kassenfusion: gelassenheit ist eine tugend

MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
02 2 0 1 6
Immer wieder taucht die Forderung
nach einer Zusammenlegung von
Kranken­kassen in den Medien
auf. Die Ärztekammer
kann einem derartigen
Szenario gelassen
entgegenblicken.
FORTBILDUNG
STEUER
STRAFRECHT
Der Weg zum
gültigen Diplom
Dienstverhältnisse
in Ordinationen
Medizinerprivileg
wieder eingeführt
Foto: ChrisAt/iStock
P.b.b. Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Erscheinungsort Wien/GZ 02Z032618 M Postaufgabenummer: 02
KASSENFUSION:
GELASSENHEIT IST
EINE TUGEND
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▸ Unterlagen
▸ Nachlese auf medONLINE
Themen & Termine 2016
Veranstaltungsort:
Courtyard Marriott Wien Messe
Trabrennstraße 4, 1020 Wien
Termine 2016
Demenz in der Praxis 30. April
Rheumatologie und Osteoporose 17. Dezember
Information und Anmeldung unter:
www.medizin-akademie.at
Teilnahmegebühr pro Veranstaltung € 30 ,–, Frühbucher-Bonus online verfügbar!
Anmeldung erforderlich, limitierte Teilnehmerzahl!
IN KOOPERATION MIT:
BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!
Akuter Handlungsbedarf
► Die Ärztekammer hat die angestellten Ärztinnen und Ärzte Wiens befragt, wie sich
ihrer Meinung nach das geänderte Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz (KA-AZG) mit
einer im Durchschnitt 48-Wochenstunden-Obergrenze auf die Arbeitssituation sowie das
Gesundheitssystem im Gesamten auswirkt. 28 Prozent der Kolleginnen und Kollegen, davon
mehr als 70 Prozent aus den Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbunds, haben
geantwortet.
Hier die Ergebnisse im Überblick: Zu den Rahmenbedingungen befragt, gaben 43 Prozent
der Befragten an, dass das AP 7 nur zu einem kleinen Teil oder gar nicht umgesetzt wurde.
Lediglich 10 Prozent sehen das AP 7 als vollständig umgesetzt an.
60 Prozent der Befragten erkennen keine Umsetzung der Zentralen Notaufnahmen. Die
Existenz einer lokalen Monitoringgruppe bejahte nicht einmal jeder Zweite.
Fast 90 Prozent orten eine Verschlechterung der Situation für die Patienten, 12 Prozent konstatieren zumindest einen Gleichstand, nur 1 Prozent sieht eine Verbesserung der Situation.
74 Prozent befürchten, dass sich das Problem einer drohenden Zwei-Klassen-Medizin bereits
verschärft hat. Verlängerte Wartezeiten auf Operationstermine diagnostizierten 82 Prozent
der Befragten (davon 29 Prozent: deutlich verschlechtert), und längere Wartezeiten in den
Ambulanzen sehen 79 Prozent (deutlich verlängert: 32 Prozent).
„Die Ärztekammer hat oft
vor Fehlentwicklungen und
personellen Engpässen in den
Spitälern gewarnt. Die Politik Niveau der Patientenversorgung wieder herstellen
wäre gut beraten, die Probleme Die Zahlen sind alarmierend, denn sie belegen, wie dringend notwendig es ist, die Patientenversorgung in der Bundeshauptstadt nachhaltig zu verbessern. Und es ist nicht übertrieben,
endlich ernst zu nehmen,
wenn man sich angesichts dieser Zahlen große Sorgen um die medizinische Versorgung der
denn Daten über die Patienten in Wien macht.
­bedrohliche Situation ­liegen Rezepte zur Verbesserung gibt es viele. Allem voran müssten endlich die vereinbarten und
neuerlich am Tisch.“ dringend notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Spitalsärzte von nicht unbedingt von
Medizinern durchzuführenden Aufgaben umgesetzt werden. Auch hier liefert die Befragung
ein interessantes Detail: Satte 81 Prozent klagen über einen erhöhten Arbeitsaufwand, der
auch vor der Administration nicht halt macht, denn immerhin 65 Prozent sehen sich seit
Umsetzung des KA-AZG mit einen erhöhten bürokratischen Aufwand konfrontiert.
Ebenfalls bedenklich: Für fast drei Viertel hat sich die Ausbildungssituation seit Umsetzung
des KA-AZG verschlechtert, 49 Prozent sehen eine geringere ärztliche Anwesenheitspräsenz
in den Spitälern, und für 47 Prozent erfolgten Dienstzeitenänderungen ohne oder nur in
geringem Ausmaß an Konsens (im vollständigen Konsens: magere 12 Prozent).
Warnungen über Missstände gab es vielfach
Foto: Stefan Seelig
Die Arbeitsbedingungen gehören also dringend verbessert. Mein Appell an die Verantwortlichen, und hier in allererster Linie an die Manager des Wiener Krankenanstaltenverbunds:
Wir müssen sofort gegensteuern, denn sonst können wir das bis dato gute Gesundheits­
system in Wien nicht halten.
Sie haben die Berichte über das kürzlich erfolgte Chaos in der Kinderambulanz des Donau­
spitals am Beginn der Grippewelle gelesen? Auch vor solchen Fehlentwicklungen und personellen Engpässen haben Ärzteschaft und Ärztekammer schon oft gewarnt.
Die Politik wäre gut beraten, die Probleme endlich ernst zu nehmen. Daten über die bedrohliche Situation liegen neuerlich am Tisch.
Besuchen Sie auch meinen Blog:
blog.szekeres.at.
Herzlichst,
Ihr Thomas Szekeres
02_2016 doktor in wien 3
Forum für Geriatrie und Gerontologie Bad Hofgastein
9.–12. März 2016
Forum für Geriatrie und Gerontologie
Bad Hofgastein 9.–12. März 2016
Alter(n) im 21. Jahrhundert:
60 Jahre Geriatrie Kongress
in Bad Hofgastein –
Eine Bestandsaufnahme
Kongresszentrum
Bad Hofgastein, Austria
Themen Auszug:
•Alterstraumatologie
•Polypharmazie
•Dysphagie im Alter
•Der geriatrische Diabetiker als
Risikopatient
•Best Practice Modelle in der
Geriatrie
•Building Bridges
•Neue Therapieformen in der
Geriatrie
•Qualität und Zeitdruck –
ein Widerspruch in sich?
•Gesundheitsförderung im
späten Erwerbsleben
•Gesund(heit) pflegen
•Pflegeforschung –
interdisziplinär und nutzerorientiert
•Der ältere Arbeitnehmer
•Sitzungen der ÖGGG, ÖPG,
ÖGAPP, AKE und AG Palliativ
Geriatrie
Programm & Anmeldung
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter:
www.geriatrie-online.at
Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Kongressbüro
Frau Ilse Howanietz, ÖGGG unter [email protected] oder
+43 1 521 03 5770.
EDITORIAL INHALT
Inhalt
3
In eigener Sache
Intern
6 Leserbriefe
7
Society – 66. Wiener Ärzteball
11
News
Lothar Ponhold, Leiter der Servicestelle für Studenten, Jungmediziner und medical job matching der Ärztekammer für Wien und Betreiber einer Lehrpraxisvermittlungs-Website, über
die Anliegen der jungen Kolleginnen und Kollegen, unattraktive Arbeitsbedingungen und
Verbesserungsmöglichkeiten bei der Lehrpraxis.
14
News
Mit dem DFP-Diplom weist ein Arzt nach, dass er die kontinuierliche Fortbildung gemäß den
Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Verordnung über ärztliche Fortbildung in strukturierter, hochwertiger Qualität absolviert hat. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und
Antworten.
16Gesundheit und Politik
17Verlautbarungen
18Kammerbereich
Coverstory
0 Kassenfusion: Gelassenheit ist eine Tugend
2
Immer wieder taucht die Forderung nach einer Zusammenlegung von Krankenkassen in den
Medien auf. Die Ärztekammer kann einem derartigen Szenario gelassen entgegenblicken.
Service
24Fortbildung
Vorträge, Tagungen, Symposien
26Medizin
32Chronik
34Preise
37Steuer
Die Vertretung eines niedergelassenen Arztes stellt laut Bundesfinanzgericht eine selbstständige Tätigkeit dar. Allerdings ist derzeit noch nicht bekannt, ob das Finanzamt gegen diese für
die Ärzteschaft erfreuliche Entscheidung den Verwaltungsgerichtshof anrufen wird.
38Recht
Mit 1. Jänner 2016 ist das Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten, welches strafrechtliche Bestimmungen an die jetzigen gesellschaftlichen Standards anpassen und die Rechtslage
vereinfachen soll. Die Änderungen sind auch für Gesundheitsberufe relevant.
40Diensthabende Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Foto: AEK Wien
41Kleinanzeigen
IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Ärztekammer für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Präsidenten, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, T 01/515 01, F 01/515 01-1289, Mail: [email protected]. Redaktionsvorsitz:
Dr. Stefan Ferenci. Stellvertreter: Dr. Franz Mayrhofer. Redaktion: Dr. Hans-Peter Petutschnig (Chef vom Dienst), Mag. Alexandros
Stavrou, Mag. Elisa Cavalieri, Alexandra Wolffinger (Sekretariat, Fotos). Verleger: Medizin Medien Austria GmbH, F­ orum Schönbrunn,
1120 Wien, Grünbergstraße 15, Stg. 1, T 01/54 600-0, F DW 50 531, Mail: [email protected]. Aboverwaltung: Alexandra
Wolffinger, T 01/515 01-1223, Mail: [email protected]. Anzeigenleitung: Reinhard Rosenberger, T 01/54 600-510. Anzeigen­verkauf:
Bernhard Mitterhauser, T 01/54 600-531. ­­Anzeigensekretariat: Sylvia Saurer, T 01/54 600-512, Mail: [email protected].
Herstellung: Friedrich Druck & Medien GmbH, A-4020 Linz, Zamenhofstraße 43–45, www.friedrichdruck.com.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.aekwien.at/media/Offenlegung_DIW.pdf
Editorial
Obergrenzen
Wie wird wohl in den
Geschichtsbüchern dereinst der Name für die
gesellschaftliche Krankheit sein, die es einem
der reichsten Länder der
Welt dringlich geboten scheinen lässt, per
Gesetz Hilfe für gänzlich
schutzlose Mensch zu rationieren oder
komplett zu versagen und, orchestriert von
einer selbstgefällig und weh­leidig geifernden
Medienlandschaft, nicht nur Grenze,
sondern Obergrenze zu rufen? Also einen
Zustand scheinbar gerechtfertigter Notwehr
herbeizureden, um das einzig der persönlichen satten Befindlichkeit, nicht aber einer
tatsächlichen eigenen Notlage geschuldete
schäbige Verhalten zu legitimieren?
Wir kennen diese Methode der bürokratisch institutionalisierten Ausgrenzung
aus unserer tagtäglichen Arbeit, trifft sie
doch zuallererst Menschen, die weder in
ihren Arbeits- noch Konsummöglichkeiten
Hoffnungsträger marktwirtschaftlicher
Gewinnerwartungen sind.
Arme Kranke, Arbeitslose, in prekären
­Verhältnissen lebende Alleinerzieherinnen,
Sozialhilfeempfänger, Invalide, Flüchtlinge,
als Minderleister denunziert, wächst ihre
Zahl beständig. „Nicht Anspruchsberechtig“ wird ihnen die Teilhabe an zahlreichen
Aspekten gesellschaftlichen Lebens durch
einen aus zahllosen Paragrafen und Verordnungen gewebten messerscharfen Stacheldraht aus Obergrenzen verwehrt.
Einen für alle Menschen gleichermaßen
gültigen Anspruch auf die „unteilbaren
und universellen Werte der Würde des
Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und
der Solidarität“ (Präambel der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union)
tragen wir an den Schönwettertagen der
Demokratie strahlend vor uns her. An diesem hohen und selbstbewussten Anspruch,
ganz ohne Obergrenzen und Wenn und
Aber, werden wir insbesondere in Zeiten von
Krisen gemessen – in der täglichen Arbeit
mit Hilfesuchenden ebenso wie auf dem
politischen Parkett.
Eine Obergrenze für Würde, Freiheit und
Solidarität herbeizuführen, wäre Symptom
eines katastrophalen Scheiterns unseres
demokratischen Gesellschaftsmodells. Noch
mehr aber wäre es ein Zeichen dafür, dem
Ungeist verfallen zu sein, den wir vorgeben,
zu bekämpfen.
Ihr
Franz Mayrhofer
02_2016 doktor in wien 5
INTERN LESERBRIEFE
[email protected]
Niederlassung
Zum aktuellen Vertragsabschluss mit der
Wiener Gebietskrankenkasse
Ein Forum der Ärztekammer für Wien
Einladung zum Abend mit
Dr. Hannes Androsch
„Niemals aufgeben“ – Private Einblicke in ein
bewegtes Leben als Politiker und Industrieller
Do, 31. März 2016, 19.30 Uhr
Palais Lobkowitz, Lobkowitzplatz 2, 1010 Wien
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 19.30 Uhr
Dauer: ca. 1,5 Std.
Nach der Veranstaltung werden warme Snacks und Getränke gereicht.
„Perspektiven & Impulse“, die Veranstaltungsreihe der Ärztekammer für
Wien, startet in ein neues Jahr, und
das gleich mit dem wahrscheinlich
interessantesten „Elder Statesman“
Österreichs – Dr. Hannes Androsch.
„Niemals aufgeben“ lautet der Titel
seiner im Herbst 2015 erschienenen
Biografie, die Dr. Androsch im Rahmen
unserer Veranstaltungsreihe am 31. März vorstellen wird.
Zum ersten Mal zieht Hannes Androsch sehr privat und ausführlich
Bilanz über die Jahrzehnte seines Wirkens als Politiker, Banker
und Unternehmer. Sein spannender Vortrag verspricht Einblicke in
Österreichs vielleicht bewegteste Jahrzehnte, aber auch an seinen
Erfolgsrezepten und Strategien zur Bewältigung von Rückschlägen
wird uns der erfolgreiche Unternehmer und ehemalige Spitzenpolitiker teilhaben lassen.
Wir freuen uns, mit Dr. Hannes Androsch einen Vortragenden zu
präsentieren, der ganz im Sinne von „Perspektiven & Impulse“
zeigt, dass es sich lohnt, über den Tellerrand Österreichs, aber
auch Europas zu blicken.
Gerne darf ich Sie im Anschluss an den Vortrag und die Diskussion
wieder bei Snacks und Erfrischungen zu einem vertiefenden
Gedankenaustausch einladen.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Ihr
ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
Präsident der Ärztekammer für Wien
Anmeldung erbeten an: [email protected]
Tel: (01) 515 01-1223, Fax: (01) 512 60 23-1223
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien veröffentlicht werden dürfen.
6 doktor in wien 02_2016
Fragen bleiben offen
Bei aller positiver Stimmung und
Freude über den Vertragsabschluss
mit der Wiener Gebietskrankenkasse:
Manches Detail bezüglich der bereits
implementierten Niederlassungsprämie bleibt unklar.
Da ist einmal die grundsätzliche Frage, welchen Benefit die Krankenkasse
hat, niedergelassenen Kolleginnen und
Kollegen eine für die Übernahme des
Kassenvertrags (je nach Umsatz – interessanterweise wird die bisher praktizierte Drittelregel weiter verwendet)
nicht unerhebliche Summe zu bezahlen? Über die weitere Verwendung des
Vertrags bestimmt dann die Gebietskrankenklasse? Ein Schelm, der dabei in Hinblick auf mühsam geplante
PHC-Zentren Böses denkt.
Verschwindet der Vertrag? Kommt er
in einen Pool und wird für oben angeführte Eventualitäten oder ähnliche
Zwecke gehortet? Soll er dann nicht
mehr für Einzelvertragsvergaben zur
Verfügung stehen?
Im Klartext: Die Wiener Gebietskrankenkasse „kauft“ sich Verträge. Woher stammt aber der neu eingerichtete
Topf, und wer befüllt ihn? Wie lange
bleibt besagter Topf denn gefüllt? Wo
bleibt der Gleichheitsgrundsatz für jene
Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ordination nach zum Beispiel zwei Jahren
niederlegen werden?
Fazit: Eine bisher persönlich zwischen
Übergeber und Nachfolger ausgehandelte finanzielle Ablöseregelung wird
jetzt durch eine samariterartig agierende Wiener Gebietskrankenkasse übernommen.
MR Dr. Alfred Stiskal, Wien 12.
Die Sorgen sind unbegründet. Tatsache
ist, dass die Wiener Gebietskrankenkas­
se ausnahmslos alle Verträge ablöst, die
nicht am Standort nachbesetzt werden.
Die Planstellen verschwinden deshalb
nicht, sondern die nachfolgenden Kolle­
ginnen und Kollegen eröffnen ihre Ver­
tragsordination meist in räumlicher Nähe.
Hintergrund ist, dass es einerseits der Kurie
wichtig war, keinen in Pension gehenden
Kollegen mit leeren Händen dastehen zu
lassen, und andererseits den jungen Kolle­
ginnen und Kollegen den finanziellen Start
etwas zu erleichtern. Der Krankenkasse
wiederum liegt viel an modernen Stand­
orten, die auch den Vorschriften des Be­
hindertengleichstellungsgesetzes entspre­
chen. Dieser Strukturtopf wird als additiver
Teil der Honorarerhöhung von der Wiener
Gebietskrankenkasse befüllt und ist somit
dauerhaft dotiert. Die vertragliche Verein­
barung mit der Wiener Gebietskranken­
kasse gilt für alle Kolleginnen und Kollegen,
die ab dem 1. Oktober 2015 ihre Verträge
mit der Krankenkasse zurücklegen. Red.
Spitäler
Zur geplanten Kontrolle von Ärztinnen
und Ärzten während des Nachtdienstes
Unfassbare Zumutung
Mit dem Versuch, die Leistungen der
Ärzte elektronisch überwachen zu wollen, erreicht die Unternehmenskultur
im Wiener Krankenanstaltenverbund
einen niemals erdenkbaren Tiefpunkt.
Nach 34 Jahren einer zum Teil im Laufschritt erbrachten Leistung weiß ich die
Tragweite dieses Affronts einzuschätzen. Man sollte die Arbeit sofort einstellen, bis jene, die für diese unfassbare
Zumutung verantwortlich sind, aus
dem Amt gejagt worden sind.
Dr. Rainer Spinka, Wien 3.
Zeitgeschichte
Zur Konferenz der Ärztekammer „NSVerfolgung von Ärztinnen und Ärzten“ am
18. und 19. November 2015 in Wien
Dank an die Organisation
Ich bedanke mich für die Mühewaltung,
für perfektes Management und die lehrreichen Inhalte. Ich habe schon meiner
Präsidentin und Vizepräsidentin in der
Bundärztekammer, Dr. Martina Wenker, vorgeschlagen, etwas Ähnliches
auch in Hannover zu veranstalten.
Dr. Carl-G. Fuchs, D-37619 Hehlen
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe
zu kürzen.
SOCIETY INTERN
66. Wiener Ärzteball
Die Burlesque-Show begeisterte alle
► Drei Tage vor dem Ball waren die Tische
in den meisten Ballsälen restlos ausverkauft: Die traditionsreiche Veranstaltung, bei
der die Wiener Ärztinnen und Ärzte mit nationaler und internationaler Prominenz aus
Politik, Wirtschaft, Industrie und Kultur zusammenkommen, fand diesmal am 30. Jänner
2016 in der Wiener Hofburg statt.
Höhepunkt war neben der vom Wiener Ballett Theater Mastaire geleiteten Eröffnung die
Mitternachtseinlage, in deren Rahmen den
Gästen heuer eine aufregende BurlesqueShow mit Sängern und Tänzern der Vereinigten Bühnen Wien geboten wurde. Ebenfalls
jedes Jahr ein Publikumsmagnet: die Quadrille im Festsaal um 3.00 Uhr früh.
Bereits zum vierten Mal gab es ein Casino,
wobei der Reinerlös dieses Jahr dem Verein
„JoJo – Kindheit im Schatten“ zugutekommt,
der sich für Kinder psychisch erkrankter Eltern
und ihre Familien einsetzt. 
5
1
3
2
3
1_Mitreißende BurlesqueShow mit Sängern und
9
4
Fotos: Stefan Seelig
8
6
7
10
11
12
Tänzern der Vereinigten
Bühnen Wien.
2_Anlässlich des 160.
­Geburtstags des Begründers der Psychoanalyse,
Sigmund Freud, wurde
dieser zum „ideellen
Schirmherren“ des
66. Wiener Ärzteballs
erkoren.
3_Den Einzug des
Kammervorstands: die
Vizepräsidenten Hermann
Leitner (Mitte links) und
Johannes Steinhart (Mitte
rechts) an der Spitze.
4_ Begrüßung durch
Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres.
5_Auch die Eröffnung
stand unter dem Motto
„Belle Époque“.
6_55 Paare bildeten
das Jungdamen- und
Jungherrenkomitee, die
gemeinsam mit Tanzkünstlern die Eröffnung
gestalteten.
7, 8, 9_Insgesamt spielten
während des Balls elf Kapellen und Combos auf.
10_Bereits Stammgast
am Ärzteball: Landwirtschaftsminister Andrä
Rupprechter.
12_Der Reinerlös des
­Casinos kommt dem
Verein „JoJo – Kindheit
im Schatten“ zugute.
02_2016 doktor in wien 7
INTERN NEWS
Primärversorgung in den Gesamtvertrag einbinden
Die Ärztekammer begrüßt den Vorstoß von
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser,
ärztliche Leistungen in der Primärversorgung
„auf jeden Fall“ in den bestehenden Gesamtvertrag einzubinden. Für den Obmann der
Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien, Johannes
Steinhart, steht damit außer Frage, dass dies
auch für die Primary Health Care (PHC)Zentren zu gelten habe.
Auch Oberhausers Sorge um eine drohende
Zwei-Klassen-Medizin kann Steinhart
„vollinhaltlich“ teilen. Seit Langem warne die
Ärztekammer vor dieser Entwicklung, „und
nun ist es schön, wenn zumindest eine Politikerin in Österreich die Probleme erkannt
hat und auf politischer Ebene dagegensteuern will – statt ständig nur zu beschwichtigen, wie es so manche Landespolitiker und
Kassenfunktionäre in reflexartiger Verteidigung tun“.
Tatsächlich drängen immer mehr Ärztinnen
und Ärzte in den privaten extramuralen Bereich. Steinhart sieht den Hauptgrund dafür
in der mangelnden Attraktivität eines Kassenvertrags. „Kassenärzte sind mit immer mehr
Bürokratie, veralteten Honorarkatalogen,
Limitierungen und Leistungseinschrän-
kungen konfrontiert, so Steinhart. Dazu
komme der „bei einigen Krankenkassen doch
sehr eigenwillige Umgangston“, der Ärztinnen
und Ärzte immer mehr davon abhalte, einen
Kassenvertrag anzustreben.
Die Kollegenschaft fühle sich im Kassen­
system oft ausgenutzt. Nicht der Wunsch, im
privaten Bereich mehr Geld zu verdienen, sei
ausschlaggebend für die Tätigkeit als Wahlarzt, sondern das System dränge Ärztinnen
und Ärzte förmlich in die Privatmedizin.
