Mediadaten 2016

www.forschung-und-lehre .de
22. Jahrgang | 7,– $
2 016
Forschung 10 | 15
& Lehre
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Ist die deutsche Einheit
Geschichte?
| ab Seite 820
Kerndatensatz
Forschung
| ab Seite 824
Verpfl ichtung zu fremdsprachiger Lehre?
| ab Seite 828
Großer
Akademischer
Stellenmarkt
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2016
| ab Seite 868
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INHALT
2
ALLES WAS DIE WISSENSCHAFT BEWEGT
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8 |15
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Forschung
& Lehre
Gutachten
| ab Seite 618
NOBEL PR EIS T R ÄG E R
Dialog und
Inspiration
| ab Seite 612
TTIP
Globaler Bildungsfreihandel?
| ab Seite 634
Digital als ePaper für PC,
Tablet und Smartphone.
BE RU F U NGS V E R FA H R E N
Mit dem Ruf
schon am Ziel?
| ab Seite 636
Ingenieurwissenschaften
| ab Seite 444
Entschleunigung
| ab Seite 524
Großer
Akademischer
Stellenmarkt
| ab Seite 498
.
W I S SE N SC H A F T S P OL I T I K
Ökologie der Wissenschaftslandschaften
| ab Seite 458
KARRIERE
„Abenteuer“
Habilitation
| ab Seite 462
Großer
Akademischer
Stellenmarkt
USA
Ein Land voller unbegrenzter Gegensätze
| ab Seite .
| ab Seite 584
.
.
PRO & CON T R A
Science Slams
| ab Seite 542
W I S S E N S C H A F TL I C H E R N AC H W U C H S
Professor ist Professor
| ab Seite 544
Großer
Akademischer
Stellenmarkt
RUSSL A N D
Wandlungen
und Hoffnungen
| ab Seite 548
.
| ab Seite 672
.
.
.
.
Titelporträt .........................................................................3
Werbeanzeigen / Onlinewerbung / Beilagen ..................8
Die Leser ............................................................................4
Terminübersicht ................................................................9
Allgemeine Verlagsangaben .............................................5
Technische Daten.............................................................10
Stellenanzeigen – Print / Online .......................................6
Allgemeine Geschäftsbedingungen...............................11
Stellenanzeigen – Formate / Preise..................................7
TITELPORTRÄT
_
_
188
HOCHSCHULBAU
Forschung & Lehre
3|15
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Forschung & Lehre
189
HOCHSCHULBAU
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Auf Stroh sitzend studieren
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Monat für Monat bietet Forschung &
Lehre ihren Lesern seriöse sowie fachlich
kompetente Informationen, gründlich
recherchierte Hintergrundberichte, Interviews und Essays zu aktuellen hochschul-
Foto: mauritius-images
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Foto: mauritiu
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Grewe
Peter
„Alles, was die Wissenschaft bewegt!“
ist seit 1994 das Motto von Forschung &
Lehre. Sie ist mit über 32.000 Exemplaren
die auflagenstärkste hochschul- und
wissenschaftspolitische Zeitschrift
Deutschlands.
Forschung
& Lehre
5|15
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Jahrhundert übernahm die Stadt Bologna nicht nur die Finanzierung der Professorengehälter, sondern auch den
Neubau eines Hörsaalgebäudes inmitten
der Stadt neben der Hauptpfarrkirche
S. Petronio als „Schulen von S. Petro-
aus der Klostertradition, an der Palastbaukunst und dem profanen Wohnbau
orientierte, setzte sich die Universität
endgültig im Zentrum von Bologna
fest. In diesem Lehrgebäude waren
Hörsäle, Beratungs- und Aufenthaltsräume für Professoren, die Bibliothek,
Buchläden, Kapelle und Anatomisches
Theater für die Mediziner vereint.
Während die beiden universitären
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der baulichen Erscheinung stärker
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klösterlicher Bautradition verpflichtet.« Kontext emanzipierten oder gar
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bäudes für Juristen, Mediziner und ArErscheinung eines ummauerten um eitisten gemeinsam ein neues Kapitel im
nen rechteckigen Innenhof gruppierten
Universitätsbau eröffnen. Mit dem „ArBaukomplexes mit dominantem Kirchiginnasio“, einem Bau mit einer Faschenbau als auch im genormten Tagessade von 30 Achsen und 139 Metern
ablaufs mit religiösen Pflichten stärker
Länge, der sich, gepaart mit Relikten
klösterlicher Bautradition verpflichtet.
