EI DER EISENBAHN INGENIEUR INTERNATIONALE FACHZEITSCHRIFT FÜR SCHIENENVERKEHR & TECHNIK !Hinweise zum Ablauf !Autoren-Checkliste (Hinweise zur Manuskripterstellung) !Verlagsrechte und Autorenzettel für den Belegversand !Themenplan 2016 HERAUSGEBER VERBAND DEUTSCHER EISENBAHN-INGENIEURE E.V. Redaktioneller Ablauf 1. Bitte melden Sie Ihren Beitrag bzw. Ihre Beiträge bei der Chefredaktion an. Bestenfalls teilen Sie uns dabei bereits Stichworte zum Inhalt und einen möglichen Abgabetermin für Ihren Beitrag mit. 2. Nimmt die Chefredaktion einen Fachbeitrag an, nennt sie den Autorinnen/Autoren den vorgesehenen Veröffentlichungstermin und stellt den Kontakt zum jeweiligen Fachredakteur her (Fachredaktion siehe Autorenblatt), welcher die fachredaktionelle Betreuung übernimmt. 3. Ihr fertiges Manuskript senden Sie dann bitte bis zum genannten Abgabetermin an den Fachredakteur sowie an Miriam Riedel (verantwortlich für das Redaktionsmanagement; Kontakt siehe Autorenblatt). In diesem Zuge bitten wir Sie auch, uns den/die ausgefüllte(n) Autorenzettel zukommen zu lassen. Damit geben Sie Ihr Einverständnis zu den Verlagsrechten, was für die Veröffentlichung notwendig ist. 4. Nachdem der jeweilige Fachredakteur das Manuskript begutachtet / redigiert hat, wird der Beitrag gelayoutet. Sollte es noch Nachbearbeitungsbedarf geben bzw. der Fachredakteur Fragen oder Änderungswünsche haben, wird er diese vor dem Layouten mit Ihnen klären. 5. Sie erhalten ca. einen Monat vor Erscheinungstermin die Druckfahne zur Durchsicht. Dann besteht die Möglichkeit, uns noch Änderungswünsche / Ergänzungen mitzuteilen. Autoren-Checkliste Fachbeitrag Hinweise zur Manuskripterstellung Für die Erstellung Ihres Beitrags verwenden Sie bitte Programme, die doc- bzw. docx-Dateien produzieren. Bitte alle Textelemente in einem Worddokument liefern. → Umfang des Beitrags mind. 8 000 bis max. 16 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) → b itte keine Silbentrennungen oder Zeilenumbrüche verwenden Hauptüberschrift mit max. 65 Zeichen (inkl. Leerzeichen) WARNSYSTEME WARNSYSTEME Mobile funkgestützte Warnsysteme bei kleinen und wandernden Arbeitsstellen 2 Durch neue Regelungen können die Einsatzmöglichkeiten von mobilen, funkgestützten Warnsystemen gesteigert und damit die Arbeitssicherheit weiter erhöht werden. 2 E ine den Beitrag erläuternde Unterzeile mit max. 165 Zeichen (inkl. Leerzeichen) 3Zwischenüberschriften mit max. 60 Zeichen (inkl. Leerzeichen) – möglich sind drei Hierarchien – bitte nicht nicht nummerieren, sondern durch Schriftgröße kenntlich machen Literatur in Listenform, Bsp.: [1] Satow, S.; Wilfert, B.: Mobile funkgestützte Warnsysteme bei kleinen und wandernden Arbeitsstellen, in: EI – Der Eisenbahningenieur, Heft 09|2008 Bei Webquellen bitte vollständigen Pfad, Datum & Uhrzeit angeben: (Bsp.: http://www.eurailpress.de/ei-archiv/number/092010-1.html, 12.01.2012 um 13:30) Abb. 5: Darstellung des durch die TM 2/2008 zugelassenen neuen elektronischen Schienenkontaktes F 500 Abb. 1: Akustische und optische Warngeber beim Einsatz einer kollektiven Warnanlage Sven Satow Bernd Wilfert Grundsätze der Gleisbaustellensicherung 3 Bei Arbeiten im bzw. in der Nähe des Gleisbereiches, bei denen die Gefahr besteht, in diesen zu gelangen, sind die dort Beschäftigten gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb zu sichern. Grundlage für die Sicherung der Beschäftigten in jedem Einzelfall stellen eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz sowie die einschlägigen Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VD33 (Arbeiten im Bereich von Gleisen) dar. Dabei muss die ausgewählte Sicherungsmaßnahme zum Schutz der Beschäftigten gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb angemessen und sicherheitsgerichtet sein. Für die Auswahl und Festlegung der angemessenen Sicherungsmaßnahme ist der verkehrssicherungspflichtige Bahnbetreiber, in aller Regel ist das im Bereich der Deutschen Bahn AG die DB Netz AG, verantwortlich und zuständig. Die Eisenbahn Unfallkasse (EUK) hat hierzu in ihrer Unfallverhütungsvorschrift GUV-V D33 festgelegt, dass „die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle“ (Kurzform „BzS“) die 60 adäquate Sicherungsmaßnahme auszuwählen und festzulegen hat. In der aktuellen Organisationsstruktur der DB Netz AG ist das der Leiter der jeweiligen regionalen Produktionsdurchführung (I.NP-x-D-yyy). Damit die BzS in der Lage ist, die dem Arbeitsprozess und der Gefährdungssituation der Beschäftigten angemessene Sicherungsmaßnahme auswählen zu können, ist es erforderlich, dass das Unternehmen, welches Tätigkeiten im bzw. in der Nähe des Gleisbereiches durchführen möchte, die Arbeiten bei der BzS rechtzeitig anmeldet. Hierzu macht das Modul 132.0118 des Managementhandbuches Arbeitsschutz des DB Konzerns entsprechende Vorgaben. Die Anmeldung der Arbeiten geschieht in aller Regel durch das bauausführende Unternehmen mit der Übersendung der Seite 1 des Sicherungsplanes nach vorgenanntem Modul 132.0118 (V01) an die BzS. Der Sicherungsplan ermöglicht es dem bauausführenden Unternehmen grundsätzlich, neben den Pflichtangaben auch zusätzliche Angaben zu seinen Arbeiten zu machen. So kann es durchaus sein, dass auf Grund der Gefahren aus dem Arbeitsprozess bestimmte Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Einsatz von Absperrposten, nicht möglich sind. Da die BzS den Arbeitsprozess des ausführenden Unternehmens nicht in allen Einzelheiten kennen kann, ist es zweckmäßig, die BzS bereits bei der Anzeige der Arbeiten an dieser Stelle auf solche Besonderheiten aufmerksam zu machen. Die BzS hat einen Anspruch gegenüber dem bauausführenden Unternehmen auf die erforderlichen Angaben aus dem Arbeitsprozess, wie zum Beispiel: • Art der Arbeiten, • Ort, Lage und Länge der Arbeitsstelle (Bahnhof, freie Strecke), • Dauer der Arbeiten, sowie die erforderliche tägliche Sicherungszeit, • Anzahl der zu sichernden Personen, • Anzahl und Art der eingesetzten Maschinen, einschließlich der Schalldruckpegel (Nahbereichspegel), sowie der Maschinenbreite, • erforderliche Zeit zum Verlassen des Gleisbereiches (Räumzeit) sowie • Erfordernis von Sicherungsmaßnahmen zur Vor- bzw. Nachbereitung sowie zum Erreichen und Verlassen von Arbeitsstellen. Geeignete und sicherheitsgerichtete Sicherungsmaßnahme Die BzS wählt anhand der Anmeldung der Arbeiten und der vorgenannten Rahmenbedingungen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen aus und macht weitere Angaben, die nur der Bahnbetreiber machen kann, auf den Seiten 2 bis 5 des Siche- 66 EI-Eisenbahningenieur | September 2008 060_067_Wilfert.indd 60 zuhalten. Konkret heißt dies, dass im Regelfall die Sicherheitsfrist auf mindestens 30 Sekunden erhöht werden muss und sich gegenüber dem Einsatz von Schienenkontakten dadurch die Annäherungsstrecke meist erheblich verlängert. Durch die Herausgabe der TM Nr. 2/2008 ist nun ein elektronischer Schienenkontakt des Typs F 500 (Zöllner, Kiel) bahntechnisch zugelassen (s. Abb. 5), der gegenüber den bisher verfügbaren Kontakten erhebliche Vorteile auch beim Handling aufweist. Er ist zugelassen