Kurzfassung Teilrichtplan Landschaft Emmental

Regionalkonferenz Emmental
25.8.2015
2015
Teilrichtplan Landschaft Emmental (TRP-L-Emmental)
Kurzfassung
Ausgangslage:
Die bestehenden, rechtsgültigen Landschaftsrichtpläne der Region Oberes Emmental von 1983 und der
Region Burgdorf von 1977 sind veraltet. Sie mussten überarbeitet und auf den neuen Perimeter der
Regionalkonferenz Emmental ausgerichtet werden. Der Teilrichtplan Landschaft dient der Erhaltung und
der Entwicklung der Landschaft und berücksichtigt dabei die neuen kantonalen Vorgaben aus der Richtplananpassung 2010 sowie neue Erkenntnisse und Grundlagen im Bereich Landschaft, Naturschutz und
Erholung.
Ziel:
Der Teilrichtplan Landschaft Emmental soll in den Bereichen Landschaftsschutz und Landschaftsentwicklung die regional wichtigen Inhalte zur Ergänzung des RGSK liefern und die Gemeinden bei
der Erarbeitung der Ortsplanungen unterstützen.
Planungsgrundsätze:
-
Die Erhaltung der Landschaft bedingt auch eine Erhaltung des Kulturlandes und damit eine
flächendeckende landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Emmental.
-
Regional wichtige Wildwechsel, Gewässer, Ortsbilder, Aussichtslagen und Kuppen werden mit
regionalen Landschaftsschutzgebieten erhalten.
-
Die typische Emmentaler Landschaft im Streusiedlungsgebiet ist schutzwürdig, die Ausscheidung von
Landschaftsschutzgebieten erfolgt aber im Rahmen der Ortsplanungen.
-
Die Gemeinden sollen mit dem Pflichtenheft Ortsplanung ein Hilfsmittel für die Ortsplanung erhalten.
Der neue Teilrichtplan Landschaft Emmental ist bei den regionalen Landschaftsschutzgebieten
weniger genau als die heute gültigen Planungen der Region Oberes Emmental und der Region
Burgdorf. Die neue Planung setzt vermehrt auf das Verantwortungsbewusstsein der Gemeinden und
Planer. Sie gibt den Gemeinden Hinweise, wo Handlungsbedarf besteht und wie dieser angegangen
werden kann. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, vor dem Hintergrund der
Erhaltungswürdigkeit der Landschaft, die entsprechenden Massnahmen sorgfältig umzusetzen.
Landschaftsräume im Emmental
Ebene
Weite, ebene, produktive
Agrarlandschaft mit grösseren Orten und breitem
Angebot an Dienstleistungen.
Entlang der Emme naturnahe
Landschaften, die auch als
Naherholungsgebiet dienen.
Es besteht die Gefahr der
Zersiedelung.
Hügelvorland
Sanfte Hügellandschaft
mit zahlreichen Dörfern,
intensive Landwirtschaft
mit Ackerbau und Hosteten.
Begehrte Wohnlage im
Einzugsgebiet von
Burgdorf und Bern.
Täler
Flache, intensiv landwirtschaftlich genutzte Talböden
mit Flüssen, Flusslandschaften,
Hauptverkehrsadern und Siedlungszentren.
Die Lebensader des Emmentals mit vielfältigen Nutzungsansprüchen.
Hügelland
Im Streusiedlungsgebiet liegende Hügellandschaft mit einem Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden und
etwas Ackerbau. Die Landschaft ist geprägt durch die Einzelhöfe und landwirtschaftliche Nutzung.
Beliebtes Wander- und Erholungsgebiet mit Potential.
Napfvorland
Spärlich mit Einzelhöfen besiedeltes Gebiet mit steilen Gräben und grösseren Wäldern. Vor allem
Viehwirtschaft mit Wiesen und Weiden, vielen Gehölzen und naturnahen Flächen. Erholungsgebiet mit
guten Aussichtslagen (z.B. Rämisgummen).
Voralpen
Abseits der Hauptverkehrswege
gelegenes Gebiet. Besiedlung mit
verstreuten Einzelhöfen und kleinen
Dörfern. Abwechslungsreiche Landschaft mit teilweise spärlicher Erschliessung. Weite Gebiete liegen in
der Moorlandschaft. Grosse
Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft.
Tendenz zur Verbrachung von
Randflächen.
Entwicklungsstrategien
Landwirtschaftliche Gunstlagen
In der Ebene soll weiterhin die landwirtschafliche Produktion im Vordergrund stehen. Eine weitere Zersiedlung der
offenen Landschaft ist zu vermeiden. Die Naturwerte an der Emme sind zu erhalten und der ökologische Ausgleich zu
fördern. Massnahmen zur Verbesserung der Naherholung sind vorzusehen.
Ländliche Siedlungsräume
Erhaltung der ländlichen Siedlungsstruktur und Einbettung der Siedlung
in die Landschaft (z.B. mit Obstbäumen am Siedlungsrand).
Tallandschaft
Erhalten und Aufwerten der
Terrassen, Geländestufen und
Uferkanten. Trotz Siedlungsdruck
Bewahren des Dorfcharakters der
Siedlungen durch trennende Grünbereiche.
