XXIV/16. Sitzung vom 16.12.2015

UNIVERSITÄT HAMBURG
Ausschuss für Lehre und Studium
Die Vorsitzende
- P 17 -
ALSt XXIV/16/2015
Niederschrift
über die XXIV/16. Sitzung des Ausschusses für Lehre und Studium
am 16. Dezember 2015
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Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
10:00 Uhr
11:55 Uhr
1.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Feststellung der Tagesordnung
3.
Genehmigung der Niederschrift über die XXIV/15. Sitzung des Ausschusses für Lehre und
Studium vom 25.11.2015
4.
Mitteilungen und Fragen
5.
Neufassung der Rahmenprüfungsordnung (ALSt-Vorlagen XXIV/12/31, 32 u. XXIV/15/39)
6.
Verschiedenes
Anwesend:
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp
Herr Schulz
Prof. Dr. Hüneke (ab 10.15 Uhr)
Prof. Dr. Jung
Frau Schwabl
Frau Job
Herr Rieckmann/Herr Böschen
Herr Geisweller
Herr Lamparter/Frau Kryg
Frau Hildebrandt (AStA)
Frau Block (AS)
Frau Zemene (Abt. 3)
Frau Gutzeit
Hochschulöffentlichkeit
(Vorsitz)
-2TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp eröffnet die XXIV/16. Sitzung des Ausschusses für Lehre und
Studium und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
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Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.
TOP 3
Genehmigung der Niederschrift über die XXIV/15. Sitzung des Ausschusses für
Lehre und Studium vom 25.11.2015
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Herr Lamparter schlägt vor, die Niederschrift auf S. 7 wie folgt zu ändern (kursiv: eingefügt;
durchgestrichen: gestrichen):
(6) Alle im „FÜS“ Die im fachüberschreitenden Wahlbereich bzw. Studium generale angebotenen
Veranstaltungen (15 LP) sind wenn möglich für alle Studierenden der Universität wähl- und
anrechenbar.
Der ALSt nimmt die Niederschrift über die XXIV/15. Sitzung des Ausschusses für Lehre und
Studium vom 25.11.2015 mit dieser Änderung per Akklamation an.
TOP 4
Mitteilungen und Fragen
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1.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp weist daraufhin, dass die Mitglieder des ALSt die
Auswertung zur Vergabe und Annahme von Studienplätzen zum WiSe 2015/16 mit der
Einladung zu dieser Sitzung erhalten haben.
2.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp ruft die Aussage von Prof. Dr. Jung in der letzten Sitzung des
ALSt in Erinnerung, dass für den Studiengang Geowissenschaften in jedem WiSe ca. 20%
mehr Bewerber zugelassen werden, als Plätze vorhanden sind, und teilt mit, dass nunmehr
diesbezügliche Gespräche zwischen dem Referat Bewerbung und Zulassung und dem
Studienbüro Geowissenschaften stattfinden würden.
3.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp ruft die Problematik in Erinnerung, dass in der
Prüfungsphase im Juli 2016 ein großer Kongress an der UHH stattfinden werde, folglich
viele Hörsäle belegt seien und Prüfungen z.B. in die Alsterdorfer Sporthalle verlegt werden
müssten. Sie teilt mit, dass das Präsidium sich darauf verständigt habe, die Nutzung von
Räumen durch Prüfungen zukünftig zu berücksichtigen.
4.
Der ALSt spricht sich dafür aus, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Dies
Academicus 2016 einzusetzen und die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe des Dies
Academicus 2015, die Mitglieder des ALSt, Prof. Dr. Reinmann (HUL) sowie die
Studiendekane dazu zu bitten. Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp kündigt an, dem
-3Akademischen Senat in seiner nächsten Sitzung die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe sowie
einen ersten Termin vorzuschlagen.
5.
Auf Nachfrage von Frau Hildebrandt bestätigt Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp, dass
inzwischen ein Entwurf für das neue AKapG vorliege. Sie habe sich noch nicht damit
befassen können, werde den ALSt aber zu gegebener Zeit darüber informieren.
6.
Frau Zemene berichtet, dass der Antrag der UHH auf Zulassung
Teilsystemakkreditierung von der Agentur ACQUIN offiziell angenommen worden sei.
zur
TOP 5
Neufassung der Rahmenprüfungsordnung (ALSt-Vorlagen XXIV/12/31, 32 und
15/39)
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Der ALSt diskutiert zunächst über einen geeigneten Begriff für den gesamten Bereich des
Fachüberschreitenden Studiums („FÜS“) bzw. des Optionalbereichs (insgesamt 45 LP). Der ALSt
einigt sich darauf, die Entscheidung über die Bezeichnung für den gesamten Bereich
zurückzustellen und zunächst den Arbeitstitel Optionalbereich/FÜS zu verwenden.
