Sitzung des Landesdenkmalrates Berlin am 03.07.2015

LANDESDENKMALRAT BERLIN
1
Sitzung des Landesdenkmalrates Berlin am 03.07.2015 Ergebnisprotokoll
Anwesende:
Landesdenkmalrat (LDR):
Herr Prof. Dr. Bernhard Furrer (stellvertretender Vorsitzender)
Frau Christine Edmaier
Frau Nicola Halder-Haß
Frau Dr. Juliane Kirschbaum
Herr Prof. Dr. Kay Kohlmeyer (später eingetroffen)
Herr Prof. Dr. Michael Krautzberger
Herr Florian Mausbach
Frau Prof. Dr. Elisabeth Merk (musste früher gehen)
Frau Jórunn Ragnarsdóttir (musste früher gehen)
Herr Wolfram Sauerbier
Frau Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert und Herr Prof. Volker Staab sind entschuldigt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm):
Frau Regula Lüscher, SenStadtUm/Senatsbaudirektorin (TOP 5)
Frau Dr. Dagmar Tille, SenStadtUm/Leitung Stabsstelle Denkmalschutz und UNESCOWelterbe
Frau Dr. Beatrix Burtin, SenStadtUm/Stabsstelle Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe
Herr Dr. Nils-Christian Kallweit, SenStadtUm/Stabsstelle Denkmalschutz und UNESCOWelterbe
Herr Marc Ruiken, SenStadtUm/Stabsstelle Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe,
Praktikant
Landesdenkmalamt (LDA):
Herr Prof. Dr. Jörg Haspel, LDA/Landeskonservator und Leitung Landesdenkmalamt
Herr Dr. Matthias Dunger, LDA/Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege (TOP 5)
Frau Dr. Sabine Schulte, LDA/Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege (TOP 3)
Externe:
Frau Abgeordnete Katrin Lompscher (ab TOP 5)
TOP 3
Herr Jochen Kölling, BSM Berlin
Frau Kerstin Kipker, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg,
Stadtentwicklungsamt/Stadtplanung
Frau Sabine Kunert, Gewobag
Herr Patrick-Michael Weiss, SenStadtUm/Abteilung Städtebau und Projekte/Referat II D
Seite 1 von 8
TOP 4
Frau Ulrike Zeidler, Bezirksamt Treptow-Köpenick, Leitung Stadtentwicklung
TOP 5
Frau Katharina Komann, Bayerische Hausbau GmbH
Herr Bernhard Taubenberger, Bayerische Hausbau GmbH
Herr Andreas Hild, Hild und K Architekten
Herr Dionys Ottl, Hild und K Architekten
Herr Rainer Latour, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Leitung Stadtentwicklung
Frau Ingrid Lohse, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklung/ Untere
Denkmalschutzbehörde (UD) (später eingetroffen)
TOP 6
Herr Holger Lippmann, Tempelhof Projekt GmbH
Herr Christoph Schuster, Tempelhof Projekt GmbH
Herr Jochen Zinke, Bollinger + Fehlig Architekten
Frau Dorothea Krömer, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, (UD)
TOP 1 Begrüßung und Einführung
Herr Prof. Dr. Furrer und Frau Dr. Tille begrüßen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
aktuellen Sitzung des Landesdenkmalrates (LDR).
TOP 2 Ergänzungen zur Tagesordnung und Verabschiedung des Protokolls
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des Interviews von Herrn Prof. Dr. Bernhard
Furrer in der Berliner Zeitung vom 03.07.2015 soll das Magnus-Haus (Am Kupfergraben)
unter TOP 7, Verschiedenes, ein weiterer Besprechungsgegenstand sein.
