Taxordnung - Stapfer Stiftung Horgen

Taxordnung (Gültig ab 1.1.2016)
Änderungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich.
Grundsatz
Die Stapfer Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung die rechtlich, finanziell und weltanschaulich
unabhängig ist. Zweck der Stiftung ist die Führung einer privaten Altersinstitution mit dem Ziel
älteren Menschen Unterkunft, Verpflegung, eine umfassende Betreuung und professionelle
Pflege, nach Möglichkeit bis zum Tod zu bieten.
Tagestaxe (Pensionspreis)
Die Tagestaxe richtet sich nach Komfort, Grösse, Ausstattung und Stockwerk der Wohnung
(s. aktuelle Preisliste).
In der Tagestaxe inbegriffen sind
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Wohnungskosten inkl. Nebenkosten
Professionelle Betreuung, 24 Std. Notruftaste
1 Hauptmahlzeit (4 Gänge) mittags oder abends
Benützung aller Gemeinschaftsräume
Kellerabteil
Fernsehen Anschlussgebühren
Benützung des Waschsalons
Zwei Grundreinigungen pro Jahr (Fenster und Vorhänge)
Kultur- und Unterhaltungsprogramme
Vollpauschale
Je nach Wohnungsgrösse (bis 40 m2 / 40-60 m2 / ab 61 m2) pro Tag
Fr. 23.00 - 26.00
In der Vollpauschale inbegriffen sind
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Alle Mahlzeiten, inkl. Tee, Kaffee, Milch (Frühstück u. Nachtessen), andere Getränke
werden verrechnet.
Wöchentliche Wohnungsreinigung, inkl. Nasszelle
Wäscheservice (Leibwäsche, Bett- und Frottéewäsche)
Nicht eingeschlossene Leistungen sind
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Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss BESA-System
Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial, Krankenmobilien, Krankentransporte
Telefongebühren, sowie Radio- und Fernsehgebühren (Billag)
Leistungen der Hotellerie / Gastronomie
Verpflegung
In der Tagestaxe inbegriffen ist eine Hauptmahlzeit (4 Gang Menü) Mittag- oder Nachtessen.
Nicht in der Tagestaxe inbegriffen sind
pro Tag
Zimmerservice auf Wunsch
pro Mahlzeit
Fr.
Frühstück
pauschal, pro Monat
pro Mahlzeit
Fr. 180.00 (Fr. 6.00)
Fr. 7.00
Mittagessen (4 Gang Menü)
Nachtessen (4 Gang Menü)
pauschal, pro Monat
pro Mahlzeit
pauschal, pro Monat
pro Mahlzeit
pro Mahlzeit
Fr. 480.00 (Fr. 16.00)
Fr. 18.00
Fr. 250.00 (Fr. 8.35)
Fr. 10.00
Fr. 18.00
Wahlmenüs und kleine Imbisse
siehe „Kleine Speisekarte“
Nachtessen (Standardmenü)
4.00
Rückvergütungen bei Abmeldung am Vortag
Rückvergütung (Mieter) Hauptmahlzeit
pro Tag
Fr. 15.00
Abwesenheit Morgen und Mittag
pro Tag
Fr. 19.00
Abwesenheit Mittag und Abend
pro Tag
Fr. 21.00
pro Tag
Fr. 25.00
pauschal, pro Monat
pro Bett
pro Kleidungsstück
pro Kleidungsstück
pro kg
pro Stk.
pro Stk.
pro Stk.
Fr. 125.00 (Fr. 4.10)
Fr. 5.00
Fr. 3.50
Fr. 12.00
Fr. 3.00
Fr. 50.00
Fr. 20.00
Fr. 50.00
pro Std.
pro Stk.
Fr. 35.00
Fr. 1.00
max. 100 Mahlzeiten im Jahr
Rückvergütung bei Halbpension
Rückvergütung bei Vollpension
Abwesenheit Morgen und Mittag und Abend
Wäschebesorgung
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Wäscheservice
Bettwäschewechsel
Bluse, Jupe, Hose usw.
