PRESSEMITTEILUNG - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
PRESSESTELLE
PRESSEMITTEILUNG
17. August 2015
Nr. 176/2015
Landesregierung ergreift Maßnahmen, damit Landwirte
Trockenschäden besser bewältigen können
Minister Alexander Bonde: „Wir unterstützen Landwirtinnen und
Landwirte gezielt und unkompliziert“
Risikoausgleichsrücklage hilft Landwirten, aktuellen
Herausforderungen des Klimawandels besser zu begegnen
Die Hitze und die außergewöhnliche Trockenheit in diesem Sommer haben die
baden-württembergische Landwirtschaft stark getroffen. „Wir sehen die Trockenheit
mit großer Sorge. Das Land lässt die Landwirtinnen und Landwirte in dieser Situation
nicht
allein.
Wir
haben
geeignete
Maßnahmen
zur
Sicherung
der
Grundfutterversorgung und zur Liquiditätssicherung der betroffenen Betriebe
ergriffen“, erklärte Minister Alexander Bonde auf dem Rösslerhof in Schlier (Landkreis
Ravensburg). Bonde machte sich bei seinem Besuch auf dem Rösslerhof ein Bild von
der Lage.
Bonde erklärte, dass die Landesregierung die landwirtschaftliche Rentenbank
gebeten habe, das Liquiditätshilfeprogramm für alle trockenheitsgeschädigten
Betriebe zu öffnen. „Durch das Liquiditätshilfeprogramm kann die Liquidität der
betroffenen Betriebe gesichert werden“, sagte der Minister. Darüber hinaus habe
Bonde den Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, gebeten, für
trockenheitsgeschädigte Betriebe im Land steuerliche Billigkeitsmaßnahmen wie
Steuerstundungen zu erlassen.
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Aufwuchs auf ungenutzter Brachefläche kann verfüttert werden
„Für den besonders stark betroffenen Main-Tauber-Kreis haben wir bereits im Juli die
Futternutzung von sogenannten ÖVF-Bracheflächen zugelassen. Nach aktueller
Auswertung
der
Juli-Niederschlagssituation
haben
wir
beschlossen,
diese
Ausnahmeregelung ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg
auszuweiten“, erklärte Bonde. „Konkret heißt das: Noch als Futter verwertbarer
Aufwuchs sowie noch kommender Aufwuchs auf diesen Bracheflächen kann verfüttert
werden. Landwirtinnen und Landwirte können somit in dieser Notsituation den
Aufwuchs auf Ackerbrachen und Feldrandstreifen verfüttern“, sagte der Minister
weiter. Landwirtinnen und Landwirte hätten außerdem ab sofort die Möglichkeit, die
Futternutzung des Aufwuchses der Folgekultur von ÖVF-Leguminosen zu verfüttern.
Landwirtinnen und Landwirte, die Eiweißpflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Soja
(sogenannte Leguminosen) als ökologische Vorrangflächen anbauen, müssen nach
deren Ernte verpflichtend eine weitere Kultur oder Zwischenfrucht anbauen. Sie
können den hier entstehenden Aufwuchs auch verfüttern, so Bonde.
„Ökologisch
wirtschaftende
Betriebe
im
Land
können
auf
Antrag
beim
Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder
Maissilage aus konventionellem Anbau bei Futterknappheit für ihre Kühe, Schafe und
Ziegen zukaufen“, so Bonde. „Damit haben wir eine ganz Reihe von Maßnahmen in
die Wege geleitet, die den geschädigten Landwirtinnen und Landwirten konkret
helfen“, erklärte Minister Bonde.
Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert
Bonde erneuerte seine Forderung an die Bundesregierung, einer steuerliche
Ausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch eine steuerliche
Risikoausgleichsrücklage könnten Landwirtinnen und Landwirte in guten Jahren einen
Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen, so der Minister.
