Seit fast 20 Jahren Berlins größter Kunstkalender mit dem aktuellen

Seit fast 20 Jahren Berlins
größter Kunstkalender mit
dem aktuellen Ausstellungs­
programm der Galerien und
Institutionen.
Im Print mit Lageplänen zu
den Ausstellungsorten und Online mit umfassenden
Filterfunktionen für Evens,
Kunstgattungen und
Kunst­g attungen, Standorte
und Quartiere.
Inhalte Print-Kunstkalender
Print Kunstkalender BERLINER GALERIEN
veröffentlicht die aktuellen Ausstellungs­
daten von Galerien und Institutionen. Auf
einen Blick informiert der Kunstkalender
über Ausstellungen und beteiligte Künstler,
Ausstellungsorte, Kontakt und Öffnungs­
zeiten. Der integrierte Stadtplan mit Detail­
karten zu den wichtigsten Galerie-Quartie­
ren führt an Hand des leicht erfassbaren
Farbleitsystems zu den Ausstellungsorten.
Gestaltete Anzeigen aus der Kreativwirt­
schaft sowie großer Ausstellungshäuser
setzen Akzente im Kulturbetrieb Berlins.
Inhalte Online-Kunstkalender
Umfassende Filterfunktionen ermöglichen
nicht nur eine gezielte Suche nach Galerien
und Ausstellungsorten in den verschiede­
nen Quartieren der Stadt, sondern ebenso
nach Künstler, Gattung und Event. Der
Online Kunstkalender bietet dazu über­
sichtliche Listendarstellungen alphabe­
tisch nach Quartieren sowie chronologisch
nach Datum geordnet an. Die Funktion
der In-der-Nähe-Verortung (Geolocation)
zeigt den aktuellen Standort sowie in der
näheren Umgebung befindliche Kunst­
galerien an. Weitere Detaildarstellungen
zum Ausstellungsort sowie ein kostenloser,
wöchentlicher Newsletter mit einer Zusam­
menstellung aller Vernissagen der kom­
menden Woche runden das Angebot ab.
Zielgruppe
Seit fast 20 Jahren wird der umfassende
Kunstkalender sowohl von kunstinteres­
sierten Besuchern der Stadt, als auch von
dem Berliner Kunstpublikum genutzt. Über
die gezielte Auslage erreichen wir Männer
und Frauen von 25 bis 75 Jahren mit hohem
Bildungs- und Einkommensniveau.
Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik
und Kultur nutzen BERLINER GALERIEN
zur schnellen Orientierung ebenso wie die
Kulturschaffenden selbst. Es sind kom­
munikative und weltoffene Menschen in
Berlin, die neue Trends setzen und den
Stil der Zeit prägen:
· Künstler, Kuratoren und Galeristen
· Persönlichkeiten des Kulturbetriebs
· Presse und Kunstkritiker
· Sammler und Kunstliebhaber aus aller
· Touristen
Distribution & Reichweite
Der Print-Kunstkalender BERLINER
GALE­RIEN wird in Display-Distribution und
freier Auslage durch Vertriebspartner an
über 500 Stellen in Berlin und Brandenburg
verteilt. Die Verteilung erfolgt darüber
hinaus durch:
· visitBerlin
· g ehobene Hotellerie (Adlon, Hilton,
Kempinski, Maritim u.a.)
·G
astronomie (Petrocelli, Sankt Oberholz,
Victoria Bar u.a.)
· beteiligte Galerien und Institutionen
· a usgewählte nationale und internationale
Kunstmessen
· VIP-Versand an über 300 Persönlichkeiten
aus Wirtschaft, Politik und Kultur in Berlin
und deutschlandweit.
· Abonnement
· Download über das Online-Portal
· Newsletter
Der Online Kunstkalender BERLINER
GALERIEN erreicht durch das responsive
Web-Design für mobile Endgeräte die
größtmögliche Reichweite an Menschen.
Schnittstellen zu den Hauptstadtportalen
visit.berlin und dem Museumsportal
garantieren eine hohe Frequenz.
Farbleitsystem (Print)
Das übersichtliche Farbleitsystem führt
den Nutzer direkt zu den Ausstellungs­
orten. Die wichtigsten Galerieviertel sind
im Detail hervorgehoben und farblich
von einander abgesetzt.
Übersichtskarte Berlin City
Detailkarte City West
Detailkarte Schöneberg – Tiergarten
Detailkarte Checkpoint Charlie
Detailkarte Mitte
Auflage (Print)
Auflage: Feb – Apr, Mai – Jul, Aug – Okt,
Nov – Jan: 55.000 Exemplare / Quartal,
insgesamt 220.000 Exemplare / Jahr.
Die hohe Qualität des Papiers garantiert
die Mehrfachnutzung im Erscheinungs­
zeitraum. PDF-Download über das Galerien­
portal: www.berliner-galerien.de
Design
Slawek Michalt
www.michalt.de
Redaktion
Landesverband Berliner Galerien (lvbg)
Dr. Melanie Waldheim
[email protected]
Herausgeber
Landesverband Berliner Galerien (lvbg)
Mohrenstraße 63 B 10117
www.berliner-galerien.de
Geschäftsstelle
Anemone Vostell
Di – Fr 10 – 15 h
T : +49.30.31019714 F : +49.30.31019715
E-Mail: [email protected]
Seite 1 / 3
Landesverband Berliner Galerien e.V.
