Sachenrecht 1. res corporales (f, Pl) 2. res incorporales (f, Pl) 3. res consumptibiles (f, Pl) 4. res inconsumptibiles (f, Pl) 5. res, quae usu consumuntur (f, Pl) 6. res derelicta (f) 7. derelictio, Dereliktion (f) 8. derelinquieren 9. res divídua (f) 10. res divisa (f) 11. res extra commercium (f, Pl) 12. res divini iuris (f, Pl) 13. res fungibiles (f, Pl) 14. fungibel 15. res, quae pondere numero mensuráve constant (f, Pl) 16. tantundem eiusdem generis (ac qualitatis) (n) die körperlichen Sachen / Sachen, die man sinnlich wahrnehmen kann / Sachen, die man angreifen kann die unkörperlichen Sachen / Sachen, die man nicht sinnlich wahrnehmen kann / Sachen, die man nicht angreifen kann die verbrauchbaren Sachen / Sachen, die bei bestimmten Gemäßen gebraucht, verbraucht werden (z.B. Lebensmittel) die unverbrauchbaren Sachen / Sachen, die durch den Gebrauch abgenutzt, werden aber nicht zur Gänze verbraucht Sachen, die durch den Gebrauch nicht verbraucht werden / das sind verbrauchbare Sachen die aufgegebene, preisgegebene, verlassene Sache / der Eigentümer muss erkennbar das Eigentum an der Sache aufgegeben haben / er muss den Willen gehabt haben das Eigentum aufzugeben Preisgabe, Aufgabe einer Sache durch den Eigentümer / mit dem Willen das Eigentum aufgeben preisgeben / aufgeben teilbare, trennbare Sache / eine Sache, die geteilt werden kann ohne, dass sie dadurch zerstört wird / wo eine Naturalteilung möglich ist bereits getrennte, geteilte Sache Sachen außerhalb des Privatrechtsverkehrs (z.B. Sachen göttlichen Rechts) / Sachen, die nicht im normalen Rechtsverkehr stehen Sachen göttlichen Rechts / die heiligen Sachen / Sachen, die den Göttern geweiht sind ( z.B. Tempel, Friedhöfe, …) / Sachen, die nicht dem Privatrechtsverkehrs unterliegen vertretbare Sachen / Sachen, wo es nicht auf das Einzelne ankommt, sondern Sachen, die man nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmen kann (z.B. Getreide) vertretbar / es kommt nicht auf das einzelne Stück an Sachen, die nach Gewicht, Zahl oder Maß bestimmt zu werden pflegen ebensoviel derselben Gattung und (oder) Qualität (z.B. Darlehen) / die Sache, die 17. éadem species (f) 18. res nullíus (f) 19. res iacentes (f, Pl) 20. res nullíus cedit occupanti 21. res omnium communes (f, Pl) 22. res principalis (f) 23. res publico usui destinatae (f, Pl) 24. res móbiles (f, Pl) 25. res sese moventes (f, Pl) 26. res immobiles (f, Pl) 27. Immobilien 28. corpus ex contingentibus (n) 29. corpus ex distantibus (n) 30. universitas rerum (f) zurückgegeben wird, soll derselben Gattung und Qualität entsprechen / es geht nicht um das einzelne Stück eben dieselbe Sache / die entliehene Sache muss als solche unversehrt zurückgestellt werden (z.B. Buch) / man will genau dieselbe Sache wieder zurück / genau dasselbe Stück, das zurückgegeben werden muss eine Sache, die niemandem gehört / eine herrenlose Sache / einerseits die aufgegebenen Sachen und anderseits freistehende Sachen die liegenden Sachen / an sich herrenlose Sachen, die man sich aber nicht automatisch aneignen kann, sondern sich nur kraft eines besonderen Rechtes aneignen kann (z.B. jagdbare Tiere) eine Sache, die niemandem gehört, weicht dem Ergreifenden / die herrenlose Sache wird Eigentum dessen, der sie sich aneignet Sachen, die allen gemeinsam gehören / das so genannte Gemeingut / Sachen, die zum allgemeinen Gebrauch bestimmt sind ( z.B. Luft) Hauptsache Sachen, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind (z.B. öffentliche Wege, Straßen, Gewässer) die beweglichen Sachen / Sachen, die man hin und her bewegen kann ohne, dass sie verletzt oder zerstört werden die sich selbst bewegenden Sachen / selbstbewegliche Sachen / Sachen, die sich aus eigener Kraft bewegen / Sachen, die sich selbst fortbewegen können, wo sie keine äußere Einwirkung brauchen, um sich fortzubewegen die unbeweglichen Sachen unbewegliche Güter / Grundstücke / Liegenschaften eine Sache aus mehreren körperlich zusammenhängenden Teilen bestehend / eine Sache, die aus mehreren