
40. possessio (f)
41. possessorisch
42. animus possidendi (m)
43. corpus possessionis (n)
(mehrere selbstständige Teile bilden ein
Ganzes – z.B. Bibliothek)
Bestandteil / Nebensache / die mit der
Hauptsache fest verbundene Nebensache
(z.B. Frucht ist bis zur Trennung eine
Nebensache)
die Nebensache weicht der Hauptsache /
wenn Sachen verschiedener Eigentümer fest
miteinander verbunden werden, so verliert
der Eigentümer der Nebensache sein
Eigentum zugunsten des Eigentümers der
Hauptsache / es fällt dem Eigentümer der
Hauptsache zu (z.B. ein Stuhl, der dem A
gehört, wird mit der Farbe des B gestrichen;
der B verliert den Eigentum an der Farbe und
es geht an A über)
die Nebensache weicht der Hauptsache
die Oberfläche weicht dem Boden / was fest
mit dem Boden verbunden ist, das ist
unselbstständiger Bestandteil des Bodens
(des Grundstücks) und deshalb teilt es dessen
sachenrechtliches Schicksal (z.B. das Haus
teilt das sachenrechtliche Schicksal des
Grundstücks, auf dem es steht)
Überbau / Bauwerk, das auf fremden Grund
gebaut wurde und zwar schon mit der
Absicht, dass es nicht ewig drauf bleiben soll
/ das Superädifikat hat einen anderen
Eigentümer als der Grundstück
Anspülung / Erdreich, das an ein anderes
Ufer angeschwemmt wird und es geht dann
um die Frage, wem es gehört
wegreissen / fortschwemmen / das Abreissen
vom Erdreich bevor es an der anderen
angeschwemmt wird
das verlassene private Flussbett
Früchte / einerseits körperliche Früchte (z.B.
Tierjungen, Früchte auf einem Baum) und
anderseits zivile Früchte (z.B. Mietzins) /
Gewinn / Ertrag / Vorteil
Besitz / gewollte faktische Sachherrschaft /
einerseits die faktische Herrschaft über die
Sache und anderseits der Wille die Sache für
sich zu haben (bei der Innehabung fehlt der
Wille, die Sache für sich zu haben)
besitzmäßig / den Besitz treffend
der Besitzwille / der Wille zu besitzen / der
Wille eine Sache für sich zu haben
die körperliche Gewalt über die Sache /
Gegenstand des Besitzes
44. qui possidet, dominus esse praesumitur
45. possessio iuris (f)
46. possessio naturalis (f)
47. possessio ex iusta causa (f)
48. possessio iusta (f)
49. nec vi nec clam nec precario
50. possessio vitiosa (f)
51. vitios
52. Tabularbesitz
53. melior est condicio possidentis
54. beatus póssidens (m)
55. in pari causa melior est condicio
possidentis
56. in pari turpitudine melior est condicio
possidentis
57. exceptio rei venditae et traditae
58. remedia possessoria (n, Pl)
wer eine Sache besitzt, von dem wird
vermutet, dass er ihr Eigentümer sei / die
Eigentumsvermutung zugunsten des
Besitzers, solange das Gegenteil nicht zu
wissen ist, geht man davon aus, dass der die
Sache in Besitz hat, dass er auch der
Eigentümer ist
Rechtsbesitz (z.B. Mieter als Rechtsbesitzer)
Besitz aus einem gerechten Grund heraus /
Besitz, der auf einem gültigen Erwerbstitel
beruht / der rechtmäßige Besitz / für einen
rechtmäßigen Besitz braucht man einen
entsprechenden Erwerbstitel - eine
Schenkung, einen Kaufvertrag, irgendeinen
Titel / der auf einem gültigen Erwerbstitel
beruhender Besitz, der sogenannte
rechtmäßige Besitz
echter Besitz / fehlerfreier Besitz / ein Besitz
ist fehlerfrei oder echt, wenn er nicht
heimlich oder durch Gewalt oder durch
Bittleihe zustande gekommen ist
nicht gewaltsam (nicht durch Gewalt), nicht
heimlich und nicht aufgrund einer Bittleihe /
wenn eine Besitz so zustande kommt, dann
ist er ein echter, fehlerfreier Besitz
unechter Besitz / fehlerhafter Besitz / Besitz,
der durch Gewalt, heimlich oder aufgrund
einer Bittleihe entstanden ist
mangelhaft / fehlerhaft
im Grundbuch eingetragener Besitz / der
bücherliche Besitz
günstiger ist die Lage des Besitzenden ( des
Besitzers) / die Lage des Besitzers ist
günstiger / im Prozess ist der Besitzende
günstiger gestellt, weil der andere, der die
Sache fordert beweisen muss, dass er ein