„Die Auswirkungen des Klimawandels vergrößern das Berufsrisiko für die
Landwirtinnen und Landwirte. Viele Betriebe im Land sind immer stärker jährlichen
Einnahmeschwankungen ausgesetzt. Damit die Betriebe handlungsfähig bleiben und
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eigenständig Vorsorge treffen können, brauchen sie die Möglichkeit einer steuerlichen
Risikoausgleichsrücklage“, sagte der Minister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Minister Bonde informierte sich vor Ort auf dem Rösslerhof bei Ravensburg über die
betrieblichen Auswirkungen der Trockenheit, die landesweit feststellbar sind und viele
Produktionsbereiche betreffen. Während die Getreideernte im Land noch mit
durchschnittlichen Erträgen eingebracht werden konnte, wirkt sich die Trockenheit
insbesondere negativ auf das Grünland und den Silomaisanbau aus. Durch die
fehlenden Niederschläge wird in den viehhaltenden Betrieben vielfach das Futter
knapp, da der Grünlandaufwuchs für den zweiten und dritten Schnitt so schwach ist
wie seit Jahrzehnten nicht. Zum Teil gibt es Totalausfälle, so dass die Betriebe bereits
auf eingelagerte Winterfuttervorräte zurückgreifen oder teure Futtermittel zukaufen
müssten.
Landwirtinnen und Landwirte müssen seit 2015 für den Erhalt von EUDirektzahlungen.
so
genannte
Greening-Verpflichtungen
erfüllen,
das
heißt
zusätzliche ökologische Leistungen erbringen. Dazu zählt der Erhalt von Grünland
und im Ackerbau der Anbau von mindestens zwei beziehungsweise ab 30 Hektar
mindestens drei unterschiedliche Kulturen. Ferner müssen bei mehr als 15 Hektar
Ackerbau die Betriebe auf mindestens 5 Prozent ihrer Ackerfläche sogenannte
ökologische Vorrangflächen (= ÖVF) erbringen. Damit soll die Biodiversität und die
Umweltleistung insbesondere in Ackerbauregionen verbessert werden.
Als ökologische Vorrangflächen können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:
Bracheflächen
Es werden Ackerflächen aus der Erzeugung genommen (Brache) und natürlich oder
mit angesäten Pflanzen begrünt. Eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen zum
Beispiel Futternutzung oder Saatguterzeugung ist im aktuellen Jahr nicht erlaubt.
Frühestens ab 1. August darf eine Aussaat für den Anbau einer nachfolgende Kultur
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vorgenommen werden. Eine Beweidung durch Schafe und Ziegen (z. B.
Wanderschäfer)
ist
ab
dem
1.
August
erlaubt.
Bei
außergewöhnlichen
Witterungsbedingungen (z.B. Trockenheit) kann die Nutzung des Aufwuchses von
ÖVF-Bracheflächen
ab
1.
Juli
zur
Futternutzung
verwendet
werden.
Die
Bundesländer können bei entsprechendem Nachweis der außergewöhnlichen
Umstände für entsprechende Gebiete Ausnahmen erteilen.
Anlage von Streifenelemeten: Puffer-, Feldrand-, Uferrandstreifen oder Streifen an
Waldrändern; auf den Flächen findet keine wirtschaftliche Erzeugung statt.
Anbau von Zwischenfrüchten nach der Ernte der Hauptkultur um Nahrung für
Insekten im Spätsommer oder Deckung für Wild im Herbst und Winter zu erzeugen.
Erhaltung von Landschaftselementen auf Ackerflächen wie Hecken, Feldgehölze:
Diese ÖVF-Typen sind entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit mit einem
Gewichtungsfaktor eingestuft (Hecken 2,0; Brache 1,0; Zwischenfrüchte 0,3). Für
Maßnahmen mit geringerer Wertigkeit müssen die Landwirte entsprechend mehr
Ackerfläche erbringen, um ihre 5 Prozent Greening-Verpflichtung zu erfüllen.
Informationen zur Landwirtschaft finden Sie unter www.mlr-bw.de.