Pensions Newsletter - Allianz Global Investors

02
Pensions Newsletter August 2015
Newsletter August 2015
Pensions Newsletter
Understand. Act.
Editorial
(Bewertungs-) Welt“ beschreibt eine sehr
spezielle Thematik im Umfeld der bAV
und liefert einen allgemeinen Überblick
zu den Besonderheiten.
In unserem Leitartikel zeigen wir Ihnen auf,
wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld
und der Fachkräftemangel besondere
Herausforderungen für die betriebliche
Altersversorgung (bAV) darstellen. Zu­
dem erfahren Sie, welche Lösungsalter­
nativen sich für Unternehmen anbieten.
Eine dieser Lösungsalternativen ist das
VorsorgePlusKonto von Allianz Global
Investors. Über dessen geplante Weiter­
entwicklung informiert Sie unser Artikel
„VorsorgePlusKonto 2.0 – herausfordern­
de Zeiten verlangen Innovationen“.
Das Pensionssystem in den Niederlan­
den wird seit Jahren reformiert. Zum
einen kämpft die zweite Säule mit neuen
regulatorischen Anforderungen und zum
anderen zeigen sich auch hier die Aus­
wirkungen des anhaltenden Niedrigzins­
umfelds. Ausführliches erfahren Sie in
unserem englischsprachigen Artikel „The
Dutch Pension landscape is changing.“
Der Artikel „Pensionsverpflichtungen bei
gesetzlichen Krankenkassen und ihre Be­
sonderheiten –Einblick in eine andere ▶
bAV im Niedrigzinsumfeld
Herausforderungen für Unternehmen
und neue Lösungsalternativen
VorsorgePlusKonto 2.0
Herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen
In unserer Ausgabe II/2014 berichteten
wir bereits über den Gesetzesentwurf
zur Umsetzung der EU-Mobilitätsricht­
linie und dem daraus resultierenden
Auftrag an die Mitgliedstaaten entspre­
chende nationale Gesetzesanpassungen
vorzunehmen. In dieser Ausgabe erfah­
ren Sie unter „Bundeskabinett verab­
schiedet Gesetzesentwurf zur Umset­
zung der EU-Mobilitätsrichtlinie“ mehr
über die Highlights des nun vorliegenden
Referentenentwurfs des Bundeskabi­
netts.
[email protected]
Außerdem in dieser Ausgabe
The Dutch Pension landscape is changing
Participants will have to take the future into their own hands
Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Besonderheiten
Ein Einblick in eine andere (Bewertungs-) Welt
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf
zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie
Pensions Newsletter August 2015
Inhaltsverzeichnis
bAV im Niedrigzinsumfeld
Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen
Niedrige Rechnungszinsen für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
Rechnungszins
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld verändert auch die
betriebliche Altersversorgung (bAV) nachhaltig. Welche
besonderen Herausforderungen ergeben sich für die Un­
ternehmen? Welche Lösungsalternativen bieten sich an?
6,0 %
5,0 % 5,14 %
5,04 %
4,0 %
Niedrige Rechnungszinsen
Der IFRS-Rechnungszins (IFRS: International Financial Reporting Standards) zur Be­
wertung von Pensionsverpflichtungen notierte zum Jahresende 2014 mit circa 2,1 %
teilweise um 1,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Infolge dieses Zinsrückgangs
stiegen die bilanziellen Pensionsverpflichtungen im Jahresverlauf 2014 um circa 30 %
an und erreichten im DAX mit mehr als 372 Milliarden Euro eine neue Rekordhöhe.
Dieser starke Verpflichtungsanstieg dominierte auch die sehr gute Wertentwicklung
der Pensionsvermögen (circa 10 % Rendite in 2014) und führte zu einem deutlich ge­
ringeren Ausfinanzierungsgrad der Pensionspläne in Höhe von „nur noch“ circa 61 %
im DAX (–4 Prozentpunkte).
Niedrige Rechnungszinsen bringen aber nicht nur für DAX-Konzerne, sondern u. a.
auch für nicht börsennotierte, HGB-bilanzierende Mittelstandsunternehmen zahl­
reiche Herausforderungen mit sich. Im Sinne einer Zeitreise wird sich der bereits
vollzogene Rückgang des IFRS-Stichtagszinses in den nächsten Jahren auch im HGBDurchschnittszins widerspiegeln (HGB: Handelsgesetzbuch). Die langfristige Durch­
schnittsbildung ermöglicht schon heute eine indikative Abschätzung für die Entwicklung des HGB-Rechnungszinses. Unter der Annahme eines auch in den nächsten
Monaten und Jahren näherungsweise konstant niedrigen Marktzinsniveaus wird der
HGB-Rechnungszins von aktuell circa 4,5 % bis zum Jahresende 2017 auf circa 2,8 %,
d. h. annähernd auf das Niveau des aktuellen IFRS-Rechnungszinses absinken. ▶
Impressum / Rechtshinweis
Faustformel
In Abhängigkeit vom
Personenbestand kann
eine Reduzierung des
Rechnungszinses um einen
Prozent­punkt eine Erhöhung der
Pensionsverpflichtung in Höhe
von 10–20 % bewirken.
