Hinweise zur Ermittlung von Flächendaten im Rahmen des Erweiterungsfaktors Verteilernetzbetreiber können gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 10 ARegV eine Anpassung der Erlös obergrenze aufgrund der Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors beantragen. Der Erweiterungs faktor soll sicherstellen, dass Kosten für Erweiterungsinvestitionen, die sich bei einer nachhaltigen Änderung der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers im Laufe der Regulierungsperiode ergeben, bei der Bestimmung der Erlösobergrenze berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Erweiterungs faktors werden u.a. Flächenangaben herangezogen, die die Veränderung der versorgten Fläche ab bilden. Die Verteilernetzbetreiber beziehen ihre Daten zur versorgten Fläche von den Geoinformationsverwal tungen der Länder oder Kommunen. Hinsichtlich dieser Flächendaten sind teilweise Systemumstellun gen vorgenommen worden. Die Geoinformationsverwaltungen der Bundesländer haben die bisherigen Nachweise des Liegen schaftskatasters in das neue, bundeseinheitliche Datenmodell des Amtlichen Liegenschaftskatasterin formationssystems (ALKIS) überführt oder werden die Überführung in den kommenden Jahren ab schließen. Mit der Umstellung auf ALKIS ist eine Änderung der Nutzungsartensystematik durch Um widmung und Neuzuordnung von Nutzungskategorien verbunden. Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (FEtN) – bislang auf der Grundlage des Automatisierten Liegenschaftsbuches erstellt – erhält damit eine neue Basis. Die Umstellung nach ALKIS hat bei dem Nachweis der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster in einzelnen Bereichen zu einer neuen Sichtweise geführt. Entsprechende Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch den neuen Modellierungsansatz, die bisherige Trennung zwischen Gebäude- und Freiflächen einerseits, sowie den zugehörigen unbebauten Flächen andererseits als Grundphilosophie der Nutzungsartengliederung aufzugeben. Weitere Einflüsse entstehen beispielsweise auch dadurch, dass Übungsgelände und Schutzflächen nun als eigenständige Nutzungsarten eliminiert und die be troffenen Flächen stattdessen ihrer realen Bodennutzung bzw. Bedeckung zugeordnet werden. Da die Umstellung des Liegenschaftskatasters auf ALKIS in den einzelnen Bundesländern unterschied lich lange Zeiträume in Anspruch nimmt, gibt es eine mehrjährige Übergangsphase, in der bundesweit parallel alte und neue Strukturen zur tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster bestehen. Um insbesondere die von den Statistikbehörden herausgegebene bundesweite amtliche Flächenstatistik in der Übergangszeit kontinuierlich fortführen zu können, wurden aus den ALKIS-Daten per Rückrechnung Flächenangaben in der bisherigen Struktur des Nutzungsartenverzeichnisses der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erzeugt und in Form der bisherigen Hauptübersicht der Liegenschaften aufbereitet. Diese Rückrechnung soll so lange erfol gen, bis das letzte Bundesland seine Migration nach ALKIS abgeschlossen hat. Durch die erwähnte neue Sichtweise in ALKIS treten zwangsläufig bei der Rückrechnung strukturelle Verschiebungen bei den Flächenangaben auf, die beim detaillierten Vergleich mit alten Flächenbilanzen zu entsprechenden Abweichungen führen. Die Bundesnetzagentur akzeptiert die Rückrechnungen, die die Flächenangaben in der bisheri gen Struktur des Nutzungsartenverzeichnisses der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsver waltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erzeugt und in Form der bisheri gen Hauptübersicht der Liegenschaften aufbereitet. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Defi nitionen in den alten Systemen ALK und ALB und dem neuen System ALKIS werden die rück gerechneten Daten in Teilen mit den Ursprungsdaten nicht vollständig übereinstimmen, diese Unschärfen werden von der Beschlusskammer akzeptiert.
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