Es erfolgt eine kurzer Austausch zu aktuellen Entwicklungen bezüglich ICC (Internationales
Congress Centrum), wobei der LDR informiert wird, dass nach Beschluss des Senats die
etappenweise Sanierung beabsichtigt ist und für die künftige Nutzung auch weiterhin die
Kongressnutzung des ICC im Vordergrund steht. Die Sanierung ist ab dem Jahr 2018
geplant, wofür der Senat maximal 200 Mio. € zur Verfügung stellt. Da dieser Betrag
voraussichtlich für eine Sanierung des kompletten ICC mit Kosten von ca. 500 Mio. € nicht
ausreichen wird, soll, wie von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Forschung vorgeschlagen, zusätzlich durch die Ermöglichung einer teilweisen privaten
Nutzung Kapital gewonnen werden. Frau Edmaier erfragt den Denkmalstatus des ICC und
welche Teile des Gebäudes hiervon erfasst sind. Herr Prof. Dr. Haspel erläutert, dass dem
Senat der Denkmalwert des ICC mitgeteilt worden ist, um den Denkmalschutz bei der
weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine formelle Unterschutzstellung steht noch aus. Frau
Dr. Tille bittet um Behandlung des Themas unter TOP 7, Verschiedenes, damit der LDR eine
Empfehlung aussprechen könne.
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung des LDR wird genehmigt.
TOP 3 Mehringplatz / Landschaftsplanerischer Wettbewerb
Der LDR erkennt die (der jüngeren Zeitgeschichte geschuldete) zunehmende Masse von
Objekten der Nachkriegsmoderne, die inzwischen auch denkmalrechtliche Behandlung
erfordern. Als Vorbemerkung zur Behandlung des Vorhabens am Mehringplatz und einer
sich nicht nur dort abzeichnenden Gefährdung der Gebäude dieser Zeitschicht beschließt
Seite 2 von 8
der LDR , einen Leitfaden zum grundsätzlichen Umgang mit der Nachkriegsmoderne durch
drei bis vier Mitglieder des LDR zu entwickeln.
Zum Projekt:
Für die Sanierung des Mehringplatzes und insbesondere zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes bereitet die Wettbewerbsabteilung gemeinsam
mit dem Bezirk Friedrichshain/Kreuzberg einen landschaftsplanerischen Wettbewerb vor.
Anlass des Zeitpunktes ist der Wunsch nach Verknüpfung der absehbar abschließenden
Baumaßnahmen an der U6 mit einer qualitätsvollen Wiederherstellung des Platzes. Mehrere
Mitglieder des LDR hatten am Vorabend Gelegenheit, die Platzanlage unter Führung von
Frau Dr. Sabine Schulte vom Landesdenkmalamt, dem Leiter des Fachbereichs
Stadtplanung, Herrn Matthias Peckskamp, dem Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung
Planen, Bauen und Umwelt, Hans Panhoff, sowie unter Beisein von Herrn Olav Vogt von der
Unteren Denkmalschutzbehörde Friedrichshain-Kreuzberg zu besichtigen.
Im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung gab es einen Workshop, um Wettbewerbsgebiet und
Zielorientierung der Wettbewerbsaufgabe zu eruieren. In dessen Kontext entstanden Ideen,
den Rundbau des Mehringplatzes an der südlichen Seite zum Landwehrkanal aufzubrechen,
um eine Torsituation und Achsenentwicklung mit Bezug auf die Friedrichstraße zu
entwickeln, die aus der historischen Standortsituation abgeleitet wird.
Diese Überlegungen im Rahmen eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs ohne
Beteiligung der Baudenkmalpflege hat eine Befassung im Landesdenkmalrat veranlasst.
Frau Dr. Schulte führt für das LDA in die geschichtliche Bedeutung der denkmalgeschützten
Gesamtanlage Mehringplatz ein. Sie erklärt den Mehringplatz aus seiner Geschichte als
südlichen Abschluss der Friedrichstadt vor der historischen Akzisemauer mit dem
Halleschen Tor. Im Zweiten Weltkrieg vollständig zerstört, konnte der nach dem Krieg in
Mehringplatz umbenannte Belle-Alliance-Platz als erster Platz der Friedrichstadt wieder
aufgebaut werden. Frau Dr. Schulte stellt die Scharoun-Düttmann Planungen der 1960/70er
Jahre vor, deren Hauptmerkmale das Aufgreifen der historischen Platzform als geometrische
Grundform einerseits und der konsequente Abschluss der Fläche sowie der Achse
Friedrichstraße anderseits ist. Dieser wird durch eine zweigeschossige Wohnbrücke mit
Maisonette-Wohnungen geleistet.