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politischen und -rechtlichen Fragen, zu
Karriereperspektiven und Karrierepraxis.
Forschung & Lehre versteht sich als
offenes Forum für kontroverse und meinungsfreudige Positionen. Jeden Monat
wird ein Schwerpunktthema aus Politik,
Wissenschaft, Kultur oder Gesellschaft aus
verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die
Autoren sind national und international
renommierte Wissenschaftler.
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Darüber hinaus bietet Forschung &
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Forschung & Lehre betreibt zusammen
mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ das
führende Online-Karriereportal für Wissenschaft und Forschung, „academics.de“.
Forschung
& Lehre
DIE LESER
4
ALLES WAS DIE WISSENSCHAFT BEWEGT
32.000
30.000
22,8 % Medizin
28.000
26.000
41,0 % Geistes- und Sozialwissenschaften
24.000
2004
2006
2008
2010
Entwicklung der verbreiteten Auflage (Quelle: IVW)
Forschung & Lehre erscheint monatlich
und richtet sich an alle bildungs- und
wissenschaftspolitisch interessierten Leser.
Herausgeber ist der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Leser von Forschung & Lehre sind
Universitätsprofessoren, Wissenschaftler
aller Fachbereiche, der wissenschaftliche
Nachwuchs, Journalisten und Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft.
2012
2014
36,2 % Naturwissenschaften
Leserschaft (Quelle: DHV)
Nach Bildungsstand und sozialer
Schicht liegt dieser Personenkreis weit
über dem Durchschnitt der Bundesbevölkerung und ist einer der wesentlichen
Meinungsmultiplikatoren in Staat, Gesellschaft und Industrie.
In ihren vielfältigen Funktionen an
den Universitäten, aber auch in
Forschungseinrichtungen, in Kliniken und
Forschungsabteilungen großer Industrieunternehmen leisten die Universitätsprofessoren einen maßgeblichen Beitrag
für den Industrie- und Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Die stetig steigende IVW-geprüfte
Verbreitung von über 32.000 Exemplaren
erreicht über die Hochschulen und Bibliotheken eine weitaus größere Leserschaft.
Bei über 2,6 Millionen Studierenden sind
Professoren und Wissenschaftler wie keine
andere Berufsgruppe Meinungsbildner für
nachwachsende Generationen.
ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN
HERAUSGEBER
Deutscher Hochschulverband
VERLAG
Forschung & Lehre
Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
Telefon +49 (0)228 / 902 66-15
Telefax +49 (0)228 / 902 66-90
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www.forschung-und-lehre.de
REDAKTION
Felix Grigat M.A. (verantwortl. Redakteur),
Dr. Michael Hartmer, Friederike Invernizzi M.A.,
Ina Lohaus, Vera Müller M.A.
JAHRGANG
23. Jahrgang, Nachfolge der „Mitteilungen
des Hochschulverbandes“ (41 Jahrgänge)
ERSCHEINUNGSWEISE
monatlich
AUFLAGE
32.193 verbreitete Exemplare (3/2015)
Forschung & Lehre
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Sabine Engelke M.A. Telefon +49 (0)228 / 902 66-59
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Angelika Miebach Telefon +49 (0)228 / 902 66-23
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Sabine Engelke M.A.
Telefon +49 (0)228 / 902 66-59 | [email protected]
Gabriele Freytag, Dipl.-Übersetzerin
Telefon +49 (0)228 / 902 66-39 | [email protected]
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Sparkasse KölnBonn IBAN DE 04 3705 0198 0020 0319 10
SWIFT BIC: COLS DE 33
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Forschung
& Lehre
6
STELLENANZEIGEN – PRINT / ONLINE
ALLES WAS DIE WISSENSCHAFT BEWEGT
872
AKADEMISCHER STELLENMARKT
Forschung & Lehre 10|15
10|15 Forschung & Lehre
PRINT
Forschung & Lehre wird von über 32.000 Wissenschaftlern intensiv
und aufmerksam gelesen.