Steinhart: „Ich kann es den jungen Kolleginnen und Kollegen nicht verdenken, dass
sie sich die Mühen eines Kassenvertrags nicht
mehr antun wollen und stattdessen einen
Weg wählen, wo sie sich Zeit für ihre Patienten nehmen und medizinische Leistungen
uneingeschränkt anbieten können.“
Allein in Wien bräuchte es 300 neue Kassenstellen, um dem Patientenansturm einigermaßen gerecht werden zu können. Eine
zu geringe Anzahl an Kassenordinationen
gepaart mit Limitierungen im Leistungs­
katalog würden dann die langen Wartezeiten
für Patienten in einzelnen Fächern, vor allem
aber im Bereich der Computertomografie
und der Magnetresonanzuntersuchungen,
bedingen.
Ärztekammer warnt vor massiven
Versorgungsengpässen in Wien
Die Ärztekammer warnt, dass die schon
derzeit in Teilen prekäre Versorgungssituation in Wiens Spitälern künftig noch dramatischer werden könnte. „Die Kapazitäten in
den Häusern des Wiener Krankenanstaltenverbunds werden heruntergefahren, ohne alternative Behandlungsoptionen zu schaffen“,
lautet die Kritik von Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres.
Nachteile und Mängelversorgung für die
Patienten würden dabei in Kauf genommen.
Szekeres nennt hier konkrete Beispiele: „Im
Bereich der Pflegewohnhäuser (Teilunter­
nehmung 4 des KAV, Anm.) wurde eine Reihe von Nachtdiensten ersatzlos gestrichen.“
Dabei handelt es sich um vielfach demente,
schwer kranke Patienten, teilweise im Wachkoma. Überall sonst versuche man, diese
Menschen unmittelbar in der Ein­richtung
medizinisch zu versorgen, nur die Stadt
8 doktor in wien 02_2016
Wien fahre konsequent den medizinischen
Dienst zurück, so Szekeres.
Ein anderes Bespiel: Die Zahl der Operationen auf den Orthopädien in Wien ist
erst kürzlich massiv reduziert worden. Das
wiederum hat direkte Auswirkungen auf die
Wartezeiten für Operationen. Szekeres: „Auf
einen Hüftersatz wartet man in Wien anstatt
Wochen nunmehr mehrere Monate. Unter
solchen Rahmenbedingungen Abteilungen
auch nur tageweise für operative Eingriffe
zu schließen, verlängert die Wartezeiten nur
noch mehr.“
Nicht jeder Patient könne in den privaten
Sektor ausweichen, um seinen Wunsch-OPTermin zu erhalten. Die Generaldirektion
des Krankenanstaltenverbunds beschäftige
sich aber „lieber mit elektronischen Arbeitsaufzeichnungsgeräten, um die Tätigkeit der
Spitalsärzte zu kontrollieren“. 
Auch die Elektronische Gesundheitsakte
ELGA habe sehr viel zur Frustration innerhalb
der Kollegenschaft beigetragen. In der derzeitigen Form sei ELGA „unpraktikabel, teuer
und datenschutzrechtlich höchst bedenklich“.
Hier übt Steinhart aber auch Kritik an der
Gesundheitsministerin: „Unsere Bedenken
bei ELGA als ‚böse Propaganda‘ abzutun,
zeigt wenig von politischem Gespür.“ Denn
es müsse zulässig sein, über Datenschutz und
Usability „offen und unmissverständlich“ zu
diskutieren, so Steinhart.
Über die Gesprächsbereitschaft der Ministerin, vor allem hinsichtlich eines möglichen Ausbaus von PHC-Zentren, freut sich
­Steinhart besonders: „Sehr gerne nehmen
wir das Angebot der Ministerin an, auf
Basis der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt
in Wien den weiteren Ausbau von PHCZentren zu diskutieren.“ Die Gesprächsinhalte müssten dann aber auch die Misere
der Krankenkassen einschließlich deren
gegen die Interessen der Patienten gerichteten Sparpolitik, die notwendige und längst
überfällige Aufwertung des Hausarztes sowie
die Probleme bei ELGA hinsichtlich Praktikabilität, Datenschutz und Haftungsfragen
beinhalten. 
Wartezeiten: Von den
Krankenkassen bewusst
erzeugt
Kritisch kommentiert die Ärztekammer den
medial berichteten Vorstoß von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die
Wartezeiten bei MRT-und CT-Unter­
suchungen eventuell gesetzlich festzulegen. MRT- und CT-Untersuchungen
anbietende Institute fallen zwar in den
Bereich der Wirtschaftskammer, doch
müsse hier generell vor gesundheitspolitischen Fehlentwicklungen gewarnt
werden: „Wartezeiten bei niedergelassenen
Kassenärzten sind bewusst durch die
Krankenkassen herbeigeführte Rationierungen. Daher ist zur Verkürzung von
Wartezeiten für einen Arzttermin kein
neues Gesetz gefragt, s­ ondern die
Beendigung der Einsparungen bei den
Patienten. Die Antwort auf gestiegene
Patientennachfrage können nur zusätzliche
Investitionen in das Gesundheitssystem
und Anreize für niedergelassene Kassenärzte sein“, hieß es in einer Aussendung.
NEWS INTERN Jungmediziner
„Die Zufriedenheit ist das A und O“
Lothar Ponhold, Leiter der Servicestelle für Studenten, Jungmediziner und medical
job matching der Ärztekammer für Wien und Betreiber einer LehrpraxisvermittlungsWebsite, über die Anliegen der jungen Kolleginnen und Kollegen, unattraktive
Arbeitsbedingungen und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Lehrpraxis.
doktorinwien: Aufgrund Ihrer Funk­
tion haben Sie Kontakt mit vielen jungen
Kolleginnen und Kollegen. Wie ticken
denn die Jungmediziner von heute?
Ponhold: Früher durchliefen die Universitätsabgänger eine andere Persönlichkeitsbildung als jetzt. Man musste
sich selbst organisieren – das ist jetzt
nicht mehr notwendig. Heutzutage
wird man schon in der Volksschule an
der Hand genommen, dann durch die
Mittelschule, durch ein verschultes
universitäres System und durch einen
verschulten Turnus geleitet. Da kommt
die Selbstorganisation zu kurz.
zung. Wenn sich Ärztinnen und Ärzte
in Ausbildung ihre Dienstzeiten selbst
einteilen können, dann empfinden
sie dies als Wertschätzung. Auch dass
hausinterne
Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und als Teil der Arbeitszeit angerechnet werden, ist ein Zeichen von
Wertschätzung.
während der Basisausbildung vermittelt, dass die Tätigkeit in einer Ordination Spaß macht und erfüllend ist, dann
sinkt die Angst, in die Niederlassung
zu gehen. Sehr viele Lehrpraktikanten
sind von der Arbeit in der Ordination
begeistert. Man kann gar nicht früh
genug damit anfangen, die jungen Kolleginnen und Kollegen für die Niederlassung zu begeistern.
doktorinwien: Sie betreiben die un­
abhängige Website www.lehrpraxis.at,
auf der Lehrpraxissuchenden freie me­
dizinische Stellen vermittelt werden. Wie
funktioniert das?
Ponhold: Es handelt sich hier um eine ausschließlich userbasierte Website:
Wer eine Stelle anbieten möchte, füllt
wenige Felder aus, und der Lehrpraktikant findet dort freie Stellen. Das ist
direkte, rasche, unkomplizierte Kommunikation – und für beide Seiten
­kostenfrei.
doktorinwien: Welches sind die bren­
nenden Anliegen von Jungmedizinern?
Ponhold: Eine gute Ausbildung, ein
wertschätzender Umgang und familienfreundliche Arbeitszeiten. Den
finanziellen Aspekt gibt es natürlich
auch, aber dieser tritt nicht so in den
Vordergrund.
Foto: Stefan Seelig
doktorinwien: Was sind denn aus
Ihrer Sicht familienfreundliche Arbeits­
zeiten?
Ponhold: Die Medizin wird immer
weiblicher. 70 Prozent der Absolventen
sind mittlerweile Frauen. Viele davon
wollen Karriere in der Medizin machen, aber das auch mit der Familie
vereinbaren. Viele möchten auch gerne
ihre Ausbildung in Form einer Teilzeitbeschäftigung absolvieren – Stichworte:
Teilzeitturnus und Teilzeitausbildung.
Ob das nun gut oder schlecht ist, darüber kann man diskutieren, aber das sind
die Wünsche, die mir entgegengetragen
werden.
doktorinwien: Und was meinen Sie mit
wertschätzendem Umgang?
Ponhold: Entscheidungen über die
Köpfe der Mitarbeiter hinweg zu fällen ist zum Beispiel keine Wertschät-
doktorinwien: Ist die fehlende Selbst­
organisation, die Sie eingangs angespro­
chen haben, ein Grund dafür, dass die
Bereitschaft sinkt, sich als Arzt niederzu­
lassen?
Ponhold: In die Niederlassung trauen sich nur noch wenige. Es stellt ein
finanzielles und persönliches Risi­
ko dar. In der Niederlassung sind
ganz andere Themen, neben medizinischen, essenziell. Außerdem ist eine
Ordi­nation auch ein wirtschaftlicher
Betrieb. Darüber lernt man in der Ausbildung nichts.
doktorinwien: Oft wird ja das Absol­
vieren einer Lehrpraxis als die ideale Me­
thode genannt, um junge Mediziner für
eine eigene Ordination zu begeistern. Ist
dem tatsächlich so?
Ponhold: Wenn man den jungen Kolleginnen und Kollegen bereits vor oder
Ponhold: „Die
jungen Kolleginnen
und Kollegen wollen
eine gute Ausbildung,
einen wertschätzenden Umgang und
familienfreundliche
Arbeitszeiten“
doktorinwien: Wo sehen Sie grund­
sätzlich noch Verbesserungsmöglich­
keiten bei der Lehrpraxis?
Ponhold: Das wichtigste ist die Möglichkeit, die Lehrpraxis direkt nach
der Universität absolvieren zu können. Das Gesetz schreibt vor, dass die
Basis­ausbildung in einem Spital beginnen muss. Derzeit beträgt die Wartezeit beim Wiener Krankenanstaltenverbund drei Monate. In dieser Zeit
kann man nicht ärztlich tätig werden.
Dann gehen viele eben nach Deutschland oder in die Schweiz, wo sie sofort einen Job bekommen. Dort sind
sie dann beruflich integriert, bauen
einen Freundeskreis auf, finden vielleicht die große Liebe – und bleiben
dort. Auf diese Weise kommt ein unnötiger Braindrain zustande. Sinnvoll
hingegen wäre: Junge Kolleginnen und
Kollegen haben die Möglichkeit, nach >
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NEWS INTERN > der Universität in einer Lehrpraxis
zu arbeiten und dort in den Monaten
der Wartezeit auf die Basisausbildung
das zu machen, was gelernt wurde. Und vielleicht kehren diese dann
während ihrer Ausbildung wieder in
dieselbe Lehrpraxis zurück. Dass einerseits den Jungen das Absolvieren
einer Lehrpraxis vorgeschrieben ist,
aber andererseits kein Ordinationsbetreiber verpflichtet ist, einen Lehrpraktikanten aufzunehmen, ist natürlich auch nicht der Weisheit letzter
Schluss. Im Extremfall kann niemand
seine Ausbildung beenden, wenn sich
keine Lehrpraxisbetreiber zur Verfügung stellen.
doktorinwien: Wie sieht es derzeit mit
der Finanzierung der Lehrpraxis aus?
Ponhold: In Oberösterreich wurde
eine Lösung gefunden, in Wien werden leider nach wie vor nur sehr wenige Lehrpraxismonate finanziert. Das
große Problem ist, dass die Lehrpraxis
am Ende der Ausbildung verpflichtend
ist, der Lehrpraktikant gemäß dem Tarifvertrag dann aber einfach teurer ist.
Andererseits gibt es Ordinationen, die
nur mit Lehrpraktikanten wirklich gut
laufen. Mich rufen Lehrpraxisinhaber
an und sagen mir, dass sie unbedingt
einen Praktikanten benötigen, weil es
bei ihnen so viel zu tun gibt.
doktorinwien: Erleben Sie öfters, dass
sich junge Ärztinnen und Ärzte frustriert
von der Medizin abwenden und ein an­
deres Berufsfeld suchen?
Ponhold: Es gibt viele, die nach der
Universität gar nicht mit der Ausbildung beginnen. Mit einem abgeschlossenen Medizinstudium hat man
gute Möglichkeiten, in der Pharmaindustrie Karriere zu machen. Die Ausbildung selbst brechen nur sehr wenige ab. Und auch nach der Ausbildung
wenden sich nur noch wenige von der
Medizin ab: Denn sowohl ein Job im
Spital als auch eine Ordination sind
leicht zu bekommen. Allerdings werden die Arbeitsbedingungen in den
Wiener Spitälern immer schlechter,
und auch die Kassenverträge scheinen
derzeit nicht attraktiv genug.
doktorinwien: Der Kassenvertrag hat
also an Attraktivität verloren?
Ponhold: Ja, und das hat viele Gründe. Zum Beispiel sind die Verrech-
www.lehrpraxis.at
– medical job
matching
nungsmodalitäten nicht so, wie man
sich das vorstellen würde. Auch sind
Freiheit und Selbstbestimmung bei
den Jungen immer mehr in den Vordergrund gerückt. Sie empfinden das
Kassensystem als ein Zwangssystem,
in das sie sich nicht einordnen wollen. Auch sind Beruf und Familie mit
einer Wahlarzt­ordination viel leichter
vereinbar als mit einer Kassenordination. Viele streben auch keinen hohen
materiellen Lebensstandard mehr an.
Es reicht, wenn man zufrieden ist.
Zufriedenheit ist das A und O. Es gibt
Orte, an denen Kassenstellen ausgeschrieben, aber nicht besetzt sind,
und gleichzeitig viele Wahlarztordinationen bestehen, aber keiner dieser
Wahlärzte hat Interesse an einer Kassenstelle.
doktorinwien: Hat der Ärztemangel
auch andere Ursachen als die schlechten
Arbeitsbedingungen und die dadurch ver­
ursachte Abwanderung?
Ponhold: Ja. Die österreichischen
Universitäten bilden zu wenige Studenten aus. Die MedUni Wien zum
Beispiel könnte ohne weiteres mehr
Studenten aufnehmen, doch sie
hat deren Zahl durch ein Quoten­
system beschränkt. Stattdessen werden
Privat­universitäten für wenige Studierende errichtet.
doktorinwien: Welches sind eigentlich
die Aufgaben der Servicestelle für Stu­
denten, Jungmediziner und medical job
matching?
Ponhold: Ich berate die Kolleginnen
und Kollegen hinsichtlich Bewerbungen und Lebensläufe. Es rufen
auch viele junge Kolleginnen und Kollegen an, die gerade ihre universitäre
„Es gibt
Orte, an
denen Kassenstellen
ausgeschrieben, aber
nicht besetzt
sind, und
gleichzeitig
viele Wahlarztordinationen bestehen, aber
keiner dieser
Wahlärzte
hat Interesse an einer
Kassen­
stelle.“
Ausbildung abgeschlossen haben und
fragen, was sie jetzt machen sollen. Ich
frage dann immer zurück: „Was wollen
Sie in fünf bis zehn Jahren machen?
Am Patienten arbeiten oder vor dem
Mikroskop sitzen?“ Dann sondieren
wir gemeinsam, was der junge Kollege überhaupt will, und dann suchen
wir gemeinsam ein Konzept, wie man
dorthin kommt. Sehr oft melden sich
auch Kolleginnen und Kollegen, die
nicht in Österreich studiert haben,
und wollen wissen, wie sie zu einer
Nostrifizierung ihres Abschlusses
kommen. Die Servicestelle organisiert
auch zwei Turnusvorbereitungskurse
im Jahr für jene Kolleginnen und
­Kollegen, die nach der Universität oder
einer Karenzzeit ins Spital gehen. Dort
lernen Sie die typischen Tätigkeiten,
die auf einer Station wichtig sind: Palliativseminar, Ultraschallkurs, EKGKurs. Es wurde die erste ausschließlich österreichische Jobmesse in der
Wiener Ärztekammer abgehalten, bei
der sich auch heimische Spitalsbetreiber präsentiert haben, die nicht so
bekannt sind. Seit dem letzten Jahr
gibt es eine neue Veranstaltungs­
reihe zum Thema Hospiz und Palliativ ­Care an drei Abenden. Der Bedarf
dafür ist dadurch entstanden, dass
etwa ­Tumorerkrankungen nicht mehr
zwangs­l­äufig zum Tod führen, sondern
als chronische Erkrankungen angesehen werden können.
doktorinwien: Ihre Servicestelle hieß
ja früher Referat für arbeitslose Ärzte.
Gibt es angesichts des bestehenden
Ärztemangels überhaupt noch arbeits­
­
lose Ärztinnen und Ärzte?
Ponhold: Die Arbeitslosigkeit unter
Medizinern hat sich in den letzten Jahren sehr reduziert. Das liegt zum einen
daran, dass die Wartezeit auf einen
Turnus- oder Ausbildungsplatz sehr gering geworden ist, zum anderen daran,
dass Pensionierungen zunehmen. 
Die nächsten Termine des Referats:
Jobmesse, 16. April 2016, 14.00 – 16.00
Uhr, Veranstaltungszentrum der Ärzte­
kammer für Wien
Studium vorbei – was nun?, 19. Mai
2016, Beginn 18.00 Uhr, Veranstaltungs­
zentrum der Ärztekammer für Wien
Achtung Baby, 12. Mai 2016, Beginn
17.00 Uhr, Veranstaltungszentrum der
Ärztekammer für Wien
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INTERN NEWS
Fortbildung
Der Weg zum gültigen Diplom
Mit dem DFP-Diplom weist ein Arzt nach, dass er die kontinuierliche
Fortbildung gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Verordnung
über ärztliche Fortbildung in strukturierter, hochwertiger Qualität absolviert hat.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Bestimmungen gelten derzeit
für das DFP-Diplom?
Basierend auf der Novelle zur Verordnung über ärztliche Fortbildung können Ärztinnen und Ärzte bis zum 30.
Juni 2017 wählen, ob sie ihr fünf Jahre
gültiges Diplom nach den alten oder
den neuen Bestimmungen der DFP-VO
erhalten wollen.
Beim Diplomantrag stehen folgende
Optionen zur Auswahl:
­ iplomantrag muss in diesem Fall
D
schriftlich erfolgen.
Eine Fortbildung
wird dann
mit DFPPunkten
approbiert,
wenn sie
den Qualitätskriterien
ärztlicher
Fortbildung
im Rahmen
des DFP
entspricht.
Dazu wird
DFP-Punkte
FB-Zeitraum
Gültigkeit
150
3 Jahre
5 Jahre 250
5 Jahre
5 Jahre
Beide Varianten führen zu einem Diplom mit einer Gültigkeit von fünf Jahren.
Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, beim Diplomantrag online
oder schriftlich über das Antragsformular den Fortbildungszeitraum von
drei oder fünf Jahren auszuwählen. Ein
Fortbildungszeitraum von fünf Jahren
kann nur dann gewählt werden, wenn
keine Überschneidung mit einem bestehenden DFP-Diplom vorliegt.
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2017 ein Diplom nach den alten Bestimmungen
der DFP-VO zu beantragen: drei Jahre Fortbildungszeitraum, drei Jahre
Gültigkeit und 150 DFP-Punkte. Der
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die Veranstaltung
im DFPKalender zur
Approbation
­eingereicht
und bei
erfolgreicher
Begutachtung
veröffent­
licht.
Was zählt als ärztliche Fortbildung?
Wie erkenne ich, ob eine Fortbildung
DFP-approbiert ist?
Als anerkannte Fortbildungsarten gelten:  Besuch von Veranstaltungen
 Teilnahme an Qualitätszirkeln
 Absolvieren von E-Learning (DFPOnline, DFP-Literaturstudium, DFPOnline-Kurse)
 wissenschaftliche Beiträge in Journalen und Buchbeiträge
 Hospitationen
Supervisionen
 Eine Fortbildung wird dann mit DFPPunkten approbiert, wenn sie den
Qualitätskriterien ärztlicher Fortbildung im Rahmen des DFP entspricht.
Dazu wird die Veranstaltung im DFPKalender zur Approbation eingereicht
und bei erfolgreicher Begutachtung auf
DFP-Anrechenbarkeit anschließend
dort veröffentlicht.
Welche Kriterien muss ich bei meinen
Fortbildungspunkten beachten?
Wenn man sich auf seinem DFPKonto einloggt, sieht man gleich in der
Übersicht eine Darstellung der Fort­
bildungspunkte:
 Gesamtpunkte
 Fachpunkte/medizinische Punkte
 Punkte aus Veranstaltungen
Die Anzahl der Gesamtpunkte
entspricht nicht der Summe aus
Fachpunkten/medizinischen Punkten
und Punkten aus Veranstaltungen.
Wie werden fachspezifische/medizinische beziehungsweise sonstige Fortbildungspunkte definiert?
Fachspezifische/medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlicher appro-
bierter Fortbildung, basierend auf den
Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich.
Ärztinnen und Ärzte aller Sonderfächer
sowie Allgemeinmediziner können
Fachpunkte/medizinische Punkte aus
allen Fächern als fachspezifische/
medizinische DFP-Punkte anrechnen
lassen, was insbesondere bedeutsam
sein kann, wenn in der ausgeübten
Fachrichtung nur wenige Fortbildungen
angeboten werden. Die Einteilung erfolgt nach individueller Schwerpunkt­
setzung des Arztes.
Sonstige Fortbildung umfasst nicht
medizinische Fortbildungen und kann
im Rahmen aller anerkannten DFPFortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung
muss für den ärztlichen Beruf relevant,
aber nicht ausschließlich patientenorientiert sein (zum Beispiel Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar
für die Ordination, medizinrechtliche
Fortbildung). Sonstige Fortbildung
wird von der Österreichischen Ärztekammer als sonstige Fortbildung gesondert approbiert, wenn ärztlich relevante Inhalte angeboten werden und
ein ärztlicher Fortbildungsanbieter als
Veranstalter auftritt.
Wohin schicke ich meine Teilnahmebestätigungen, damit sie auf mein
Fortbildungskonto gebucht werden?
Die Punkte für DFP-approbierte Fortbildungen sind grundsätzlich vom Fortbildungsanbieter elektronisch auf das
jeweilige Fortbildungskonto des Arztes
zu buchen.
Handelt es sich um ausländische, inländische, nicht DFP-approbierte Fortbildungen oder manuell zu buchende
Fortbildungen (zum Beispiel Supervisionen, Hospitationen), werden die
Punkte vom Arzt selbst auf das DFPKonto gebucht.
Foto: DNY59/iStock
Was ist das Diplom-FortbildungsProgramm (DFP) der Österreichischen
Ärztekammer?
Das Diplom-Fortbildungs-Programm
ist österreichweit einheitlich gestaltet
und umschreibt den Umfang und die
Qualitätsstandards der Fortbildung für
alle Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztegruppen. Es ist in der Verordnung über
ärztliche Fortbildung (DFP-VO) geregelt.
NEWS INTERN Wann sind ausländische Fortbildungen
anerkannt?
Bei Fortbildungen im Ausland werden
folgende Punkte/Kategorien im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt:
 E
uropean CME credits (ECMEC)
 d
ie von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte der Kategorie A, B, C, D, F, G
und H
Ausländische Fortbildungen werden
nicht automatisch auf dem Fortbildungskonto elektronisch gebucht, diese
Verpflichtung besteht nur bei DFP-­
approbierten Fortbildungen.
Es kommt immer wieder vor, dass ich
Teilnahmebestätigungen erhalte, auf
denen keine Fortbildungspunkte, sondern nur meine Anwesenheit bestätigt
wurde. Was ist zu tun?
Fortbildungsanbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind verpflichtet,
Teilnahmebestätigungen elektronisch
oder in Papierform auszustellen. Diese
Bestätigungen haben zu enthalten:
 d
ie Bezeichnung des Fortbildungs­
anbieters
 d
en Namen des Teilnehmers
 d
en Titel der Fortbildung
 d
en Termin
 d
ie Anzahl und Art der DFP-Punkte
 d
en Ort
 d
ie DFP-ID-Nummer aus dem DFPKalender
Bei der elektronischen Punktebuchung
durch den Fortbildungsanbieter werden diese Eckdaten automatisch generiert und sind über die elektronische
Teilnahmebestätigung (ETB) einsehbar.
Bei Fehlen von Angaben auf ausländischen Teilnahmebestätigungen kann
man entweder beim Anbieter der Veranstaltung um eine explizite Aufschlüsselung ersuchen, auf einer eventuell
vorhandenen
Veranstaltungswebsite
die Fortbildungspunkte eruieren oder
anhand der Vorgaben zur Punkte­
berechnung diese selbst ermitteln.
Wo kann ich mein Literaturstudium
absolvieren?
Nach erfolgtem Login muss man auf
den Menüpunkt „E-Learning/Literaturstudium“ klicken. In der mittleren
Inhaltsspalte der Seite öffnet sich die
Liste „Alle Fachartikel“. Hier finde man
chronologisch gereiht alle DFP-Artikel,
beginnend mit den jüngsten.
Die Fachartikelsuche befindet sich
ebenfalls hier: Man kann über Stichworte sowie die Auswahl von Fachrichtung und/oder Magazin nach einem
bestimmten Artikel suchen.
Die Punkte werden nach erfolgreicher
Absolvierung eines Literaturstudiums
– mindestens 66 Prozent der Multiple-Choice-Fragen des jeweiligen Abschlusstests wurden korrekt beantwortet
– innerhalb von 24 Stunden automatisch auf das Fortbildungskonto gebucht.
Unter dem Menüpunkt „E-Learning/
Statistik“ können zudem alle online absolvierten Literaturstudien gleich nach
Bearbeitung im Überblick eingesehen
und, wenn gewünscht, Teilnahmebestätigungen ausgedruckt werden.
Fortbildungsnachweis
Nicht vergessen
und mitmachen.
Genauere Details finden sie unter
www.meindfp.at.
Wie kann ich das DFP-Diplom beantragen?
Das DFP-Diplom muss beim Fortbildungsreferat der jeweiligen Landesärztekammerbeantragt werden. In
den „Kontodetails“ findet man dazu
September
2016
Unterstützung: Das
Fortbildungskonto
berechnet den Punktestand und liefert
einen vorausgefüllten Kontoausdruck.
Bereits seit 2008 kann man den
­Diplomantrag bequem per Mausklick
online beantragen. Lediglich manuell
gebuchte Fortbildungen ohne beigefügte Teilnahmebestätigungen müssen
noch auf Papier nachgewiesen werden.
Können überzählige DFP-Punkte für
ein Folgediplom angerechnet werden?
Nein. Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum über die Mindestanzahl
hinausgehende DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht für ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum angerechnet werden.
Können auch Turnusärzte DFP-Punkte
sammeln?
Turnusärzte können an allen Fortbildungsaktivitäten teilnehmen und DFPPunkte sammeln, erhalten jedoch erst
nach Erlangung der Berufsberechtigung
zur selbstständigen Berufsausübung
(ius practicandi) ein Fortbildungs­
diplom, wobei auch Punkte anrechenbar
sind, die gemäß den sonstigen Bestimmungen vor der Erlangung der Berufsberechtigung gesammelt wurden. 
Quelle: Österreichische Akademie der
Ärzte, https://www.meindfp.at/footernavigation/dfp-konto/faq/.
1
Fortbildungsnachweis
Im Zuge des Fortbildungsnachweises
mit Stichtag 1. September 2016 ist von
den Ärztinnen und Ärzten nachzuweisen,
dass der gesetzlichen Fortbildungspflicht
im Umfang eines DFP-Diploms nachgekommen wurde.
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INTERN GESUNDHEIT UND POLITIK
AKH: Bund und Stadt steuern künftig gemeinsam
Ministerrat beschloss
Einrichtung von Hospizund Palliativforum
Die Regierung hat am 15. Dezember 2015
Maßnahmen im Hospizbereich beschlossen.
Gesundheits- und Sozialministerium folgen
damit den Empfehlungen der parlamentarischen Enquetekommission. Als erster
Schritt soll ein von Experten besetztes Hospiz- und Palliativforum eingerichtet werden.
Bereits im Regierungsprogramm sind
­Maßnahmen zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Österreich verankert. Als Grundlage für weitere Schritte
wurde die Enquetekommission eingerichtet, deren Empfehlungen im Sommer
vorigen Jahres im Parlament behandelt
wurden. Der Stufenplan enthält unter
anderem den flächendeckenden ­Ausbau
der Hospiz- und Palliativversorgung sowie
dessen Finanzierung. Die zuerst von Teilen
der ÖVP geforderte Verankerung des
­Sterbehilfeverbots in der Verfassung war
kein vorrangiges Thema mehr.
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Der laufende Klinische Mehraufwand wird
mit jährlich 40 Millionen Euro vom Bund
abgegolten. Auch hier wurde eine Laufzeit bis
2024 vereinbart. Danach soll es erneute „Beratungen“ über die künftige Höhe geben. Ressourcen für Lehre und Forschung sollen auch
dadurch frei werden, dass mehr Aufgaben an
das Pflegepersonal übertragen werden.
Angekündigt wurde auch eine Deckelung bei
den Ärztestellen (1500 Vollzeitäquivalente)
sowie des „sonstigen Gesundheitspersonals“
– bei gleichzeitiger Entlastung bei Notfallaufnahmen oder Rettungszufahrten. Allerdings:
Der bisherige AKH-Versorgungsanteil am
Gesamtanteil aller Wiener Gemeindespitäler
bleibt mit 25 Prozent gleich. Auslagern möchte man vor allem über die sogenannten
Erstversorgungszentren.
Im Rahmenbauvertrag ist festgehalten, dass
Bund und Stadt gemeinsam 1,4 Milliarden
Euro in neue Objekte investieren. Um 100
Millionen Euro wird etwa ein Zentrum für
„Translational Medicine“ geschaffen, das
sich dem Übergang zwischen Forschung
und klinischem Einsatz widmet. Die MedUni Wien darf übrigens auch über jene
Flächen verfügen, auf denen ursprünglich
ein privater Anbieter eine Krankenanstalt
errichten wollte. Diese Pläne dürften damit
hinfällig sein.
„Das ist ein Paradigmenwechsel“, freute sich
Vizekanzler und Wissenschaftsminister
Reinhold Mitterlehner in einer gemeinsamen
Pressekonferenz. Bisher sei die für das AKH
getroffene Konstruktion für ihn „der Inbegriff
an Komplexität“ gewesen, gestand er ein.
Nach monatelangen Verhandlungen sei es
nun gelungen, eine gemeinsame Steuerung zu
schaffen.
Und der Rektor der MedUni Wien, Markus
Müller, hob den „größten Infrastrukturschub
für das AKH seit dessen Gründung“ hervor.
Auch die gemeinsame Steuerung begrüßte
er. Das Zusammenspiel sei nämlich bisher
nicht wirklich perfekt koordiniert worden,
befand Müller. 
Neue Hauptverbandsvorsitzende
will Anreizsysteme forcieren
Die neue Vorsitzende im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger,
Ulrike Rabmer-Koller, will die Prävention vor
allem mit Anreizsystemen forcieren, die Effizienz im Gesundheitswesen steigern und die
Patienten in den Mittelpunkt stellen.
Statt einer ausschließlichen Reparaturmedizin
will Rabmer-Koller die Prävention stärker in
den Vordergrund stellen. Dabei setzt sie auf
die Stärkung der Eigenverantwortung und auf
Anreizsysteme, damit die Menschen bewusster
leben und länger gesund bleiben. Derzeit sind
die Österreicher im Durchschnitt 21 Jahre im
Laufe ihres Lebens krank. Als Anreiz kann
sie sich etwa Gutscheine vorstellen, wie es
beispielsweise die Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit dem
„Gesundheits-Hunderter“ macht, den man
etwa für Langlaufcamps einlösen kann. Auch
die von der SVA praktizierte Halbierung der
Selbstbehalte bei Erreichung von vereinbarten
Gesundheitszielen nannte sie als Beispiel. Im
gleichen Atemzug betonte die neue Hauptverbandsvorsitzende aber auch, dass sie nicht
sofort Selbstbehalte einführen und den Krankenkassen nichts vorschreiben wolle.
Eine Erhöhung etwa der Tabaksteuer zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen lehnt
Rabmer-Koller ab. Sie sei gegen neue Steuern,
man könne mit den vorhandenen Mitteln auskommen, wenn man sie effizient einsetze.
Die Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen ist ein weiterer Schwerpunkt. Es
gehe darum, sorgsam mit den Beiträgen der
Versicherten umzugehen, die Mittel effizient einzusetzen und das Gesundheitssystem
„zukunftsfit“ zu machen. Und sie will die
Patienten in den Mittelpunkt rücken. Es gehe
um mehr Transparenz und um einen Qualitätswettbewerb (siehe dazu auch Seite 20). 
Foto: Aslan Alphan/iStock
Bund und Land machen bei der Steuerung
des Wiener AKH nun gemeinsame ­Sache:
Spitzenvertreter der Bundes- und der Stadt­
regierung sowie der MedUni Wien und des
AKH haben am 27. Jänner 2016 entsprechende Verträge unterfertigt. Künftig soll die
tägliche Arbeit zwischen Krankenhaus und
MedUni Wien besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem wurde festgelegt, dass
Stadt und Bund bis 2030 insgesamt 2,2 Milliarden Euro investieren. Getroffen wurden
Vereinbarungen über die Finanzierung von
Bauprojekten, laufenden Investitionen sowie
des Klinischen Mehraufwands.
Die neuen Richtlinien in Sachen Zusammenarbeit gelten ab sofort. Als wesentliche Eckpunkte der Einigung gelten ein Finanz- und
Zielsteuerungsvertrag sowie ein Rahmenbauvertrag. Die tägliche Zusammenarbeit ist
ebenfalls in einer Vereinbarung geregelt. Sie
wird von einem Managementboard gesteuert,
an dessen Spitze der Vizerektor der MedUni
Wien, Oswald Wagner, sowie AKH-Direktor
Herwig Wetzlinger stehen.
Der Mitteleinsatz soll gemäß dem Vertragswerk sparsam und effizient erfolgen. Auch
die Schaffung eines gemeinsamen Nutzungs­
konzepts für Spitalsflächen ist paktiert.
VERLAUTBARUNGEN INTERN Ausschreibung von Vertragsarztstellen
Ausschreibung von Gruppenpraxisstellen
Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 7 der
Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzten
für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten iVm § 6 Abs. 1 Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der Krankenfürsorgeanstalt
der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer
für Wien folgende Vertragsarztstellen aus:
Die Wiener § 2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 7 der
Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Gesellschaftern
von Vertragsgruppenpraxen iVm § 9 Gruppenpraxengesamtvertrag
vom 1. Jänner 2011 gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen
und Bergbau (VAEB), der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt
Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien
folgende Gruppenpraxisstelle aus:
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 9. (Stelle nach MR Dr. George Nicola)
Erweiterung:
Fach: Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie
Ort: Wien 9. (GP Dr. Fitscha & Partner FÄ Innere Medizin OG)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 16. (Stelle nach Dr. Günter Egger)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 20. (Stelle nach MR Dr. Abdulrazzak Hassan)
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
Berufssitz in Wien 21. (Stelle nach Dr. Edith Czerwenka)
Facharzt/Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Berufssitz in Wien 10. (Stelle nach MR Dr. Rafael Glasberg)
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
Berufssitz in Wien 14. (Stelle nach MR Dr. Angelika Gruber-Vogt)
Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Berufssitz in Wien 15. (Stelle nach Dr. Gerda Kippes)
Bewerbungen sind bis zum 29. Februar 2016 zu richten an:
Sekretariat der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin:
Mag. Gabriella Milinski
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1222 DW
E-Mail: [email protected]
Sekretariat der Sektion Fachärzte:
Angela Rupprecht
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1259 DW
E-Mail: [email protected]
Die ausgeschriebenen Stellen sowie die Richtlinien zur Invertragnahme, Punktesystem und Bewerbungsformulare finden Sie auch
im Internet auf der Homepage der Ärztekammer für Wien (www.
aekwien.at) unter der Rubrik Ärztliche Tätigkeit  Kassenplanstellen oder fordern diese in den Sektionen an.
Die Ärztekammer für Wien erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass
gemäß den Vereinbarungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse
eine Tätigkeit als angestellte(r) Ärztin (Arzt) bei Abschluss eines
Einzelvertrags mit der Wiener Gebietskrankenkasse nicht weitergeführt werden kann und zu beenden ist. Ausgenommen sind nur
konsiliar- und belegärztliche Tätigkeiten.
Bewerbungen sind bis zum 29. Februar 2016 zu richten an:
Sekretariat der Sektion Fachärzte:
Angela Rupprecht
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1259 DW
E-Mail: [email protected]
Die ausgeschriebenen Stellen sowie die Richtlinien zur Invertragnahme, Punktesystem und Bewerbungsformulare finden Sie auch
im Internet auf der Homepage der Ärztekammer für Wien (www.
aekwien.at) unter der Rubrik Stellenbörse  Kassenplanstellen oder
fordern diese in den Sektionen an.
Die ausschreibenden Institutionen weisen ausdrücklich darauf hin,
dass gemäß den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrags
die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen nur an jene Bewerber
vergeben werden können, die bei der Punktebewertung nach den
geltenden Richtlinien eine Quote von mindestens 80 Prozent der
Punkte des bestgereihten Bewerbers erreichen. Die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen können jeweils nur an einen Bewerber
vergeben werden, der auch den Gesellschaftsanteil an der Vertragsgruppenpraxis erwerben muss.
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht Gegenstand der Ausschreibung
– die rechtlichen Beziehungen (das heißt: die Bedingungen des
Gesellschaftsvertrags, insbesondere die Gesellschaftsanteile) sind
zwischen den Bewerbern und dem Ordinationsinhaber beziehungsweise den Gesellschaftern der bestehenden Gruppenpraxis zu
vereinbaren.
Mit der Bewerbung um die ausgeschriebenen Gruppenpraxisstellen
entsteht kein Rechtsanspruch der Bewerber auf den Erwerb eines
Gesellschaftsanteils an der ausgeschriebenen Gruppenpraxis.
Das Verfahren zum Abschluss von Gruppenpraxeneinzelverträgen
sowie die Rechte und Pflichten von Vertragsgruppenpraxen und Gesellschaftern von Vertragsgruppenpraxen sind im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 (abrufbar unter www.aekwien.
at) geregelt.
Widerruf von Ausschreibungen
Pensionserhöhung
Gemäß § 7 Abs. 4 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten
gemäß § 5 Abs. 2 Gesamtvertrag wird im Einvernehmen zwischen
der Ärztekammer für Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse
folgende Ausschreibung widerrufen:
Die erweiterte Vollversammlung hat am 15. Dezember 2015 eine
Erhöhung der Alterspension um 1 Prozent für jene Kolleginnen und
Kollegen beschlossen, die keinen Pensionssicherungsbeitrag bezahlen beziehungsweise deren Pensionssicherungsbeitrag 2 Prozent
nicht übersteigt.
Ausschreibung aus 1/2016:
Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
Berufssitz in Wien 5. (Stelle nach MR Dr. Raphael Glasberg)
Ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
erscheint in der Märzausgabe von doktorinwien.
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INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH
ERNENNUNGEN
MR Dr. Nashat Al-Zubaidi, Allgemeinmedizin
Dr. Karl Eilenberger, Anästhesiologie und Intensivmedizin
Dr. Stefan Gärner, Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie
Prim. Univ.-Prof. Dr. Alexander Klaus, Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie
Priv.-Doz. Dr. Franz Kralinger, Unfallchirurgie
Dr. Klaus Sahora, Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie
MR Dr. Norbert Otto Stelzer, Augenheilkunde und Optometrie
Dr. Carola Streli, Innere Medizin
Dr. Michael Urban, Radiologie (ÄAO 1989)
Prim. Priv.-Doz. Mag. DDr. Manfred Wonisch, Innere Medizin
Obermedizinalrat
Medizinalrat
Ärztlicher Leiter in der Worseg Clinics GmbH
Ärztlicher Leiter im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern
Primarius im Wilhelminenspital (Abteilung für Unfallchirurgie)
Privatdozent
Primarius in der Pan Optik Optiker GmbH
Ärztliche Leiterin im Pflegewohnhaus Rudolfsheim
Primarius im SMZ Ost/Donauspital (Institut für Röntgendiagnostik)
Ärztlicher Leiter im Hartmannspital
PRAXISERÖFFNUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. Jasmin Azizian
1070, Zieglergasse 66/11
Dr. Maria Burghuber
1190, Budinskygasse 18/1
Dr. Wilma Fuhry
1220, Bernoullistraße 4/20/1
Dr. Yvonne Funk
1220, Rennbahnweg 52/1
Dr. Yvonne Funk
1220, Telephonweg 215a **
Dr. Teresa Nowotny
1130, Hietzinger Kai 141
Dr. Theresa Reichl
1080, Lerchenfelder Straße 30/10
Dr. Philipp Thomas Sabanas
1010, Rosenbursenstraße 8/7
Dr. Lydia Schlatter
1120, Am Schöpfwerk 29/6/2
Dr. Sabine Wagner
1040, Mayerhofgasse 1/24 **
Dr. Manfred Weihs
1020, Schrotzbergstraße 6 **
Dr. Andrea Wisser
1210, Donhofergasse 10
Dr. Harald Wocelka
1150, Reindorfgasse 4/12
Dr. Jaleh Zarza
1050, Schönbrunner Straße 119/12
Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Kornelia Hirsch
1180, Währinger Straße 108/6a
Dr. Manfred Weihs
1020, Schrotzbergstraße 6 **
Dir. Dr. Ulrich Schmidbauer
1010, Operngasse 6/2
Dr. Christoph Sperker
1030, Hintzerstraße 10/6
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. Rebecca Ertl
1190, Heiligenstädter Straße 57
Dr. Gertrude Reichel
1020, Praterstraße 78/3/3 **
Dr. Lucia Rössler
1190, Obkirchergasse 43/6
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Dr. Angel Jürgen Lopez
1110, Simmeringer Hauptstraße 147/9
Dr. Sigrid Meier
1160, Arnethgasse 2-4
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Dr. Ursula Zierhofer-Tonar
1010, Wollzeile 1/1/4/4.5 **
Innere Medizin
Dr. Claudia Francesconi
1060, Gumpendorfer Straße 95/9
Dr. Ivica Jukic
1130, Dommayergasse 2 **
Dr. Sandra Jung-Sauer
1080, Strozzigasse 10/13
Dr. Johann Mikl
1120, Oswaldgasse 65/2 **
Neurologie
Dr. Yvonne Funk
1220, Rennbahnweg 52/1
Dr. Yvonne Funk
1220, Telephonweg 215a **
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Teresa Nowotny
1130, Hietzinger Kai 141
Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie
Dr. Igor Pona
1080, Skodagasse 32
Psychiatrie
Dr. Manfred Greslechner
1040, Taubstummengasse 6 **
Radiologie (ÄAO 1989)
Priv.-Doz. Dr. Johannes Georg Sailer 1090, Lazarettgasse 25
Unfallchirurgie
Dr. Herbert Franz Huscsava
1190, Grinzinger Straße 89/Top 1
PRAXISVERLEGUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. Michael Karik
1060, Bürgerspitalgasse 10/I/5
 1060, Mittelgasse 27/5
Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Barbara Gebhard
1180, Riglergasse 4/20
 1010, Wollzeile 1/1/4/Top 4.5
Dr. Michael Karik
1060, Bürgerspitalgasse 10/I/5
 1060, Mittelgasse 27/5
Innere Medizin
Dr. Karin Hawlisch
1020, Wehlistraße 131-143/20a/3
 1130, Dommayergasse 2
Neurologie
Dr. Achim Olbrich-Krampl
1020, Wehlistraße 131-143
 1020, Zirkusgasse 5/6/Top 4
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Michel Chraim
1130, Dommayergasse 2
 1130, Wattmanngasse 13/2
Dr. Veronika Schöll
1080, Albertplatz 8 A
 1080, Krotenthallergasse 5
Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie
Dr. Barbara Gebhard
1180, Riglergasse 4/20
 1010, Wollzeile 1/1/4/Top 4.5
Dr. Birgit Karle
1090, Wasagasse 6/8
 1080, Laudongasse 25/11
Priv.-Doz. Dr. Hugo Benito Kitzinger
1090, Wasagasse 6/8
 1080, Laudongasse 25/11
Psychiatrie und Neurologie
Dr. Constanze Dennig-Staub
1090, Hahngasse 24-26/2/15
 1090, Hahngasse 7/2/35
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. Constanze Dennig-Staub
1090, Hahngasse 24-26/2/15
 1090, Hahngasse 7/2/35
18 doktor in wien 02_2016
(** Zweitpraxis)
MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH INTERN
PRAXISABMELDUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. Gabriele Capek1180
Dr. Jasmin Darabnia1190
MR Dr. Patrick Ehrlich1030
Dr. Herbert Grössinger1120
MR Dr. Rudolf Hermann1190
Dr. Elisabeth Kleinitzer1050
Dr. Veit Königswieser1030
MR Dr. Herbert Martini1100
MR Dr. Richard Maria Pitrun1220
Dr. Gabriela-Cristina Sas1120
MR Dr. Hannes Adolf Schaffer1170
Dr. Sharareh Sharafeh1060
MR Dr. Franz Stauber1050
Dr. Veronika Willner1160
Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Kornelia Hirsch
1010 **
Dr. Patrick Nierlich1090
HR Univ.-Prof. Dr. Alfred Staffen1130
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. Anneliese Fink-Retter1190
Dr. Georg Gralek1100
Dr. Eva M. Knaur-Pscheidt1190
Univ.-Prof. Dr. Ekkehard Kofler1090
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Dr. Kathrin Köck1140
Dr. Wolfgang Sabathi1160
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Priv.-Doz. Dr. Astrid Maria Fink1190
Dr. Barbara Franz1120
Innere Medizin
Dr. Osra Djavan-Amirkhizi1180
Univ.-Prof. DDr. Wolfgang Graninger1090
Dr. Gustav Huber
1090 **
OMR Dr. Ismail Nawaiseh1220
MR Dr. Heinz Staribacher1210
Prim. Univ.-Doz. Dr. Christoph Wenisch1100
Kinder- und Jugendheilkunde
Priv.-Doz. Dr. Nicole Grois
1190 **
Dr. Herbert Königswieser1030
Neurologie
Priv.-Doz. Dr. Stefan Greisenegger1180
Priv.-Doz. Dr. Elisabeth Stögmann1190
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Heinz Arbes1030
Univ.-Prof. Dr. Franz Grill1130
Univ.-Prof. Dr. Franz Grill
1130 **
Dr. Christian Obenaus1130
Psychiatrie und Neurologie
Dr. Heinz Fölkl1150
Dr. Hans Zimmerl1120
Radiologie (ÄAO 1989)
Dr. Elisabeth Kalinowski1090
Dr. Klaus Nierlich1210
Dr. Klaus Nierlich
1210 **
Dr. Helmut Renner1050
Dr. Wolfgang Titsch1210
Dr. Wolfgang Wolf1190
Strahlentherapie-Radioonkologie
Dr. Helmut Renner1050
Thoraxchirurgie
Priv.-Doz. Dr. Clemens Aigner MBA
1190
Dr. Patrick Nierlich1090
Unfallchirurgie
Univ.-Prof. Dr. Johannes Poigenfürst1190
Urologie
Dr. Wolfang Edtstadtler
1080 **
Dr. Clemens Ghawidel-Müller
1130 **
Zahnärzte/Fachärzte für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde
Dr. Nikolaus Fuchs1030
(** Zweitpraxis)
GEBURTSTAGE
Dr. Horia-Dan Albu, Dr. Ulrike Anglhuber-Stark, Dr. Peter Bammer, Dr. Peter Bartsch, Dr. Gabriele Capek, Dr. Gunther-Walter Ceschka, MR Dr. Peter
Dangl, Dr. Anna Denk, Dr. Eva Roswitha Donner, Dr. Wolfgang Eichler, DDr. Gizella Endredi, Dr. Gabriele Greiner, Dr. Wolfgang Hassler, Univ.-Prof. Dr.
