Hinweise zur Ermittlung von Flächendaten im

Hinweise zur Ermittlung von Flächendaten im Rahmen des Erweiterungsfaktors
Verteilernetzbetreiber können gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 10 ARegV eine Anpassung der Erlös­
obergrenze aufgrund der Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors beantragen. Der Erweiterungs­
faktor soll sicherstellen, dass Kosten für Erweiterungsinvestitionen, die sich bei einer nachhaltigen
Änderung der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers im Laufe der Regulierungsperiode ergeben,
bei der Bestimmung der Erlösobergrenze berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des Erweiterungs­
faktors werden u.a. Flächenangaben herangezogen, die die Veränderung der versorgten Fläche ab­
bilden.
Die Verteilernetzbetreiber beziehen ihre Daten zur versorgten Fläche von den Geoinformationsverwal­
tungen der Länder oder Kommunen. Hinsichtlich dieser Flächendaten sind teilweise Systemumstellun­
gen vorgenommen worden.
Die Geoinformationsverwaltungen der Bundesländer haben die bisherigen Nachweise des Liegen­
schaftskatasters in das neue, bundeseinheitliche Datenmodell des Amtlichen Liegenschaftskatasterin­
formationssystems (ALKIS) überführt oder werden die Überführung in den kommenden Jahren ab­
schließen. Mit der Umstellung auf ALKIS ist eine Änderung der Nutzungsartensystematik durch Um­
widmung und Neuzuordnung von Nutzungskategorien verbunden. Die Flächenerhebung nach Art der
tatsächlichen Nutzung (FEtN) – bislang auf der Grundlage des Automatisierten Liegenschaftsbuches
erstellt – erhält damit eine neue Basis.
Die Umstellung nach ALKIS hat bei dem Nachweis der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster
in einzelnen Bereichen zu einer neuen Sichtweise geführt. Entsprechende Auswirkungen ergeben sich
insbesondere durch den neuen Modellierungsansatz, die bisherige Trennung zwischen Gebäude- und
Freiflächen einerseits, sowie den zugehörigen unbebauten Flächen andererseits als Grundphilosophie
der Nutzungsartengliederung aufzugeben. Weitere Einflüsse entstehen beispielsweise auch dadurch,
dass Übungsgelände und Schutzflächen nun als eigenständige Nutzungsarten eliminiert und die be­
troffenen Flächen stattdessen ihrer realen Bodennutzung bzw. Bedeckung zugeordnet werden.
Da die Umstellung des Liegenschaftskatasters auf ALKIS in den einzelnen Bundesländern unterschied­
lich lange Zeiträume in Anspruch nimmt, gibt es eine mehrjährige Übergangsphase, in der bundesweit
parallel alte und neue Strukturen zur tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster bestehen. Um
insbesondere die von den Statistikbehörden herausgegebene bundesweite amtliche Flächenstatistik in
der Übergangszeit kontinuierlich fortführen zu können, wurden aus den ALKIS-Daten per Rückrechnung
Flächenangaben in der bisherigen Struktur des Nutzungsartenverzeichnisses der Arbeitsgemeinschaft
der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erzeugt und in Form
der bisherigen Hauptübersicht der Liegenschaften aufbereitet. Diese Rückrechnung soll so lange erfol­
gen, bis das letzte Bundesland seine Migration nach ALKIS abgeschlossen hat. Durch die erwähnte
neue Sichtweise in ALKIS treten zwangsläufig bei der Rückrechnung strukturelle Verschiebungen bei
den Flächenangaben auf, die beim detaillierten Vergleich mit alten Flächenbilanzen zu entsprechenden
Abweichungen führen.
Die Bundesnetzagentur akzeptiert die Rückrechnungen, die die Flächenangaben in der bisheri­
gen Struktur des Nutzungsartenverzeichnisses der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsver­
waltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erzeugt und in Form der bisheri­
gen Hauptübersicht der Liegenschaften aufbereitet. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Defi­
nitionen in den alten Systemen ALK und ALB und dem neuen System ALKIS werden die rück­
gerechneten Daten in Teilen mit den Ursprungsdaten nicht vollständig übereinstimmen, diese
Unschärfen werden von der Beschlusskammer akzeptiert.