Teilen besteht, aber mit der Besonderheit, dass die Teile körperlich zusammenhängen eine Sachgesamtheit / eine Gesamtsache / eine Sache aus mehreren körperlich selbstständigen Teilen bestehend (z.B. Unternehmen, Bibliothek) die Sachgesamtheit / die Gesamtsache 31. accessio, Akzession (f) 32. accessio cedit principali 33. accessorium sequitur principale / res accessoria sequitur rem principalem 34. superficies solo cedit 35. Superädifikat (n) 36. alluvio (f) 37. avulsio (f) 38. alveus derelictus (m) 39. fructus (m, Pl) 40. possessio (f) 41. possessorisch 42. animus possidendi (m) 43. corpus possessionis (n) (mehrere selbstständige Teile bilden ein Ganzes – z.B. Bibliothek) Bestandteil / Nebensache / die mit der Hauptsache fest verbundene Nebensache (z.B. Frucht ist bis zur Trennung eine Nebensache) die Nebensache weicht der Hauptsache / wenn Sachen verschiedener Eigentümer fest miteinander verbunden werden, so verliert der Eigentümer der Nebensache sein Eigentum zugunsten des Eigentümers der Hauptsache / es fällt dem Eigentümer der Hauptsache zu (z.B. ein Stuhl, der dem A gehört, wird mit der Farbe des B gestrichen; der B verliert den Eigentum an der Farbe und es geht an A über) die Nebensache weicht der Hauptsache die Oberfläche weicht dem Boden / was fest mit dem Boden verbunden ist, das ist unselbstständiger Bestandteil des Bodens (des Grundstücks) und deshalb teilt es dessen sachenrechtliches Schicksal (z.B. das Haus teilt das sachenrechtliche Schicksal des Grundstücks, auf dem es steht) Überbau / Bauwerk, das auf fremden Grund gebaut wurde und zwar schon mit der Absicht, dass es nicht ewig drauf bleiben soll / das Superädifikat hat einen anderen Eigentümer als der Grundstück Anspülung / Erdreich, das an ein anderes Ufer angeschwemmt wird und es geht dann um die Frage, wem es gehört wegreissen / fortschwemmen / das Abreissen vom Erdreich bevor es an der anderen angeschwemmt wird das verlassene private Flussbett Früchte / einerseits körperliche Früchte (z.B. Tierjungen, Früchte auf einem Baum) und anderseits zivile Früchte (z.B. Mietzins) / Gewinn / Ertrag / Vorteil Besitz / gewollte faktische Sachherrschaft / einerseits die faktische Herrschaft über die Sache und anderseits der Wille die Sache für sich zu haben (bei der Innehabung fehlt der Wille, die Sache für sich zu haben) besitzmäßig / den Besitz treffend der Besitzwille / der Wille zu besitzen / der Wille eine Sache für sich zu haben die körperliche Gewalt über die Sache / Gegenstand des Besitzes 44. qui possidet, dominus esse praesumitur 45. possessio iuris (f) 46. possessio naturalis (f) 47. possessio ex iusta causa (f) 48. possessio iusta (f) 49. nec vi nec clam nec precario 50. possessio vitiosa (f) 51. vitios 52. Tabularbesitz 53. melior est condicio possidentis 54. beatus póssidens (m) 55. in pari causa melior est condicio possidentis 56. in pari turpitudine melior est condicio possidentis 57. exceptio rei venditae et traditae 58. remedia possessoria (n, Pl) wer eine Sache besitzt, von dem wird vermutet, dass er ihr Eigentümer sei / die Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers, solange das Gegenteil nicht zu wissen ist, geht man davon aus, dass der die Sache in Besitz hat, dass er auch der Eigentümer ist Rechtsbesitz (z.B. Mieter als Rechtsbesitzer) Besitz aus einem gerechten Grund heraus / Besitz, der auf einem gültigen Erwerbstitel beruht / der rechtmäßige Besitz / für einen rechtmäßigen Besitz braucht man einen entsprechenden Erwerbstitel - eine Schenkung, einen Kaufvertrag, irgendeinen Titel / der auf einem gültigen Erwerbstitel beruhender Besitz, der sogenannte rechtmäßige Besitz echter Besitz / fehlerfreier Besitz / ein Besitz ist fehlerfrei oder echt, wenn er nicht heimlich oder durch Gewalt oder durch Bittleihe zustande gekommen ist nicht gewaltsam (nicht durch Gewalt), nicht heimlich und nicht aufgrund einer Bittleihe / wenn eine Besitz so zustande kommt, dann ist er ein echter, fehlerfreier Besitz unechter Besitz / fehlerhafter Besitz / Besitz, der durch