Die heutige Platzgestaltung stammt von Werner Düttmann und dem Gartenarchitekten
Walter Rossow. Rossow sind die Befestigung der Wege mit Betonsteinen und Pflasterungen,
die Bepflanzung der Rasenkompartimente mit frei angeordneten Bäumen sowie die
rahmenden Hochbeete am Platzrand zuzuschreiben. In den teils terrassenartig angelegten
Hochbeeten befinden sich kleine Kinderspielplätze sowie diverse Pflanzungen. Die
Aufstellung der noch erhaltenen Denkmäler rekonstruiert den ehemaligen Gedenkplatz für
die Befreiungskriege gegen Napoleon (Belle-Alliance-Platz).
Vor dem Hintergrund einer kunsthistorischen Analyse der Motive der runden Großform,
Rondelle und Brückenhäuser in Architektur und Städtebau des 20. Jahrhunderts stellt Frau
Dr. Schulte die charakteristischen Bedeutungsgehalte des Denkmals Mehringplatz dar und
plädiert dafür, die Kernaussagen des Denkmals zu wahren. Der Mehringplatz war nie ein
Verkehrsplatz. Diese Tradition hat die denkmalgeschützte Nachkriegsschicht berücksichtigt
und in „radikal“ moderne Formensprache umgesetzt. Es seien Elemente wie die
Wohnbrücke, auf die es ankomme, wenn man es mit den Zeugnissen der Moderne ernst
meine.
Herr Weiss vom Wettbewerbsreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
führt aus, dass sich der Mehringplatz in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
befindet. Die Sanierung der U-Bahn-Tunneldecke durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
am Mehringplatz erstrecke sich aufgrund von Komplikationen bereits über Jahre. Mit dem
Seite 3 von 8
planerischen Ziel der Einheit von Mehringplatz und Blücherplatz sei ein Workshop mit drei
Büros durchgeführt worden. Das Ergebnis des Workshops wird vorgestellt. Danach werde
eine Verlängerung der Achse der Friedrichstraße bis zum Blücherplatz vorgesehen, wobei
die Wohnbrücke zur Öffnung der Achse entfernt werden müsse. Des Weiteren enthalte die
Planung einen Erweiterungsbau für die Amerika-Gedenkbibliothek. Und schließlich solle die
Aufenthaltsqualität für Fußgänger unter der U-Bahn-Brücke Hallesches Tor verbessert
werden. Die bestehende Treppenanlage am Rondell des Mehringplatzes beinträchtige
erheblich die Barrierefreiheit und den Fahrradverkehr.
Zur Umsetzung dieser Planung führt Herr Kölling für die BSM Berlin aus, dass ein
Wettbewerb mit sieben Teilnehmern für eine Landschaftsplanung (insbesondere
Grünflächen, Wegeführung, Pflasterung, Luftgeschosse) durchgeführt werden solle
(europaweite Auslobung März 2016), um bestehende „Angsträume“ für die Bewohner unter
den dunklen Durchgängen zu beseitigen. Dabei handele es sich um einen Ideen- und
Realisierungswettbewerb für den Freiraum, keinen städtebaulichen Wettbewerb.
Frau Kunert erklärt als Vertreterin der Eigentümerin Gewobag, dass ein Abriss der
Wohnbrücke am Mehringplatz momentan kein Thema sei. Auch seien die sieben Mieter in
der Wohnbrücke nicht anderweitig unterzubringen.
