Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über die Vermittlung der

Deutsche Kreditbank AG
10919 Berlin
Fax: 030 120 300 01
Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung
über die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
Kontoinhaber (Name/Firma)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Ansprechpartner
Telefon
E-Mail
Kontonummer
SFirm 2.X Bankcode (unter Extra-Registrierung)
bisheriger Lizenzumfang
e SFirm Standard
e SFirm Enterprise
Hiermit bestelle ich das Upgrade auf SFirm 3.X.
SFirm 3.X-Highlights:
P „ neue Oberfläche, neues Bedienkonzept
„P Suchordner
„P Druck und Export
„P Manipulationsschutz durch Promon-Schutzschild
„P Tabellen mit maximalem Komfort
„P SFirmProfiView
„P Individuelle Arbeitsweise – kontobezogenes oder kontoübergreifendes Arbeiten
„P SEPA-Erweiterungen
Sie finden hier alle Neuerungen von SFirm 3.X: http://www.sfirm.de/neu-in-der-version.html
Produktwechsel (optional)
e von SFirm Standard in SFirm Enterprise
EUR 100,00 zzgl. MwSt.
Bruttopreis: EUR 119,00
Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über
die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
Ergänzt SFirm Standard um folgende Module:
--„ Enterprise (inkl. AutoDFÜ)
--„ SEPA File Converter
--„ SEPA XML Checker
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Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung der einzelnen Module. Die Auslieferung der Upgrades der
Software erfolgt als Bereitstellung zum Download. Um Manipulationen bei der Datenübermittlung (Download) auszuschließen, führen Sie
bitte vor Installation eine Virenprüfung mit einem aktuellen Virensuchprogramm durch.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Bruttopreis werden separat in Rechnung gestellt.
Für die Nutzung von SFirm müssen bestimmte Systemvoraussetzungen (Mindestanforderungen) erfüllt sein. Diese finden Sie im Internet
hier:
http://www.sfirm.de/system-requirements.html
Erklärungen des Kontoinhabers
Mir ist bekannt, dass der Lizenzvertrag bezüglich der vertragsgegenständlichen Software in jedem Fall nur zwischen mir und der Star
Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH (Star Finanz) beim Download bzw. der Installation der Software zu Stande kommt. Mit
der DKB AG schließe ich einen Vertrag zur Vermittlung der Softwareüberlassung und zur Softwarepflege ab. Im Leistungsumfang ist sowohl
die Softwareüberlassung als auch die Softwarepflege enthalten. Die Einzelheiten sind in den beigefügten „Sonderbedingungen Vermittlung
Softwareüberlassung und Softwarepflege“ geregelt, die Gegenstand dieses Vertrages sind und von mir anerkannt werden. Ergänzend
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Geschäftskunden
der DKB AG.
Ich versichere hiermit, dass die Hard- und Softwarevoraussetzungen für den Einsatz der Software gemäß den oben in Bezug genommenen
„Voraussetzungen für SFirm“ von mir erfüllt werden. Dieser Vertrag ersetzt bisher zwischen der DKB AG und dem Kunden abgeschlossene
Verträge zur Vermittlung der Softwareüberlassung.
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Ort, Datum
Stempel, Unterschrift des Kontoinhabers
Bearbeitungsvermerke Kundenbetreuer:
e Auftrag vollständig
e Legitimation gem. THB B.2.1 geprüft
e Unterschriften geprüft
Datum
Name
Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über
die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
Unterschrift Kundenbetreuer
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Personal-Nr.
OE
Sonderbedingungen Vermittlung Softwareüberlassung und Softwarepflege
§ 1 Vertragsgegenstand
1.7 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch
Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht
wurden, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Insoweit ist
im Einzelfall eine Zusatzvereinbarung zu schließen, die
seitens des Kunden gesondert zu vergüten ist. Gleiches
gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung
der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware, Arbeiten an der
Software, die der Kunde vertragswidrig geändert hat oder
die durch andere als die DKB AG technisch gepflegt wurde,
ohne dass jeweils vorher eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der DKB AG vorlag, oder sonstige, nicht von der
DKB AG zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.
