Anmeldeunterlagen FFS 2jährige höhere Be[...] - Friedrich

Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Berufliches Gymnasium
Zweijährige Berufsfachschule
Einjährige Höhere Berufsfachschule
Zweijährige Höhere Berufsfachschulen
Berufsschulen
Infoblatt
zweijährige Höhere Berufsfachschule für
Informationsverarbeitung
Tel. 0641 306 3101/2, Fax 0641 306 3103
E-Mail: [email protected]
Internet www.ffs-giessen.de
INFOBLATT
Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung
Was ist eine Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung?
Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung - Wirtschaft (BFI) bietet
eine vollschulische kaufmännische IT-Ausbildung. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die
Absolventinnen und Absolventen erhalten am Ende den Abschluss „Staatlich geprüfte/r
Assistent/in für Informationsverarbeitung“. Dieser Abschluss ist dem IHK-Abschluss in einer
vergleichbaren Berufausbildung des dualen Systems gleichgestellt.
Warum BFI?
Kaufmännische Arbeitsplätze sind ohne die Datenverarbeitung als Hilfsmittel kaum noch
vorstellbar. In Wirtschaft und Verwaltung steigt der Bedarf an gut ausgebildeten
kaufmännischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit überdurchschnittlichen EDVKenntnissen. Diesen steigenden Anforderungen im informationstechnischen Bereich wird die
BFI, die auf dem mittleren Abschluss aufbaut, gerecht. Die während der schulischen Ausbildung
und des Betriebspraktikums erworbenen Qualifikationen sollen die Absolventinnen und
Absolventen unmittelbar zum Berufseinstieg qualifizieren. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich
überall dort, wo kaufmännische Problemlösungen mit Hilfe der Informationstechnologie
bewältigt werden müssen. Wir bereiten unsere jungen Auszubildenden einerseits auf ITbezogene Tätigkeiten (System- und Datenbankbetreuer, Netzwerkadministrator sowie ITDienstleistungen) und anderseits auf kaufmännische Tätigkeiten (im Einkauf, Verkauf,
Rechnungswesen und Öffentlichen Verwaltungen) vor.
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten zusätzlich zur vollschulischen
Berufsausbildung die allgemeine Fachhochschulreife (Doppelqualifikation). Der Erwerb
der allgemeinen Fachschulreife ist gekoppelt an einen erfolgreichen Abschluss der
Berufsausbildung. Darüber hinaus wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit
geboten, während ihrer Ausbildung ein freiwilliges eintägiges betriebliches Praktikum zu
absolvieren, um direkt nach der Ausbildung ein Studium an der Fachhochschule sowie
der Universität beginnen zu können.
Wer kann aufgenommen werden?
Die Aufnahme in die BFI setzt voraus:
• den mittleren Abschluss (muss am 1. Schultag nachgewiesen werden)
• mindestens „befriedigend“ (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und
Mathematik im Abschlusszeugnis (Keine der Leistungen in den genannten Fächern darf
schlechter als ausreichend sein.)
• dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist
Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in
begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die
Voraussetzungen nicht erfüllen.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Der Pflichtunterricht gliedert sich in den allgemeinbildenden Lernbereich (Deutsch, und
Politik) und in den berufsbildenden Lernbereich in 25 Lernfeldern (integrierter Unterricht der
Fächer Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik, Statistik, Buchführung,
Programmierung, Systemanalyse, Netzwerkadministration, Bürowirtschaft, Textverarbeitung,
Textformulierung). Die erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden mit der
Praxis verknüpft und Bezüge zum realen Wirtschaftsleben hergestellt. Ergänzt wird der
Unterricht durch Betriebsbesichtigungen, Bewerbungstraining und fächerübergreifende
Projekte. Organisiert ist diese Schulform in der Form von Notebook-Klassen, d. h. jede
Schülerin und jeder Schüler besitzt ein eigenes Notebook, das nicht nur im fachbezogenen
Unterricht, sondern grundsätzlich als selbstverständliches Werkzeug zum Einsatz kommt.
