Taxordnung (Gültig ab 1.1.2016) Änderungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich. Grundsatz Die Stapfer Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung die rechtlich, finanziell und weltanschaulich unabhängig ist. Zweck der Stiftung ist die Führung einer privaten Altersinstitution mit dem Ziel älteren Menschen Unterkunft, Verpflegung, eine umfassende Betreuung und professionelle Pflege, nach Möglichkeit bis zum Tod zu bieten. Tagestaxe (Pensionspreis) Die Tagestaxe richtet sich nach Komfort, Grösse, Ausstattung und Stockwerk der Wohnung (s. aktuelle Preisliste). In der Tagestaxe inbegriffen sind • • • • • • • • • Wohnungskosten inkl. Nebenkosten Professionelle Betreuung, 24 Std. Notruftaste 1 Hauptmahlzeit (4 Gänge) mittags oder abends Benützung aller Gemeinschaftsräume Kellerabteil Fernsehen Anschlussgebühren Benützung des Waschsalons Zwei Grundreinigungen pro Jahr (Fenster und Vorhänge) Kultur- und Unterhaltungsprogramme Vollpauschale Je nach Wohnungsgrösse (bis 40 m2 / 40-60 m2 / ab 61 m2) pro Tag Fr. 23.00 - 26.00 In der Vollpauschale inbegriffen sind • • • Alle Mahlzeiten, inkl. Tee, Kaffee, Milch (Frühstück u. Nachtessen), andere Getränke werden verrechnet. Wöchentliche Wohnungsreinigung, inkl. Nasszelle Wäscheservice (Leibwäsche, Bett- und Frottéewäsche) Nicht eingeschlossene Leistungen sind • • • Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss BESA-System Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial, Krankenmobilien, Krankentransporte Telefongebühren, sowie Radio- und Fernsehgebühren (Billag) Leistungen der Hotellerie / Gastronomie Verpflegung In der Tagestaxe inbegriffen ist eine Hauptmahlzeit (4 Gang Menü) Mittag- oder Nachtessen. Nicht in der Tagestaxe inbegriffen sind pro Tag Zimmerservice auf Wunsch pro Mahlzeit Fr. Frühstück pauschal, pro Monat pro Mahlzeit Fr. 180.00 (Fr. 6.00) Fr. 7.00 Mittagessen (4 Gang Menü) Nachtessen (4 Gang Menü) pauschal, pro Monat pro Mahlzeit pauschal, pro Monat pro Mahlzeit pro Mahlzeit Fr. 480.00 (Fr. 16.00) Fr. 18.00 Fr. 250.00 (Fr. 8.35) Fr. 10.00 Fr. 18.00 Wahlmenüs und kleine Imbisse siehe „Kleine Speisekarte“ Nachtessen (Standardmenü) 4.00 Rückvergütungen bei Abmeldung am Vortag Rückvergütung (Mieter) Hauptmahlzeit pro Tag Fr. 15.00 Abwesenheit Morgen und Mittag pro Tag Fr. 19.00 Abwesenheit Mittag und Abend pro Tag Fr. 21.00 pro Tag Fr. 25.00 pauschal, pro Monat pro Bett pro Kleidungsstück pro Kleidungsstück pro kg pro Stk. pro Stk. pro Stk. Fr. 125.00 (Fr. 4.10) Fr. 5.00 Fr. 3.50 Fr. 12.00 Fr. 3.00 Fr. 50.00 Fr. 20.00 Fr. 50.00 pro Std. pro Stk. Fr. 35.00 Fr. 1.00 max. 100 Mahlzeiten im Jahr Rückvergütung bei Halbpension Rückvergütung bei Vollpension Abwesenheit Morgen und Mittag und Abend Wäschebesorgung • • • • • • • • Wäscheservice Bettwäschewechsel Bluse, Jupe, Hose usw. Jacken, Mäntel Flach-, Bett- und Frottéewäsche Duvet Reinigung Kopfkissen Reinigung Vorhänge (inkl. abnehmen/aufhängen) (ausserhalb der Grundreinig., 2 x jährlich) • • Näh- und Flickarbeiten, exkl. Material Nämelen (Beschriftung/Befestigung) 2 Reinigung Wohnungsreinigung (1x pro Woche) pauschal pro Monat pro Tag bis 40 m2 41 – 60 m2 ab 61 m2 Fr. 140.00 (Fr. 4.70) Fr. 175.00 (Fr. 5.85) Fr. 210.00 (Fr. 7.00) Tägliche Reinigung (z.B. Nasszelle) pro Tag Fr. Reinigung pro Std. Fr. 35.00 Teppichreinigung (sprühextrahieren) pro Std. Fr. 35.00 Schlussreinigung bis 50 m2 51 m2 bis 63 m2 ab 64 m2 Fr. 600.00 Fr. 700.00 Fr. 800.00 Betten (Betten als Komfortleistung) pro Bett Fr. pro Std. pro Std. pro Std. Fr. 40.00 Fr. 40.00 Fr. 40.00 pro Tag gemäss Zähler Fr. Allgemeine administrative Arbeiten Kopien A4 pro Std. pro Kopie Fr. 65.00 Fr. 0.20 Schlüsselersatz Stk. Fr. 80.00 Coiffeur / Fusspflege / Podologie gemäss Preisliste 3.40 5.00 Dienstleistungen Hauswart Exkl. Material Zügeln von Mobiliar Schlussräumung eines Zimmers Telefon Grundgebühr für Amtsleitung Effektive Gesprächskosten 0.80 Administrative Arbeiten Fahrdienst in Horgen ausserhalb Horgen, zusätzlich pro Std. pro km Fr. 35.00 Fr. 0.70 Begleitung durch MitarbeiterIn pro Std. Fr. 35.00 3 Betreuung Bundesrechtliche Bestimmungen zur Pflegefinanzierung verlangen eine Aufgliederung der Pflegeheimtarife in Hotellerie, Betreuung und Pflege. Die Betreuungstaxe sieht einen Sockelbetrag für alle Bewohner/Mieter, unabhängig