Regionalkonferenz Emmental 25.8.2015 2015 Teilrichtplan Landschaft Emmental (TRP-L-Emmental) Kurzfassung Ausgangslage: Die bestehenden, rechtsgültigen Landschaftsrichtpläne der Region Oberes Emmental von 1983 und der Region Burgdorf von 1977 sind veraltet. Sie mussten überarbeitet und auf den neuen Perimeter der Regionalkonferenz Emmental ausgerichtet werden. Der Teilrichtplan Landschaft dient der Erhaltung und der Entwicklung der Landschaft und berücksichtigt dabei die neuen kantonalen Vorgaben aus der Richtplananpassung 2010 sowie neue Erkenntnisse und Grundlagen im Bereich Landschaft, Naturschutz und Erholung. Ziel: Der Teilrichtplan Landschaft Emmental soll in den Bereichen Landschaftsschutz und Landschaftsentwicklung die regional wichtigen Inhalte zur Ergänzung des RGSK liefern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der Ortsplanungen unterstützen. Planungsgrundsätze: - Die Erhaltung der Landschaft bedingt auch eine Erhaltung des Kulturlandes und damit eine flächendeckende landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Emmental. - Regional wichtige Wildwechsel, Gewässer, Ortsbilder, Aussichtslagen und Kuppen werden mit regionalen Landschaftsschutzgebieten erhalten. - Die typische Emmentaler Landschaft im Streusiedlungsgebiet ist schutzwürdig, die Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt aber im Rahmen der Ortsplanungen. - Die Gemeinden sollen mit dem Pflichtenheft Ortsplanung ein Hilfsmittel für die Ortsplanung erhalten. Der neue Teilrichtplan Landschaft Emmental ist bei den regionalen Landschaftsschutzgebieten weniger genau als die heute gültigen Planungen der Region Oberes Emmental und der Region Burgdorf. Die neue Planung setzt vermehrt auf das Verantwortungsbewusstsein der Gemeinden und Planer. Sie gibt den Gemeinden Hinweise, wo Handlungsbedarf besteht und wie dieser angegangen werden kann. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, vor dem Hintergrund der Erhaltungswürdigkeit der Landschaft, die entsprechenden Massnahmen sorgfältig umzusetzen. Landschaftsräume im Emmental Ebene Weite, ebene, produktive Agrarlandschaft mit grösseren Orten und breitem Angebot an Dienstleistungen. Entlang der Emme naturnahe Landschaften, die auch als Naherholungsgebiet dienen. Es besteht die Gefahr der Zersiedelung. Hügelvorland Sanfte Hügellandschaft mit zahlreichen Dörfern, intensive Landwirtschaft mit Ackerbau und Hosteten. Begehrte Wohnlage im Einzugsgebiet von Burgdorf und Bern. Täler Flache, intensiv landwirtschaftlich genutzte Talböden mit Flüssen, Flusslandschaften, Hauptverkehrsadern und Siedlungszentren. Die Lebensader des Emmentals mit vielfältigen Nutzungsansprüchen. Hügelland Im Streusiedlungsgebiet liegende Hügellandschaft mit einem Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden und etwas Ackerbau. Die Landschaft ist geprägt durch die Einzelhöfe und landwirtschaftliche Nutzung. Beliebtes Wander- und Erholungsgebiet mit Potential. Napfvorland Spärlich mit Einzelhöfen besiedeltes Gebiet mit steilen Gräben und grösseren Wäldern. Vor allem Viehwirtschaft mit Wiesen und Weiden, vielen Gehölzen und naturnahen Flächen. Erholungsgebiet mit guten Aussichtslagen (z.B. Rämisgummen). Voralpen Abseits der Hauptverkehrswege gelegenes Gebiet. Besiedlung mit verstreuten Einzelhöfen und kleinen Dörfern. Abwechslungsreiche Landschaft mit teilweise spärlicher Erschliessung. Weite Gebiete liegen in der Moorlandschaft. Grosse Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft. Tendenz zur Verbrachung von Randflächen. Entwicklungsstrategien Landwirtschaftliche Gunstlagen In der Ebene soll weiterhin die landwirtschafliche Produktion im Vordergrund stehen. Eine weitere Zersiedlung der offenen Landschaft ist zu vermeiden. Die Naturwerte an der Emme sind zu erhalten und der ökologische Ausgleich zu fördern. Massnahmen zur Verbesserung der Naherholung sind vorzusehen. Ländliche Siedlungsräume Erhaltung der ländlichen Siedlungsstruktur und Einbettung der Siedlung in die Landschaft (z.B. mit Obstbäumen am Siedlungsrand). Tallandschaft Erhalten und Aufwerten der Terrassen, Geländestufen und Uferkanten. Trotz Siedlungsdruck Bewahren des Dorfcharakters der Siedlungen durch trennende Grünbereiche. Kulturlandschaft Streusiedlung Die Qualitäten des attraktiven