Anna-Christine Hauser, Dr. Brigitte Hellmich, Dr. Gabriele Hienert, Dr. Peter Hitzenberger, MR Dr. Martin Huppmann, Prim. Univ.-Doz. Dr. Wilhelm
Alexander Hübner, Dr. Gerhard Klein, Dr. Gerhard Kögler, Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch, Dr. Ingeborg Krebs, Dr. Vernena Kuchler, MR Dr. Elisabeth
Kühnel, Dr. Christian Lammerhuber, Univ.-Prof. Dr. Christian Joh. Müller, Dr. Irene Noszian, Dr. Ingrid Nowotny, Dr. Imma Oberhuber, Dr. Erika Pilz,
Dr. Friedrich Pinterits, Dr. Wilhelm Prosche, Dr. Mustafa Selim MSc, Dr. Karla Sieder, MR Dr. Reinhard Sock, Dr. Günther A. Stanek, Dr. Franz Thomas
Swoboda, Dr. Beatrix Urbanek, Dr. Guido Alexander Wahler, Dr. Sabine Wieser, Dr. Marianne Wruhs, Dr. Gerda Zamani (alle 60)
OMR Dr. Wilhelm Brenner, Univ.-Prof. Dr. Peter Dal-Bianco, Dr. Josef Fuchs, Univ.-Prof. Dr. Helmut Graf, Dr. Karl Heller, Prim. Univ.-Prof. DDr. Helmut
Kern, Dr. Ingeborg Reisinger, MR Dr. Gerhard Robitschek, Dr. Monika Scherzer, MR Dr. Rosemarie Schramek, MR Dr. Walter Streichsbier, Dr. Arnold
Wieser, Univ.-Prof. Dr. Gerald Zöch (alle 65)
Dr. Margit Bernhard, Dr. Aurelia Braneti, Dr. Hubert Grünwald, MR Dr. Leopoldine Ilse Horvath, Dr. Ahmad Kashanipour, Dr. Michael Kösten, Dr. Jakob
Kotlarenko, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Thomas Platz, Dr. Marie Pollak, Dr. Gregor Rücker, Dr. Judit Schützner, Dr. Robert Sitzmann, Univ.-Prof. Dr.
Gerold Stanek, Dr. Gabriele Strobl, Univ.-Prof. Dr. Kurt Widhalm (alle 70)
MR Dr. Houchang Allahyari, MR Dr. Bijan Barsegar, DDr. Rudolf Grasl MAS, Dr. Abdel Afo Hirbawi, MR Dr. Gregor Kolarenko, Dr. Gudula Korlath,
Univ.-Prof. Dr. Rainer Kotz, Dr. Christel Lazik, Dr. Anna Maria Neumann, Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer (alle 75)
Dr. Wilhelm Cepicka, OMR OR Dr. Parviz Nikbakhsh, Prim.a.D. Dr. Leopoldine Pokieser (alle 80)
MR Dr. Peter Eichelter, Dr. Margarete Morawetz-Feuchtinger, HR Dr. Kurt Seidl (alle 85)
Dr. Grete Klare, Dr. Ingeborg Klenkhart, Dr. Alice Nödl (alle 90)
Dr. Eveline Benisch, MR Dr. Erich Langner, MR Dr. Sieglinde Ronai, Dr. Gertrude Schwarz, MR Dr. Heinrich Schwarz, MR Dr. Charlotte Wastl
(alle 91)
Wiss.OR MR Dr. Franz Binstorfer, HR Univ.-Prof. Dr. Viktor Dostal, MR Dr. Theodora Rohrbach (alle 92)
MR Dr. Alfred Graf, Dr. Ferdinand Kienmayer, OMR Dr. Kurt Mustafa, MR Dr. Egon Schega, Dr. Liane Schinko, MR Dr. Elisabeth Subal (alle 93)
MR Dr. Gerhart Feucht, MR Dr. Erich Römersdorfer (beide 94)
MR Dr. Josef Mayer, Univ.-Prof. Dr. Josef Schmid (beide 97)
MR Dr. Elsa Graf (101)
TODESFÄLLE R.I.P.
Dr. Paul Csik
Dr. Bernd Antoni Maria Fengler
OMR Dr. Ortwin Grell
MR Dr. Gerlinde Kapl
Univ.-Prof. Dr. Robert Mayr
 13.03.1932
 08.12.1943
 16.01.1943
 30.03.1945
 09.03.1939
 29.09.2015
 29.11.2015
 23.10.2015
 20.11.2015
 14.12.2015
Dr. Wilhelm Ott
Univ.-Doz. Dr. Richard Pacher
Dr. Rudolf Puchegger Dr. Gabriele Rustler
Dr. Michaela Wenusch
 29.11.1925
 06.03.1954
 09.11.1931
 23.02.1961
 06.09.1960
 28.11.2015
 29.11.2015
 19.11.2015
 23.11.2015
 09.09.2015
02_2016 doktor in wien 19
Kassenfusion:
Gelassenheit ist eine Tugend
Immer wieder taucht die Forderung nach einer Zusammenlegung
von Krankenkassen in den Medien auf. Die Ärztekammer kann
einem derartigen Szenario gelassen entgegenblicken.
sicherungssystem
zukunfts­
sicher zu machen: Das kündigte Ulrike
Rabmer-Koller in ihrem ersten Statement als neue Vorstandsvorsitzende des
Hauptverbands der österreichischen
Sozialversicherungsträger an. Ausdrücklich erwähnte sie die Struktur der
Sozialversicherung mit ihren 22 Trägern. Sie kündigte die Durchführung
einer Effizienzstudie an, wie sie auch
im Koalitionsabkommen von SPÖ und
ÖVP vorgesehen ist. In einigen Massenmedien wurde dies als erster Schritt
in Richtung Zusammenlegung der
Krankenkassen in Österreich gewertet.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Ruf
nach einer Fusion von Krankenkassen
in Österreich erschallt: Wer als Akteur im österreichischen Gesundheits­
20 doktor in wien 02_2016
system zu Hause ist, für den mag es
ganz normal erscheinen. Doch von
außen betrachtet, und verglichen mit
anderen Staaten wie Frankreich oder
Großbritannien (siehe Kasten auf Seite
22), ist die gesetzliche Krankenversicherung in ­Österreich ziemlich komplex
und schwer durchschaubar organisiert.
Es gibt neun Gebietskrankenkassen
(GKK), sechs Betriebskrankenkassen,
die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
(BVA), die Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
und die Sozialversicherungsanstalt der
Bauern (SVB), die für Versicherungsfälle betreffend Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft zuständig sind und deren Dachverband der
Hauptverband ist. Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten hingegen sind bei
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) versichert, außer bei
den Versicherten von VAEB, BVA und
SVB, die in diesem Fall für ihre Klientel zuständig sind. Dazu kommen noch
17 Kranken- und Unfallversicherungsanstalten für Landes- und Gemeinde­
beamte, die nicht zum Hauptverband
gehören. ­VAEB, BVA, SVA und SVB
sind überdies für die Pensionsversicherung ihrer Mitglieder zuständig,
während diese Aufgabe für alle anderen Versicherten die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) übernimmt.
Nur noch drei Kassen?
„Bei der Komplexität des österreichischen Sozialversicherungswesens ist es
Foto: ChrisAt/iStock
► Reformen, um das Sozialver-
COVERSTORY AM PULS kein Wunder, dass eine Abstimmung
zwischen Ambulanzen, Spitälern und
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
unmöglich ist“, bekräftigt der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer, der die
Zusammenlegung von Krankenkassen
ausdrücklich befürwortet. „Eine einzige Krankenkasse wäre für das österreichische Pflichtversicherungssystem
ausreichend“, meint Pichlbauer und
stellt im Anschluss die Frage in den
Raum, ob unter diesen Umständen
eine Finanzierung des Gesundheitssystems über eine Sozialversicherung
überhaupt Sinn macht. Seine Antwort
fällt negativ aus: „Man braucht keine
Krankenkassen. Ich plädiere statt einer
beitragsfinanzierten Kassenmedizin für
eine steuerfinanzierte Staatsmedizin.“
So weit möchte Christoph Leitl,
Präsident der Wirtschaftskammer
Öster­
reich, nicht gehen. Aber der
ÖVP-Politiker fordert immerhin die
Zusammenlegung sämtlicher Sozialversicherungsträger. In seinen Augen
wären drei Krankenversicherungs­
träger optimal: für Unselbstständige,
für Selbstständige und für den öffent­
lichen Dienst.
Böse Zungen könnten behaupten, dieser Vorschlag hänge möglicherweise
damit zusammen, dass SVA und BVA
fest in ÖVP-Hand sind – Leitl selbst ist
ja auch Obmann der SVA –, doch der
Vorschlag hat zweifelsohne auch verfassungsrechtliche Gründe. Wie Pichl­
bauer gegenüber doktorinwien erklärt,
gibt es Verfassungsgerichtshofentscheidungen, demnach eine Zusammenlegung von Gebietskrankenkassen
verfassungskonform sei, nicht aber die
Zusammenlegung von BVA, SVA und
Gebietskrankenkassen. Weil nämlich
die Gruppe der Versicherten von SVA
und BVA in ihrer Zusammensetzung
von der Allgemeinheit der Versicherten
abweiche, hätten diese Berufsgruppen
das Anrecht auf eine eigene Krankenkasse.
„Absurd“, kommentiert Pichlbauer.
Aber so steht es in der Verfassung.
Dabei sind Krankenkassenfusionen
durchaus machbar, wie das Beispiel
Deutschland zeigt. 1931 gab es beim
großen Nachbarn noch 6985 Krankenkassen, 1993 waren es 1367, 2006 nur
noch 253 Krankenkassen. Aktuell sind es
132 deutsche gesetzliche Krankenkassen.
Und es werden immer weniger: Erst
im November vorigen Jahres gaben die
Barmer GEK mit 8,5 Millionen Versicherten und Deutsche BKK (1,1 Millionen Versicherte) ihre Fusion bekannt.
Mythos Synergieeffekte
Sogar in Österreich ist es bereits zu einer
Fusion von Sozialversicherungs­trägern
gekommen, wenngleich nicht auf dem
Gesundheitssektor: 2003 schlossen
sich die Pensionsversicherungsanstalt
der Arbeiter und die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten zur PVA
zusammen.
Immerhin wurden seit 2011 mehrere
betriebliche Krankenkassen aufgelöst
oder zusammengelegt. Allerdings ist
auch eine geplante Fusion von SVA und
SVB im Jahr 2008 gescheitert.
Natürlich gibt es in Österreich auch
Stimmen, die sich gegen Fusionen von
Krankenkassen aussprechen. „Eine Zusammenlegung kostet Geld, neue Strukturen arbeiten teurer. Und: Versicherte
müssten schlechtere Leistungen hinnehmen“, ließ die Oberösterreichische
Gebietskrankenkasse ­
(OÖGKK) unlängst in einer Aussendung wissen.
„Unsere Versichertengemeinschaft bewertet uns mehr als gut, wir arbeiten
wirtschaftlich solide und sind effizient
strukturiert“, argumentiert OÖGKKDirektorin Andrea Wesenauer und
befürchtet: „Wer an Strukturen herumschraubt, kann ein erfolgreiches System
auch schädigen.“
„Es wird immer wieder von Synergien gesprochen, allein: Die konkreten
Vorschläge, wo diese gehoben werden
sollen, fehlen“, betont Ingrid Reischl,
Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und Vorsitzende der
Trägerkonferenz im Hauptverband:
„Am Leistungsaufwand wird auch eine
Fusion der Krankenkassen nichts ändern – außer die Politik will Leistungen
kürzen.“ Mit einem durchschnittlichen
Verwaltungskostenanteil von 2,5 Prozent stünden die heimischen Gebietskrankenkassen im Vergleich gut da,
unterstreicht Reischl: In Deutschland
liege dieser bei mehr als 5 Prozent.
Reischl verweist ebenso wie Wesenauer
auf einen Bericht des deutschen Rechnungshofs aus dem Jahr 2010. Dieser
untersuchte mehr als ein Viertel aller
Fusionen deutscher Krankenkassen
zwischen 2007 und 2009 und kam zum
Schluss, dass durch die Zusammenschlüsse weder die Verwaltungskosten
noch die Gesamtausgaben gesenkt wer-
den konnten. Die geprüften Fusionen
„führten in den ersten Jahren zu Mehrausgaben, denen nur geringe Einsparungen gegenüberstanden“, erkannte
der deutsche Rechnungshof und folgerte: „Fusionen führen nicht zwangsläufig
zu wirtschaftlichen Vorteilen.“ Fusionswillige Krankenkassen sollten gegenüber den Aufsichtsbehörden belegen,
dass die geplante Fusion wirtschaftlich
sei, empfiehlt die Einrichtung.
Was sagt eigentlich die Ärztekammer
zum Thema Krankenkassenfusionen?
Denn ein Verschwinden der bundeslandweiten Gebietskrankenkassen, wie
sie etwa Wirtschaftskammer-Chef Leitl
vorschlägt, könnte ja die Landesärzte­
kammern in eine Sinnkrise stürzen.
Fällt mit deren Gegenüber in den Ländern etwa auch deren Existenzberechtigung?
Es gibt neun
Gebietskrankenkassen, sechs
Betriebskrankenkassen, die
Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Interesse und Gelassenheit
Bergbau, die „Wir beobachten die Diskussion mit
großem Interesse, aber auch mit großVersicherungsanstalt er Gelassenheit“, sagt Johannes Steinhart, der hier nicht nur als Obmann
öffentlich
der ­
Kurie niedergelassene Ärzte für
Bediensteter, die Wiener Ärztekammer, sondern als
Obmann der Bundeskurie niedergelasdie Sozialsene Ärzte auch für die Österreichische
versicheÄrzte­kammer spricht.
rungsanstalt „Ich begrüße jeden Schritt, der in der
Sozialversicherung organisatorischen
der geund bürokratischen Aufwand verwerblichen
mindert und dadurch mehr Geld frei
macht, um die Patienten zu versorgen“,
Wirtschaft,
bekennt Steinhart: „Die Ärztekammer
die Sozialsteht einer möglichen Fusion von Kranversichekenkassen offen gegenüber.“ Beispiele
Systeme
rungsanstalt zeigten, dass derart große ­
durchaus
funktionieren
könnten,
so
der Bauern
der Kurienobmann, und er verweist
sowie diauf Deutschland, wo es Krankenkassen gibt, die mehr Mitglieder haben als
verse weiÖsterreich Einwohner. Steinhart kann
tere Kransich sogar eine einzige Krankenkasse
ken- und
für ganz Österreich vorstellen – gleichwohl er die Realisierung einer solchen
Unfallversicherungs- Idee angesichts der diversen politischen
Interessenlagen für „ziemlich unwahranstalten.
scheinlich“ hält.
Allerdings nennt Steinhart zwei Bedingungen für eine Zusammenlegung
von Krankenkassen, die aus Sicht der
Ärztekammer erfüllt sein müssten: Erstens sollten die versprochenen Einsparungen auch tatsächlich eintreten. Und:
„Es darf keine abgehobene Organisation entstehen, die keine Rücksicht mehr >
02_2016 doktor in wien 21
AM PULS COVERSTORY
„Wir können beides“
Auch Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für
Wien, sieht etwaigen Zusammen­
legungen von Krankenkassen gelassen
entgegen: „Die Ärztekammer vertritt
die Interessen aller Ärztinnen und
Ärzte, egal, mit wem wir es zu tun
­haben. Auch international richtet sich
jede Ärztevertretung nach den Strukturen im jeweiligen Land.“ Die Wiener
Ärztekammer verhandle bereits jetzt
nicht nur auf mit der WGKK, sondern
auch mit den bundesweiten Krankenkassen, dem Hauptverband und dem
Staat in Gestalt des Bundeslands Wien:
„Wir können das eine, und wir können
das andere.“
Sogar die Installierung einer einzigen
großen Bundeskrankenkasse, oder einer steuerfinanzierten Gesundheitsversorgung, schreckt Holzgruber nicht.
„Früher haben sich die Ärztekammern
zentral über die Kassenverhandlungen
definiert“, so Holzgruber, doch das sei
schon lange nicht mehr so.
In Wien gibt es insgesamt 12.000
Ärztinnen und Ärzte, davon haben
22 doktor in wien 02_2016
nur 1800 Ärztinnen und Ärzte ­einen
Vertrag mit der WGKK. „Das bedeutet: Nur 15 Prozent der Wiener
Ärztinnen und Ärzte sind direkt von
den Kassenverhandlungen betroffen
und weitere 30 Prozent unterschiedlich indirekt über den Wahlarzt­
kostenrückersatz für ihre Patienten“,­
unterstreicht Holzgruber. „Wenn man
die Bundesländer zusammenlegt,
dann wären die Landesärztekammern
wahrscheinlich überflüssig. Aber wie
r­ealistisch ist das?“, meint er. Und
selbst wenn die Bundesländer abgeschafft und alle Krankenkassen zusammengelegt würden – ohne eine starke
­föderale Komponente sei die Planung
der ­
medizinischen Versorgung in
­Österreich undenkbar. „Und solange es
eine föderale Komponente gibt, muss
es auch Landesärztekammern geben.“
Und allerspätestens, wenn es um die
Frage der Wohlfahrtsfonds geht, sei es
undenkbar, dass die einzelnen Landes­
Krankenversicherungen in anderen Ländern
Deutschland
In Deutschland wird die gesetzliche Krankenversicherung auch über Krankenkassen finanziert, anders
als in Österreich ist die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht vom ausgeübten Beruf beziehungsweise vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. In Deutschland gibt es 132 gesetzliche Krankenkassen (Stand Jänner 2014). Die Versicherungspflichtigen können frei wählen zwischen
einer der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), einer örtlich zuständigen Ersatzkrankenkasse
oder einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn der Versicherte in einem entsprechenden Betrieb
beschäftigt oder die Krankenkasse allgemein für alle Versicherten geöffnet ist. Die einzige Ausnahme
gilt derzeit noch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die Landwirten vorbehalten ist. Die größten
Krankenkassen sind die AOK mit insgesamt 18,2 Millionen Versicherten sowie die sechs Ersatzkrankenkassen mit 19,9 Millionen Versicherten. Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland allerdings auch eine private Krankenversicherung möglich, vor allem für jene Personengruppen, die
nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind: Beamte, Richter, Selbstständige,
Studenten sowie Arbeiter, Angestellte und freiberuflich tätige Künstler und Journalisten, deren Bruttoeinkommen höher als 54.900 Euro jährlich liegt.
Frankreich
Auch Frankreich hat ein Krankenkassensystem, allerdings gibt es in dem Land keinen gesetzlichen
Versicherungsträger, der nur für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist. Das régime général bietet den
abhängig Beschäftigten aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe Versicherungsschutz. Ungefähr 54 Millionen Franzosen (80 Prozent der Bevölkerung) sind auf diese Weise
versichert. Die Mutualité sociale agricole ist für fünf Millionen Landwirte und abhängig Beschäftigte
in der Landwirtschaft zuständig. Die Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes bietet den Selbstständigen Versicherungsschutz. Die vierte Sparte der gesetzlichen Krankenversicherung bildet eine Reihe von berufsständischen Krankenkassen, etwa für Eisenbahner, öffentliche
Versorgungsbetriebe oder Seeleute. Anders als in Österreich und Deutschland, wo es eine eigene
gesetzliche Unfallversicherung gibt, ist die Krankenversicherung auch für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig.
Großbritannien
In Großbritannien gibt es keine Krankenkassen, sondern eine staatliche Gesundheitsversorgung. Der
National Health Service (NHS) wird nicht aus der Sozialversicherung, sondern aus Steuergeldern
finanziert und bietet jeder in Großbritannien wohnhaften Person medizinische Versorgung für alle
Arten von Erkrankungen und Verletzungen. Das staatliche Gesundheitssystem ist allerdings regional
strukturiert: Das NHS besteht aus vier eigenständigen Organisationen für jeden Landesteil des Vereinigten Königreiches: NHS England, NHS Wales, NHS Scotland und Health and Social Care in Northern
Ireland (HSC).
Foto: ChrisAt/iStock
> auf den einzelnen Bürger beziehungsweise Patienten nimmt, und auch keine
Rücksicht mehr auf lokale Probleme.“
Auch die von der Hauptverbandsvorsitzenden Rabmer-Koller angekündigte
Effizienzstudie hält Steinhart für ein
„löbliches Vorhaben“: „Ich hoffe allerdings, dass diese Effizienzstudie auch
den Hauptverband beinhaltet. Als wir
gezwungen wurden, elektronisch abzurechnen, hätte ich schon erwartet, dass
sich das beim Personalstand unseres
Gegenübers abbildet. Davon war aber
nichts zu bemerken.“
Die Ärztekammer jedenfalls sei für alle Eventualitäten gewappnet, bekräftigt
Steinhart: „Wir sind es gewohnt, sowohl
mit einer lokalen Sozialversicherung zu
verhandeln als auch mit den bundesweiten Krankenkassen österreich­
weit
Ergebnisse zu erzielen.“
Die Gefahr, dass ein mögliches Verschwinden der Gebietskrankenkassen
die Sinnhaftigkeit der Landesärztekammern infrage stellt, sieht Steinhart nicht:
„Die Landesärztekammer ist nicht nur
ein Spiegelbild der Gebietskrankenkasse, sondern hat noch viele weitere
Aufgaben. Eine Zusammenlegung der
Gebietskrankenkassen hätte keine Auswirkungen auf die Ärztekammern.“
COVERSTORY AM PULS ärztekammern in der Österreichischen
Ärztekammer aufgingen. „Aus gutem
Grund sind die Zahnärzte noch immer
im Wohlfahrtsfonds, obwohl sie längst
eine eigene Kammer haben“, betont
Holzgruber.
Ein Arzt, ein Beamter
Auch Wolfgang Werner, Obmann der
Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin der
Ärztekammer für Wien, steht etwaigen Kassenfusionen offen gegenüber:
„Wenn man sich die gewaltige Administration in den Sozialversicherungen
anschaut, ist diese Idee nachvollziehbar“, erläutert er: „In der Sozialversicherung gibt es ebenso viele Beamte wie
es niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
mit Kassenvertrag gibt. Auf einen Arzt
kommt ein Beamter – das muss man
sich einmal vorstellen.“
Eine bundesländerübergreifende Krankenkasse wäre auch eine gute Basis für
die angestrebte Finanzierung aus einer
Hand, nennt Werner ein weiteres Argument für Fusionen. Allerdings sieht
der Sektionsobmann auch mögliche
Nachteile: „Es besteht natürlich die Gefahr, dass dann ein Riesenmoloch entsteht, womit die Verhandlungen für die
einzelnen Landesärztekammern nicht
einfach werden.“
Allein Rudolf Schmitzberger, Wiener Obmann der Sektion Fachärzte,
ist skeptisch, was die Zusammenführung von Krankenkassen anbelangt.
