Informationsblatt zur Schülerbeförderung auswärtiger

Informationsblatt der Stadt Wedel zur Schülerbeförderung
auswärtiger Schüler(innen) im Kreis Pinneberg
Schuljahr 2016/17
-Eigenanteile-
Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte!
Schülerfahrkarten erhalten die Schüler/innen, die nicht am Schulort Wedel wohnen und
deren Schulweg in der einfachen Entfernung
a) bis zur Klassenstufe 4
2 km
b) von Klassenstufe 5 bis 10
4 km in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. (Winterfahrkarte)
6 km in der übrigen Zeit
überschreitet.
Es werden nur die Kosten für notwendig anerkannt, die bei dem Besuch der
nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule gleicher Schulart entstehen würden.
Es wird bei Gemeinschaftsschulen nicht unterschieden, ob dort eine Oberstufe vorhanden
ist.  siehe Seite 3, Wohnorttabelle und wichtiger Hinweis
Eigenanteil:
In der am 31.03.08 und 08.05.08 vom Kreistag erlassenen 1. u. 2. Nachtragssatzung zur
Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg vom 28.06.07, in Kraft getreten am
01.08.07, werden die Eigenbeteiligungen wie folgt festgesetzt:
3,50 € monatlich bzw. 42,-- € jährlich (12 Monate) für die Schülerkarte/1 Tarifzone
7,50 € monatlich bzw. 90,-- € jährlich für die Schülerkarte/ Kreiskarte
9,50 € monatlich bzw.114,-- € jährlich für die HVV Schülerkarte/Großbereich Hamburg
Ermäßigung des Eigenanteils:
Bei Geschwisterkindern, die Schülerbeförderungsleistungen in Anspruch nehmen, reduziert
sich die Eigenbeteiligung
- ab dem 2. Kind um 50%,
- ab dem 3. Kind entfällt die Eigenbeteiligung.
Soweit die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler
Fürsorge-Leistungen zum Lebensunterhalt (Zweites Sozialgesetzbuch -SGB II- und
Zwölftes Sozialgesetzbuch –SGB XII- sowie Asylbewerberleistungsgesetz –AsylbLG-) oder
Wohngeld erhalten, wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Erhebung
einer Eigenbeteiligung abgesehen.
-2-
-2Fahrkarten für neue Schüler/innen, Zahlung der Eigenbeteiligung
Die Jahreskarten (Wertmarken) sind bis zum 30.09.2017, auch in den Ferien, gültig.
Neue Schüler/innen zahlen für 13 Monate (09/2016 -09/2017) den
Gesamtbetrag zum 15.08.2016.
Verlängerung der Fahrkarte (neues Schuljahr), Zahlung der Eigenbeteiligung
Schüler/innen, die eine Verlängerungswertmarke benötigen, zahlen für 12 Monate
(10/2016 – 09/2017) den Gesamtbetrag zum 15.09.2016.
Für die Winterfahrkarten, gültig vom November 2016 bis März 2017, beträgt der
Eigenanteil zurzeit:
Winterfahrkarte (Kreis)
7,50€ mtl./ 37,50€ insgesamt
Tarifzonenkarte
3,50€ mtl./ 17,50€ insgesamt
Bei der Benutzung des Fahrrades kann eine Entschädigung i. H. v. 25% der
Kosten der Schülerfahrkarte beantragt werden, soweit vom Berechtigten
Schülerfahrkarten nicht in Anspruch genommen werden.
Bitte überweisen Sie den Eigenanteil auf das Konto der Stadt Wedel:
IBAN DE34 2215 1730 0000 0000 19
BIC NOLADE21WED
Zahlungsgrund:
Schülerbeförderungskosten für „Name des Kindes“ , 2410-01001/ 432120.
Ausgabe der Schülerfahrkarte und Verlängerungswertmarken:
Gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs werden die Fahrkarten in den
Sekretariaten der Schulen ausgegeben.
Für die Ausstellung einer neuen Kundenkarte (neue Schüler) wird ein Lichtbild
benötigt.
Rückgabe der Fahrkarte:
Die Fahrkarte ist nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen
(Verlassen der Schule, Wechsel in den 11. Jahrgang, Zuzug nach Wedel)
unverzüglich im Sekretariat abzugeben.
Entstandene Überzahlungen werden nach Rückgabe der Fahrkarte erstattet.
Verlust der Fahrkarte:
ERSATZMARKEN werden von der Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg (KVIP),
Bahnstraße 15, 25436 Uetersen ausgestellt. Hierfür ist vorzulegen:
-
Schreiben der jeweiligen Schule, aus dem sich der Geltungsbereich ergibt
Verlusterklärung, die von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben ist.
Für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte für das Kreisgebiet Pinneberg ist eine
Gebühr von 10,--€ zu entrichten.
-3-
-3Sollten Sie Ihren Wohnort nicht auf der Liste finden, so melden Sie sich bitte bei der
Stadtverwaltung Wedel, Tel. 04103 707-309, Frau Kock, wir ermitteln dann die für Ihr Kind
mögliche Fahrkarte
Schule
Wohnort
Tarif
Gültigkeitsdauer
Ein-ZonenFahrkarte*
Ein-ZonenFahrkarte*
ganzjährig
Haseldorf, Haselau
Ein-ZonenFahrkarte*
ganzjährig
Hetlingen
Ein-ZonenFahrkarte*
ganzjährig
Holm
Ein-ZonenFahrkarte*
ganzjährig
Haseldorf, Haselau
Ein-ZonenFahrkarte*
ganzjährig
Holm
Kreiskarte
ganzjährig
Hetlingen
Kreiskarte
ganzjährig
Haseldorf, Haselau
Ein-ZonenFahrkarte*
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ganzjährig
Ernst-BarlachHetlingen
Gemeinschaftsschule Wedel
Holm
Gebrüder-Humboldt-Schule
Wedel
(Gemeinschaftsschule)
Johann-Rist-Gymnasium
Wedel
Grundschulen
Kein Anspruch
Albert-Schweitzer-Schule,
Schule Altstadt und
Moorwegschule Wedel
(Stand: Februar 2016 , Stadt Wedel)
ganzjährig
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Wichtiger Hinweis!
*Die Ein-Zonen-Fahrkarte (Eigenanteil 3,50 € mtl.) ist für den Schulweg nach
Wedel nicht ausreichend.
Hierfür ist ein zusätzliches Schüler-Plus-Ticket erforderlich, das bei der
Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg (KViP, Bahnstraße 15 in 25436 Uetersen)
erworben werden kann.
Beispiel für die Gemeinschaftsschulen in Wedel:
Schüler/innen aus Holm oder Hetlingen erhalten nur die Ein-Zonen-Fahrkarte, da die
nächstgelegene Gemeinschaftsschule in Moorrege ist.
Für den Schulweg nach Wedel ist eine Kreiskarte erforderlich.
Das Schüler-Plus-Ticket kostet monatlich zusätzlich 9,20 €.