5,50 %
4,88 %
3,50 %
4,53 %
4,21 %
3,40 %
3,0 %
2,45 %
2,0 %
2,15 %
1,0 %
0,0 %
2011
2012
2013
2014
HGB-Rechnungszins (Durchschnittsbildung)
IFRS-Rechnungszins (Stichtagsprinzip)
2015
2016
2017
Stichtag 31.12
Prognose HGB-Rechnungszins
Quellen: Internetauftritt von Towers Watson und der Deutschen Bundesbank; Prognose: eigene Berechnungen
Diskontierungssätze per 30. Juni 2015: 2,20 % (Rentnerbestand), 2,45 % (gemischter Bestand), 2,55 % (Aktivenbestand); BilMoG Satz: 4,21 %
2
bAV im Niedrigzinsumfeld – Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen
Inhaltsverzeichnis
Verschiedene Ausgangssituationen erfordern unterschiedliche Lösungen
Defined Benefit Plans
Insbesondere für Unternehmen mit leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined
Benefit Plans) kann mit derart fallenden Rechnungszinsen und in Abhängigkeit des
Personenbestandes ein sukzessiver und in voller Höhe ergebniswirksamer Anstieg der
HGB-Pensionsverpflichtung um insgesamt circa 30–50 % einhergehen. Die höheren
Rückstellungen können nicht nur den Spielraum für weitere Investitionen einschränken,
sondern auch die Kreditwürdigkeit gegenüber externen Geldgebern beeinträchtigen.
Contribution Oriented Plans
Diejenigen Unternehmen, die ihre bAV auf beitragsorientierte Bausteinsysteme auf
Basis von Direktzusagen (Contribution Oriented Plans) umgestellt haben, sagen ihren
Mitarbeitern in diesen Bausteinen häufig eine implizite Verzinsung zu. Oft haben sie
hierfür in der Vergangenheit aus guten Gründen eine externe Rückdeckung einge­
richtet, um künftige Leistungen ohne Belastung des laufenden operativen Cash-Flows
decken zu können. Auch für diese Unternehmen kommt es durch Veränderungen am
Kapitalmarkt zu Herausforderungen. Wer früher aus Sicherheitsüberlegungen für die
Rückdeckung überwiegend z.B. in Staatsanleihen von Ländern hoher Bonität investier­
te, kann heutzutage Investments mit kaum noch positiven oder sogar negativen realen
Renditen im Portfolio haben – woraus Finanzierungslücken die Folge sein können.
Neue bAV
Aus Sicht der Versorgungsberechtigten sind in Zeiten des aktuellen Niedrigzinsumfelds
Lösungen umso wichtiger, die trotz der Marktgegebenheiten eine attraktive, chancen­
reiche Kapitalanlage bieten. Für Unternehmen, die noch keine bAV etabliert haben
oder ihre bAV neu gestalten möchten, stehen neben der Kalkulationssicherheit daher
auch die Möglichkeiten für Mitarbeiter, an Wertentwicklungen der Investments zu
partizipieren, im Vordergrund. Mit Hilfe einer attraktiven bAV-Lösung kann dem Fach­
kräftemangel entgegengewirkt und Mitarbeiter gewonnen bzw. gebunden werden.
Schon heute steht fest: Sukzessiv ansteigende Pensionsverpflichtungen in der HGB-Bilanz
Prognose HGB-Rechnungszins
Höhe der Pensionsverpflichtung
5,0%
160%
4,5%
150%
150%
135%
140%
4,0%
128%
130%
3,5%
117%
120%
3,0%
110%
2,5%
100%
2,0%
2014
2015
90%
2016 2017
Jahresende
120%
110%
100% 100%
2014
2015
2016
Ausgewogener Personenbestand
2017
Jahresende
Anwärterlastiger Personenbestand
Personen-Musterbestand
Erwartete Erhöhung der Pensionsverpflichtung bis Ende 2017
Gesamt
Durchschnittlich pro Jahr
Ausgewogen (50 % Anwärter, 50 % Rentner)
ca. +28 %
ca. +8,5 %
Anwärterlastig (80 % Anwärter, 20 % Rentner)
ca. +50 %
ca. +14,5 %
Quelle: eigene Berechnungen; Stand: 30. Juni 2015
Lösungsalternativen für unterschiedliche Herausforderungen
Gerade in der aktuellen Niedrigzinsproblematik sind Lösungen für die betriebliche
Altersversorgung, die Antworten auf die verschiedenen Herausforderungen bieten,
gefragter denn je. Gesucht werden für den …
… Past Service, d. h. in der Vergangenheit bereits erdiente Versorgungsan­
wartschaften: liquiditätsschonende, rückstellungsreduzierende Lösungen,
um zukünftige Belastungen zu vermindern.
