02 Pensions Newsletter August 2015 Newsletter August 2015 Pensions Newsletter Understand. Act. Editorial (Bewertungs-) Welt“ beschreibt eine sehr spezielle Thematik im Umfeld der bAV und liefert einen allgemeinen Überblick zu den Besonderheiten. In unserem Leitartikel zeigen wir Ihnen auf, wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld und der Fachkräftemangel besondere Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) darstellen. Zu dem erfahren Sie, welche Lösungsalter nativen sich für Unternehmen anbieten. Eine dieser Lösungsalternativen ist das VorsorgePlusKonto von Allianz Global Investors. Über dessen geplante Weiter entwicklung informiert Sie unser Artikel „VorsorgePlusKonto 2.0 – herausfordern de Zeiten verlangen Innovationen“. Das Pensionssystem in den Niederlan den wird seit Jahren reformiert. Zum einen kämpft die zweite Säule mit neuen regulatorischen Anforderungen und zum anderen zeigen sich auch hier die Aus wirkungen des anhaltenden Niedrigzins umfelds. Ausführliches erfahren Sie in unserem englischsprachigen Artikel „The Dutch Pension landscape is changing.“ Der Artikel „Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Be sonderheiten –Einblick in eine andere ▶ bAV im Niedrigzinsumfeld Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen VorsorgePlusKonto 2.0 Herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen In unserer Ausgabe II/2014 berichteten wir bereits über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsricht linie und dem daraus resultierenden Auftrag an die Mitgliedstaaten entspre chende nationale Gesetzesanpassungen vorzunehmen. In dieser Ausgabe erfah ren Sie unter „Bundeskabinett verab schiedet Gesetzesentwurf zur Umset zung der EU-Mobilitätsrichtlinie“ mehr über die Highlights des nun vorliegenden Referentenentwurfs des Bundeskabi netts. [email protected] Außerdem in dieser Ausgabe The Dutch Pension landscape is changing Participants will have to take the future into their own hands Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Besonderheiten Ein Einblick in eine andere (Bewertungs-) Welt Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie Pensions Newsletter August 2015 Inhaltsverzeichnis bAV im Niedrigzinsumfeld Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen Niedrige Rechnungszinsen für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen Rechnungszins Das anhaltende Niedrigzinsumfeld verändert auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) nachhaltig. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich für die Un ternehmen? Welche Lösungsalternativen bieten sich an? 6,0 % 5,0 % 5,14 % 5,04 % 4,0 % Niedrige Rechnungszinsen Der IFRS-Rechnungszins (IFRS: International Financial Reporting Standards) zur Be wertung von Pensionsverpflichtungen notierte zum Jahresende 2014 mit circa 2,1 % teilweise um 1,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Infolge dieses Zinsrückgangs stiegen die bilanziellen Pensionsverpflichtungen im Jahresverlauf 2014 um circa 30 % an und erreichten im DAX mit mehr als 372 Milliarden Euro eine neue Rekordhöhe. Dieser starke Verpflichtungsanstieg dominierte auch die sehr gute Wertentwicklung der Pensionsvermögen (circa 10 % Rendite in 2014) und führte zu einem deutlich ge ringeren Ausfinanzierungsgrad der Pensionspläne in Höhe von „nur noch“ circa 61 % im DAX (–4 Prozentpunkte). Niedrige Rechnungszinsen bringen aber nicht nur für DAX-Konzerne, sondern u. a. auch für nicht börsennotierte, HGB-bilanzierende Mittelstandsunternehmen zahl reiche Herausforderungen mit sich. Im Sinne einer Zeitreise wird sich der bereits vollzogene Rückgang des IFRS-Stichtagszinses in den nächsten Jahren auch im HGBDurchschnittszins widerspiegeln (HGB: Handelsgesetzbuch). Die langfristige Durch schnittsbildung ermöglicht schon heute eine indikative Abschätzung für die Entwicklung des HGB-Rechnungszinses. Unter der Annahme eines auch in den nächsten Monaten und Jahren näherungsweise konstant niedrigen Marktzinsniveaus wird der HGB-Rechnungszins von aktuell circa 4,5 % bis zum Jahresende 2017 auf circa 2,8 %, d. h. annähernd auf das Niveau des aktuellen IFRS-Rechnungszinses absinken. ▶ Impressum / Rechtshinweis Faustformel In Abhängigkeit vom Personenbestand kann eine Reduzierung des Rechnungszinses um einen Prozentpunkt eine Erhöhung der Pensionsverpflichtung in Höhe von 10–20 % bewirken. 