Seit fast 20 Jahren Berlins größter Kunstkalender mit dem aktuellen Ausstellungs programm der Galerien und Institutionen. Im Print mit Lageplänen zu den Ausstellungsorten und Online mit umfassenden Filterfunktionen für Evens, Kunstgattungen und Kunstg attungen, Standorte und Quartiere. Inhalte Print-Kunstkalender Print Kunstkalender BERLINER GALERIEN veröffentlicht die aktuellen Ausstellungs daten von Galerien und Institutionen. Auf einen Blick informiert der Kunstkalender über Ausstellungen und beteiligte Künstler, Ausstellungsorte, Kontakt und Öffnungs zeiten. Der integrierte Stadtplan mit Detail karten zu den wichtigsten Galerie-Quartie ren führt an Hand des leicht erfassbaren Farbleitsystems zu den Ausstellungsorten. Gestaltete Anzeigen aus der Kreativwirt schaft sowie großer Ausstellungshäuser setzen Akzente im Kulturbetrieb Berlins. Inhalte Online-Kunstkalender Umfassende Filterfunktionen ermöglichen nicht nur eine gezielte Suche nach Galerien und Ausstellungsorten in den verschiede nen Quartieren der Stadt, sondern ebenso nach Künstler, Gattung und Event. Der Online Kunstkalender bietet dazu über sichtliche Listendarstellungen alphabe tisch nach Quartieren sowie chronologisch nach Datum geordnet an. Die Funktion der In-der-Nähe-Verortung (Geolocation) zeigt den aktuellen Standort sowie in der näheren Umgebung befindliche Kunst galerien an. Weitere Detaildarstellungen zum Ausstellungsort sowie ein kostenloser, wöchentlicher Newsletter mit einer Zusam menstellung aller Vernissagen der kom menden Woche runden das Angebot ab. Zielgruppe Seit fast 20 Jahren wird der umfassende Kunstkalender sowohl von kunstinteres sierten Besuchern der Stadt, als auch von dem Berliner Kunstpublikum genutzt. Über die gezielte Auslage erreichen wir Männer und Frauen von 25 bis 75 Jahren mit hohem Bildungs- und Einkommensniveau. Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Kultur nutzen BERLINER GALERIEN zur schnellen Orientierung ebenso wie die Kulturschaffenden selbst. Es sind kom munikative und weltoffene Menschen in Berlin, die neue Trends setzen und den Stil der Zeit prägen: · Künstler, Kuratoren und Galeristen · Persönlichkeiten des Kulturbetriebs · Presse und Kunstkritiker · Sammler und Kunstliebhaber aus aller · Touristen Distribution & Reichweite Der Print-Kunstkalender BERLINER GALERIEN wird in Display-Distribution und freier Auslage durch Vertriebspartner an über 500 Stellen in Berlin und Brandenburg verteilt. Die Verteilung erfolgt darüber hinaus durch: · visitBerlin · g ehobene Hotellerie (Adlon, Hilton, Kempinski, Maritim u.a.) ·G astronomie (Petrocelli, Sankt Oberholz, Victoria Bar u.a.) · beteiligte Galerien und Institutionen · a usgewählte nationale und internationale Kunstmessen · VIP-Versand an über 300 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Kultur in Berlin und deutschlandweit. · Abonnement · Download über das Online-Portal · Newsletter Der Online Kunstkalender BERLINER GALERIEN erreicht durch das responsive Web-Design für mobile Endgeräte die größtmögliche Reichweite an Menschen. Schnittstellen zu den Hauptstadtportalen visit.berlin und dem Museumsportal garantieren eine hohe Frequenz. Farbleitsystem (Print) Das übersichtliche Farbleitsystem führt den Nutzer direkt zu den Ausstellungs orten. Die wichtigsten Galerieviertel sind im Detail hervorgehoben und farblich von einander abgesetzt. Übersichtskarte Berlin City Detailkarte City West Detailkarte Schöneberg – Tiergarten Detailkarte Checkpoint Charlie Detailkarte Mitte Auflage (Print) Auflage: Feb – Apr, Mai – Jul, Aug – Okt, Nov – Jan: 55.000 Exemplare / Quartal, insgesamt 220.000 Exemplare / Jahr. Die hohe Qualität des Papiers garantiert die Mehrfachnutzung im Erscheinungs zeitraum. PDF-Download über das Galerien portal: www.berliner-galerien.de Design Slawek Michalt www.michalt.de Redaktion Landesverband Berliner Galerien (lvbg) Dr. Melanie Waldheim [email protected] Herausgeber Landesverband Berliner Galerien (lvbg) Mohrenstraße 63 B 10117 www.berliner-galerien.de Geschäftsstelle Anemone Vostell Di – Fr 10 – 15 h T : +49.30.31019714 F : +49.30.31019715 E-Mail: [email protected] Seite 1 / 3 Landesverband Berliner Galerien e.V. Termine Print Ausgabe / Zeitraum I / 16 (Feb – Apr) II / 16 (Mai – Jul) III / 16 (Aug – Okt) IV16 (Nov – Jan) I / 17 (Feb – Apr) II / 17 (Mai – Jul) Redaktionsschluss 07.01.2016 07.04.2016 07.06.2016 06.10.2016 12.01.2017 06.04.2017 Druckunterlagenschluss 12.01.2016 12.04.2016 12.07.2016 11.10.2016 17.01.2017 11.04.2017 Erscheinungstermin 22.01.2016 22.04.2016 22.07.2016 21.10.2016 27.01.2017 24.04.2017 Online Programmfreigabe wöchentlich immer montags. Highlight Ausstellung zwei Wochen vor Schaltung. Anzeigen wie Print. Formate Print 1 / 1 Seite 1 / 2 Seite hoch 1 / 4 Seite quer 1 / 4 Seite hoch 1 / 8 Seite 1 / 2 Seite quer Breite x Höhe 200 x 89 mm 97,5 x 89 mm 97,5 x 42 mm 46,5 x 89 mm 46,5 x 42 mm 200 x 42 mm Preise Programmeinträge (Print und Online) pro Ausgabe Vier Programmeinträge (Nicht-Mitglieder) € 480,– Einmaliger Programmeintrag (Nicht-Mitglieder) € 140,– Vier Programmeinträge (Mitglieder im lvbg) € 240,– Einmaliger Programmeintrag (Mitglieder im lvbg) € 70,– A B C quer C hoch D B quer WWW.BERLINER-GALERIEN.DE Kalender Tipp (nur Online, in Verbindung mit Programmeintrag) pro Woche, max. 3 in zufälliger Reihenfolge Mitglieder im lvbg € 35,– Nicht-Mitglied € 70,– E Anzeigen Print Größe in Seitenteilen Rückseite 1 / 1 Seite 1 / 2 Seite 1 / 4 Seite 1 / 8 Seite Preis 4-farbig Preis s / w € 2.500,– € 2.200,– € 1.800,– € 1.200,– € 1.000,– € 700,– € 600,– € 300,– € 250,– A B C D Anzeigen Online Größe in Formaten Banner hoch Rechteck hoch Quadrat Rechteck quer (Zeitraum wie Print) Angaben in Pixel 250 x bis zu 660 250 x bis zu 330 250 x bis zu 250 250 x bis zu 187 Abbildung E F G H Abbildung F G Preis farbig € 400,– € 300,– € 200,– € 150,– H Alle Preise zzgl. 19 % MwSt. Druckdaten E-Mail:[email protected] Datenformate: PDF, TIF, JPG Druck: 4-farbig nach Euroskala auf Bilderdruckpapier matt. Die Herstellung von Druckvorlagen (Proofs) wird gesondert in Rechnung gestellt. Für Farbanzeigen kann Farbverbindlichkeit nur bei Vorlage eines Proofs gewährleistet werden. Seite 2 / 3 Landesverband Berliner Galerien e.