Naturstein 03/2016

IM BLICKPUNKT/LESERFORUM
SO SEHE ICH DAS!
Grababräumungen in der Diskussion
Hinterbliebene sollen
nach Ablauf der Ruhefrist »ihr« Grab weiter
kostenfrei pflegen dürfen, wenn keine direkte
Nachbelegung ansteht,
meint Steinmetzmeister Richard FlohrSwann.
Foto: Richard Flohr-Swann
ZUR PERSON
Frank Dickmann (53) ist neben
Ulrich Klösser geschäftsführender
Gesellschafter der Besco Berliner
Steincontor GmbH. Der gelernte
Kaufmann ist mit dem 2003 gegründeten Unternehmen im internationalen Projektgeschäft mit Natursteinen
aus fairer Produktion unterwegs.
Besco bildet auch Groß- und Außenhandelskaufleute sowie Bachelor of
Arts im dualen Studium aus.
Foto: Harald Lachmann
Politik muss Standards definieren
Von Frank Dickmann, Geschäftsführer der Besco Berliner Steincontor GmbH und auditierter Partner von Fair Stone; aufgenommen im Rahmen eines Gesprächs von Fair Stone und dem
Deutschen Naturwerkstein-Verband (DNV) zum Thema »Deutsche Natursteine« am 8. Februar in Berlin (Bericht im Folgeheft)
Als Großhändler ist eines
unserer starken Standbeine
der Natursteinimport. Jährlich
beziehen wir rund 2.500 Container aus Asien und Europa.
Sämtliche unserer Lieferanten
zeichnet ein menschenwürdiges und sicheres Produktionsumfeld im Sinne der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) aus. Kinderarbeit in der
Steinverarbeitung – obwohl
wir diese in unseren Lieferländern China und Vietnam
noch nie erlebt haben –
lehnen wir kategorisch ab.
All das vereinbaren wir in
Verträgen und kontrollieren
es mit eigenen Leuten vor
Ort. Außerdem sind wir Partner des Vereins Fair Stone,
der in Kooperation mit unseren Lieferanten die Umsetzung der gesetzten Standards
fördert und prüft. Unsere
asiatische Produkte tragen
demnach dessen Label, was
wir uns einiges kosten lassen.
Doch wie sieht die Praxis in
Deutschland bzw. Europa
aus? Es gibt bislang seitens
der Politik keine klaren Hinweise darauf, welche Anbieter solcher Label offiziell
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Anerkennung finden. Für
Kommunen als Auftraggeber
und für die Unternehmen als
Auftragnehmer ist die Lage
unübersichtlich. Selbst bei
größeren öffentlichen Aufträgen fehlen diesbezüglich
klare Vorgaben, was dazu
führt, dass entweder gar
keine Bescheinigung gefordert
oder jedwede akzeptiert wird.
Daher meine ich: Es fehlen
klare Spielregeln, die für alle
verbindlich sind und an
denen sich auch der Mitarbeiter im Bauamt sicher orientieren kann. Hier ist die Politik
gefordert und kommunale
Spitzenverbände wie der
Deutsche Städtetag müssen
sich endlich eindeutig
äußern: Welche Standards
sollen auf hiesigen Baustellen
gelten? Was müssen die Siegel garantieren? Wer darf
kontrollieren, damit es für
alle Beteiligten nachvollziehbar wird? Gerade bei großen
VOL-Ausschreibungen, wo es
oft um viel Naturstein geht,
stehen schließlich Millionenaufträge im Raum.
Bearbeitung: Harald Lachmann
Steinmetzmeister Richard
Flohr-Swann aus Erftstadt setzt
sich dafür ein, dass Gräber
nach Ablauf der Ruhefrist nicht
zwangsweise abgeräumt werden. Wenn im Anschluss keine
direkte Neubelegung ansteht
und die Hinterbliebenen »ihr«
Grab noch weiter pflegen wollen, spricht laut dem Steinmetzmeister nichts dagegen,
dies kostenfrei zu erlauben.
Erst bei der nächsten Belegung
sollten wieder Gebühren fällig
werden, denn »vor Ableben des
nächsten Hinterbliebenen hätte
der Friedhof sowieso keine
neuen Einnahmen«, so FlohrSwann in seinem Brief an die
Stadt Erftstadt. Das spare dem
Friedhofsbetreiber den Aufwand für die Auflösung des
Grabs, verhindere, dass Pflege-
kosten für die leere Grabstelle
anfallen und, dass der Friedhof
durch Leerstände das Aussehen
eines Flickenteppichs erhalte.
In diesem Zusammenhang
weist Flohr-Swann auf das
Grab des 1970 verstorbenen
Kölner Karnevalisten Horst
Muys auf dem Melatenfriedhof
hin, das nun nach Ablauf des
Nutzungsrechts eingeebnet
werden soll. Nach Angaben der
Redaktion des »Express«, der
über die Sache berichtet hatte,
haben sich bereits einige Karnevalisten und Kölner Bürger
gemeldet, die die Abräumung
durch eine Spendenaktion verhindern wollen. Bisher habe
sich ein Florist im Auftrag eines
Kölner Gastronoms um die
Pflege der Grabstätte gekümmert.
Neuer Dombaumeister in Köln
Das Metropolitankapitel der
Hohen Domkirche Köln hat den
stellvertretenden Dombaumeister Dipl.-Ing. Peter Füssenich
am 12. Januar einstimmig zum
neuen Dombaumeister der Kölner Kathedrale ernannt. Seit
2012 betreute Füssenich als
Fachbauleiter einen Großteil
der Restaurierungsarbeiten am
Kölner Dom und war für die
Baulichkeiten der Dombauhütte
und des Domkapitels zuständig. 2014 übernahm er zudem
kommissarisch die Aufgaben
des Dombaumeisters und war
für die Betriebsleitung, Planung
und Haushaltsplanung verant-
Wurde zum neuen Dombaumeister
in Köln ernannt: Dipl.-Ing. Peter
Füssenich.
Foto: © Dombauhütte Köln /
Foto: Mira Unkelbach
wortlich. Peter Füssenich trat
sein neues Amt umgehend an.
Ausführliche Informationen
unter http://bit.ly/1PPrlSm.