Angebot FEWO “Bergbahn All inklusive” für

Vereinbarung
Angebot FEWO “Bergbahn All inklusive” für Sommer 2016/17/18
zwischen
Vertreten durch
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PLZ / Ort
Telefon
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Markus Meili und Markus Moser,
Mitglieder des Vorstandes
Via San Gian 30
7500 St.Moritz
081 830 00 00
Name/Rechnungsadresse
Adresse
PLZ / Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Homepage
Ansprechperson
MWST-Nr.
„Bergbahnen All Inklusive“ Fahrkarten berechtigen den Inhaber sämtliche Bergbahnen des
Engadin St. Moritz Mountain Pools, innerhalb des ordentlichen fahrplanmässigen Betriebs, zu
benützen. Die Beförderung von Mountain Bikes, anderen Sportgeräte und Hunden ist darin
eingeschlossen. Dies sofern die Gegenstände gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen
und der Vorgaben des entsprechenden Bergbahnunternehmens grundsätzlich mit der Bahn
befördert werden können. Die Fahrkarte gilt nicht für den öffentlichen Verkehr (Bus, RhB usw.).
a) Saisonzeiten Sommer 2016
b) Das Angebot bzw. die Ausgabe von Bergbahnen All Inklusive-Fahrkarten ist an
folgende Ferienwohnungen gebunden: Bezeichnung der Wohnung:
bei mehreren Wohnungen s. Liste Beilage
c) Wir benötigen einen Ticketprinter
d) Wir benötigen die folgende Anzahl
Datenträger
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅
 JA oder  NEIN (bitte ankreuzen)
nur für Grossvermieter
1.
Leistungen Engadin St. Moritz Mountain Pool
Beförderung der FEWO-Gäste mit mehr als einer Übernachtung während der gesamten Aufenthaltsdauer
innerhalb des ordentlichen fahrplanmässigen Betriebs (inklusive Abendbetrieb Muottas Muragl bis 23.00
Uhr) bei sämtlichen Bergbahnen des Engadin St. Moritz Mountain Pools.
Nicht inbegriffen sind individuelle Abendfahrten angekündigter Anlässe des Engadin St. Moritz Mountain
Pool bzw. der Bergbahnunternehmen (z.B. Sonnenaufgang- und Sonnenuntergangsfahrten, Konzerte und
insbesondere Skifahren auf Diavolezza im Mai und Oktober etc.).
Das Angebot „Bergbahn All Inklusive“ gilt immer nur in Kombination mit einem Übernachtungsangebot und
darf nicht einzeln verkauft werden. Die Bergbahnfahrkarte muss jedem Gast bei mehr als einer
Übernachtung während seiner gesamten Aufenthaltsdauer, inklusive An- und Abreisetag, kostenlos zur
Verfügung gestellt werden.
Die „Bergbahnen All Inklusive“-Fahrkarten dürfen durch den Eigentümer der Ferienwohnung für den
Eigengebrauch benützt werden. Es sind dies:
1. Person___________________________________
2. Person___________________________________
Die „Bergbahnen All Inklusive“-Fahrkarte darf nicht zum Eigengebrauch durch die Vermiet-Organisation
oder deren Familienmitglieder benützt werden.
2.
Tarife und Gültigkeit
Grundtarif
Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren zu CHF 23.00 pro Ersteintritt, inkl. z.Z. 8% MWST.
Bei einer MWST-Anpassung verändert sich der Grundtarif entsprechend der Erhöhung.
Der Grundtarif verändert sich bei einer Erhöhung des Tageskartenpreises Oberengadin im gleichen
Umfang auf die kommende Sommersaison – Preis Oberengadiner Tageskarte CHF 78.00 (Stand: 1.
November 2015).
Gültigkeit
Jeweils im Sommer vom 1. Mai bis 31. Oktober, jeweils für die Sommersaisons 2016, 2017 und 2018.
3.
Ausgabe der Fahrkarten
Kooperationspartner mit eigenem Ticketausgabegerät (Feld c, Ja)
Die Ausgabe der Fahrkarten an die Gäste erfolgt ab Saisoneröffnung des Kooperationspartners durch den
Kooperationspartner selbst über das vorhandene Ticketausgabegerät.