… Future Service, d. h. in der Zukunft noch erdienbare Versorgungsanwart­
schaften: attraktive, kalkulationssichere Lösungen, um zukünftigen Belastun­
gen zu begegnen. ▶
Impressum / Rechtshinweis
3
bAV im Niedrigzinsumfeld – Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen
Inhaltsverzeichnis
AllianzGI-Lösungen:
• PRiAS
Factsheet
• PensionTrustInvest
Broschüre
• VorsorgePlusKonto
Broschüre
Lösungen von Allianz Global Investors
Past Service
Eine detaillierte Risikoanalyse der zu erwartenden Zahlungsströme mit PRiAS (Pensi­
ons-Risiko Analyse System) verschafft im ersten Schritt ein genaueres Bild des Past Ser­
vice bzw. eine Basis zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen. Im Sinne eines
ALM (Asset Liability Management) kann mithilfe einer Assetanalyse dann das Pensi­
onsvermögen strukturiert und optimiert werden. Die Wertschöpfungskette lässt sich
abrunden bzw. vervollständigen mit dem Fiduciary Management, d. h. der operativen
Steuerung des Pensionsvermögens (u. a. Reporting, Controlling). Eine weitestgehend
standardisierte und modulare Alternative bietet PensionTrustInvest als intelligente
Treuhandlösung zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen.
Future Service
Bei sogenannten fondsakzessorischen Pensionszusagen beschränkt sich die wirt­
schaftliche Verpflichtung des Arbeitgebers weitestmöglich auf die „Weiterleitung“ der
angesammelten Vermögensmittel (unter Berücksichtigung eines vom Arbeitgeber
zu gewährleistenden Mindestniveaus, das üblicherweise der Höhe der Beiträge ent­
spricht). Im Sinne einer vereinfachenden und rechnungszinsunabhängigen Bilanzie­
rung kann in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer die Höhe der Pensionsverpflich­
tung mit dem Marktwert des Pensionsvermögens gleichgesetzt werden. Mit unserem
Modell VorsorgePlusKonto, das als fondsakzessorische Pensionszusage konzipiert ist,
können dementsprechend Bilanzierungsüberraschungen weitestgehend vermieden
und ein hohes Maß an Kalkulationssicherheit erreicht werden. Weitere Details, unter
anderem zur Weiterentwicklung, die demnächst verfügbar sein wird, erfahren Sie in
unserem Artikel „VorsorgePlusKonto 2.0 – herausfordernde Zeiten verlangen Innovati­
onen“.
Für jede Herausforderung die passende bAV-Lösung
Ausgangssituation
Was beschäftigt
des Kunden
den Kunden
aktuell?
Bereits heute sollte die zukünftige Entwicklung des HGB-Rechnungszinses bzw. die
damit einhergehende aufwandswirksame Erhöhung der Pensionsverpflichtungen im
Rahmen von Planungs- und Prognoserechnungen berücksichtigt werden. Nicht nur
DAX-Konzerne, sondern auch Mittelstandsunternehmen verstehen die betriebliche
Altersversorgung – nicht zuletzt aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds – als
integralen Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements im Unternehmen.
Impressum / Rechtshinweis
heute
… Future Service
Zinsunabhängige
Niedrige Rechnungs-
Ausfinanzierung von
Leistungsorientierter
Pensionsplan, der z. B.
an das (End-)Gehalt
oder die Anzahl der
Dienst­jahre gekop­
gekoppelt ist
zinsen
Pensionsverpflichtungen Pensionszusage
Contribution
Oriented Plan
Beitragsorientierter
Pensionsplan, dessen
(Leistungs-)Bausteine
ga­
z.B. anhand einer garantierten Verzinsung
berechnet werden
Lösungsbausteine
von Allianz Global
Investors
PRiAS (Pensions-Risiko Analyse System)
1. bAV-Schließung
1. Verpflichtungs­
des bestehenden Pen­
Penanalyse
Prognose der zukünftigen sionsplans
Pensionsverpflichtungen
2. bAV-Umgestaltung
Verbesserung der
2. Assetanalyse
Strukturierung und OptiOpti­ Kalkulationssicherheit
Bilanzausweis
mierung des Pensionsver­
Pensionsver- durch Umstellung auf
Erhöhung der Pensi­
Pensieine beitragsorientier­
beitragsorientiermögens
onsrückstellung kann
te, zinsunabhängige
Bilanzkennzahlen
Pensionszusage
3. Fiduciary
verschlechtern
Management
Operative Steuerung des
Pensionsvermögens (Re­
(ReKalkulationssicherheit porting, Controlling)
Unternehmensindivi­
Unternehmensindividuelle Risikoanalyse
der Pensionsverpflich­
Pensionsverpflichtungen
Erhöhte Pensionskos­
Pensionskosten können das opera­
operative Ergebnis belasten
ALM (Asset Liability-
Erhöhung der bilan­
bilanziellen Pensionsver­
Pensionsverpflichtung gemäß IFRS
und HGB
PTI (PensionTrust­
Invest)
Intelligente Treuhand­
Treuhandlösung zur Ausfinan­
Ausfinanzierung von Pensions­
Pensionsverpflichtungen
Management)
Integrierte Abstim­
Abstimmung von Pensions­
Pensionsvermögen und Pensi­
Pensionsverpflichtung
Attraktivität als AG
Altersverche Altersversorgung Betriebliche Altersver­
sorgung als wichtiger
im Unternehmen
Faktor zur Mitarbei­
Mitarbeietabliert
tergewinnung und
-bindung
–
bAV-Neueinführung
VorsorgePlusKonto
eines beitragsori­
beitragsorientierten, kalkula­
kalkulationssicheren und
zinsunabhängigen
Pensionsplans
Fondsakzessorische
Pensionszusage
Quelle: eigene Darstellung
Weitere Informationen?
