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Exposé PRIVATVERKAUF – BAUGRUNDSTÜCK „AM HENKER II“ IM ORTSTEIL KRONBERG-­‐
OBERHÖCHSTADT > Baugrundstück Kronberg im Taunus besteht aus drei Stadtteilen: Kronberg, Schönberg und Oberhöchstadt. > Gemarkung Oberhöchstadt Flur 16 Flurstück 447 485 qm Heidelerchenweg 3 Die Stadt Kronberg im Taunus, Luftkurort und bevorzugter Wohnort, liegt am Südhang des Altkönigs und im Nahbereich der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsteil Oberhöchstadt verfügt über einen fußläufig erreichbaren, lebendigen Ortskern, in dem alle Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigt werden können. Erschließung teilerschlossen, d.h. sämtliche weitere Beiträge (Erschließung) sind vom Käufer zu zahlen. Bebaubarkeit Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 218 „Am Henker II“. Kurzübersicht der grundlegenden Festsetzungen: WA Allgemeines Wohngebiet I maximal ein Vollgeschoss zulässig o offene Bauweise GRZ 0,4 Grundflächenzahl Im Bebauungsplan bestehen weitere Festsetzungen zur Bebauung und Freiflächengestaltung. Der Bebauungsplan kann unter www.kronberg.de eingesehen werden. Für das Grundstück besteht ein Gestattungsvertrag für die Nutzung des städtischen Lärmschutzwalles. Seite 1 Allgemeine Verkaufskonditionen Kaufpreis Der Kaufpreis wird mittels offenem Bieterverfahren festgelegt. Als Mindestgebot wird ein Kaufpreis von 730 €/qm, insgesamt 354.050 € festgelegt. Interessenten können ein Gebot bis zum 30.07.2015, schriftlich abgeben. Durch das Bieterverfahren bindet sich weder der Interessent noch der Eigentümer zum Kauf bzw. Verkauf des Grundstückes. Dem Eigentümer steht es frei, mit dem Höchstbietenden Interessenten in Verhandlungen zu treten. Am Ende des Bieterverfahrens gibt es keinen Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern einen ganz normaler Kaufvertrag beim Notar zum Höchstgebotspreis, wenn der Eigentümer diesen akzeptiert. Nebenkosten Alle mit dem Erwerb des Grundstücks verbundenen Kosten, wie z.B. Notar-­‐ und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbssteuer übernimmt der Käufer. Erschließungskosten Der Verkauf erfolgt teilerschlossen, d.h. sämtliche weiteren Beiträge für das Grundstück sind vom Käufer zu zahlen. Folgende Kosten sind schon entrichtet worden: Vorausleistung ca. 25% Erschließungsbeitrag: 5.414,92 € Wasserbeitrag: 2.206,75 € Abwasserbeitrag: 7.517,50 € Es kann voraussichtlich noch mit folgenden Kosten gerechnet werden: restlicher Erschließungsbeitrag: ca. 16.244,00 €* *Die genaue Höhe der mit der Erschließung verbundenen umlegbaren Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Kampfmittelräumung Der Käufer ist verpflichtet, das Grundstück auf seine Kosten auf eventuelle vorhandene Kampfmittel untersuchen zu lassen. Gebote oder Fragen sind per Email an doris.klein@d-­‐t-­‐k.de einzureichen. Seite 2