Zusatzunterricht?
Integraler Bestandteil der zweijährigen Berufsausbildung ist ein über die gesamte
Ausbildungszeit laufendes Angebot von Zusatzunterricht in den erforderlichen allgemein
bildenden Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch (Erhöhung der Unterrichtsstunden). Mit
erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung kann zusätzlich zum Berufsabschluss der
schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erworben werden.
Lehrpläne?
Informationen über die Lehrpläne: http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene/hbfs
Praktikum?
Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei
Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) ein betriebliches Praktikum im Umfang
von 160 Wochenstunden zu absolvieren. Das über die gesamte zweijährige Ausbildungszeit
laufende eintägige betriebliche Praktikum ist dagegen freiwillig. Mit einer Teilnahme erwirbt die
Schülerin bzw. der Schüler jedoch zusätzlich den beruflichen Teil der Fachhochschulreife. Ein
Studium ist somit direkt im Anschluss an die Ausbildung möglich. Der Praktikumsplatz sollte zu
Beginn des Schuljahres nachgewiesen werden.
Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Endnote im berufsbildenden Bereich
mindestens der Note „ausreichend“ entspricht. Die Prüfung kann auch mit einer Leistung in
einem Fach des allgemein bildenden Bereichs, die schlechter als mit der Note ausreichend
beurteilt wurde, bestanden werden, wenn ein Ausgleich möglich ist.
Der Erwerb der kompletten Fachhochschulreife setzt
• ein Bestehen der Abschlussprüfung der BFI,
• eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzangebot,
• ein Bestehen der Zusatzprüfung und
• eine zweijährige Teilnahme am eintägigen betrieblichen Praktikum voraus.
Anmeldung?
Erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
• Anmeldeformular,
• tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
• Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10),
• evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes.
Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung über die vorläufige
Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber umgehend schriftlich mitgeteilt. Die vorläufige
Einschulung erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem
vorausgesetzten Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres und die
endgültige Einschulung am ersten Schultag.
Ansprechpartner
Nadine Schneppensiefen (Schulformleiterin)
[email protected]
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ANMELDUNG
ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER
ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE
FÜR INFORMATIONSVERARBEITUNG - WIRTSCHAFT
Name des Schülers/der Schülerin:.................................................................................
Geburtstag: ........................................... Geburtsort: ...................................................
männlich
weiblich
Religion: ................................................ Staatsangehörigkeit: ..................................
Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines
Erziehungsberechtigten:
.......................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
Straße
PLZ, Wohnort
.......................................................
Telefonnummer (mit Vorwahl)
...................................................................
E-Mail Adresse
Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde;
Name der Schule:
.....................................................................................................
Schulzweig:
......................................................................................................
Es sind beizufügen:
Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form,
Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der
Hochschulreife in beglaubigter Kopie,
Lichtbild.
..................................................
Ort, Datum
....................................................................
Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in)
Georg-Schlosser-Str 20, 35390 Gießen
Tel. 0641 3063101/2, Fax 0641 3063103
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zweijährige Höhere Berufsfachschule für das
Fremdsprachensekretariat
Tel. 0641 306 3101/2, Fax 0641 306 3103
E-Mail: [email protected]
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zweijährige Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat
Was ist eine Zweij. Höhere Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat?
Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat (FS) bietet eine
vollschulische kaufmännische Sekretariatsausbildung (eine vergleichbare Ausbildung im
„dualen System“ gibt es nicht). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die Absolventinnen und
Absolventen erhalten am Ende den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Assistent/in für das
Fremdsprachensekretariat“. Dieser Abschluss ist dem IHK-Abschluss gleichgestellt.
Warum FS?
