Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/953
21. Wahlperiode
07.07.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jenspeter Rosenfeldt (SPD) vom 01.07.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Ende der Schmerztherapie am katholischen Marienkrankenhaus: Ist die
Versorgung für chronische Schmerzpatienten in Hamburg in Gefahr?
Die Schmerztherapie ist von sehr großer Bedeutung für viele Patientinnen
und Patienten, aus diesem Grund muss gewährleistet sein, dass sie die
bestmögliche Behandlung erfahren. Sie haben meist eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich. Allein in Hamburg leiden mehrere Tausend
Hamburgerinnen und Hamburger an chronischen Schmerzen. Durch diese
dauernde Belastung entwickeln sich auch teilweise psychische Beschwerden, die adäquat und umfassend behandelt werden müssen.
Das katholische Marienkrankenhaus bietet als einziges Hamburger Krankenhaus eine umfassende Versorgung von chronischen Schmerzpatienten an.
Nur dort, erklärt der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 20/12000, besteht ein spezielles, ausgewiesenes schmerztherapeutisches
Versorgungskonzept im teilstationären Bereich des katholischen Marienkrankenhauses. Es wäre ein nicht wiedergutzumachender Verlust für den Versorgungsstandort Hamburg, wenn diese Abteilung geschlossen wird.
Ich frage deshalb den Senat:
1.
Seit wann sind die Pläne des Marienkrankenhauses bekannt?
2.
Welche Gründe wurden hierfür genannt?
3.
Wie beurteilt der Senat die Gründe des Krankenhauses?
4.
Was ist geplant, um eine lückenlose Versorgung ab dem 1. Oktober
2015 sicherzustellen?
5.
Was kann unternommen werden, um das erfahrene Team der Schmerztherapie des katholischen Marienkrankenhauses zusammenzuhalten?
Die zuständige Behörde hat von den Plänen des katholischen Marienkrankenhauses,
die ambulante Schmerztherapie aufzugeben, am 19. Juni 2015 aus den Medien
erfahren. Die ambulante Leistungserbringung liegt allein im Entscheidungsbereich des
Krankenhauses.
Das schmerztherapeutische Angebot des katholischen Marienkrankenhauses setzt
sich derzeit aus drei Leistungsbereichen zusammen:
 ambulante Behandlung, erbracht durch zwei persönlich ermächtigte Krankenhausärzte;
 teilstationäre Behandlung, sechs Behandlungsplätze im Fachgebiet Neurologie,
ausgewiesen im Hamburger Krankenhausplan;
Drucksache 21/953
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
 stationäre Behandlung ohne separate Ausweisung der dafür genutzten Bettenzahl
im Krankenhausplan seit Anfang 2012 (enge Vernetzung der relevanten Bereiche
Geriatrische Klinik und Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie).
Das katholische Marienkrankenhaus hat seine Pläne zur Aufgabe der Schmerzambulanz weder vorab mit der zuständigen Behörde erörtert noch die entsprechende
Begründung dargestellt.
Das Krankenhaus hat bei der zuständigen Behörde zum Krankenhausplan 2020 beantragt, die Kapazitäten im bisher eigenständigen Bereich Schmerztherapie aufzugeben
und die Behandlungsplätze zukünftig der Tagesklinik für Geriatrie zuzuordnen. Der
Schwerpunkt „Schmerz“ soll erhalten bleiben. Eine Entscheidung hierüber wird mit
dem Krankenhausplan 2020 im Herbst 2015 getroffen werden.
Laut Aussage des Marienkrankenhauses wird die Entscheidung über die Schließung
noch einmal überdacht werden.
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