Greiferanlagen - sicher konstruiert, eingebaut und bedient Landwirtschaftliche Greiferanlagen sind nach wie vor beliebte Hilfsmittel für innerbetriebliche Transporte. Sie lassen sich sowohl in Scheunenneubauten einplanen als auch nachträglich in bestehende Gebäude integrieren. Gerade wegen der vielseitigen Einbau- und Einsatzmöglichkeiten lauern auch Gefahren. Anforderungen für neue Anlagen Landwirtschaftliche Greiferanlagen müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (89/392/EWG "Maschinen") erfüllen. Der Lieferant muss die Einhaltung dieser Vorschriften in der sogenannten Konformitätserklärung bestätigen. Sicherheitsfachleute aus Süddeutschland, Oesterreich, dem Südtirol und der Schweiz haben ein Grundlagenpapier mit den speziellen Anforderungen an landwirtschaftliche Greiferanlagen ausgearbeitet. Es wird noch diesen Herbst erscheinen und v. a. den Herstellern als Hilfsmittel dienen. Wichtige Sicherheitselemente einer Greiferanlage Wer eine Greiferanlage auf dem Hof einsetzt, muss sich bewusst sein, dass den Sicherheitsaspekten eine grosse Bedeutung zukommt. Der Absturz von Maschinenteilen oder einer ganzen Anlage kann verheerende Folgen haben. Statik Vor dem Einbau einer Greiferanlage muss abgeklärt sein, ob das Gebäude den Belastungen standhält. In Neubauten lässt sich das in der Planung leicht berücksichtigen. Bei bestehenden Gebäuden muss eine Fachperson die Gebäudestatik beurteilen und allfällige Verstärkungsmassnahmen einbauen lassen. Rund um die Kabine Zur Kabine soll ein sicherer Treppenaufstieg erstellt werden. Der Hersteller muss dazu notwendige, der Gebäudesituiation angepasste Anleitungen geben. Der Zugang ist für Kinder und Unbefugte zuverlässig abzusperren. Die Sicherheitsabstände zwischen erreichbaren festen Gebäudeteilen (Balkenkonstruktion, überfahrene Lagerböden usw.) und der Kabine oder anderen Anlageteilen muss mindestens 50 cm betragen. Dies gilt unter anderem auch bei Heustockeinwandungen. Ein vertikaler Sicherheitsabstand von 30 cm ist nur im Bereich des Aufstieges zulässig. Diese Sicherheitsabstände müssen auch bei späteren Aenderungen im Gebäude eingehalten werden. Sicherheitsausstattung in der Kabine Die Kabine selber muss mit Ausnahme des Zugangs rundum mit Geländern (Brustwehr, Knie- und Fussleiste) umwehrt sein. Quetschstellen, insbesondere auf der Seite des Greiferarms, müssen z. B. mit Schutzgittern unzugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für den Dachbereich. Dort zog sich ein Landwirt tödliche Verletzungen zu, als er zwischen Kabinendach und Anlagenkonstruktion den Kopf einklemmte. Die Kabine muss in allen Stellungen über einen Notabstieg verlassen werden können. Es sollen auch geeignete Fluchtwege aus geschlossenen Heuräumen vorhanden sein. Geeignete Notabstiege, z. B. ausziehbare Leitern oder Abseilgeräte, sind in der Kabine mitzuführen. Die Evakuierung in Ernstfallsituationen (Brand, Stromausfall usw.) muss periodisch geübt werden. Abnahmeprüfung nach der Montage Die seit Anfang 97 auch in der Schweiz verbindliche Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass Maschinen, die erst am Einsatzort fertig zusammengebaut werden, eine Funktionsprüfung durchlaufen müssen. Das bedeutet neu für Greiferanlagen, dass die Lieferfirma nach der Montage sämtliche Aufhängungen, Verschraubungen, Stellteile und Sicherheitselemente kontrolliert. Sie muss aber auch alle Endanschläge anfahren und Ueberlastsicherungen mit den dazu notwendigen Gewichten vor Ort einstellen. Ueber diese Prüfung muss sie ein Protokoll führen, welches auf Verlangen der Kontrollbehörde vorzuweisen ist. Greiferanlagen sicher bedienen Die unten aufgezählten Anforderungen sollen als Checkliste für Bediener gelten. Die Liste ist nicht vollständig, sie enthält aber die wichtigsten Massnahmen, die ein unfall- und schadenfreies Arbeiten mit Greiferanlagen ermöglicht: Die Greiferanlage soll nur von instruierten Personen bedient werden. Der Zugang zur Kabine oder zu Bedienungsstegen muss über sichere Aufstiege erfolgen. Der Arbeitsraum muss ausreichend beleuchtet sein. Aber Vorsicht: Bei den heissen Halogenstrahlern besteht Brandgefahr! Die Fahrgeschwindigkeit muss den Verhältnissen angepasst sein, damit Berührungen mit dem Gebäude vermieden werden. Unter schwebender Last darf sich niemand aufhalten. Befahrene Arbeitsräume sind entsprechend zu kennzeichnen bzw. abzusperren. Die Abwurfluken müssen umwehrt sein. Am besten eignen sich trichterförmige Umwehrungen oder eingewandete Abwurfkamine. Um langfristig die Betriebssicherheit einer Greiferanlage zu gewährleisten, müssen die sicherheitsrelevanten Teile einer Anlage periodisch von einem Fachmann kontrolliert und in Stand gehalten werden. Solche Teile sind z.B. Kranbahnen und ihre Aufhängungen, Endanschläge und -schalter, Ueberlastsicherungen, Hubseile und Bremsen, die hydraulische Anlage, alle tragenden Anlageteile usw.. Am besten wird zu Beginn mit der Lieferfirma ein Servicevertrag abgeschlossen, welcher in einem Intervall von max. zwei Jahren eine Kontrolle sowie eine Wartung einschliesst.
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