1.1 Vertragsgegenstand ist das PC Programm SFirm (nachfolgend Software genannt) und die im Lieferumfang enthaltenen Programmdokumentationen. Der nähere Inhalt
der Software ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung, die Gegenstand des Vertrages ist.
1.2 Die DKB AG übernimmt die Pflege der im Bestellformular
näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Software
SFirm. Im Rahmen des Softwareüberlassungsvertrages
erhält der Kunde alle für den Einsatz freigegebenen Verbesserungen und Aktualisierungen der benannten Software
im Rahmen der Softwarewartung als Update (Versionszahl
erhöht sich hinter dem Punkt) bzw. Upgrades (Versionszahl erhöht sich vor dem Punkt) zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung von Updates bzw. Upgrades erfolgt auf
elektronischem Wege (Online-Update/ -Upgrade). Die geschuldete Pflegeleistung bezieht sich ausschließlich auf
die jeweils aktuelle Version der vertragsgegenständlichen
Software.
1.8 Die DKB AG ist von der Pflicht, Pflegeleistungen gegenüber
dem Kunden zu erbringen, befreit, sofern der Kunde von
der Installation der jeweils aktuellen oder der vorherigen
Version sowie der gelieferten Problemlösungen der Software absieht, es sei denn, die gelieferten Versionen bzw.
Problemlösungen sind fehlerhaft.
§ 2 Vermittlung einer Lizenz, Urheberrecht, Umfang
und Art der Nutzung
1.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind große funktionale Änderungen der Software, der Wechsel auf andere
Betriebssystemplattformen und Schulungen.
2.1 Die DKB AG vermittelt dem Kunden über einen entsprechenden Link den Zugang zu einem nicht ausschließlichen und
nicht übertragbaren Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software, zu dessen tatsächlicher Einräumung
der Kunde beim Download bzw. der Installation der Software einen entsprechenden (Endkunden-) Lizenzvertrag
mit Star Finanz schließt.
1.4 Installationen (Einzelplatzinstallationen und Netzwerkinstallationen) und installationsbezogene Einweisungen werden von der DKB AG erbracht. Dabei haftet die DKB AG nur
nach § 7 dieser Sonderbedingungen. Wenn die Installation
auf Wunsch des Kunden von der DKB AG ausgeführt wird,
wird diese nach erfolgter Installation einen Funktionstest
des Programms SFirm durchführen. Zur Durchführung weiterer Tests oder Prüfungen ist die DKB AG nicht verpflichtet.
2.2 Eine Weitergabe der Software an Dritte (Subdistribution) ist
ausdrücklich ausgeschlossen und nicht zulässig.
1.5 Der Kunde verpflichtet sich, immer die neueste Version der
überlassenen Software einzusetzen und nur jeweils Fragen
zu diesem Versionsstand an die Hotline zu richten. Die
Hotline erreicht der Kunde unter der Rufnummer 030 120
300 10, jeweils Montag bis Freitag von 08.00 -17.00 Uhr.
Änderungen in der Erreichbarkeit, Leistungsumfang und
Kosten der Hotline werden Vertragskunden zeitnah mitgeteilt. Alternativ kann der Kunde Anfragen per Fax stellen
(Faxnummer: 030 120 300 01). Die Hotline für die vertragsgegenständliche Software ist ein Service der DKB AG
und Bestandteil des Softwareüberlassungs-und Softwarepflegevertrages.
§ 3 Leistungsinhalt
3.1 Die DKB AG gewährleistet, dass der Kunde den korrekten
Link zu dem vertragsgegenständlichen Programm erhält,
um dieses nach Vertragsschluss mit Star Finanz herunterladen bzw. installieren zu können.
3.2 Der Kunde erhält die Software in installationsfähiger Form
zusammen mit einer Installationsanweisung. Er ist für die
Erfüllung der von der DKB AG definierten Hardware- und
Softwarevoraussetzungen verantwortlich. Diese ergeben
sich aus den Mindestanforderungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind.
1.6 Eine über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungsverpflichtung besteht seitens der DKB AG nicht. Dies gilt
insbesondere hinsichtlich über den eigentlichen Vertragsgegenstand hinausgehender Wartungsarbeiten, es sei
denn, sie erfolgen aus einer Gewährleistungsverpflichtung
der DKB AG. Entsprechendes gilt bezüglich der Herstellung
der Betriebsbereitschaft der Software und der Systemumgebung.