Kontaktieren Sie:
Autor
Allianz Global Investors unterstützt sie dabei mit passenden bAV-Lösungen
für jede Herausforderung.
… Past Service
Defined Benefit Plan
Noch keine betriebli-
Fazit
Mögliche Lösungen für den …
Lars Strohmenger
+49 89 1220 7120
[email protected]
4
Pensions Newsletter August 2015
Inhaltsverzeichnis
VorsorgePlusKonto 2.0 –
herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen
Hinzu kommen Veränderungen am Kapitalmarkt. Bislang als sicher geltende Invest­
ments weisen heutzutage oft nur noch geringe positive oder sogar negative reale Ren­
diten auf, z. B. Staatsanleihen von Ländern hoher Bonität. Sind diese Hauptbestandteil
der Finanzierung einer Altersversorgung können Finanzierungslücken drohen. Ist die
Wertentwicklung von Altersversorgungsansprüchen an solche Investments gekoppelt,
kann dies Renditechancen von Mitarbeitern gefährden.
Attraktive Altersversorgung ist essenziell in Zeiten des Arbeitskräftemangels
Gleichzeitig wird für Unternehmen, die im „War for Talents“ bestehen wollen, eine
attraktive Altersversorgung immer wichtiger. Der bereits heute spürbare Arbeitskräf­
temangel wird sich wohl noch dramatisch verschärfen. Laut einer aktuellen Studie der
Unternehmensberatung Bosten Consulting wird sich die Lücke zwischen Arbeitskräfte­
bedarf und tatsächlichem Arbeitskräfteangebot in Deutschland signifikant vergrößern
– auf zwischen 5,8 Mio. und 7,7 Mio. Arbeitskräfte im Jahr 2030. 1
80 %
Entwicklung des Ausfinanzierungsgrades im DAX
71 %
70 %
65 %
60 %
50 %
65 %
66 %
65 %
65 %
61 %
Ausfinanzierungsgrad
Die derzeitige Phase finanzieller Repression, d. h. Niedrigzinsumfeld gekoppelt mit
niedrigen Inflationsraten, stellt Unternehmen hinsichtlich ihrer betrieblichen Altersver­
sorgung vor Herausforderungen (siehe hierzu auch schon unseren Leitartikel). Haben
sie Direktzusagen, die hohe Zinsversprechen beinhalten, kämpfen sie mit Pensions­
rückstellungen nach HGB oder IFRS/FAS – denn sinkende Rechnungszinsen lassen
diese nach oben schnellen.
55 %
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahre
Quelle: Towers Watson, Stand: 16. Februar 2015
1
Herausforderungen meistern – mit dem weiterentwickelten VorsorgePlusKonto
Herausfordernde Zeiten erfordern Innovationen. Bei Allianz Global Investors haben wir
die Bedürfnisse von Arbeitgebern verstanden und uns davon bei der Weiterentwick­
lung unseres Vorsorgemodells VorsorgePlusKonto, das demnächst in der Neugestal­
tung verfügbar sein wird, leiten lassen. ▶
1
Impressum / Rechtshinweis
Boston Consulting Group: „Die halbierte Generation“, Mai 2015
5
Links
Inhaltsverzeichnis
Artikel zum Thema
Mehr Informationen zum Thema
finanzielle Repression
Die vollständige Studie
Die halbierte Generation
von Boston Consulting Group
VorsorgePlusKonto 2.0 - herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen
Unser neues Lebenszykluskonzept bietet attraktive Renditechancen für Mitarbeiter.
Ein Ziel der Weiterentwicklung ist dabei, unter Nutzung von Diversifikationseffekten
ein verbessertes Verhältnis zwischen Renditeerwartung und kalkulierbarem Risiko zu
erreichen. Gleichzeitig berücksichtigt das Konzept aktuelle Kapitalmarktrahmenbedin­
gungen, die sich in der anhaltenden Phase finanzieller Repression ergeben. Die Kapi­
talanlage erfolgt dabei in Abhängigkeit zum Alter des jeweiligen Mitarbeiters, wobei
das gesamte angelegte Vermögen regelmäßig nach der für das Alter des Mitarbeiters
vorgesehenen Allokation kalibriert wird.