Jacken, Mäntel
Flach-, Bett- und Frottéewäsche
Duvet Reinigung
Kopfkissen Reinigung
Vorhänge (inkl. abnehmen/aufhängen)
(ausserhalb der Grundreinig., 2 x jährlich)
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Näh- und Flickarbeiten, exkl. Material
Nämelen (Beschriftung/Befestigung)
2
Reinigung
Wohnungsreinigung (1x pro Woche)
pauschal pro Monat
pro Tag
bis 40 m2
41 – 60 m2
ab 61 m2
Fr. 140.00 (Fr. 4.70)
Fr. 175.00 (Fr. 5.85)
Fr. 210.00 (Fr. 7.00)
Tägliche Reinigung (z.B. Nasszelle)
pro Tag
Fr.
Reinigung
pro Std.
Fr. 35.00
Teppichreinigung (sprühextrahieren)
pro Std.
Fr. 35.00
Schlussreinigung
bis 50 m2
51 m2 bis 63 m2
ab 64 m2
Fr. 600.00
Fr. 700.00
Fr. 800.00
Betten (Betten als Komfortleistung)
pro Bett
Fr.
pro Std.
pro Std.
pro Std.
Fr. 40.00
Fr. 40.00
Fr. 40.00
pro Tag
gemäss Zähler
Fr.
Allgemeine administrative Arbeiten
Kopien A4
pro Std.
pro Kopie
Fr. 65.00
Fr. 0.20
Schlüsselersatz
Stk.
Fr. 80.00
Coiffeur / Fusspflege / Podologie
gemäss Preisliste
3.40
5.00
Dienstleistungen Hauswart
Exkl. Material
Zügeln von Mobiliar
Schlussräumung eines Zimmers
Telefon
Grundgebühr für Amtsleitung
Effektive Gesprächskosten
0.80
Administrative Arbeiten
Fahrdienst
in Horgen
ausserhalb Horgen, zusätzlich
pro Std.
pro km
Fr. 35.00
Fr. 0.70
Begleitung durch MitarbeiterIn
pro Std.
Fr. 35.00
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Betreuung
Bundesrechtliche Bestimmungen zur Pflegefinanzierung verlangen eine Aufgliederung der
Pflegeheimtarife in Hotellerie, Betreuung und Pflege. Die Betreuungstaxe sieht einen
Sockelbetrag für alle Bewohner/Mieter, unabhängig der Pflegebedürftigkeit vor. Sie wird allen
Bewohnern/Mietern in Rechnung gestellt und beträgt aktuell Fr. 30.00 pro Tag. Diese haben wir
zum Pensionspreis gerechnet.
Die Betreuungsleistungen umfassen:
• Hilfestellung beim Einleben im Heimalltag oder bei Veränderung der Lebensumstände
• Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden
(Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden) 24-Stunden-Präsenz, gezielte
Beobachtung durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe / Dienstleistungen anbieten zu
können
• Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen / Dritten usw.)
• Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und führen von Gesprächen in Alltagssituationen
• Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte
• Schnittstellenmanagement / Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung
involvierten Diensten und den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege, Betreuung, Ärzte,
Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer
Dienst, Freiwilligenarbeit usw.)
• Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen
• Tagesstruktur und Tagesgestaltung (interne Tagesbetreuung)
• Aktivierung und Betreuung (Turnen, Gedächtnistraining, gem. Beisammensein usw.)
• Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungs-Findung rund um
die Freizeitgestaltung
• Vereinzelt gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und
Osterfeiern, Sommerfeste)
• Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen (führen von Krisengesprächen,
Begleitung zu Beerdigung / Grabbesuch)
• Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen in der Sterbephase
Miete Krankenmobilien
Rollator / Gehböckli
pro Monat
Fr.