Kooperationspartner ohne eigenes Ticketausgabegerät (Feld c, Nein)
Die Ausgabe der Fahrkarten an die Gäste erfolgt ab Saisoneröffnung des Kooperationspartners durch den
Kooperationspartner selbst. Der Kooperationspartner erhält dazu eine vordefinierte Stückzahl (Punkt d)
unpersönlicher „Bergbahn All inklusive“-Saisonkarten.
Haftung und Missbrauch
Die Kontrolle der Ausgabe und Rückgabe obliegt dem Kooperationspartner. Zur Sperrung/Verfolgung und
dem Ersatz von verlorenen oder vom Gast nicht retournierten Karten benötigt der Engadin St. Moritz
Mountain Pool eine Kartennummer. Diese Kartennummer ist auf jedem Ticket aufgedruckt.
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅
Vom Engadin St. Moritz Mountain Pool werden sämtliche Ersteintritte verrechnet. Dies gilt auch für
diejenigen Fahrkarten, welche nicht gesperrt werden können oder vor der Sperrung einen Ersteintritt
registriert wurde.
4.
Abrechnung und Bezahlung
Der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool stellt dem Kooperationspartner die mit der “Bergbahn All inklusive”
ausgelösten Ersteintritte, basierend auf dem durch den ENGADIN St. Moritz Mountain Pool betriebenen
Zutrittssystem, monatlich in Rechnung. ENGADIN St. Moritz Mountain Pool behält sich vor, pro Rechnung
eine Administrationsgebühr zu erheben.
Definition Ersteintritt: Erstmalige Benutzung eines Tickets am Tag beim Zutrittssystem. Pro Tag kann nur
ein Ersteintritt ausgelöst werden, auch wenn mit der Karte mehrere Bergbahnen am selben Tag benützt
werden.
Verpflichtungen sind innert 20 Tagen zu überweisen. Der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool behält sich
vor, bei verspäteter Zahlung einen Verzugszins von 5% zu verrechnen und/oder die Online-Verkaufsstelle
bzw. die ausgestellten “Bergbahn All inklusive”-Fahrkarten zu sperren.
5.
Missbrauch sowie verspätete Zahlungen und statistische Meldungen
Der Engadin St. Moritz Mountain Pool behält sich vor, bei Kartenmissbrauch, bei verspäteter Zahlung, oder
falscher statistischer Meldung der Logiernächte die vom Kooperationspartner betriebene OnlineVerkaufsstelle bzw. ausgestellten Fahrkarten zu sperren.
Dem Engadin St. Moritz Mountain Pool wird das Recht eingeräumt, die durch den Kooperationspartner
gemeldeten Logiernächte zu plausibilisieren oder diese beim Kooperationspartner überprüfen zu lassen.
Weiter ist der Kontrolle des Bahnpersonals bei den Zutritten Folge zu leisten.
6.
Datenträger
Datenträger für die Fahrkarten ist die Engadin Card. Gegenüber dem Kooperationspartner wird ein Depot
pro an ihn abgegebene Karte von CHF 10.00 erhoben, die bei der Rückgabe der unversehrten Fahrkarte
rückerstattet wird.
7.
Vertragsdauer
Der vorliegende Vertrag ersetzt sämtliche vorangegangenen Vereinbarungen betreffend der
Sommerfahrkarten und gilt vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Oktober 2016, 1. Mai 2017 bis zum 31. Oktober
2017 und 1. Mai 2018 bis zum 31. Oktober 2018.
8.
Zuständigkeiten
Ticketsystem, Berechtigungen, Tarife und Datenträger (Chip-Karten)
Primäre Ansprechperson: Riccardo Ravo, Stellvertretung: Marco Moesch, [email protected] oder
Telefon 081 830 00 00.
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅
9.
Schlussbestimmungen
Sollten sich auf die Sommersaison 2016 weniger als 35% der Bettenkapazität gemäss des FEWOVerzeichnisses Engadin St. Moritz (Stand Juni 2014) für das Angebot „Bergbahnen All inklusive“
entscheiden, behält sich der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool, die vorliegende Kooperation als nichtig
zu erklären. Ein solcher Entscheid würde nach vorgängiger Rückspräche mit der IG-Ferienwohnungen bis
Ende Januar 2016 bekannt gegeben werden.
Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Maloja.
St. Moritz, ……….
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Kooperationspartner
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Datum
Markus Meili
Markus Moser
Engadin St. Moritz Mountain Pool
Via San Gian 30 ⋅ CH-7500 St. Moritz ⋅
__________________________
Unterschrift