5,50 % 4,88 % 3,50 % 4,53 % 4,21 % 3,40 % 3,0 % 2,45 % 2,0 % 2,15 % 1,0 % 0,0 % 2011 2012 2013 2014 HGB-Rechnungszins (Durchschnittsbildung) IFRS-Rechnungszins (Stichtagsprinzip) 2015 2016 2017 Stichtag 31.12 Prognose HGB-Rechnungszins Quellen: Internetauftritt von Towers Watson und der Deutschen Bundesbank; Prognose: eigene Berechnungen Diskontierungssätze per 30. Juni 2015: 2,20 % (Rentnerbestand), 2,45 % (gemischter Bestand), 2,55 % (Aktivenbestand); BilMoG Satz: 4,21 % 2 bAV im Niedrigzinsumfeld – Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen Inhaltsverzeichnis Verschiedene Ausgangssituationen erfordern unterschiedliche Lösungen Defined Benefit Plans Insbesondere für Unternehmen mit leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined Benefit Plans) kann mit derart fallenden Rechnungszinsen und in Abhängigkeit des Personenbestandes ein sukzessiver und in voller Höhe ergebniswirksamer Anstieg der HGB-Pensionsverpflichtung um insgesamt circa 30–50 % einhergehen. Die höheren Rückstellungen können nicht nur den Spielraum für weitere Investitionen einschränken, sondern auch die Kreditwürdigkeit gegenüber externen Geldgebern beeinträchtigen. Contribution Oriented Plans Diejenigen Unternehmen, die ihre bAV auf beitragsorientierte Bausteinsysteme auf Basis von Direktzusagen (Contribution Oriented Plans) umgestellt haben, sagen ihren Mitarbeitern in diesen Bausteinen häufig eine implizite Verzinsung zu. Oft haben sie hierfür in der Vergangenheit aus guten Gründen eine externe Rückdeckung einge richtet, um künftige Leistungen ohne Belastung des laufenden operativen Cash-Flows decken zu können. Auch für diese Unternehmen kommt es durch Veränderungen am Kapitalmarkt zu Herausforderungen. Wer früher aus Sicherheitsüberlegungen für die Rückdeckung überwiegend z.B. in Staatsanleihen von Ländern hoher Bonität investier te, kann heutzutage Investments mit kaum noch positiven oder sogar negativen realen Renditen im Portfolio haben – woraus Finanzierungslücken die Folge sein können. Neue bAV Aus Sicht der Versorgungsberechtigten sind in Zeiten des aktuellen Niedrigzinsumfelds Lösungen umso wichtiger, die trotz der Marktgegebenheiten eine attraktive, chancen reiche Kapitalanlage bieten. Für Unternehmen, die noch keine bAV etabliert haben oder ihre bAV neu gestalten möchten, stehen neben der Kalkulationssicherheit daher auch die Möglichkeiten für Mitarbeiter, an Wertentwicklungen der Investments zu partizipieren, im Vordergrund. Mit Hilfe einer attraktiven bAV-Lösung kann dem Fach kräftemangel entgegengewirkt und Mitarbeiter gewonnen bzw. gebunden werden. Schon heute steht fest: Sukzessiv ansteigende Pensionsverpflichtungen in der HGB-Bilanz Prognose HGB-Rechnungszins Höhe der Pensionsverpflichtung 5,0% 160% 4,5% 150% 150% 135% 140% 4,0% 128% 130% 3,5% 117% 120% 3,0% 110% 2,5% 100% 2,0% 2014 2015 90% 2016 2017 Jahresende 120% 110% 100% 100% 2014 2015 2016 Ausgewogener Personenbestand 2017 Jahresende Anwärterlastiger Personenbestand Personen-Musterbestand Erwartete Erhöhung der Pensionsverpflichtung bis Ende 2017 Gesamt Durchschnittlich pro Jahr Ausgewogen (50 % Anwärter, 50 % Rentner) ca. +28 % ca. +8,5 % Anwärterlastig (80 % Anwärter, 20 % Rentner) ca. +50 % ca. +14,5 % Quelle: eigene Berechnungen; Stand: 30. Juni 2015 Lösungsalternativen für unterschiedliche Herausforderungen Gerade in der aktuellen Niedrigzinsproblematik sind Lösungen für die betriebliche Altersversorgung, die Antworten auf die verschiedenen Herausforderungen bieten, gefragter denn je. Gesucht werden für den … … Past Service, d. h. in der Vergangenheit bereits erdiente Versorgungsan wartschaften: liquiditätsschonende, rückstellungsreduzierende Lösungen, um zukünftige Belastungen zu vermindern. … Future Service, d. h. in der Zukunft noch erdienbare Versorgungsanwart schaften: attraktive, kalkulationssichere Lösungen, um zukünftigen Belastun gen zu begegnen. ▶ Impressum / Rechtshinweis 3 bAV im Niedrigzinsumfeld – Herausforderungen für Unternehmen und neue Lösungsalternativen Inhaltsverzeichnis AllianzGI-Lösungen: • PRiAS Factsheet • PensionTrustInvest Broschüre • VorsorgePlusKonto Broschüre Lösungen von Allianz Global Investors Past Service Eine detaillierte Risikoanalyse der zu erwartenden Zahlungsströme mit PRiAS (Pensi ons-Risiko Analyse System) verschafft im ersten Schritt ein genaueres Bild des Past Ser vice bzw. eine Basis zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen. Im Sinne eines ALM (Asset Liability Management) kann mithilfe einer Assetanalyse dann das Pensi onsvermögen strukturiert und optimiert werden. Die Wertschöpfungskette lässt sich abrunden bzw. vervollständigen mit dem Fiduciary Management, d. h. der operativen Steuerung des Pensionsvermögens (u. a. Reporting, Controlling). Eine weitestgehend standardisierte und modulare Alternative bietet PensionTrustInvest als intelligente Treuhandlösung zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen. Future Service Bei sogenannten fondsakzessorischen Pensionszusagen beschränkt sich die wirt schaftliche Verpflichtung des Arbeitgebers weitestmöglich auf die „Weiterleitung“ der angesammelten Vermögensmittel (unter Berücksichtigung eines vom Arbeitgeber zu gewährleistenden Mindestniveaus, das üblicherweise der Höhe der Beiträge ent spricht). Im Sinne einer vereinfachenden und rechnungszinsunabhängigen Bilanzie rung kann in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer die Höhe der Pensionsverpflich tung mit dem Marktwert des Pensionsvermögens gleichgesetzt werden. Mit unserem Modell VorsorgePlusKonto, das als fondsakzessorische Pensionszusage konzipiert ist, können dementsprechend