PRESSEINFORMATION Razzia beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) e.V.: Droht dem DFB die Aberkennung der Gemeinnützigkeit? Frankfurt am Main, 3. November 2015. In der Frankfurter DFB-Zentrale hat heute Morgen die Steuerfahndung ermittelt. Auch die Privathäuser von DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und ExPräsident Theo Zwanziger wurden durchsucht. Nach Einschätzung der auf Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Kanzlei WINHELLER drohen dem DFB als eingetragenem Verein nun harte Zeiten. So könnten die Ermittlungen bestätigen, dass tatsächlich „Schwarze Kassen“ existiert haben und darüber hinaus Mittel des gemeinnützigen Vereins fehlverwendet wurden. In diesem Fall muss der DFB nach Auffassung von WINHELLER-Rechtsanwalt Dirk Pohl mit drastischen Folgen rechnen: „Die Finanzverwaltung kann dem DFB rückwirkend für zehn Jahre den Status der Gemeinnützigkeit entziehen. Dadurch würden die Gewinne des DFB wie bei jeder anderen Körperschaft der Ertragsbesteuerung unterworfen.“, kommentiert der Fachanwalt für Steuerrecht die herrschende Rechtslage. „Bislang genoss der DFB wegen seiner Gemeinnützigkeit weitestgehend Steuerfreiheit. Im Falle der rückwirkenden Aberkennung hätte er in der Vergangenheit aber zwangsläufig falsche Steuererklärungen abgegeben. Seine Vorstandsmitglieder würden sich dann dem Verdacht der Steuerhinterziehung aussetzen.“ Steuerhinterziehung kann man nämlich nicht nur zum eigenen Vorteil begehen, sondern auch zu Gunsten eines Dritten begehen, wie hier dem Verein. Darüber hinaus werden gemeinnützige Einrichtungen oft durch öffentliche Zuschüsse in Millionenhöhe gefördert. Diese Zuschüsse sind regelmäßig daran geknüpft, dass der Verein gemeinnützig ist. „Im Falle einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen auch hier Rückforderungen seitens der Behörden“, so Pohl weiter. „Allerdings wurden diese Zuschüsse entsprechend den Regeln der Gemeinnützigkeit zeitnah ausgegeben und stehen somit heute nicht mehr zur Verfügung.“ Nicht zuletzt werden die Steuerfahnder sämtliche Spendenquittungen des Vereins zusammenstellen und die bescheinigten Spendenbeträge mit pauschal 30% des zugewandten Betrags besteuern. Dazu Pohl: „Die meisten Vereine sind in einer solchen Situation schnell finanziell überfordert. Eventuell angesparte Gelder reichen in der Regel nicht aus, um die Rückzahlungen zu stemmen und den Gang zum Insolvenzgericht zu verhindern. Im Beratungsalltag begegnet die Kanzlei WINHELLER regelmäßig kleineren Vereinen, denen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht, weil durchaus begrenzte Beträge falsch deklariert wurden. Dass nun sogar führende Institutionen wie der DFB ins Blickfeld der Ermittler geraten ist, zeigt wie energisch die Steuerfahndung mittlerweile gegen entsprechende Verstöße zu Felde zieht. „Gemeinnützigkeit“, so Pohl abschließend, „ist ein wichtiges Privileg – aber eben auch ein sensibler, umsichtig zu schützender Zustand“. - Ende der Mitteilung, Zeichenzahl: 2869 mit Leerzeichen Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Florian Demmler, WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, 069/76757780, [email protected]. Über WINHELLER Rechtsanwälte & Steuerberater: Die WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt national wie international zu den führenden Adressen im Gemeinnützigkeitsrecht. Weitere zentrale Beratungsgebiete sind das Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschafts- sowie Steuerrecht und die Steuerberatung. Neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main unterhält die Kanzlei Büros in Berlin, Hamburg, München und Karlsruhe. Näheres entnehmen Sie unter anderem unseren Listings in den aktuellen Auflagen der beiden führenden deutschen Anwaltshandbücher „JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien“ sowie Nomos-„Kanzleien in Deutschland“. Die Kanzlei ist Mitglied der International Society of Primerus Law Firms, einem weltweiten Netzwerk von über 200 Boutique-Anwalts- und Steuerkanzleien. Im Netz finden Sie uns unter www.winheller.com.
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