Verordnung über den Ausschuss VK-Überwachung

EINWOHNERGEMEINDE
MÜHLEBERG
Verordnung über den
Ausschuss VK-Überwachung
2015
Der Gemeinderat Mühleberg erlässt, gestützt auf Art. 46 Abs. 1 des Organisationsreglementes
vom 04. Februar 2008, folgende Verordnung über den Ausschuss VK-Überwachung:
Zweck, Rechtsnatur
Art. 1
1
Diese Verordnung regelt ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen
insbesondere Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses VK-Überwachung (AVKÜ).
2
Zusammensetzung
Der AVKÜ ist eine ständige Kommission ohne Entscheidbefugnis.
Art. 2
1
Der AVKÜ besteht aus drei Mitgliedern des Gemeinderates. Der Ausschuss wird vom Gemeinderat auf Antrag der FinDel gewählt.
2
Zusätzlich nimmt der Finanzverwalter mit beratender Stimme an den
Sitzungen des AVKÜ teil.
3
Der AVKÜ kann die kontoverantwortlichen Personen sowie die für die
Verpflichtungskredite zuständigen Ressortleiter zu den Sitzungen aufbieten.
4
Aufgaben
Der AVKÜ konstituiert sich selbst (Vorsitz, Stv. Vorsitz).
Art. 3
Der AVKÜ hat folgende Aufgaben:
- überwacht sämtliche Verpflichtungskredite der Einwohnergemeinde
Mühleberg
- veranlasst, dass die notwendigen Nachkredite rechtzeitig eingeholt
werden
- veranlasst, dass die Kreditabrechnungen innert nützlicher Frist dem
zuständigen Organ vorgelegt werden
- beantragt dem Gemeinderat die notwendigen Massnahmen
- erstattet dem Gemeinderat zwei Mal jährlich Bericht.
Arbeitsweise
Art. 4
1
Die Sitzungen finden mindestens zwei Mal jährlich statt, nach einem zu
Jahresbeginn festgelegten Sitzungskalender.
2
Das Sekretariat führt die Finanzverwaltung.
Entschädigung
Art. 5
Die vom Gemeinderat gewählten Ressortleiter gehören dem AVKÜ von
Amtes wegen an. Die Entschädigung ist in der jährlichen Pauschalentschädigung des Gemeinderatsmandates enthalten.
Inkrafttreten
Art. 6
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Mühleberg, 16. März 2015
Gemeinderat Mühleberg
Der Präsident:
Der Sekretär:
sig. René Maire
sig. Ernst Schmid