Bilanzierungsüberraschungen weitestgehend vermieden und ein hohes Maß an Kalkulationssicherheit erreicht werden. Weitere Details, unter anderem zur Weiterentwicklung, die demnächst verfügbar sein wird, erfahren Sie in unserem Artikel „VorsorgePlusKonto 2.0 – herausfordernde Zeiten verlangen Innovati onen“. Für jede Herausforderung die passende bAV-Lösung Ausgangssituation Was beschäftigt des Kunden den Kunden aktuell? Bereits heute sollte die zukünftige Entwicklung des HGB-Rechnungszinses bzw. die damit einhergehende aufwandswirksame Erhöhung der Pensionsverpflichtungen im Rahmen von Planungs- und Prognoserechnungen berücksichtigt werden. Nicht nur DAX-Konzerne, sondern auch Mittelstandsunternehmen verstehen die betriebliche Altersversorgung – nicht zuletzt aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds – als integralen Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements im Unternehmen. Impressum / Rechtshinweis heute … Future Service Zinsunabhängige Niedrige Rechnungs- Ausfinanzierung von Leistungsorientierter Pensionsplan, der z. B. an das (End-)Gehalt oder die Anzahl der Dienstjahre gekop gekoppelt ist zinsen Pensionsverpflichtungen Pensionszusage Contribution Oriented Plan Beitragsorientierter Pensionsplan, dessen (Leistungs-)Bausteine ga z.B. anhand einer garantierten Verzinsung berechnet werden Lösungsbausteine von Allianz Global Investors PRiAS (Pensions-Risiko Analyse System) 1. bAV-Schließung 1. Verpflichtungs des bestehenden Pen Penanalyse Prognose der zukünftigen sionsplans Pensionsverpflichtungen 2. bAV-Umgestaltung Verbesserung der 2. Assetanalyse Strukturierung und OptiOpti Kalkulationssicherheit Bilanzausweis mierung des Pensionsver Pensionsver- durch Umstellung auf Erhöhung der Pensi Pensieine beitragsorientier beitragsorientiermögens onsrückstellung kann te, zinsunabhängige Bilanzkennzahlen Pensionszusage 3. Fiduciary verschlechtern Management Operative Steuerung des Pensionsvermögens (Re (ReKalkulationssicherheit porting, Controlling) Unternehmensindivi Unternehmensindividuelle Risikoanalyse der Pensionsverpflich Pensionsverpflichtungen Erhöhte Pensionskos Pensionskosten können das opera operative Ergebnis belasten ALM (Asset Liability- Erhöhung der bilan bilanziellen Pensionsver Pensionsverpflichtung gemäß IFRS und HGB PTI (PensionTrust Invest) Intelligente Treuhand Treuhandlösung zur Ausfinan Ausfinanzierung von Pensions Pensionsverpflichtungen Management) Integrierte Abstim Abstimmung von Pensions Pensionsvermögen und Pensi Pensionsverpflichtung Attraktivität als AG Altersverche Altersversorgung Betriebliche Altersver sorgung als wichtiger im Unternehmen Faktor zur Mitarbei Mitarbeietabliert tergewinnung und -bindung – bAV-Neueinführung VorsorgePlusKonto eines beitragsori beitragsorientierten, kalkula kalkulationssicheren und zinsunabhängigen Pensionsplans Fondsakzessorische Pensionszusage Quelle: eigene Darstellung Weitere Informationen? Kontaktieren Sie: Autor Allianz Global Investors unterstützt sie dabei mit passenden bAV-Lösungen für jede Herausforderung. … Past Service Defined Benefit Plan Noch keine betriebli- Fazit Mögliche Lösungen für den … Lars Strohmenger +49 89 1220 7120 [email protected] 4 Pensions Newsletter August 2015 Inhaltsverzeichnis VorsorgePlusKonto 2.0 – herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen Hinzu kommen Veränderungen am Kapitalmarkt. Bislang als sicher geltende Invest ments weisen heutzutage oft nur noch geringe positive oder sogar negative reale Ren diten auf, z. B. Staatsanleihen von Ländern hoher Bonität. Sind diese Hauptbestandteil der Finanzierung einer Altersversorgung können Finanzierungslücken drohen. Ist die Wertentwicklung von Altersversorgungsansprüchen an solche Investments gekoppelt, kann dies Renditechancen von Mitarbeitern gefährden. Attraktive Altersversorgung ist essenziell in Zeiten des Arbeitskräftemangels Gleichzeitig wird für Unternehmen, die im „War for Talents“ bestehen wollen, eine attraktive Altersversorgung immer wichtiger. Der bereits heute spürbare Arbeitskräf temangel wird sich wohl noch dramatisch verschärfen. Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Bosten Consulting wird sich die Lücke zwischen Arbeitskräfte bedarf und tatsächlichem Arbeitskräfteangebot in Deutschland signifikant vergrößern – auf zwischen 5,8 Mio. und 7,7 Mio. Arbeitskräfte im Jahr 2030. 1 80 % Entwicklung des Ausfinanzierungsgrades im DAX 71 % 70 % 65 % 60 % 50 % 65 % 66 % 65 % 65 % 61 % Ausfinanzierungsgrad Die derzeitige Phase finanzieller Repression, d. h. Niedrigzinsumfeld gekoppelt mit niedrigen Inflationsraten, stellt Unternehmen hinsichtlich ihrer betrieblichen Altersver sorgung vor Herausforderungen (siehe hierzu auch schon unseren Leitartikel). Haben sie Direktzusagen, die hohe Zinsversprechen beinhalten, kämpfen sie mit Pensions rückstellungen nach HGB oder IFRS/FAS – denn sinkende Rechnungszinsen lassen diese nach oben schnellen. 