Stefan Leibold für den GEB der Kitas Schubartstr. 17 74321 Bietigheim-Bissingen [email protected] Februar 2016 An Herrn Oberbügermeister Kessing, als Vorsitzendem des Gemeinderats An Herrn Bürgermeister Kölz, als verantwortlichem Leiter des Dezernats An die Vorsitzenden der CDU Fraktion, Herrn Thomas Wiesbauer SPD Fraktion, Herrn Volker Müller Fraktion der Freien Wähler, Herrn Steffen Merkle FDP Fraktion, Herrn Dr. Georg Mehrle An die Vorsitzende der GAL Fraktion, Frau Traute Theurer Sehr geehrte Frau Theurer, sehr geehrte Herren, Der Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in Bietigheim-Bissingen (GEB) wendet sich heute an Sie mit einem Vorschlag zur grundsätzlichen organisatorischen Neuordnung der Kitas und zu einem allgemeinen Gratis –Angebot. Wir bitten um gefällige Prüfung und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Der Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in Bietigheim-Bissingen (GEB) Vorschlag zur grundsätzlichen Neuordnung der Kitas und zu einem allgemeinen Gratis –Angebot. 1. Hintergrund: der Verdi Streik in 2015 2. Vorschläge 3. Begründungen 4. Bitte an den Gemeinderat 1. Hintergrund der Verdi Streik 2015 Im Dezember 2015 hat der Gemeinderat von Bi-Bi den Beschluss gefasst, wie die Eltern der Kita Kinder für den Verdi-Streik der Erzieherinnen des Jahres 2015 zu entschädigen sind. Zum Bedauern des GEB hat der Gemeinderat sich dabei nicht den Vorschlag des GEB zu eigen gemacht, die für die Streiktage kassierten Gebühren an die Eltern zurückzuzahlen. Stattdessen folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Stadtverwaltung, als „Entschädigung“ eine geplante Gebührenerhöhung erst zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Der GEB bedauert die Entscheidung außerordentlich. Sie ist nicht nur ungerecht, sie zeigt auch den Bedeutungsverlust des Themas vorschulische Kinderbetreuung in der Stadtverwaltung. Sie ist ungerecht, denn Eltern, deren Kinder zwischenzeitlich eingeschult wurden, werden benachteiligt. Sie ist ungerecht, denn Eltern in deren Einrichtungen besonders viel gestreikt wurde, werden benachteiligt. Diese Eltern haben für eine Leistung bezahlt, die so nie geliefert wurde. Die Entscheidung zeigt den Bedeutungsverlust des Themas. Es gab nicht deshalb keine Rückzahlung, weil kein Geld da ist. Es gab sie nicht, weil die Kapazität der Verwaltung knapp ist. Der GEB erkennt ausdrücklich an, dass die Stadtverwaltung gegenwärtig große und wichtige Aufgaben in der Unterbringung von Flüchtlingen leisten muss. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Beschäftigung mit dem Thema vorschulische Kinderbetreuung hinten angestellt wird. Es gilt weiterhin: Ohne gute Kitas weniger Kinder. Ohne Kinder ist langfristig alles nichts. Der GEB will nun nicht über die Entscheidung jammern. Der GEB nahm die Entscheidung des Gemeinderats stattdessen zum Anlass grundsätzliche Überlegungen anzustellen, wie es gelingen kann dem Thema vorschulische Kinderbetreuung die ihm gebührende Bedeutung zu geben. Nämlich Thema Nr.1 zu sein. Die Vorschläge sind keine Kritik an Personen, sondern Ideen zur Verbesserung von Strukturen. 2. Vorschläge Der GEB schlägt vor, eine grundsätzliche rechtliche und finanzielle Neuordnung der städtischen Kitas zu prüfen. Der GEB schlägt vor: „Gratis Kitas in die Holding“ 2.1. Die städtischen Kitas werden in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) überführt. Vorbild ist die gGmbH der Stadt Köln. 2.2. Die „Kita Bi-Bi gGmbH“ wird der städtischen Holding GmbH als weitere Tochtergesellschaft angegliedert. 