Gewalt, heimlich oder aufgrund einer Bittleihe entstanden ist mangelhaft / fehlerhaft im Grundbuch eingetragener Besitz / der bücherliche Besitz günstiger ist die Lage des Besitzenden ( des Besitzers) / die Lage des Besitzers ist günstiger / im Prozess ist der Besitzende günstiger gestellt, weil der andere, der die Sache fordert beweisen muss, dass er ein besseres Recht auf die Sache hat / der Besitzer ist nicht beweispflichtig im Prozess der glückliche Besitzer / der Besitzende hat im Streit um das Recht an der Sache die günstigere Rolle / derjenige der die Sache besitzt, hat im Streit um das Recht an der Sache die günstigere nicht beweispflichtige Rolle bei gleichem Rechtsgrund ist die günstigere Stellung die des Besitzenden bei gleich schändlichem Rechtsgrund ist die Lage des Besitzenden die günstigere 59. detentio, Detention (f) 60. causa detentionis (f) 61. propríetas (f) 62. dominium (n) 63. dominus (m) 64. dominium directum 65. dominium utile 66. dominium eminens 67. dominium plenum 68. Immissionen (f, Pl) 69. prior tempore, potior iure 70. nemo plus iuris (ad alium) transferre potest quam ipse habet 71. titulus, Titel (m) 72. causa traditionis (f) Innehabung / die bloße Sachgewalt über eine Sache / es fehlt der Besitzwille / der Detentor hat die Sache zwar inne, aber nicht für sich selbst; ihm fehlt der Besitzwille (z.B. der Verwahrer) / Fremdbesitzer; Inhaber Rechtsgrund der Innehabung / Rechtsverhältnis aufgrund dessen jemand eine Sache für jemanden anderen innehat (z.B. Verwahrvertrag; Leihvertrag) Eigentum Eigentum / Vollrecht über die Sache / das Recht über die Substanz und Nutzungen einer Sache zu verfügen / das umfassendste dingliche Recht / volle Befugnis mit der Sache nach dem Willen umzugehen Eigentümer / Herrscher das vollständige, uneingeschränkte, ungeteilte Eigentum Einwirkungen / etwas was hineingeschickt worden ist / Einwirkungen, die von einem Grundstück auf ein anderes Grundstück ausgehen (z.B. Rauch, Russ, Lärm, Gas, Flüssigkeiten) / das was der Nachbar nur im beschränkten Ausmaß dulden muss Der Frühere in der Zeit hat das stärkere Recht "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." (z.B. Verpfändung; für die Bestimmung von Pfandrängen) / aus der zeitlichen Begründung ergibt sich eine Rangfolge / wessen Recht früher begründet wurde, dessen Recht ist stärker niemand kann (einem anderen) mehr Recht übertragen, als er selbst hat / Recht das man nicht hat, kann man dem nächsten nicht übertragen / gilt für alle Fälle des derivativen Eigentumserwerbes / was man nicht hat, kann man dem anderen auch nicht übergeben im österreichischen Sachenrecht brauchen wir für die Begründung vom dinglichen Recht einerseits einen Titulus und anderseits einen Modus / Titulus ist der Rechtsgrund (z.B. Kaufvertrag) / für die Begründung von Sachenrecht braucht man immer den Titulus (Modus wäre z.B. die Übergabe) / Titulus ist das zugrunde liegende Geschäft für die Übereignung Rechtsgrund für die Übergabe / entspricht dem titulus ( z.B. Kaufvertrag, Tauschvertrag) 73. Abstraktionsprinzip 74. traditio (f); tradieren 75. traditio brevi manu (f) 76. constitutum possessorium (n) 77. traditio longa manu 78. traditio per cartam 79. traditio ficta 80. traditio symbolica 81. traditio vera 82. res transit cum suo onere 83. reipersekutorisch 84. ubi rem meam invenio, ibi vindico 85. nominatio auctoris (f) 86. iura in re aliena (n, Pl) 87. cautio pigneraticia (f) 88. Simultanhypothek (f) 89. Antichresis (f) die Übergabe / die körperliche Übergabe einer Sache / tradiert werden kann vieles, wie z.B. geschichtliche Überlieferungen Besitzübergabe kurzer Hand / man spart sich die körperliche Übergabe Besitzauftragung / Besitzkonstitut ist eine nicht körperliche Übergabe / Übergabe von langer Hand / wenn auf eine (Übergangsakt) Ergreifensakt verzichtet wird / wenn die körperliche Übergabe nicht möglich ist Übergabe durch Urkunde / statt der Sache selbst, übergibt man eine Urkunde fingierte Übergabe / ohne körperliche Übergabe symbolische Übergabe wirkliche