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die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
3.3 Soweit eine weitergehende Einführungsunterstützung durch
die DKB AG vom Kunden gewünscht wird, ist diese, wie
auch die Schulung der Mitarbeiter des Kunden, gesondert
zu vereinbaren. Gleiches gilt für Vor-Ort-Service durch einen Berater Electronic Banking bei Problemfällen mit der
vertragsgegenständlichen Software.
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3.4 Die Hotline der DKB AG bietet dem Kunden für die vertragsgegenständliche Software folgende Dienstleistungen:
--„Telefonische Assistenz bei der Installation der Software
--„Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
--„Erläuterung der Bedienung der Software
--„Rat und Hilfe bei der Analyse von Fehlersituationen und
Betriebsstörungen
--„Beratung im Hinblick auf mögliche technische Fehler­
ursachen.
Im Hotline-Service nicht enthalten sind:
--„Wartung von Fremdsoftware (SFirm, welches nicht über
die DKB AG erworben wurde)
--„Wartung der Computerhardware
--„Wartungsleistungen nach Eingriff des Kunden oder eines
Dritten in den Programmcode der Software
--„Wartungsleistungen hinsichtlich der Verträglichkeit der gelieferten Software mit anderen Anwendungsprogrammen
6.3 Mitgeteilte Fehler an der Software sowie fehlerhafte Pflegeleistungen sind von der DKB AG kostenfrei zu beseitigen.
Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich, ist die
DKB AG zur Ersatzlieferung berechtigt.
6.6 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der
Kunde verpflichtet, der DKB AG die Möglichkeit zu geben,
diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde wird die DKB AG im Rahmen des Zumutbaren bei der
Fehlerbehebung unterstützen. Für solche Mängel, die bei
der DKB AG nicht reproduzierbar sind, übernimmt die DKB
AG keine Gewähr.
6.4 Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende
Umstände sind vom Kunden der DKB AG unverzüglich in
nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Der Kunde hat dabei
die Umstände des Auftretens der Fehler und die Auswirkungen unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich darzustellen.
6.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können.
Nicht enthalten ist der Vor-Ort-Service, es sei denn, er wurde gesondert vereinbart.
§ 4 Online-Support (Desktop-Sharing)
Sofern die DKB AG einen Online-Support (Desktop-Sharing) anbietet, werden die Bedingungen direkt vor Nutzung des Supports
vereinbart.
§ 5 Anpassung des Nutzungsentgeltes
6.7 Kommt die DKB AG ihrer Verpflichtung aus Ziffer 6.3 nicht
nach, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Die DKB AG behält sich vor, ggf. Nutzungsentgelte für Softwarepflege (Wartung) einzuführen und ist im Anschluss berechtigt,
eine Anpassung dieser Nutzungsentgelte vorzunehmen. Sie verpflichtet sich jedoch, dem Kunden dies spätestens drei Monate
vor Beginn der beabsichtigten Anpassung mitzuteilen. Handelt
es sich bei der Anpassung um eine Erhöhung, so kann der
Kunde dieser innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vertragsveränderung widersprechen und mit einer Kündigungsfrist
von zwei Monaten vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der
Kündigungsfrist wird der Vertrag zu den vereinbarten (d.h. nicht
angepassten) Konditionen unverändert fortgeführt.
6.8 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Beendigung der betreffenden Pflegemaßnahme. Ist der Kunde Kaufmann, beträgt
die Gewährleistungsfrist ein Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Pflegemaßnahme. Treten innerhalb
der jeweils gültigen Gewährleistungsfrist Mängel auf, so
verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum,
währenddessen eine Beseitigung erfolgt. Mehrere solche
aufeinander folgenden Zeiträume gelten als ein Zeitraum im
Sinne des vorhergehenden Satzes.
