Funktionstraining der Rheuma-Liga Hessen – Teilnahmebedingungen

Funktionstraining der Rheuma-Liga Hessen – Teilnahmebedingungen
1.
Inhalte des Funktionstrainings
Funktionstraining (= FT) wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik gezielt auf spezielle körperliche
Strukturen (Muskeln, Gelenke, Organe usw.). Es soll die Beweglichkeit und die Funktionen der Gelenke und
Körperteile verbessern und erhalten und Schmerz lindern. FT umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der
Gruppe unter fachkundiger Leitung regelmäßig durchgeführt werden. Die Rheuma-Liga Hessen e.V. bietet FT in
Rheuma-Therapiegruppen durch speziell fortgebildete Therapeuten an. Die Rheuma-Liga Hessen e.V. führt das FT
auf Grundlage von Verträgen durch, welche die gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträger auf Bundesund Landesebene mit der Rheuma-Liga geschlossen haben. Die Rheuma-Liga Hessen e.V. erkennt auf dieser
Grundlage die Funktionstrainingsübungsgruppen an. Diese Gruppen werden entweder durch örtliche Rheuma-Liga
Selbsthilfegruppen (Regelfall) oder durch medizinische Therapiezentren, Kooperationspartner der Rheuma-Liga
Hessen, im Bereich einer Rheuma-Liga Selbsthilfegruppe organisiert.
2.
Organisation des Funktionstrainings
Die Organisation des Funktionstrainings vor Ort erfolgt meist ehrenamtlich durch Verantwortliche der örtlichen
Selbsthilfegruppe oder durch Mitarbeiter eines medizinischen Therapiezentrums. Die Erstattungen durch die
gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträger decken gerade einmal die Raumkosten für
Therapieeinrichtungen und die Kosten für die Therapeuten. Die Organisatoren verwenden viel Kraft und Zeit, damit
es möglich ist, dieses wichtige Bewegungsangebot zu erhalten. Bedenken Sie dieses, wenn Sie den Organisatoren
mit besonderen Wünschen und Ansprüchen entgegentreten.
3.
Teilnahmevoraussetzungen
Vor Beginn des Funktionstrainings muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, aus der die Diagnose und die
Funktionseinschränkungen, auf die eingewirkt werden soll, hervorgehen. Die Verordnung muss von Ihrer
Krankenkasse/Ihrem Rentenversicherungsträger genehmigt sein. Als Teilnehmer verpflichten Sie sich, die
Unbedenklichkeit der Teilnahme regelmäßig durch einen Arzt prüfen zu lassen und Veränderungen des
Gesundheitszustandes, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die weitere Teilnahme haben, der
Selbsthilfegruppe bzw. dem Kooperationspartner der Rheuma-Liga Hessen e.V. und dem Therapeuten umgehend
mitzuteilen. Bei medizinischen Bedenken gegen eine weitere Teilnahme ist das FT sofort abzubrechen. FT wird in
der Gruppe angeboten: Gruppenfähigkeit ist Voraussetzung. Um den angestrebten Erfolg zu sichern, ist den
Anweisungen der Gruppenleitung Folge zu leisten. Im Falle der Störung des Trainings ist diese berechtigt, den Störer
von einer Teilnahme auszuschließen.
4.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Selbsthilfegruppe oder über den Kooperationspartner Rheuma-Liga
Hessen. Eine Teilnahme ist erst nach Anmeldung und nur in der zugeteilten Gruppe möglich. Die notwendigen Daten
werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für die interne Verwendung freigegeben (siehe „Hinweise zum
Datenschutz“). Die Rheuma-Liga Hessen e.V. ist als Organisator bemüht, den Wünschen des Teilnehmenden zu
entsprechen. Ein Anspruch auf Teilnahme in einer bestimmten Gruppe oder zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.