Frau Kipker vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Stadtentwicklungsamt/Stadtplanung,
weist darauf hin, dass ein Rahmenplan mit Stand 04.06.2013, beschlossen vom Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg am 02.07.2013 bzw. 06.08.2013, ohne den Wohnbrückenbau und
mit zwei Kopfbauten für das Sanierungsgebiet bestehe, welcher der Aktualisierung bedürfe.
Der Rahmenplan sei aber nicht Gegenstand des Landschaftsplanungswettbewerbs. Die
Fragen nach einem städtebaulichen Wettbewerb und der Verbindlichkeit des Rahmenplans
werden vom LDR aufgegriffen.
Das LDA plädiert nachdrücklich für die Erhaltung des zentralen Entwurfsmotivs – aus der
Nachkriegsepoche – des geschlossenen Rondells.
Empfehlung zu TOP 3
Der Landesdenkmalrat wird über die Vorstellungen zur Umgestaltung des
Mehringplatzes orientiert, die im Rahmen eines Workshops geäußert wurden. Dazu
gehört auch die Idee, im Rahmen eines durchzuführenden landschaftsplanerischen
Wettbewerbs die Möglichkeit zu eröffnen, das Brückengebäude, das den inneren Ring
gegen U-Bahn (hier als Hochbahn) und Landwehrkanal hin abschließt, abzubrechen,
um die Achse der Friedrichstraße zu stärken. Weiter soll eine Fahrradverbindung über
den Platz führen.
Der Landesdenkmalrat ist der Ansicht, dass alle Verfahren – auch Workshops – in
Fällen, bei denen eingetragene Denkmale betroffen sein könnten, von Anfang an mit
der Denkmalpflege abgesprochen sein sollten. Im konkreten Fall stellt er fest, dass
das Brückengebäude integrierender Bestandteil des Entwurfs von Hans Scharoun und
Teil der ursprünglichen Realisierung durch den ausführenden Architekten Werner
Düttmann ist. Die besondere Atmosphäre des Platzes mit dem Abschluss der
Friedrichstraße durch die Friedenssäule würde durch einen Abbruch des
Brückenbauwerks empfindlich gestört. Einen Abbruch dieses konstituierenden Teils
des Baudenkmals lehnt er daher entschieden ab. Er erinnert überdies daran, dass für
die Eigentümerin ein Abbruch nicht zur Debatte steht.
Die Rahmenplanung und die Auslobung sind entsprechend der denkmalrechtlichen
Situation anzupassen. Auch die im Rahmenplan vorgesehenen vorgelagerten
Kopfbauten sind mit dem Baudenkmal nicht verträglich.
Seite 4 von 8
Alle künftigen Maßnahmen sollten dem bestehenden Stadtraum und dem Baudenkmal
verpflichtet sein und diese stärken. Das Durchführen der Fahrradverbindung im
Rahmen eines Denkmalbereichs ist eine gestalterische Frage; der Landesdenkmalrat
macht aber darauf aufmerksam, dass die ruhige Atmosphäre des Platzzentrums
gewahrt werden muss.
TOP 4 Müggelturm
Da der Projektträger und Eigentümer des Objektes Müggelturm für eine Teilnahme an der
Sitzung nicht zur Verfügung stand, erläutert die Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung des
Bezirksamts Treptow-Köpenick, Frau Zeidler, die Projektgenese und gibt einen historischen
Abriss der Entstehung und Entwicklung des Müggelturms sowie dessen Bedeutung, Lage
und Erschließung. Zwischenzeitlich sind denkmalrechtliche Genehmigungen mit diversen
Auflagen erteilt worden. Der Eigentümer und Investor hat bislang jedoch keine vollständigen
Bauvorlagen unterbreitet. Die konkreten Ausführungen bleiben daher noch abzustimmen.
Der Eigentümer beabsichtigt vor der Entwicklung des Turms und des Ausflugslokals sowie
dessen Barrierefreiheit zunächst einen Straßenlanderwerb zur besseren Erschließung des
Müggelturms.