55 % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahre Quelle: Towers Watson, Stand: 16. Februar 2015 1 Herausforderungen meistern – mit dem weiterentwickelten VorsorgePlusKonto Herausfordernde Zeiten erfordern Innovationen. Bei Allianz Global Investors haben wir die Bedürfnisse von Arbeitgebern verstanden und uns davon bei der Weiterentwick lung unseres Vorsorgemodells VorsorgePlusKonto, das demnächst in der Neugestal tung verfügbar sein wird, leiten lassen. ▶ 1 Impressum / Rechtshinweis Boston Consulting Group: „Die halbierte Generation“, Mai 2015 5 Links Inhaltsverzeichnis Artikel zum Thema Mehr Informationen zum Thema finanzielle Repression Die vollständige Studie Die halbierte Generation von Boston Consulting Group VorsorgePlusKonto 2.0 - herausfordernde Zeiten verlangen Innovationen Unser neues Lebenszykluskonzept bietet attraktive Renditechancen für Mitarbeiter. Ein Ziel der Weiterentwicklung ist dabei, unter Nutzung von Diversifikationseffekten ein verbessertes Verhältnis zwischen Renditeerwartung und kalkulierbarem Risiko zu erreichen. Gleichzeitig berücksichtigt das Konzept aktuelle Kapitalmarktrahmenbedin gungen, die sich in der anhaltenden Phase finanzieller Repression ergeben. Die Kapi talanlage erfolgt dabei in Abhängigkeit zum Alter des jeweiligen Mitarbeiters, wobei das gesamte angelegte Vermögen regelmäßig nach der für das Alter des Mitarbeiters vorgesehenen Allokation kalibriert wird. Zudem haben unsere Spezialisten Veränderungen am Kapitalmarkt stets im Auge, um reagieren zu können, sollten im Lebenszykluskonzept Änderungen erforderlich wer den. Mit den außerdem verfügbaren Individualisierungsoptionen installieren Arbeit geber mit dem VorsorgePlusKonto für jede Mitarbeitergruppe im Unternehmen das passende Konzept. Bewährter Service mit Erweiterungen Wie bisher beinhaltet das VorsorgePlusKonto alle wichtigen Bestandteile, die unsere Kunden aus einer Hand erwarten – beispielsweise administrative Entlastung durch Führung der Mitarbeiterkonten, umfangreiche Reportings mit allen wichtigen Daten und jährliche Standmitteilungen als aktuelle Information für Mitarbeiter. Neu hinzu kommen zusätzliche modulare Angebote, etwa im Bereich der Mitarbeiter kommunikation. Ein Beispiel ist die individuelle Gestaltung von Webinaren, wodurch eine bestehende Mitarbeiterkommunikation hinsichtlich der Altersversorgung auf moderne Weise ergänzt und ausgebaut werden kann. Sie haben Fragen zu unseren Lösungen? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Ein weiterer entscheidender Vorteil des VorsorgePlusKontos liegt in seiner Gestaltung als fondsakzessorisches Vorsorgemodell, also eines ohne hohe Zinsversprechen. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage ist dabei Maßstab für die Höhe der Altersversor gung. Arbeitgeber stehen lediglich für die Summe der eingezahlten Beiträge ein. Damit bietet sich das VorsorgePlusKonto insbesondere auch als Nachfolgelösung an, wenn Arbeitgeber alte Versorgungssysteme aufgrund hoher Zinsversprechen und der damit verbundenen unerwünschten Bilanzauswirkungen für Neueintritte schließen wollen. Autor Fragen zum Artikel? Kontaktieren Sie: Wolfgang Deschka +49 89 1220 7671 [email protected] Impressum / Rechtshinweis 6 Inhaltsverzeichnis Pensions Newsletter August 2015 The Dutch Pension landscape is changing The Dutch pension system has undergone some serious changes and more is yet to come. As you may know, the system is comprised of 3 pillars: 1. the state allowance on a pay-as-you-go basis, 2. a funded mandatory pre-tax pension agreement (EET) and 3. additional individual pension products. Links The 2nd pillar is especially under scrutiny. The growth of the 2nd pillar, an increase in life expectancies and low interest rates has demonstrated the limits of the system. Approximately EUR 1.200 bn (or 160 % of GDP) is in the hands of the collective pension funds (end 2014). But funding ratios have fallen sharply over the last years as a result of the declining interest rate and an increase in life expectancies. For more information, visit the Pensioen Federatie Webpage or read an overview of the key as pects of the Dutch pension system Regulation for Pension funds has changed The 2nd pillar pension funds are subject to the FTK (financial assessment framework) to show their solvency to the regulator (Dutch Central Bank). As of Jan 1st 2015, a new FTK has been implemented which aims for a smoother development of the funding ratio and potential measures to index the pensions (in case of sufficient surplus) or to cut the benefits (when the financial position of the fund is weak). The three most important changes in the new FTK are: 1. Valuation of the liabilities is based on an UFR curve, where the Ultimate Forward Rate (UFR) is based on the 120m average of the 20yr forward swap rate. 2. Based on the policy funding ratio (which is a 12m rolling average of the UFR funding ratio) a pension fund only has to cut liabilities if recovery to the Required Funding Level is not possible in 10 years without cutting the benefits. A benefit cut may be smoothed over a 10-year period. 