8.00
Nachtstuhl (ab BESA 5 inkl.)
pro Monat
Fr.
8.00
Rollstuhl Modelle ab 2013
pro Monat
Fr. 15.00
Modelle vor 2013
pro Monat
Fr.
5.00
Pflegebett ohne Matratze (ab BESA 5 inkl.) pro Monat
Fr. 85.00
Pflegebett mit Matratze (ab BESA 5 inkl.)
pro Monat
Fr. 115.00
Aufzugshilfe freistehend
pro Monat
Fr. 15.00
Antidekubitusmatratze mit Motor
pro Monat
Fr. 15.00
Vernebler (ab BESA 5 inkl.)
pro Tag
Fr.
2.00
Sauerstoffkonzentrator
pro Tag
Fr.
7.00
4
Pflege
Bei Krankheit und erhöhter Hilfs- und Pflegebedürftigkeit werden vom Personal die benötigten
pflegerischen und betreuerischen Leistungen erbracht. Diese erbrachten Leistungen werden mit
dem BESA-System (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem) ermittelt und monatlich
verrechnet.
Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft. Grundlage dafür ist die PflegeDokumentation. Darin werden alle Pflege- und Betreuungsmassnahmen täglich aufgeschrieben.
Verändert sich die Situation eines Bewohners für länger als 14 Tage, wird eine neue Einstufung
vorgenommen. Sowohl die Einstufung als auch der Stufenwechsel wird durch den Hausarzt
bestätigt.
Pflegetarife 2016 (nach BESA-System)
BESA-Stufe
Pflegekosten total
Beitrag
Krankenkasse
Anteil
Bewohner
Beitrag
öffentl. Hand
Stufe 1
Fr.
14.75
Fr.
9.00
Fr.
5.75
-
Stufe 2
Fr.
42.85
Fr. 18.00
Fr.
21.60
Fr.
3.25
Stufe 3
Fr.
70.95
Fr.
27.00
Fr.
21.60
Fr.
22.35
Stufe 4
Fr.
99.10
Fr.
36.00
Fr.
21.60
Fr.
41.50
Stufe 5
Fr. 127.20
Fr.
45.00
Fr.
21.60
Fr.
60.60
Stufe 6
Fr. 155.30
Fr.
54.00
Fr.
21.60
Fr.
79.70
Stufe 7
Fr. 183.40
Fr.
63.00
Fr.
21.60
Fr.
98.80
Stufe 8
Fr. 211.50
Fr.
72.00
Fr.
21.60
Fr. 117.90
Stufe 9
Fr. 239.60
Fr.
81.00
Fr.
21.60
Fr. 137.00
Stufe 10
Fr. 267.70
Fr.
90.00
Fr.
21.60
Fr. 156.10
Stufe 11
Fr. 295.85
Fr.
99.00
Fr.
21.60
Fr. 175.25
Stufe 12
Fr. 323.95
Fr. 108.00
Fr.
21.60
Fr. 194.35
Für Patienten ab BESA Stufe 5 sind alle Mahlzeiten, Wohnungsreinigung und Wäscheservice
obligatorisch (Ausnahme Paare).
Ab BESA Stufe 5 sind Pflegebett mit Matratze, Nachtstuhl und Vernebler inbegriffen.
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen,
Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann
eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen AHV / IVAusgleichskasse.
Billag (Radio- und Fernsehgebühren)
Personen die zur AHV Ergänzungsleistungen erhalten oder ab BESA Stufe 5, werden auf
schriftliches Gesuch hin von der Billag Gebührenpflicht befreit. Wenn Sie Hilfe brauchen melden
Sie sich am Empfang.
Pflegetarife (nicht BESA)
Dusche
Bad
Einfache Nagelpflege
Vermehrter Aufwand
Todesfallkosten
pro 15 Min.
pro Std.
pauschal
Fr. 20.00
Fr. 30.00
Fr. 10.50
Fr. 42.50
Fr. 180.00
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