tatsächliche Übergabe / körperliche Übergabe die Sache geht mit ihrer Last über / gemeint sind die Belastungen, die auf der Sache drauf sind (z.B. Pfandrechte) / die Sache geht mit ihrer Last auf den nächsten über sachverfolgend / im Zusammenhang mit Klagen / eine sachverfolgende Klage ist auf Ersatz des verletzten Rechtsgutes gerichtet und nicht auf die Strafgüter / bei sachverfolgenden Klagen will man entweder die Sache selbst oder deren Wertersatz wieder haben / Klagsziel ist der Ersatz des verletzten Rechtsgutes wo ich meine Sache vorfinde, dort beanspruche ich sie / Sachenrechte sind absolute Rechte und können gegenüber jedermann durchgesetzt werden / wo ich meine Sache finde, dort kann ich sie beanspruchen, wenn ich der Eigentümer bin / ich kann mein Recht gegenüber jedermann durchsetzen Rechte an einer fremden Sache / die beschränkten dinglichen Rechte, die man an einer fremden Sache haben kann (zB Dienstbarkeiten; Pfandrechte; Baurechte) / beschränkte dingliche Rechte an einer anderen Sache gleichzeitige Pfandhaftung mehrerer Grundstücke für eine Schuld 90. nemini (nulli) res sua servit 91. consolidatio, Konsolidation (f) 92. Prädialservitut (f) 93. deductio servitutis (f) 94. Parifizierung (f) 95. contra tabulas 96. contra tabulas nulla valet usurpatio 97. Intabulation (f) 98. Extabulation (f) 99. Pränotation (f) 100. obligationes in rem scriptae (f, Pl) 101. condominium (n) niemandem dient seine eigene Sache / der Eigentümer einer Sache kann nicht gleichzeitig an dieser Sache ein beschränktes dingliches Recht haben / ein Eigentümer eines Grundstückes kann an diesem Grundstück nicht gleichzeitig eine Servitut haben Der Erwerb des Eigentums an einer Sache durch jemanden, der an dieser Sache bereits ein beschränktes dingliches Recht hatte eine Form der Dienstbarkeit / die Dienstbarkeit / eine Servitut ist ein beschränktes dingliches Recht an einer Sache / eine Prädialservitut ist eine Grunddienstbarkeit Vorbehalt einer Dienstbarkeit / wenn man eine Sache (Grundstück) veräußert und sich an dieser eine Dienstbarkeit vorbehält Gleichstellung / Ausgleichung (z.B. im Wohnungseigentumsrecht hängt es mit dem Nutzwertgutachtens zusammen) gegen die Tafeln / gegen das Grundbuch / ein dem Grundbuchsstand nicht entsprechendes Rechtsverhältnis (z.B. wenn Ersitzung schon stattgefunden hat, aber die im Grundbuch noch nicht abgebildet ist) Eintragung oder Einverleibung eines Rechts ins Grundbuch oder in ein öffentliches Buch / Eintragung oder Einverleibung eines Rechts in die öffentlichen Bücher, in erster Linie ins Grundbuch / die Eintragung im Grundbuch ist der Modus für den Erwerb von Eigentum an Grundstücken / ohne diese Angaben gibt es keinen Erwerb Austragung / Löschung eines Rechts durch Austragung im Grundbuch / ist das Gegenteil zu Intabulation Vormerkung / Vormerkung im Grundbuch / bedingte Eintragung eines Rechts im Grundbuch (z.B. wenn der Vertrag noch nicht alle erforderlichen Voraussetzungen hat, kann man es vormerken) die im Grundbuch einverleibten Schuldverhältnisse gegen die Sache (z.B. Wiederkaufsrecht) Miteigentum nach Bruchteilen / jedem Miteigentümer kommt ein ideeller Anteil an der Sache zu / jeder hat Vollrecht an der Sache; geteilt ist das Recht und die Sache selbst 102. communio (f) 103. communio incidens (f) 104. communio pro diviso (f) 105. communio pro indiviso (f) 106. ius ad rem (n) Gemeinschaft / Miteigentum zufällige Gemeinschaft / eine Miteigentumsgemeinschaft, die ohne Willen der Parteien entsteht (z.B. wenn körperliche Sachen miteinander vermischt werden, mehr oder weniger ohne Willen der Parteien, dann entsteht eine zufällige unerwartete Gemeinschaft) / unerwartetes Miteigentum Vermögensgemeinschaft mehrerer Personen an körperlich selbstständigen Vermögensstücken / nicht nach Bruchteilen, sondern jeder hat real einen Teil Gemeinschaft nach ungeteilten Anteilen / Miteigentum nach Bruchteilen / nicht die Sache selbst ist geteilt, sondern das Recht Recht auf eine Sache
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