Teure Lebensversicherungs-Prämien für Nest kein Thema

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eure Lebensversicherungs-Prämien
für Nest kein Thema
P K R ü ck >>> Weil Nest genug hatte von
den überhöhten Gewinnen der Lebens­
versicherungsgesellschaften, hat
sie schon 2004 zusammen mit anderen
Pensions­kassen selber eine Lebens­
versicherungsgesellschaft gegründet.
Heute ist Nest mit 22,5 % am Aktienkapital
der PKR ück AG beteiligt und versichert dort
ihre Invaliditäts- und Todesfallrisiken. Das
Geschäftsmodell der PKR ück zeichnet sich
durch einen genossenschaftlichen Leitgedanken und hohe Transparenz aus.
Von Beginn weg verfolgte die PKR ück
konsequent das Ziel, sich von etablierten
Versicherungsgesellschaften zu differenzieren. Im Zentrum stehen immer die Bedürfnisse der Pensionskassen und ihrer Versicherten. Für die PKR ück – wie auch für Nest – sind
dabei nicht nur die ökonomischen Kriterien
massgebend, sondern auch Werte wie Solidarität und soziale Verantwortung.
Gut zu wissen
Welchen Lohn meldet
uns der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss
Nest den AHV -Bruttolohn, immer auf ein
­ganzes Jahr aufgerechnet, melden. Nicht
­gemeldet werden müssen gelegentlich an­
fallende Lohnbestand­
teile oder solche, die
im Vorsorgeplan ausdrücklich aufgezählt werden. In der Regel sind
uns Überstunden oder
Boni zu melden. Ändert
sich der gemeldete
Lohn um weniger als
10 Prozent, muss uns
dies nicht mitgeteilt
­werden, freiwillig kann
die Lohnänderung
aber gemeldet werden.
Reintegration statt Invalidisierung
Die PKRück versteht sich als integrales Kompetenzzentrum für die Förderung der Reintegration, um die Invalidisierung zu vermeiden. Dabei setzt sie sich mit gezielten
Präventionsmassnahmen dafür ein, dass Arbeitsunfähigkeiten erst gar nicht entstehen.
Droht es doch dazu zu kommen, erhöht das
Leistungsfallmanagement der PKRück die
Chance, einen möglichst hohen Grad der Arbeitsfähigkeit zu bewahren und einen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu finden. Dieses Konzept ist nicht nur sozial, sondern
auch wirtschaftlich sehr erfolgreich.
Der Gewinn bleibt im Kreislauf der 2. Säule
Die Gewinne aus der Versicherung der
­Ri­siken Tod und Invalidität sollen dem Kreislauf der beruflichen Vorsorge vollum­
fänglich erhalten bleiben. Deshalb können
nur Vorsorge­e inrichtungen Aktionäre der
PKR ück sein.
Verzinsung der Altersguthaben
Trotz der angespannten Lage an den Finanzmärkten hat der
Stiftungsrat beschlossen, das ganze Altersguthaben ( BVG - und
überobligatorischer Teil) per Ende 2015 mit 2,25 Prozent zu
verzinsen. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Verzinsung bei Nest im Vergleich zum BVG -Mindestzins. Je nachdem,
wie das Anlagejahr 2016 verläuft, wird der Stiftungsrat den
Zinssatz per Ende 2016 festlegen.
BVG -Mindestzins
Verzinsung Nest
unterjährig
Verzinsung Nest
per Ende Jahr
2014
1,75 %
1,75 %
2,25 %
2015
1,75 %
1,75 %
2,25 %
2016
1,25 %
1,75 %
offen
Umwandlungssatz
Im Jahr 2016 gelten bei Nest für den obligatorischen wie für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens rechtsstehende Mindest-Umwandlungssätze.
Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das zum Zeitpunkt der
Pensionierung vorhandene Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert.
Lesebeispiele
Eine Frau, welche 2016 im Alter von 64
Jahren mit einem Altersguthaben von
CHF 300 000 in Pension geht, hat einen
Umwandlungssatz von 6,60 Prozent und
erhält eine jährliche Altersrente von
CHF 19 800. Ein Mann, welcher 2016 im
Alter von 64 Jahren mit einem Altersguthaben von CHF 300 000 in Pension
geht, hat einen Umwandlungssatz von
6,42 Prozent und ­erhält eine jährliche Altersrente von CHF 19 260.
Rücktrittsalter
Umwandlungssatz
Frauen 66 / Männer 67
6,96 %
Frauen 65 / Männer 66
6,78 %
Frauen 64 / Männer 65
6,60 %
Frauen 63 / Männer 64
6,42 %
Frauen 62 / Männer 61
6,24 %
Frauen 61 / Männer 62
6,06 %