Finanzierung der höheren Berufsbildung: Vorbereitungskurse für die

Finanzierung der höheren Berufsbildung: Vorbereitungskurse für die
eidgenössischen Prüfungen
hotelleriesuisse fordert, dass die Finanzierung der Vorbereitungskurse weiterhin einen Anreiz
für Fachkräfte darstellt, die eidgenössischen Prüfungen anzustreben. Dafür dürfen den
Berufsleuten keine neuen finanziellen Risiken aufgebürdet werden, was mit dem
Vernehmlassungsentwurf nicht sichergestellt wird.
1. Ausgangslage
Die eidgenössischen Prüfungen sind ein wesentlicher Teil der tertiären Bildung für die Hotellerie
und Gastronomie. Im Jahr 2013 absolvierten 278 Personen eine Berufsprüfung und 20
Personen eine Höhere Fachprüfung (2012: 266 Absolventen/-innen Berufsprüfung, 42
Absolventen/-innen Höhere Fachprüfung). Darüber hinaus besuchten zahlreiche weitere
Personen die Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Prüfungen, um sich weiterzubilden.
In den letzten Jahren ist das Interesse der Fachkräfte der Branche daran, Vorbereitungskurse
zu besuchen und die eidgenössischen Prüfungen zu absolvieren, markant gewachsen. Ein
massgeblicher Grund dafür ist, dass der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das
Gastgewerbe umfangreiche Unterstützung vorsieht.
Die geplante Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) verfolgt das Ziel, eine direkte
finanzielle Unterstützung durch den Bund für Personen einzuführen, die Vorbereitungskurse für
eidgenössische Prüfungen (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) besuchen. Dies stellt
einen Systemwechsel von der Objektfinanzierung (ausgewählte Kurse werden unterstützt) zur
Subjektfinanzierung (die Teilnehmenden werden direkt unterstützt) dar. Bisher war die
Förderung von ausgewählten Angeboten durch die Kantone üblich, die hierfür Bundesgelder
erhielten.
Die neue Subjektfinanzierung sieht vor, dass nur Kursteilnehmende, die sich für die Anmeldung
zur Prüfung qualifiziert haben, Entlastungsbeiträge vom Bund erhalten. Diese Entlastung soll
höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren betragen. Wieviel davon tatsächlich
ausbezahlt wird, soll der Bundesrat später, unter Berücksichtigung der verfügbaren Kredite,
festlegen.
2. Aktuelle Diskussionen
Zur Diskussion steht die Frage, ob die Teilrevision des BBG in der geplanten Form geeignet ist,
die höheren Berufsbildung zu stärken. Dabei ist zunächst grundsätzlich über den
Systemwechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektförderung zu entscheiden. Im Fall der
Subjektfinanzierung ist zu entscheiden, ob das gegenwärtige Modell für die Verwaltung und
Auszahlung der Unterstützungsbeiträge geeignet ist, die höhere Berufsbildung nachhaltig zu
fördern und Fairness gegenüber dem Sektor Tertiär A zu gewährleisten. Kontrovers sind dabei
insbesondere die Koppelung der Beiträge an die Zulassung zur Prüfung, die Abwicklung der
Zahlungen über die Trägerschaften, sowie die Höhe der Beiträge.
3. Argumentation für die Haltung von hotelleriesuisse
hotelleriesuisse hat schwere Bedenken in Hinblick auf die Auswirkungen des gegenwärtig
vorgelegten Modells für die finanzielle Unterstützung der Vorbereitungskurse. Ohne Lösungen
für die folgenden, mit dem neuen System verbundenen Probleme droht die Attraktivität der
eidgenössischen Prüfungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende der Branche zu sinken:

Finanzielle Belastung durch Vorfinanzierung
Gemäss dem neuen Modell bringen die Teilnehmenden die vollen Kurskosten zunächst selbst
auf. Erst wenn sie Prüfung zugelassen sind, qualifizieren sie sich für eine Rückerstattung von
bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Für Fachleute aus dem Gastgewerbe bedeutet dies, dass sie
mehr als das Doppelte an liquiden Mitteln aufbringen müssen als bisher. Für viele wäre es
schwer, eine solche Summe aufzubringen, insbesondere dann, wenn eine Rückerstattung erst
anderthalb oder mehr Jahre später (bei Zulassung zur Prüfung) erhofft werden darf. Von
Studierenden im Bereich Tertiär A wird keine solche Vorfinanzierung verlangt. Fachleute in der
höheren Berufsbildung sind hier deutlich schlechter gestellt. Für hotelleriesuisse ist dies nicht
hinnehmbar.

Planungsunsicherheit
Im gegenwärtigen Finanzierungssystem sind die öffentlichen Gelder für die Vorbereitungskurse
nicht daran geknüpft, ob die Teilnehmenden die Modulprüfungen bestehen oder sich für die
eidgenössische Prüfung qualifizieren. Die Teilnehmenden und ihre Förderer profitieren auf
diese Weise von einer grossen Planungssicherheit, auch dann, wenn nicht der kürzeste Weg
zur Prüfung genommen werden kann. Das neue System dagegen bestraft jedes Abweichen von
der Ideallinie. Sollte die Zulassung zur Prüfung nicht gelingen, gibt es nach dem Prinzip „alles
oder nichts“ keinerlei Rückerstattung. Dies führt zu einem hohen Risiko für den Einzelnen bzw.
die Institutionen, die eine allfällige Vorfinanzierung mittragen. hotelleriesuisse befürchtet, dass
dies zu weniger Kursteilnehmenden von geringerer Diversität führen wird – dies zu einer Zeit, in
der die Branche mehr denn je auf spezialisierte Fachkräfte aus dem Inland angewiesen ist.

Umfang der öffentlichen Unterstützung
Art. 56a des Entwurfs sieht vor, dass der Bund Beiträge an Absolventinnen und Absolventen
von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere
Fachprüfungen (Art. 28) vorbereiten, Beiträge leisten kann. Die Obergrenze für diese Beiträge
liegt bei 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Es steht noch nicht fest, wie viele Mittel effektiv für die öffentliche Beteiligung an den
Kurskosten zu Verfügung stehen werden. In Anbetracht des erklärten Ziels, die höhere
Berufsbildung zu stärken, darf der Systemwechsel jedoch keinesfalls dazu führen, dass de facto
weniger öffentliche Unterstützung erhältlich ist als zuvor. Dies gilt insbesondere bei
Kursangeboten, die schon jetzt mit der im Gesetzesentwurf definierten Maximalbeteiligung der
öffentlichen Hand von 50 Prozent (oder darüber hinaus) gefördert werden, wie es bei den
Vorbereitungskursen für die Berufsprüfungen von Hotel & Gastro formation der Fall ist. Der
Aufwand öffentlicher Mittel darf dabei jedoch auf keinen Fall auf Kosten der beruflichen
Grundbildung gehen, da diese die Basis für den Nachwuchs an Fachkräften darstellt.
(hotelleriesuisse – Bildung, Juni 2015)
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