6.9 Die DKB AG übernimmt keine Gewährleistung für solche
Fehlerzustände, die durch Hardware, Software Dritter oder
durch sonstige Dateneinflüsse verursacht werden, etwa
Schäden aus importierten Schadprogrammen (wie zum
Beispiel Viren) oder die nach Eingriff des Kunden oder eines Dritten in den Programmcode der Software entstanden
sind.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Die DKB AG übernimmt die Gewähr dafür, dass die im
Rahmen des Pflegeservice erbrachten Leistungen nicht mit
Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit
gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang aufheben
oder wesentlich mindern. Unerhebliche Abweichungen
bleiben unberücksichtigt.
6.10 Der Kunde ist verpflichtet, der DKB AG nachweisbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der
Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
6.2 Offensichtliche Fehler hat der Kunde auch dann, wenn er
nicht Kaufmann ist, der DKB AG binnen einer Frist von zwei
Wochen ab Entdeckung des Fehlers mitzuteilen, als Kaufmann hingegen unverzüglich nach Entdeckung. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen Gewährleistungsrechte
des Kunden bezüglich dieser Fehler. Untersuchungs- und
Rügepflichten des kaufmännischen Kunden bleiben unberührt. Falsch- und Zuweniglieferungen sind insoweit auch
bei erheblichen Abweichungen unverzüglich zu rügen.
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die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
6.11 Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist die
vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden.
Der Kunde hat keine Rechte bei Sachmängeln, wenn er
die Software auf einer Soft- und/oder Hardwareumgebung
nutzt, die nicht den im Bestellformular bzw. nicht den in
der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Mindestvoraussetzungen entspricht.
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§ 7 Haftung
8.4 Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
7.1 Die DKB AG haftet unbeschränkt bei Personenschäden
sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung
der DKB AG für Schäden, die durch den Einsatz von mit
Computerviren befallenen Dateien/Datenträgern entstanden sind, ist ausgeschlossen.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses bzw. der gesamten Geschäftsbeziehung
mit der DKB AG die vertragsgegenständliche Software nicht
mehr zu nutzen und alle bereitgestellten Datenträger zu vernichten und damit durchgeführte Installationen zu löschen.
Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nutzung der Software
erforderlich wird zur Wiederherstellung von Dateien, die
Gegenstand gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder behördlicher Prüfungen (z.B. Finanzamt) sind.
7.2 Die Haftung der DKB AG für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die DKB AG haftet insofern insbesondere nicht
für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen
beim Kunden sowie Ansprüche Dritter gegen den Kunden
in Folge von Pflegemaßnahmen in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software.
§ 9 Sonstiges
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Änderung dieses
Schriftformerfordernisses.
7.3 Soweit der Kunde die angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch
nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und
Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen,
soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt
werden können.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist das für den Sitz
der DKB AG zuständige Gericht, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der DKB AG (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der DKB AG oder im Internet unter www.dkb.de eingesehen werden.
7.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger
und Gefahr entsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Kunden eingetreten wäre.
7.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter
der DKB AG.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Softwareüberlassungsvertrag wird mit der Auslieferung
der Software an den Kunden wirksam.
8.2 Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten
mit einer Frist von drei Monaten schriftlich (§ 127 Abs. 1
i. V .m. § 126 Abs. 1 BGB) zum Quartalsende gekündigt
werden. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate läuft das Vertragsverhältnis unbefristet weiter und kann mit einer Frist
von drei Monaten gekündigt werden. Der Einhaltung der
Kündigungsfrist bedarf es nicht bei endgültiger Beendigung der insgesamt zwischen der DKB AG und dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung.