3. Indexation is only possible if the pension fund is able to pay out the same indexati on for the remaining life. The 3rd point requires a higher return since the required funding level has increased and can only be reached when sufficient returns are generated. At the same time, the smoothing of benefit cuts allows pension funds to increase their risk. With the low interest rate environment (and expected negative yields on risk free assets) many pension funds have tried to increase the risk and expected return in their portfolios, for example by lowering the interest rate hedge and increasing investments in more risky assets. Participants will have to take the future into their own hands In addition to the introduction of the new FTK, further measures concerning the pen sion build-up in the 2nd pillar has been introduced. First, the fiscally facilitated annual build-up percentage has been lowered from 2,25 % to 1,875 %. This results in lower premiums, but also lower pensions in the end. Additionally, the income over which a participant can build-up his pension has been capped at EUR 100k. Currently only a small group of participants will be impacted by this, but the general expectation is that in the coming years the cap will be lowered further and ultimately could end up around EUR 70k. The outcome will be that more participants would have to move to the 3rd pillar in order to maintain the same pension income. ▶ Impressum / Rechtshinweis 7 Inhaltsverzeichnis The Dutch Pension landscape is changing The trend of pension funds moving from Defined Benefit into a Collective Defined Contribution system continues. In practice, this means that employers no longer have the obligation to fund deficits in the pension fund. Instead, they are only obliged to pay a fixed contribution. The participants must bear any shortfalls this creates, either via a lower build-up of benefits or a benefit cut. The future As a result of the increase in regulation and the accompanying workload for pension funds, further consolidation within the sector is expected. The introduction of the APF (Algemeen Pensioenfonds) will allow pension funds to merge more easily. The trend of a decreasing number of independent pension funds will continue. In the meantime, we have been informed by the government that the development of a new pension system is now underway. Last year a public debate took place, and the result from this debate was the groundwork for a new system, which was then presen ted in a letter from government to parliament. Although collectivity and solidarity has always been the anchor points of our system, government now realizes that a futureproof system must mean that participants are to bear more of the risks themselves. Also the traditional average premium, equal for all participants (young and old pay the same premium) will be abolished. This will definitely lead to more advanced DC products aimed at the individual who wants to accrue a stable pension income. Features such as forward annuities and the transition from accumulation into decumulation will become of importance here. And although it is still a long way off in the future, AllianzGI Global Solutions has all the knowledge and experience to provide smart solutions. Author Questions about Dutch Pension? Contact: Piet Molenaar +31 88 577 30 87 [email protected] Impressum / Rechtshinweis 8 Inhaltsverzeichnis Pensions Newsletter August 2015 Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Besonderheiten Ein Einblick in eine andere (Bewertungs-) Welt Die gesetzlichen Krankenkassen beschäftigen circa 130.000 Personen. Etwa 84 % der Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. 1 Es wer den alle im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), teilweise auch in Kombination, genutzt. Dabei haben 60 % der Krankenkassen derzeit noch teil weise ungedeckte Direktzusagen und circa 42 % Pensionskassenzusagen erteilt. Zum 1. 1. 2010 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) die Insolvenzfähig keit der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK und ErsK) neu geregelt. Die bis dahin beste hende Ausnahme von der Insolvenzfähigkeit ist seither auch für die oben genannten Krankenkassen nicht mehr anwendbar. Zugleich wurden sie verpflichtet, die Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten, wobei diverse Ausnahme regelungen geschaffen wurden, sodass zum Beispiel die Bewertung der Pensionsver pflichtungen nach kassenspezifischen Sonderregeln erfolgt, die mit den bekannten HGB- bzw. IFRS-Bewertungsgrundsätzen nicht vergleichbar sind. 2 Seit Einführung der Insolvenzfähigkeit müssen die gesetzlichen Krankenkassen ein ausreichendes Deckungskapital für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen bilden. Allerdings müssen nur solche Verpflichtungen vollständig mit Vermögen ausfinanziert werden, die nach dem 31. Dezember 2049 zu erfüllen sind. Der Aufbau des Deckungskapitals – durch mindestens jährliche Zuführungen – muss bis Ende 2049 abgeschlossen sein. Dieser Übergangszeitraum wurde den gesetzlichen Kran kenkassen eingeräumt, um eine – aus der gesetzlichen Neuregelung resultierende – insolvenzrechtliche Überschuldung wegen ungedeckter Versorgungspflichten zu vermeiden. Die Dotierung des Deckungskapitals kann statisch oder flexibel erfolgen. Dies hängt damit zusammen, dass über die Dotierung hinaus bis zum 31. 