Der ALSt ist sich einig darüber, dass sich der gesamte Bereich von 45 LP aufteilt auf einen
fachnahen Anteil (30 LP) und ein Studium Generale (15 LP).
Der ALSt ist sich einig darüber, dass die Fächer die Zusammensetzung des fachnahen Anteils
(30 LP) festlegen. Der ALSt stellt die Entscheidung über die Bezeichnung für den fachnahen
Anteil zurück.
Der ALSt ist sich einig darüber, dass der ehemalige freie Wahlbereich nunmehr als Studium
Generale (15 LP) bezeichnet wird.
Studienstruktur
Frau Zemene weist daraufhin, dass sie in der ALSt-Vorlage XXIV/15/39 zunächst den Status Quo
an der UHH beschrieben habe, da die bei der Einführung der gestuften Studienstruktur Mitte
der 2000er Jahre unter der Leitung von Vizepräsident Fischer verabredeten Festlegungen bis
heute nur in Form der zu der Zeit von VP Fischer formulierten Papiere vorliegen und in einer
aktuellen Fassung bestätigt werden sollten.
a) Bachelorstudiengänge
Der ALSt verständigt sich auf folgende Änderung: S. 1, letzter Absatz: Studiengänge mit dem
Abschluss Bachelor of Science sind an der Universität Hamburg immer in der Regel als Ein-FachStudiengänge gestaltet.
b) konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge
Frau Zemene weist daraufhin, dass unter diesem Punkt die Möglichkeit ergänzt werden muss,
auch die Regelstudienzeit von konsekutiven Masterstudiengängen auf weitere Semester
auszudehnen (Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen).
-4Der ALSt einigt sich darauf, den Abschnitt Studienstruktur und Modularisierung auch mit der
von den Studierenden vorgeschlagenen Präambel abzugleichen.
Modularisierung und Modulbeschreibungen
Frau Zemene weist daraufhin, dass sie im folgenden Teil der Vorlage die bestehenden
Vorgaben zusammengefasst und Vorschläge für mögliche Änderungen formuliert habe.
Frau Hildebrandt regt an, dass Module nur als Orientierung der Studierenden für sinnvolles
Studieren dienen sollen und verweist auf die diesbezügliche Vorlage der Studierenden
XXIV/12/32.
Herr Lamparter regt an, den ersten Satz dieses Abschnitts wie folgt zu ändern: Die Bachelorund Masterstudiengänge der Universität Hamburg sind grundsätzlich modularisiert.
Der ALSt diskutiert über die Vor- und Nachteile der Modularisierung.
Leistungspunkte
Herr Lamparter regt an, den in der Vorlage XXIV/12/32 genannten Satz „Der Erwerb von
Leistungspunkten kann an den erfolgreichen Abschluss von Lehrveranstaltungen
(Studienleistungen) gebunden sein.“ in den Text aufzunehmen.
Prüfungen und Bewertung
Herr Lamparter regt an, die Zahl der Prüfungen in einem 6-semestrigen Bachelorstudiengang
auf 12 zu reduzieren (d.h. 2 x Zahl der Semester der Regelstudienzeit).
Frau Zemene verweist darauf, dass in den Prüfungsordnungen und FSB geregelt ist, welche
Module in die Gesamtnote eingehen, und schlägt alternativ vor, gemäß der von Herrn
Lamparter genannten Formel (2 x Zahl der Semester der Regelstudienzeit) die Anzahl der Noten
festzulegen, die in die Endnote eingehen, oder die Anzahl der Module festzulegen, die mit einer
differenziert bewertenden Note abgeschlossen werden.
Der ALSt verständigt sich darauf, die Zahl der Prüfungen in einem 6-semestrigen
Bachelorstudiengang auf 12 zu reduzieren (d.h. 2 x Zahl der Semester der Regelstudienzeit) und
über die konkrete Umsetzung dieser Vorgabe in der nächsten Sitzung zu entscheiden.
Der ALSt bittet Frau Zemene, zur nächsten Sitzung am 27.01.2016 einen Entwurf für eine
Rahmenprüfungsordnung vorzubereiten, der ggf. im Anschluss zur Abstimmung an die
Fakultäten gegeben werden kann.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp schlägt vor, in der RPO auch das Thema Internationalisierung zu
behandeln.
TOP 6
Verschiedenes
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-5-
Entfällt.
B. Gutzeit
gez. Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp