Überzeugend bis ins Detail: Die Bausteine und ihre Leistungskriterien

Überzeugend bis ins Detail:
Die Bausteine und ihre
Leistungskriterien
SLP-Existenzschutz – Die Bausteine im Überblick
Baustein 1
Absicherung bei Invalidität durch Unfälle
(Unfallrente)
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % als Folge eines Unfalls, bestimmter Infektionskrankheiten
oder einer Impfschädigung nach einer Schutzimpfung kommt die vereinbarte Rente zur
Auszahlung.
Baustein 2
Absicherung bei Organschäden durch
Unfälle und Krankheiten
(Organrente*)
Wird durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Organ zu einem fest definierten Grad
geschädigt und resultiert hieraus eine dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigung,
kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Die vereinbarte Rente wird auch bei der Diagnose
»Demenz« ab Schweregrad 5 nach der Global Deterioration Scale nach Reisberg geleistet.
Baustein 3
Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten
(Grundfähigkeitenrente*)
Bei Verlust von Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen, Orientierung und schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, kommt ab einem fest definierten
Grad der Beeinträchtigung die vereinbarte Rente zur Auszahlung.
Baustein 4
Absicherung bei Krebserkrankungen
(Krebsrente*)
Falls eine Krebserkrankung eintritt, kommt die vereinbarte Rente zur Auszahlung. Die Dauer
der Rentenleistung richtet sich hierbei nach dem Stadium und Schweregrad der Erkrankung
und kann unter Umständen zeitlich befristet sein.
Baustein 5
Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
(Pflegerente)
Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I) kommt die vereinbarte Rente zur
Auszahlung.
Baustein Plus
Absicherung der Hinterbliebenen im
Todesfall
Bei Tod der versicherten Person, während des Bezugs einer zeitlich unbefristeten Rente aus
dem SLP-Existenzschutz Plus, wird die Rentenleistung bis zu einem Gesamtbezugszeitraum
von zehn Jahren weiter an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten.
Swiss Life Partner Service- und
Finanzvermittlungs GmbH
Zeppelinstraße 1
85748 Garching b. München
Telefon 089 38109-1612
Telefax 089 38109-4694
[email protected]
www.swisslife-weboffice.de
Bei Tod der versicherten Person durch einen Unfall, ohne bisherigen Bezug einer Rente aus
dem SLP-Existenzschutz Plus, erhalten die Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von
zwölf Monatsrenten.
3790/08.2015
*W
artezeiten: Eine Leistung aus der Organrente, Grundfähigkeitenrente oder Krebsrente ist möglich für die Folgen von
Erkrankungen, die nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten, vom Vertragsbeginn gerechnet, erstmals aufgetreten sind.
Für Leistungsansprüche aufgrund von Multiple Sklerose beträgt die Wartezeit zwölf Monate.
So fängt Zukunft an.
Amtsgericht München
HRB 111062
IHK-VV-Register:
D-JWNS-F5XWB-75
IHK-FAV-Register:
D-F-155-VBSY-44
Geschäftsführer: Stefan Hafner,
Thomas Hübner
Nichts ist wertvoller als
Ihre Zukunft
Der SLP-Existenzschutz, der hilft, wenn
Sie nicht mehr leistungsfähig sind.
Schutz für das Wichtigste
im Leben: Sie
Nichts ist so wertvoll wie Ihre Zukunft. Deshalb bieten der
SLP-Existenzschutz und SLP-Existenzschutz Plus Ihnen
eine Absicherungsmöglichkeit gegen die finanziellen Folgen
von Unfällen, Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten,
Pflegebedürftigkeit und Krebserkrankungen.
Gemacht für den Fall der Fälle
Gut, wenn auch in Zukunft alles nach Plan läuft. Wenn
aber doch etwas Unvorhergesehenes passiert, muss das
nicht das Ende von Zukunftsplänen sein.
Damit die finanzielle Existenz im Fall eines Unfalls, beim
Verlust von Grundfähigkeiten, bei Pflegebedürftigkeit,
Organschäden oder einer Krebserkrankung nicht gefährdet
ist, braucht es die richtige Absicherung. Eine Absicherung,
die mit einer monatlichen Rente das Einkommen sichert:
der SLP-Existenzschutz.
Schutz für Ihre Familie
Eine Krankheit oder ein Unfall kann Ihr wertvollstes Gut –
Ihre Gesundheit – in Gefahr bringen. Die unmittelbaren
gesundheitlichen Folgen sind schon schlimm genug. Oft
kommen noch weitreichende finanzielle Einbußen hinzu.
Für die eigene Zukunft – und die der Familie.
Wenn bei Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft
der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden oder
Ausbildung bzw. Studium nicht abgeschlossen werden
können, braucht die finanzielle Existenz eine andere
Grundlage: den SLP-Existenzschutz.
Das ganze Paket des
SLP-Existenzschutzes
Wertvolle Leistungen für Ihre
Zukunft – flexibel und fair
Baustein 1
Baustein 2
Baustein 3
Absicherung bei Invalidität durch
Unfälle (Unfallrente)
Absicherung bei Schädigung von
Organen durch Unfälle und
Krankheiten (Organrente)
Absicherung bei Verlust der
Grundfähigkeiten (Grundfähigkeitenrente)
Baustein 4
Baustein 5
Baustein Plus
Absicherung bei Krebserkrankungen
(Krebsrente)
Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
(Pflegerente)
Absicherung der Hinterbliebenen
im Todesfall
Ihr SLP-Existenzschutz mit fünf Bausteinen
Mit fünf kompakten Leistungsbausteinen sichert Sie der
SLP-Existenzschutz gegen die finanziellen Folgen:
– von Unfällen und bestimmten Infektionskrankheiten,
schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 % (Baustein 1)
–von schweren Schädigungen eines wichtigen Organs
(z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren,
Herz oder Leber) durch Unfälle oder Krankheiten und
bei Demenz ab Schweregrad 5 nach der Global
Deterioration Scale nach Reisberg (Baustein 2)
– bei Verlust von Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Hören,
Sprechen) und bei schwerwiegenden Störungen des
Stütz-/Bewegungsapparates (Baustein 3)
–bei Eintritt einer bösartigen Krebserkrankung
(Baustein 4)
– bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit, schon ab
Pflegestufe I (Baustein 5)
Das Plus an Sicherheit für Hinterbliebene:
Ihr SLP-Existenzschutz Plus
Der optionale SLP-Existenzschutz-Baustein Plus sorgt
durch eine Einmalleistung und eine Weiterführung der
Rentenzahlung für die Absicherung der Hinterbliebenen.
– Bei Tod der versicherten Person, während des Bezugs
einer zeitlich unbefristeten Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus, wird diese Rentenleistung bis zu einem
Gesamtbezugszeitraum von zehn Jahren weiter an die
Hinterbliebenen ausbezahlt. Zusätzlich erhalten die
Hinterbliebenen eine Einmalzahlung in Höhe von
zwölf Monatsrenten.
– Bei Tod der versicherten Person durch einen Unfall,
ohne dass bisher eine Rente aus dem SLP-Existenzschutz Plus bezogen wurde, erhalten die Hinterbliebenen
eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten.
Wichtiger Hinweis für alle Bausteine:
Die Leistungsbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des
Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen
sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die Rente im Leistungsfall
Sie erhalten die monatliche Rente in vereinbarter Höhe,
sobald eines der fünf definierten Leistungskriterien eintritt.
Treten mehrere Kriterien gleichzeitig ein, wird die Rente
nur einmal fällig. Die Dauer der Rentenzahlung können
Sie dabei selbst bestimmen, wählen Sie zwischen einer
lebenslangen Rente oder einer Rentenzahlung bis zur
Vollendung des 67. Lebensjahres.
Besonders flexibel
– Rentenhöhe: Die Höhe der Rente im Leistungsfall
bestimmen Sie selbst (zwischen 500 Euro und
3.000 Euro).
– Erhöhungsoption: Eine Erhöhung der versicherten
Rente um 500 Euro ist einmalig und bis zum
45. Lebensjahr möglich (sofern noch keine Leistungen
aus dem SLP-Existenzschutz bezogen wurden).
– Rentendauer: Die Dauer der Auszahlung bestimmen
Sie, wahlweise lebenslang oder bis zur Vollendung des
67. Lebensjahres.
– Beitrags-/Summendynamik: Es besteht die Möglichkeit,
den Versicherungsschutz während der Laufzeit dynamisch
anzupassen.
– Leistungsdynamik: Es besteht zudem die Möglichkeit,
die Höhe der Rente im Leistungsfall dynamisch anzupassen.
Besonders fair
– Einfache Tarifierung: Es erfolgt keine Einteilung in
Berufsgruppen.
– Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit: Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag für bis zu sechs Monate
beitragsfrei gestellt werden.
– Update-Garantie: Zukünftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil.
– Kündigungsverzicht: Auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet der Versicherer.
– Volle Rente im Leistungsfall: Leistungen anderer
gesetzlicher oder privater Versicherungen werden
nicht angerechnet.
– Zusätzliche Absicherungsmöglichkeit: Der Einschluss
des Plus-Pakets schützt die Hinterbliebenen.
Besonders leistungsstark
– Mitversicherung von Infektionen bei der Unfallrente:
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Unfallrente
auch bei einer aus folgenden Infektionskrankheiten
resultierenden, mindestens 50 %igen Invalidität, auch
wenn sie durch Tierbisse oder Insektenstiche verursacht
werden (einer Infektion gleichgestellt sind Impfschäden
durch Schutzimpfungen): Borreliose, Brucellose, Cholera,
Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Gürtelrose/
Windpocken, Kinderlähmung (Poliomyolitis), Fleckfieber,
Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME), Gelbfieber,
Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest,
Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Ringelröteln
(Fifth Disease), Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit,
Tularämie (Hasenpest), Typhus/Paratyphus, Wundinfektionen, Blutvergiftungen Tollwut, Wundstarrkrampf
– Mitversicherung von Demenz bei der Organrente:
Bei der Diagnose »Demenz« erfolgt die Rentenleistung ab
einem Schweregrad 5 (mittelschwere kognitive Leistungseinbußen) nach der Global Deterioration Scale nach
Reisberg.