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen Print und Online 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfol genden Allgemeinen Geschäftsbedingun gen ist der Vertrag über die Veröffentli chung zum Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungs treibenden in einer Druckschrift bzw. auf der Homepage www.berliner-galerien.de. Die folgenden Paragrafen beziehen sich immer auf den Druck und Online. 2 Anzeigenaufträge sind im Zweifel inner halb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Ab schlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffent licht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt innerhalb der in Nummer 2 ge nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verband nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewahrten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verband zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verbandes beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftrags wertes fortsetzt. 5 Betr. Texteinträge. Unzutreffend. 6 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Aus gaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 7 1. Absatz betr. Texteinträge. Unzutref fend. Anzeigen, die aufgrund ihrer redak tionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verband mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. 8 Der Verband behält sich vor, Anzeigen aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verbandes abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern abgegeben werden. Aufträge sind für den Verband erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf trags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzei gentextes und einwandfreier Druckunter lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschä digte Druckunterlagen fordert der Verband unverzüglich Ersatz an. Der Verband gewährleistet die drucktechnisch einwand freie Wiedergabe der Anzeige. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verband sind aus geschlossen. Reklamat ionen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verband keine Haftung. 11 Korrekturfahnen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeab züge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 12 Sind keine besonderen Größenvor schriften angegeben, so wird die tatsäch liche Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt. 13 1. Absatz betr. Rechnungslegung. Unzu treffend. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungs frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einzie hungskosten berechnet. Der Verband kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezah lung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verband berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungs beträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verband erwachsen. 15 Der Verband liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauf trages es rechtfertigen, werden mindes tens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verbandes. 16 Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftrag geber zu bezahlen. 17 Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preismin derung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage, oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unter schritten wird und zwar bei einer Auflage bis zu 240.000 Exemplaren um 10 v. H., über 240.000 Exemplaren um 5 v. H.. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verband dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Verband zurücktreten konnte. 18 Betr. Ziffernzeigen. Unzutreffend. 19 Betr. Maternaufbewahrung. Unzu treffend. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwin gend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verbandes. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verbandes a Die Werbungsmittler und Werbeagen turen sind verpflichtet, sich in ihren Ange boten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verbandes zu halten. Die vom Verband gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verbandes, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste, sind für den Auftrag maß gebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verband rechtsverbindlich. c Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. d Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer mindestens 75%igen Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft erforderlich. e Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verbandes auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schaden ersatz. Insbesondere wird auch kein Scha denersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Beschlag nahme u. dgl.) hat der Verband Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif garantierten verkauften Auflage zu bezahlen. g Sind etwaige Mängel bei den Druckun terlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge nügendem Abdruck keine Ansprüche. h Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druck unterlagen endet 3 Monate nach Erschei nen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. i Die Übersendung von mehr als 2 Farbvor lagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druck wiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verband muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. Seite 3 / 3 Landesverband Berliner Galerien e.V.
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