DER EISENBAHN INGENIEUR

EI
DER
EISENBAHN
INGENIEUR
INTERNATIONALE FACHZEITSCHRIFT
FÜR SCHIENENVERKEHR & TECHNIK
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zur Manuskripterstellung)
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HERAUSGEBER
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EISENBAHN-INGENIEURE E.V.
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Autoren-Checkliste Fachbeitrag
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itte keine Silbentrennungen oder
Zeilen­umbrüche verwenden

Hauptüberschrift mit max.
65 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
WARNSYSTEME
WARNSYSTEME
Mobile funkgestützte Warnsysteme bei

kleinen und wandernden Arbeitsstellen
2
Durch neue Regelungen können die Einsatzmöglichkeiten von mobilen, funkgestützten
Warnsystemen gesteigert und damit die Arbeitssicherheit weiter erhöht werden.
2 E
ine den Beitrag erläuternde Un­terzeile
mit max. 165 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
3Zwischenüberschriften ­mit max.
60 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
– möglich sind drei Hierarchien
– bitte nicht nicht nummerieren, sondern
durch Schriftgröße kenntlich machen
Literatur in Listenform, Bsp.:
[1] Satow, S.; Wilfert, B.: Mobile funkgestützte
Warnsysteme bei kleinen und wandernden
­Arbeitsstellen, in: EI – Der Eisenbahningenieur,
Heft 09|2008
Bei Webquellen bitte vollständigen Pfad,
Datum & Uhrzeit angeben:
(Bsp.: http://www.eurailpress.de/ei-archiv/number/092010-1.html, 12.01.2012 um 13:30)

Abb. 5: Darstellung des durch die TM 2/2008 zugelassenen neuen elektronischen Schienenkontaktes
F 500
Abb. 1: Akustische und optische Warngeber beim Einsatz einer kollektiven Warnanlage
Sven Satow
Bernd Wilfert
Grundsätze der
Gleisbaustellensicherung
3
Bei Arbeiten im bzw. in der Nähe des Gleisbereiches, bei denen die Gefahr besteht, in
diesen zu gelangen, sind die dort Beschäftigten gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb zu sichern. Grundlage für
die Sicherung der Beschäftigten in jedem
Einzelfall stellen eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz sowie die
einschlägigen Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VD33 (Arbeiten
im Bereich von Gleisen) dar. Dabei muss
die ausgewählte Sicherungsmaßnahme
zum Schutz der Beschäftigten gegenüber
den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
angemessen und sicherheitsgerichtet sein.
Für die Auswahl und Festlegung der angemessenen Sicherungsmaßnahme ist
der verkehrssicherungspflichtige Bahnbetreiber, in aller Regel ist das im Bereich
der Deutschen Bahn AG die DB Netz AG,
verantwortlich und zuständig. Die Eisenbahn Unfallkasse (EUK) hat hierzu in ihrer Unfallverhütungsvorschrift GUV-V D33
festgelegt, dass „die für den Bahnbetrieb
zuständige Stelle“ (Kurzform „BzS“) die
60
adäquate Sicherungsmaßnahme auszuwählen und festzulegen hat. In der aktuellen Organisationsstruktur der DB Netz AG
ist das der Leiter der jeweiligen regionalen
Produktionsdurchführung (I.NP-x-D-yyy).
Damit die BzS in der Lage ist, die dem
Arbeitsprozess und der Gefährdungssituation der Beschäftigten angemessene Sicherungsmaßnahme auswählen zu können,
ist es erforderlich, dass das Unternehmen,
welches Tätigkeiten im bzw. in der Nähe
des Gleisbereiches durchführen möchte,
die Arbeiten bei der BzS rechtzeitig anmeldet. Hierzu macht das Modul 132.0118 des
Managementhandbuches
Arbeitsschutz
des DB Konzerns entsprechende Vorgaben.