12. 2049 der Höhe nach schwankende, laufende Renten- und Beihilfezahlungen erbracht werden müssen, d. h., das Deckungskapital umfasst nicht nur die „klassischen“ Zusagen auf betriebliche Altersversorgung. Die Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (KK-AltRückV) enthält kon krete versicherungsmathematische Vorgaben zur Ermittlung der Höhe des benötigten Deckungskapitals und des jährlichen Zuweisungsbetrags. ▶ Impressum / Rechtshinweis 1 Drucksache 283/11, Seite 8. Die Begrifflichkeiten aus dem Sozialgesetzbuch, die kassenspezifischen ver sicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, die Rahmenbedingungen sowie die Herausforderungen unterscheiden sich bei gesetzlichen Krankenkas sen deutlich von privatwirtschaftlichen Unternehmen, die nach HGB oder IFRS bilanzieren. 2 9 Inhaltsverzeichnis Pensionsverpflichtungen bei gesetzlichen Krankenkassen und ihre Besonderheiten Die Verpflichtung zur Bildung von Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtun gen ist in § 171e Abs. 1 SGB V geregelt. Dem Wortlaut nach bezieht sich die Pflicht auf Versorgungsverpflichtungen, die eine „direkte Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG“ auslösen. Das ist insofern zumindest unglücklich formuliert, als sich § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gerade nicht auf eine direkte Haftung, sondern auf die Subsidiärhaf tung bei mittelbaren Durchführungswegen bezieht. 3 Nach § 171e Abs. 1 Satz 2 SGB V sind auf der Passivseite der Vermögensrechnung Rückstellungen in Höhe des vorhandenen Deckungskapitals zu bilden. 4 Das gebildete Deckungskapital darf nur zweckentsprechend für die Erfüllung der späteren Renten-, Hinterbliebenen- und Invalidenzahlungen verwendet werden. Vom Gesetzeswortlaut abweichend bezieht sich nach der Gesetzesbegrün dung (BT Drucksache 16/9559, S. 22) die Verpflichtung auf Zusagen, die eine „Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG“ auslösen. Im Weite ren nimmt die Gesetzesbegründung Versorgungszusagen über eine Pensions kasse, eine Direktversicherung oder einen versicherungsförmig ausgestalteten Pensionsfonds von der Verpflichtung zur Bildung eines Deckungskapitals aus, obwohl sich das im Gesetz genannte Kriterium (Einstandspflicht bzw. Subsidiär haftung) auch auf diese Zusagen bezieht und – für die Pensionsfondszusagen relevant – das in der Begründung genannte Kriterium (Beitragspflicht zur Insol venzsicherung) grundsätzlich für alle Pensionsfondszusagen (versicherungsför mig und nicht-versicherungsförmig) gilt. 3 Fazit Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die für die Krankenkassen geltenden Rechnungslegungsvorschriften zu einer Annäherung an eine handelsrechtliche Bilan zierung führen. Obwohl – wie aufgezeigt – erhebliche Differenzen in der Methodik, den Begriffen und den Rechnungsgrundlagen verbleiben, besteht die Pflicht zur Bil dung von Deckungskapital und entsprechenden Rückstellungen – wenn auch mit sehr langen Übergangsfristen. Neben den hier dargestellten Versorgungszusagen gilt dies auch für die meist nicht unerheblichen Beihilfeverpflichtungen. Insofern zeigt sich auch an dieser Stelle deutlich die Abweichung in der Bewer tung der Altersversorgungsverpflichtungen für gesetzliche Krankenkassen von den handelsrechtlichen und internationalen Bewertungsgrundsätzen, in denen üblicherweise Pensionsverpflichtungen zunächst grundsätzlich auf der Passiv seite bewertet und ggf. bilanziert werden (sofern keine Tatbestände vorliegen, die einen Ansatz des Verpflichtungswerts in Höhe des Zeitwerts des zugrunde liegenden Vermögens zulassen) oder in der Folge mit vorhandenen Vermögens gegenständen (Plan Assets bzw. Deckungsvermögen) saldiert werden. 4 Autor Weitere Informationen? Kontaktieren Sie: Björn Heilck +49 69 2443 15128 [email protected] Impressum / Rechtshinweis 10 Inhaltsverzeichnis Pensions Newsletter August 2015 Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie Änderungen insbesondere der Regelungen zur Unverfall barkeit und zur laufenden Anpassung von Anwartschaften Ausgeschiedener absehbar – trotz ungeklärter Frage stellungen wird die mögliche gesetzliche Umsetzung in Deutschland konkreter. Am 1. 7. 