Informationsblatt der Stadt Wedel zur Schülerbeförderung auswärtiger Schüler(innen) im Kreis Pinneberg Schuljahr 2016/17 -Eigenanteile- Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte! Schülerfahrkarten erhalten die Schüler/innen, die nicht am Schulort Wedel wohnen und deren Schulweg in der einfachen Entfernung a) bis zur Klassenstufe 4 2 km b) von Klassenstufe 5 bis 10 4 km in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. (Winterfahrkarte) 6 km in der übrigen Zeit überschreitet. Es werden nur die Kosten für notwendig anerkannt, die bei dem Besuch der nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule gleicher Schulart entstehen würden. Es wird bei Gemeinschaftsschulen nicht unterschieden, ob dort eine Oberstufe vorhanden ist. siehe Seite 3, Wohnorttabelle und wichtiger Hinweis Eigenanteil: In der am 31.03.08 und 08.05.08 vom Kreistag erlassenen 1. u. 2. Nachtragssatzung zur Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg vom 28.06.07, in Kraft getreten am 01.08.07, werden die Eigenbeteiligungen wie folgt festgesetzt: 3,50 € monatlich bzw. 42,-- € jährlich (12 Monate) für die Schülerkarte/1 Tarifzone 7,50 € monatlich bzw. 90,-- € jährlich für die Schülerkarte/ Kreiskarte 9,50 € monatlich bzw.114,-- € jährlich für die HVV Schülerkarte/Großbereich Hamburg Ermäßigung des Eigenanteils: Bei Geschwisterkindern, die Schülerbeförderungsleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich die Eigenbeteiligung - ab dem 2. Kind um 50%, - ab dem 3. Kind entfällt die Eigenbeteiligung. Soweit die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler Fürsorge-Leistungen zum Lebensunterhalt (Zweites Sozialgesetzbuch -SGB II- und Zwölftes Sozialgesetzbuch –SGB XII- sowie Asylbewerberleistungsgesetz –AsylbLG-) oder Wohngeld erhalten, wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Erhebung einer Eigenbeteiligung abgesehen. -2- -2Fahrkarten für neue Schüler/innen, Zahlung der Eigenbeteiligung Die Jahreskarten (Wertmarken) sind bis zum 30.09.2017, auch in den Ferien, gültig. Neue Schüler/innen zahlen für 13 Monate (09/2016 -09/2017) den Gesamtbetrag zum 15.08.2016. Verlängerung der Fahrkarte (neues Schuljahr), Zahlung der Eigenbeteiligung Schüler/innen, die eine Verlängerungswertmarke benötigen, zahlen für 12 Monate (10/2016 – 09/2017) den Gesamtbetrag zum 15.09.2016. Für die Winterfahrkarten, gültig vom November 2016 bis März 2017, beträgt der Eigenanteil zurzeit: Winterfahrkarte (Kreis) 7,50€ mtl./ 37,50€ insgesamt Tarifzonenkarte 3,50€ mtl./ 17,50€ insgesamt Bei der Benutzung des Fahrrades kann eine Entschädigung i. H. v. 25% der Kosten der Schülerfahrkarte beantragt werden, soweit vom Berechtigten Schülerfahrkarten nicht in Anspruch genommen werden. Bitte überweisen Sie den Eigenanteil auf das Konto der Stadt Wedel: IBAN DE34 2215 1730 0000 0000 19 BIC NOLADE21WED Zahlungsgrund: Schülerbeförderungskosten für „Name des Kindes“ , 2410-01001/ 432120. Ausgabe der Schülerfahrkarte und Verlängerungswertmarken: Gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs werden die Fahrkarten in den Sekretariaten der Schulen ausgegeben. Für die Ausstellung einer neuen Kundenkarte (neue Schüler) wird ein Lichtbild benötigt. Rückgabe der Fahrkarte: Die Fahrkarte ist nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen (Verlassen der Schule, Wechsel in den 11. Jahrgang, Zuzug nach Wedel) unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Entstandene Überzahlungen werden nach Rückgabe der Fahrkarte erstattet. Verlust der Fahrkarte: ERSATZMARKEN werden von der Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg (KVIP), Bahnstraße 15, 25436 Uetersen ausgestellt. Hierfür ist vorzulegen: - Schreiben der jeweiligen Schule, aus dem sich der Geltungsbereich ergibt Verlusterklärung, die von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben ist. Für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte für das Kreisgebiet Pinneberg ist eine Gebühr von 10,--€ zu entrichten. -3- -3Sollten Sie Ihren Wohnort nicht auf der Liste finden, so melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Wedel, Tel. 04103 707-309, Frau Kock, wir ermitteln dann die für Ihr Kind mögliche Fahrkarte Schule Wohnort Tarif Gültigkeitsdauer Ein-ZonenFahrkarte* Ein-ZonenFahrkarte* ganzjährig Haseldorf, Haselau Ein-ZonenFahrkarte* ganzjährig Hetlingen Ein-ZonenFahrkarte* ganzjährig Holm Ein-ZonenFahrkarte* ganzjährig Haseldorf, Haselau Ein-ZonenFahrkarte* ganzjährig Holm Kreiskarte ganzjährig Hetlingen Kreiskarte ganzjährig Haseldorf, Haselau Ein-ZonenFahrkarte* ------- ganzjährig Ernst-BarlachHetlingen Gemeinschaftsschule Wedel Holm Gebrüder-Humboldt-Schule Wedel (Gemeinschaftsschule) Johann-Rist-Gymnasium Wedel Grundschulen Kein Anspruch Albert-Schweitzer-Schule, Schule Altstadt und Moorwegschule Wedel (Stand: Februar 2016 , Stadt Wedel) ganzjährig ------- Wichtiger Hinweis! *Die Ein-Zonen-Fahrkarte (Eigenanteil 3,50 € mtl.) ist für den Schulweg nach Wedel nicht ausreichend. Hierfür ist ein zusätzliches Schüler-Plus-Ticket erforderlich, das bei der Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg (KViP, Bahnstraße 15 in 25436 Uetersen) erworben werden kann. Beispiel für die Gemeinschaftsschulen in Wedel: Schüler/innen aus Holm oder Hetlingen erhalten nur die Ein-Zonen-Fahrkarte, da die nächstgelegene Gemeinschaftsschule in Moorrege ist. Für den Schulweg nach Wedel ist eine Kreiskarte erforderlich. Das Schüler-Plus-Ticket kostet monatlich zusätzlich 9,20 €.
© Copyright 2025 ExpyDoc