Die Anmeldung der Arbeiten geschieht in
aller Regel durch das bauausführende Unternehmen mit der Übersendung der Seite 1 des Sicherungsplanes nach vorgenanntem Modul 132.0118 (V01) an die BzS. Der
Sicherungsplan ermöglicht es dem bauausführenden Unternehmen grundsätzlich,
neben den Pflichtangaben auch zusätzliche
Angaben zu seinen Arbeiten zu machen. So
kann es durchaus sein, dass auf Grund der
Gefahren aus dem Arbeitsprozess bestimmte Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Einsatz
von Absperrposten, nicht möglich sind. Da
die BzS den Arbeitsprozess des ausführenden Unternehmens nicht in allen Einzelheiten kennen kann, ist es zweckmäßig, die
BzS bereits bei der Anzeige der Arbeiten an
dieser Stelle auf solche Besonderheiten aufmerksam zu machen.
Die BzS hat einen Anspruch gegenüber
dem bauausführenden Unternehmen auf
die erforderlichen Angaben aus dem Arbeitsprozess, wie zum Beispiel:
• Art der Arbeiten,
• Ort, Lage und Länge der Arbeitsstelle
(Bahnhof, freie Strecke),
• Dauer der Arbeiten, sowie die erforderliche tägliche Sicherungszeit,
• Anzahl der zu sichernden Personen,
• Anzahl und Art der eingesetzten Maschinen, einschließlich der Schalldruckpegel
(Nahbereichspegel), sowie der Maschinenbreite,
• erforderliche Zeit zum Verlassen des
Gleisbereiches (Räumzeit) sowie
• Erfordernis von Sicherungsmaßnahmen
zur Vor- bzw. Nachbereitung sowie zum
Erreichen und Verlassen von Arbeitsstellen.
Geeignete und sicherheitsgerichtete Sicherungsmaßnahme
Die BzS wählt anhand der Anmeldung der
Arbeiten und der vorgenannten Rahmenbedingungen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen aus und macht weitere
Angaben, die nur der Bahnbetreiber machen kann, auf den Seiten 2 bis 5 des Siche-
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zuhalten. Konkret heißt dies, dass im Regelfall die Sicherheitsfrist auf mindestens
30 Sekunden erhöht werden muss und
sich gegenüber dem Einsatz von Schienenkontakten dadurch die Annäherungsstrecke meist erheblich verlängert.
Durch die Herausgabe der TM Nr. 2/2008
ist nun ein elektronischer Schienenkontakt
des Typs F 500 (Zöllner, Kiel) bahntechnisch zugelassen (s. Abb. 5), der gegenüber
den bisher verfügbaren Kontakten erhebliche Vorteile auch beim Handling aufweist.
Er ist zugelassen für Geschwindigkeiten bis
vmax = 300 km/h und beim Einsatz dieses
Kontaktes muss nur noch ein Kontakt pro
Richtung eingebaut werden, was die Montage- und Demontagezeiten im Gleisbereich etwa halbiert.
Der Mitarbeiter, der diese WarnsystemKomponenten bedient, muss die Grundkenntnisse für Bediener bzw. Warner für
AWS nachweisen, die in der AWS-Richtlinie 479.0001 A03 beschrieben sind. Diese
erlangt er entsprechend der Funktionsausbildung 046.2135 bzw. 046.2136 zum
Warner oder zum Bediener des jeweiligen
AWS-Typ Minimel 95 bzw. Autoprowa.
Der Mitarbeiter, der die Komponenten
montiert bzw. umsetzt, muss die entsprechende Qualifikation zum Monteur nach
der Funktionsausbildung 046.2137 nachweisen können. Darüber hinaus ist es, wie
oben beschrieben, erforderlich, dass die
Sicherungsaufsicht ständig auf der Arbeitsstelle anwesend ist.
Zur weiteren Aufwands- und Kostensenkung ist es möglich, dass ein Mitarbeiter
– bei Erfüllung der Voraussetzungen und
Qualifikationen – die entsprechenden
Aufgaben als Bediener und Monteur für
AWS sowie als Sicherungsposten und Si-
cherungsaufsicht in Personalunion wahrnimmt. Zu bedenken ist bei der Planung
des Personaleinsatzes jedoch, dass der Mitarbeiter die Funktion als Sicherungsposten
und Monteur, z. B. beim Umsetzen ohne
eingeschaltetes AWS, nicht gleichzeitig
wahrnehmen darf.