Es werden der Rheuma-Liga Hessen e.V. nur die tatsächlichen Anwesenheitstermine der Teilnehmer vergütet. Es
kommt daher vor, dass Wartezeiten bis zur Durchführung der Verordnung entstehen oder Ihnen das Angebot, falls
mehrfach verordnet, nur einmal pro Woche zur Verfügung gestellt werden kann. Im Sinne der Solidarität mit anderen
Betroffenen bitten wir Sie hier um Verständnis. In den Funktionstrainingsgruppen erhalten Sie ein individuell
verordnetes Training und finden unterstützende und motivierende Partner. Mit speziellen Übungen sorgen Sie für
Ihre Gesundheit und können sich zudem mit Gleichbetroffenen austauschen. FT ist daher Hilfe zur Selbsthilfe und
ein Angebot der Selbsthilfe. FT mit ärztlicher Verordnung ist auch ohne Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga Hessen
e.V. möglich. Eine solche Mitgliedschaft bringt Ihnen aber weitere Vorteile, unterstützt den Gedanken der Solidarund Selbsthilfegemeinschaft und hilft, das Ziel des Funktionstrainings schneller zu erreichen. Die gesetzlichen
Renten- und Krankenversicherungsträger begrüßen daher die Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga Hessen e.V. auf
freiwilliger Basis. Als Mitglied erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung im Umgang mit Ihrer Erkrankung.
Damit wird die eigenverantwortliche Durchführung des Funktionstrainings gefördert und nachhaltig gesichert.
Allerdings sind die Kosten für eine solche Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga Hessen e.V. von Ihnen selbst zu tragen.
Rheuma-Liga Hessen e.V., Elektronstraße 12 a
65933 Frankfurt/Main, Tel.: 069-35 74 14
Fax: 069-35 35 35 23,
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.rheuma-liga-hessen.de
5.
Ablauf des Funktionstrainings, Fehlzeiten
Seien Sie aus organisatorischen Gründen (Umkleiden) bitte mindestens 10 bis 15 Minuten vor Beginn am
Trainingsort. Das Betreten des Raumes oder Beckens ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nur in Anwesenheit
des Therapeuten gestattet. Mit den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern ist vereinbart, dass die
Übungsveranstaltung 20 Minuten in der Warmwassergymnastik und 30 Minuten in der Trockengymnastik umfasst.
Darüber hinausgehende Zeiten und Zusatzleistungen sind nicht Gegenstand der genehmigten Verordnung.
Schließungen von Einrichtungen durch Ferien- und Urlaubszeiten, Feiertage, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen
usw. sind in der Dauer der Verordnung berücksichtigt und berechtigen nicht zu einem Nachholen versäumter
Teilnahmen. Die Vereinbarungen mit den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern gestatten zudem
keine Verlängerung bei Nichtteilnahme aus persönlichen Gründen (Krankheit, Kur etc.). Hier ist eine erneute
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Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger notwendig. Gleiches
gilt bei Wechsel der Krankenkasse.
Das Ziel des Funktionstrainings kann nur erreicht werden, wenn die Teilnahme regelmäßig erfolgt. Darin sind sich die
gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträger und die Rheuma-Liga Hessen e.V. einig. Wenn Sie Ihren
Platz nicht mehr nutzen möchten, muss der Funktionstrainingsorganisator vor Ort zeitnah informiert werden, damit
der Platz anderweitig vergeben werden kann. Bei nicht begründeter Unterbrechung des Funktionstrainings bzw.
unentschuldigten Fehlzeiten von mehr als drei Terminen pro Halbjahr behalten wir uns vor, das FT abzubrechen und
den Platz an andere Interessenten weiterzugeben. Sollten Sie also längere Zeit nicht teilnehmen können (Krankheit,
Urlaub, Reha, etc.) teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit.
6.
Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, Ihre Teilnahme per Unterschrift zu bestätigen, damit eine Abrechnung der Leistungen beim
Sozialversicherungsträger erfolgen kann. Bei fehlender Unterschrift können Ihnen bei erhaltener Leistung die Kosten
bzw. Aufwände zur Erlangung der Unterschrift persönlich in Rechnung gestellt werden.