und bekannten Erholungsgebietes dürfen nicht geschmälert werden. Die Erhaltung der Streusiedlungsstruktur und deren Einbettung in die Landschaft sind zentrale Anliegen. Besonders empfindliche Gebiete wie gewisse Täler, Kuppen und Kreten sind durch Landschaftsschutzgebiete speziell zu sichern. Siedlungszentren Die Siedlungszentren sind der „Motoren“ der Region mit beträchtlichem Siedlungsdruck. Bei deren Weiterentwicklung ist zu beachten, dass sich die Siedlung in die Landschaft einbettet (Gestaltung der äusseren Siedlungsränder) und die Grünbereiche innerhalb der Siedlungen gefördert werden (innere Siedlungsränder). Dezentrale Dörfer Im Streusiedlungsgebiet sind die Dörfer wichtige Knotenpunkte und „Kleinzentren“ für eine nachhaltige Entwicklung (Gewerbe, sanfter Tourismus, öffentlicher Verkehr etc.). Die Bauten haben sich gut in die Landschaft einzuordnen. Verbindungsachsen Die Gebiete sollten ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit für das W ild (bedeutende W ildwechsel) gezielt verbessert werden. Die siedlungsnahen Gebiete sollten auch für Erholungssuchende aufgewertet werden. Erholungsraum Gewässer Die Hauptgewässer Emme und Ilfis befinden sich im Hauptsiedlungsgebiet des Emmentals. Sie sind gut erreichbare und äusserst attraktive Erholungsräume. Die Gewässer bilden aber auch eine durchgehende ökologische Vernetzungsachse durch die Region. Unter Berücksichtigung der Schutzanliegen soll die Erholungsnutzung an den Gewässern verbessert werden. Massnahmen Das Umsetzungsprogramm zum Richtplan enthält die konkreten Massnahmen zur Zielerreichung: M1 – M7 Landschaften und Landschaftselemente im Emmental, Umgang mit Schutzgebieten Spezifisch für die Teilgebiete (Ebene, Hügelvorland, Täler, Hügelland, Napfvorland, Voralpen) werden die landschaftlichen Schwerpunkte formuliert und die typischen, zu erhaltenden und zu fördernden Landschaftselemente aufgeführt. In M7 wird aufgezeigt, wie die regionalen Inhalte im Rahmen der kommunalen Ortsplanungen durch die Gemeinden zu berücksichtigen sind und mit welchen Instrumenten die einzigartigen Landschaften im Emmental erhalten und aufgewertet werden können. M8 a. b. c. Siedlungsgebiet Das Pflichtenheft für Ortsplaner soll die Gemeinden dahingehend unterstützen, dass bei landschaftsrelevanten Themen in der Ortsplanung bewusste Entscheide gefällt werden können. Mit dem Blatt „Bauen im Streusiedlungsgebiet“ soll die Qualität bei Neu- und Umbauten gefördert werden. Die Massnahme „schützenswerte Ortsbilder, ISOS“ thematisiert den Umgang mit den Objekten dieses Inventars. M9 Historische Verkehrswege Die Massnahme enthält Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Umgang mit dem IVS-Inventar. M10 Aussichtspunkte und Aussichtslagen Regional wichtige Aussichtspunkte und Panoramastrecken bilden ein touristisches Potential. M11 Stromleitungen und Antennen Beschreibt den Umgang mit Stromleitungen und Antennen auf kommunaler und regionaler Stufe. M12 Regionale Vernetzungsachsen a. Fliessgewässer sind „Adern“ in der Landschaft, die in der Ortsplanung sorgfältig geprüft werden müssen. b. Für das W ild sind W ildwechsel wichtige Routen, die in der Ortsplanung gesichert werden müssen. M13 Artenschutzmassnahmen Am Beispiel der Geburtshelferkröte werden Fördermöglichkeiten für bedrohte Arten aufgezeigt. M14 Inwertsetzung Landschaft Eine schöne, gebietstypische Landschaft stellt auch ein volkswirtschaftliches Potential dar; der Ideenkatalog zeigt auf, wie dieses genutzt werden könnte. Die angestrebte Erhaltung der Landschaft bedingt auch eine Erhaltung des Kulturlandes und damit eine flächendeckende landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Emmental. Dabei wird die landwirtschaftliche Produktion nicht eingeschränkt. Die Erhaltung der Landschaft bedingt aber auch eine zurückhaltende und angepasste Bautätigkeit, weil diese den grössten Verbrauch von Kulturland verursacht. Grundsätzlich wird erwartet, dass bei baulichen Tätigkeiten auf die Landschaft Rücksicht genommen wird (z.B. Standort, Dimensionen, Strukturen, Materialien). Die grundeigentümerverbindlichen Inhalte werden nicht durch die Regionalkonferenz sondern im Rahmen der Ortsplanungen durch die Gemeindeversammlungen beschlossen.
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