für Geschwindigkeiten bis vmax = 300 km/h und beim Einsatz dieses Kontaktes muss nur noch ein Kontakt pro Richtung eingebaut werden, was die Montage- und Demontagezeiten im Gleisbereich etwa halbiert. Der Mitarbeiter, der diese WarnsystemKomponenten bedient, muss die Grundkenntnisse für Bediener bzw. Warner für AWS nachweisen, die in der AWS-Richtlinie 479.0001 A03 beschrieben sind. Diese erlangt er entsprechend der Funktionsausbildung 046.2135 bzw. 046.2136 zum Warner oder zum Bediener des jeweiligen AWS-Typ Minimel 95 bzw. Autoprowa. Der Mitarbeiter, der die Komponenten montiert bzw. umsetzt, muss die entsprechende Qualifikation zum Monteur nach der Funktionsausbildung 046.2137 nachweisen können. Darüber hinaus ist es, wie oben beschrieben, erforderlich, dass die Sicherungsaufsicht ständig auf der Arbeitsstelle anwesend ist. Zur weiteren Aufwands- und Kostensenkung ist es möglich, dass ein Mitarbeiter – bei Erfüllung der Voraussetzungen und Qualifikationen – die entsprechenden Aufgaben als Bediener und Monteur für AWS sowie als Sicherungsposten und Si- cherungsaufsicht in Personalunion wahrnimmt. Zu bedenken ist bei der Planung des Personaleinsatzes jedoch, dass der Mitarbeiter die Funktion als Sicherungsposten und Monteur, z. B. beim Umsetzen ohne eingeschaltetes AWS, nicht gleichzeitig wahrnehmen darf. Fazit Bei dem Einsatz der Warnsysteme nach der Technischen Mitteilung Nr. 1/2008 ist es erforderlich, genauestens zu prüfen, welche Arbeiten im/am Gleisbereich unter dieser Sicherungsvariante durchgeführt werden können. Dies ist insbesondere daher erforderlich, da nicht alle Funkkomponenten der derzeit zur Verfügung stehenden AWS für alle Arbeiten gleich geeignet erscheinen. So ist es aus Sicht der Autoren erforderlich und sinnvoll, neben der Berücksichtigung der Baustellenbedingungen, wie örtlicher und betrieblicher Bedingungen, der Unterscheidung der Art der Arbeit und der Zeit der Durchführung der Arbeit (Dauer, Unterscheidung Tag und Nacht, etc.) stationäre Baustellen mit AWS-Komponenten zu sichern, die die Arbeitskräfte kollektiv warnen. Bei schnell wandernden Arbeiten, wie sie künftig z. B. bei Maßnahmen in der Vegetationspflege mit entsprechender Maschinentechnik verstärkt anzutreffen sein werden, scheint hingegen eine kollektive Warnung der Mitarbeiter innerhalb des erforderlichen Gehörschutzes besser geeignet. Entsprechende Versuche werden derzeit im Praxistest bei der DB Fahrwegdienste GmbH durchgeführt. Auch die Warnsignalisierung muss künftig diesen Erfordernissen angepasst werden (können). Durch die technischen Besonderheiten der Systeme sind auch die Arbeitsverfahren mit den jeweiligen Sicherungsmöglichkeiten abzustimmen. Es ist daher erforderlich, jede Baumaßnahme individuell zu planen und mit der BzS die betrieblichen Möglichkeiten auszuloten, um eine optimale Sicherung (so sicher wie möglich und so kostenaufwändig wie unbedingt nötig) der durchzuführenden Arbeiten unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Bedingungen sicherstellen zu können. Hierzu bedarf es ausreichender Kenntnisse der Arbeitsverfahren und der Gleisbaustellensicherung sowohl bei den Sicherungspersonalen als auch bei der BzS. Mit der konsequenten Umsetzung der technischen Mitteilung lassen sich Warnsysteme sowohl für kleine bzw. kurzfristige Baumaßnahmen im Fahrweginstandhaltungsbereich sowie auch bei der Fahrwegpflege (Vegetationsarbeiten am Gleis) sicherheitsgerichtet und kostengünstig einsetzen. Dadurch kann auch bei derartigen Arbeiten auf den Einsatz von Sicherungsposten künftig weitgehend verzichtet werden. Dies dient der Erhöhung der Sicherheit für die Beschäftigten einerseits und andererseits können diese Arbeiten dann in einem größeren Konsens zu den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ausgeführt werden. LITERATUR [1]Unfallverhütungsvorschrift der EUK GUV-VD33 und GUV-R 2150 [2] Konzernrichtlinie 132.0118 der DB AG [3] Ril 479.0001 der DB Netz AG [4] Technische Mitteilungen Nr. 1/2008 und 2/2008 [5] Arbeitsschutzgesetz Dipl.