8.3 Die Auflösung der Geschäftsbeziehung mit der DKB AG
führt zu einer sofortigen Beendigung dieses Vertrages,
ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm
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Leistungsbeschreibung Zahlungsverkehrs­software SFirm
SFirm – Basis
--Staffelkonditionen und verschiedene Zinsverfahren und Methoden SEPA-Eilüberweisung für das EBICS-Verfahren
--„ Automatische Minimierung der Transaktionsanzahl und -kosten durch kontoindividuelle Einreichungs- und Postenpreise
--„ Transfer- und Valutenlisten zum Ausdruck
Funktionsbereich Zahlungsverkehr
--„ Überweisungen und Lastschriften (auch wiederkehrend)
--„ Terminaufträge
--„ Daueraufträge (nur mit HBCI)
--„ Kontoüberträge/Umbuchungen (nur mit HBCI)
--„ Eurozahlungsverkehr (EU-Standardüberweisungen)
--„ weltweiter Zahlungsverkehr nach S.W.I.F.T.-Normen (weltweite
Auslandsüberweisungen)
--„ Universelle Zahlungserfassung
--„ Textschlüssel (04, 05, 51, 53, 54 und 56)
--„ Freigabe von Zahlungen (4-Augen-Prinzip)
--„ Meldewesen Z1/Z4/Z8/Z10
--„ Validitätsprüfung der Daten je nach Bestimmungsland
--„ Bank-Adressen
--„ Länder- / Währungsstammdaten
--„ ASCII-Schnittstelle zu Fremdsystemen
--„ Umsatzstatistiken
--„ Listengenerator
--„ Zeitversetzte DFÜ möglich (falls DFÜ vorhanden)
--„ Benutzerabhängige Oberfläche
--„ Kontoauszüge verwalten
--„ Elektronischer Kontoauszug (nur mit HBCI)
--„ Kontorundruf (falls DFÜ vorhanden)
--„ Valutensalden
--„ Online-Update über das Internet (falls Internet-Zugang
vorhanden)
--„ Konfigurierbarer persönlicher Finanzstatus (mit grafischer
Anzeige)
SFirm – Dispo
--„ Disposition per „Drag &Drop“ auf Basis der gebuchten oder
valutarischen Kontostände
--„ Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten
--„ Disposition über Konten- und Auftraggebergrenzen möglich
--„ Flexible Darstellung: Gruppierung der Zahlungen nach
Ordnern, Auftraggebern, Bankkonten, und Auftraggeber und
Bankenkonzernen
--„ Speicherung von Selektionsläufen und -kriterien
--„ Wiederkehrende Plandaten
--„ Berücksichtigung von erfassten Zahlungen als Plandaten in
den Valutensalden
--„ Automatischer und/oder manueller Abgleich mit den Kontoauszügen
--„ Auflösung von Sammlern bei der Plandatenerzeugung kontoabhängig möglich
--„ Vorabliste der auszugebenden Zahlungen sowie diverse
andere Auswertungen
--„ Suche aller fälligen Zahlungen im System
--„ Abholung und Einlesen von Vormerkposten (Voraussetzung:
Übertragungsweg HBCI oder EBICS vorhanden)
SFirm – HBCI
Funktionsbereich SEPA
--„ SEPA-Überweisungen (in allen spezifizierten SEPA-Formaten:
Container CCC/CDC, gemäß EPC CCT/CDD ), auch wiederkehrend, Terminüberweisungen
--„ SEPA-Lastschriften (CORE-Basislastschriften und B2B-Firmenlastschriften, je nach Lizenz), auch wiederkehrend
--„ Import und Versand von SEPA-XML-Fremddateien
--„ SEPA-Lastschriftmandatsverwaltung
--„ Hinterlegung der SEPA-Gläubigeridentifikation
--„ HBCI-Versionen 2.01, 2.1, 2.2 und 3.0
--„ Versand von Zahlungen mit A- und B-Unterschriften
(4-Augen-Prinzip)
--„ HBCI mit DDV-Chipkarten (Sparkasse) Typ 0, Typ 1
--„ Assistent für die Generierung und Übertragung von RDHSchlüsseln
--„ HBCI mit RDH-Chipkarten (andere Kreditinstitute) mit RDH1Profil
--„ HBCI mit SECCOS-Chipkarten mit RDH 3, 5, 6, 7, 8, 9 Profilen
--„ HBCI mit RDH-Disketten/Sicherheitsdatei mit RDH1, 2,
10 - Profilen
--„ Automatisches Einlesen der Institutsangaben, z.B. von der
Chipkarte
--„ HBCI mit PIN und TAN (HBCI +, FinTS)
--„ Unterstützung aller gängigen Zwei-Schritt-Verfahren wie,
chipTAN, chipTAN comfort, smsTAN, pushTAN, mobileTAN,
--SmartTAN, SmartTAN plus u.v.a.
