Vorbereitung, Vermittlung und Nachbetreuung

Öffentliche Ausschreibung nach § 1 i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 1 VOL/A
Vergabe von Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Bekanntmachung vom 15.02.2016
Termin für die Einreichung der Angebote: 14.03.2016, 12.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 14.04.2016
Februar 2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
zur Durchführung einer Maßnahme
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Vorbereitung, Vermittlung und
Nachbetreuung betrieblicher Umschulung für das
Jobcenter Ostalbkreis
Vergabenummer:
JC-45-04VU-2016
Anschreiben
- Vorbereitung, Vermittlung und Nachbetreuung betrieblicher Umschulung JC-45-04VU-2016
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir auf unsere Öffentliche Ausschreibung „Vorbereitung, Vermittlung und
Nachbetreuung betrieblicher Umschulung“ aufmerksam machen. Die entsprechende
Bekanntmachung finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Ostalbkreis und
www.bund.de.
Wir dürfen Sie dazu bitten, ein Angebot für die Durchführung einer Maßnahme zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1
Nr. 1-3 SGB III – Vorbereitung, Vermittlung und Nachbetreuung betrieblicher Umschulung –
nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen abzugeben. Den zu vergebenden
Auftrag und das weitere Prozedere dürfen wir wie folgt zusammenfassen:
Das Jobcenter Ostalbkreis ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende gemäß den §§ 6 Absatz 1, 6a und 6b SGB II. In Wahrnehmung seiner
hieraus resultierenden Aufgaben nach dem SGB II vergibt das Jobcenter Ostalbkreis in
dieser Öffentlichen Ausschreibung eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III.
Für die Maßnahme, die im Stadtgebiet Aalen durchgeführt werden soll, sind 12
Teilnehmerplätze bereitzustellen. Das Ziel der Maßnahme ist, die Teilnehmer durch
Aktivierung, Orientierung und Vermittlung in einen betrieblichen Umschulungsplatz zu
integrieren.
Weitere Details entnehmen
Vergabeunterlagen).
Sie
bitte
der
Leistungsbeschreibung
(Punkt
4
der
Mit dem obsiegenden Bieter kommt durch die Zuschlagsentscheidung, ohne weitere
Verhandlungen und ohne, dass es dazu der Unterzeichnung bedürfte, der jeweilige Vertrag
(Punkt 5 der Vergabeunterlagen) über die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung
und Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III
– Vorbereitung, Vermittlung und Nachbetreuung betrieblicher Umschulung – zustande.
Ihr Angebot ist unter Berücksichtigung der Bewerbungsbedingungen (Punkt 2 der
Vergabeunterlagen) abzugeben. Die Angebote haben zudem die aufgeführten
Anforderungen (Punkt 3 der Vergabeunterlagen) zwingend zu erfüllen. Anderenfalls behält
sich der Auftraggeber den Ausschluss von Bietern aus dem weiteren Verfahren vor. Die
Angebote müssen unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (Punkt 4 der
Vergabeunterlagen) und des Vertrags (Punkt 5 der Vergabeunterlagen) verfasst werden.
Bitte entnehmen Sie hierzu die jeweiligen Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu
erbringen, werden Sie gebeten, ein Angebot auf der Grundlage der beiliegenden
Vergabeunterlagen abzugeben. Dazu füllen Sie bitte das Angebotsformular (Punkt 6 der
Vergabeunterlagen) komplett aus, stempeln und unterschreiben es rechtsverbindlich.
Erstellen Sie bitte zudem das geforderte Konzept und alle sonstigen in den
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Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen. Bitte reichen Sie Ihr Angebot sowie sämtliche, in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bis zum
14.03.2016 (12:00 Uhr) ein.
Für das Vergabeverfahren gilt im Übrigen insbesondere Folgendes:
1.