Zudem haben unsere Spezialisten Veränderungen am Kapitalmarkt stets im Auge, um
reagieren zu können, sollten im Lebenszykluskonzept Änderungen erforderlich wer­
den. Mit den außerdem verfügbaren Individualisierungsoptionen installieren Arbeit­
geber mit dem VorsorgePlusKonto für jede Mitarbeitergruppe im Unternehmen das
passende Konzept.
Bewährter Service mit Erweiterungen
Wie bisher beinhaltet das VorsorgePlusKonto alle wichtigen Bestandteile, die unsere
Kunden aus einer Hand erwarten – beispielsweise administrative Entlastung durch
Führung der Mitarbeiterkonten, umfangreiche Reportings mit allen wichtigen Daten
und jährliche Standmitteilungen als aktuelle Information für Mitarbeiter.
Neu hinzu kommen zusätzliche modulare Angebote, etwa im Bereich der Mitarbeiter­
kommunikation. Ein Beispiel ist die individuelle Gestaltung von Webinaren, wodurch
eine bestehende Mitarbeiterkommunikation hinsichtlich der Altersversorgung auf
moderne Weise ergänzt und ausgebaut werden kann.
Sie haben Fragen zu unseren Lösungen?
Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein weiterer entscheidender Vorteil des VorsorgePlusKontos liegt in seiner Gestaltung
als fondsakzessorisches Vorsorgemodell, also eines ohne hohe Zinsversprechen. Die
Wertentwicklung der Kapitalanlage ist dabei Maßstab für die Höhe der Altersversor­
gung. Arbeitgeber stehen lediglich für die Summe der eingezahlten Beiträge ein.
Damit bietet sich das VorsorgePlusKonto insbesondere auch als Nachfolgelösung an,
wenn Arbeitgeber alte Versorgungssysteme aufgrund hoher Zinsversprechen und der
damit verbundenen unerwünschten Bilanzauswirkungen für Neueintritte schließen
wollen.
Autor
Fragen zum Artikel?
Kontaktieren Sie:
Wolfgang Deschka
+49 89 1220 7671
[email protected]
Impressum / Rechtshinweis
6
Inhaltsverzeichnis
Pensions Newsletter August 2015
The Dutch Pension landscape is changing
The Dutch pension system has undergone some serious changes and more is yet to
come. As you may know, the system is comprised of 3 pillars:
1. the state allowance on a pay-as-you-go basis,
2. a funded mandatory pre-tax pension agreement (EET) and
3. additional individual pension products.
Links
The 2nd pillar is especially under scrutiny. The growth of the 2nd pillar, an increase in
life expectancies and low interest rates has demonstrated the limits of the system.
Approximately EUR 1.200 bn (or 160 % of GDP) is in the hands of the collective pension
funds (end 2014). But funding ratios have fallen sharply over the last years as a result of
the declining interest rate and an increase in life expectancies.
For more information, visit the
Pensioen Federatie Webpage
or read an overview of the key as­
pects of the Dutch pension system
Regulation for Pension funds has changed
The 2nd pillar pension funds are subject to the FTK (financial assessment framework)
to show their solvency to the regulator (Dutch Central Bank). As of Jan 1st 2015, a new
FTK has been implemented which aims for a smoother development of the funding
ratio and potential measures to index the pensions (in case of sufficient surplus) or to
cut the benefits (when the financial position of the fund is weak).
The three most important changes in the new FTK are:
1. Valuation of the liabilities is based on an UFR curve, where the Ultimate Forward
Rate (UFR) is based on the 120m average of the 20yr forward swap rate.
2. Based on the policy funding ratio (which is a 12m rolling average of the UFR
funding ratio) a pension fund only has to cut liabilities if recovery to the Required
Funding Level is not possible in 10 years without cutting the benefits. A benefit cut
may be smoothed over a 10-year period.
3. Indexation is only possible if the pension fund is able to pay out the same indexati­
on for the remaining life.
The 3rd point requires a higher return since the required funding level has increased
and can only be reached when sufficient returns are generated. At the same time,
the smoothing of benefit cuts allows pension funds to increase their risk. With the
low interest rate environment (and expected negative yields on risk free assets) many
pension funds have tried to increase the risk and expected return in their portfolios, for
example by lowering the interest rate hedge and increasing investments in more risky
assets.
Participants will have to take the future into their own hands
In addition to the introduction of the new FTK, further measures concerning the pen­
sion build-up in the 2nd pillar has been introduced. First, the fiscally facilitated annual
build-up percentage has been lowered from 2,25 % to 1,875 %. This results in lower
premiums, but also lower pensions in the end. Additionally, the income over which
a participant can build-up his pension has been capped at EUR 100k. Currently only
a small group of participants will be impacted by this, but the general expectation is
that in the coming years the cap will be lowered further and ultimately could end up
around EUR 70k. The outcome will be that more participants would have to move to
the 3rd pillar in order to maintain the same pension income. ▶
Impressum / Rechtshinweis
7
Inhaltsverzeichnis
The Dutch Pension landscape is changing
The trend of pension funds moving from Defined Benefit into a Collective Defined
Contribution system continues. In practice, this means that employers no longer have
the obligation to fund deficits in the pension fund. Instead, they are only obliged to pay
a fixed contribution. The participants must bear any shortfalls this creates, either via a
lower build-up of benefits or a benefit cut.
