Vereinbarung Angebot FEWO “Bergbahn All inklusive” für Sommer 2016/17/18 zwischen Vertreten durch Adresse PLZ / Ort Telefon Engadin St. Moritz Mountain Pool Markus Meili und Markus Moser, Mitglieder des Vorstandes Via San Gian 30 7500 St.Moritz 081 830 00 00 Name/Rechnungsadresse Adresse PLZ / Ort Telefon Fax E-Mail Homepage Ansprechperson MWST-Nr. „Bergbahnen All Inklusive“ Fahrkarten berechtigen den Inhaber sämtliche Bergbahnen des Engadin St. Moritz Mountain Pools, innerhalb des ordentlichen fahrplanmässigen Betriebs, zu benützen. Die Beförderung von Mountain Bikes, anderen Sportgeräte und Hunden ist darin eingeschlossen. Dies sofern die Gegenstände gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vorgaben des entsprechenden Bergbahnunternehmens grundsätzlich mit der Bahn befördert werden können. Die Fahrkarte gilt nicht für den öffentlichen Verkehr (Bus, RhB usw.). a) Saisonzeiten Sommer 2016 b) Das Angebot bzw. die Ausgabe von Bergbahnen All Inklusive-Fahrkarten ist an folgende Ferienwohnungen gebunden: Bezeichnung der Wohnung: bei mehreren Wohnungen s. Liste Beilage c) Wir benötigen einen Ticketprinter d) Wir benötigen die folgende Anzahl Datenträger Engadin St. Moritz Mountain Pool Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅ JA oder NEIN (bitte ankreuzen) nur für Grossvermieter 1. Leistungen Engadin St. Moritz Mountain Pool Beförderung der FEWO-Gäste mit mehr als einer Übernachtung während der gesamten Aufenthaltsdauer innerhalb des ordentlichen fahrplanmässigen Betriebs (inklusive Abendbetrieb Muottas Muragl bis 23.00 Uhr) bei sämtlichen Bergbahnen des Engadin St. Moritz Mountain Pools. Nicht inbegriffen sind individuelle Abendfahrten angekündigter Anlässe des Engadin St. Moritz Mountain Pool bzw. der Bergbahnunternehmen (z.B. Sonnenaufgang- und Sonnenuntergangsfahrten, Konzerte und insbesondere Skifahren auf Diavolezza im Mai und Oktober etc.). Das Angebot „Bergbahn All Inklusive“ gilt immer nur in Kombination mit einem Übernachtungsangebot und darf nicht einzeln verkauft werden. Die Bergbahnfahrkarte muss jedem Gast bei mehr als einer Übernachtung während seiner gesamten Aufenthaltsdauer, inklusive An- und Abreisetag, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die „Bergbahnen All Inklusive“-Fahrkarten dürfen durch den Eigentümer der Ferienwohnung für den Eigengebrauch benützt werden. Es sind dies: 1. Person___________________________________ 2. Person___________________________________ Die „Bergbahnen All Inklusive“-Fahrkarte darf nicht zum Eigengebrauch durch die Vermiet-Organisation oder deren Familienmitglieder benützt werden. 2. Tarife und Gültigkeit Grundtarif Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren zu CHF 23.00 pro Ersteintritt, inkl. z.Z. 8% MWST. Bei einer MWST-Anpassung verändert sich der Grundtarif entsprechend der Erhöhung. Der Grundtarif verändert sich bei einer Erhöhung des Tageskartenpreises Oberengadin im gleichen Umfang auf die kommende Sommersaison – Preis Oberengadiner Tageskarte CHF 78.00 (Stand: 1. November 2015). Gültigkeit Jeweils im Sommer vom 1. Mai bis 31. Oktober, jeweils für die Sommersaisons 2016, 2017 und 2018. 3. Ausgabe der Fahrkarten Kooperationspartner mit eigenem Ticketausgabegerät (Feld c, Ja) Die Ausgabe der Fahrkarten an die Gäste erfolgt ab Saisoneröffnung des Kooperationspartners durch den Kooperationspartner selbst über das vorhandene Ticketausgabegerät. Kooperationspartner ohne eigenes Ticketausgabegerät (Feld c, Nein) Die Ausgabe der Fahrkarten an die Gäste erfolgt ab Saisoneröffnung des Kooperationspartners durch den Kooperationspartner selbst. Der Kooperationspartner erhält dazu eine vordefinierte Stückzahl (Punkt d) unpersönlicher „Bergbahn All inklusive“-Saisonkarten. Haftung und Missbrauch