Fazit
Bei dem Einsatz der Warnsysteme nach der
Technischen Mitteilung Nr. 1/2008 ist es
erforderlich, genauestens zu prüfen, welche
Arbeiten im/am Gleisbereich unter dieser
Sicherungsvariante durchgeführt werden
können. Dies ist insbesondere daher erforderlich, da nicht alle Funkkomponenten
der derzeit zur Verfügung stehenden AWS
für alle Arbeiten gleich geeignet erscheinen.
So ist es aus Sicht der Autoren erforderlich
und sinnvoll, neben der Berücksichtigung
der Baustellenbedingungen, wie örtlicher
und betrieblicher Bedingungen, der Unterscheidung der Art der Arbeit und der
Zeit der Durchführung der Arbeit (Dauer,
Unterscheidung Tag und Nacht, etc.) stationäre Baustellen mit AWS-Komponenten
zu sichern, die die Arbeitskräfte kollektiv
warnen. Bei schnell wandernden Arbeiten,
wie sie künftig z. B. bei Maßnahmen in der
Vegetationspflege mit entsprechender Maschinentechnik verstärkt anzutreffen sein
werden, scheint hingegen eine kollektive
Warnung der Mitarbeiter innerhalb des
erforderlichen Gehörschutzes besser geeignet. Entsprechende Versuche werden
derzeit im Praxistest bei der DB Fahrwegdienste GmbH durchgeführt. Auch die
Warnsignalisierung muss künftig diesen Erfordernissen angepasst werden (können).
Durch die technischen Besonderheiten der
Systeme sind auch die Arbeitsverfahren
mit den jeweiligen Sicherungsmöglichkeiten abzustimmen. Es ist daher erforderlich,
jede Baumaßnahme individuell zu planen
und mit der BzS die betrieblichen Möglichkeiten auszuloten, um eine optimale
Sicherung (so sicher wie möglich und so
kostenaufwändig wie unbedingt nötig) der
durchzuführenden Arbeiten unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen
Bedingungen sicherstellen zu können.
Hierzu bedarf es ausreichender Kenntnisse
der Arbeitsverfahren und der Gleisbaustellensicherung sowohl bei den Sicherungspersonalen als auch bei der BzS.
Mit der konsequenten Umsetzung der
technischen Mitteilung lassen sich Warnsysteme sowohl für kleine bzw. kurzfristige
Baumaßnahmen im Fahrweginstandhaltungsbereich sowie auch bei der Fahrwegpflege (Vegetationsarbeiten am Gleis)
sicherheitsgerichtet und kostengünstig
einsetzen. Dadurch kann auch bei derartigen Arbeiten auf den Einsatz von Sicherungsposten künftig weitgehend verzichtet werden. Dies dient der Erhöhung der
Sicherheit für die Beschäftigten einerseits
und andererseits können diese Arbeiten
dann in einem größeren Konsens zu den
Unfallverhütungsvorschriften sowie dem
staatlichen Arbeitsschutzrecht ausgeführt
werden.
LITERATUR
[1]Unfallverhütungsvorschrift der EUK GUV-VD33 und GUV-R
2150
[2] Konzernrichtlinie 132.0118 der DB AG
[3] Ril 479.0001 der DB Netz AG
[4] Technische Mitteilungen Nr. 1/2008 und 2/2008
[5] Arbeitsschutzgesetz

Dipl.-Ing. Sven Satow
Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, DB Fahrwegdienste GmbH,
Berlin
[email protected]
Dipl.-Ing. Bernd Wilfert

Technischer Leiter Baustellenservice, DB Fahrwegdienste GmbH,
Berlin
[email protected]
Summary
Mobile, radio-based warning systems for
small and/or moving work zones

In future, the simplified use of mobile, radiobased warning systems will more easily replace conventional protection using flagmen
in the case of small and moving track work
zones. This will bring enhanced work safety for
employees, ensuring greater conformity with
accident prevention and occupational health
and safety regulations.
