EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Verordnung über den Ausschuss VK-Überwachung 2015 Der Gemeinderat Mühleberg erlässt, gestützt auf Art. 46 Abs. 1 des Organisationsreglementes vom 04. Februar 2008, folgende Verordnung über den Ausschuss VK-Überwachung: Zweck, Rechtsnatur Art. 1 1 Diese Verordnung regelt ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen insbesondere Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses VK-Überwachung (AVKÜ). 2 Zusammensetzung Der AVKÜ ist eine ständige Kommission ohne Entscheidbefugnis. Art. 2 1 Der AVKÜ besteht aus drei Mitgliedern des Gemeinderates. Der Ausschuss wird vom Gemeinderat auf Antrag der FinDel gewählt. 2 Zusätzlich nimmt der Finanzverwalter mit beratender Stimme an den Sitzungen des AVKÜ teil. 3 Der AVKÜ kann die kontoverantwortlichen Personen sowie die für die Verpflichtungskredite zuständigen Ressortleiter zu den Sitzungen aufbieten. 4 Aufgaben Der AVKÜ konstituiert sich selbst (Vorsitz, Stv. Vorsitz). Art. 3 Der AVKÜ hat folgende Aufgaben: - überwacht sämtliche Verpflichtungskredite der Einwohnergemeinde Mühleberg - veranlasst, dass die notwendigen Nachkredite rechtzeitig eingeholt werden - veranlasst, dass die Kreditabrechnungen innert nützlicher Frist dem zuständigen Organ vorgelegt werden - beantragt dem Gemeinderat die notwendigen Massnahmen - erstattet dem Gemeinderat zwei Mal jährlich Bericht. Arbeitsweise Art. 4 1 Die Sitzungen finden mindestens zwei Mal jährlich statt, nach einem zu Jahresbeginn festgelegten Sitzungskalender. 2 Das Sekretariat führt die Finanzverwaltung. Entschädigung Art. 5 Die vom Gemeinderat gewählten Ressortleiter gehören dem AVKÜ von Amtes wegen an. Die Entschädigung ist in der jährlichen Pauschalentschädigung des Gemeinderatsmandates enthalten. Inkrafttreten Art. 6 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Mühleberg, 16. März 2015 Gemeinderat Mühleberg Der Präsident: Der Sekretär: sig. René Maire sig. Ernst Schmid
© Copyright 2024 ExpyDoc