Verhaltenskodex für BYOD-‐Klassen

| Reglement | Bülach, 17. August 2015 CE/CP Verhaltenskodex für BYOD-­‐Klassen Wie für alle KZU-­‐Angehörigen gelten auch für die Schülerinnen und Schüler von BYOD-­‐
Klassen die im Verhaltenskodex und den Verhaltensstandards der KZU festgehaltenen Regeln. Die gültigen und aktuellen Reglemente können jederzeit unter www.kzu.ch/schulkultur/reglemente eingesehen werden und werden im Rahmen der Klassenstunde mit den Klassen besprochen. Weil Schülerinnen und Schüler von BYOD-­‐Klassen ihre eigenen Computer mitführen und diese für den Unterricht einsetzen, gelten zusätzliche Regeln, welche im vorliegenden Verhaltenskodex festgehalten sind. Vorbereitung der Computer für den Einsatz an der KZU Ø Auf Beginn des Schuljahres werden auf dem Computer zwei passwortgeschützte Benutzer-­‐Profile eingerichtet: «Privat» und «Schule». Im schulischen Kontext muss mit dem Benutzer-­‐Profil «Schule» gearbeitet werden. Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten jederzeit Einblick in das Benutzerprofil «Schule». Ø Um störungsfreies Arbeiten im Internet sicher zu stellen, müssen mindestens drei verschiedene Internet-­‐Browser installiert sein. Zudem muss Microsoft-­‐Office sowie ein aktuell gehaltenes Antivirusprogramm installiert sein. Ø Zu Beginn der Unterrichtslektionen sind die Laptops der Schülerinnen und Schüler geschlossen aber betriebsbereit. Diese Betriebsbereitschaft umfasst: Der Akku ist geladen oder das Netzteil angeschlossen. Das Benutzer-­‐Profil «Schule» ist aktiv. Der Bereitschafts-­‐ oder Ruhemodus ist eingeschaltet. Alle Programme sind auf dem aktuellen Stand. Es sind nur diejenigen Programme gestartet, welche für den Unterricht verwendet werden. Im Hintergrund laufende Downloads oder Games sind verboten. • Alle Benachrichtigungsfunktionen sind deaktiviert (Email, Textmessages, WhatsApp etc.). • Der digitale Arbeitsplatz im Benutzerprofil «Schule» ist entsprechend den in der Klassenstunde behandelten Kriterien aufgeräumt. •
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| Kantonsschule Zürcher Unterland | KZU | Das Gymnasium im Zürcher Unterland | | Reglement | Während den Schulstunden Ø Die Computer werden nur auf Anweisungen der Lehrerin/des Lehrers geöffnet. Ø Die Computer werden nur gemäss den Anweisungen der Lehrerin/des Lehrers verwendet. Ø Die Computer werden ausschliesslich im Benutzer-­‐Profil «Schule» benutzt. Ø Die Lautsprecher der Computer sind auf «stumm» geschaltet. Ø Es werden nur gemäss Anweisung der Lehrerin/des Lehrers Ton-­‐, Bild-­‐ oder Videoaufnahmen gemacht. Ø Es ist verboten, private Nachrichten zu lesen, zu schreiben oder zu senden sowie Musik zu hören, Videos zu schauen oder Computerspiele zu spielen. In den Pausen und ausserhalb des Unterrichts Ø Der Computer darf für die Erledigung der Hausaufgaben benutzt werden. Ø Internetrecherchen oder private Korrespondenz dürfen erledigt werden. Ø Bild-­‐ und Tonaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung sind verboten. Dasselbe gilt für das Veröffentlichen dieser Aufnahmen im Internet. Ø Auch ausserhalb des Unterrichts gelten die Bestimmungen des Dokuments «Nutzung von ICT-­‐Mitteln an der Kantonsschule Zürcher Unterland».
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