7.
Ende der Verordnung
Die Verordnung gilt nur längstens bis zum genehmigten Zeitpunkt der Verordnung. Die Teilnahme ist dann zu
beenden. Nach Ablauf der Finanzierung durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung ist eine weitere
Teilnahme nur als Selbstzahler (siehe unten) oder mit Folgeverordnung mit Kostenübernahmeerklärung möglich.
Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig vor Ende der Verordnung mit den Beauftragten der Rheuma-Liga in
Verbindung.
8.
Haftung / Hausordnung
Die Rheuma-Liga Hessen e.V. haftet nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, es sei denn die Verletzung beruht auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der
Rheuma-Liga Hessen e.V. oder der eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Fahrlässigkeit liegt regelmäßig dann nicht vor,
wenn Teilnehmende ihren Verpflichtungen gemäß Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen nicht nachkommen. Die
Rheuma-Liga Hessen e.V. haftet weiter nicht für sonstige Schäden, es sei denn, diese sind auf eine grob fahrlässige
oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen. Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Sachen, die im
Besitz und/oder Eigentum der Teilnehmenden stehen, erfolgt nicht. Alle Einrichtungen und Gegenstände sind von
den Teilnehmenden pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind zu melden. Teilnehmende haften für
schuldhaft verursachte Schäden. Anordnungen der Einrichtungen, der Therapeuten und der von der Rheuma-Liga
Hessen e.V. befugten Personen ist Folge zu leisten.
9.
Hinweise zum Datenschutz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten erteilen Sie der Rheuma-Liga Hessen e.V. die Erlaubnis, diese zu
speichern und für die Abwicklung innerhalb der Rheuma-Liga Hessen e.V. zu verwenden. Es werden nur Daten
gespeichert, die für diese Abwicklungen notwendig sind. Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Eine
Weiterleitung persönlicher Daten an Dritte zum Zwecke kommerzieller Nutzung ist ausgeschlossen. Sie können der
Speicherung und Verwendung Ihrer persönlichen Daten jederzeit schriftlich widersprechen. Bitte beachten Sie aber,
dass Sie in diesem Fall auch nicht mehr am FT teilnehmen können.
10.
Beratungsprotokoll (Erstberatung)
Aufgrund der Verträge mit den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern ist die Rheuma-Liga
verpflichtet, vor Beginn der Funktionstrainingsteilnahme ein Beratungsgespräch zu führen. Es wird hierüber ein
Beratungsprotokoll geführt, das Teilnehmer und örtlicher Rheuma-Liga-Beauftragter unterzeichnen. Der Teilnehmer
erhält vom Beratungsprotokoll eine Durchschrift.
11.
Zusatzleistungen (Je nach örtlicher Situation gibt es hierzu Beiblätter.)
Zusatzleistungen (z.B. Bewegungsübungen in Rheumagruppen, Möglichkeiten zum freien Schwimmen, Nutzung von
Sondereinrichtungen, Solebad, längere Verweildauer im Bad etc.) sind nicht Gegenstand der Verordnung und
müssen gesondert vergütet werden. Mitglieder der Rheuma-Liga Hessen e.V. erhalten Ermäßigungen bei
Zusatzleistungen.
12.
Selbstzahler-Funktionstraining (siehe Beiblatt)
Es gibt bei der Rheuma-Liga Hessen e.V. die >Rheumagymnastik<, ein Selbstzahler-Funktionstraining, für
ehemalige Funktionstrainingsteilnehmer. Teilnahmeberechtigt an der Rheumagymnastik sind nur Mitglieder der
Rheuma-Liga Hessen e.V. (keine Förderung durch gesetzliche und keine Förderung durch private Krankenkassen).
Ich erkenne die Teilnahmebedingungen an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird durchgehend
die männliche Form verwendet, gemeint sind aber
immer gleichermaßen weibliche und männliche Vertreter
der jeweiligen Personengruppe.
50706 FT TN-Bed