Deshalb erreicht jede Stellenanzeige zielgenau hoch qualifizierte
Mitarbeiter aus Wissenschaft und Forschung – vom Rektor über den
Professor bis hin zum wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Die homogene Leserschaft garantiert einen hohen Aufmerksamkeitswert, verbunden mit einem Imagegewinn für den Inserenten.
An der Universität der Bundeswehr München wurde die Fakultät für
Humanwissenschaften um einen Studiengang Psychologie erweitert
(B.Sc. Psychologie sowie M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie). Vor dem Hintergrund der aktuellen
(fach-)politischen Entwicklungen soll das „Direktstudium Psychotherapie“
umgesetzt werden. Zwischen den bereits bestehenden Studiengängen
für Bildungswissenschaft sowie Sportwissenschaft und dem seit 2013
angelaufenen Studiengang Psychologie werden interdisziplinäre
Vernetzungen hergestellt und gegenseitige ECTS-Transferleistungen
ermöglicht. Es soll zudem ein neuer Forschungsschwerpunkt unter besonderer Berücksichtigung der bundeswehrbezogenen Themenkreise
Psychologie im Einsatz sowie Trauma, Stress- und Krisenbewältigung
eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund sind in der Fakultät für
Humanwissenschaften an der Universität der Bundeswehr München
folgende Professuren zu besetzen:
DIE FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT UND DIE ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG WOLLEN
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LEITERIN / LEITER DES FRAUNHOFER-INSTITUTS
FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE IN FREIBURG
(NACHFOLGE PROF. DR. EICKE WEBER)
W3-Professur für Klinische Psychologie:
Trauma und Krisenbewältigung
- zu besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt -
sowie in Personalunion die/den
Die zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber soll das
Fach in Lehre und Forschung in der gesamten Breite mit entsprechendem Grundlagen- und Anwendungsbezug, insbesondere im Bereich
Trauma, Stress- und Krisenbewältigung, vertreten. Neben exzellenter
Forschung wird ambitionierte Lehre im Bereich der Klinischen Psychologie einschließlich der im Fach einschlägigen Methoden vorausgesetzt.
Ebenso wird die Entwicklung anspruchsgerechter Lehrveranstaltungen
für die in der Fakultät vorhandenen und geplanten Studiengänge
erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber soll eine psychotherapeutische
Ausbildung in einem anerkannten Richtlinienverfahren erfolgreich
abgeschlossen haben und als Psychotherapeut/-in approbiert sein. Sie/
Er sollte mehrjährige Erfahrung in Tätigkeiten der klinisch-psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung (möglichst in unterschiedlichen
psychotherapeutischen Richtlinienverfahren) und im Bereich der Supervision nachweisen können sowie über Erfahrung im Aufbau und der
Leitung einer psychotherapeutischen Hochschulambulanz verfügen.
Zu den Dienstaufgaben zählen der Aufbau einer psychotherapeutischen
Hochschulambulanz sowie die Übernahme von diesbezüglichen Leitungsfunktionen.
W3-PROFESSORIN / W3-PROFESSOR
FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME IM INSTITUT
W3-Professur für Klinische Psychologie
FÜR NACHHALTIGE TECHNISCHE SYSTEME DER
und Psychotherapie
TECHNISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT FREIBURG - zu besetzen zum 1. Oktober 2016 ab 1. April 2016 berufen.
Die Albert-Ludwigs-Universität und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE arbeiten seit 1992 auf wichtigen Forschungsfeldern eng zusammen. Mit der Gründung des Instituts für Nachhaltige Technische Systeme in der Technischen Fakultät
betreten beide Einrichtungen wissenschaftspolitisches Neuland: Die Universität und die fünf Freiburger Fraunhofer-Institute –
darunter das Fraunhofer ISE – bauen dieses 3. Institut der Technischen Fakultät gemeinsam auf. Professoren der Universität und
gemeinsam berufene Leiter der Fraunhofer-Institute übernehmen die Lehre und wirken in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auf
eine engere Verzahnung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung hin.
