6 n otab e n e 4 1 T eure Lebensversicherungs-Prämien für Nest kein Thema P K R ü ck >>> Weil Nest genug hatte von den überhöhten Gewinnen der Lebens versicherungsgesellschaften, hat sie schon 2004 zusammen mit anderen Pensionskassen selber eine Lebens versicherungsgesellschaft gegründet. Heute ist Nest mit 22,5 % am Aktienkapital der PKR ück AG beteiligt und versichert dort ihre Invaliditäts- und Todesfallrisiken. Das Geschäftsmodell der PKR ück zeichnet sich durch einen genossenschaftlichen Leitgedanken und hohe Transparenz aus. Von Beginn weg verfolgte die PKR ück konsequent das Ziel, sich von etablierten Versicherungsgesellschaften zu differenzieren. Im Zentrum stehen immer die Bedürfnisse der Pensionskassen und ihrer Versicherten. Für die PKR ück – wie auch für Nest – sind dabei nicht nur die ökonomischen Kriterien massgebend, sondern auch Werte wie Solidarität und soziale Verantwortung. Gut zu wissen Welchen Lohn meldet uns der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber muss Nest den AHV -Bruttolohn, immer auf ein ganzes Jahr aufgerechnet, melden. Nicht gemeldet werden müssen gelegentlich an fallende Lohnbestand teile oder solche, die im Vorsorgeplan ausdrücklich aufgezählt werden. In der Regel sind uns Überstunden oder Boni zu melden. Ändert sich der gemeldete Lohn um weniger als 10 Prozent, muss uns dies nicht mitgeteilt werden, freiwillig kann die Lohnänderung aber gemeldet werden. Reintegration statt Invalidisierung Die PKRück versteht sich als integrales Kompetenzzentrum für die Förderung der Reintegration, um die Invalidisierung zu vermeiden. Dabei setzt sie sich mit gezielten Präventionsmassnahmen dafür ein, dass Arbeitsunfähigkeiten erst gar nicht entstehen. Droht es doch dazu zu kommen, erhöht das Leistungsfallmanagement der PKRück die Chance, einen möglichst hohen Grad der Arbeitsfähigkeit zu bewahren und einen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu finden. Dieses Konzept ist nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich sehr erfolgreich. Der Gewinn bleibt im Kreislauf der 2. Säule Die Gewinne aus der Versicherung der Risiken Tod und Invalidität sollen dem Kreislauf der beruflichen Vorsorge vollum fänglich erhalten bleiben. Deshalb können nur Vorsorgee inrichtungen Aktionäre der PKR ück sein. Verzinsung der Altersguthaben Trotz der angespannten Lage an den Finanzmärkten hat der Stiftungsrat beschlossen, das ganze Altersguthaben ( BVG - und überobligatorischer Teil) per Ende 2015 mit 2,25 Prozent zu verzinsen. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Verzinsung bei Nest im Vergleich zum BVG -Mindestzins. Je nachdem, wie das Anlagejahr 2016 verläuft, wird der Stiftungsrat den Zinssatz per Ende 2016 festlegen. BVG -Mindestzins Verzinsung Nest unterjährig Verzinsung Nest per Ende Jahr 2014 1,75 % 1,75 % 2,25 % 2015 1,75 % 1,75 % 2,25 % 2016 1,25 % 1,75 % offen Umwandlungssatz Im Jahr 2016 gelten bei Nest für den obligatorischen wie für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens rechtsstehende Mindest-Umwandlungssätze. Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Lesebeispiele Eine Frau, welche 2016 im Alter von 64 Jahren mit einem Altersguthaben von CHF 300 000 in Pension geht, hat einen Umwandlungssatz von 6,60 Prozent und erhält eine jährliche Altersrente von CHF 19 800. Ein Mann, welcher 2016 im Alter von 64 Jahren mit einem Altersguthaben von CHF 300 000 in Pension geht, hat einen Umwandlungssatz von 6,42 Prozent und erhält eine jährliche Altersrente von CHF 19 260. Rücktrittsalter Umwandlungssatz Frauen 66 / Männer 67 6,96 % Frauen 65 / Männer 66 6,78 % Frauen 64 / Männer 65 6,60 % Frauen 63 / Männer 64 6,42 % Frauen 62 / Männer 61 6,24 % Frauen 61 / Männer 62 6,06 %
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