Er glaubt nicht wirklich an die von so
vielen Experten beschworenen Einsparungspotenziale einer „Monsterkrankenkasse“ und verweist auf den bereits
erwähnten Bericht des deutschen Rechnungshofs.
„Ich wünsche mir eine schlanke und
effiziente Krankenkasse, die für die
Versicherungsnehmer ein optimaler
Leistungsangebot bereitstellt und für
uns Ärztinnen und Ärzte faire und
adäquate Honorare“, lautet Schmitzbergers Credo. Außerdem würden
mit den Gebietskrankenkassen auch
die schnellen und kurzen Wege verschwinden, auf denen Diskrepanzen
ausgeräumt würden, etwa im Rahmen
der Task-Force-Sitzungen, wo regelmäßig Vertreter von WGKK und Ärztekammer zusammenkommen: „Da geht
es gar nicht groß um Honorarverhandlungen, sondern um ganz praktische
Dinge wie Probleme bei Krankschreibungen,
Arzneimittelbewilligungen
und Verrechnungsdiskrepanzen, um
nur einige zu erwähnen.“
Zu guter Letzt liegt dem Sektionsobmann eine Botschaft besonders am
Herzen: „Auf keinen Fall darf es zu einer Privatisierung der Krankenkassen
kommen.“ Dies nämlich bringe auf jeden Fall eine massive Verschlechterung
der Versorgung für die Patienten mit
sich, warnt Schmitzberger: „Profitieren
würden nur gesunde junge Männer,
speziell ältere und chronisch kranke
Patienten würden die Verlierer sein.“
Vielleicht handelt es sich ja bei der
Zusammenlegung von Krankenkassen
gar nicht um ein so zentrales Thema,
wie manche vermuten. Dieser Ansicht
ist zumindest Gesundheitsökonom
­Pichlbauer: „Im Grunde ist es nicht so
wichtig, ob es mehrere Krankenkassen,
nur eine Krankenkasse oder ein steuer­
finanziertes Gesundheitssystem gibt.
Wesentlich für die sinnvolle Abstimmung zwischen Ambulanzen, Spitälern
und niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten ist es, ob es einen einheitlichen
verbindlichen Katalog für Kassen­
leistungen gibt.“ Und in dieser Frage
liege es hierzulande im Argen: „Es gibt
14 Leistungs- und Honorarkataloge,
aufgeteilt nach Fachärzten und Allgemeinmedizinern.“
Als eines von zahlreichen paradox anmutenden Beispielen nennt Pichlbauer den unterschiedlichen Umgang mit
dem Langzeit-EKG durch die steirische
und die niederösterreichische Gebietskrankenkasse. In Niederösterreich werde das Langzeit-EKG doppelt so hoch
honoriert wie in der Steiermark, dafür
sei es in der Steiermark auf 5 Prozent
der Patienten gedeckelt, in Nieder­
österreich auf 20 Prozent der Patienten.
­Pichlbauer kennt auch den Grund dafür: „Da kommt es zu einer Quersubventionierung zwischen den Positionen
und zu einer Quersubvention zwischen
den Katalogen.“ Pichlbauer verweist
darauf, dass es auch anders geht: In
Deutschland gibt es für alle Krankenkassen einen einheitlichen Katalog und
ein einheitliches Honorierungssystem.
Regionale Gegebenheiten
„Ich verstehe den Wunsch nach Einheitlichkeit, sehe in den unterschiedlichen Katalogen aber kein dramatisches
Problem“, erwidert Steinhart. Für sich
allein betrachtet seien die Unterschiede
der bestehenden Kataloge nicht nach-
„Für sich
allein betrachtet sind
die Unterschiede der
bestehenden
Kataloge
nicht nachvollziehbar,
sehr wohl
aber, wenn
man das
Gesamtpaket
betrachtet.
Es handelt
sich eben
um das
Ergebnis von
jahrzehntelangen
Verhandlungen, die
voneinander
unabhängig
abgelaufen
sind. Dass
sich die
Krankenkassen aber
die jeweils
geringsten
Tarife her­
auspicken,
das wird es
natürlich
nicht spielen.“
vollziehbar, sehr wohl aber, wenn man
das Gesamtpaket betrachte. Es handle
sich eben um das Ergebnis von jahrzehntelangen Verhandlungen, die voneinander unabhängig abgelaufen sind.
Aber auch hier zeigt sich Steinhart offen: „Wenn es eine Möglichkeit gibt,
eine gute Vereinheitlichung zu erzielen:
gerne! Dass sich die Krankenkassen aber
für einen einheitlichen Honorarkatalog
die jeweils geringsten Tarife der bestehenden Honorarkataloge herauspicken,
das wird es natürlich nicht spielen.“
­Außerdem müssten in einem bundesweit einheitlichen Honorarkatalog auch
regionale Faktoren berücksichtigt werden. In einer Großstadt wie Wien seien
etwa die Immobilienpreise deutlich
­höher als in ländlichen Regionen.
Ähnlich sieht das Schmitzberger. „Dass
sich die Krankenkassen für den einheitlichen Tarifkatalog die jeweils niedrigsten Tarife aus den bestehenden Verträgen heraussuchen, ist ein No-Go“,
stellt er klar: „Eine solche Nivellierung
nach unten ist mit uns Ärztinnen und
Ärzten nicht machbar.“
Kurioserweise hegen die Krankenkassen die genau umgekehrte Befürchtung.
So bangt die OÖGKK, dass Kassenfusionen die Kosten für Leistungen in
die Höhe treiben: „Wenn nur noch eine ‚Großkasse‘ mit den Ärztinnen und
Ärzten verhandelt, muss ein zentraler
neuer Tarif gefunden werden. Dieser
Tarif wird sich an einem der alten Tarife orientieren, als es noch mehrere
Krankenkassen gegeben hat. Das Risiko, dass dann der teuerste Alttarif zur
Anwendung kommt, ist hoch.“
Sektionsobmann Werner hingegen
würde einheitliche Leistungskataloge
und Tarife begrüßen: „Kein Patient versteht, warum die Inkontinenzversorgung in einem Bundesland gezahlt wird,
und in einem anderen nicht“, schüttelt
er den Kopf. Allerdings müsste, so auch
Werner, ein bundesweit einheitlicher
Honorarkatalog Rücksicht auf lokale
Gegebenheiten nehmen: „Ein Arzt am
Land müsste für eine Visite auf einem
abgelegenen Bauernhof natürlich ein
anderes Honorar erhalten als ein Wiener Hausarzt, der einen viel kürzeren
Weg hat. Ich kenne einen Kollegen
am Land, der fährt mit dem Sessellift
auf Visite zu seinem Patienten und mit
den Schiern wieder zurück.“ Auch für
solche Fälle müsse es eine Position im
Honorarkatalog geben. 
02_2016 doktor in wien 23
SERVICE KONGRESSE
FEBRUAR BIS APRIL 2016
ZAFI – ZAHNÄRZTLICHE FORTBILDUNG
Sonoseminare 2016
Ort: Baden bei Wien
Termin: 27.2., 27. – 28.4., 29. – 30.4, 24.6., 9. – 10.11.,
11. – 12.11.2016
Leitung: Univ.-Prof. Dr. Norbert Gritzmann
Information und Anmeldung: Univ.-Prof. Dr. Norbert
­Gritzmann, 1190 Wien, Strehlgasse 13 B/8
Tel.: +43/1/774 74 71-17 DW, E-Mail: norbert.gritzmann@
gmail.com, www.sonoseminare.com
ZAFI – Zahnärztliche Fortbildung der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorferstraße 83/4, Tel.:+43/1/597 33 57/10-12 DW, Fax: 13 DW
E-Mail: [email protected], [email protected]
Ultraschallgrundkurs Abdomen
Ort: Institut für Radiologie, Otto-Wagner-Spital
1140 Wien, Baumgartner Höhe 2
Termin: 10. – 12.3.2016
Veranstalter: Verein Wiener Ultraschallseminare, Univ.Prof. Dr. Wolfgang Dock, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Mostbeck
Anmeldung: www.wienerultraschallseminare.at
Teilnahmegebühr: EUR 400,Rheuma Days 2016
Alles rund um die Hand
Ort: Therme Wien, 1100 Wien, Kurbadstraße 14
Termin: 12.3.2016
Wissenschaftliche Leitung: Prim. Priv.-Doz. Dr. Burkhard
Leeb, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Resch
Information und Anmeldung: Fischill PR, 1080 Wien,
Kochgasse 4/4, Tel.: +43/1/408 68 24-12 DW
E-Mail: [email protected]
www.rheuma-days-austria.at/
Burgenländischer Ärztetag
Die neue Ärzteausbildungsordnung – Auswirkungen auf
das burgenländische Gesundheitswesen
Ort: Vinatrium Kultursaal, 7301 Deutschkreuz, Hauptstraße 79
Termin: 16.4.2016
Information und Anmeldung: Ärztekammer für Burgenland, Gisela Trabichler, Tel.: +43/2682/625 21-10 DW
E-Mail: [email protected]
ERCP-Kurs
Ort: Universitätsklinik für Gastroenterologie und Hepatologie, 6020 Innsbruck, Anichstraße 35
Termin: 22. – 23.4.2016
Kursleitung: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Vogel, Ass.-Prof. Dr.
Hubert Schwaighofer
Information und Anmeldung: AZ med.info, 1014 Wien,
Helferstorferstraße 4, Tel.: +43/1/531 16-70 DW, E-Mail:
[email protected], www.azmedinfo.co.at/argeendoskopie
Moderatorentraining zur Führung ärztlicher
Qualitätszirkel
Ort: Hotel Ibis Linz City, 4020 Linz, Kärntnerstraße 18-20
Termin: 22. – 23.4.2016
Leitung: Dr. Erwin Rebhandl
Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Allgemeinund Familienmedizin
Information und Anmeldung: www.oegam.at/uploads/
tx_cal/media/MT_Linz_2016_Programm_01.pdf
24 doktor in wien 02_2016
Assistenz in der Implantologie (Kurs I für Assistenten)
Ingrid Kröll
26.2.2016
ZAFI Curriculum - Implantologie 2016
Implantologie Live OP – Kurse – Planungs-Jour-fixe
Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann,
DDr. Cornelia Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM Tom Vaskovich
Kursserie 1: 26 – 27.2., 29. – 30.4.2016
Kursserie 2: 9. – 10.9., 14 – 15.10., 18. – 19.11.2016
Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen
Dr. Stefan Höfer
4.3.2016
Schmerzen im Gesicht oder Nacken? Craniomandibuläre Dysfunktionen –
­Interdisziplinär
Univ.-Lektor Dr. Wolfgang Gruther MSc
4.3.2016
Notfallmedizin – Erste Hilfe (Seminar für Assistenten)
Dr. Werner Deutschmann
5.3.2016
Resektive oder regenerative Parochirurgie – Update
DDr. Sascha Virnik
5.3.2016
Curriculum Prophylaxe – Diplomfortbildung (Seminar für PAss-Assistenten)
Dr. Michael Dieter, Dr. Hardy Haririan, Prof. Dr. Thomas Bernhart, MR Dr. Franz
­Hastermann, Dr. Knut Hufschmidt, Mag. Ralph Elser, Herr Markus Tschann
1.4., 17.6., 23.9., 18.11.2016, 17.3., 23.6., 8.9.2017
DVT-Radiologie und Grenzen der 2-D-Radiologie
Prof. Dr. Margrit-Ann Geibel
2.4.2016
Endodontie 2016
Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz
8.4.2016
ZAFI Curriculum – Implantologie II
Univ.-Doz. DDr. Orhun Dörtbudak
8.4., 23.9., 16.12.2016, 13. – 14.5.2017
Röntgen (Seminar für Assistenten)
Univ.-Prof. Dr. Ales Celar
9.4.2016
Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde
Prof. Dr. Jürgen Manhart
15. – 16.4., 3. – 4.6., 8. – 9.7., 16. – 17.9., 7. – 8.10., 4. – 5.11., 2. – 3.12.2016
Moderne Kieferorthopädie: Qualität und Effizienz
Dr. Guido Sampermans
17. – 18.4., 22. – 23.5., 26. – 27.6., 18. – 19.9., 16. – 17.10., 20. – 21.11.,
18. – 19.12.2016, 15. – 16.1., 19. – 20.2., 12. – 13.3.2017
Ganzheitliche Parodontitis Therapie (Seminar für Prophylaxe-Assistentinnen)
Dr. Margit Schütze-Gössner
22.4.2016
Moderne Diagnostik und Therapie im Frühstadium der Karies
Priv.-Doz. Dr. Alexander Welk
23.4.2016
Seminarzyklus Funktionelle Medizin und Zahnheilkunde
Dr. Heinrich Hechenblaickner
29. – 30.04., 17. – 18.6., 7. – 8.10.2016
KONGRESSE SERVICE
OPEN MEDICAL INSTITUTE – SEMINAR OTOLARYNGOLOGY
MAI BIS JUNI 2016
Ort: Schloss Arenberg, 5020 Salzburg, Arenbergstraße 10
Termin: 8. – 14.5.2016
Seminarleitung: Dr. Michael G. Stewart, Dr. Gerhard Rasp
Information: www.aaf-online.org/index.php/salzburg-medical-seminars.html
Tel.: +43/662/640 101, E-Mail: [email protected]
Duplexsonografie der peripheren Gefäße
Grundkurs
Ort: KH Göttlicher Heiland
1170 Wien, Dornbacher Straße 20-28
Termin: 20. – 21.5.2016
Leitung: Prim. Univ.-Doz. Dr. Reinhold Katzenschlager
Anmeldung: Berufsverband Österreichischer Internisten
1200 Wien, Treustraße 43/4/4
Tel.: +43/1/270 24 57, E-Mail: [email protected], www.boei.or.at
OPEN MEDICAL INSTITUTE – BONE & JOINT SURGERY
Ort: Schloss Arenberg, 5020 Salzburg, Arenbergstraße 10
Termin: 5. – 11.6.2016
Seminarleitung: Dr. Russell Windsor, Dr. Reinhard Windhager
Information: www.aaf-online.org/index.php/salzburg-medical-seminars.html
Tel.: +43/662/640 101, E-Mail: [email protected]
OPEN MEDICAL INSTITUTE – PSYCHIATRY
Ort: Schloss Arenberg, 5020 Salzburg, Arenbergstraße 10
Termin: 12. – 18.6.2016
Seminarleitung: Dr. John Barnhill, Dr. Wolfgang Fleischhacker
Information: www.aaf-online.org/index.php/salzburg-medical-seminars.html
Tel.: +43/662/640 101, E-Mail: [email protected]
OPEN MEDICAL INSTITUTE – ANESTHESIOLOGY
Ort: Schloss Arenberg, 5020 Salzburg, Arenbergstraße 10
Termin: 19. – 25.6.2016
Seminarleitung: Dr. Hugh Hemmings, Dr. Peter Gerner
Information: www.aaf-online.org/index.php/salzburg-medical-seminars.html
Tel.: +43/662/640 101, E-Mail: [email protected]
OPEN MEDICAL INSTITUTE – ESU/WEILL CORNELL MASTER CLASS IN UROLOGY
Ort: Schloss Arenberg, 5020 Salzburg, Arenbergstraße 10
Termin: 26.6. – 2.7.2016
Seminarleitung: Dr. Peter Schlegel, Dr. Hein Van Poppel
Information: www.aaf-online.org/index.php/salzburg-medical-seminars.html
Tel.: +43/662/640 101, E-Mail: [email protected]
3. MEDICINICUM LECH
Stress – Fluch oder Segen?
Ort: sport.park.lech, 6764 Lech am Arlberg, Strass 456
Termin: 7. – 10.7.2016
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Markus M. Metka
Veranstalter: Lech Zürs Tourismus GmbH
Information und Anmeldung: www.lech-zuers.at/medicinicum-lech/
KONGRESS ESSSTÖRUNGEN 2016
24. Internationale Wissenschaftliche Tagung
Ort: Congress Centrum Alpbach, 6236 Alpbach 246
Termin: 20. – 22.10.2016
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Günther Rathner, Mag. Dr. Karin Waldherr
Organisation: Netzwerk Essstörungen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen
­Gesellschaft für Essstörungen und der MedUni Innsbruck
Information und Anmeldung: Netzwerk Essstörungen, 6020 Innsbruck, Templstraße 22, Tel.: +43/512/576 026, E-Mail: [email protected]
www.netzwerk-essstoerungen.at
40. Badener Rheumatologischer Fortbildungstag und
7. Burgenländischer Rheumatag
Ort: Congress Casino Baden, 2500 Baden, Im Kurpark
Termin: 20. – 21.5.2016
Wissenschaftliche Leitung: Prim. Priv.-Doz. Dr. Peter Peichl MSc
Veranstalter: Institut für Rheumatologie der Kurstadt
­Baden in Kooperation mit der Donau-Universität Krems
Information: AZ med.info, 1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel.: +43/1/531 16-41 DW, E-Mail: [email protected]
24th European Conference on General Thoracic Surgery
Ort: Mostra D’ Oltremare
80121 Neapel, Viale Kennedy 54
Termin: 29.5. – 1.6.2016
Information und Anmeldung: Forma Communications
s.r.l., 80121 Neapel, Via Chiala 149/E
Tel.: +39/081/714 86 08, E-Mail: ests2016@forma
communications.com, http://2016.estsmeetings.org
48. Wachauer Frühjahrssymposium der ÖGZMK
Zweigverein Niederösterreich
„Train your skills“ und diverse Workshops
Ort: Steigenberger Hotel and Spa, Krems/Donau
Termin: 2. – 4.6.2016
Wissenschaftliche Organisation: Univ.-Prof. Dr. Thomas
Bernhart
Veranstalter: MR DDr. Hannes Gruber
Information: AZ med.info, 1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel.: +43/1/531 16-48 DW, E-Mail: [email protected]
Anmeldung: ÖGZMK NÖ, Sarah Eder, Tel.: +43/664/424 84 26
E-Mail: [email protected]
Update-Refresher 2016
Ort: Aula der Wissenschaften Wien
1010 Wien, Wollzeile 27a/Bäckerstraße 20
Termine: 7. – 11.6.2016
Themen: Innere Medizin, Allgemeinmedizin, EKG-Kurs,
­Diabetes
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Günter Kreijs,
Dr. Gustav Huber, Dr. Martin S. Taheri, DI Erfan Abedian
Veranstalter und Anmeldung: Forum für Medizinische Fortbildung, 2500 Baden, Braitnerstraße 87/6 PF 134
Tel.: +43/2252/263 263 10, E-Mail: [email protected]
BITTE BEACHTEN SIE
Das gesamte wissenschaftliche Programm der Gesellschaft der
Ärzte in Wien können Sie auf www.billrothhaus.at nachlesen.
02_2016 doktor in wien 25
SERVICE MEDIZIN
Brustkrebs
Denosumab verringert Rückfallrate
► „Da ist ein spektakuläres Ergeb-
nis“, sagte der Vorstand der
Wiener Universitätsklinik für Chirurgie, Präsident der österreichischen Studiengruppe für Brust- und Dickdarmkrebs (ABCSG) sowie stellvertretende
Leiter des Comprehensive Cancer Center der MedUni Wien, Michael Gnant.
An der Untersuchung haben 65 Behandlungszentren in ganz Österreich
mit 3425 Mammakarzinompatientinnen nach der Menopause teilgenommen.
Im vergangenen Jahrzehnt haben viele wissenschaftliche
Untersuchungen – wesentliche
davon im Rahmen der ABCSG
in Österreich – gezeigt, dass
eine antihormonelle Therapie
nach Standardtherapie (Operation, Bestrahlung et cetera) bei
hormonabhängigem Brustkrebs die
Sterblichkeitsrate um bis zu 40
Prozent senken kann. Die antihormonell wirkenden Medikamente, zum Beispiel Aromatasehemmer,
führen
aber auch zu Knochenschwund. „Das ist bei
ungefähr 15 Prozent
der postmenopausalen Brustkrebs­
patientinnen der
Fall“, sagte Gnant
im Mai vorigen Jahres gegenüber der Austria Presse Agentur. Eine
potenziell schwerwiegende
Nebenwirkung sind zum Beispiel auch
Kiefernekrosen.
Bereits vor einigen Jahren wurde bewiesen, dass mit Osteoporosemedikamenten aus der Klasse der Bisphosphonate
der therapiebedingte Knochenschwund
zu einem guten Teil abgefangen werden kann. Gleichzeitig zeigte sich, dass
unter Verwendung dieser Arzneimittel
26 doktor in wien 02_2016
auch weniger Rückfälle bei den Mammakarzinompatientinnen auftraten.
Eine von Gnant und anderen Autoren
im Juli vorigen Jahres nach entsprechenden groß angelegten Studien publizierte Metaanalyse der vorhandenen
Daten zeigte eindeutig diesen zusätzlichen Effekt der Anti-Osteoporosetherapie: Die „Knochenhärter“ führen
zu einer Reduktion des Auftretens
von Knochenmetastasen um 28 Prozent und zu einer Verringerung der
langfristigen Brustkrebsmortalität
um 18 Prozent.
In den vergangenen Jahren wurde
aber mit dem monoklonalen
Antikörper Denosumab,
welcher die Ausreifung
von Knochenfresszellen
verhindert, ein hochwirksames Osteoporosemedikament mit extrem geringen
Nebenwirkungsraten in die
Therapie eingeführt. Basis­
forschung dazu hatte ehemals
Josef Penninger, jetzt Leiter des
Instituts für Molekulare Biotechnologie
in Wien, durchgeführt.
Weniger Nebenwirkungen
In der neuen Studie erhielten nun
3425 österreichische Brustkrebspatientinnen nach der Menopause eine
antihormonelle Therapie mit einem
Aromatasehemmer und zur Hälfte
alle sechs Monate Denosumab oder
ein Placebo. „Die Häufigkeit von Knochenfrakturen sank um insgesamt 50
Prozent“, stellte Gnant im Mai vorigen
Jahres beim amerikanischen Krebskongress (ASCO) das erste Hauptergebnis vor.
Wegen dieses hoch signifikanten Erfolgs wurde nach dieser Auswertung
beschlossen, auch den eventuellen Effekt dieser Begleittherapie (ähnlich wie
jener von Bisphosphonaten) auf die
Rückfallrate zu ermitteln. Diese Ergebnisse stellte der Präsident der ABCSG
nun in San Antonio nach vier Jahren
Beobachtungszeitraum vor.
„Es kam zusätzlich zu den um 50 Prozent weniger Knochenbrüchen auch
zu 18 Prozent weniger (Brustkrebs-)
Rückfällen. Wir haben immer davon
geträumt, über eine Veränderung des
Mikroenvironments die Heilungsrate günstig zu beeinflussen. Mit der
ABCSG 18-Studie ist uns das ein weiteres Mal (nach der Untersuchung mit
den Bisphosphonaten vor einigen Jahren, Anm.) gelungen“, sagte Gnant.
Die Verringerung der Rückfallrate um
18 Prozent war knapp an der statistischen Signifikanz. Hoch signifikant
war der Effekt bei der Untergruppe der
Patientinnen mit Tumoren über zwei
Zentimeter Größe und frühzeitiger Behandlung sowie bei Patientinnen mit
sehr vielen Hormonrezeptoren an den
Tumorzellen.