besseres Recht auf die Sache hat / der
Besitzer ist nicht beweispflichtig im Prozess
der glückliche Besitzer / der Besitzende hat
im Streit um das Recht an der Sache die
günstigere Rolle / derjenige der die Sache
besitzt, hat im Streit um das Recht an der
Sache die günstigere nicht beweispflichtige
Rolle
bei gleichem Rechtsgrund ist die günstigere
Stellung die des Besitzenden
bei gleich schändlichem Rechtsgrund ist die
Lage des Besitzenden die günstigere
59. detentio, Detention (f)
60. causa detentionis (f)
61. propríetas (f)
62. dominium (n)
63. dominus (m)
64. dominium directum
65. dominium utile
66. dominium eminens
67. dominium plenum
68. Immissionen (f, Pl)
69. prior tempore, potior iure
70. nemo plus iuris (ad alium) transferre
potest quam ipse habet
71. titulus, Titel (m)
72. causa traditionis (f)
Innehabung / die bloße Sachgewalt über eine
Sache / es fehlt der Besitzwille / der Detentor
hat die Sache zwar inne, aber nicht für sich
selbst; ihm fehlt der Besitzwille (z.B. der
Verwahrer) / Fremdbesitzer; Inhaber
Rechtsgrund der Innehabung /
Rechtsverhältnis aufgrund dessen jemand
eine Sache für jemanden anderen innehat
(z.B. Verwahrvertrag; Leihvertrag)
Eigentum
Eigentum / Vollrecht über die Sache / das
Recht über die Substanz und Nutzungen
einer Sache zu verfügen / das umfassendste
dingliche Recht / volle Befugnis mit der
Sache nach dem Willen umzugehen
Eigentümer / Herrscher
das vollständige, uneingeschränkte,
ungeteilte Eigentum
Einwirkungen / etwas was hineingeschickt
worden ist / Einwirkungen, die von einem
Grundstück auf ein anderes Grundstück
ausgehen (z.B. Rauch, Russ, Lärm, Gas,
Flüssigkeiten) / das was der Nachbar nur im
beschränkten Ausmaß dulden muss
Der Frühere in der Zeit hat das stärkere
Recht "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
(z.B. Verpfändung; für die Bestimmung von
Pfandrängen) / aus der zeitlichen
Begründung ergibt sich eine Rangfolge /
wessen Recht früher begründet wurde,
dessen Recht ist stärker
niemand kann (einem anderen) mehr Recht
übertragen, als er selbst hat / Recht das man
nicht hat, kann man dem nächsten nicht
übertragen / gilt für alle Fälle des derivativen
Eigentumserwerbes / was man nicht hat,
kann man dem anderen auch nicht übergeben
im österreichischen Sachenrecht brauchen
wir für die Begründung vom dinglichen
Recht einerseits einen Titulus und anderseits
einen Modus / Titulus ist der Rechtsgrund
(z.B. Kaufvertrag) / für die Begründung von
Sachenrecht braucht man immer den Titulus
(Modus wäre z.B. die Übergabe) / Titulus ist
das zugrunde liegende Geschäft für die
Übereignung
Rechtsgrund für die Übergabe / entspricht
dem titulus ( z.B. Kaufvertrag,
Tauschvertrag)
73. Abstraktionsprinzip
74. traditio (f); tradieren
75. traditio brevi manu (f)
76. constitutum possessorium (n)
77. traditio longa manu
78. traditio per cartam
79. traditio ficta
80. traditio symbolica
81. traditio vera
82. res transit cum suo onere
83. reipersekutorisch
84. ubi rem meam invenio, ibi vindico
85. nominatio auctoris (f)
86. iura in re aliena (n, Pl)
87. cautio pigneraticia (f)
88. Simultanhypothek (f)
89. Antichresis (f)
die Übergabe / die körperliche Übergabe
einer Sache / tradiert werden kann vieles, wie
z.B. geschichtliche Überlieferungen
Besitzübergabe kurzer Hand / man spart sich
die körperliche Übergabe
Besitzauftragung / Besitzkonstitut
ist eine nicht körperliche Übergabe /
Übergabe von langer Hand / wenn auf eine
(Übergangsakt) Ergreifensakt verzichtet wird
/ wenn die körperliche Übergabe nicht
möglich ist
Übergabe durch Urkunde / statt der Sache
selbst, übergibt man eine Urkunde
fingierte Übergabe / ohne körperliche
Übergabe
symbolische Übergabe
wirkliche tatsächliche Übergabe / körperliche
Übergabe
die Sache geht mit ihrer Last über / gemeint
sind die Belastungen, die auf der Sache drauf