The future
As a result of the increase in regulation and the accompanying workload for pension
funds, further consolidation within the sector is expected. The introduction of the APF
(Algemeen Pensioenfonds) will allow pension funds to merge more easily. The trend of
a decreasing number of independent pension funds will continue.
In the meantime, we have been informed by the government that the development of
a new pension system is now underway. Last year a public debate took place, and the
result from this debate was the groundwork for a new system, which was then presen­
ted in a letter from government to parliament. Although collectivity and solidarity has
always been the anchor points of our system, government now realizes that a futureproof system must mean that participants are to bear more of the risks themselves.
Also the traditional average premium, equal for all participants (young and old pay the
same premium) will be abolished.
This will definitely lead to more advanced DC products aimed at the individual who
wants to accrue a stable pension income. Features such as forward annuities and the
transition from accumulation into decumulation will become of importance here.
And although it is still a long way off in the future, AllianzGI Global Solutions
has all the knowledge and experience to provide smart solutions.
Author
Questions about Dutch Pension?
Contact:
Piet Molenaar
+31 88 577 30 87
[email protected]
Impressum / Rechtshinweis
8
Inhaltsverzeichnis
Pensions Newsletter August 2015
Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen
Krankenkassen und ihre Besonderheiten
Ein Einblick in eine andere (Bewertungs-) Welt
Die gesetzlichen Krankenkassen beschäftigen circa 130.000 Personen. Etwa 84 % der
Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. 1 Es wer­
den alle im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Durchführungswege (Direktzusage,
Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), teilweise
auch in Kombination, genutzt. Dabei haben 60 % der Krankenkassen derzeit noch teil­
weise ungedeckte Direktzusagen und circa 42 % Pensionskassenzusagen erteilt.
Zum 1. 1. 2010 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations­
strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) die Insolvenzfähig­
keit der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK und ErsK) neu geregelt. Die bis dahin beste­
hende Ausnahme von der Insolvenzfähigkeit ist seither auch für die oben genannten
Krankenkassen nicht mehr anwendbar. Zugleich wurden sie verpflichtet, die Grund­
sätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten, wobei diverse Ausnahme­
regelungen geschaffen wurden, sodass zum Beispiel die Bewertung der Pensionsver­
pflichtungen nach kassenspezifischen Sonderregeln erfolgt, die mit den bekannten
HGB- bzw. IFRS-Bewertungsgrundsätzen nicht vergleichbar sind. 2
Seit Einführung der Insolvenzfähigkeit müssen die gesetzlichen Krankenkassen ein
ausreichendes Deckungskapital für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen
bilden. Allerdings müssen nur solche Verpflichtungen vollständig mit Vermögen
ausfinanziert werden, die nach dem 31. Dezember 2049 zu erfüllen sind. Der Aufbau
des Deckungskapitals – durch mindestens jährliche Zuführungen – muss bis Ende
2049 abgeschlossen sein. Dieser Übergangszeitraum wurde den gesetzlichen Kran­
kenkassen eingeräumt, um eine – aus der gesetzlichen Neuregelung resultierende
– insolvenzrechtliche Überschuldung wegen ungedeckter Versorgungspflichten zu
vermeiden. Die Dotierung des Deckungskapitals kann statisch oder flexibel erfolgen.
Dies hängt damit zusammen, dass über die Dotierung hinaus bis zum 31. 12. 2049 der
Höhe nach schwankende, laufende Renten- und Beihilfezahlungen erbracht werden
müssen, d. h., das Deckungskapital umfasst nicht nur die „klassischen“ Zusagen auf
betriebliche Altersversorgung. Die Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen
durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (KK-AltRückV) enthält kon­
krete versicherungsmathematische Vorgaben zur Ermittlung der Höhe des benötigten
Deckungs­kapitals und des jährlichen Zuweisungsbetrags. ▶
Impressum / Rechtshinweis
1
Drucksache 283/11, Seite 8.
Die Begrifflichkeiten aus dem Sozialgesetzbuch, die kassenspezifischen ver­
sicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, die Rahmenbedingungen
sowie die Herausforderungen unterscheiden sich bei gesetzlichen Krankenkas­
sen deutlich von privatwirtschaftlichen Unternehmen, die nach HGB oder IFRS
bilanzieren.
2
9
Inhaltsverzeichnis
Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Besonderheiten
Die Verpflichtung zur Bildung von Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtun­
gen ist in § 171e Abs. 1 SGB V geregelt. Dem Wortlaut nach bezieht sich die Pflicht auf
Versorgungsverpflichtungen, die eine „direkte Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3
BetrAVG“ auslösen. Das ist insofern zumindest unglücklich formuliert, als sich § 1 Abs.