Laut Gnant sollte nunmehr Denosumab
den für eine antihormonelle Therapie
geeigneten
Brustkrebspatientinnen
zusätzlich angeboten werden. Bei stärkerer Wirksamkeit hätte das Medikament auch weniger Nebenwirkungen.
In Österreich gibt es pro Jahr ungefähr
5200 Brustkrebsneuerkrankungen. 70
Prozent davon sind hormonabhängig,
das heißt, die Tumorzellen brauchen
vor allem Östrogene als Wachstums­
impuls. 
APA/The Lancet
Foto: hidesy/iStock
Eine zusätzliche Behandlung von Brustkrebspatientinnen mit hormonabhängigem
Mammakarzinom mit dem Osteoporose-Antikörper Denosumab verringert die Rückfallrate
um 18 Prozent. Die Resultate wurden am 9. Dezember 2015 beim international wichtigen
Brustkrebskongress in San Antonio (Texas) präsentiert.
MEDIZIN SERVICE
Immuntherapie mit vielen Kombinationsvarianten
Mit neuen Immuntherapeutika, zum Beispiel
sogenannten Checkpoint-Inhibitoren, lässt
sich bei manchen Krebserkrankungen im
fortgeschrittenen Stadium bei ungefähr 20
Prozent der Patienten ein längerfristiges
Ansprechen auf die Behandlung erzielen.
Neue Kombinationstherapien sollen das noch
deutlich verbessern, hieß es am 23. November
2015 bei einer Vortragsreihe im Wiener AKH.
Immunonkologie und Immunhämatologie
standen im Mittelpunkt des Kollegs des
Comprehensive Cancer Center (CCC) von
MedUni Wien und AKH. CCC-Koordinator
Christoph Zielinski betonte in einem Übersichtsvortrag zur internistischen Onkologie
mit den neuen Behandlungsmöglichkeiten,
dass die neuen Immuntherapien längst nicht
„nur“ bei Tumoren wirken, welche schon
immer als mit dem Immunsystem in Verbindung stehend angesehen worden sind:
„Beim nicht kleinzelligen Lungenkarzinom
hat man mit dem monoklonalen Antikörper
Nivolumab (Checkpoint-Inhibitor, Anm.)
bei fortgeschrittener Erkrankung und schwer
vorbehandelten Patienten eine Ein-JahresÜberlebensrate von 42 Prozent erzielt, nach
zwei Jahren eine von 24 und nach drei Jahren eine von 18 Prozent.“
Allerdings müsse man oft länger warten, bis
der Effekt einsetze. Insgesamt aber zeige sich
bei den klinischen Studien mit den neuen
Immuntherapeutika langfristig eine Stabilisierung der Tumorerkrankungen bei um die
20 Prozent der Patienten, sagte Zielinski.
Das ist an sich schon ein Riesenerfolg. Doch
es sollte sich noch weiter verbessern lassen.
So könnte man sowohl Kombinations­
immuntherapien als auch Kombinationen
mit „zielgerichteten“ Therapeutika und/
oder Chemotherapeutika in Zukunft anwenden. Je mehr Mutationen – auch solche,
die beispielsweise erst durch eine Chemotherapie entstünden – bösartige Zellen aufwiesen, desto besser sei der Behandlungserfolg. Die Zellen werden dadurch leichter
als „fremd“ erkannt und vom Immunsystem
bekämpft.
Im Zuge der neuesten Entwicklungen in der
Onkologie und in der Hämatologie kommen
auch Zell- und Impftherapien wieder zum
Vorschein. So zeigte sich in ersten klinischen
Studien bei Kindern und Erwachsenen mit
schwersten akuten lymphatischen Leukämien mit der neuen Methode der CAR TZelltherapie ein länger andauernder völliger
Rückgang der Erkrankung bei mehr als 70
Prozent der Behandelten. Bei der neuartigen
Methode werden T-Zellen des Patienten entnommen, gentechnisch mit einem chimären
Antigenrezeptor (CAR) modifiziert und
anschließend per Infusion verabreicht. Die
CAR T-Zellen vermehren sich im Körper des
Patienten, suchen mit ihrem CD19-Oberflächenbestandteil gezielt die bösartigen Leukämiezellen und „killen“ sie, wie Hildegard
Greinix, Leiterin der Klinischen Abteilung
für Hämatologie der Grazer Universitätsklinik für Innere Medizin, darstellte.
Ulrich Jäger, Vorstand der Klinischen
Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie der Wiener Universitätsklinik für
Innere Medizin I, betonte, dass man mit den
neuen Therapien in der Behandlung von bestimmten Patienten mit Blutkrebs auch den
Zeitraum besser überbrücken könne, bis eine
Knochenmarktransplantation durchgeführt
werden kann. Als eines von acht Zentren in
Europa wird die Klinik an einer Studie bei
Hochrisiko-Lymphompatienten mit der CAR
T-Zell-Therapie teilnehmen. Man erhofft
sich Remissionsraten von 80 Prozent und ein
längeres Überleben ohne Rückfälle von ungefähr 60 Prozent der Patienten mit solchen
Behandlungsstrategien. 
APA
Radiofrequenztherapie beseitigt Schilddrüsenknoten
Mit der sogenannten Hochfrequenz-­
Wärmeablation lassen sich gutartige Schilddrüsenknoten ohne Operation beseitigen.
Insgesamt dürfte die Operationsfrequenz
in solchen Fällen in Österreich zu hoch
sein, hieß es am 20. Oktober 2015 bei einer
­Pressekonferenz in Wien.
Veränderungen an der Schilddrüse – von
gutartigen Knoten und Zysten bis hin zu seltenen Karzinomen – treten häufig auf. Eine
Reihenuntersuchung bei 96.278 Frauen in
Deutschland zeigte bei unter 25-Jährigen eine
Häufigkeit von ungefähr 10 Prozent, bei den
über 55-Jährigen waren solche Gewebeveränderungen zu etwa 50 Prozent feststellbar.
Obwohl bei genauer Diagnose bis hin zur
ultraschallgesteuerten Feinnadelbiopsie
und zur Stanzbiopsie insgesamt selten
auftretende Schilddrüsenkarzinome gut zu
entdecken wären, wird in Österreich und
Deutschland offenbar oft „einfach operiert“:
Bei 15 Patienten mit einem chirurgischen
Eingriff samt Allgemeinnarkose und mög-
lichen Operationskomplikationen stellen die
Pathologen schließlich nur einmal den Befund eines entfernten Karzinoms. In Italien
liegt diese Relation bei sieben zu eins, in den
USA gar nur bei eins zu eins.
„Vor einer Operation muss eindeutig ein
Malignitätsverdacht gegeben sein“, sagte
Alois Geßl von der Klinischen Abteilung für
Endokrinologie und Stoffwechsel der Wiener
Universitätsklinik für Innere Medizin III.
Unterbleibe das, wären unnötige Operationen vorprogrammiert.
Doch auch gutartige Knoten oder Zysten in
der Schilddrüse können Probleme machen.
Hier gibt es laut dem Grazer Experten Harald
Dobnig eine sehr schonende und trotzdem
effektive Methode in Form der Radio- oder
Hochfrequenz-Wärmeablation zu deren
Beseitigung. Dabei wird eine Nadel mit der
Spitze in den Knoten vorgeschoben. Durch
den Hochfrequenzstrom wird das Gewebe
auf 60, 70 oder 80 Grad Celsius erwärmt und
denaturiert. „Das ist praktisch schmerzfrei,
wird ambulant durchgeführt und kommt
ohne Narkose aus“, so Dobnig
Das durch die Hitze zerstörte Knotengewebe
wird vom Immunsystem abgebaut. Innerhalb von drei Monaten nimmt das Volumen
des Knotens um 60 bis 70 Prozent ab, nach
einem Jahr um 85 Prozent. Nur in ungefähr
20 Prozent der Fälle muss die Therapie nach
einem Jahr wiederholt werden. Das Verfahren eignet sich für gutartige Schilddrüsenknoten, auch mit Zysten, die Symptome
verursachen, für sogenannte „heiße“ Knoten,
wenn eine Radiojodtherapie nicht erwünscht
ist, und eventuell auch zur Behandlung
kleiner wieder auftauchender Schilddrüsenkarzinome.
Zu Komplikationen kommt es nur bei sehr
wenigen der Patienten. Obwohl die Radio­
frequenz-Wärmeablation nur ein Drittel
einer Operation samt stationärem Aufenthalt
im Spital kostet, wird sie derzeit von den
Krankenkassen nicht generell bezahlt. Manche
Kassen zahlen ein Drittel der Kosten.  APA
02_2016 doktor in wien 27
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Nierenschäden bleiben bei Diabetikern ein Problem
Fortschreitende Nierenschäden mit dem
Versagen der Organe und Dialysepflichtigkeit
sind eine gefürchtete Folge der Zuckerkrankheit. Die EU-SysKid-Forschergruppe unter
maßgeblicher Beteiligung österreichischer
Experten weist jetzt auf die komplexen
Fragestellungen und die wachsende Zahl der
Patienten hin.
„SysKid“-Netzwerk steht für „Systembiology
für neue Diagnose und Behandlung bei chronischer Nierenerkrankung“. Insgesamt waren
26 Forschergruppen aus 15 Staaten beteiligt.
Das Gesamtbudget betrug 16 Millionen Euro
(11,8 Millionen Euro an EU-Fördermitteln).
Das Konsortium beendete das Projekt im
Dezember vergangenen Jahres.
Ein Problem bei der chronischen Nierenerkrankung als Folge von Diabetes liegt in der
mangelnden Vorhersagbarkeit des Verlaufs
der Erkrankung. Bei manchen Patienten
schreiten die Nierenschäden schnell bis
zum terminalen Nierenversagen voran, bei
anderen wiederum ist der Krankheitsverlauf
viel langsamer. Die Suche nach einzelnen
Biomarkern, mit denen man dieses Risiko
genauer bestimmen kann, dürfte laut niederländischen SysKid-Forschern wenig Erfolg
versprechen: „Da die diabetische Nierenerkrankung mehrere krankheitsverursachende
Faktoren umfasst, dürfte eine Kombination
von Biomarkern wahrscheinlich die Krankheitsprognose mehr verbessern als ein einzelner Biomarker.“
Der Verlauf der Nierenerkrankung infolge von
Typ 2-Diabetes ließe sich jedenfalls zumindest zum Teil durch eine entsprechende Ernährung beeinflussen, schreiben die Forscher.
Konnten Diabetespatienten im Rahmen von
klinischen Studien mit fast 3100 Probanden
die Qualität ihrer Ernährung deutlich verbessern, ließen sich in etwa 3 Prozent der Fälle
von diabetischer Nephropathie beziehungsweise deren Fortschreiten verhindern, ebenso
ungefähr 10 Prozent der Todesfälle.
Auch relativ geringe Verbesserungen in der
Diagnose, in der Verlaufskontrolle und in
der Therapie der diabetischen Nephropathie
könnten vielen Menschen Leid und dem
Gesundheitswesen hohe Kosten ersparen. Das
wird im Rahmen der derzeit in allen westlichen Industriestaaten als Folge von Adipositas ansteigenden Typ 2-Diabetes-Welle – sie
erfasst auch zunehmend die Schwellenländer – immer wichtiger. 570.000 Österreich
leiden derzeit an Typ 2-Diabetes. Die Zahl der
Betroffenen hat sich in den vergangenen 17
Jahren in Mitteleuropa um 40 Prozent erhöht.
Österreichische, niederländische und italie-
Foto: ericsphotography/iStock
Genaktivitätskarte von Zellen
der Bauchspeicheldrüse erzeugt
Mit modernen Sequenziermethoden konnten
Wissenschafter des Wiener Centrums für
Molekulare Medizin (CeMM) die Genaktivitäten von 64 Zellen der Bauchspeicheldrüse
erzeugen.
Den Wissenschaftern ging es um jene Zellen,
welche die sogenannten Langerhans-Inseln
in der Bauchspeicheldrüse bilden. BetaZellen produzieren Insulin, Alpha-Zellen
den Gegenspieler Glucagon, andere schütten
Hungerhormone oder deren Gegenspieler aus.
Bisher sei die Erforschung dieser LangerhansInseln schwierig gewesen, hieß es in einer
Aussendung des CeMM. Man kannte nur
wenige Proteine, mit denen man die hoch
spezialisierten Zellarten voneinander unterscheiden konnte. Hinzu kamen technische
Hürden: Welche Gene bei der Entstehung
von Diabetes aktiviert oder abgeschaltet
werden, konnte man nur aus einer groben
Mischung Zehntausender Zellen herauslesen
– ein großes Manko bei so unterschiedlich
arbeitenden Zelltypen.
Dies konnten die beiden CeMM-Forscher Stefan Kubicek und Christoph Bock nun ändern.
Ihnen gelang es erstmals, die Gesamtheit der
aktiven Gene, das sogenannte Transkriptom,
in 64 einzelnen Pankreaszellen zu bestimmen
und daraus im Computer ihre charakteristische Genaktivität zu rekonstruieren.
Den praktischen Nutzen ihrer Daten konnten
die Wissenschafter laut der Aussendung
bereits zeigen. Sie entdeckten weitere molekulare Marker, mit denen sich die einzelnen
Zelltypen besser voneinander unterscheiden
lassen, und fanden verschiedene Faktoren, die
für die Zellentwicklung in der Bauchspeicheldrüse verantwortlich sind. 
Embo reports
nische SysKid-Teilnehmer haben
versucht, die Entwicklung der
Häufigkeit der chronischen
Nierenkrankheit bis zum
Jahr 2025 vorherzusagen.
Demnach dürfte 2025
schon fast jeder vierte
Diabetespatient in
­Österreich zumin­dest an ­moderaten
Nierenfunktionsstörungen
leiden. Ungefähr
4300 Patienten könnten
dann ein terminales Nierenversagen als Spätfolge
der Zuckerkrankheit
aufweisen.  Nephrology
Dialysis Transplantation
Hinweise auf heilende
Wirkung von Lymphozyten-Botenstoffen
Eine Forschergruppe um Hendrik Jan Ankersmit von der Klinischen Abteilung für Thoraxchirurgie der Wiener Universitätsklinik für
Chirurgie hat Hinweise dafür gesammelt, dass
bestrahlte weiße Blutkörperchen Inhaltsstoffe
freisetzen, die den Schweregrad der Schädigung nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall im Tiermodell reduzieren.
„Eine aufgereinigte Exosomen- beziehungsweise Proteinfraktion ist für diese positiven
Effekte zuständig“, erklärte Ankersmit. Neben
den Proteinkomplexen sind außerdem Lipide
und andere Mikropartikel daran beteiligt.
Ionisierende Strahlung führt dazu, dass
dieser Cocktail vermehrt freigesetzt wird. Das
Gemisch wird als APOSEC (ein Akronym aus
„Apoptotic Secretome) bezeichnet. In Tiermodellen zeigte sich ein Effekt nach künstlich
herbeigeführtem Herzinfarkt.  Science Reports
02_2016 doktor in wien 29
SERVICE MEDIZIN
Lebenserwartung der Österreicher steigt weiter
Die Lebenserwartung der Österreicher ist im
Vergleich zum Jahr 1991 gestiegen. Wie die
aktuelle Österreichische Gesundheitsbefragung zeigt, erhöhte sie sich bei Männern um
6,6 Jahre auf 78,9 Jahre, bei Frauen um 4,7
Jahre auf 83,7 Jahre. Den eigenen Gesundheitszustand bewerten 79 Prozent der Österreicher ab 15 Jahren als sehr gut oder gut.
Auch die Einschätzung der Lebensjahre in
guter Gesundheit hat sich im Vergleich zum
Jahr 1991 verbessert: Bei Männern stieg sie
um 10,2 Jahre auf 65,9 Lebensjahre und bei
Frauen um 9,7 Jahre auf 66,6 Lebensjahre.
Den Ergebnissen der Erhebung zufolge
hat ein Großteil der Österreicher aber
dennoch mit chronischen Krankheiten
zu kämpfen. Ungefähr ein Viertel der
Personen im Alter von 15 und mehr Jahren
leidet an chronischen Kreuzschmerzen
oder einem anderen Rückenleiden. 1,75
Millionen Österreicher – Frauen häufiger
als Männer – leben mit einer Allergie.
An dritter Stelle der gesundheitlichen
Probleme steht der Bluthochdruck: Ungefähr 1,5 Millionen Menschen leiden akut
an dieser Krankheit. Chronische Nackenschmerzen betreffen 19 Prozent der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter nehmen die
Angaben einer chronischen Erkrankung zu,
nur in der Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen ist eine knappe Mehrheit (51 Prozent)
frei von chronischen Beschwerden.
GESUNDHEITSZUSTAND DER ÖSTERREICHER
Frauen
Anteil in Prozent
Gesundheitszustand
(Selbsteinschätzung)
Männer
Lebenserwartung in Jahren
83,7
79 % Sehr gut/Gut
78,9
Fettleibig
16 %
Mittel
13 %
16 %
5%
Schlecht/sehr schlecht
Raucher
22 %
Täglich Obst (5 Portionen)
27 %
10 %
4%
Grafik: © APA, Quelle: APA/Statistik Austria
Dauerhafte gesundheitliche Probleme führen
laut der Gesundheitsbefragung auch dazu,
dass in etwa eine halbe Million Österreicher
bei ihren Alltagstätigkeiten stark eingeschränkt sind. Weitere 1,8 Millionen Personen (25 Prozent) sind etwas eingeschränkt.
Das hat zur Folge, dass 249.000 Personen ab
65 Jahren Schwierigkeiten bei der Ausübung von zumindest einer Aktivität der
täglichen Körperpflege und Versorgung der
eigenen Person haben.
Im Gesundheitsverhalten der Österreicher ergeben sich laut Studie positive,
aber auch negative Tendenzen. Ungefähr
ein Viertel aller Personen erfüllt die
­Bewegungskriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach körperlicher Aktivität und Muskelaufbau.
Besonders junge Männer im Alter von 18
bis 29 Jahre sind sportlich aktiv. Dennoch
nimmt Adipositas vor allem bei Männern
zu: Knapp 16 Prozent der Männer sind
hierzulande davon betroffen, am häufigsten kommt die Erkrankung bei 60- bis
70-Jährigen vor. 
APA
Österreichs Erwachsene werden immer
dicker. 15,6 Prozent der Männer und 13,2
Prozent der Frauen sind laut den aktuellsten
Erhebungen adipös. 1991 waren es noch
8,3 Prozent der Männer und 9,0 Prozent
der Frauen. Bei Kindern und Jugendlichen
könnte allerdings ein Plafond erreicht sein.
Dies stellte Thomas Dorner vom Institut
für Sozialmedizin des Zentrums für Public
Health der MedUni Wien fest.
Die zu vielen Kilos haben jedenfalls eindeutig
negative Auswirkungen. Dorner: „Ein extrem
adipöser junger Mensch (20 bis 30 Jahre),
BMI größer 45, verliert als Mann in etwa 13
beziehungsweise als Frau acht Lebensjahre.“
Wie sehr sich die Situation in einem nur relativ geringen Zeitraum von ungefähr 25 Jahren
in Österreich verändert hat, stellt Dorner in
Auflistung der verschiedenen Erhebungen
zum Thema Adipositas in Österreich dar:
Laut Mikrozensuserhebung der Statistik
Austria aus dem Jahr 1991 (mehr als 46.000
Personen ab 20 Jahren) lag die Adipositasrate
damals bei den Männern bei 8,3 und bei den
Frauen bei 9,0 Prozent. 1999 wurde diese
Erhebung wieder durchgeführt und brachte
30 doktor in wien 02_2016
Adipositasanteile unter Männern und Frauen
von jeweils 9,1 Prozent.
Eine danach folgende Gesundheitsbefragung
(2006/2007) mit mehr als 15.000 Teilnehmern (Männer und Frauen ab 15 Jahren) wies
12,0 Prozent der Männer und 12,7 Prozent
der Frauen als adipös aus. Die gleichlautende
Befragung im Jahr 2014 mit ebenfalls mehr
als 15.000 Teilnehmern zeigte einen Adipositasanteil bei den Männern von 15,6 Prozent,
bei den Frauen von 13,2 Prozent.
Etwas anders sind die Angaben gemäß dem
Ernährungsbericht 2012, bei dem 313 Männer und Frauen (18 bis 64 Jahre alt) direkt
gemessen wurden. Da waren 47,7 Prozent der
Männer normalgewichtig, 37,4 Prozent übergewichtig und 14,9 Prozent adipös. Dorner:
„Von den Frauen waren 4,2 Prozent unterge-
wichtig (niemand bei den Männern, Anm.),
68,2 Prozent normalgewichtig, 17,9 Prozent
übergewichtig und 9,7 Prozent adipös.“ Das
alles deutet darauf hin, dass die Männer die
Frauen deutlich überrundet haben.
Die Wahrscheinlichkeit für Adipositas hat
in Österreich mit steigendem Alter alle fünf
Jahre bei beiden Geschlechtern um etwa 10
Prozent zugenommen: „Frauen und Männer
in Österreich hatten eine etwa um 50 Prozent
höhere Wahrscheinlichkeit für Adipositas als in Westösterreich.“ Die regionalen
Unterschiede seien weitgehend unverändert
geblieben, so Dorner.
Eine positive Entwicklung gibt es bei Kindern und Jugendlichen. „Es scheint so, als
hätte man da möglicherweise einen Plafond
erreicht“, sagte Dorner. „So betrug die Prävalenz von Adipositas in den WHO-HBSCSurveys (Schüler und Jugendliche, Anm.)
von 1998, 2010 und 2014 bei den Burschen
13,9 Prozent, 18,5 Prozent und 17,3 Prozent
und bei den Mädchen 10,0, 11,9 und 11,7
Prozent.“ Möglicherweise könnten sich
hier bereits Präventionsmaßnahmen aus­
wirken. 
Wiener Medizinischen Wochenschrift
Fotos: daneger/iStock, knorre/iStock
Österreichs Erwachsene werden immer dicker
MEDIZIN SERVICE
Suche nach resistenten Staphylokokken-Keimen
Erstmals gibt es relativ harte Daten zum
Vorkommen der in Spitälern gefürchteten
Staphylococcus aureus-Keime (S. aureus) in
der österreichischen Bevölkerung. Eine Studie von Wissenschaftern der MedUni Wien
belegt, dass bei Hausärzten 16,6 Prozent der
Patienten mit nicht infektiösen Krankheiten
S. aureus in der Nasenschleimhaut als „Kolonisator“ aufweisen. Ein Großteil der Keime
zeigt Resistenzen.
„In Österreich haben wir in der Allgemeinmedizin bei solchen Daten ein ‚schwarzes
Loch‘. Wir schauen nur auf die Krankenhausdaten, weil wir keine Daten aus der niedergelassenen Praxis haben – und vergessen
gleichzeitig darauf, dass wir sie nicht haben“,
sagte Manfred Maier von der Abteilung für
Allgemeinmedizin der MedUni Wien.
Das gilt neben vielen Bereichen der Medizin auch für die Verbreitung von häufigen
Krankheitserregern in der Bevölkerung. Die
herkömmlichen Studien laufen fast immer
in Krankenhäusern ab. Dort existiert aber
eine eigene Bakterienflora, oft mit typischen
Krankenhauskeimresistenzen durch den
häufigen Gebrauch von Antibiotika und
schwer kranken Patienten mit geschwächter
Immunabwehr. Umgekehrt, wie auch Maier
bestätigte: Bei Patienten außerhalb der Krankenhäuser werden viel weniger Resistenzen
vermutet. Doch genau weiß man das nicht,
weil eben regelmäßig durchgeführte Studien
in der niedergelassenen Praxis fehlen.