--„ Verwaltung von TAN-Listen
--„ Anforderung neuer TAN-Listen
--„ Aktivierung neuer TAN-Listen
--„ Online-Änderung der PIN
--„ Sperren der PIN oder der TAN-Liste
--„ Abfrage verbrauchter TAN
--„ Erfassung der Medienbezeichnung (z.B. für smsTAN)
--„ TAN-Generator-Synchronisierung
--„ Verwaltung von Handy-Registrierungen
SFirm – Cashmanagement (Inland)
--„ Aktueller Informationsstand anhand Ihres Tagesfinanzstatus
--„ Pooling (Saldoausgleich/Kontokonzentration)
--„ Breite Entscheidungsgrundlage durch Analyse, Simulationsund Kontrollmöglichkeiten
--„ Automatische Optimierung des Zinsgewinns
--„ Manuelle Veränderungen der vorgeschlagenen Transaktionen
möglich
--„ Plandaten (wiederkehrend, Berücksichtigung von erfassten
Zahlungen, automatischer und manueller Abgleich, kontoabhängige Auflösung von Sammlern)
--„ Erweiterte Darstellung der valutarischen Kontoinformationen
--„ Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten
--„ Speichern/Wiederverwenden von Selektionen
--„ Freie Definition regionaler Feiertage
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SFirm – EBICS
SFirm – SEPA File Converter
--„ Definition der EBICS-Bankzugänge und -Benutzer
--„ Erzeugung der Schlüsselpaare für die Elektronische Unterschrift und den Authentifikations- und Verschlüsselungsschlüssel
--„ Kryptografische Funktionen zur Ver- und Entschlüsselung der
Datenübertragung gemäß ZKA-Abkommen
--„ Gesicherte Kommunikation ausschließlich über HTTPSVerbindungen
--„ Zahlungen per EBICS mit Elektronischer Unterschrift versenden
--Versand von Zahlungen mit E-, A- und B-Unterschriften
(4-Augen-Prinzip) oder T-Unterschrift (Transportberechtigung)
--„ „Verteilte Elektronische Unterschrift“ (VEU): EBICS-Unterschriftenmappe zur Freigabe von Aufträgen
--„ Stornierung noch nicht vollständig unterschriebener Aufträge
über VEU möglich
--„ Automatische Protokollabholung
--„ Ausführung freier EBICS-Aufträge
--„ Konvertierung von Inlands-/Auslandsüberweisungen und
Lastschriften.
--„ Gleichzeitiges Konvertieren von mehreren DTAUS-/DTAZVDateien.
--„ Speicherung der Dateienpfade für den Import/Export. Diese
werden beim nächsten Mal wieder vorgeschlagen.
--„ Alle drei SEPA-Formate (Standard, Container und gemäß EPC)
sind wählbar.
SFirm – XML Checker
--„ Prüfung von XML-Dateien nach den Belegungsrichtlinien aus
der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens und ggf. Hinzufügen der
Warnungen zur Fehlerliste.
--„ Zusätzlich zur Schemaprüfung werden die eingetragenen
IBANs auf Gültigkeit und die BICs entlang des Bundesbankverzeichnisses geprüft.
--„ Warnungen und Fehler werden als Liste angezeigt. Diese Liste
lässt sich unter Ansicht „Baum“ und „Verschachtelte Liste“
auch navigieren.
SFirm – Enterprise
--„ Mandantenfähigkeit:
--„ E-Mail-Benachrichtigungen
--„ PDF-Ausdrucke und E-Mail-Versand
--„ Grafische Saldenentwicklung
--„ Offline-Konten
--„ Mehrere DFÜ-Aufträge gleichzeitig unterschreiben
--„ Automat als Dienst
--„ Archivfunktion
--„ Protokollierung von Benutzeraktivitäten
--„ Kontenbezogene automatische Exportdefinitionen
SFirm – AutoDFÜ
--„ Verzeichnisse werden zeitgesteuert auf neue Dateien geprüft
--„ Erzeugung von Übertragungsaufträgen für EBICS
--„ Unterstützt die in SFirm verfügbaren Sendeauftragsarten
--„ Aufruf des SFirm-Automaten zum Versand der Dateien
Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über
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