2.3. Alle Kitas in der Stadt werden uneingeschränkt und vollständig für die Eltern gebührenfrei gestellt. Die bisherigen Gebühren der Eltern werden zukünftig aus den Gewinnen der gewerblich tätigen Holdingunternehmen aufgebracht. 3. Begründungen 3.1. Eine Ausgliederung in eine eigene gGmbH hat in Deutschland gut funktionierende Vorbilder, so in Köln. Eine gGmbH kann unabhängig vom Korsett des öffentlichen Dienstrechts und von den anderen Teilen der Stadtverwaltung geführt werden. Eine gGmbH ist nicht zwingend an die Tarifverträge gebunden. Sie ist damit attraktiv sowohl für Erziehungspersonal, wie auch für Leitungspersonal. Eine gGmbH kann innovative Wege gehen und viel besser vielfältige neue Angebote entwickeln. Eine gGmbH kann zu Zweck eines vielfältigen Angebots besser Kooperationen mit freien Trägern eingehen. Eine gGmbH kann ein Aufsichtsgremium haben, das nach Kompetenz ausgewählt wird, nicht nach Zugehörigkeit zum Gemeinderat. 3.2. Die Stadt verfügt bereits über eine städtische Holding GmbH. Diese Holding wäre die natürliche Heimat der Kita Bi-Bi gGmbH. In der Holding findet bereits die Finanzierung / Subventionierung der Eishalle und der Bäder statt. Die Zahlungsströme zwischen der Holding, ihren Gesellschaften und der Stadtkasse sind auch für den Gemeinderat nur schwer zu durchschauen. Statt auf Zahlungen aus der Holding in die Stadtkasse zu hoffen, ist es besser der Holding die Kita gGmbH zu übertragen und die gewerblichen Holdingunternehmen zu zwingen einen höheren Teil ihrer Gewinne auszuschütten um sie für die Kitas zu verwenden. Für die Finanzierung seiner Wachstumsstrategie kann ein gewinnorientiertes Unternehmen auch andere Eigenkapitalquellen heranziehen als die einbehaltenen Gewinne. 3.3. Es ist anerkanntes Wissen, dass Investitionen in frühkindliche Bildung sich am meisten lohnen. Die grün-rote Landesregierung hat die Gebühren für ihre Klientel, die Studenten in Heidelberg, Tübingen und Freiburg abgeschafft. Für die frühkindliche Bildung gibt es weiterhin in vielen Städten Gebühren. Auch bei uns. Das ist ein Anachronismus. Wenn Gebühren erhoben werden, dann besser für Erwachsene als für Kinder. Die Kostendeckung der Gebühren beträgt ohnehin nur circa 20%. Die Gebührenerhebung führt zu Folgeproblemen (siehe den Ausgangspunkt: Rückerstattung wegen Streik ). Es ist erwünscht, wenn Gebührenfreiheit zu einer höheren Nachfrage führt. Es ist erwünscht sozial durchmischte Kitas zu haben. Aus diesem Grund ist auch eine einkommensabhängige Gebührenerhebung abzulehnen. Bietigheim-Bissingen muss Heilbronn nachfolgen. Dort gibt es gebührenfreie Kitas. Die gebührenfreien Kitas sind Teil von offiziellen Wahlprogrammen. 4. Bitte an den Gemeinderat Der GEB bittet die Fraktionen im Gemeinderat an die Stadtverwaltung einen Prüfauftrag zu geben. Die Stadtverwaltung möge prüfen, bzw. durch externe Experten prüfen lassen. 4.1. Wie kann das Modell der Kita gGmbH in Köln für Bietigheim-Bissingen genutzt werden? 4.2. Wie kann unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen eine Lösung aussehen, bei der die gGmbH in der städtischen Holding angesiedelt wird? 4.3. Ab wann ist Gebührenfreiheit für alle möglich?
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