Die Kontrolle der Ausgabe und Rückgabe obliegt dem Kooperationspartner. Zur Sperrung/Verfolgung und dem Ersatz von verlorenen oder vom Gast nicht retournierten Karten benötigt der Engadin St. Moritz Mountain Pool eine Kartennummer. Diese Kartennummer ist auf jedem Ticket aufgedruckt. Engadin St. Moritz Mountain Pool Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅ Vom Engadin St. Moritz Mountain Pool werden sämtliche Ersteintritte verrechnet. Dies gilt auch für diejenigen Fahrkarten, welche nicht gesperrt werden können oder vor der Sperrung einen Ersteintritt registriert wurde. 4. Abrechnung und Bezahlung Der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool stellt dem Kooperationspartner die mit der “Bergbahn All inklusive” ausgelösten Ersteintritte, basierend auf dem durch den ENGADIN St. Moritz Mountain Pool betriebenen Zutrittssystem, monatlich in Rechnung. ENGADIN St. Moritz Mountain Pool behält sich vor, pro Rechnung eine Administrationsgebühr zu erheben. Definition Ersteintritt: Erstmalige Benutzung eines Tickets am Tag beim Zutrittssystem. Pro Tag kann nur ein Ersteintritt ausgelöst werden, auch wenn mit der Karte mehrere Bergbahnen am selben Tag benützt werden. Verpflichtungen sind innert 20 Tagen zu überweisen. Der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool behält sich vor, bei verspäteter Zahlung einen Verzugszins von 5% zu verrechnen und/oder die Online-Verkaufsstelle bzw. die ausgestellten “Bergbahn All inklusive”-Fahrkarten zu sperren. 5. Missbrauch sowie verspätete Zahlungen und statistische Meldungen Der Engadin St. Moritz Mountain Pool behält sich vor, bei Kartenmissbrauch, bei verspäteter Zahlung, oder falscher statistischer Meldung der Logiernächte die vom Kooperationspartner betriebene OnlineVerkaufsstelle bzw. ausgestellten Fahrkarten zu sperren. Dem Engadin St. Moritz Mountain Pool wird das Recht eingeräumt, die durch den Kooperationspartner gemeldeten Logiernächte zu plausibilisieren oder diese beim Kooperationspartner überprüfen zu lassen. Weiter ist der Kontrolle des Bahnpersonals bei den Zutritten Folge zu leisten. 6. Datenträger Datenträger für die Fahrkarten ist die Engadin Card. Gegenüber dem Kooperationspartner wird ein Depot pro an ihn abgegebene Karte von CHF 10.00 erhoben, die bei der Rückgabe der unversehrten Fahrkarte rückerstattet wird. 7. Vertragsdauer Der vorliegende Vertrag ersetzt sämtliche vorangegangenen Vereinbarungen betreffend der Sommerfahrkarten und gilt vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Oktober 2016, 1. Mai 2017 bis zum 31. Oktober 2017 und 1. Mai 2018 bis zum 31. Oktober 2018. 8. Zuständigkeiten Ticketsystem, Berechtigungen, Tarife und Datenträger (Chip-Karten) Primäre Ansprechperson: Riccardo Ravo, Stellvertretung: Marco Moesch, [email protected] oder Telefon 081 830 00 00. Engadin St. Moritz Mountain Pool Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅ 9. Schlussbestimmungen Sollten sich auf die Sommersaison 2016 weniger als 35% der Bettenkapazität gemäss des FEWOVerzeichnisses Engadin St. Moritz (Stand Juni 2014) für das Angebot „Bergbahnen All inklusive“ entscheiden, behält sich der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool, die vorliegende Kooperation als nichtig zu erklären. Ein solcher Entscheid würde nach vorgängiger Rückspräche mit der IG-Ferienwohnungen bis Ende Januar 2016 bekannt gegeben werden. Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Maloja. St. Moritz, ………. Engadin St. Moritz Mountain Pool Kooperationspartner __________________________ Datum Markus Meili Markus Moser Engadin St. Moritz Mountain Pool Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅ __________________________ Unterschrift
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