Sie sind durch eine hervorragende und möglichst breite wissenschaftliche Qualifikation innerhalb der Forschungsgebiete Photovoltaik, Solarthermie, Gebäudeenergietechnik, Wasserstofftechnologie und Energiesystemtechnik international anerkannt und
verfügen über ausgewiesene Managementqualitäten und gute didaktische Fähigkeiten. Darüber hinaus bringen Sie langjährige
Erfahrung in der Führung von großen, interdisziplinären Forschergruppen, in der strategischen Planung, Akquisition und Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten und in der Zusammenarbeit mit der Industrie mit.
Parallel zur Professur übernehmen Sie die Leitung des Fraunhofer-ISE mit über 1.000 Mitarbeitenden, davon 500 Festangestellte.
Das Fraunhofer-ISE entwickelt Materialien, Komponenten, Systeme und Verfahren in acht wissenschaftlichen Bereichen und
finanziert sich zu über 80 Prozent aus selbst eingeworbenen Projekten am Forschungs- und Entwicklungsmarkt.
Die zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber soll das
Fach in der Lehre in der gesamten Breite mit entsprechendem Grundlagen- und Anwendungsbezug vertreten und in der Forschung in mindestens zwei der nachfolgend genannten Gebiete ausgewiesen sein:
- Forschung zu Stress im Kontext von Notfall und Einsatz,
- Prävention (primäre, sekundäre) und Intervention,
- Klassi•kation psychischer Störungen und Ätiologie.
Neben exzellenter Forschung wird ambitionierte Lehre im Bereich
der Klinischen Psychologie einschließlich der im Fach einschlägigen
Methoden vorausgesetzt. Ebenso wird die Entwicklung anspruchsgerechter Lehrveranstaltungen für die in der Fakultät vorhandenen und
geplanten Studiengänge erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber soll eine psychotherapeutische Ausbildung
in einem anerkannten Richtlinienverfahren erfolgreich abgeschlossen
haben und als Psychotherapeut/-in approbiert sein. Sie/Er sollte mehrjährige Erfahrung in Tätigkeiten der klinisch-psychotherapeutischen
Aus- und Weiterbildung (möglichst in unterschiedlichen psychotherapeutischen Richtlinienverfahren) und im Bereich der Supervision
nachweisen können sowie über Erfahrung im Aufbau und der Leitung
einer psychotherapeutischen Hochschulambulanz verfügen. Zu den
Dienstaufgaben zählen der Aufbau einer psychotherapeutischen
Hochschulambulanz sowie die Übernahme von diesbezüglichen
Leitungsfunktionen.
Die Universität der Bundeswehr bietet für Of•ziersanwärter/-innen und
Of•ziere ein wissenschaftliches Studium an, das im Trimestersystem
zu Bachelor- und Masterabschlüssen führt. Das Studium wird durch
fächerübergreifende, berufsquali•zierende Anteile des integralen
Begleitstudiums studium plus ergänzt.
Einstellungsvoraussetzungen und dienstrechtliche Stellung einer
Professorin/eines Professors bestimmen sich nach dem Bundesbeamtengesetz. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer am Tag der
Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Universität
strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und fordert
deshalb ausdrücklich Wissenschaftlerinnen zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher
Quali•kation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte richten Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum
15.10.2015 als vertrauliche Personalsache an die
Dekanin der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität der
Bundeswehr München, 85577 Neubiberg.
AKADEMISCHER STELLENMARKT
879
Die Fakultät für Biologie an der Albert-Ludwigs-Universität und der
Exzellenzcluster BIOSS (Zentrum für Biologische Signalstudien) hat
eine
W3-Professur
Biological Signalling Research
(Biologische Signalforschung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Diese Professur eignet sich insbesondere als Einstiegsposition für
hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
Der/die künftige Stelleninhaber/in soll auf dem Gebiet der Biologischen
Signalforschung international ausgewiesen sein. Dies besonders im
Hinblick auf die Entwicklung und Anwendung von synthetischen biologischen Sensoren und Schaltern um Signalvorgänge in pflanzlichen
und tierischen Modellsystemen quantitativ zu analysieren und zu steuern. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Entwicklung optogenetischer Methoden zur Steuerung von intrazellulären Signalvorgängen
und deren Anwendung zur Untersuchung z.B. immunologischer, entwicklungsbiologischer, pflanzenbiologischer und medizinischer Fragestellung zu. Bezüge zu anwendungsorientierten und technischen Fachbereichen an der Universität sind ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen zum Forschungsprofil der Stelle und zum wissenschaftlichen Umfeld finden sich auf der BIOSS Homepage unter:
www.bioss.uni-freiburg.de sowie der Homepage der Fakultät
www.bio.uni-freiburg.de. Eine Beteiligung an der Lehre in den Angewandten Biowissenschaften, den Pflanzenwissenschaften und der
Immunologie wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen bzw. Professoren
sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein
abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine
herausragende Promotion. Über die Promotion hinausgehende
wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel durch eine Habilitation
nachgewiesen werden, werden erwartet (§ 47 Landeshochschulgesetz
(LHG)).