In Zeiten der Globalisierung und eines Zusammenwachsens von Europa steigt in Wirtschaft und
Verwaltung der Bedarf an gut ausgebildeten kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten
mit guten Sprach- und EDV-Kenntnissen. Diesen steigenden Anforderungen im
fremdsprachlichen (Englisch und Spanisch) und informationstechnischen Bereich wird die
Zweijährige Höhere Berufsfachschule gerecht.
Die erworbene Qualifikation soll unmittelbare Grundlage für eine anschließende berufliche
Tätigkeit als Fremdsprachensekretär/in sein. Darüber hinaus erhalten die Absolventinnen und
Absolventen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur vollschulischen Berufsausbildung
den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife (Doppelqualifikation).
Wer kann aufgenommen werden?
Die Aufnahme in die FS setzt voraus:
den mittleren Abschluss (muss am 1. Schultag nachgewiesen werden)
mindestens „befriedigend“ (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und
Mathematik im Abschlusszeugnis
keine der Leistungen in den genannten Fächern darf schlechter als ausreichend sein
dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist
Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in
begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die
Voraussetzungen nicht erfüllen.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Der Pflichtunterricht gliedert sich in den allgemeinbildenden Lernbereich (Deutsch, Politik,
Ethik/Religion) und in den berufsbildenden Lernbereich in 20 Lernfeldern (integrierter
Unterricht der Fächer Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsspanisch, Wirtschafts-lehre, Buchführung,
Kaufmännisches Rechnen, Datenverarbeitung, Bürokommunikation, Sekretariatstechnik,
Textverarbeitung, Phonotypie, Textformulierung). Die erworbenen theoretischen Kenntnisse
und Fertigkeiten werden mit der Praxis verknüpft und Bezüge zum realen Wirtschaftsleben
hergestellt. Deshalb arbeiten die Schülerinnen und Schüler fachpraktisch im schuleigenen
Lernsekretariat sowie Lernbüro und erkunden Unternehmen. Ergänzt wird der Unterricht
durch Bewerbungstraining und fächerübergreifende Projekte.
Zusatzunterricht?
Bei entsprechender Nachfrage und Eignung der Schülerinnen und Schüler und nach den
organisatorischen Möglichkeiten der Schule wird evtl. Zusatzunterricht in den für die
Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erforderlichen allgemeinbildenden
Fächern Mathematik und Biologie (Erhöhung der Unterrichtsstunden) angeboten. Mit
erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung kann zusätzlich zum Berufsabschluss der
schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erworben werden.
Lehrpläne?
Informationen über die Lehrpläne: http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene/hbfs
Praktikum?
Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei
Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) mindestens 160 Stunden Praktikum
zu absolvieren, weitere Praktika sind empfehlenswert.
Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Endnote im berufsbildenden Bereich
mindestens der Note „ausreichend“ entspricht. Die Prüfung kann auch mit einer Leistung in
einem Fach des allgemein bildenden Bereichs, die schlechter als mit der Note ausreichend
beurteilt wurde, bestanden werden, wenn ein Ausgleich gegeben ist.
Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife setzt
ein Bestehen der Abschlussprüfung der FS,
eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzangebot,
ein Bestehen der Zusatzprüfung und
die Teilnahme am betrieblichen Praktikum voraus.
Anmeldung?
Erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
Anmeldeformular,
tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10),
evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes.
Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung über die vorläufige
Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber umgehend schriftlich mitgeteilt. Die vorläufige
Einschulung erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem
vorausgesetzten Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres und die
endgültige Einschulung am ersten Schultag.
Ansprechpartner
Frau Whiteside (Schulformleiterin)
[email protected]
Tel. 0641 306 3101/2, Fax 0641 306 3103
E-Mail: [email protected]
Internet www.ffs-giessen.de
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Zweijährige Berufsfachschule
Einjährige Höhere Berufsfachschule
Zweijährige Höhere Berufsfachschulen
Berufsschulen
ANMELDUNG
ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER
ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE
FÜR DAS FREMDSPRACHENSEKRETARIAT
Name des Schülers/der Schülerin:.................................................................................