1 Satz 3 BetrAVG gerade nicht auf eine direkte Haftung, sondern auf die Subsidiärhaf­
tung bei mittelbaren Durchführungswegen bezieht. 3
Nach § 171e Abs. 1 Satz 2 SGB V sind auf der Passivseite der Vermögensrechnung
Rückstellungen in Höhe des vorhandenen Deckungskapitals zu bilden. 4 Das gebildete
Deckungskapital darf nur zweckentsprechend für die Erfüllung der späteren Renten-,
Hinterbliebenen- und Invalidenzahlungen verwendet werden.
Vom Gesetzeswortlaut abweichend bezieht sich nach der Gesetzesbegrün­
dung (BT Drucksache 16/9559, S. 22) die Verpflichtung auf Zusagen, die eine
„Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG“ auslösen. Im Weite­
ren nimmt die Gesetzesbegründung Versorgungszusagen über eine Pensions­
kasse, eine Direktversicherung oder einen versicherungsförmig ausgestalteten
Pensionsfonds von der Verpflichtung zur Bildung eines Deckungskapitals aus,
obwohl sich das im Gesetz genannte Kriterium (Einstandspflicht bzw. Subsidiär­
haftung) auch auf diese Zusagen bezieht und – für die Pensionsfondszusagen
relevant – das in der Begründung genannte Kriterium (Beitragspflicht zur Insol­
venzsicherung) grundsätzlich für alle Pensionsfondszusagen (versicherungsför­
mig und nicht-versicherungsförmig) gilt.
3
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die für die Krankenkassen geltenden
Rechnungslegungsvorschriften zu einer Annäherung an eine handelsrechtliche Bilan­
zierung führen. Obwohl – wie aufgezeigt – erhebliche Differenzen in der Methodik,
den Begriffen und den Rechnungsgrundlagen verbleiben, besteht die Pflicht zur Bil­
dung von Deckungskapital und entsprechenden Rückstellungen – wenn auch mit sehr
langen Übergangsfristen. Neben den hier dargestellten Versorgungszusagen gilt dies
auch für die meist nicht unerheblichen Beihilfeverpflichtungen.
Insofern zeigt sich auch an dieser Stelle deutlich die Abweichung in der Bewer­
tung der Altersversorgungsverpflichtungen für gesetzliche Krankenkassen von
den handelsrechtlichen und internationalen Bewertungsgrundsätzen, in denen
üblicherweise Pensionsverpflichtungen zunächst grundsätzlich auf der Passiv­
seite bewertet und ggf. bilanziert werden (sofern keine Tatbestände vorliegen,
die einen Ansatz des Verpflichtungswerts in Höhe des Zeitwerts des zugrunde
liegenden Vermögens zulassen) oder in der Folge mit vorhandenen Vermögens­
gegenständen (Plan Assets bzw. Deckungsvermögen) saldiert werden.
4
Autor
Weitere Informationen?
Kontaktieren Sie:
Björn Heilck
+49 69 2443 15128
[email protected]
Impressum / Rechtshinweis
10
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Pensions Newsletter August 2015
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur
Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie
Änderungen insbesondere der Regelungen zur Unverfall­
barkeit und zur laufenden Anpassung von Anwartschaften
Ausgeschiedener absehbar – trotz ungeklärter Frage­
stellungen wird die mögliche gesetzliche Umsetzung in
Deutschland konkreter.
Am 1. 7. 2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EUMobilitätsrichtlinie beschlossen. Diese wurde vergangenes Jahr verabschiedet – mit
dem Auftrag an die Mitgliedstaaten, bis spätestens 2018 entsprechende nationale
Gesetzesanpassungen vorzunehmen (Pensions Newsletter berichtete in der Ausgabe
II 2014). In der Folge hatte das BMAS an einem ersten Referentenentwurf gearbeitet,
der im April 2015 vorgelegt wurde. Der nun vorliegende Entwurf des Bundeskabinetts
nimmt einige zwischenzeitlich erfolgte Änderungsvorschläge der aba 1 auf.
Als Entwurf ist der Vorschlag des Bundeskabinetts vor der finalen Verabschiedung im
Gesetzgebungsverfahren nur ein Ausblick, wie aus Sicht der Bundesregierung die Vor­
gaben aus Brüssel umgesetzt werden sollen. Der Entwurf umfasst dabei Änderungs­
vorschläge für das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Einkommensteuergesetz
(EStG).
Highlights der geplanten Änderungen sind:
1. Unverfallbarkeit
Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften soll
von bisher 5 auf künftig 3 Jahre sinken. Dies entspricht der Vorgabe aus Brüssel. Unver­
fallbarkeitsfrist ist die Zeitspanne, wie lange eine Versorgungszusage bis zum Aus­
scheiden aus dem Unternehmen bestanden haben muss, damit der Arbeitnehmer sie
nach den Regeln der Versorgungsordnung nicht mehr verlieren darf.