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29.08.2008 11:15:51 Uhr
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29.08.2008 11:16:33 Uhr
Autorenangaben mit
– Titel bzw. akademischem Grad,
– genauer Funktion im Unternehmen
– E-Mail-Adresse sowie
– einem Portraitfoto (Auflösung min. 300 dpi, 6 cm Breite)
Zusammenfassung des Beitrags (in Deutsch für die verlagsseitige englische Übersetzung)
mit mind. 500 Zeichen und max. 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) am Ende des Worddokuments.
 Tabellen- und Bildunterschriften mit Quellenangaben in Listenform am Ende des Worddokuments zusammenfassen
→ Bilder, Tabellen und Literatur bitte möglichst im Text erwähnen und fortlaufend nummerieren
Abbildungen / Formeln
→ gängig sind drei bis sechs Abbildungen
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rafiken bitte aus der Microsoft-Produktpalette* (Word, Powerpoint, Excel, Visio), AutoCAD oder mit
Illustrationsprogrammen erstellen. Wenn möglich in Vektorgrafiken umwandeln.
→ gescannte Bilder: Mindestauflösung bei gescannten Grafiken 1200 dpi, Fotos 300 dpi
→ F
ormelzeichen und Symbole deutlich und unverwechselbar mit einem Textverarbeitungssystem
(z. B. mit einem Formel-Editor) erstellen
→ Indizes und Exponenten eindeutig kenntlich machen
* Hinweis: Hier muss damit gerechnet werden, dass einige Farben im Druck nicht farbgenau wiedergegeben werden.
Stilfibel
→ verschachtelte Sätze vermeiden
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vollständig ausschreiben und die Abkürzung in Klammern setzen – z. B. Elektronisches Stellwerk (ESTW)
→ nicht geläufige Fachbegriffe bei der ersten Erwähnung im Text oder in einer Fußnote kurz erläutern
→ keine persönlichen Zitate verwenden (bzw. nur in Ausnahmefällen)
→ Abkürzungen nicht beugen (z. B. des ESTW, nicht des ESTWs)
→ kein „s“ an die Plural-Abkürzungen hängen (z. B. die Lkw, nicht die Lkws)
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→ f ür Maßeinheiten ausschließlich Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI)
sowie deren offizielle ­Abkürzung verwenden
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Themenplan 2016
(Änderungen vorbehalten)
RS = Redaktionsschluss Fachbeiträge (Abgabe Manuskripte)
ET = Erscheinungstermin
AS = Anzeigenschluss
Ausgabe
1/2016
Januar
2/2016
Februar
Termine
RS: 15.10.2015
ET: 08.01.2016
AS: 10.12.2015
RS: 15.11.2016
ET: 10.02.2016
AS: 15.01.2016
Themen
Messen/Ausstellungen/Events
Jahreseröffnungsausgabe: Branchenausblick 2016
mit Statements aus Politik und Wirschaft
Offizielles Tagungsheft zur
60. VDEI-Eisenbahntechnischen Fachtagung
60. VDEI-Eisenbahntechnische Fachtagung, Leipzig, 28.01.2016
Leit- und Sicherungstechnik
Interoperabilität – Harmonisierung des
Eisenbahnwesens in Europa
Sanierung von Ingenieurbauwerken und Fahrweg
Vermessung und Infrastrukturdatenmanagement
Planen und Bauen von Infrastruktur