Geburtstag: ........................................... Geburtsort: ...................................................
männlich
weiblich
Religion: ................................................ Staatsangehörigkeit: ..................................
Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines
Erziehungsberechtigten:
.......................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
Straße
PLZ, Wohnort
.......................................................
Telefonnummer (mit Vorwahl)
...................................................................
E-Mail Adresse
Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde;
Name der Schule:
.....................................................................................................
Schulzweig:
......................................................................................................
Es sind beizufügen:
Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form,
Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der
Hochschulreife in beglaubigter Kopie,
Lichtbild.
..................................................
Ort, Datum
....................................................................
Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in)
Georg-Schlosser-Str 20, 35390 Gießen
Tel. 0641 3063101/2, Fax 0641 3063103
E-Mail [email protected]
Internet www.ffs-giessen.de
Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Berufliches Gymnasium
Zweijährige Berufsfachschule
Einjährige Höhere Berufsfachschule
Zweijährige Höhere Berufsfachschulen
Berufsschulen
Infoblatt
zweijährige Höhere Berufsfachschule für
Bürowirtschaft
Tel. 0641 306 3101/2, Fax 0641 306 3103
E-Mail: [email protected]
Internet www.ffs-giessen.de
Infoblatt
zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft (HBW)
Was ist eine zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft?
Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft (HBW) bietet eine vollschulische
kaufmännische Ausbildung für Büroberufe. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die
Absolventinnen und Absolventen erhalten am Ende den Abschluss „Staatlich geprüfte
Assistentin bzw. staatlich geprüfter Assistent für Bürowirtschaft“. Dieser Abschluss ist
einem IHK-Abschluss in einer vergleichbaren Berufsausbildung im dualen System gleichgestellt.
Warum HBW?
In Wirtschaft und Verwaltung steigt der Bedarf an gut ausgebildeten kaufmännischen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit überdurchschnittlichen Medien- und EDV-Kenntnissen.
Diesen steigenden Anforderungen im bürowirtschaftlichen Bereich wird die HBW, die auf dem
mittleren Abschluss aufbaut, gerecht.
Die erworbene Qualifikation soll unmittelbare Grundlage für eine anschließende berufliche
Tätigkeit in den Büroberufen sein. Spätere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich überall dort, wo
kaufmännische Problemlösungen mit Hilfe spezialisierten Medien- und EDV-Wissens bewältigt
werden müssen. Einige unserer Absolventinnen und Absolventen ergreifen aber auch
anschließend die Chance, im „dualen System“ in einem höher qualifizierten kaufmännischen
Beruf (z. B. Industriekaufmann, Versicherungskaufmann u.a.) ausgebildet zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich
zur vollschulischen Berufsausbildung die allgemeine Fachhochschulreife
(Doppelqualifikation). Zudem wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten,
ausbildungsbegleitend ein freiwilliges eintägiges betriebliches Praktikum zu absolvieren, um
direkt nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule beginnen zu können.
Wer kann aufgenommen werden?
Eine Aufnahme in die Schulform HBW setzt die Erfüllung folgender Bedingungen voraus:
den mittleren Abschluss (muss spätestens am 1. Schultag nachgewiesen werden)
mindestens die Noten „befriedigend“ (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch,
Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis Keine der Leistungen in den genannten
Fächern darf außerdem schlechter als ausreichend sein
dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist
Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in
begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die
Voraussetzungen nicht erfüllen.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Der Pflichtunterricht gliedert sich im allgemeinbildenden Lernbereich in Fächer (Deutsch,
Politik und Wirtschaft, Ethik) und im berufsbildenden Lernbereich in 23 Lernfelder (integrierter
Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen,
Datenverarbeitung, Bürowirtschaft, Textverarbeitung, Textformulierung). Die erworbenen
theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden mit der Praxis verknüpft, um Bezüge zum
realen Wirtschaftsleben herzustellen. Deshalb arbeiten die Schülerinnen und Schüler
fachpraktisch im schuleigenen Lernsekretariat sowie Lernbüro. Ergänzt wird der Unterricht
durch Bewerbungstrainings, fächerübergreifende Projekte und Betriebserkundungen.