Empfehlung zu TOP 4
Der Landesdenkmalrat wird über die Entstehungsgeschichte des 1960/61 erbauten
Müggelturms mit den dazugehörenden Bauten sowie über die Entwicklung der letzten
Jahre orientiert. Die Anlage als ganze ist als Baudenkmal eingetragen. Es sind bereits
denkmalrechtliche Genehmigungen (mit Auflagen) bspw. für eine Verglasung der
Terrasse und Fenstererneuerungen erteilt worden.
Der Landesdenkmalrat begrüßt die Anstrengungen für die Erhaltung des Müggelturms
und die Maßnahmen zu Bestandssicherung und adäquater Nutzung des Denkmals. Er
empfiehlt eine Professionalisierung der baulichen Projektentwicklung mit Fachleuten,
die Erfahrung mit entsprechenden Baudenkmalen haben. Aussagekräftige und
verbindliche Unterlagen, namentlich Pläne sind Voraussetzung, damit er vor einer
Genehmigung konkret auf das eigentliche Projekt eingehen kann. Der LDR ist bereit
für Gespräche mit der Bauherrschaft.
Barrierefreiheit wird für den eigentlichen Turm denkmalgerecht nicht zu realisieren
sein, wohl aber für den Gastronomietrakt. In Bezug auf den Verkauf des Vorgeländes
empfiehlt der LDR dem Bezirk, darauf zu verzichten und stattdessen ein
Nutzungsrecht einzuräumen.
TOP 5 Zentrum am Zoo / Großes Hochhaus, Neugestaltung
Der Projektträger, der bereits „Bikini Berlin“ entwickelt hat, möchte nun als Abschluss der
Gebietsentwicklung das Hochhaus am Zoo in Nutzung bringen und hierfür sanieren. Da der
theoretische Ansatz des Architekten Fragen nach dem Umgang in Alternativen aufwirft, die
von grundsätzlicher Bedeutung für die Denkmalpflege sind, ist die Befassung im
Landesdenkmalrat unerlässlich.
Herr Dr. Dunger führt eingangs für das LDA die Bedeutung des Großen Hochhauses für das
Zentrum am Zoo aus denkmalpflegerischer Sicht aus.
Herr Hild von Hild und K Architekten verweist auf die erheblichen Defizite des Baus, wonach
das Hochhaus nicht die aktuellen Anforderungen an Technik, Brandschutz und Statik erfülle.
Zur Frage der Ertüchtigung stellt er drei denkbare Strategien vor. Diese Strategien werden
Seite 5 von 8
letztendlich als Frage von „Genotyp“ und „Phänotyp“ bezeichnet, sodass ein teilweiser
Rückbau und Neubau mit der Ästhetik des Originals zu favorisieren sei. Der andernfalls
durchzuführende Substanzerhalt würde durch die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen
zu einem Verlust des Erscheinungsbilds führen. Es ist abzuwägen, welche Bedeutung dem
Erhalt der Originalsubstanz – auch mit Blick auf die Auswirkungen auf viele weitere Fälle der
jüngeren Architekturgeschichte – beizumessen ist.
Empfehlung zu TOP 5
Der Landesdenkmalrat wird über die Entstehungsgeschichte der Bauten um den
Breitscheidplatz und namentlich des sog. Großen Hochhauses orientiert. Seitens der
Bauherrschaft werden ihm detailliert die Problematik des Bestands sowie die drei
Szenarien, die geprüft worden sind, vorgestellt (Erhaltung als Umbau und Sanierung
mit Rekonstruktion von Elementteilen – Erhaltung der Struktur und Neubau der
Fassade – Teilerhalt mit Rekonstruktion des Erscheinungsbilds).
Der LDR anerkennt die sorgfältige Vorarbeit, die seitens der Architekten geleistet
worden ist. Er betrachtet den städtebaulichen Wert des Ensembles, bestehend aus
Großem und Kleinem Hochhaus, dem Bikini-Haus und dem Filmpalast als wesentlich.