der Pflegebedürftigkeit vor. Sie wird allen Bewohnern/Mietern in Rechnung gestellt und beträgt aktuell Fr. 30.00 pro Tag. Diese haben wir zum Pensionspreis gerechnet. Die Betreuungsleistungen umfassen: • Hilfestellung beim Einleben im Heimalltag oder bei Veränderung der Lebensumstände • Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden (Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden) 24-Stunden-Präsenz, gezielte Beobachtung durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe / Dienstleistungen anbieten zu können • Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen / Dritten usw.) • Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und führen von Gesprächen in Alltagssituationen • Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte • Schnittstellenmanagement / Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Diensten und den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege, Betreuung, Ärzte, Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst, Freiwilligenarbeit usw.) • Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen • Tagesstruktur und Tagesgestaltung (interne Tagesbetreuung) • Aktivierung und Betreuung (Turnen, Gedächtnistraining, gem. Beisammensein usw.) • Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungs-Findung rund um die Freizeitgestaltung • Vereinzelt gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und Osterfeiern, Sommerfeste) • Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen (führen von Krisengesprächen, Begleitung zu Beerdigung / Grabbesuch) • Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen in der Sterbephase Miete Krankenmobilien Rollator / Gehböckli pro Monat Fr. 8.00 Nachtstuhl (ab BESA 5 inkl.) pro Monat Fr. 8.00 Rollstuhl Modelle ab 2013 pro Monat Fr. 15.00 Modelle vor 2013 pro Monat Fr. 5.00 Pflegebett ohne Matratze (ab BESA 5 inkl.) pro Monat Fr. 85.00 Pflegebett mit Matratze (ab BESA 5 inkl.) pro Monat Fr. 115.00 Aufzugshilfe freistehend pro Monat Fr. 15.00 Antidekubitusmatratze mit Motor pro Monat Fr. 15.00 Vernebler (ab BESA 5 inkl.) pro Tag Fr. 2.00 Sauerstoffkonzentrator pro Tag Fr. 7.00 4 Pflege Bei Krankheit und erhöhter Hilfs- und Pflegebedürftigkeit werden vom Personal die benötigten pflegerischen und betreuerischen Leistungen erbracht. Diese erbrachten Leistungen werden mit dem BESA-System (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem) ermittelt und monatlich verrechnet. Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft. Grundlage dafür ist die PflegeDokumentation. Darin werden alle Pflege- und Betreuungsmassnahmen täglich aufgeschrieben. Verändert sich die Situation eines Bewohners für länger als 14 Tage, wird eine neue Einstufung vorgenommen. Sowohl die Einstufung als auch der Stufenwechsel wird durch den Hausarzt bestätigt. Pflegetarife 2016 (nach BESA-System) BESA-Stufe Pflegekosten total Beitrag Krankenkasse Anteil Bewohner Beitrag öffentl. Hand Stufe 1 Fr. 14.75 Fr. 9.00 Fr. 5.75 - Stufe 2 Fr. 42.85 Fr. 18.00 Fr. 21.60 Fr. 3.25 Stufe 3 Fr. 70.95 Fr. 27.00 Fr. 21.60 Fr. 22.35 Stufe 4 Fr. 99.10 Fr. 36.00 Fr. 21.60 Fr. 41.50 Stufe 5 Fr. 127.20 Fr. 45.00 Fr. 21.60 Fr. 60.60 Stufe 6 Fr. 155.30 Fr. 54.00 Fr. 21.60 Fr. 79.70 Stufe 7 Fr. 183.40 Fr. 63.00 Fr. 21.60 Fr. 98.80 Stufe 8 Fr. 211.50 Fr. 72.00 Fr. 21.60 Fr. 117.90 Stufe 9 Fr. 239.60 Fr. 81.00 Fr. 21.60 Fr. 137.00 Stufe 10 Fr. 267.70 Fr. 90.00 Fr. 21.60 Fr. 156.10 Stufe 11 Fr. 295.85 Fr. 99.00 Fr. 21.60 Fr. 175.25 Stufe 12 Fr. 323.95 Fr. 108.00 Fr. 21.60 Fr. 194.35 Für Patienten ab BESA Stufe 5 sind alle Mahlzeiten, Wohnungsreinigung und Wäscheservice obligatorisch (Ausnahme Paare). Ab BESA Stufe 5 sind Pflegebett mit Matratze, Nachtstuhl und Vernebler inbegriffen. Hilflosenentschädigung Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen AHV / IVAusgleichskasse. Billag (Radio- und Fernsehgebühren) Personen die zur AHV Ergänzungsleistungen erhalten oder ab BESA Stufe 5, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Billag Gebührenpflicht befreit. Wenn Sie Hilfe brauchen melden Sie sich am Empfang. Pflegetarife (nicht BESA) Dusche Bad Einfache Nagelpflege Vermehrter Aufwand Todesfallkosten pro 15 Min. pro Std. pauschal Fr. 20.00 Fr. 30.00 Fr. 10.50 Fr. 42.50 Fr. 180.00 5
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