-Ing. Sven Satow Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, DB Fahrwegdienste GmbH, Berlin [email protected] Dipl.-Ing. Bernd Wilfert Technischer Leiter Baustellenservice, DB Fahrwegdienste GmbH, Berlin [email protected] Summary Mobile, radio-based warning systems for small and/or moving work zones In future, the simplified use of mobile, radiobased warning systems will more easily replace conventional protection using flagmen in the case of small and moving track work zones. This will bring enhanced work safety for employees, ensuring greater conformity with accident prevention and occupational health and safety regulations. EI-Eisenbahningenieur | September 2008 29.08.2008 11:15:51 Uhr 060_067_Wilfert.indd 66 29.08.2008 11:16:33 Uhr Autorenangaben mit – Titel bzw. akademischem Grad, – genauer Funktion im Unternehmen – E-Mail-Adresse sowie – einem Portraitfoto (Auflösung min. 300 dpi, 6 cm Breite) Zusammenfassung des Beitrags (in Deutsch für die verlagsseitige englische Übersetzung) mit mind. 500 Zeichen und max. 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) am Ende des Worddokuments. Tabellen- und Bildunterschriften mit Quellenangaben in Listenform am Ende des Worddokuments zusammenfassen → Bilder, Tabellen und Literatur bitte möglichst im Text erwähnen und fortlaufend nummerieren Abbildungen / Formeln → gängig sind drei bis sechs Abbildungen → Abbildungen als separate Dateien liefern (bitte keine Bilder in den Text einfügen) → B ildvorlagen als jpg, eps, pdf oder tif-Datei (Auflösung mind. 300 dpi, mind. 9 cm Breite), bei Aufnahmen mit einer Digitalkamera bitte eine hohe Auflösung einstellen → G rafiken bitte aus der Microsoft-Produktpalette* (Word, Powerpoint, Excel, Visio), AutoCAD oder mit Illustrationsprogrammen erstellen. Wenn möglich in Vektorgrafiken umwandeln. → gescannte Bilder: Mindestauflösung bei gescannten Grafiken 1200 dpi, Fotos 300 dpi → F ormelzeichen und Symbole deutlich und unverwechselbar mit einem Textverarbeitungssystem (z. B. mit einem Formel-Editor) erstellen → Indizes und Exponenten eindeutig kenntlich machen * Hinweis: Hier muss damit gerechnet werden, dass einige Farben im Druck nicht farbgenau wiedergegeben werden. Stilfibel → verschachtelte Sätze vermeiden → Abkürzungen von Fachbegriffen, Firmennamen, Behörden etc. bitte bei der Erstnennung vollständig ausschreiben und die Abkürzung in Klammern setzen – z. B. Elektronisches Stellwerk (ESTW) → nicht geläufige Fachbegriffe bei der ersten Erwähnung im Text oder in einer Fußnote kurz erläutern → keine persönlichen Zitate verwenden (bzw. nur in Ausnahmefällen) → Abkürzungen nicht beugen (z. B. des ESTW, nicht des ESTWs) → kein „s“ an die Plural-Abkürzungen hängen (z. B. die Lkw, nicht die Lkws) → Ziffern bis zwölf grundsätzlich ausschreiben, außer in Verbindung mit Einheiten → f ür Maßeinheiten ausschließlich Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI) sowie deren offizielle Abkürzung verwenden → Währungen: Zahl + Abkürzung Mio. / Mrd. + offizielle Abkürzung der Währung → Firmennamen einmal komplett ausschreiben, dann gekürzt (z. B. Deutsche Bahn AG – DB) Nach redaktioneller Bearbeitung durch die Fach- bzw. Verlagsredaktion sowie der Seitengestaltung erhalten Sie vom Verlag einen Korrekturabzug zur Kontrolle. Verlagsrechte Beiträge sind alle redaktionellen Leistungen in Text, Bild, Ton, Video, grafischer Darstellung und Illustration. Der Autor überträgt der DVV ein im Rahmen des Vertragsgegenstandes zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Beitrag für alle Nutzungsarten in den nationalen und internationalen Medien der DVV. 