Zusatzunterricht?
Bei entsprechender Nachfrage und Eignung sowie unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten unserer Schule wird unseren Schülerinnen und Schülern
Zusatzunterricht angeboten, der in den für die Erlangung des schulischen Teils der
Fachhochschulreife erforderlichen allgemeinbildenden Fächern Mathematik, Englisch und
Deutsch (Erhöhung der Unterrichtsstunden) erteilt wird. Zusätzlich zum Berufsabschluss
können unsere Schülerinnen und Schüler also den schulischen Teil der Fachhochschulreife
ausbildungsbegleitend erwerben.
Lehrpläne?
Informationen dazu finden Sie unter: http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene/hbfs
Praktikum?
Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei
Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) ein Betriebspraktikum im Umfang von
mindestens 160 Stunden in einem geeigneten Unternehmen zu absolvieren.
Das über die zweijährige Ausbildungszeit laufende eintägige betriebliche Praktikum ist
dagegen freiwillig und vermittelt Schülerinnen und Schülern, die auch die schulischen Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen, den geforderten berufspraktischen Teil
zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Der Praktikumsplatz sollte aber zu Beginn
des Schuljahres nachgewiesen werden.
Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis?
Über die genauen Regelungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung der vollschulischen
beruflichen Ausbildung und deren Bestehen werden Sie nach Aufnahme in die HBW ausführlich
informiert.
Der Erwerb der kompletten Fachhochschulreife setzt voraus:
ein Bestehen der Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung (HBW)
eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzunterricht (Deutsch, Englisch, Mathematik)
ein Bestehen der schriftlichen Zusatzprüfungen in den genannten Fächern
eine zweijährige Teilnahme (ein Schultag pro Woche) am ausbildungsbegleitenden
betrieblichen Praktikum (insgesamt müssen 600 Stunden nachgewiesen werden).
Anmeldung?
Sie erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
Anmeldeformular,
tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10),
evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes.
Bei Vorliegen dieser Bewerbungsunterlagen wird die Entscheidung über die vorläufige
Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Eine vorläufige Einschulung
erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem vorausgesetzten
Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres im Rahmen einer
Veranstaltung an unserer Schule. Die endgültige Einschulung erfolgt am ersten Schultag.
Ansprechpartner
Dr. Thomas Kleimann (Schulformleiter)
[email protected]
Tel. 0641 306 3101/2, Fax 0641 306 3103
E-Mail: [email protected]
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Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Berufliches Gymnasium
Zweijährige Berufsfachschule
Einjährige Höhere Berufsfachschule
Zweijährige Höhere Berufsfachschulen
Berufsschulen
ANMELDUNG
ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER
ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE
FÜR BÜROWIRTSCHAFT
Name des Schülers/der Schülerin:.................................................................................
Geburtstag: ........................................... Geburtsort: ...................................................
männlich
weiblich
Religion: ................................................ Staatsangehörigkeit: ..................................
Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines
Erziehungsberechtigten:
.......................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
Straße
PLZ, Wohnort
.......................................................
Telefonnummer (mit Vorwahl)
...................................................................
E-Mail Adresse
Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde;
Name der Schule:
.....................................................................................................
Schulzweig:
......................................................................................................
Es sind beizufügen:
Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form,
Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der
Hochschulreife in beglaubigter Kopie,
Lichtbild.
..................................................
Ort, Datum
....................................................................
Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in)
Georg-Schlosser-Str 20, 35390 Gießen
Tel. 0641 3063101/2, Fax 0641 3063103
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