Anlage zu TOP 7 - öffentlich Gemeinderatsitzung 19.11.2015 Verteilerschlüssel für Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Straßenentwässerung Verteilerschlüssel Kläranlage Betriebskosten Verteilung auf die Kostenstellen Schmutzwasser Niederschlagswasser Straßenentwässerungsanteil 95,60% 3,20% 1,20% Die Betriebskosten der Kläranlage werden nach dem Modell von Schoch, Kaiser, Zerres (Straßenentwässerungskostenanteil bei der Abwassergebühr in BWGZ 21/98) verteilt. Dieses Modell besagt, das 4,4% der Betriebskosten der Kläranlage von der Niederschlagswasserbestätigung verursacht werden. Bei der Verteileilung innerhalb der Niederschlagswasserbestätigung entfallen empirisch 27% der Versiegelten Gesamtfläche auf öffentlichen Flächen. Kläranlage kalkulatorische Kosten 85,50% 9,50% 5,00% Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze (BWGZ 21/2001;S.847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg im Urteil vom 20.09.2010 (2 S 1336/10) bestätigt wurden. Nach Abzug von pauschal 5% für die Straßenentwässerung werden die verbliebenden Kosten im Verhältnis 90% zu 10% zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke verteilt. Mischwasser Betriebskosten 50,00% 36,50% 13,50% Entsprechend oben genanntem Modell von Schoch, Zerres, Kaiser werden die Kosten pauschal je zur Hälfte auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser verteilt. Im Bereich Niederschlagswasser werden wiederum 27% dem Bereich Straßenentwässerung zugeordnet. Mischwasser kalkulatorische Kosten 45,00% 30,00% 25,00% Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeinderat Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze (BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010 (2 S 1336/10) bestätigt wurden. Nach Abzug von Pauschal 25% für die Straßenentwässerung werden die verbleibenden Kosten im Verhältnis 60% zu 40% zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke verteilt. Mischwasser Hausanschlüsse 50,00% 50,00% Die Kosten werden je zur Hälfte auf die Kostenstellen Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke verteilt. Klärbeitrag 90,00% 10,00% Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze (BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010 (2 S 1336/10) bestätigt wurden. Kanalbeitrag 60,00% 40,00% Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze (BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010 (2 S 1336/10) bestätigt wurden. Kostenunter- und -überdeckung der Jahre vor 2010 Der Ausgleich der Kostenunter- bzw. -überdeckung wird entsprechend des Verhältnisses der Gesamtkosten für die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke vorgenommen.
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