Zudem soll das bei Ausscheiden aus dem Unternehmen erforderliche Mindestalter
von 25 auf 21 Jahre abgesenkt werden.
Für den Mitarbeiter günstigere vertragliche Regelungen bleiben weiterhin möglich
bzw. gültig.
2. Steuerliche Änderungen
Eine entsprechende steuerliche Flankierung der Unverfallbarkeitsregelungen findet
sich im Entwurf für das Einkommensteuergesetz. Dort soll das Mindestalter für Unter­
stützungskassen- und Pensionszusagen ebenfalls sinken. Es ist dafür maßgeblich, für
welche Altersgruppen ein Betriebsausgabenabzug möglich ist. Im Einkommensteuer­
gesetz soll künftig das Mindestalter auf 23 Jahre sinken. Damit würde das steuerliche
Mindestalter weiterhin von jenem des Betriebsrentengesetzes abweichen.
Die Neuregelungen greifen für ab 2018 erteilte Zusagen; für zuvor erteilte Zusagen
gelten Übergangsregelungen. ▶
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (Stellungnahme vom 15. 5. 2015)
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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie
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3. Anpassung von Anwartschaften Ausgeschiedener
EU-Mobilitätsrichtlinie auf der Inter­
netseite des Europäischen
Parlaments
Den Gesetzesentwurf im Original auf
der Seite der BMAS
Der Entwurf nimmt eine Regelung auf, wonach Ausgeschiedene im Hinblick auf den
Wert der Anwartschaft gegenüber Aktiven nicht benachteiligt werden dürfen. Der
Entwurf sieht hierfür einen nicht abschließenden Katalog an Maßnahmen vor. So gilt
eine Benachteiligung insbesondere als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die
Anwartschaft jährlich um 1 % oder entsprechend der Anwartschaften oder Nettolöhne
vergleichbarer nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer anpasst. Ebenso erfüllt eine An­
passung entsprechend der laufenden erbrachten Leistungen an Versorgungsempfän­
ger des Arbeitgebers oder entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland
die Vorgabe. Die neue Anpassungsregelung ist für Anwartschaften aus Dienstzeiten ab
2018 vorgesehen.
Ebenso sieht der Gesetzesvorschlag die Benachteiligung bei nominalen Anrechten, bei
Pensionskassen bzw. Pensionsfonds und Direktversicherungen, deren Erträge auch
dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommen, und bei einer auch ausgeschie­
denen Arbeitnehmern zugutekommenden Verzinsung als ausgeschlossen an. Eben­
falls von der Dynamisierungspflicht sollen Versorgungsordnungen ausgenommen
werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der korrespondierenden EU-Mobilitäts­
richtlinie am 20. 5 .2014 für neue Arbeitnehmer schon geschlossen waren.
4. Auskunftsrechte von Mitarbeitern
Autoren
Künftig sollen Mitarbeiter erweiterte Auskunftsrechte erhalten, beispielsweise ob und
wie eine Anwartschaft erworben wird, wie hoch die bisher erworbene Anwartschaft
ist und im Rentenalter voraussichtlich sein wird, wie sich eine Beendigung des Ar­
beitsverhältnisses auswirkt und wie sich die Anwartschaft nach einer Beendigung des
Arbeitsverhältnisses entwickeln wird. Nicht berücksichtigt wurde der Hinweis der aba,
die Möglichkeit der Einsichtnahme über Webportale für die Erfüllung der Auskunfts­
pflichten aufzunehmen.
Für fondsbasierte Versorgungszusagen ist dabei aktuell fraglich, wie dies umzusetzen
ist und welche Annahmen zu treffen wären. Es bleibt abzuwarten, wie die Lösungsfin­
dung in der Praxis erfolgen wird, sollte es zu keinen Änderungen des Entwurfs mehr
kommen.
5. Abfindung von Kleinstanwartschaften
Abfindungen von Kleinstanwartschaften sollen weiterhin möglich bleiben, allerdings
künftig nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers, sofern dieser dem ehemaligen Ar­
beitgeber binnen drei Monaten nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses
mitteilt, dass er in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein neues Arbeitsverhältnis begrün­
det. Fraglich ist jedoch, ob die Praxis in der tatsächlichen Handhabung zwischen Fällen
mit und ohne Abwanderung unterscheiden würde.
Fazit
Aufgrund des Entwurfsstatus ist noch offen, ob die EU-Richtlinie so umgesetzt werden
wird oder es noch zu Änderungen kommt. Trotzdem gibt der Entwurf einen konkreten
Ausblick, wie die gesetzliche Umsetzung in Deutschland voraussichtlich aussehen wird.
Wie geht es nun weiter?
Der Entwurf des Bundeskabinetts wird im nächsten Schritt dem Bundesrat vorgelegt.
Dieser kann vor Beschlussfassung im Bundestag eine Stellungnahme abgeben. Das
parlamentarische Verfahren des Bundestags soll dann nach der Sommerpause begin­
nen.
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