Soziale Arbeit für Asylbewerber in Wohnungen - Potsdam

" Soziale Arbeit für Asylbewerber in Wohnungen"
I. Anforderungsprofil Sozialarbeiter
Allgemeine, arbeitsfeldübergreifende Anforderungen und Kompetenzen von Sozialarbeit werden hier nur dann
aufgegriffen, wenn sie für das Arbeitsfeld „Soziale Arbeit für Asylbewerber in Wohnungen“ von besonderer Bedeutung
sind.
Notwendige Kenntnisse
Neben grundlegenden Kenntnissen über die unterschiedlichen und vielfältigen Lebenswelten und -kulturen setzt sich
die/der Sozialarbeiter/in mit dem spezifischen Bedarf der Menschen außerhalb von Übergangswohnheimen im Wohnund Lebensumfeld in dem jeweiligen Sozialraum auseinander. Die/der Sozialarbeiter/in weiß um die Komplexität und
die Schwierigkeiten, die Menschen in eigenen Wohnung/ Wohngemeinschaft bewältigen müssen. Die/der
Sozialarbeiter/in verfügt über die Fähigkeit, angemessen mit Angehörigen anderer Kulturen zu kommunizieren. Das
erfordert ein personenorientiertes, flexibles Eingehen auf das jeweilige Gegenüber, eine annehmende und
respektierende Haltung sowie eine ausgeprägte Fähigkeit zu sozialer Interaktion. Die/der Sozialerbeiter/in ist in der
Lage, nach kreativen und den jeweils angemessenen Zugangsstrategien Asylbewerber anzusprechen und auf die
jeweilige Lebenssituation, ihren Ressourcen und kulturellen Besonderheiten einzugehen. Die/der Sozialarbeiter/in
sollte deutlich den spürbaren Geist von Offenheit verbreiten, der eine Atmosphäre des Willkommen-Seins und der
sozialen Wertschätzung erzeugt. Sie sollten verbunden sein mit einer fortwährenden internen fachlichen Reflexion,
die darauf abzielt, Zugangsbarrieren für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu minimieren und die Einhaltung von
Qualitätsstandards zu garantieren. Hierzu zählt nicht nur die Wertschätzung unterschiedlicher Sprachen und
Religionen, sondern auch die Anerkennung ihrer jeweiligen Kommunikationsformen, Familienkulturen,
Geschlechterrollen und Erziehungsstile, ebenso wie die positive Würdigung ihrer sozialen Netzwerke und der
diversen ethnischen Organisationen, von denen sie sich vertreten fühlen. Die/der Sozialarbeiter/in kennt die
rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und verfügt über Fremdsprachenkenntnisse (zwei Sprachen).
Kommunikation und Kooperation
Die/der Sozialarbeiter/in arbeitet mit dem im Landkreis Potsdam-Mittelmark tätigen sozialen Dienst für den
Personenkreis eng zusammen. Dazu gehören Vertreter/innen der Kommunen, die Fachdienste des LRA, Institutionen
und Dienste und weitere Fachkräfte im Sozialraum. Die Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit der beteiligten
Institutionen und Akteure zu fördern und im Einzelfall diese zu koordinieren. Die/der Sozialarbeiter/in regt
Kommunikationsprozesse an, gestaltet und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Personenkreisen. Diese
Aufgabe stellt spezifische Anforderungen an die kommunikative Kompetenz der Sozialarbeiter/innen. Kooperation
und Kommunikation zielen auf Teilhabe im sozialen Umfeld. Sozialarbeiter/ innen ermöglichen durch integrative
Kompetenzen gleichberechtigte Teilhabe an den Angeboten im jeweiligen Sozialraum und treten Ausgrenzung und
Stigmatisierung entgegen.