2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EUMobilitätsrichtlinie beschlossen. Diese wurde vergangenes Jahr verabschiedet – mit dem Auftrag an die Mitgliedstaaten, bis spätestens 2018 entsprechende nationale Gesetzesanpassungen vorzunehmen (Pensions Newsletter berichtete in der Ausgabe II 2014). In der Folge hatte das BMAS an einem ersten Referentenentwurf gearbeitet, der im April 2015 vorgelegt wurde. Der nun vorliegende Entwurf des Bundeskabinetts nimmt einige zwischenzeitlich erfolgte Änderungsvorschläge der aba 1 auf. Als Entwurf ist der Vorschlag des Bundeskabinetts vor der finalen Verabschiedung im Gesetzgebungsverfahren nur ein Ausblick, wie aus Sicht der Bundesregierung die Vor gaben aus Brüssel umgesetzt werden sollen. Der Entwurf umfasst dabei Änderungs vorschläge für das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Highlights der geplanten Änderungen sind: 1. Unverfallbarkeit Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften soll von bisher 5 auf künftig 3 Jahre sinken. Dies entspricht der Vorgabe aus Brüssel. Unver fallbarkeitsfrist ist die Zeitspanne, wie lange eine Versorgungszusage bis zum Aus scheiden aus dem Unternehmen bestanden haben muss, damit der Arbeitnehmer sie nach den Regeln der Versorgungsordnung nicht mehr verlieren darf. Zudem soll das bei Ausscheiden aus dem Unternehmen erforderliche Mindestalter von 25 auf 21 Jahre abgesenkt werden. Für den Mitarbeiter günstigere vertragliche Regelungen bleiben weiterhin möglich bzw. gültig. 2. Steuerliche Änderungen Eine entsprechende steuerliche Flankierung der Unverfallbarkeitsregelungen findet sich im Entwurf für das Einkommensteuergesetz. Dort soll das Mindestalter für Unter stützungskassen- und Pensionszusagen ebenfalls sinken. Es ist dafür maßgeblich, für welche Altersgruppen ein Betriebsausgabenabzug möglich ist. Im Einkommensteuer gesetz soll künftig das Mindestalter auf 23 Jahre sinken. Damit würde das steuerliche Mindestalter weiterhin von jenem des Betriebsrentengesetzes abweichen. Die Neuregelungen greifen für ab 2018 erteilte Zusagen; für zuvor erteilte Zusagen gelten Übergangsregelungen. ▶ Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (Stellungnahme vom 15. 5. 2015) 1 Impressum / Rechtshinweis 11 Inhaltsverzeichnis Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie Links 3. Anpassung von Anwartschaften Ausgeschiedener EU-Mobilitätsrichtlinie auf der Inter netseite des Europäischen Parlaments Den Gesetzesentwurf im Original auf der Seite der BMAS Der Entwurf nimmt eine Regelung auf, wonach Ausgeschiedene im Hinblick auf den Wert der Anwartschaft gegenüber Aktiven nicht benachteiligt werden dürfen. Der Entwurf sieht hierfür einen nicht abschließenden Katalog an Maßnahmen vor. So gilt eine Benachteiligung insbesondere als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Anwartschaft jährlich um 1 % oder entsprechend der Anwartschaften oder Nettolöhne vergleichbarer nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer anpasst. Ebenso erfüllt eine An passung entsprechend der laufenden erbrachten Leistungen an Versorgungsempfän ger des Arbeitgebers oder entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland die Vorgabe. Die neue Anpassungsregelung ist für Anwartschaften aus Dienstzeiten ab 2018 vorgesehen. Ebenso sieht der Gesetzesvorschlag die Benachteiligung bei nominalen Anrechten, bei Pensionskassen bzw. Pensionsfonds und Direktversicherungen, deren Erträge auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommen, und bei einer auch ausgeschie denen Arbeitnehmern zugutekommenden Verzinsung als ausgeschlossen an. Eben falls von der Dynamisierungspflicht sollen Versorgungsordnungen ausgenommen werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der korrespondierenden EU-Mobilitäts richtlinie am 20. 5 .2014 für neue Arbeitnehmer schon geschlossen waren. 4. Auskunftsrechte von Mitarbeitern Autoren Künftig sollen Mitarbeiter erweiterte Auskunftsrechte erhalten, beispielsweise ob und wie eine Anwartschaft erworben wird, wie hoch die bisher erworbene Anwartschaft ist und im Rentenalter voraussichtlich sein wird, wie sich eine Beendigung des Ar beitsverhältnisses auswirkt und wie sich die Anwartschaft nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickeln wird. Nicht berücksichtigt wurde der Hinweis der aba, die Möglichkeit der Einsichtnahme über Webportale für die Erfüllung der Auskunfts pflichten aufzunehmen. Für fondsbasierte Versorgungszusagen ist dabei aktuell fraglich, wie dies umzusetzen ist und welche Annahmen zu treffen wären. Es bleibt abzuwarten, wie die Lösungsfin dung in der Praxis erfolgen wird, sollte es zu keinen Änderungen des Entwurfs mehr kommen. 