IM BLICKPUNKT/LESERFORUM SO SEHE ICH DAS! Grababräumungen in der Diskussion Hinterbliebene sollen nach Ablauf der Ruhefrist »ihr« Grab weiter kostenfrei pflegen dürfen, wenn keine direkte Nachbelegung ansteht, meint Steinmetzmeister Richard FlohrSwann. Foto: Richard Flohr-Swann ZUR PERSON Frank Dickmann (53) ist neben Ulrich Klösser geschäftsführender Gesellschafter der Besco Berliner Steincontor GmbH. Der gelernte Kaufmann ist mit dem 2003 gegründeten Unternehmen im internationalen Projektgeschäft mit Natursteinen aus fairer Produktion unterwegs. Besco bildet auch Groß- und Außenhandelskaufleute sowie Bachelor of Arts im dualen Studium aus. Foto: Harald Lachmann Politik muss Standards definieren Von Frank Dickmann, Geschäftsführer der Besco Berliner Steincontor GmbH und auditierter Partner von Fair Stone; aufgenommen im Rahmen eines Gesprächs von Fair Stone und dem Deutschen Naturwerkstein-Verband (DNV) zum Thema »Deutsche Natursteine« am 8. Februar in Berlin (Bericht im Folgeheft) Als Großhändler ist eines unserer starken Standbeine der Natursteinimport. Jährlich beziehen wir rund 2.500 Container aus Asien und Europa. Sämtliche unserer Lieferanten zeichnet ein menschenwürdiges und sicheres Produktionsumfeld im Sinne der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus. Kinderarbeit in der Steinverarbeitung – obwohl wir diese in unseren Lieferländern China und Vietnam noch nie erlebt haben – lehnen wir kategorisch ab. All das vereinbaren wir in Verträgen und kontrollieren es mit eigenen Leuten vor Ort. Außerdem sind wir Partner des Vereins Fair Stone, der in Kooperation mit unseren Lieferanten die Umsetzung der gesetzten Standards fördert und prüft. Unsere asiatische Produkte tragen demnach dessen Label, was wir uns einiges kosten lassen. Doch wie sieht die Praxis in Deutschland bzw. Europa aus? Es gibt bislang seitens der Politik keine klaren Hinweise darauf, welche Anbieter solcher Label offiziell 8 Naturstein 03 | 16 Anerkennung finden. Für Kommunen als Auftraggeber und für die Unternehmen als Auftragnehmer ist die Lage unübersichtlich. Selbst bei größeren öffentlichen Aufträgen fehlen diesbezüglich klare Vorgaben, was dazu führt, dass entweder gar keine Bescheinigung gefordert oder jedwede akzeptiert wird. Daher meine ich: Es fehlen klare Spielregeln, die für alle verbindlich sind und an denen sich auch der Mitarbeiter im Bauamt sicher orientieren kann. Hier ist die Politik gefordert und kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städtetag müssen sich endlich eindeutig äußern: Welche Standards sollen auf hiesigen Baustellen gelten? Was müssen die Siegel garantieren? Wer darf kontrollieren, damit es für alle Beteiligten nachvollziehbar wird? Gerade bei großen VOL-Ausschreibungen, wo es oft um viel Naturstein geht, stehen schließlich Millionenaufträge im Raum. Bearbeitung: Harald Lachmann Steinmetzmeister Richard Flohr-Swann aus Erftstadt setzt sich dafür ein, dass Gräber nach Ablauf der Ruhefrist nicht zwangsweise abgeräumt werden. Wenn im Anschluss keine direkte Neubelegung ansteht und die Hinterbliebenen »ihr« Grab noch weiter pflegen wollen, spricht laut dem Steinmetzmeister nichts dagegen, dies kostenfrei zu erlauben. Erst bei der nächsten Belegung sollten wieder Gebühren fällig werden, denn »vor Ableben des nächsten Hinterbliebenen hätte der Friedhof sowieso keine neuen Einnahmen«, so FlohrSwann in seinem Brief an die Stadt Erftstadt. Das spare dem Friedhofsbetreiber den Aufwand für die Auflösung des Grabs, verhindere, dass Pflege- kosten für die leere Grabstelle anfallen und, dass der Friedhof durch Leerstände das Aussehen eines Flickenteppichs erhalte. In diesem Zusammenhang weist Flohr-Swann auf das Grab des 1970 verstorbenen Kölner Karnevalisten Horst Muys auf dem Melatenfriedhof hin, das nun nach Ablauf des Nutzungsrechts eingeebnet werden soll. Nach Angaben der Redaktion des »Express«, der über die Sache berichtet hatte, haben sich bereits einige Karnevalisten und Kölner Bürger gemeldet, die die Abräumung durch eine Spendenaktion verhindern wollen. Bisher habe sich ein Florist im Auftrag eines Kölner Gastronoms um die Pflege der Grabstätte gekümmert. Neuer Dombaumeister in Köln Das Metropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln hat den stellvertretenden Dombaumeister Dipl.-Ing. Peter Füssenich am 12. Januar einstimmig zum neuen Dombaumeister der Kölner Kathedrale ernannt. Seit 2012 betreute Füssenich als Fachbauleiter einen Großteil der Restaurierungsarbeiten am Kölner Dom und war für die Baulichkeiten der Dombauhütte und des Domkapitels zuständig. 2014 übernahm er zudem kommissarisch die Aufgaben des Dombaumeisters und war für die Betriebsleitung, Planung und Haushaltsplanung verant- Wurde zum neuen Dombaumeister in Köln ernannt: Dipl.-Ing. Peter Füssenich. Foto: © Dombauhütte Köln / Foto: Mira Unkelbach wortlich. Peter Füssenich trat sein neues Amt umgehend an. Ausführliche Informationen unter http://bit.ly/1PPrlSm.
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