Verteilerschlüssel für Kostenaufteilung Schmutz

Anlage zu TOP 7 - öffentlich
Gemeinderatsitzung 19.11.2015
Verteilerschlüssel für Kostenaufteilung
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Straßenentwässerung
Verteilerschlüssel
Kläranlage Betriebskosten
Verteilung auf die Kostenstellen
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Straßenentwässerungsanteil
95,60%
3,20%
1,20%
Die Betriebskosten der Kläranlage werden nach dem Modell von Schoch, Kaiser, Zerres (Straßenentwässerungskostenanteil bei der Abwassergebühr in BWGZ 21/98) verteilt. Dieses Modell besagt, das 4,4% der Betriebskosten
der Kläranlage von der Niederschlagswasserbestätigung verursacht werden. Bei der Verteileilung innerhalb der
Niederschlagswasserbestätigung entfallen empirisch 27% der Versiegelten Gesamtfläche auf öffentlichen Flächen.
Kläranlage kalkulatorische Kosten
85,50%
9,50%
5,00%
Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze
(BWGZ 21/2001;S.847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg im Urteil vom 20.09.2010
(2 S 1336/10) bestätigt wurden. Nach Abzug von pauschal 5% für die Straßenentwässerung werden die
verbliebenden Kosten im Verhältnis 90% zu 10% zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Grundstücke verteilt.
Mischwasser Betriebskosten
50,00%
36,50%
13,50%
Entsprechend oben genanntem Modell von Schoch, Zerres, Kaiser werden die Kosten pauschal je zur Hälfte
auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser verteilt. Im Bereich Niederschlagswasser werden
wiederum 27% dem Bereich Straßenentwässerung zugeordnet.
Mischwasser kalkulatorische Kosten
45,00%
30,00%
25,00%
Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeinderat Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze
(BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010
(2 S 1336/10) bestätigt wurden. Nach Abzug von Pauschal 25% für die Straßenentwässerung werden die
verbleibenden Kosten im Verhältnis 60% zu 40% zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke
verteilt.
Mischwasser Hausanschlüsse
50,00%
50,00%
Die Kosten werden je zur Hälfte auf die Kostenstellen Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke
verteilt.
Klärbeitrag
90,00%
10,00%
Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze
(BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010
(2 S 1336/10) bestätigt wurden.
Kanalbeitrag
60,00%
40,00%
Die Verteilerschlüssel lehnen sich an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Prozentsätze
(BWGZ 21/2001; S. 847 f.) an, die vom Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg im Urteil vom 20.09.2010
(2 S 1336/10) bestätigt wurden.
Kostenunter- und -überdeckung der Jahre vor 2010
Der Ausgleich der Kostenunter- bzw. -überdeckung wird entsprechend des Verhältnisses der Gesamtkosten für die
Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser Grundstücke vorgenommen.