Termine
Print
Ausgabe / Zeitraum
I / 16 (Feb – Apr)
II / 16 (Mai – Jul) III / 16 (Aug – Okt)
IV16 (Nov – Jan)
I / 17 (Feb – Apr)
II / 17 (Mai – Jul)
Redaktionsschluss 07.01.2016 07.04.2016 07.06.2016
06.10.2016
12.01.2017
06.04.2017
Druckunterlagenschluss
12.01.2016
12.04.2016
12.07.2016
11.10.2016
17.01.2017
11.04.2017
Erscheinungstermin
22.01.2016
22.04.2016
22.07.2016
21.10.2016
27.01.2017
24.04.2017
Online
Programmfreigabe wöchentlich immer montags.
Highlight Ausstellung zwei Wochen vor Schaltung.
Anzeigen wie Print.
Formate
Print
1 / 1 Seite
1 / 2 Seite hoch
1 / 4 Seite quer
1 / 4 Seite hoch
1 / 8 Seite
1 / 2 Seite quer
Breite x Höhe
200 x 89 mm
97,5 x 89 mm
97,5 x 42 mm
46,5 x 89 mm
46,5 x 42 mm
200 x 42 mm
Preise
Programmeinträge (Print und Online) pro Ausgabe
Vier Programmeinträge (Nicht-Mitglieder) € 480,–
Einmaliger Programmeintrag (Nicht-Mitglieder) € 140,–
Vier Programmeinträge (Mitglieder im lvbg) € 240,–
Einmaliger Programmeintrag (Mitglieder im lvbg) € 70,–
A
B
C
quer
C
hoch
D
B
quer
WWW.BERLINER-GALERIEN.DE
Kalender Tipp (nur Online, in Verbindung mit Programmeintrag)
pro Woche, max. 3 in zufälliger Reihenfolge
Mitglieder im lvbg
€ 35,–
Nicht-Mitglied
€ 70,–
E
Anzeigen Print Größe in Seitenteilen
Rückseite
1 / 1 Seite 1 / 2 Seite 1 / 4 Seite 1 / 8 Seite Preis 4-farbig
Preis s / w
€ 2.500,–
€ 2.200,– € 1.800,– € 1.200,– € 1.000,– € 700,– € 600,– € 300,– € 250,– A
B
C
D
Anzeigen Online
Größe in Formaten
Banner hoch
Rechteck hoch
Quadrat Rechteck quer
(Zeitraum wie Print)
Angaben in Pixel
250 x bis zu 660 250 x bis zu 330
250 x bis zu 250 250 x bis zu 187
Abbildung
E
F
G
H
Abbildung
F
G
Preis farbig
€ 400,– € 300,– € 200,– € 150,– H
Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.
Druckdaten
E-Mail:[email protected]
Datenformate: PDF, TIF, JPG
Druck: 4-farbig nach Euroskala auf Bilderdruckpapier matt.
Die Herstellung von Druckvorlagen (Proofs)
wird gesondert in Rechnung gestellt.
Für Farbanzeigen kann Farbverbindlichkeit nur bei Vorlage
eines Proofs gewährleistet werden.
Seite 2 / 3
Landesverband Berliner Galerien e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen Print und Online
1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfol­
genden Allgemeinen Geschäftsbedingun­
gen ist der Vertrag über die Veröffentli­
chung zum Zwecke der Verbreitung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungs­
treibenden in einer Druckschrift bzw. auf
der Homepage www.berliner-galerien.de.
Die folgenden Paragrafen beziehen sich
immer auf den Druck und Online.
2 Anzeigenaufträge sind im Zweifel inner­
halb eines Jahres nach Vertrags­abschluss
abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Ab­
schlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern
die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffent­
licht wird.
3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber
befugt innerhalb der in Nummer 2 ge­
nannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verband nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewahrten
und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verband
zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Verbandes
beruht oder wenn der Auftraggeber im
Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm
vorbehaltenes oder später eingeräumtes
Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu
den neuen Preislisten bis zur Erreichung
des ursprünglich vereinbarten Auftrags­
wertes fortsetzt.
5 Betr. Texteinträge. Unzutreffend.
6 Für die Aufnahme von Anzeigen in
bestimmten Nummern, bestimmten Aus­
gaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift wird keine Gewähr geleistet,
es sei denn, dass der Auftraggeber die
Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich
davon abhängig gemacht hat.
7 1. Absatz betr. Texteinträge. Unzutref­
fend. Anzeigen, die aufgrund ihrer redak­
tionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom
Verband mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich
gemacht.