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fördert Frauen und fordert sie
deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Universität bekennt
sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten:
• Lebenslauf
• Zeugnisse und Urkunden
• Vollständiges Schriften- und Vortragsverzeichnis unter Nennung der
zehn wichtigsten Publikationen
• Forschungskonzept
• Lehrkompetenzportfolio (Die hierfür zu verwendende Vorlage finden
Sie unter http://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/
lehrkompetenzportfolio-formblatt.doc.)
Bitte bewerben Sie sich in englischer Sprache mit dem Ausdruck Ihres
Bewerbungsformulars
http://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/bewerbungsbogen_deutsch.pdf
bzw.
http://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/bewerbungsbogen_englisch.pdf
und den o.g. Unterlagen und Belegen bis spätestens 15.10.2015. Ihre
Bewerbung (ausschließlich in elektronischer Form als 1 pdf) richten Sie
bitte an den Vorsitzenden der Berufungskommission (Prof. Dr. Ad
Aertsen) an folgende Adresse: [email protected]
Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie im Berufungsleitfaden, abrufbar unter
http://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/berufungsleitfaden.pdf.
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25.08.2016
10/2016
30.09.2016
22.09.2016
13.09.2016
26.09.2016
11/2016
31.10.2016
21.10.2016
13.10.2016
25.10.2016
12/2016
30.11.2016
22.11.2016
11.11.2016
24.11.2016
1/2017
30.12.2016
19.12.2016
13.12.2016
21.12.2016
* Anzeigenschluss 17:00 Uhr; ** Anzeigenschluss 12:00 Uhr – für die Onlinestellung am 15. des Monats
BEILAGEN
Anlieferung
Forschung
& Lehre
TECHNISCHE DATEN
ALLES WAS DIE WISSENSCHAFT BEWEGT
FORMAT
DIN A 4
210 mm Breite x 297 mm Höhe
SATZSPIEGEL
Redaktioneller Teil
82,5 mm Breite x 256 mm Höhe
3 Spalten je 57,5 mm Breite
Anzeigenteil
186 mm Breite x 252 mm Höhe
4 Spalten je 45 mm Breite
RASTER
bis 54
FARBANZEIGEN
Euroskala DIN; Sonderfarben auf Anfrage;
Bei der Umwandlung von Pantone- oder
HKS-Tönen können Farbabweichungen entstehen.
DRUCKUNTERLAGEN
Textvorlagen
Logos als Volltonvorlagen
Fertige Anzeigen als PDF- oder EPS-Dateien
(unsepariert, eingebettete Schriften)
Auflösung: 300 dpi
DATENÜBERMITTLUNG
per E-Mail an:
[email protected]
per Post an:
Forschung & Lehre
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung muss grundsätzlich
schriftlich erfolgen und getrennt von den
digitalen Druckunterlagen übermittelt werden.
Nennen Sie bitte Ansprechpartner/in und
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
VERSANDANSCHRIFT FÜR BEILAGEN
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien
Marktweg 42-50
47608 Geldern
Telefon +49 (0)2831/ 396 230
E-Mail: [email protected]
WENN SIE FRAGEN ZUR ÜBERTRAGUNG HABEN:
Angelika Miebach
Telefon: +49 (0)228 / 902 66-23
E-Mail: [email protected]
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck
der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz
an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
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gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den
Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den
Verlag in Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung
an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
18. Fälle höherer Gewalt entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Forschung
& Lehre
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