5. Abfindung von Kleinstanwartschaften Abfindungen von Kleinstanwartschaften sollen weiterhin möglich bleiben, allerdings künftig nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers, sofern dieser dem ehemaligen Ar beitgeber binnen drei Monaten nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mitteilt, dass er in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein neues Arbeitsverhältnis begrün det. Fraglich ist jedoch, ob die Praxis in der tatsächlichen Handhabung zwischen Fällen mit und ohne Abwanderung unterscheiden würde. Fazit Aufgrund des Entwurfsstatus ist noch offen, ob die EU-Richtlinie so umgesetzt werden wird oder es noch zu Änderungen kommt. Trotzdem gibt der Entwurf einen konkreten Ausblick, wie die gesetzliche Umsetzung in Deutschland voraussichtlich aussehen wird. Wie geht es nun weiter? Der Entwurf des Bundeskabinetts wird im nächsten Schritt dem Bundesrat vorgelegt. Dieser kann vor Beschlussfassung im Bundestag eine Stellungnahme abgeben. Das parlamentarische Verfahren des Bundestags soll dann nach der Sommerpause begin nen. Pensions Newsletter wird Sie weiterhin über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Fragen zum Artikel? Kontaktieren Sie: Wolfgang Deschka Maida Schmidt +49 89 1220 7671 +49 89 1220 7850 [email protected]@allianzgi.com Impressum / Rechtshinweis 12 Inhaltsverzeichnis Impressum Herausgeber: Allianz Global Investors GmbH, Pensions Seidlstraße 24–24 a, 80335 München, [email protected] Redaktion: Veronika Helm Bilder: Fotolia: I. Wierink, alphaspirit, sumire8, C. Schüßler; Pixabay: Catpru; Wikipedia Commons: Malis Gestaltung, Photodesign: Design:Management Strohmeyer, [email protected] Investieren birgt Risiken. Der Wert einer Anlage und Erträge daraus können sinken oder steigen. Investo ren erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Die Volatilität der Preise für Fondsanteilwerte kann erhöht oder sogar stark erhöht sein. Die frühere Wertentwicklung ist kein ver lässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Wenn die Währung, in der die frühere Wertentwicklung dar gestellt wird, von der Heimatwährung des Anlegers abweicht, sollte der Anleger beachten, dass die dar gestellte Wertentwicklung aufgrund von Wechselkursschwankungen höher oder niedriger sein kann, wenn sie in die lokale Währung des Anlegers umgerechnet wird. Sofern beim Erwerb der Fondsanteile ein Ausgabeaufschlag anfällt, kann dieser bis zu 100 % vom Ver triebspartner vereinnahmt werden; die genaue Höhe des Betrages wird durch den Vertriebspartner im Rahmen der Anlageberatung auf Rückfrage mitgeteilt. Dies gilt auch für die eventuelle Zahlung einer laufenden Vertriebsprovision aus der Verwaltungsvergütung von der Verwaltungsgesellschaft an den Vertriebspartner. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und berücksichtigen daher nicht die rechtliche und / oder steuerliche Situation von einzelnen Personen oder Rechtsträgern. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen ab und kann künftig Änderungen unter worfen sein. Es besteht keine Gewähr dafür, dass eine jederzeitige Aktualisierung der Informationen vor genommen werden kann oder dass aufgrund der hierin vorhandenen Informationen von einem aktuel len oder zukünftigen Sachverhalt auf die rechtlichen und steuerlichen Folgen geschlossen werden kann. Die aufgeführten Informationen sollen und können eine eingehende Abklärung und eine professionelle Beratung durch den persönlichen Rechts- und / oder Steuerberater als Entscheidungs- oder Handlungs grundlage nicht ersetzen. Inhaltsverzeichnis Dies ist nur zur Information bestimmt und daher nicht als Angebot oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, zum Abschluss eines Vertrags oder zum Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren zu ver stehen. Die hierin beschriebenen Produkte oder Wertpapiere sind möglicherweise nicht in allen Ländern oder nur bestimmten Anlegerkategorien zum Erwerb verfügbar. Diese Information darf nur im Rahmen des anwendbaren Rechts und insbesondere nicht an Staatsangehörige der USA oder dort wohnhafte Per sonen verteilt werden. Die darin beschriebenen Anlagemöglichkeiten berücksichtigen nicht die Anla geziele, finanzielle Situation, Kenntnisse, Erfahrung oder besondere Bedürfnisse einer einzelnen Person und sind nicht garantiert. Die dargestellten Einschätzungen und Meinungen sind die des Herausgebers und/oder verbundener Un ternehmen zum Veröffentlichungszeitpunkt und können sich – ohne Mitteilung darüber – ändern. Die verwendeten Daten stammen aus verschiedenen Quellen und wurden als korrekt und verlässlich bewer tet, jedoch nicht unabhängig überprüft; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind nicht garantiert. Es wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus deren Verwendung übernommen, soweit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bestehende oder zukünftige Angebots- oder Vertragsbedin gungen genießen Vorrang. Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuel le Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen in deutscher Sprache sind kos tenlos beim Herausgeber postalisch oder als Download unter der Adresse www.allianzgi-regulatory.eu erhältlich. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung. Dies ist eine Marketingmitteilung herausgegeben von Allianz Global Investors GmbH, www.allianzgi.de, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet in Deutschland; Sitz: Bocken heimer Landstr. 42-44, 60323 Frankfurt/M., Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M., HRB 9340; zugelassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de). Die Vervielfälti gung, Veröffentlichung sowie die Weitergabe des Inhalts in jedweder Form ist nicht gestattet. 13
© Copyright 2024 ExpyDoc