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Der DVV wird das Recht eingeräumt, diese Rechte im In- und Ausland auch durch mit der DVV verbundene Unternehmen der DVV Media Group unter Übertragung der entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte nutzen zu lassen und / oder mit der DVV verbundenen Unternehmen der DVV Media Group diese Nutzungs- und Verwertungsrechte einzuräumen. Die Partner sind sich darüber einig, dass die Übertragung der zuvor aufgeführten Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten ist. §§ 11 Satz 2, 32 a UrhG bleiben unberührt. Der Autor versichert der DVV sowohl den Bestand der zuvor bezeichneten Rechte als auch, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Autor übernimmt keine Gewährleistung für eine etwaige werbliche Nutzung. Die DVV ist zur Auswertung der übertragenen Rechte nicht verpflichtet. § 41 UrhG bleibt unberührt. Sonstiges Alle Autoren stellen sicher und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift, dass durch ihre Arbeit und Beiträge sowie durch die von ihnen verschafften Fremdbeiträge keine Rechte anderer verletzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die von den Autoren etwa vorgesehenen Beiträge Dritter und Bildvorlagen. Die Autoren sorgen dafür, dass auch etwaige Mitarbeiter diese Verpflichtungen eingehen. Drei Belegexemplare erhält jeder Autor automatisch kostenfrei ebenso eine pdf-Datei seines Beitrags nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe. Hierzu machen Sie bitte folgende Angaben und bestätigen sie mit Ihrer Unterschrift. Beitragstitel: Vor- und Zuname: E-Mail: Telefon: Belegexemplare an: (falls Firmenanschrift bitte Firmennamen dazu schreiben) Datum/ Unterschrift: Erstveröffentlichung: □ ja □ nein Sonderdrucke Repräsentative Sonderdrucke in beliebiger Auflage erstellen wir gerne für Sie. Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Ansprechpartnerin: Cornelia Bär, Tel.: +49 (0) 40 – 237 14-120, E-Mail: [email protected] Chefredaktion Fachredaktion Chefredakteur Dipl.-Ing. Jürgen Marx Fachgebiet Entwicklung, Strategie und Infrastruktur Tel.: +49 (0) 69 - 78802446 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Allmann Fachredakteur Vermessung und Infrastrukturdatenmanagement Tel.: +49 (0) 6147- 936095 E-Mail: [email protected] Chefredakteur Dipl.-Ing. Bernd Wilfert Fachgebiet Bau- und Elektrotechnik, Betrieb Tel.: +49 (0) 151- 25206622 E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Jürgen Mallikat Fachredakteur Fahrzeuge Tel.: +49 (0) 3931- 718752 E-Mail: [email protected] Dr.