Neue Regeln im Entlassmanagement und Klarstellungen in der ASV

G-BA: Neue Regeln im Entlassmanagement und Klarstellungen in der ASV
Freitag, 18. Dezember 2015
Berlin – In einer turbulenten Sitzung haben die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestern neue Beschlüsse zum Entlassmanagement, zur Qualitätssicherung sowie zur ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgung (ASV) gefasst. Besonders beim Entlassmanagement seien Versorgungslücken nach der stationären
Behandlung geschlossen worden, teilte der G-BA am Ende der Sitzung mit.
Künftig können auch Klinikärzte Rezepte für Arzneimittel, häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie für
eine Soziotherapie verschreiben. Dies gilt allerdings nur für einen Zeitraum von sieben Tagen nach der Entlassung.
Patienten müssen Rezepte für Arzneimittel binnen drei Tagen einlösen, für Hilfsmittel und Soziotherapie binnen
sieben Tagen. Für Anschlussrezepte muss der Patient einen niedergelassenen Arzt aufsuchen.
Auch können Klinikärzte Patienten nach einem Klinikaufenthalt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von in
der Regel sieben Tagen ausstellen. Für eine Verlängerung der AU-Bescheinigung ist weiterhin der niedergelassene
Arzt zuständig. „Mit diesen Zeiträumen setzen wir auch auf die Compliance des Patienten nach einem Klinikaufenthalt“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung.
Deutsches Ärzteblatt print


Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung: Das Interesse ist gering
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Wenig Euphorie bei den Beteiligten
Die Patientenvertreter im G-BA hätten sich eine längere Frist bei der Einlösung von Rezepten für die Soziotherapie
gewünscht, erklärten diese dort. „Krankenhausärzte dürfen künftig alles verordnen, das nicht individuell angepasst
werden muss. Es gibt aber praktische und sinnvolle Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise handelsübliche
Mengen bei Windeln“, so Hecken weiter. Hintergrund der Beschlüsse des G-BA zum Entlassmanagement ist das
Versorgungsstärkungsgesetz, mit dem die Krankenhäuser im Rahmen der Entlassung auch ambulante Leistungen
verordnen können sollten.
Streitpunkt ambulante fachärztliche Versorgung
Bei einem weiteren Thema der Beratungen lagen die Meinungen der Verhandlungspartner weit auseinander. Mit
dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz mussten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Konkretisierungen bei den schweren Verlaufsformen von onkologischen und
rheumatologischen Erkrankungen vorgenommen werden. Mit dem Gesetz wurde die Eingrenzung der ASV auf
schwere Verlaufsformen beendet.
„Die Aufhebung der Eingrenzung auf die schweren Verlaufsformen hat unter anderem Auswirkungen auf die Festlegung der Überweisungsdauer, die Höhe der Mindestmengen und die Definition des Behandlungsumfangs“, erklärte
Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschuss ASV, vor Journalisten.
„Außerdem haben wir beschlossen, dass zukünftig auch niedergelassene Spezialisten an der ASV teilnehmen können, die ihre besondere Qualifikation über eine Zulassung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben.“ Da
die Beratungen nur schleppend verliefen, konnten bisher nur Beschlüsse zur Onkologie verfasst werden. Allerdings
seien rheumatische Erkrankungen nun wieder in die Beratungen aufgenommen, kündigte Klakow-Franck an.
Im G-BA konnten die Vorlagen nur unter zähem Ringen und vieler Proteste der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen werden. Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband sagte, „die Sitzung zeigt, wie
quälend gemeinsame Selbstverwaltung sein kann.“ Aus seiner Sicht habe es an dem letzten Sitzungstag des Jahres 44 Kampfabstimmungen gegeben. Dass sich die Stimmung zwischen den GBA-Bänken auch in der anschließenden Pressekonferenz nicht entspannt hatte, zeigte sich bei den Krankenhausvertretern: „Wir haben die Chance
zu einem niedrigschwelligen Zugang für Patienten nicht genutzt. Das kann ich nur mit Kopfschütteln nachvollziehen“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Die ASV sei als ambulante Leistungen in Kliniken gestartet. Mit dem Einbeziehen der niedergelassenen Ärzte in die
ASV sei alles nur komplizierter geworden, so Baum. Er kündigte an, dass sein politisches Bestreben für 2016 sei,
die Gesundheitspolitiker zum Eingreifen bei den ambulanten Leistungen im Krankenhaus zu bewegen.
Dagegen erklärte KBV-Chef Andreas Gassen, dass die ASV keine Klinikbehandlungsrichtlinie sei. „Auch niedergelassene Fachärzte müssen mit in die Versorgung einbezogen werden. Denn schließlich muss die Versorgung ja
noch finanzierbar bleiben.“ GBA-Vorsitzender Hecken stellte klar: „Die ASV wird nicht zur Regelversorgung. Mit der
Nachsorge von relativ banalen Tumoren muss kein Patient ins Krankenhaus“, erklärte Hecken auf der Pressekonferenz. © bee/aerzteblatt.de