Finanzierung der höheren Berufsbildung: Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Prüfungen hotelleriesuisse fordert, dass die Finanzierung der Vorbereitungskurse weiterhin einen Anreiz für Fachkräfte darstellt, die eidgenössischen Prüfungen anzustreben. Dafür dürfen den Berufsleuten keine neuen finanziellen Risiken aufgebürdet werden, was mit dem Vernehmlassungsentwurf nicht sichergestellt wird. 1. Ausgangslage Die eidgenössischen Prüfungen sind ein wesentlicher Teil der tertiären Bildung für die Hotellerie und Gastronomie. Im Jahr 2013 absolvierten 278 Personen eine Berufsprüfung und 20 Personen eine Höhere Fachprüfung (2012: 266 Absolventen/-innen Berufsprüfung, 42 Absolventen/-innen Höhere Fachprüfung). Darüber hinaus besuchten zahlreiche weitere Personen die Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Prüfungen, um sich weiterzubilden. In den letzten Jahren ist das Interesse der Fachkräfte der Branche daran, Vorbereitungskurse zu besuchen und die eidgenössischen Prüfungen zu absolvieren, markant gewachsen. Ein massgeblicher Grund dafür ist, dass der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe umfangreiche Unterstützung vorsieht. Die geplante Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) verfolgt das Ziel, eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Bund für Personen einzuführen, die Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) besuchen. Dies stellt einen Systemwechsel von der Objektfinanzierung (ausgewählte Kurse werden unterstützt) zur Subjektfinanzierung (die Teilnehmenden werden direkt unterstützt) dar. Bisher war die Förderung von ausgewählten Angeboten durch die Kantone üblich, die hierfür Bundesgelder erhielten. Die neue Subjektfinanzierung sieht vor, dass nur Kursteilnehmende, die sich für die Anmeldung zur Prüfung qualifiziert haben, Entlastungsbeiträge vom Bund erhalten. Diese Entlastung soll höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren betragen. Wieviel davon tatsächlich ausbezahlt wird, soll der Bundesrat später, unter Berücksichtigung der verfügbaren Kredite, festlegen. 2. Aktuelle Diskussionen Zur Diskussion steht die Frage, ob die Teilrevision des BBG in der geplanten Form geeignet ist, die höheren Berufsbildung zu stärken. Dabei ist zunächst grundsätzlich über den Systemwechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektförderung zu entscheiden. Im Fall der Subjektfinanzierung ist zu entscheiden, ob das gegenwärtige Modell für die Verwaltung und Auszahlung der Unterstützungsbeiträge geeignet ist, die höhere Berufsbildung nachhaltig zu fördern und Fairness gegenüber dem Sektor Tertiär A zu gewährleisten. Kontrovers sind dabei insbesondere die Koppelung der Beiträge an die Zulassung zur Prüfung, die Abwicklung der Zahlungen über die Trägerschaften, sowie die Höhe der Beiträge. 3. Argumentation für die Haltung von hotelleriesuisse hotelleriesuisse hat schwere Bedenken in Hinblick auf die Auswirkungen des gegenwärtig vorgelegten Modells für die finanzielle Unterstützung der Vorbereitungskurse. Ohne Lösungen für die folgenden, mit dem neuen System verbundenen Probleme droht die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende der Branche zu sinken: Finanzielle Belastung durch Vorfinanzierung Gemäss dem neuen Modell bringen die Teilnehmenden die vollen Kurskosten zunächst selbst auf. Erst wenn sie Prüfung zugelassen sind, qualifizieren sie sich für eine Rückerstattung von bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Für Fachleute aus dem Gastgewerbe bedeutet dies, dass sie mehr als das Doppelte an liquiden Mitteln aufbringen müssen als bisher. Für viele wäre es schwer, eine solche Summe aufzubringen, insbesondere dann, wenn eine Rückerstattung erst anderthalb oder mehr Jahre später (bei Zulassung zur Prüfung) erhofft werden darf. Von Studierenden im Bereich Tertiär A wird keine solche Vorfinanzierung verlangt. Fachleute in der höheren Berufsbildung sind hier deutlich schlechter gestellt. Für hotelleriesuisse ist dies nicht hinnehmbar. Planungsunsicherheit Im gegenwärtigen Finanzierungssystem sind die öffentlichen Gelder für die Vorbereitungskurse nicht daran geknüpft, ob die Teilnehmenden die Modulprüfungen bestehen oder sich für die eidgenössische Prüfung qualifizieren. Die Teilnehmenden und ihre Förderer profitieren auf diese Weise von einer grossen Planungssicherheit, auch dann, wenn nicht der kürzeste Weg zur Prüfung genommen werden kann. Das neue System dagegen bestraft jedes Abweichen von der Ideallinie. Sollte die Zulassung zur Prüfung nicht gelingen, gibt es nach dem Prinzip „alles oder nichts“ keinerlei Rückerstattung. Dies führt zu einem hohen Risiko für den Einzelnen bzw. die Institutionen, die eine allfällige Vorfinanzierung mittragen. hotelleriesuisse befürchtet, dass dies zu weniger Kursteilnehmenden von geringerer Diversität führen wird – dies zu einer Zeit, in der die Branche mehr denn je auf spezialisierte Fachkräfte aus dem Inland angewiesen ist. Umfang der öffentlichen Unterstützung Art. 56a des Entwurfs sieht vor, dass der Bund Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen (Art. 28) vorbereiten, Beiträge leisten kann. Die Obergrenze für diese Beiträge liegt bei 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Es steht noch nicht fest, wie viele Mittel effektiv für die öffentliche Beteiligung an den Kurskosten zu Verfügung stehen werden. In Anbetracht des erklärten Ziels, die höhere Berufsbildung zu stärken, darf der Systemwechsel jedoch keinesfalls dazu führen, dass de facto weniger öffentliche Unterstützung erhältlich ist als zuvor. Dies gilt insbesondere bei Kursangeboten, die schon jetzt mit der im Gesetzesentwurf definierten Maximalbeteiligung der öffentlichen Hand von 50 Prozent (oder darüber hinaus) gefördert werden, wie es bei den Vorbereitungskursen für die Berufsprüfungen von Hotel & Gastro formation der Fall ist. Der Aufwand öffentlicher Mittel darf dabei jedoch auf keinen Fall auf Kosten der beruflichen Grundbildung gehen, da diese die Basis für den Nachwuchs an Fachkräften darstellt. (hotelleriesuisse – Bildung, Juni 2015) 2
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