Handlungsansätze
Sozialräumliche Handlungsansätze sind für die/den Sozialarbeiter/in grundlegend. Sozialräumliche
Handlungsansätze setzen zudem auf die Anerkennung und Stärkung individueller Fähigkeiten und auf die
Mobilisierung der Ressourcen von sozialen Netzwerken und der wohnortnahen Infrastruktur. Zentral ist das
konsequente Ansetzen an den Interessen der Adressaten. Der Sozialraum wird im Rahmen eines ganzheitlichen
Verständnisses in die Arbeit einbezogen (Infrastruktur, Vereine, Freizeitangebote, Familien u.a.m.). Die/der
Sozialarbeiter/in unterstützt die Asylbewerber in deren Bestreben, sich dem Sozialraum zu öffnen. Zur
sozialräumlichen Arbeit gehören auch die Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen und die Kooperation
mit freien Trägern, Initiativen, Vereinen und Diensten. Die/der Sozialarbeiter/in arbeitet in bestehenden
Kooperationsstrukturen mit. Sie/er verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die Gesamtpersönlichkeit der
Asylbewerber in all ihren Facetten, Lebensäußerungen und -bedingungen berücksichtigt. Die/der Sozialarbeiter/in
verfolgt einen interkulturellen Ansatz. Die interkulturellen Handlungsansätze zeigen sich a) in ihrer Neugier und
Offenheit gegenüber dem Unbekannten, b) in ihrer Fähigkeit, sich in ihren bisherigen Überzeugungen irritieren zu
lassen und c) im Bejahen von Vielfalt, d.h. in der Bereitschaft, andere Wahrnehmungs-, Deutungs- und
Verhaltensmuster nicht nur passiv zu tolerieren, sondern sie neben vielen anderen Möglichkeiten als gleichwertig und
gesellschaftlich bereichernd anzuerkennen. Sie/er gestaltet das Zusammenleben der Menschen aus verschiedenen
Kulturen und Lebensmilieus mit und ist sensibilisiert für Menschen mit unterschiedlichen Lebenshintergründen. Sie/er
initiiert interkulturelles Lernen, schafft ein Klima von Rücksicht, Toleranz und Akzeptanz und übt mit den
Asylbewerbern entsprechende Verhaltensweisen ein. Die/der Sozialarbeiter/in arbeitet nach dem Gender-Ansatz.
Sie/er verfügt über fundierte und reflektierte Kenntnisse der geschlechtsspezifischen Sozialisation und über
entsprechende methodische Vorgehensweisen und legt Wert auf eine geschlechtssensible Sprache, ein
geschlechtsreflexives Verhalten und auf die Umsetzung von Chancengerechtigkeit.
Methodische Kompetenzen
Für erfolgreiche sozialraumorientierte interkulturelle Arbeit gilt der Leitsatz: Differenzen sollen nicht hervorgehoben
werden, aber dort, wo sie bedeutsam sind, sollte man sie auch nicht übergehen. Basierend auf den Prinzipien der
Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit trägt interkulturelle Kompetenz dazu bei, kulturspezifische Spezifika
wahrzunehmen und angemessen damit umzugehen. Der Kern erfolgreicher Arbeit ist - sei es nun für Menschen mit
oder ohne Migrationshintergrund - immer eine wertschätzende, subjekt- und ressourcenorientierte professionelle
Haltung. In der Einzelfallhilfe entwickelt die/der Sozialarbeiter/in differenzierte Unterstützungsinstrumentarien, um
passgenaue, zielgerichtete Hilfen anbieten zu können (z.B. Case Management). Die Anwendung
gruppenpädagogischer Methoden erlaubt es die/der Sozialarbeiter/in, in unterschiedlichen Settings (Lerngruppen,
Freizeitgruppen u.a.m.) jeweils angemessene Angebote zu machen und gruppendynamische Prozesse anzuregen
und zu begleiten. Die/der Sozialarbeiter/in stellt einen Bezug zwischen dem Sozialraum und der Lebenswelt der
Asylbewerber her. Damit wird das Erfahrungs-, Handlungs- und Lernpotential des Umfeldes genutzt. Eine höhere
Wirksamkeit der Sozialarbeit wird auch durch die Anwendung von Methoden der Qualitätsentwicklung erreicht.
Die/der Sozialarbeiter/in reflektiert die Arbeit, z.B. mit Hilfe von Techniken der Selbstevaluation, wird regelmäßig
extern beraten (z.B. in der Supervision) und entwickelt für die Arbeit ein Qualitätsmanagementkonzept.