-Ing. Ulrich Maschek Fachredakteur Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation, Elektrotechnik Tel.: +49 (0) 174 - 2185098 E-Mail: [email protected] Verlagsredaktion Miriam Riedel (zuständig für EI) · DVV Media Group GmbH | Eurailpress Tel.: +49 (0) 40 - 237 14-230 Fax: +49 (0) 40 - 237 14-205 E-Mail: [email protected] DVV Media Group Themenplan 2016 (Änderungen vorbehalten) RS = Redaktionsschluss Fachbeiträge (Abgabe Manuskripte) ET = Erscheinungstermin AS = Anzeigenschluss Ausgabe 1/2016 Januar 2/2016 Februar Termine RS: 15.10.2015 ET: 08.01.2016 AS: 10.12.2015 RS: 15.11.2016 ET: 10.02.2016 AS: 15.01.2016 Themen Messen/Ausstellungen/Events Jahreseröffnungsausgabe: Branchenausblick 2016 mit Statements aus Politik und Wirschaft Offizielles Tagungsheft zur 60. VDEI-Eisenbahntechnischen Fachtagung 60. VDEI-Eisenbahntechnische Fachtagung, Leipzig, 28.01.2016 Leit- und Sicherungstechnik Interoperabilität – Harmonisierung des Eisenbahnwesens in Europa Sanierung von Ingenieurbauwerken und Fahrweg Vermessung und Infrastrukturdatenmanagement Planen und Bauen von Infrastruktur 18. Jahrestagung Eisenbahn-Sachverständige, Fulda, 16.–17.02.2016 4. Symposium Eisenbahnbrücken und KIB, München, 25.–26.02.2016 UIC-IT-Trans, Karlsruhe, 01.–03.03.2016 Railway Forum, Berlin, 29.02.–01.03.2016 2th UIC World ERTMS Conference, Brüssel, 29.02.–02.03.2016 3/2016 März 4/2016 April 5/2016 Mai 6/2016 Juni Ausgabe 7/2016 Juli 8/2016 August 9/2016 September 10/2016 Oktober 11/2016 November 12/2016 Dezember RS: 15.12.2016 EI-Spezial: Oberbauschweißtechnik ET: 08.03.2016 AS: 12.02.2016 Elektrotechnik (Steckverbindungen, Schaltanlagen, Niederspannung) RS: 15.01.2016 ET: 11.04.2016 AS: 14.03.2016 RS: 15.02.2016 ET: 09.05.2016 AS: 15.04.2016 RS: 15.03.2016 ET: 08.06.2016 Verkehrs- und Betriebssteuerung Telekommunikation, Information, Kommunikation Fahrzeugtechnik und -komponenten Konstruktiver Ingenieurbau EI-Spezial: Gleisbaumaschinen und -geräte (Übersicht, Entwicklungen, Technik) Baustellenlogistik und -management Schleiftechnik Tiefbau (Erdbauwerke/Geokunststoffe/Geotechnik) Bahn 4.0 (Digitalisierung) Themen Blitz und Überspannungsschutz RS: 15.04.2016 Betrieb und Betriebssicherheit RS: 15.05.2016 ET: 09.09.2016 AS: 15.08.2016 RS: 15.07.2016 Weichen: Technik, Bearbeitung, Pflege ET: 08.12.2016 AS: 11.11.2016 43. Tagung „Moderne Schienenfahrzeuge“, Graz, 03.–06.04.2016 VDEI-Oberbaufachtagung, Darmstadt, 12.05.2016 WCRR 2016, Mailand, 29.05.–02.06.2016 VDEI-Nachhaltigkeitsforum: 4. Symposium Lärmschutz, Berlin, 01.–02.06.2016 VDV-Jahrestagung 2016, Dresden, 06.–08.06.2016 UIC Rail Freight Conference, Rotterdam, 07.–08.06.2016 Messen/Ausstellungen/Events Nachhaltigkeit im Gleisbau Messeausgabe zur InnoTrans 2016 Fahrzeugtechnik und -komponenten Innovationen zur Optimierung des Fahrwegs RS: 15.09.2016 Metro Rail 2016, London, 19.–20.04.2016 Berichtsheft von der Oberbaufachtagung RS: 15.06.2016 ET: 08.11.2016 AS: 13.10.2016 VDEI-Seminar Flächenmanagement, Fulda, 14.–15.04.2016 Brandschutz bei Bahnen (Fahrzeuge, Tunnel und Baustoffe) Feste Fahrbahn: Stand der Dinge RS: 15.08.2016 Hannover Industrie Messe, Hannover, 13.–17.04.2016 Projekte: Investitionen, Planung, Management ET: 10.08.2016 AS: 13.07.2016 ET: 10.10.2016 AS: 09.09.2016 Rail Industry Meetings, Lille, 16.–17.03.2016 Antriebs- und Bremstechnik Termine AS: 13.05.2016 ET: 08.07.2016 AS: 13.06.2016 14. Wiener Eisenbahnkolloquium, Wien, 10.–11.03.2016 Hochbau und Architektur (Bahnhöfe, Bahnsteigbau, Barrierefreiheit) Arbeits- und Gesundheitsschutz InnoTrans, Berlin 20.–23.09.2016 14. VDEI-Fachtagung Telekommunikationstechnik, Fulda, 05.–06.10.2016 Intergeo, Hamburg, 11.–13.10.2015 Tunnelbau und -sanierung EI-Spezial: Vermessungstechnik Schienenpersonennahverkehr Leit- und Sicherungstechnik InnoTrans-Nachlese Lärmschutz an Schienenwegen Bildung, Job und Karriere 17. Intern. Signal+Draht-Kongress, Fulda, 10.–11.11.2016 VDEI-Symposium Bahngeodäsie, Stuttgart, 10.–11.11.2016
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