Die österreichische Studie ist Teil der APRESInitiative in neun europäischen Staaten. Die
Daten beziehen sich auf das Vorkommen
von S. aureus. Diese Bakterien können auch
schwere und lebensgefährliche Infektionen
auslösen.
Neue Daten zu Spitalsinfektionen
in Österreich erhoben
Zum Thema Spitalsinfektionen in Österreich
gibt es seit Kurzem neue Daten. Sie wurden
von Elisabeth Presterl von der MedUni Wien
vorgestellt. An der Erhebung zu nosokomialen
Infektionen haben zwischen 23. April und 8.
Juli 2015 51 Krankenhäuser (45 Akutspitäler
und sechs Rehabilitationskliniken) teilgenommen. Die Infektionsrate betrug 5,3 Prozent.
In einer ersten derartigen Untersuchung mit
Daten von neun Spitälern und 4321 Patienten
aus dem Jahr 2012 war noch eine Rate an
Infektionen, welche die Kranken im Medizinumfeld erworben hatten, von 6,2 Prozent
festgestellt worden. Die neue Erhebung und
Analyse war mit 712 Krankenhausstationen
und 13.814 Patienten aus Ost-, Süd- und
Westösterreich wesentlich größer, geht aus
jenen Folien hervor, welche die Expertin am
11. Dezember 2015 bei einem Vortrag im Gesundheitsministerium zeigte. 28,2 Prozent der
Patienten hatten einen chirurgischen Eingriff.
Spitalsinfektionen (nosokomial) wurden bei
727 Patienten registriert (5,3 Prozent). Am
häufigsten waren Infektionen mit sogenannten grampositiven Keimen (zum Beispiel
Pneumokokken, Streptokokken), Staphylococcus aureus-Bakterien, Enterokokken und
Klebsiellen. Acinetobakterien, wie sie kürzlich
bei einer für ein Baby in Linz tödlichen Infektion verantwortlich waren, wurden nur bei 0,9
Prozent (vier Fälle) registriert.
Eine antibiotische Therapie hatten 3610
Kranke erhalten.
Als Merkmal für die im gesamten Gesundheitswesen wichtige Händehygiene wurde der
Verbrauch an alkoholischen Desinfektionsmitteln verwendet. Hier zeigt sich ein Verbrauch von 28,6 Liter pro 1000 Patiententagen
(im Spital). Österreich liegt damit im Bereich
der meisten europäischen Staaten. Weit
mehr als doppelt so hoch ist der Verbrauch in
Dänemark, deutlich höher auch in Schweden,
Norwegen und Griechenland. Die skandinavischen Länder gelten seit vielen Jahren als
Beispiele für gute Hygienebedingungen sowie
geringe Antibiotikaresistenzen. 
APA
20 über die Österreichische Gesellschaft für
Allgemein- und Familienmedizin zum Mitmachen angeworbene Hausärzte baten jeweils
200 aufeinander folgende Patienten mit nicht
infektiösen Krankheiten als Grund für den
Arztbesuch, einen Nasenabstrich machen
zu dürfen. Insgesamt waren es schließlich
3309 Proben auf Keime und entsprechende
Fragebögen.
Insgesamt kam man doch auf ein relativ häufiges Vorkommen der typischen Spitalskeime
auch außerhalb der Krankenhäuser. „S. aureus
wurde bei 16,6 Prozent der Nasenabstriche
identifiziert. 70,1 Prozent waren zumindest
gegen ein Antibiotikum resistent, zumeist gegen Penicillin“, schrieben Kathryn Hoffmann
als Erstautorin und die Co-Autoren. 64,8
Prozent dieser Staphylokokken waren gegen
Penicillin resistent, dann kamen Azithromycin (13,5 Prozent) und Erythromycin (13,3
Prozent). Eine Mehrfachresistenz lag bei 13,7
der S. aureus-Stämme vor, eine sogenannte
Methicillinresistenz (häufig in Krankenhäusern) wurde bei 1,5 Prozent der Proben
festgestellt. 
BMC Infectious Diseases
Österreichischer
­Forscher fand
Michelin-Baby-Gene
Neugeborene mit dem „Michelin-ReifenBaby-Syndrom“ haben am ganzen Körper
Hautfalten, die an das Maskottchen besagter
Firma erinnern. Diese Hautwülste verschwinden, wenn die Kinder größer werden. David
Keays vom Institut für Molekulare Pathologie
(IMP) in Wien fand nun mit internationalen
Kollegen die genetische Ursache für diese
sehr seltene Erbkrankheit.
Bei den Betroffenen ist der Aufbau des
inneren Gerüsts von Zellen schadhaft,
berichteten die Forscher. Das kann entweder
durch fehlerhafte Bausteine (Tubulin) dieses
Zellgerüsts passieren, oder durch Defekte im
„MAPRE2-Gen“, welches für seinen Zusammenbau mitverantwortlich ist.
„Wir wissen jetzt, welche Gene für die Krankheit verantwortlich sind, aber wie die Symptome zustande kommen, ist nach wie vor
rätselhaft“, erklärte Keays in einer Aussendung des IMP. Dies möchte er durch weitere
Untersuchungen klären, damit in Zukunft
Diagnose und Behandlung verbessert werden
können.
American Journal of Human Genetics
02_2016 doktor in wien 31
SERVICE CHRONIK
Auszeichnung
Forschungsförderungspreise vergeben
Drei medizinische Forschergruppen wurden kürzlich mit der Verleihung des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 2015 für ihre wissenschaftlichen
­Anstrengungen der letzten Jahre belohnt. Sämtliche Arbeiten entstanden an der MedUni Wien.
und stark thrombosefördernd. Dadurch
können Bakterien eingefangen und effektiv bekämpft werden. Dieser Mechanismus wird jedoch auch in thrombotischen Krankheitsbildern aktiviert, wo
NETs als Gerüst für Thrombenbildung
fungieren könnten.
Mangold konnte zeigen, dass Neutrophile am Ort der Thrombenentstehung im Vergleich zu Neutrophilen im
peripheren Blut hochgradig aktiviert
sind und NETs erzeugen. Er entdeckte
zember 2015 an Andreas Mangold von der Klinischen Abteilung für
Kardiologie der Wiener Universitätsklink für Innere Medizin II (erster
Preis), Yvonne Winhofer von der Klinischen Abteilung für Endokrinologie
und Stoffwechsel der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III (zweiter Preis) und Matthias Unseld von der
Wiener Universitätsklinik für Innere
Medizin I (dritter Preis).
Andreas Mangold: DNAse als intravenöses Therapeutikum im Rahmen der
Akuttherapie von ST-Hebungsinfarkten
Herzinfarkt entsteht durch thrombotischen Verschluss der Herzkranzgefäße. Neutrophile Granulozyten
sind in Herzkranzthromben von ST-­
Hebungsinfarkten angereichert. In der
vorliegenden Studie hat Mangold diese
Neutrophilen näher charakterisiert und
vor allem eine rezent entdeckte Eigenschaft – die Bildung von sogenannten
Neutrophil Extracellular Traps (NETs)
– untersucht. Die Bildung von NETs ist
ein effektiver Mechanismus, durch den
Bakterien bekämpft werden können.
Dabei schleudern Neutrophile den Inhalt ihres Zellkerns, also DNA-Stränge,
Histone, aber auch Granula-Proteine,
in den Extrazellulärraum, wo ein netzartiges Gebilde entsteht. Diese NETs
sind entzündungsfördernd, zelltoxisch
32 doktor in wien 02_2016
Andreas Mangold,
Yvonne Winhofer,
Matthias Unseld
(v. li. n. re.)
außerdem, dass die Menge an NETs
in direktem Zusammenhang mit der
Infarktgröße und der Reperfusion der
Patienten steht.
Ein körpereigener Mechanismus zur
raschen Elimination von NETs besteht
in der Ausschüttung von Desoxyribonuklease (DNase). Mangold fand
­heraus, dass, je niedriger die DNaseAktivität im Herzkranzgefäß, desto
höher die Konzentration von NETs ist.
Dementsprechend zeigte sich auch,
dass eine niedrige DNase-Aktivität
mit umso größeren Infarktarealen in
Zusammenhang steht.
Zuletzt löste Mangold Herzkranzthromben im Petriglas auf und
konnte erkennen, dass durch die
Zugabe von DNase die Auflösung
signifikant beschleunigt wird. Aus
den vorliegenden Daten ergibt sich,
DNAse als intravenöses Therapeuti-
kum im Rahmen der Akuttherapie von
ST-Hebungsinfarkten
anzuwenden.
Eine klinische Pilotstudie ist in Vorbereitung.
Yvonne Winhofer: Funktionierende Lipolyse im Fettgewebe beziehungsweise
freie Fettsäuren wichtig für Substratversorgung des Herzens
Hypoglykämien stellen eine gefürchtete Nebenwirkung blutzuckersenkender Therapien dar und wurden rezent
mit einem erhöhten Risiko für HerzKreislauf-Erkrankungen bei Patienten
mit Diabetes mellitus in Verbindung
gebracht. Die im Rahmen der Hypoglykämie-Gegenregulation freigesetzten
Katecholamine könnten dabei nicht nur
direkt, sondern auch über die Steigerung
der Lipolyse im Fettwegebe mit konsekutivem Anstieg der freien Fettsäuren
im Blut den myokardialen Stoffwechsel
und somit die Herzfunktion beeinflussen. Deshalb wurde in der Studie die
Auswirkung einer hypoglykämischen
Episode (+/-Hemmung der L
­ipolyse
im Fettgewebe) auf den myokardialen Lipidgehalt (MYCL, Herzfette)
und die Herzfunktion untersucht.
Neun gesunde Teilnehmer absolvierten
vier Studientage in zufälliger Reihenfolge:
1)Insulin-Hypoglykämie-Test (IHT)
mit Placebo (ins+/aci-)
2)IHT unter pharmakologischer Hemmung der Lipolyse im Fettgewebe mit
Abfall der freien Fettsäuren im Plasma
(FFA) mittels Acipimox (ins+/aci+)
3)Normoglykämie mit Acipimox (ins-/
aci+)
4)Normoglykämie mit Placebo (ins-/
aci-)
MYCL und Herzfunktion wurden mittels Magnetresonanzspektroskopie und
-bildgebung zu Beginn sowie nach zwei
und sechs Stunden gemessen.
Die Ergebnisse: Im Rahmen der Hypoglykämie (ins+/aci-) kam es zu einem
deutlichen Anstieg der FFA und der
Fotos: Stefan Seelig
► Die Vergabe erfolgte am 3. De-
CHRONIK SERVICE
Auswurffraktion des Herzens (EF;
von 63,2±5,5 auf 69,6±6,3 Prozent,
p=0,0001), die zudem miteinander
korreliert waren (r=0,68, p=0,0002);
dieser Effekt wurde unter Hemmung
der Lipolyse am zweiten Studientag
(ins+/aci+) völlig unterdrückt. Unter
Normoglykämie und Acipimox (ins-/
aci+) kam es zu einem deutlichen Abfall der EF von 59,2±5,5 auf 53,9±6,9
Prozent, p=0,005) und einem deutlichen Abfall der FFA, Triglyzeride und
Herzfette (MYCL, um -48.5 Prozent,
p=0,0001). Die Daten zeigen, wie
wichtig eine funktionierende Lipolyse
im Fettgewebe beziehungsweise freie
Fettsäuren für die Substratversorgung
des Herzens und somit für die Aufrechterhaltung der Herzfunktion in
Stresssituationen sind.
Matthias Unseld: Interaktion zwischen
dem Urokinaserezeptor und PTEN in
Endothelzellen
Der Urokinaserezeptor ist ein bekanntes
Protein an der Zelloberfläche und reguliert unterschiedliche Zellfunktionen in
Gesundheit und Krankheit. Besondere Bedeutung werden ihm in der Immunologie und der Krebserkrankung
zugeschrieben. Vor allem im Kolonkarzinom, dem Endometriumkarzinom,
aber auch in Tumoren des zentralen
Nervensystemes konnte der Präsenz
des Urokinaserezeptors eine wichtige
Rolle für das Überleben der Patienten
nachgewiesen werden. Über unterschiedliche Interaktionen mit anderen
Proteinen wird dabei vor allem auch
die Gefäßbildung entscheidend mitbeeinflusst. Da auch einer der w
­ ichtigsten
Tumorsuppressor-Proteine, die Phos­
phatase PTEN, viele der vom Urokinaserezeptor aktivierten zellulären
Signalwege beeinflusst, wurde eine
mögliche Verbindung dieser beiden
Proteine untersucht.
Sowohl durch in vitro als auch mittels aufwendigen in vivo Experimenten
konnte eine Interaktion zwischen dem
Urokinaserezeptor und PTEN in Endothelzellen nachgewiesen werden. Die
Bildung von Gefäßen, die sogenannte
Angiogenese, wird von diesen beiden
Proteinen maßgeblich beeinflusst. 
Über die Verleihung der Theodor-Billroth-Preise der Ärztekammer für Wien
berichtete doktorinwien in seiner letzten
Ausgabe.
Teddybären, Puppen und andere Stoff- und Kuscheltiere im Operationssaal, beim Zahnarzt, beim
Röntgen, bei der Wundversorgung oder bei der
Computertomografie: Das Projekt „TeddybärenKrankenhaus“ hat das Ziel, Kindern die Angst vor
dem Arztbesuch oder einem Spitalsaufenthalt
zu nehmen. Die Kinder und deren Kuscheltiere
werden dabei von sogenannten Teddy-Docs – es
handelt sich dabei um Studierende der MedUni
Wien – fachlich betreut. Am 8. und 9. Dezember
2015 fand das „Teddybären-Krankenhaus“ zum
bereits fünften Mal in der Ärztekammer statt.
Kooperationspartner sind die Austrian Medical
Students‘ Assiociation, die MedUni Wien, der
akademische Fachverein österreichischer Pharmazeuten sowie der Arbeiter-Samariter-Bund.
Österreichische Krebshilfe: Vor 105 Jahren
von Wiener Medizinern gegründet
Jedes Jahr sind 35.000 Österreicher mit einer
Krebsdiagnose konfrontiert. Moralische und
finanzielle Unterstützung beim Kampf gegen die
Krankheit erhalten Patienten und Angehörige von
der Österreichischen Krebshilfe. Bei einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2015 wurde anlässlich
des 105-jährigen Jubiläums Bilanz gezogen und ein
Blick in die Zukunft der Organisation geworfen.
„Vor 105 Jahren wurde die Krebshilfe von
Wiener Medizinern gegründet. Damals hat sich
der Adel die Betreuung jener Bevölkerungsschichten, für die es keine soziale Absicherung
gegeben hat, zur Aufgabe gemacht“, erklärte der
Präsident der Österreichischen Krebshilfe, Paul
Sevelda. Mehr als 30.000 Patienten und Angehörige werden seither jährlich kostenlos von der
Österreichischen Krebshilfe unterstützt.
Als besondere Erfolge der vergangenen Jahre
nannte Sevelda die Einführung der Gratis-
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, die
Änderungen in der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz sowie Schwerpunktaktivitäten bei
der Früherkennung von Darmkrebs. „Unserer
jährlichen Aktion im Darmkrebsmonat März ist
es beispielsweise zu verdanken, dass die Angst
vor der Koloskopie genommen werden konnte.“
Themen, denen sich die Organisation in Zukunft
verstärkt widmen möchte, sind Palliativeinrichtungen für Krebskranke sowie die Wiedereingliederung von Betroffenen nach überstandener
Krankheit. „Das ist eine Forderung, die man
leicht stellt, aber in der Umsetzung schwierig
ist“, erklärte Sevelda. Die Rückkehr in Arbeitsverhältnisse sei durch die anhaltenden Therapien und Nachsorge der Patienten nur schrittweise möglich. „Wir orten aber den politischen
Willen, dass das in absehbarer Zeit umgesetzt
werden kann.“ 
Staatspreis für Geschlechterforschung an Alexandra
­Kautzky-Willer
Am 11. Dezember 2015 wurde Alexandra Kautzky-Willer mit dem mit 10.000 Euro dotierten GabrielePossanner-Staatspreis ausgezeichnet. Die Ehrung geht an Personen, deren wissenschaftliche Leistungen die Geschlechterforschung fördern.
Kautzky-Willer ist seit 2010 Professorin für Gender Medicine an der MedUni Wien. Die Fachärztin
für Innere Medizin sei „eine wichtige Stütze bei der Weiterentwicklung von Gendermedizin und ein
Vorbild für junge Wissenschafterinnen“, so Staatssekretär Harald Mahrer in einer Aussendung.
Die seit 1997 alle zwei Jahre vergebene Auszeichnung erinnert an die erstmalige Verleihung eines akademischen Grads an eine Frau durch eine österreichische Universität: Gabriele Possanner erhielt 1897
nach nochmaliger Ablegung zahlreicher Prüfungen ihr an der Universität Zürich erworbenes Doktorat
der Medizin von der Universität Wien nostrifiziert. Im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für
Wien ist ein Saal nach ihr benannt.
02_2016 doktor in wien 33
SERVICE PREISE
STATUTEN DES THEODOR-BILLROTH-PREISES DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
Artikel I
1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
stiftet die Ärztekammer für Wien den „Theodor-Billroth-Preis der Ärztekammer für Wien”.
2. Der „Theodor-Billroth-Preis” wird alljährlich
verliehen und ist mit 7500 Euro dotiert. Er ist
maximal in drei Teile teilbar.
3. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises
können sich alle Angehörigen der Ärztekammer
für Wien bewerben. Da der „Theodor-BillrothPreis der Ärztekammer für Wien“ sowohl der
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
als auch der Förderung der wissenschaftlichen
Tätigkeit in der freien Praxis dienen soll, sind
Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände
(ausgenommen als Co-Autoren) von der
Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher
kommen nur Erstautoren in Frage, die in den
vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung
nicht Preisträger des „Theodor-Billroth-Preises“
oder des „Forschungsförderungspreises der
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen
AG“ waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer ­
für Wien”. Für die Einreichung der Arbeiten
ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. D
ie Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF
oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden).
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahres in schriftlicher Form veröffentlicht
noch für einen anderen Preis eingereicht worden
sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Tätigkeiten beziehungs­weise experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet
der Medizin zum Gegen­stand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden.
Von der Einreichung ebenfalls ausgeschlossen
sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Z
ur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.
2. D
ie Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher
Form durch das Präsidium der Ärztekammer
für Wien.
3. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
STATUTEN DES FORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREISES DER ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG
Artikel I
1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit
der Ärzte in Wien stiftet die Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG einen Preis.
2. Der Preis trägt den Namen „Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG”.
3. Der „Forschungsförderungspreis der Erste
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG”
wird alljährlich verliehen und ist mit 7500 Euro
dotiert. Er ist maximal in drei Teile teilbar.
4. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises
können sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte
bewerben. Dies gilt auch für promovierte Mediziner, die nicht Mitglied der Ärztekammer sind.
Da der „Forschungsförderungspreis der Erste
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG“ sowohl der Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses als auch der Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis
dienen soll, sind Klinik-, Abteilungs- und Insti-
34 doktor in wien 02_2016
tutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren)
von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher kommen nur Erstautoren in Frage, die in
den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung nicht Preisträger des „Theodor-BillrothPreises“ oder des „Forschungsförderungspreises
der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen
AG” waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich in den „Mitteilungen der Ärztekammer
für Wien”. Für die Einreichung der Arbeiten
ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vorzulegen plus in elektronischer Form (PDF
oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen ist die Einreichung einer deutschen Übersetzung erforderlich (Arbeiten können in englischer Sprache eingereicht werden).
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch
für einen anderen Preis eingereicht worden sein.
Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaft-
licher Tätigkeit beziehungsweise experimenteller
Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der
Einreichung ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden
Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts
durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.
2. Die Verleihung des Preises erfolgt in feierlicher
Form durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG in Wien.
3. G
egen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
STEUER SERVICE
Ordinationsvertretung
Ein Dienstverhältnis liegt nicht vor
Die Vertretung eines niedergelassenen Arztes stellt laut Bundesfinanzgericht
(2. Instanz im Abgabenverfahren) eine selbstständige Tätigkeit dar. Allerdings ist
derzeit noch nicht bekannt, ob das Finanzamt gegen diese für die Ärzteschaft
­erfreuliche Entscheidung den Verwaltungsgerichtshof anrufen wird.
Von Wolfgang Leonhart
Foto: AEK Wien
► Zwischen
einzelnen Finanz­
ämtern und Ärztinnen und
Ärzten schwelt seit Jahren ein Rechts­
streit um die Frage, ob im Fall von Ver­
tretungsärzten in Ordinationen ein
Dienstverhältnis vorliegt. Dies hätte
weitreichende Folgen für die Ordinati­
onsinhaber, da dann die bei Dienst­
nehmern zwingenden Abgaben und
Beiträge für Ordinationsvertreter zu
entrichten wären (doktorinwien be­
richtete).
Dies führt auch zu einem rechtlichen
Dilemma, da laut Ärztegesetz be­
kanntlich ein niedergelassener Arzt
einen Kollegen in seiner Ordination
nicht anstellen darf. Andererseits gibt
es Situationen, etwa bei sehr langen
Abwesenheiten, in denen ein Kassen­
arzt sogar verpflichtet ist, sich vor Ort
vertreten zu lassen, und nicht bloß die
Patienten an Kollegen weiterreichen
darf.
Auch die Vorbereitung der Überga­
be der eigenen Ordination an einen
Nachfolger wird sinnvollerweise auf
diese Art vorbereitet. Der Nachfolger
lernt im Zuge von Ordinationsvertre­
tungen nicht nur die Patienten ken­
nen, sondern sammelt auch Punkte für
die Vergabe des Kassenvertrags.
Erst kürzlich entschied der Verwaltungs­
gerichtshof (VwGH 2013/08/01217),
dass eine Arbeitsmedizinerin, die für
die AUVA Betriebs­begehungen machte,
Arbeitnehmerin sei.
Ein anderer Fall ging vom VwGH
wieder zurück an die Unterinstanz:
Er betraf zwei Ärztinnen, die in der
Ordination eines niederösterreichi­
schen Facharztes als Vertretung tätig
waren. Auch sie stufte das Finanz­
amt als Dienstnehmerinnen ein. Der­
Inhaber der Ordination bekämpfte
die Entscheidung. Der (damals noch
zuständige) unabhängige Finanz­
senat gab ihm recht, der VwGH hob
dessen Bescheid jedoch auf: Das Ge­
samtbild einer Tätigkeit müsse darauf
untersucht werden, ob Merkmale der
Selbstständigkeit oder der Unselbst­
ständigkeit überwiegen, dieses genaue
Bild fehlte dem VwGH in dem Be­
scheid.
Zu diesem Verfahren liegt nun ein
kürzlich veröffentlichtes Erkenntnis
des Bundesfinanzgerichts (BFG vom
19. November 2015, RV/ 2100115/2014)
vor. Darin wird im zweitinstanzlichen
abgabenrechtlichen Verfahren durch
den BFG die Vertretung eines nieder­
gelassenen Arztes durch einen ande­
ren Arzt als selbstständige Tätigkeit
eingestuft und das Vorliegen eines
Dienstverhältnissen (wie vom Finanz­
amt argumentiert) verneint.