Er ist indessen nicht davon überzeugt, dass alle drei Varianten abschließend
ausgelotet worden sind. Vor einer inhaltlichen Stellungnahme ersucht er daher darum,
für die Variante 2 die Folgen eines Einbaus des Treppenhauses im Inneren des
Gebäudes, für die Variante 3 die Folgen des Beibehaltens der ursprünglichen
Geschosshöhen (OK – OK) nachzuweisen.
TOP 6 Information
Flughafen Tempelhof / Entwurf Gestaltungskonzept Versammlungsstätte
Herr Schuster von der Tempelhof Projekt GmbH, Leitung Gebäudemanagement, führt in die
Entwicklung des Flughafengebäudes im Nachgang zum Volksentscheid ein. Hierbei geht es
insbesondere um die Ertüchtigung der Anlage und die Ansiedlung neuer Nutzungen. Der
Denkmalpflegeplan, dessen Dokumentationsteil den Mitgliedern des (noch vorherigen)
Landesdenkmalrates bereits im Juni 2014 vorgestellt wurde, sei kurz vor der Fertigstellung.
Herr Architekt Zinke führt für die Bauherrenschaft aus, dass der Flughafen zur
Versammlungsstätte entwickelt werden soll, wofür insbesondere neben der
Brandschutzertüchtigung, Öffnungen der Fassade zur Verbesserung der Eingangssituation
erforderlich sind.
Um zur architektonischen Umsetzung des Denkmalpflegeplans auch ein einheitliches
gestalterisches Gesamtkonzept für das Flughafengebäude zu haben, an dem sich
perspektivisch die gestalterische Ausbildung diverser Einzelmaßnahmen orientiert, soll durch
die Tempelhof Projekt GmbH zeitnah ein Workshop zur Diskussion des vorliegenden
Entwurfes erfolgen. Hierbei soll die Eignung der vorliegenden Gestaltungsvorschläge dieser
ersten größeren Maßnahme auf Übernahme als generelle Gestaltvorschläge im Sinne eines
Gestaltungsleitbildes erörtert werden. Der Workshop soll unter Teilnahme von Mitgliedern
des LDR durchgeführt werden. Frau Ragnarsdóttir und Frau Edmaier erklären ihre
Bereitschaft zur Teilnahme.
Empfehlung des LDR
Die Vorstellungen für die Nutzung mit dauerhaften Versammlungsstätten im
Flughafengebäude, für das mittlerweile ein Denkmalpflegeplan besteht, werden dem
Seite 6 von 8
Landesdenkmalrat vorgestellt. Sie haben nicht zu unterschätzende Veränderungen zur
Folge. So sollen neue Zugänge in den Treppentürmen sowie neue Öffnungen auf der
Rückseite der Erdgeschosse geschaffen werden.
Der Landesdenkmalrat empfiehlt, ein detailliertes Gestaltungshandbuch zu entwickeln.
Damit kann sichergestellt werden, dass die künftigen Interventionen auf gemeinsamer
gedanklicher und gestalterischer Basis ausgeführt werden und präzisen Bezug zum
Bestand haben. Er empfiehlt, zu diesen Fragen einen Workshop durchzuführen. Dazu
delegiert er seine Mitglieder Christine Edmaier, Jórunn Ragnarsdóttir, Volker Staab
und Kerstin Wittmann-Englert. Er geht davon aus, dass bei sorgfältiger Vorbereitung
der Workshop ab Ende September stattfinden könnte.
Staatsoper / Außenfarbgebung
Herr Prof. Dr. Haspel informiert den LDR anhand der wechselvollen Geschichte des von
Knobelsdorff erbauten ersten frei stehenden Opernhauses über die aktuelle
Fassadenfarbigkeit der Staatsoper Berlin. Das LDA hat Befunduntersuchungen und
Bemusterungen an der Staatsoper vorgenommen. Aufgrund dessen verfolgt das LDA eine
Wiederherstellung der Farbgebung und -technik der Zeit des Wiederaufbaus der Staatsoper
in den 1950er Jahren durch den Architekten Richard Paulick, auf dessen Planung eine
maßgebliche Erweiterung des Bühnenhauses beruht, und nicht die Farbgebung einer später
aufgebrachten Farbschicht.