Auftraggeber ist das Jobcenter Ostalbkreis
2.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich per Post mit einem Vermerk auf dem
Umschlag „Auskunftsersuchen zu der Vergabe von Leistungen der Aktivierung
und beruflichen Eingliederung – JC-45-04VU-2016 – “ an folgende Adresse zu
richten:
Jobcenter Ostalbkreis
Auskunftsersuchen Vergabe
Hopfenstraße 65
73430 Aalen
ACHTUNG:
Diese Adresse gilt (nur) für Auskunftsersuchen! Für die Angebotsabgabe gilt
abweichend die unter Ziffer 9. genannte Adresse.
Antworten zu Auskunftsersuchen werden gemäß den dazu bestehenden
vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form auf der Ausschreibungsseite
des Ostalbkreises veröffentlicht.
3.
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken 6.3, 6.3.1, 6.3.2
Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu
machen bzw. abzugeben.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und
Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht
vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die
ausgeschriebenen Leistungen oder vergleichbare Leistungen, insbesondere
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufsausbildung in
außerbetrieblichen
Einrichtungen,
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen,
ganzheitliche Integrationsleistungen bzw. Leistungen/Maßnahmen zur Unterstützung der
Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz oder vergleichbare Aktivitäten, die auf die
Vermittlung bzw. Eingliederung von Arbeitslosen/erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
in das Erwerbsleben zielten, innerhalb der letzten drei Jahre vom Auftragnehmer oder
von dem mit der Ausführung und der Leitung der Ausführung befassten Personal
durchgeführt wurden.
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Leistungsfähig ist ein Bieter, der den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und
Betriebsführung nachweisen kann und die, für die Art der Geschäfte geltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter neben dem Vorliegen umfassender
und aktueller Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten auch über eine gültige
Trägerzulassung im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 178 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) verfügen muss.
Der Bieter hat einen Nachweis über die gültige Trägerzulassung im Sinne der
§§ 176 Abs. 1, 178, 181 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB III (Zertifikat zur gesetzlichen
Trägerzulassung) seinem Angebot beizufügen; im Anwendungsbereich der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) ist ferner eine Ablichtung der
aktuellen Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV einzureichen.
Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) oder
§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) nach § 5 des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes (LTMG) ist ebenfalls zwingend einzureichen.
Ist beabsichtigt, sich als Bietergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Übersicht
beizufügen, die die Zusammensetzung und die Leistungsanteile je Mitglied der
Bietergemeinschaft ausweist. Die vorstehend genannten Unterlagen sind von einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; die oben
aufgeführten Erklärungen (Referenzangaben) sind dabei für das jeweilige Fachgebiet,
welches das entsprechende Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten
wird, abzugeben/einzureichen.
Das Jobcenter Ostalbkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Fall, dass die zum
Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig mit Angebotsabgabe
eingereicht werden, die Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden
können. Das Jobcenter Ostalbkreis behält sich für den Fall, dass in dem Angebot eines
Bieters ein(e) oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärung(en) und Nachweis(e)
fehlen sollte(n), ein Vorgehen nach § 16 Abs. 2 VOL/A ausdrücklich vor. Danach kann
der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach seinem Ermessen unter
Setzung einer Nachfrist von allen betroffenen Bietern nachfordern. Wird nachgefordert
und werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb der gesetzten
Nachfrist wiederum nicht vorgelegt, so ist das betreffende Angebot nach
§ 16 Abs. 3 a) VOL/A zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des
Bieters, (eines Mitglieds) der Bietergemeinschaft oder des Subunternehmers führt zum
Ausschluss des Angebotes.
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Die Wertung der von den Bietern eingereichten Angebote erfolgt gemäß § 16 VOL/A in
vier Stufen:
1. Wertungsstufe:
Feststellung der formellen Voraussetzungen
(Punkt 2.13 der Vergabeunterlagen)
2. Wertungsstufe:
Feststellung der Eignung anhand der Eignungsnachweise
(Punkt 2.3 der Vergabeunterlagen)
3. Wertungsstufe:
Feststellung der Auskömmlichkeit des Preises und der Angemessenheit des Preis-/Leistungsverhältnisses
4. Wertungsstufe:
Inhaltliche Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Die Angebote werden anhand den Zuschlagskriterien
(Punkt 2.5 der Vergabeunterlagen) nebst Gewichtung gewertet
und dabei nach der Wertungsmatrix bepunktet.
5.
In der vierten Stufe erfolgt die Wertung nach den Kriterien für die Auftragserteilung;
diese sind:
Die Rang- und Reihenfolge der Angebote gemessen an ihrer Wirtschaftlichkeit
insbesondere:
1. Preis (Gesamtpreis)
(Punkt 3.4, Ziffer 1. der Vergabeunterlagen)
gewichtet mit 40%
2. qualitativ bestes Konzept
(Punkt 3.4, Ziffer 2. der Vergabeunterlagen)
gewichtet mit 60%
wird wie folgt bewertet:
a) Konzeptteil 1: Methode/Strategie
insgesamt gewichtet mit 30%
Modul 1: Anamnese
gewichtet mit 02%
Modul 2: Orientierung/Aktivierung/Bewerbung
gewichtet mit 08%
Modul 3: Vorbereitung auf die betriebliche Umschulung
gewichtet mit 08%
Modul 4: Aktive Umschulungsplatzsuche/Vermittlung
gewichtet mit 06%
Modul 5: Training der Sozialkompetenz
gewichtet mit 03%
Modul 6: Betriebspraktikum zur Berufsorientierung
gewichtet mit 02%
Modul 7: Nachbetreuung
gewichtet mit 01%
b) Konzeptteil 2: Personaleinsatz
gewichtet mit 20%
c) Konzeptteil 3: Auftragsbezogene Zusammenarbeit
gewichtet mit 10%
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Das Entgelt für die Eingliederungsleistung ist in Euro (brutto) als Gesamtpreis für alle
Plätze über die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Zusätzlich ist ein Monatspreis je
Teilnehmerplatz anzugeben (Punkt 3.4, Ziffer 1. der Vergabeunterlagen). Der
Gesamtpreis ist im dazu vorgesehenen Angebotsformular (Punkt 6 der
Vergabeunterlagen) einzutragen.
Sie müssen dem Angebot zudem ein Konzept nach Maßgabe von Punkt 3.4, Ziffer 2
der Vergabeunterlagen beifügen.
7.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8.
Es gelten die beigefügten Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen.
9.
Sie müssen Ihr Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 14.03.2016 (12:00 Uhr)
bei folgender Adresse einreichen:
Jobcenter Ostalbkreis
Vergabestelle/Finanzteam
Hopfenstraße 65
73430 Aalen
ACHTUNG:
Diese Adresse gilt (nur) für die Angebotsabgabe! Für Auskunftsersuchen gilt
abweichend die unter Ziffer 2. genannte Adresse.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebotsabgaben an anderen Dienststellen des
Jobcenters nicht möglich sind.
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der
Angebotsfrist bei der vorgenannten Angebotsstelle mit folgender Aufschrift eingegangen
sein:
Nicht öffnen!
Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung
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Ein Vordruck des Aufklebers wird als Download bereitgestellt.
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Maßgeblich für die erforderliche Einhaltung der Angebotsfrist ist der Eingang der Angebote
im Zimmer der vorstehend genannten Kontaktstelle, der im Zweifel von Ihnen nachzuweisen
ist. Es wird angeraten, das Angebot persönlich oder per Boten bei der vorstehend
bezeichneten Kontaktstelle abzugeben. Das Jobcenter Ostalbkreis weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass es bei einer Zustellung per Post oder einer Abgabe beim
Empfang, der Poststelle etc. in Folge des internen Postlaufs zu Verzögerungen kommen
kann, die dazu führen können, dass das Angebot die genannte Kontaktstelle nicht fristgemäß
erreicht. Die Folgen eines verspäteten Eingangs des Angebots gehen zu Ihren Lasten.
Thomas Koch
Geschäftsführer
Jobcenter Ostalbkreis