Administration und Organisation
Die/der Sozialarbeiter/in kennt die Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufe. sie/er weiß, in welchen
Angelegenheiten (Berichtswesen, Verwendungsnachweise, Statistik, Evaluation) sie/er wem gegenüber
rechenschaftspflichtig ist. Die/der Sozialarbeiter/in entwickelt im partizipativen Verfahren die Arbeit kontinuierlich
weiter, akquiriert und steuert die Ressourcen und sichert eine hohe Ergebnisqualität.
II. Konzeption
Es muss ein fachlich ausdifferenziertes Konzept beigefügt werden. Dieses Konzept ist unter Beachtung der oben
aufgeführten Anforderungen sowie der Rahmeneckwerte unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte
vollständig zu erstellen:
1. Träger
1.1 Darstellung des Trägers
• Gesellschaftsform
• Organisationsstruktur
1.2 Leistungsschwerpunkte und ggf. weitere Leistungsangebote des Trägers
1.3 Bisherige Erfahrungen / Tätigkeiten des Trägers
• Beschreibung der Ausgangslage bereits bestehender Aktivitäten
• Erfahrungen und Referenzen mit Angabe der Ansprechpartner
2. Zielstellung von Soziale Arbeit mit Asylbewerbern in Wohnungen 2.1 Leitbild
2.2 Ziele
2.2.1 Spezifische Ziele
2.3 Methoden und Verfahren
2.4 Handlungsfelder unter Einbezug des sozialen und fachlichen Umfelds
2.4.1 Beratung und Betreuung
2.4.2 Einzelfallhilfe
2.4.3 Gemeinwesenarbeit
2.4.4 Sprachkenntnisse
3. Organisation
3.1 Strukturelle Rahmenbedingungen
3.2 Personelle Ausstattung
3.2.1 Fachliche Spezialisierung
3.2.2 Supervision und Fortbildung
3.3 Räumliche Ausstattung
3.4 Kooperationsstrukturen/Vernetzung
4. Kosten
4.1 Gesamtausgaben gesplittet in Personal- und Sachkosten
5. Umsetzung
Darstellung des Realisierungszeitraumes
II. Fördergrundsätze
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Zuwendungen werden auf Grundlage der o. g. Leistungserbringung in Bezug auf die Konzeption gewährt. Gefördert
werden kann ein Träger, der Soziale Arbeit mit Asylbewerbern in Wohnungen anbietet. Vorhaben können nach
Maßgabe dieser Richtlinien i. V. m. §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) durch Zuwendungen gefördert
werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf
Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Personal- und Sachkosten.
3. Zuwendungsnehmer und -geber
Antragsberechtigt ist eine gemeinnützige juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in
Deutschland (Zuwendungsnehmer). Zuwendungen werden grundsätzlich nur nach Zustimmung des Landkreises
Potsdam-Mittelmark (Zuwendungsgeber) gewährt. Antragstellerinnen und Antragstellern, über deren Vermögen ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für
Antragstellerinnen und Antragsteller und sofern sie eine juristische Person sind, die eine eidesstattliche Versicherung
nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe
verpflichtet sind.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung steht im Ermessen des Zuwendungsgebers und richtet sich nach folgenden Kriterien:
-
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Anträge werden von den natürlichen oder juristischen Personen, geschäftsführend leiten (Träger),
gestellt.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Eine Zuwendung wird in Form einer Vollfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten für
Soziale Arbeit im Arbeitsfeld Migration.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden
die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) in der jeweils geltenden Fassung zum Bestandteil des
Zuwendungsbescheides.
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
8. Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Über die Förderung der Sozialen Arbeit mit Asylbewerbern in Wohnungen entscheidet ein Gremium des Landkreises
Potsdam-Mittelmark.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der
Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 LHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen
zugelassen worden sind.
9. Inkrafttreten
Diese Fördergrundsätze treten am 5. August 2015 in Kraft.
Für Rückfragen:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Terminschiene
Interessenbekundungsverfahren
Prüfung der Eignung
Beginn Förderung
5. August 2015 bis 26. August 2015
27. August 2015 bis 10. September 2015
15. September 2015