sind (z.B. Pfandrechte) / die Sache geht mit
ihrer Last auf den nächsten über
sachverfolgend / im Zusammenhang mit
Klagen / eine sachverfolgende Klage ist auf
Ersatz des verletzten Rechtsgutes gerichtet
und nicht auf die Strafgüter / bei
sachverfolgenden Klagen will man entweder
die Sache selbst oder deren Wertersatz
wieder haben / Klagsziel ist der Ersatz des
verletzten Rechtsgutes
wo ich meine Sache vorfinde, dort
beanspruche ich sie / Sachenrechte sind
absolute Rechte und können gegenüber
jedermann durchgesetzt werden / wo ich
meine Sache finde, dort kann ich sie
beanspruchen, wenn ich der Eigentümer bin /
ich kann mein Recht gegenüber jedermann
durchsetzen
Rechte an einer fremden Sache / die
beschränkten dinglichen Rechte, die man an
einer fremden Sache haben kann (zB
Dienstbarkeiten; Pfandrechte; Baurechte) /
beschränkte dingliche Rechte an einer
anderen Sache
gleichzeitige Pfandhaftung mehrerer
Grundstücke für eine Schuld
90. nemini (nulli) res sua servit
91. consolidatio, Konsolidation (f)
92. Prädialservitut (f)
93. deductio servitutis (f)
94. Parifizierung (f)
95. contra tabulas
96. contra tabulas nulla valet usurpatio
97. Intabulation (f)
98. Extabulation (f)
99. Pränotation (f)
100. obligationes in rem scriptae (f, Pl)
101. condominium (n)
niemandem dient seine eigene Sache / der
Eigentümer einer Sache kann nicht
gleichzeitig an dieser Sache ein beschränktes
dingliches Recht haben / ein Eigentümer
eines Grundstückes kann an diesem
Grundstück nicht gleichzeitig eine Servitut
haben
Der Erwerb des Eigentums an einer Sache
durch jemanden, der an dieser Sache bereits
ein beschränktes dingliches Recht hatte
eine Form der Dienstbarkeit / die
Dienstbarkeit / eine Servitut ist ein
beschränktes dingliches Recht an einer Sache
/ eine Prädialservitut ist eine
Grunddienstbarkeit
Vorbehalt einer Dienstbarkeit / wenn man
eine Sache (Grundstück) veräußert und sich
an dieser eine Dienstbarkeit vorbehält
Gleichstellung / Ausgleichung (z.B. im
Wohnungseigentumsrecht hängt es mit dem
Nutzwertgutachtens zusammen)
gegen die Tafeln / gegen das Grundbuch / ein
dem Grundbuchsstand nicht entsprechendes
Rechtsverhältnis (z.B. wenn Ersitzung schon
stattgefunden hat, aber die im Grundbuch
noch nicht abgebildet ist)
Eintragung oder Einverleibung eines Rechts
ins Grundbuch oder in ein öffentliches Buch
/ Eintragung oder Einverleibung eines Rechts
in die öffentlichen Bücher, in erster Linie ins
Grundbuch / die Eintragung im Grundbuch
ist der Modus für den Erwerb von Eigentum
an Grundstücken / ohne diese Angaben gibt
es keinen Erwerb
Austragung / Löschung eines Rechts durch
Austragung im Grundbuch / ist das Gegenteil
zu Intabulation
Vormerkung / Vormerkung im Grundbuch /
bedingte Eintragung eines Rechts im
Grundbuch (z.B. wenn der Vertrag noch
nicht alle erforderlichen Voraussetzungen
hat, kann man es vormerken)
die im Grundbuch einverleibten
Schuldverhältnisse gegen die Sache (z.B.
Wiederkaufsrecht)
Miteigentum nach Bruchteilen / jedem
Miteigentümer kommt ein ideeller Anteil an
der Sache zu / jeder hat Vollrecht an der
Sache; geteilt ist das Recht und die Sache
selbst
102. communio (f)
103. communio incidens (f)
104. communio pro diviso (f)
105. communio pro indiviso (f)
106. ius ad rem (n)
Gemeinschaft / Miteigentum
zufällige Gemeinschaft / eine
Miteigentumsgemeinschaft, die ohne Willen
der Parteien entsteht (z.B. wenn körperliche
Sachen miteinander vermischt werden, mehr
oder weniger ohne Willen der Parteien, dann
entsteht eine zufällige unerwartete
Gemeinschaft) / unerwartetes Miteigentum
Vermögensgemeinschaft mehrerer Personen
an körperlich selbstständigen
Vermögensstücken / nicht nach Bruchteilen,
sondern jeder hat real einen Teil
Gemeinschaft nach ungeteilten Anteilen /
Miteigentum nach Bruchteilen / nicht die
Sache selbst ist geteilt, sondern das Recht
Recht auf eine Sache