Droht dem DFB die Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

PRESSEINFORMATION
Razzia beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) e.V.:
Droht dem DFB die Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
Frankfurt am Main, 3. November 2015. In der Frankfurter DFB-Zentrale hat heute Morgen die
Steuerfahndung ermittelt. Auch die Privathäuser von DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und ExPräsident Theo Zwanziger wurden durchsucht. Nach Einschätzung der auf Gemeinnützigkeitsrecht
spezialisierten Kanzlei WINHELLER drohen dem DFB als eingetragenem Verein nun harte Zeiten.
So könnten die Ermittlungen bestätigen, dass tatsächlich „Schwarze Kassen“ existiert haben und
darüber hinaus Mittel des gemeinnützigen Vereins fehlverwendet wurden. In diesem Fall muss der
DFB nach Auffassung von WINHELLER-Rechtsanwalt Dirk Pohl mit drastischen Folgen rechnen: „Die
Finanzverwaltung kann dem DFB rückwirkend für zehn Jahre den Status der Gemeinnützigkeit
entziehen. Dadurch würden die Gewinne des DFB wie bei jeder anderen Körperschaft der
Ertragsbesteuerung unterworfen.“, kommentiert der Fachanwalt für Steuerrecht die herrschende
Rechtslage. „Bislang genoss der DFB wegen seiner Gemeinnützigkeit weitestgehend Steuerfreiheit.
Im Falle der rückwirkenden Aberkennung hätte er in der Vergangenheit aber zwangsläufig falsche
Steuererklärungen abgegeben. Seine Vorstandsmitglieder würden sich dann dem Verdacht der
Steuerhinterziehung aussetzen.“ Steuerhinterziehung kann man nämlich nicht nur zum eigenen Vorteil
begehen, sondern auch zu Gunsten eines Dritten begehen, wie hier dem Verein.
Darüber hinaus werden gemeinnützige Einrichtungen oft durch öffentliche Zuschüsse in Millionenhöhe
gefördert. Diese Zuschüsse sind regelmäßig daran geknüpft, dass der Verein gemeinnützig ist. „Im
Falle einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen auch hier Rückforderungen seitens der
Behörden“, so Pohl weiter. „Allerdings wurden diese Zuschüsse entsprechend den Regeln der
Gemeinnützigkeit zeitnah ausgegeben und stehen somit heute nicht mehr zur Verfügung.“
Nicht zuletzt werden die Steuerfahnder sämtliche Spendenquittungen des Vereins zusammenstellen
und die bescheinigten Spendenbeträge mit pauschal 30% des zugewandten Betrags besteuern. Dazu
Pohl: „Die meisten Vereine sind in einer solchen Situation schnell finanziell überfordert. Eventuell
angesparte Gelder reichen in der Regel nicht aus, um die Rückzahlungen zu stemmen und den Gang
zum Insolvenzgericht zu verhindern. Im Beratungsalltag begegnet die Kanzlei WINHELLER
regelmäßig kleineren Vereinen, denen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht, weil durchaus
begrenzte Beträge falsch deklariert wurden. Dass nun sogar führende Institutionen wie der DFB ins
Blickfeld der Ermittler geraten ist, zeigt wie energisch die Steuerfahndung mittlerweile gegen
entsprechende Verstöße zu Felde zieht. „Gemeinnützigkeit“, so Pohl abschließend, „ist ein wichtiges
Privileg – aber eben auch ein sensibler, umsichtig zu schützender Zustand“.
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Über WINHELLER Rechtsanwälte & Steuerberater: Die WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt
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Neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main unterhält die Kanzlei Büros in Berlin, Hamburg, München und
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