Kulturlandschaft Streusiedlung
Die Qualitäten des attraktiven und
bekannten Erholungsgebietes dürfen
nicht geschmälert werden. Die Erhaltung der Streusiedlungsstruktur
und deren Einbettung in die Landschaft sind zentrale Anliegen. Besonders empfindliche Gebiete wie
gewisse Täler, Kuppen und Kreten
sind durch Landschaftsschutzgebiete speziell zu sichern.
Siedlungszentren
Die Siedlungszentren sind der „Motoren“
der Region mit beträchtlichem Siedlungsdruck. Bei deren Weiterentwicklung
ist zu beachten, dass sich die Siedlung
in die Landschaft einbettet (Gestaltung
der äusseren Siedlungsränder) und
die Grünbereiche innerhalb der
Siedlungen gefördert werden
(innere Siedlungsränder).
Dezentrale Dörfer
Im Streusiedlungsgebiet sind die Dörfer wichtige Knotenpunkte und „Kleinzentren“ für eine nachhaltige Entwicklung
(Gewerbe, sanfter Tourismus, öffentlicher Verkehr etc.). Die Bauten haben sich gut in die Landschaft einzuordnen.
Verbindungsachsen
Die Gebiete sollten ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit für das W ild (bedeutende W ildwechsel) gezielt
verbessert werden. Die siedlungsnahen Gebiete sollten auch für Erholungssuchende aufgewertet werden.
Erholungsraum Gewässer
Die Hauptgewässer Emme und Ilfis befinden sich im Hauptsiedlungsgebiet des Emmentals. Sie sind gut erreichbare
und äusserst attraktive Erholungsräume. Die Gewässer bilden aber auch eine durchgehende ökologische
Vernetzungsachse durch die Region. Unter Berücksichtigung der Schutzanliegen soll die Erholungsnutzung an den
Gewässern verbessert werden.
Massnahmen
Das Umsetzungsprogramm zum Richtplan enthält die konkreten Massnahmen zur Zielerreichung:
M1 – M7
Landschaften und Landschaftselemente im Emmental, Umgang mit Schutzgebieten
Spezifisch für die Teilgebiete (Ebene, Hügelvorland, Täler, Hügelland, Napfvorland, Voralpen) werden die landschaftlichen Schwerpunkte formuliert und die typischen, zu erhaltenden und zu fördernden Landschaftselemente
aufgeführt. In M7 wird aufgezeigt, wie die regionalen Inhalte im Rahmen der kommunalen Ortsplanungen durch die
Gemeinden zu berücksichtigen sind und mit welchen Instrumenten die einzigartigen Landschaften im Emmental
erhalten und aufgewertet werden können.
M8
a.
b.
c.
Siedlungsgebiet
Das Pflichtenheft für Ortsplaner soll die Gemeinden dahingehend unterstützen, dass bei landschaftsrelevanten
Themen in der Ortsplanung bewusste Entscheide gefällt werden können.
Mit dem Blatt „Bauen im Streusiedlungsgebiet“ soll die Qualität bei Neu- und Umbauten gefördert werden.
Die Massnahme „schützenswerte Ortsbilder, ISOS“ thematisiert den Umgang mit den Objekten dieses Inventars.
M9
Historische Verkehrswege
Die Massnahme enthält Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Umgang mit dem IVS-Inventar.
M10
Aussichtspunkte und Aussichtslagen
Regional wichtige Aussichtspunkte und
Panoramastrecken bilden ein touristisches Potential.
M11
Stromleitungen und Antennen
Beschreibt den Umgang mit Stromleitungen und
Antennen auf kommunaler und regionaler Stufe.
M12 Regionale Vernetzungsachsen
a. Fliessgewässer sind „Adern“ in der Landschaft,
die in der Ortsplanung sorgfältig geprüft werden
müssen.
b. Für das W ild sind W ildwechsel wichtige Routen,
die in der Ortsplanung gesichert werden
müssen.
M13
Artenschutzmassnahmen
Am Beispiel der Geburtshelferkröte werden
Fördermöglichkeiten für bedrohte Arten aufgezeigt.
M14
Inwertsetzung Landschaft
Eine schöne, gebietstypische Landschaft stellt auch ein volkswirtschaftliches Potential dar; der Ideenkatalog
zeigt auf, wie dieses genutzt werden könnte.
Die angestrebte Erhaltung der Landschaft bedingt auch eine Erhaltung des Kulturlandes und damit
eine flächendeckende landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Emmental. Dabei wird die
landwirtschaftliche Produktion nicht eingeschränkt.
Die Erhaltung der Landschaft bedingt aber auch eine zurückhaltende und angepasste Bautätigkeit,
weil diese den grössten Verbrauch von Kulturland verursacht.
Grundsätzlich wird erwartet, dass bei baulichen Tätigkeiten auf die Landschaft Rücksicht genommen
wird (z.B. Standort, Dimensionen, Strukturen, Materialien).
Die grundeigentümerverbindlichen Inhalte werden nicht durch die Regionalkonferenz sondern im
Rahmen der Ortsplanungen durch die Gemeindeversammlungen beschlossen.