Eigenverantwortlich tätig
Das BFG begründet diese Entschei­
dung mit dem Fehlen von persönlicher
Weisungsgebundenheit und man­
gelnder Eingliederung in den geschäft­
lichen Organismus des Auftraggebers:
 E
s werde unterschieden zwischen
angestellten Ärztinnen und Ärzten
– diese seien auch fachlich wei­
sungsgebunden, wobei eine ver­stärkte Einspruchspflicht bei fach­
lich umstrittenen Weisungen be­
stehe – und nicht angestellten
Ärztinnen und Ärzten, also nieder­
gelassenen Ärztinnen und Ärzten
oder Wohnsitzärzten und somit auch
Vertretungsärzten. Diese seien nicht
weisungsgebunden, sondern eigen­
verantwortlich.
 E
s fehle an jeglicher Abhängigkeit
des Urlaubsvertreters von dem auf
Urlaub befindlichen Arzt; der Ur­
laubsvertreter habe wie jeder Arzt
seinen Beruf persönlich, unmittelbar
und unter eigener Verantwortung
Leonhart: „Der
Verwaltungsgerichtshof könnte die
Entscheidung wieder
revidieren“
Das Bun­
desfinanz­
gericht
begründet
seine Ent­
scheidung
mit dem
Fehlen von
persönlicher
Weisungs­
gebunden­
heit und
mangelnder
Einglie­
derung in
den ge­
schäftlichen
Organismus
des Auftrag­
gebers.
auszuüben. Die Vertretung eines
Arztes durch einen andern Arzt sei
daher nicht Gehilfenschaft (§ 1313
ABGB), sondern Substitution, bei
der man nur für ein Auswahlver­
schulden hafte.
 V
ertretungsärzte seien eigenverant­
wortlich tätig und könnten daher
auch zur Haftung herangezogen wer­
den, was einem Unternehmerrisiko
gleichkommt.
 E
ine Eingliederung in den geschäft­
lichen Organismus könne nicht vor­
liegen, wenn der zu vertretende Arzt
in der Ordination nicht anwesend
ist und die Ordination und die da­
zugehörigen Betriebsmittel nur zur
Verfügung gestellt würden. Die im
konkreten Fall vorliegende eher ge­
ringe Entlohnung der Vertretungs­
ärzte lasse den Rückschluss zu, dass
darin eine Ordinationsgebühr ent­
halten sei.
 D
er in der Ordination anwesende
Arzt werde eigenverantwortlich tätig,
da er anstelle des vertretenen Arztes
für den Patienten als Behandler er­
sichtlich sei.
 E
in Weisungsrecht durch den Ordi­
nationsinhaber läge nicht vor.
 I
m Übrigen wird in der Urteils­
begründung auf ein früheres höchst­
gerichtliches Erkenntnis (VwGH
vom 6. Juli 1956, 0954/54) ver­wiesen, wonach ein Vertretungs­
arzt als selbstständig tätig eingestuft
wurde.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob das
Finanzamt gegen diese für die Ärzte­
schaft erfreuliche Entscheidung neu­
erlich den VwGH anruft. 
Wolfgang Leonhart ist Steuerberater in
Wien 7. und Verfasser des im Verlag der
Österreichischen Ärztekammer erschienenen Buchs „Arzt und Steuern“.
02_2016 doktor in wien 37
SERVICE RECHT
Strafrechtsnovelle
Medizinerprivileg wieder eingeführt
Mit 1. Jänner 2016 ist das Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl 112/2015) in Kraft getreten,
welches strafrechtliche Bestimmungen an die jetzigen gesellschaftlichen Standards anpassen
und die Rechtslage vereinfachen soll. Neben der Anhebung von Wertgrenzen bei
Vermögensdelikten und der Erhöhung der Strafrahmen bei Delikten gegen Leib und Leben
finden sich auch Änderungen, die insbesondere für Gesundheitsberufe wesentlich sind.
► „Tod nach falscher Spritze“ oder
„Falsch operiert“: Wenn nach
einer medizinischen Behandlung oder
einer Operation Folgeschäden bleiben,
gehen die emotionalen Wogen meist
hoch – entsprechende Schlagzeilen
inklusive. Doch in der gerichtlichen
Praxis war die Beurteilung dieser Fälle
meist schwierig, da ein großer Aus­
legungsspielraum bestand.
Mit der Strafrechtsnovelle setzt der
Gesetzgeber nun ein klares Signal in
Richtung Patienten und Gesundheits­
personal. Durch das wieder bestätigte
„Medizinalpersonenprivileg“ können
Ärztinnen und Ärzte sowie medizi­
nisches Personal demnach nicht für
jede unerwünschte Folge einer medizi­
nischen Behandlung zur Rechenschaft
gezogen werden, sondern nur, wenn sie
grob fahrlässig gehandelt haben.
Gleichzeitig werden die wirklichen
ärztlichen Kunstfehler strafrechtlich
aus dem Bereich der Kavaliersdelikte
geholt. Der Strafrahmen für die grob
38 doktor in wien 02_2016
Der Straf­
rahmen für
die grob
fahrlässige
Tötung wird
im Ver­
gleich zum
Grunddelikt
verdreifacht
und bei der
grob fahrläs­
sig begange­
nen Körper­
verletzung
verdoppelt.
fahrlässige Tötung wird im Vergleich
zum Grunddelikt verdreifacht und bei
der grob fahrlässig begangenen Körper­
verletzung verdoppelt.
Lebensbedrohliche Vergiftung
Ein Mann wird am Herzen operiert.
Nach ein paar Tagen verschlechtert
sich sein Zustand zunehmend. Er
zeigt Symptome einer Blutvergiftung.
Bei der Untersuchung stellt man fest,
dass bei der Herzoperation ein Tupfer
vergessen wurde. Das Krankenhaus
reagiert rasch, entfernt den Tupfer,
der tatsächlich der Verursacher war,
und kann den Mann stabilisieren. Die
große Frage ist nun, ob die zuständigen
Operateure hier „grob fahrlässig“ ge­
handelt haben.
Nach dem neuen Strafrechtsände­
rungsgesetz hängt die strafrechtliche
Verantwortung davon ab, ob der be­
handelnde Arzt beziehungsweise die
betrauten Pflegepersonen „ungewöhn­
lich und auffallend sorgfaltswidrig
handeln, sodass der Eintritt eines dem
gesetzlichen Tatbild entsprechenden
Sachverhalts als geradezu wahrschein­
lich vorhersehbar war“.
Im Fall der Herzoperation stellte sich
im Verlauf des Ermittlungsverfahrens
heraus, dass die OP-Schwester beim
Zählen der Tupfer tatsächlich einen
vermisst hatte. Da der Tupfer aber nicht
auffindbar war, hatte der behandelnde
Arzt entschieden, den Brustkorb den­
noch wieder zu schließen. Er hatte also
das Risiko in Kauf genommen, dass es
zu einer lebensbedrohlichen Blutver­
giftung kommen könnte. Und damit
liegt der Tatbestand der „groben Fahr­
lässigkeit“ vor.
Hätte sich die OP-Schwester tatsäch­
lich verzählt und das Fehlen des Tupfers
nicht bemerkt, dann läge zwar auch ein
Behandlungsfehler vor, aber kein straf­
rechtlich relevanter Tatbestand. Allfäl­
lige Schadenersatzansprüche könnten
dann nur auf dem zivilrechtlichen Weg
eingebracht werden.
Fotos: zhudifeng/iStock, PHH Rechtsanwälte (2)
Von Mathias Preuschl und Daniela Leitner
RECHT SERVICE
Ist alles klagbar?
Schon bisher hat sich die straf- und
zivilrechtliche Judikatur dahin gehend
entwickelt, dass es einen besonders ho­
hen Grad der Unbesonnenheit voraus­
setzt, dass der Täter besonders rück­
sichtslos gehandelt oder eine Norm
verletzt hat, die gerade ihn in beson­
derem Maße zur Verhinderung eben
jener Rechtsgutsverletzung verpflich­
tet hat. Es wird jedoch erst die Zukunft
zeigen, ob in der Praxis der zivilrecht­
liche Begriff der groben F
­ ahrlässigkeit
auch im Strafrecht seinen Durchschlag
finden wird. Zumindest lässt sich aus
dem Erfordernis „ungewöhnliche
und auffallende Sorgfaltswidrigkeit“
ableiten, dass nunmehr das bloße
­
Vorliegen einer gefährlichen Situation
nicht mehr ausreichend ist, sondern
eine zusätzliche sorgfaltswidrige Ver­
haltensweise des Handelnden hin­
zukommen muss. Kurz gesagt: Die
Sorgfaltswidrigkeit muss geradezu ins
Auge springen. Und es muss klar sein,
dass dieser auffällige Fehler die Ver­
letzung oder Gesundheitsschädigung
geradezu zwingend bewirken wird.
Eine Komplikation nach einer Ope­
­
ration ist damit ebenso wenig straf­
rechtlich beachtlich wie eine medi­
zinisch anerkannte Behandlung, die
sich einige Jahre später aufgrund von
neueren wissenschaftlichen Erkennt­
nissen als nicht zielführend heraus­
stellt.
Hohe Komplexität der Fälle
Noch schwieriger ist es, wenn ein Pati­
ent an den Folgen oder vermeintlichen
Folgen einer medizinischen Behand­
lung stirbt. So prozessiert etwa die
Familie eines Mannes, der nach einer
falsch verabreichten Spritze verstorben
ist, auch zwei Jahre nach dem Tod des
Mannes noch immer gegen das LKH
Graz. Damals hatte sich das Opfer, ein
Grazer Unternehmer, aufgrund sei­
ner Leukämieerkrankung einer am­
bulanten Chemotherapie am Grazer
Landeskrankenhaus unterzogen. Er
sollte im Dezember 2013 zwei Substan­
zen in je einer Spritze erhalten – ei­
ne Ärztin verabreichte ihm allerdings
die für die Vene vorgesehene Spritze
fälschlicherweise ins Rückenmark. Der
Mann fiel ins Koma und starb kurz vor
Weihnachten an den Folgeschäden der
Spritzenverwechslung. An diesem Zi­
vilverfahren lässt sich die Komplexität
der juristischen Beurteilung ärztlichen
Handelns ablesen.
Ähnlich schwierig war bislang auch die
Situation im Strafrecht. Der bisherige
Tatbestand der „Fahrlässigen Tötung
unter besonders gefährlichen Verhält­
nissen“ (§ 81 StGB) hatte nicht nur eine
sperrige Bezeichnung, sondern bereite­
te bei der rechtlichen Beurteilung in der
Praxis Schwierigkeiten. Zwar konnten
Sachverständigengutachten in vielen
Strafverfahren teilweise auffallende
und ungewöhnliche Sorgfaltswidrig­
keit nachweisen. Die Feststellung von
„besonders gefährlichen Verhältnissen“
war jedoch meist nicht möglich. Die
Ablöse der „Fahrlässigen Tötung unter
besonders gefährlichen Verhältnissen“
durch die „Grob fahrlässige Tötung“ soll
nunmehr alle Fälle erfassen, in denen
jemand ungewöhnlich und auffallend
sorgfaltswidrig handelt. Weitere Tatbe­
standsmerkmale sind nicht mehr nötig.
Berufsgeheimnis verletzt
Strenger als bisher geht die Strafge­
richtsnovelle auch bei der Verletzung
des gesetzlich auferlegten Berufsge­
heimnisses vor. Wer über den Gesund­
heitszustand einer Person unrecht­mäßig Auskunft gibt, Gesundheits­
akten weitergibt oder verkauft, um sich
dadurch einen Vorteil zu verschaffen
oder einer anderen Person zu schaden,
macht sich strafbar.
Preuschl, Leitner:
„Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung die neuen
Bestimmungen mit
juristischem Leben
füllt“
Während das Strafmaß der Freiheits­
strafe von bis zu einem Jahr unverändert
bleibt, hat sich die alternative Geldbuße
von 360 Tagsätzen auf bis zu 720 Tag­
sätze verdoppelt.
Entscheidend für die Strafbarkeit ist
aber hier der Vorsatz, sich dadurch zu
bereichern oder einem anderen einen
Nachteil zuzufügen.
Zusammengefasst ist die vorliegende
Novelle, jedenfalls auch im Hinblick
auf die geschilderten für Angehörige
der Gesundheitsberufe besonders re­
levanten Bestimmungen, als durchaus
gelungen zu bezeichnen. Fehler der
Vergangenheit, wie die Abschaffung
des sogenannten „Medizinalpersonen­
privilegs“, wurden korrigiert, und die
Schärfung der Tatbestände der „GrobFahrlässigkeitsdelikte“ trägt den von der
Praxis seit Jahren geäußerten Bedenken
Rechnung. Es wird nunmehr abzuwar­
ten sein, wie die Rechtsprechung die
neuen Bestimmungen mit juristischem
Leben füllt und ob die von den Verfas­
sern der Novelle erhoffte bessere An­
wendbarkeit sich in der Praxis beweist.
Klar ist allerdings auch, dass für den Fall
einer Verurteilung zukünftig mit här­
teren Strafen zu rechnen sein wird. 
Mathias Preuschl und Daniela Leitner
sind Experten für Wirtschaftskriminalität
und Strafrecht bei PHH Rechtsanwälte
in Wien 1.
Muslimisches Kind obduziert: Rechtlich gedeckt
Der Sohn einer Muslimin ist kurz nach der Geburt mit einer Fehlbildung in einem Vorarlberger Krankenhaus verstorben. Das Spital hatte gegen den Willen der Mutter eine Obduktion durchgeführt. Die
religiöse Frau klagte. Wie Die Presse am 28. Dezember 2015 berichtete, hat der Oberste Gerichtshof
(OGH) nun entschieden, dass das Vorgehen der Ärzte rechtens war und kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.
Ein Tumult sei beim Begräbnis in der Türkei aus-, sie selbst sei zusammengebrochen, gab die in Vo­r­
arlberg wohnende Muslimin an. Weil der Leichnam „in pietätloser Weise verstümmelt“ war, habe das
Kind ohne große Feierlichkeiten bestatten werden müssen. Die Frau forderte Schadenersatz.
Die Mediziner konterten: Die Fehlbildung des Kindes, das Prune-Belly-Syndrom, sei nicht ausreichend
erforscht, die Obduktion im öffentlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Der Zustand der
Leiche bei der Beerdigung in der Türkei sei darauf zurückzuführen, dass er nicht gekühlt wurde.
Eine Obduktion ist generell auch gegen den Willen der Mutter möglich, wenn ein guter Grund dafür
vorliegt. Ein solches konnte das Landesgericht Feldkirch allerdings nicht erblicken: Es gab der Klage
der Mutter statt. Das Oberlandesgericht Innsbruck drehte dann das Urteil um. Die Ärzte hätten nicht
rechtswidrig gehandelt, die Klage wurde abgewiesen.
Der OGH bestätigte jetzt diese Entscheidung. Der Wert der Obduktion ergebe sich schon daraus, dass
der Arzt so die von ihm gestellte Diagnose und Therapie überprüfen könne. Der Wunsch nach einer
Entwicklung der Medizin erfülle im Interesse der Gesundheit einen wichtigen Zweck und dürfe somit
das Recht auf Religionsausübung beschränken, erklärte der OGH (5 Ob 26/15g) laut Die Presse.
02_2016 doktor in wien 39
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für die Abteilungen
Chirurgie und Interne
mit Schwerpunkt Senologie
Teilzeit für 20 Wochenstunden
Aufgaben
n Effiziente Koordination des gesamten
Stationsbetriebes
n Ausgezeichnete interdisziplinäre
Patientenversorgung
n Mitarbeit und Sicherstellung der täglichen, interdisziplinären Stationsarbeit
n Mitarbeit bei der Ausstellung von
Arztbriefen und den Codierungen
n Kommunikationsschnittstelle zwischen
Patient, behandelndem Arzt,
Angehörigen und Pflegepersonal
Anforderungen
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder
Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
oder Chirurgie
n Notarztdiplom von Vorteil
n Soziale Kompetenz, Flexibilität, Teamund Kommunikationsfähigkeit
n Wirtschaftliches Denken und Handeln
n Gute Deutschkenntnisse
Praxisgemeinschaft bei Privatklinik Döbling nimmt noch ÄrztInnen auf.
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Jahresbruttoentlohnung € 30.000,–
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1120 Wien, T 01/54 600-512, E-Mail: [email protected]
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16 - 18, 1090 Wien
z. H. DGKS Manuela Springer, MSc
Assistenz der ärztlichen Leitung
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Ute Bock ist die erste und letzte Anlaufstelle für jene AsylwerberInnen, die nicht mehr weiter wissen. Sie braucht Ihre
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zuständig fühlt, mit dem Notwendigsten zu versorgen. Ihre
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Die KinderWunschKlinik Dr. Loimer in Thalheim bei Wels mit über 1.000 IVF-Zyklen im Jahr ist eines der
größten Kinderwunschinstitute Österreichs. Es werden alle modernen Methoden der Kinderwunschtherapie (IVF,
ICSI, Lasertherapie, Präimplantationsdiagnostik, Eizellspende) angeboten.
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16.00 Uhr) unterstützt und nach der Einarbeitungszeit eigenverantwortlich alle Phasen der Kinderwunschtherapie durchführen kann. Eine komplementäre
Zusatzausbildung (Akupunktur, Ernährungsmedizin) wäre eine tolle Bereicherung unseres Angebotes.
Eine Nachtdienstleistung ist nicht erforderlich - wenn Sie gerne abends arbeiten möchten, ist natürlich die Führung
einer abendlichen Kinderwunsch-Sprechstunde an unserer Klinik möglich. Wir erwarten Ihre Teilnahme an einem
Wochenenddienst pro Monat (jeweils Samstag und Sonntag von 8.00 bis 11.00 Uhr).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bitte richten Sie diese per email an: wels@kinderwunschklinik.
at, KinderWunschKlinik Dr. Loimer GmbH, Traunufer Arkade 1, A-4600 Thalheim bei Wels, +43 (0) 72 42 22 44 66
Unbenannt-2 1
21.01.16 21:05
Fachkurzinformation
Cenipres 10 mg/20 mg Tabletten. Zusammensetzung: 10 mg Enalaprilmaleat, 20 mg Nitrendipin. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Tablette Cenipres 10 mg/20 mg enthält 63,58 mg Laktose-Monohydrat. Hilfsstoffe: Natriumhydrogencarbonat,
Lactose-Monohydrat, Mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Povidon, Natriumdodecylsulfat, Magnesiumstearat. Anwendungsgebiete: Behandlung von essenzieller arterieller Hypertonie bei Patienten, deren Blutdruck mit Enalapril bzw. Nitrendipin als Monotherapie nicht
hinreichend kontrolliert wird. Gegenanzeigen: Cenipres darf in folgenden Fällen nicht angewendet werden: Bei Überempfindlichkeit gegenüber Enalapril, Nitrendipin oder einen der sonstigen Bestandteile; Bei Patienten mit anamnestisch bekanntem angioneurotischem
Ödem infolge einer früheren Therapie mit ACE-Hemmern (Angiotensin Converting Enzyme Inhibitors) sowie hereditärem/idiopathischem angioneurotischem Ödem; Zweites und drittes Trimester der Schwangerschaft; Bei Patienten mit hämodynamisch instabilen Zuständen,
insbesondere Herz-Kreislauf-Schock, akuter Herzinsuffizienz, akutem Koronarsyndrom, akutem Schlaganfall; Bei Patienten mit Nierenarterienstenose (beidseitig oder bei Einzelniere); Bei Patienten mit hämodynamisch relevanter Aorten- oder Mitralklappenstenose und
hypertropher Kardiomyopathie; Bei Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance unter 10 ml/min) und Hämodialyse-Patienten; Bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsstörung. Die gleichzeitige Anwendung von Cenipres mit Aliskiren-haltigen
Arzneimitteln ist bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m²) kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe: Angiotensin-Converting-Enzyme-(ACE-)Hemmer und Kalziumkanalblocker. ATC-Code: C09BB06.
Packungsgröße(n): Packung mit 30 Tabletten. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: FERRER INTERNACIONAL S.A., Gran Vía de Carlos III, 94, 08028 – Barcelona (Spanien). Stand der Fachkurzinformation: August
2015. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten
entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Colidimin 200 mg-Filmtabletten, Colidimin 400 mg-Filmtabletten. Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 200 mg Rifaximin. 1 Filmtablette enthält 400 mg Rifaximin. Hilfsstoffe: Carboxymethylstärke-Natrium, Glyceroldistearat, hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum,
Rifaximin mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien
im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: unkomplizierte Divertikelerkrankungen; hepatische Enzephalopathie; pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile; bakterielles Überwucherungs-Syndrom; Reisediarrhoe, verursacht durch
nicht-invasive enteropathogene Bakterien; Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und andere
Rifamycin-Derivate oder einen der sonstigen Bestandteile. Intestinale Obstruktion. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antiinfektiva, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 200 mg: 12 Stück, 36 Stück. 400 mg: 18 Stück. Abgabe:
Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 200 mg: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. 400 mg: 18 Stück: ab Februar 2016 Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der
Fachkurzinformation: Februar 2016. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen
sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede magensaftresistente Tablette enthält 22,3 (44,5) mg Esomeprazol-Magnesiumtrihydrat, entsprechend 20 (40) mg Esomeprazol. Hilfsstoffe: 28 (30) mg Saccarose, Glycerolmonostearat 40-55,
Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Eisenoxid (20 mg Tabletten: rötlich-braun und gelb; 40 mg Tabletten: rötlich-braun) (E172), Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol,
Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E 171), Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Durotiv Tabletten sind indiziert bei Erwachsenen: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit
einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni; Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus. Bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie
benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie; Zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; Zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum
Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; Zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Durotiv Tabletten sind indiziert bei Jugendlichen ab 12 Jahren: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis;
Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, substituierte Benzimidazole oder einen
der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf nicht zusammen nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen:
20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 02. Oktober 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die
Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
*Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
Alpinamed® Passelyt Duo Dragees. Zusammensetzung: 1 Dragee enthält: 125 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzel (Valerianae radix) (3-6:1) (entsprechend 375 – 750 mg Baldrianwurzel) Auszugsmittel: Ethanol 70 % (V/V); 250 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflorae herba) (5-7:1) (entsprechend 1250 – 1750 mg Passionsblumenkraut) Auszugsmittel: Ethanol 50 % (V/V). Hilfsstoffe: Maltodextrin, hochdisperses Siliciumdioxid, Cellulosepulver, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat, Stearinsäure, Talkum,
Glucose-Sirup (Trockensubstanz), Saccharose, Talkum, Calciumcarbonat (E 170), Arabisches Gummi, Tragant, Titandioxid (E 171), Glucose-Sirup (Trockensubstanz), Eisenoxid gelb (E 172), Hypromellose, gebleichtes Wachs, Carnubawachs, Schellack. Anwendungsgebiete:
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei Unruhezuständen (leichten Symptomen von psychischem Stress) und Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für
die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Hypnotika und Sedativa. ATC-Code: N05CM. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 30 und 60 Dragees. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: 22.07.2015. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit
anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Alpinamed® Passelyt Beruhigungstropfen. Zusammensetzung: 100 ml enthalten: 100 g Flüssigextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflora herba), Droge-Extrakt-Verhältnis 1:6-10, Auszugsmittel: Ethanol 45 % (v/v), 1 ml (= ca. 1 g) = ca. 20 Tropfen. Sonstiger
Bestandteil mit bekannter Wirkung: Ethanol 42,5 % (v/v). Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung leichter Symptome von psychischem Stress (Reizbarkeit, Nervosität, Angst-, Unruhe- und Erregungszustände) sowie bei Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Dieses Arzneimittel wird angewendet bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder den in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteil. Pharmakotherapeutische Gruppe: Hypnotika und Sedativa, ATC-Code: N05C. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 30, 100
ml. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: 10. Juli 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
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