Die Landeshauptstadt Schwerin bildet 2016 aus!

Die Landeshauptstadt Schwerin bildet 2016 aus!
„Löwenstark in Deine Zukunft“
Die Landeshauptstadt Schwerin bietet eine attraktive Ausbildungsmöglichkeit in Form von
folgenden Anwärterstellen an:
Bachelor of Laws (Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/in)
Während der Absolvierung des Vorbereitungsdienstes als StadtverwaltungsinspektorAnwärter/in erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen
Verwaltung. Beispielsweise sind hier die Bau-, die Finanz-, die Sozial- und die
Ordnungsverwaltung genannt.
Der Beamte / die Beamtin muss die sehr vielfältigen Gesetze, Verordnungen und
Vorschriften kennen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich ordnungsgemäß anwenden
können.
Die drei Jahre umfassende Ausbildung beginnt am 1. Oktober 2016 und gliedert sich in ein
zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung,
Polizei und Rechtspflege in Güstrow und einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen
Ämtern der Stadtverwaltung Schwerin.
Dieser Bachelor-Studiengang endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche
Verwaltung.
Bildungsvoraussetzung für diese Ausbildung ist das Abitur, die volle Fachhochschulreife
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
In das Beamtenverhältnis darf aufgrund gesetzlicher Regelungen nur berufen werden, wer
Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des
Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische
Union
vertraglich
einen
entsprechenden
Anspruch
auf
Anerkennung
von
Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt.
Es gilt eine Höchstaltersgrenze von 39 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den
Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
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lückenloser tabellarischer Lebenslauf
Kopie der allgemeinen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer
allgemeinbildenden Schule
ggf.
vorliegende
Nachweise
(z.B.:
Praktikumseinschätzungen,
Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Schwerbehindertenausweis,
Zulassungsschein)
Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das
Berufsleben die Besetzung von nachfolgenden Ausbildungsplätzen:
Verwaltungsfachangestellte/r
Auszubildende erlernen die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der
allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer
Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen
und Anliegen der Bürger und Bürgerinnen bildet den Hauptbestandteil dieses
Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind
durch die Verwaltungsfachangestellten Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und
umzusetzen.
Kauffrau/-mann für Büromanagement
In diesem Berufsbild werden vorrangig organisatorische und kaufmännisch-verwaltende
Tätigkeiten ausgeübt. Dazu zählt beispielsweise die Erledigung von Schriftverkehr,
Beschaffung
von
Büromaterial,
Terminplanung,
Sitzungsvorbereitung
und
Dienstreiseorganisation, aber auch die Betreuung von Kunden und Kundinnen.
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienst Fachrichtung Bibliothek
Dieser Beruf wird ausschließlich in der Stadtbibliothek Schwerin ausgebildet. Schwerpunkte
der Tätigkeiten sind die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Medien und der
Einsatz im Publikumsverkehr (Ausleihe und deren vorbereitende Tätigkeiten)
Veranstaltungskauffrau/-mann
Auszubildende erlernen die Konzeption, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von
Veranstaltungen
unterschiedlichster
Art.
Zu
den
Aufgaben
einer/eines
Veranstaltungskauffrau/ -mannes gehört die Beratung und Betreuung von Kunden vor und
während der Veranstaltung, sowie die Erstellung und Umsetzung von Ablauf- und
Regieplänen. Auszubildende wirken u.a. an der Erarbeitung von Marketing- und
Werbekonzepten und an der Bearbeitung von kaufmännischen und personalwirtschaftlichen
Vorgängen mit.
Medizinische/r Fachangestellte/r
Hauptsächliche Aufgaben sind die Assistenz des Amtsarztes bei Untersuchungen, sowie
Beratung und Betreuung der Patienten und Patientinnen. Weiterhin wird die Pflege von
Instrumenten und Durchführung von Laborarbeiten umgesetzt. Auch die Vergabe von
Terminen, Dokumentation von Untersuchungsabläufen, Führen von Patientenakten,
Abrechnung von Leistungen und weitere teilweise EDV-gestützte Verwaltungstätigkeiten
sind Bestandteil des Arbeitsalltages.
Ausbildungsbeginn für die vorgenannten Ausbildungsberufe ist der 1. September 2016. Die
Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Bildungsvoraussetzung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss.
Eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt in
Anwendung des TVAöD leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
• lückenloser tabellarischer Lebenslauf
• Kopie des Haupt- oder Realschulabschlusses
• falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie der letzten beiden Zeugnisse
einer allgemeinbildenden Schule
• ggf. vorliegende Nachweise (z.B.: Praktikumseinschätzungen, Dienstzeugnisse,
Schwerbehindertenausweis)
Grundsätzlich gilt für alle Ausbildungsberufe:
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Schwerbehinderte Bewerber/innen und Ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden
bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt im
Auswahlverfahren berücksichtigt.
Gleichermaßen können Bewerber/innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl
(Ehrenamt) ausüben, bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
werden.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die gesundheitliche Eignung für die jeweilige Ausbildungsrichtung muss gegeben
sein.
Das Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.
Anfallende Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur mittels beigefügtem frankierten
Rückumschlag.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24. September 2015 (Bewerbungsfristende) an die
Landeshauptstadt Schwerin
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich für Hauptverwaltung
Fachdienst Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Gern nehmen wir auch Bewerbungen an eine der u.g. E-Mail-Adressen auf dem
elektronischen Postweg entgegen.
Auskünfte zur Ausbildung und zu Bewerbungsangelegenheiten erteilen:
Silke Pagel
Jeannette Below
Telefon 0385/545-1224
Telefon 0385/545-1218
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]