8 Der Verband behält sich vor, Anzeigen­
aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen Grundsätzen des Verbandes
abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge,
die an den Schaltern der Geschäftsstellen,
bei Annahmestellen oder bei Vertretern
abgegeben werden. Aufträge sind für den
Verband erst nach Vorlage eines Musters
und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim
Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auf­
trags wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzei­
gentextes und einwandfreier Druckunter­
lagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschä­
digte Druckunterlagen fordert der Verband
unverzüglich Ersatz an. Der Verband
gewähr­leistet die drucktechnisch einwand­
freie Wiedergabe der Anzeige.
10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder
teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder
einer Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Weitergehende
Haftungen für den Verband sind aus­
geschlossen. Reklama­t ionen müssen
innerhalb vier Wochen nach Eingang von
Rechnungen und Belegen geltend gemacht
werden. Für Fehler bei telefonischen
Übermittlungen jeder Art übernimmt der
Verband keine Haftung.
11 Korrekturfahnen werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf­
traggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeab­
züge. Sendet der Auftraggeber den ihm
rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht
fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt.
12 Sind keine besonderen Größenvor­
schriften angegeben, so wird die tatsäch­
liche Abdruckhöhe der Preisberechnung
zu Grunde gelegt.
13 1. Absatz betr. Rechnungslegung. Unzu­
treffend. Die Rechnung ist innerhalb einer
Frist von 14 Tagen zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungs­
frist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen in Höhe von mindestens
3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank sowie die Einzie­
hungskosten berechnet. Der Verband kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezah­
lung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Konkursen und Zwangsvergleichen
entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes ist der Verband
berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offen stehender Rechnungs­
beträge abhängig zu machen, ohne dass
hieraus dem Auftraggeber irgendwelche
Ansprüche gegen den Verband erwachsen.
15 Der Verband liefert mit der Rechnung
auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt.
Wenn Art und Umfang des Anzeigenauf­
trages es rechtfertigen, werden mindes­
tens zwei Kopfbelege oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an
seine Stelle eine rechtsverbindliche
Aufnahmebescheinigung des Verbandes.
16 Kosten für erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und für Lieferung bestellter Druckstöcke,
Matern und Zeichnungen hat der Auftrag­
geber zu bezahlen.
17 Aus einer Auflagenminderung kann
nur dann ein Anspruch auf Preismin­
derung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die
in der Preisliste oder auf andere Weise
zugesicherte durchschnittliche Auflage,
oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert
ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage
des vergangenen Kalenderjahres unter­
schritten wird und zwar bei einer Auflage
bis zu 240.000 Exemplaren um 10 v. H., über
240.000 Exemplaren um 5 v. H.. Darüber
hinaus sind etwaige Preisminderungs- und
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verband dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Verband
zurücktreten konnte.
18 Betr. Ziffernzeigen. Unzutreffend.
19 Betr. Maternaufbewahrung. Unzu­
treffend.
20 Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Teile ist, soweit das Gesetz zwin­
gend nichts anderes vorsieht, der Sitz
des Verbandes.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
des Verbandes
a Die Werbungsmittler und Werbeagen­
turen sind verpflichtet, sich in ihren Ange­
boten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbungtreibenden an die Preisliste
des Verbandes zu halten. Die vom Verband
gewährte Mittlungsvergütung darf an die
Auftraggeber weder ganz noch teilweise
weitergegeben werden.
b Die allgemeinen und die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verbandes,
die Auftragsbestätigung und die jeweils
gültige Preisliste, sind für den Auftrag maß­
gebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird
erst nach schriftlicher Bestätigung durch
den Verband rechtsverbindlich.
c Eine Änderung der Anzeigenpreisliste
gilt ab Inkrafttreten auch für laufende
Aufträge.
d Wenn für konzernangehörige Firmen die
gemeinsame Rabattierung beansprucht
wird, ist die schriftliche Bestätigung einer
mindestens 75%igen Kapitalbeteiligung der
Muttergesellschaft erforderlich.
e Im Falle höherer Gewalt erlischt jede
Verpflichtung des Verbandes auf Erfüllung
von Aufträgen und Leistung von Schaden­
ersatz. Insbesondere wird auch kein Scha­
denersatz für nicht veröffentlichte oder
nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
geleistet.
f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen
durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Beschlag­
nahme u. dgl.) hat der Verband Anspruch
auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der
garantierten verkauften Auflage erfüllt
sind. Geringere Leistungen sind nach
dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im
Tarif garantierten verkauften Auflage zu
bezahlen.
g Sind etwaige Mängel bei den Druckun­
terlagen nicht sofort erkennbar, sondern
werden dieselben erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge­
nügendem Abdruck keine Ansprüche.
h Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druck­
unterlagen endet 3 Monate nach Erschei­
nen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen worden ist.
i Die Übersendung von mehr als 2 Farbvor­
lagen, die nicht termingerechte Lieferung
der Druckunterlagen und der Wunsch nach
einer von der Vorlage abweichenden Druck­
wiedergabe können Auswirkungen auf
Platzierung und Druckqualität verursachen
und schließen spätere Reklamationen aus.
Der Verband muss sich die Berechnung
entstehender Mehrkosten vorbehalten.
Seite 3 / 3
Landesverband Berliner Galerien e.V.