18. Jahrestagung Eisenbahn-Sachverständige,
Fulda, 16.–17.02.2016
4. Symposium Eisenbahnbrücken und KIB,
München, 25.–26.02.2016
UIC-IT-Trans, Karlsruhe, 01.–03.03.2016
Railway Forum, Berlin, 29.02.–01.03.2016
2th UIC World ERTMS Conference, Brüssel, 29.02.–02.03.2016
3/2016
März
4/2016
April
5/2016
Mai
6/2016
Juni
Ausgabe
7/2016
Juli
8/2016
August
9/2016
September
10/2016
Oktober
11/2016
November
12/2016
Dezember
RS: 15.12.2016
EI-Spezial: Oberbauschweißtechnik
ET: 08.03.2016
AS: 12.02.2016
Elektrotechnik
(Steckverbindungen, Schaltanlagen, Niederspannung)
RS: 15.01.2016
ET: 11.04.2016
AS: 14.03.2016
RS: 15.02.2016
ET: 09.05.2016
AS: 15.04.2016
RS: 15.03.2016
ET: 08.06.2016
Verkehrs- und Betriebssteuerung
Telekommunikation, Information, Kommunikation
Fahrzeugtechnik und -komponenten
Konstruktiver Ingenieurbau
EI-Spezial: Gleisbaumaschinen und -geräte
(Übersicht, Entwicklungen, Technik)
Baustellenlogistik und -management
Schleiftechnik
Tiefbau (Erdbauwerke/Geokunststoffe/Geotechnik)
Bahn 4.0 (Digitalisierung)
Themen
Blitz und Überspannungsschutz
RS: 15.04.2016
Betrieb und Betriebssicherheit
RS: 15.05.2016
ET: 09.09.2016
AS: 15.08.2016
RS: 15.07.2016
Weichen: Technik, Bearbeitung, Pflege
ET: 08.12.2016
AS: 11.11.2016
43. Tagung „Moderne Schienenfahrzeuge“, Graz, 03.–06.04.2016
VDEI-Oberbaufachtagung, Darmstadt, 12.05.2016
WCRR 2016, Mailand, 29.05.–02.06.2016
VDEI-Nachhaltigkeitsforum: 4. Symposium Lärmschutz,
Berlin, 01.–02.06.2016
VDV-Jahrestagung 2016, Dresden, 06.–08.06.2016
UIC Rail Freight Conference, Rotterdam, 07.–08.06.2016
Messen/Ausstellungen/Events
Nachhaltigkeit im Gleisbau
Messeausgabe zur InnoTrans 2016
Fahrzeugtechnik und -komponenten
Innovationen zur Optimierung des Fahrwegs
RS: 15.09.2016
Metro Rail 2016, London, 19.–20.04.2016
Berichtsheft von der Oberbaufachtagung
RS: 15.06.2016
ET: 08.11.2016
AS: 13.10.2016
VDEI-Seminar Flächenmanagement, Fulda, 14.–15.04.2016
Brandschutz bei Bahnen (Fahrzeuge, Tunnel und Baustoffe)
Feste Fahrbahn: Stand der Dinge
RS: 15.08.2016
Hannover Industrie Messe, Hannover, 13.–17.04.2016
Projekte: Investitionen, Planung, Management
ET: 10.08.2016
AS: 13.07.2016
ET: 10.10.2016
AS: 09.09.2016
Rail Industry Meetings, Lille, 16.–17.03.2016
Antriebs- und Bremstechnik
Termine
AS: 13.05.2016
ET: 08.07.2016
AS: 13.06.2016
14. Wiener Eisenbahnkolloquium, Wien, 10.–11.03.2016
Hochbau und Architektur
(Bahnhöfe, Bahnsteigbau, Barrierefreiheit)
Arbeits- und Gesundheitsschutz
InnoTrans, Berlin 20.–23.09.2016
14. VDEI-Fachtagung Telekommunikationstechnik,
Fulda, 05.–06.10.2016
Intergeo, Hamburg, 11.–13.10.2015
Tunnelbau und -sanierung
EI-Spezial: Vermessungstechnik
Schienenpersonennahverkehr
Leit- und Sicherungstechnik
InnoTrans-Nachlese
Lärmschutz an Schienenwegen
Bildung, Job und Karriere
17. Intern. Signal+Draht-Kongress, Fulda, 10.–11.11.2016
VDEI-Symposium Bahngeodäsie, Stuttgart, 10.–11.11.2016