Der LDR nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erachtet das Vorgehen als
denkmalpflegerisch richtig.
Klinikum Benjamin Franklin / Fassadensanierung
Herr Prof. Dr. Haspel stellt das Klinikum Benjamin Franklin als seit 2013 geschützte
Gesamtanlage vor. Insbesondere die Fassade, deren Sanierung erforderlich sei, sowie
ausgewählte Innenbereiche unterliegen dem Schutz. Ein Denkmalpflegeplan wurde
ausgearbeitet. Die Fassade könne erhalten und saniert werden. Die Sanierung würde jedoch
zu Mehrkosten führen, weshalb der LDR in einer der nächsten Sitzungen durch die Charité
über die Planungen informiert werden sollte.
Wettbewerb Neubau Bauhaus-Archiv
Der Altbau des Bauhaus-Archivs ist selbst Hauptausstellungsstück. Dazu gehört der
Zugangsweg, der konstituierender Bestandteil der Inszenierung ist. Der Neubau des
Bauhaus-Archivs muss entsprechend reagieren. Der LDR soll am Wettbewerb des Neubaus
beteiligt werden. Frau Prof. Dr. Wittmann-Englert sollte daher als Sachpreisrichterin
fungieren.
TOP 7 Verschiedenes
Magnus-Haus
Die bereits ergangene Empfehlung des LDR zum Umgang mit dem Magnus-Haus hat
offensichtlich keine nachhaltige Berücksichtigung gefunden. Das Unternehmen Siemens
verfolgt die Errichtung einer baulichen Anlage im Garten des Magnus-Hauses weiter.
Angesichts der Bedeutung dieses Ensembles für das Land Berlin verabredet der LDR
folgende Schritte:
Seite 7 von 8
1. Die Anmeldung eines Gesprächs mit dem jetzt amtierenden Senator über die
Auswirkungen der vom Landesdenkmalrat verabschiedeten Empfehlungen.
2. Schreiben an den Aufsichtsrat des Unternehmens und
3. Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin.
ICC
Der LDR beschließt, das ICC in der nächsten Sitzung als eigenen Tagesordnungspunkt zu
behandeln.
Friedrichswerdersche Kirche
Der LDR wird durch sein Mitglied, Herrn Sauerbier, über die Anhörung zur
Friedrichswerderschen Kirche in einem Ausschuss des Abgeordnetenhauses informiert.
Ehemalige Konditorei, Schlosspark Glienicke (Teil des Wirtschaftshofs)
Der LDR befasst sich mit dem heute vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf verwalteten und als
Wirtschaftshof genutzten Gebäudeensemble im Schlosspark Glienicke, (ehemalige
Konditorei und zwei Stallgebäude). Der Bauzustand der Gebäude wird kritisch bewertet. Mit
einer künftigen Umnutzung als Besucher- und Ausstellungszentrum des Landschaftsparks,
der ein starker touristischer Anziehungspunkt ist, könnten Fördermittel für touristische
Infrastruktur eingeworben und die Information über die Welterbe-Stätte verbessert werden.
Eine Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für diese Idee. Ihre Umsetzung hängt im
Moment an der naturschutzrechtlichen Prüfung des Ausweichstandortes für die Verlagerung
des Wirtschaftshofes. Langfristig sollen weitere Bereiche des Landschaftsparks an die
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten übergehen. Die Stabsstelle Denkmalschutz und
UNESCO-Welterbe bemüht sich derzeit um Strukturierung der hierfür erforderlichen
Maßnahmen und Optionen zur Beschaffung der erforderlichen Mittel. Der LDR sichert in
dieser Angelegenheit vollstes Verständnis und volle Unterstützung zu.
Dr. Kallweit, Dr. Burtin
Seite 8 von 8