Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme von Aer
Lingus durch IAG
Brüssel, 14 Juli 2015
Die Europäische Kommission hat die von der International Consolidated Airlines Group (IAG) geplante
Übernahme von Aer Lingus nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. IAG ist die
Holdinggesellschaft von British Airways, Iberia und Vueling. Die Freigabe der Übernahme ist an
Verpflichtungszusagen der Zusammenschlussparteien gekoppelt, mit denen die Wettbewerbsbedenken
der Kommission bezüglich des angemeldeten Rechtsgeschäfts ausgeräumt wurden.
Nach Auffassung der Kommission hatte die Gefahr bestanden, dass auf mehreren Strecken kein
ausreichender Wettbewerbsdruck mehr auf das zusammengeschlossene Unternehmen ausgeübt
worden wäre. Ferner hatte die Kommission festgestellt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen
Aer Lingus darin hätte hindern können, auf mehreren Strecken den Zubringerverkehr zu den
Langstreckenflügen konkurrierender Fluggesellschaften zu gewährleisten.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Auch
nach der Übernahme von Aer Lingus durch IAG ist sichergestellt, dass Flugpassagiere eine
ausreichende Auswahl an Flugverbindungen zu konkurrenzfähigen Preisen haben, denn die Kommission
hat erhebliche Zugeständnisse von den beteiligten Fluggesellschaften erwirkt. Fünf Millionen Passagiere
fliegen jedes Jahr von Dublin und Belfast nach London. Sie werden weiterhin zwischen mehreren
großen Luftfahrtunternehmen wählen können. Darüber hinaus haben wir auch die Interessen der
Passagiere schützen können, die auf Zubringerflüge zwischen Irland und dem Rest der Welt
angewiesen sind.“
Der Beschluss zur Freigabe der Übernahme ist an die folgenden Zusagen gebunden, mit denen die
Bedenken der Kommission ausgeräumt wurden:
- Es werden fünf Slotpaare pro Tag am Flughafen London-Gatwick abgegeben, um es
konkurrierenden Fluggesellschaften zu ermöglichen, Flüge auf den Strecken London-Dublin und
London-Belfast anzubieten.
- Aer Lingus wird weiterhin Zubringerflüge für Passagiere anbieten, die bei konkurrierenden
Fluggesellschaften Langstreckenflüge ab London-Heathrow, London-Gatwick, Manchester,
Amsterdam, Shannon und Dublin gebucht haben.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommissionsuntersuchung ergab, dass der geplante Zusammenschluss in der ursprünglich
angemeldeten Form auf den Strecken Dublin-London, Belfast-London und Dublin-Chicago zu hohen
Marktanteilen des zusammengeschlossenen Unternehmens geführt hätte. Die verbleibenden
Marktbeteiligten hätten dann keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck mehr ausüben können, was
letztlich zu höheren Preisen führen könnte.
Ferner hat die Kommission geprüft, ob IAG verhindern könnte, dass Passagiere von Aer-LingusKurzstreckenflügen ab Dublin, Cork, Shannon, Knock und Belfast Anschluss an Langstreckenflüge
haben, die von konkurrierenden Fluggesellschaften an anderen europäischen Flughäfen (einschließlich
Heathrow, Gatwick, Manchester, Dublin und Amsterdam) angeboten werden.
IAG hat zugesagt, am Flughafen Gatwick fünf Slotpaare zur Verfügung zu stellen, die für die in Rede
stehenden Strecken Dublin-London und Belfast-London genutzt werden können. Die Verfügbarkeit
dieser Slotpaare sowie andere Anreize wie die Übernahme von angestammten Rechten (sogenannten
grandfathering rights) nach einem bestimmten Zeitraum erleichtern den Markteintritt konkurrierender
Fluggesellschaften.
Ferner hat sich IAG verpflichtet, mit konkurrierenden Fluggesellschaften, die Langstreckenflüge ab
London-Heathrow, London-Gatwick, Manchester, Amsterdam, Shannon und Dublin anbieten,
Vereinbarungen einzugehen, mit denen sichergestellt wird, dass Aer Lingus weiterhin die
entsprechenden Zubringerflüge anbieten kann. Passagiere werden somit weiterhin die Möglichkeit
haben, für diese Flughäfen ihre Zubringerflüge bei anderen Fluggesellschaften als der IAG zu buchen,
insbesondere für die Strecken Heathrow–New York, Gatwick–Las Vegas, Manchester–Orlando,
Amsterdam–Singapore, Shannon– Chicago und Dublin–Chicago.
Da mit diesen Verpflichtungszusagen alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
ausgeräumt worden sind, kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss
den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in wesentlichen Teilen
desselben nicht erheblich behindern würde.
Der Zusammenschluss wurde am 27. Mai bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Die im Vereinigten Königreich niedergelassene International Consolidated Airlines Group („IAG“) ist die
Holdingsgesellschaft von British Airways, Iberia Líneas Aéreas de España S.A. und Vueling Airlines S.A.
Die irische Fluggesellschaft Aer Lingus steht mehrheitlich im Eigentum der Republik Irland und ihres
Konkurrenten Ryanair. Ein weiterer wichtiger Anteilseigner ist Etihad Airways.
Sowohl IAG als auch Aer Lingus sind im Passagierluftverkehr und Luftfrachtverkehr tätig und erbringen
Bodenabfertigungs- sowie landseitige Frachtumschlagsdienste.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz
bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Die Verpflichtungszusagen der Parteien werden ab dem 16. Juli unter der Nummer M.7541
veröffentlicht. Weitere Informationen zu diesem Fusionsfall werden im öffentlich zugänglichen Register
der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.
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